Herr Kollege Kummer, hätten Sie die Güte, den Passus im Gesetz zu formulieren, der die Windkraftnutzung verbietet.
Herr Weber, im Gesetz verbietet die Windkraftnutzung niemand, aber der Bauminister und Landesplanungsminister Ihrer Landesregierung hat bei der Vorstellung des Landesentwicklungsplans in Meiningen deutlich gemacht, dass es mit dieser Landesregierung bis 2025 keine Windkraft im Wald gibt. Da brauchen wir doch über das Waldgesetz nicht zu reden.
Zum Betreuungswald: ThüringenForst übernimmt ja Aufgaben für den Kommunalwald und für den Privatwald in der Beförsterung. Da gibt es Beförsterungsverträge, da hat der Rechnungshof mal kritisiert, dass die zu billig sind. Daraufhin wurde die 5. Durchführungsverordnung, die das regelt, überarbeitet. Allerdings so gravierend sind die Änderungen dort nicht. Aber es gibt natürlich im Betreuungswald massive Bedenken, dass es in Zukunft mit der Anstalt ThüringenForst zu gravierenden Erhöhungen kommt, die dazu führen werden, dass sie es später schwer haben. Diese Bedenken müssen wir sicherlich berücksichtigen. Auf der anderen Seite müssen wir auch sehen, dass der Freistaat mit der Beförsterung auch mehr Geld einnimmt, wie uns der Rechnungshof gesagt hat. Da muss man eben schauen, dass man diejenigen, die leistungsfähig sind, dort zur Kasse bittet, und diejenigen, die nicht leistungsfähig sind, für die müssen wir eine Lösung finden, die für sie machbar ist, die aber auch unbürokratisch ist. Da sage ich ganz klar, die gegenwärtige Art und Weise, für winzigste Flächen Beförsterungsverträge zu erstellen, wo der bürokratische Aufwand deutlich höher ist als jeglicher Nutzen, den Landesforst daraus ziehen kann, die gehört abgeschafft. Auch das hätte bei der Diskussion des Gesetzentwurfs geregelt werden müssen. Man hätte sich zum Beispiel daran orientieren können, wenn im Kleinstprivatwald ein Einschlag erfolgt, das über eine anteilige Abführung des Gewinns an Landesforst dort die Regelung vernünftig gemacht worden wäre, statt über die Beförsterungsverträge zu gehen. Aber solche Analysen sind eben im Vorfeld des Gesetzentwurfs leider nicht gemacht worden.
Eine Sorge habe ich mit der neuen 5. DVO, dass gerade Waldgenossenschaften und Forstbetriebsgemeinschaften, die dort stärker zur Kasse gebeten werden, sich auflösen. Erste Tendenzen in der Richtung gibt es. Das ist eine Geschichte, die wir auch gründlich weiter begleiten werden müssen. Es gibt auch Tendenzen, dass Kommunen dort, wo nicht genügend Personal für eine ordentliche Beförsterung zur Verfügung steht, sich in Zukunft selbst beförstern werden. Das ist dann natürlich alles eine Geschichte, die auch in der Bilanz der Anstalt zu berücksichtigen ist.
Meine Damen und Herren, zur Regelung zum Hainich noch einen Satz: Ich teile Ihre Auffassung, Frau Hitzing, ausgesprochen nicht, dass der Hainich in die Anstalt gehört.
Was ich aber auch mit Empörung zur Kenntnis genommen habe, war die Drohung in der Anhörung des Ausschusses durch die Landesregierung, dass der Hainich, wenn er denn nicht in die Anstalt käme, in Zukunft mit massiven Kürzungen beim Personal und bei der Mittelausstattung zu tun hätte, weil er gleichbehandelt werden müsste mit allen anderen Teilen des Ministeriums. Herr Minister, da sage ich Ihnen ganz klar, die Mittelausstattung des Nationalparks Hainich beschließt der Thüringer Landtag.
Ich hoffe, dass es in Zukunft bei der Personalausstattung auch so ist, dass die Stellen, die der Gesetzgeber für den Hainich beschließt, sich auch dann in der Realität wiederfinden und nicht durch Abordnung irgendwo anders hingesetzt werden.
Meine Damen und Herren, der Hainich ist Weltnaturerbe geworden. Das wird Thüringen in seiner Geschichte vielleicht nie wieder passieren, dass ein Weltnaturerbe hier ausgewiesen wird. Die Landesregierung scheint es vergessen zu haben. Während man sonst alle möglichen Dinge mit Riesenfeiern bedenkt, hat man den Hainich als Weltnaturerbe bisher in diesem Land nicht offiziell gefeiert.
Ich hoffe, das hängt nicht mit künftigen Kürzungsplänen zusammen. Wir sind als Fraktion der Ansicht, dass, um künftigen Haushaltsdebatten jährlich zuvorzukommen, eine angesprochene Finanzausstattung für den Nationalpark im Nationalparkgesetz festgehalten werden kann.
Dazu liegt Ihnen ein Änderungsvorschlag unserer Fraktion vor. 2,5 Mio. plus Inflationsausgleich dazu freie Personalwahl für die Nationalparkverwaltung, denn es kann nicht sein, dass wir die Nationalparkverwaltung mit Leuten immer nur auffüllen, die wir im Landesforst aufgrund ihrer Probleme, die sie vielleicht mit ihrer Gesundheit haben, nicht mehr brauchen können. Der Nationalpark braucht gerade als Weltnaturerbe auch ein Fachpersonal, er braucht Biologen, die wissenschaftliche Arbeiten im Hainich koordinieren können und dabei wissen, wovon sie reden. So etwas muss gerade bei dem Status Weltnaturerbe stärker berücksichtigt werden, deshalb sollte hier die freie Personalwahl für die Nationalparkverwaltung möglich sein.
Meine Damen und Herren, sehr positiv finden wir natürlich, dass es im Ausschuss gelungen ist, den gegenwärtig stattfindenden Kommunalwaldverkäufen in Thüringen etwas entgegenzusetzen. Dadurch, dass in der Thüringer Kommunalordnung die Einvernehmensregelung bei Verkäufen kommunalen Eigentums 2008 entfallen ist, ist inzwischen offensichtlich die Rechtsauffassung im Bereich des Innenministeriums in die Richtung gegangen, dass auch Waldverkäufe keiner Genehmigung mehr unterliegen. Das war irrig, denn im Thüringer Waldgesetz steht klar drin: Kommunalwald darf nur verkauft werden, um ihn wieder in Kommunalwald zu stecken. Es ist klar, es muss mal Wald verkauft werden, wenn zum Beispiel Straßenbau anfällt. Aber dann waren die Kommunen verpflichtet, Wald wieder zu besorgen, dieses Geld aus den Einnahmen in die Verbesserung der Qualität des Kommunalwaldes zu stecken. Das sagt das Thüringer Waldgesetz klar aus. Diese Regelung wollte auch niemand anfassen. Dass es dann aber auch eine Genehmigung für Kommunalwaldverkäufe geben muss, das zeigte uns schon der Fall, als der Unstrut-Hainich-Kreis seinen Wald verkaufen wollte und es hier im Hause 1999 eine heftige Diskussion dazu gab. Von der Warte her ist die Regelung, wie wir sie jetzt gefunden haben, dass es nur noch ein Einvernehmen bei der Obersten Forstbehörde gibt, eine, die bürokratischen Aufwand reduziert, die aber sicherstellt, dass Kommunalwald in Zukunft immer so behandelt wird, wie das Waldgesetz es vorschreibt. Ich bin dankbar dafür, dass der Ausschuss diese Regelung gefunden hat.
Meine Damen und Herren, wir haben viel geändert. Ich bin vorhin bei der Vorstellung der Beschlussempfehlung darauf eingegangen.
Die Anstalt ist mit den Änderungen des Ausschusses erst möglich geworden. Ich will aber trotzdem sagen bei den Bedenken, die wir am Anfang genannt haben, dass sie so nicht von uns mitgetragen werden kann. Aufgrund der demokratischen Entscheidung im Ausschuss hat sich die Mehrheit unserer Fraktion allerdings darauf verständigt, wir werden uns dazu enthalten. Wir bitten aber noch um Zustimmung unseres Antrags, was die Kontrolle angeht.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollten die Regelungen des Thüringer Finanzministeriums in solchen Gremien berücksichtigen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht der Abgeordnete Dr. Frank Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich zunächst den Danksagungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen. Ich möchte das noch ergänzen und meine Hochachtung zum Ausdruck bringen für die Verbände und Vereine, Organisationen im Bereich Wald, Forst und Jagd, die mit einem unglaublichen Organisationsgrad uns sehr in die Pflicht genommen haben. Wenn ich daran denke, was wir in den letzten beiden Jahren für Veranstaltungen besuchen mussten - sage ich mal - da wird man auch so ein Stück weit getrieben. Das ist also wirklich anerkennenswert und, ich glaube, auch ein Vorbild für andere Verbände. Ich denke da vor allen Dingen an die Landwirtschaft. Wenn wir dort so intensiv bearbeitet werden würden, da würden wir manche fachliche Entscheidung vor einem ganz anderen Hintergrund treffen können. Ich glaube, die Tatsache, dass wir so viele Änderungsanträge haben, dass so intensiv diskutiert wird, hat auch damit zu tun, dass wir dort fachlich fit gemacht wurden von den Verbänden. Dafür auf jeden Fall auch noch einmal herzlichen Dank. So muss man, glaube ich, mit Parlamentariern umgehen, wenn man will, dass ordentliche Entscheidungen gefasst werden.
Meine Damen und Herren, ich habe leider nur 12 Minuten Zeit, das wird dann doch schon etwas knapp bei der verkürzten Redezeit. Deswegen gar kein Blick auf die Historie, da hat Kollege Kummer auch gut vorgelegt. Ich kann mich jetzt nur auf den vorliegenden Gesetzentwurf und auf einige Änderungsanträge fokussieren.
Von uns gibt es aus zwei Gründen keine Änderungsanträge, zum einen, wenn ich dann sehe, die FDP legt das Gleiche vor wie im Ausschuss, dann habe ich sicher Verständnis dafür, dass man auch manchmal die Öffentlichkeit sucht - die Ausschüsse sind nicht öffentlich - und dass man sagt, Mensch, wir möchten gern mal etwas diskutiert haben, aber dass man dann jeden dieser kleinen Anträge, in denen es manchmal nur um Worte geht, wieder hier aufruft, das ist sicher übertrieben.
Da kann man das hier in der Rede verwenden und kann eine Pressemitteilung machen. Da hat man auch die Öffentlichkeit. Ich sage das auch ganz bewusst vor dem Hintergrund, dass wir heute Abend wieder auseinandergehen und wieder Kolleginnen und Kollegen zum wiederholten Mal mit ihren Anträgen vertröstet werden. Da müssen wir ein bisschen an uns arbeiten, wenn wir in der Tagesordnung weiterkommen wollen.
Meine Damen und Herren, ich habe das noch einmal zählen lassen. Wir hatten 19 Änderungsanträge eingereicht, von denen neun durchgekommen sind, aber natürlich deshalb, weil wir auf einer Linie lagen mit CDU und SPD.
Ich will zu den zehn anderen gar nichts sagen, da reicht die Zeit nicht. Aber zu wenigstens drei Punkten, die mir ganz wichtig sind, möchte ich Ausführungen machen.
Das Erste ist, wir hatten unter § 6 - alt - darum gerungen, den Vorstand nur mit einer Person zu besetzen, zwei sind vorgesehen. Mit einer Person deshalb, weil es in anderen Ländern durchaus auch üblich ist und weil diese Anstalt - das haben wir vom Kollegen Kummer gehört - finanziell nicht auf Rosen gebettet sein wird. Dann wäre vielleicht eine Stelle, die man dann einspart, schon ein Beitrag gewesen. Dem haben CDU und SPD nicht entsprochen. Ein zweiter Punkt unter § 8 - alt -, da geht es um den Beirat. Wir freuen uns natürlich, dass der Beirat überhaupt zustande gekommen ist, aber die Tatsache, dass dort die Zusammensetzung diskutiert wurde, lässt uns zumindest an der jetzigen Form oder bzw. Zusammensetzung etwas zweifeln. Wir hatten vorgeschlagen, dass mindestens zwei Vertreter aus Umweltverbänden, dem Umwelt- und Naturschutzbereich dort vertreten sind. Das wurde abgelehnt. Stattdessen sind jetzt zwei Vertreter der Holzver- und -bearbeitung dort in diesem Beirat. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt. Was uns besonders ärgert - Frau Mühlbauer, da wird sich der Forstverein sicher über Ihren Dank freuen -, dass Sie unserem Vorschlag nicht gefolgt sind, diesen Forstverein in den Beirat mit zu berufen, das wird bestimmt auch noch mal zur Sprache kommen. Denn, ich glaube, gerade der Thüringer Forstverein hat mit uns gemeinsam eine hervorragende Arbeit abgeliefert. Das ist ein toller Verein, der mit uns sehr gut gearbeitet hat. Das wäre sicher auch ein Zeichen gewesen, zu sagen, dieser Forstverein gehört in diesen Beirat. Das bedauern wir sehr.
Der dritte Punkt, da stellen sich mir wirklich die Haare auf. Vielleicht deshalb, weil ich auch ein Stück weit ein gebranntes Kind bin, und zwar geht es da noch mal um dieses doppelte Vetorecht. Meine Damen und Herren, man kann ja diese Anhörungen auch unterschiedlich interpretieren und natürlich hatten sich alle Anzuhörenden auf das doppelte Vetorecht, auf das Vetorecht des Finanzministeriums kapriziert. Das war etwas, was durchgehend zu vernehmen war. Was ich auch herausgehört habe, das war sicher auch der Tatsache geschuldet, dass ich mich mit solchen Dingen ein bisschen auskenne, war, dass der Vorstand mit einem Vetorecht ausgerüstet ist, das aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist. Ich lese mal den Passus vor unter § 7 neu - 2. Satz, da fängt das noch ganz harmlos an: „Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.“ Das macht man in der Regel so. Dann geht es weiter: „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.“ - auch richtig. Der Vorsitzende hat ein bestimmtes Gewicht. Dann kommt der entscheidende Satz: „Bei Beschlüssen nach Absatz 2“ - Absatz 2 sind die entscheidenden Dinge, die dort im Verwaltungsrat diskutiert werden - „kann der Vorsitzende, in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, nicht überstimmt werden.“ Das ist das, was Frau Hitzing gemeint hat. Ich kenne das aus den Begleitausschüssen der EU-Strukturfonds. Da haben die WiSo-Partner irgendwann mal Stimmrecht bekommen. Dann haben wir festgestellt, das Stimmrecht kommt eigentlich nur dann zum Tragen, wenn wir der gleichen Meinung sind, wie der Fondverwalter. Was ist denn das für ein Stimmrecht? Insofern hier den Vorsitzenden mit so viel Kompetenz auszustatten, dass der Verwaltungsrat nur Entscheidungen treffen kann, die der Vorsitzende gutheißt, das funktioniert in der Wirtschaft, wenn jemand einen Betrieb aufbaut und als Person mit seinem kompletten Vermögen haftet, aber wir reden hier über eine Anstalt öffentlichen Rechts. Da möchte man doch bitte schön einigermaßen demokratische Entscheidungsdinge mit einbringen und nicht so verfahren.
Das Ganze bekommt noch eine besondere Brisanz angesichts der Tatsache und da komme ich mal zu ein paar Änderungsanträgen, die noch einmal eine Rolle spielen werden heute, dass es zum Beispiel einen Änderungsantrag gab, dass der Vorstand forstwirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Sachverstand haben möge. Das wurde von der SPD und der CDU abgelehnt. Es gab einen Änderungsantrag, dass diese Stelle öffentlich auszuschreiben ist. Das wurde auch abgelehnt von der CDU und der SPD.
Also wenn man das alles mal zusammenzählt und unterm Strich zusammenzieht, dann heißt es, offensichtlich scheinen CDU und SPD jemanden zu ken
nen, der zwar keinen forstwirtschaftlichen und keinen betriebswirtschaftlichen Sachverstand hat, deswegen muss man ihn nicht öffentlich ausschreiben, der aber dann in diesem Verwaltungsrat so viel Kompetenz hat, dass die Fachleute, die drinsitzen, nämlich die genau das mitbringen, was gefordert wurde, letzten Endes nicht überstimmt werden können.
Ja, wer könnte das wohl sein? Wir warten alle auf die Lichtgestalt, die dann genau diese Aufgabe erfüllen wird. Meine Damen und Herren, das klingt doch nach Versorgung.
Das klingt nicht nach fachlich guter Arbeit. Deswegen ärgern wir uns auch sehr, dass die Änderungsanträge von mehreren Fraktionen hier nicht durchgekommen sind.
Meine Damen und Herren, jetzt zu den Änderungsanträgen - ich muss auf die Uhr schauen. Bei der LINKEN geht das ganz schnell. Die haben sich noch mal konzentriert. Wir werden allem zustimmen bis auf einen Punkt. Kollege Kummer, Buchstabe B zweiter Absatz, und zwar wo Sie die 2,5 Mio. € in dem Gesetz festlegen wollen für den Hainich. Also mein parlamentarisches Verständnis geht so weit, dass ich sage, gleiches Recht für alle. Wenn das alle anfangen würden, ich denke da an meine Kulturpolitiker/-innen und Bildungspolitiker/-innen, wenn alle anfangen würden in Gesetzen irgendwelche Beträge festzuschreiben, wo bleibt dann noch die Haushaltsdiskussion.