nach genauso häufig behindert sein und wenn es auch nur darum geht, dass sie Diabetes haben von der vielen Arbeit, die sie leisten müssen. Möge Ihnen das erspart bleiben allen miteinander. Wir sind jedenfalls dafür, dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, haben aber nichts dagegen, das auch im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das negative Gendern in Bezug auf die Präsidentin finde ich schon spannend. Wir sollten noch einmal darüber reden, wie Sie das meinen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vorweg, Herr Meyer, ich habe bei dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag an keiner Stelle und nie an irgendein Klientel gedacht, sondern ich habe eigentlich immer nur daran gedacht, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
zukunftsfähig machen wollen. Wenn es uns beiden darum geht, dann können wir uns, glaube ich, an der Stelle wieder gemeinsam treffen.
Ich will vorweg sagen, meine Damen und Herren, wir haben an keinem Rundfunkänderungsstaatsvertrag so viel im Vorfeld bereits diskutiert. Das ist löblich.
Ich möchte hier ausdrücklich der Landesregierung einen Dank erstatten. Eine solche Diskussionskultur ist bei den Rundfunkänderungsstaatsverträgen bisher nicht üblich gewesen. Herzlichen Dank noch einmal dafür.
Allerdings bin ich nicht so ganz sicher, ob wir überhaupt wirklich über den 15. Änderungsstaatsvertrag reden, denn es gibt ja gar keinen 14. Der 14. ist ja in NRW nicht bestätigt, also ist das eigentlich der 14., der aber der 15. heißt. Ich denke, jenseits dieser Formalie zeigt das auf ein Dilemma hin, dass nämlich - in Nordrhein-Westfalen ist das geschehen, dass das erste Mal ein Staatsvertrag nicht bestätigt wurde - wir als Abgeordnete in einer, sagen wir mal, uns ureigenen Zuständigkeit als Land uns überhaupt nicht einmischen können in die eigentliche Ausgestaltung eines solchen Staatsvertrags. Wir können keine Änderungen, wir können keine Details beschließen. Wir können entweder nur zustimmen oder nur ablehnen. Ich gebe zu, das ist nicht sehr befriedigend. Das entspricht auch nicht meinem Demokratieverständnis. Aber ich habe auch keine Lösung, wie man das Dilemma lösen könnte. Denn es ist nun mal so, dass ein Staatsvertrag 16 Stimmen, 16 Länder braucht. Vielleicht kann sich darüber mal jemand Gedanken machen, wie das vielleicht in Vereinbarung mit unseren allgemeinen Grundsätzen noch zu regeln ist. Schön ist es nicht.
Wir haben bei unserer Entscheidungsfindung nur die Möglichkeit zu sagen: Gibt es in Gänze in dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verbesserungen zu dem, was wir bisher hatten? Wird das System dadurch den Zukunftsanforderungen gerecht oder ist es nicht so? In dieser Frage will ich gleich für die CDU-Fraktion anzeigen, dass wir einer Übernahme des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Landesrecht die Zustimmung empfehlen werden, insbesondere dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, denn das ist der Kern unserer Diskussion. Das heißt, dass wir am Ende nicht mit allem einverstanden sind, was dort geschieht, aber mit dem meisten, weil wir das in einer positiven Entwicklung sehen. Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass wir kritische Punkte sehen, auf die werde ich dann im Einzelnen noch eingehen.
Am Ende geht es, das hatte ich bereits am Anfang gesagt, um die Zukunftsfähigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks und die hängt nun einmal von der soliden Finanzierungsgrundlage ab. Langfristig ist diese mit der alten Gebührenregelung nicht mehr gegeben. Wir wissen, dass die technische Entwicklung so rasant voranschreitet, dass man heute mit Handys, mit iPads, Laptops und anderen technischen Geräten spielend öffentlichrechtliche Angebote nutzen kann. Junge Leute brauchen heute keine Fernseher und keine Radios
mehr. Ich glaube, in den Anmeldungen ist das wohl auch so erkennbar. Daher ist die Abkehr von der Geräteabhängigkeit der Gebührenerhebung unumwunden zu begrüßen. Die Beitragserhebung pro Wohnung bei privaten Haushalten und pro Betriebsstätte im gewerblichen Bereich wird viele Gebührenzahler entlasten. Da die GEZ, das ist die Gebühreneinzugszentrale, nicht mehr Geräte zählen muss, ist ein deutlicher Schutz der Privatsphäre in Zukunft gesichert. Diese Zählung ist auch unabhängig von Handys. Ich kann mir gut vorstellen, wenn das mit der alten Regelung weitergegangen wäre, und ich müsste Handys zählen und iPods und iPhones, das wäre überhaupt nicht mehr möglich. Ich glaube, wir müssen diese Änderung machen. Deswegen auch unsere Zustimmung. Ich hoffe, dass die GEZ das dafür nicht mehr benötigte Personal abbaut, und dass wir damit auch eine Senkung der Bürokratiekosten haben werden. Aber das wird sicherlich zu beobachten sein.
Eine besondere Entlastung wird der Fremdenverkehr und Tourismus erfahren. Hier will ich ein paar Beispiele nennen. Hotels, die zurzeit für 75 Prozent aller Geräte bzw. 50 Prozent aller Geräte zahlen, müssen in Zukunft nur noch 30 Prozent und weniger für die Geräte zahlen. Für Pflegeheime, die zurzeit noch für jeden Lautsprecher Gebühren zahlen, entfällt diese Lautsprechergebührenabgabe, so will ich es mal benennen, es ist so nicht genannt im Detail, aber es ist de facto eine Lautsprecherabgabe. Die entfällt in Zukunft. Insofern ist es auch für Pflegeheime eine Entlastung. Kollege Döring hat hier die Wirkungen im Detail beschrieben, viele Personen, 90 Prozent der Haushalte werden wahrscheinlich nichts merken. Das will ich hier nicht noch einmal wiederholen. Wenn wir aber sagen, dass viele Zahler entlastet werden, der Systemwechsel aber kostenneutral sein soll, dann muss man natürlich gleichzeitig sagen, Entlastung auf der einen Seite, dann muss es auch irgendwo Belastungen geben. Wenn man sich anschaut - Herr Döring hat schon einiges genannt -, das sind einmal die vielen Schwarzhörer und Schwarzseher, nicht nur im privaten Bereich übrigens, auch im Bereich des Gewerblichen. Hier hätte ich keine Bedenken, dass dort mehr Zahlungen zu leisten sind. Ich denke, das gehört zum solidarischen Verhalten untereinander, dass die natürlich in Zukunft zahlen müssen.
Ich finde Bedenken bei Folgenden, die will ich jetzt auch benennen: Das sind einmal die beruflich veranlassten Nebenwohnungen. Hier habe ich auch ein konkretes Beispiel im Blick. Ein Berufspendler, der bisher nur Radio und Plattenspieler gehört hat für eine Gebühr von - 5,96 € oder wie viel ist das 5,98 € war er mit dabei. Er muss nun für die Hauptwohnung und für die Nebenwohnung den vollen Betrag bezahlen. Das bedeutet also 35,96 €. Also aus fast 6 € werden 36 €. Das ist eine Versechsfachung, das halte ich schlichtweg nicht für gerecht.
Wenn wir über eine Evaluierung reden, glaube ich, sollten wir an der Stelle noch einmal nachschauen.
Auch ist das Zählen der Pkw ein Systembruch. Statt des Rundfunkgeräts wird nun der Transportbehälter des Geräts bezahlt. Das ist also auch nicht logisch.
Ich halte diesen Systembruch nicht unbedingt für nachvollziehbar. Hier fordere ich die Länder auf, in der geplanten zeitnahen Evaluation des Staatsvertrags - nach ca. zwei Jahren ist das wohl geplant noch einmal zu überlegen, ob das zu einer unvorgesehenen und übermäßigen Mehrbelastung einzelner Bereiche kommt.
Hier will ich auch noch einmal zu meinem Kollegen Koppe zwei Sätze sagen. Ihre Anmerkung zur Sparsamkeit - ausdrücklich ja.
Ich kann mir viele Bereiche vorstellen, die halte ich auch für üppig ausgestattet. Hier muss man nicht mit einer solchen Konkurrenz für den Privaten sich auch finanziell belasten. Das ist nicht notwendig.
Sie haben auch die Belastung von Betriebsstätten im Allgemeinen kritisiert. Sie haben gesagt, nur Menschen können hören und keine Betriebsstätten. Das würde dann dazu führen, dass nur Privatpersonen bezahlen. Dann sage ich, das wollen wir ausdrücklich nicht. Ich halte auch die jetzige Regelung, dass die Wirtschaft auf der einen Seite und die Privathaushalte auf der anderen Seite mit beitragen zum Gebührenaufkommen, für gerecht. Denn schließlich hat auch die Wirtschaft in großem Umfang vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitiert. Ich will nur verweisen auf die Wissenschaft und Forschung und wirtschaftliche Trends. Das kann man sich alles im öffentlich-rechtlichen Rundfunk anschauen. Wenn das nicht gerade für Wirtschaft interessant ist, dann weiß ich nicht, was dann.
Ich freue mich auf eine interessante Diskussion in den Ausschüssen und beantrage auch die Überweisung an den dafür zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Zeh. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Recknagel für die FDP-Fraktion. Sie haben noch 2 Minuten und 20 Sekunden Redezeit.
Frau Präsidentin, damit komme ich aus. Ich möchte nur noch einmal eines richtigstellen, was hier Kollege Döring behauptet hat, es sei mittelstandsfreund
lich, kleine Unternehmen seien entlastet. Da rechnen Sie möglicherweise anders als ich. In § 5 steht unter Punkt 10: „Bei Unternehmen mit 20.000 oder mehr Beschäftigten werden 180 Rundfunkbeiträge fällig.“ Das sind bei 20.000 - also der Untergrenze 0,009 Beiträge pro Nase. Es gibt in Deutschland Unternehmen, die haben 100.000 mehr Beschäftigte, da ist es entsprechend weniger. Unter Punkt 2 sehen Sie, bei neun bis 19 Beschäftigten wird ein Rundfunkbeitrag fällig, das sind 0,05 pro Nase. Das ist sechsmal so viel. Mir ist schlichtweg nicht verständlich, warum in kleinen Unternehmen die Mitarbeiter mehr Radio hören, Fernsehen schauen oder am PC irgendwelche Multimediaangebote wahrnehmen als in großen Unternehmen.
Vielleicht haben Sie andere Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis. Ich kann das nicht nachvollziehen.
Darüber hinaus muss man schon die Gerechtigkeitsfrage stellen, warum jemand, der zu Hause eine Gebühr bereits bezahlt, dafür, dass er beruflich mit dem Auto unterwegs ist, noch einmal ein Drittel der Gebühr zahlen muss, der gleiche Bürger, der unterwegs ist. Und wenn er dann nachts im Hotel schläft, bezahlt er mit für das Hotelzimmer noch ein weiteres Mal. Das ist schlichtweg nicht verständlich.
Radio hören, Fernsehen schauen, Multimediaangebote wahrnehmen können immer nur Personen. Deswegen ist es gerade nicht gerecht. Herr Dr. Zeh, wenn Sie gesagt haben, das wollen wir nicht, dass die Wirtschaft entlastet wird, dann erlaube ich mir, Sie da in Zukunft zu zitieren.
Ich halte es sehr wohl für angemessen, dass nur diejenigen, die die Angebote auch wahrnehmen können, tatsächlich dafür zahlen. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter Recknagel. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet der Abgeordnete Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Ausgangspunkt der Behandlung von Rundfunkstaatsverträgen und im Besonderen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind wir uns, glaube ich, alle einig. Es geht um die Finanzierung, um die entsprechenden technischen und finanziellen Voraussetzungen und Gleichbehandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir behandeln ja nicht das erste Mal dieses Thema und da will ich mich
durchaus den positiven Bewertungen der bisherigen Informationspolitik seitens der Landesregierung anschließen. Dennoch hat es seit der letzten Information und seit der letzten Diskussion im Ausschuss zu diesem Rundfunkstaatsvertrag nur kleine, geringfügige Veränderungen gegeben. Die grundsätzlichen Bedenken, die wir damals aufgeführt haben, sind in keiner Weise berücksichtigt worden.
Während der Inhalt kaum verbessert wurde, haben sich aber die Rahmenbedingungen verändert. Im Dezember vergangenen Jahres wurde zum ersten Mal - Kollege Zeh hat es angesprochen - ein Staatsvertrag, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, nicht von allen Landesparlamenten abgenickt. In Nordrhein-Westfalen kam bekanntermaßen die erforderliche Mehrheit nicht zustande. Der Vertragstext ist nicht zeitgemäß und deshalb hat DIE LINKE auch bereits im September vergangenen Jahres als einzige Fraktion im Thüringer Landtag diesen Staatsvertrag abgelehnt. Durch das Scheitern des Jugendschutzmedienstaatsvertrags ist aber mehr passiert als nur, dass der Inhalt nicht in Kraft getreten ist. Es wurde endlich deutlich, dass das Verfahren der Aushandlung von Staatsverträgen überholt ist. Die Landtage müssen an diesen Prozessen beteiligt werden ganz im Sinne - ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt - der Lübecker Erklärung.
Kollege Zeh, Sie haben nach Möglichkeiten gefragt. Ich werde die letztendliche Möglichkeit Ihnen hier auch nicht anbieten können. Aber bisher ist es ja so, dass über die entsprechende Rundfunkkommission Vorschläge und Diskussionen auf der Ebene der Exekutive stattfinden. Ich könnte mir vorstellen und dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ja seit Längerem in der Diskussion -, dass wir hier im Vorfeld im Parlament über den Ausschuss und über die Debatte im Thüringer Landtag auch Vorschläge der Landesregierung in diese Diskussion mit auf den Weg geben können. Das wäre schon ein erster Schritt, die Landtage bei ihrem originären Interesse, Medienpolitik zu betreiben, zu beteiligen.
Was heißt das nun für den vorliegenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag? Als LINKE sehen wir darin, ohne alle Argumente noch mal auf den Tisch legen zu wollen oder wiederholen zu wollen, einen positiven Aspekt, aber auch drei negative Aspekte, die für uns letztendlich überwiegen. Ich will diese Punkte gern erläutern, weil ich es als wichtig empfinde, dass wir uns darüber austauschen und nicht nur hier vorn stehen und abnicken. Die Formen - und das ist auch schon gesagt worden - möglicher Empfangsgeräte sind über die Zeit, über die Jahre hinweg Fernsehen, Radio und weiter enorm gestiegen: Computer, Laptops, Smartphones etc. pp. In diesem Zusammenhang gerätebezogen zu bleiben, ist natürlich völlig unangemessen und stellt eine rie
Neben dem technischen Wandel ist der Schritt zur Haushaltsabgabe auch deshalb richtig, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant der wirtschaftlich unabhängigen Meinungsvielfalt eine wichtige gesellschaftliche Funktion erfüllt. Insofern ist es nur konsequent, dass alle Bürgerinnen und Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitfinanzieren, unabhängig davon, ob sie ihn auch nutzen. Dabei gibt es Ungerechtigkeiten. Die Schwarzseher sind genannt worden. Da hält sich mein Bedauern in Grenzen, dass die jetzt im Grunde genommen Gebühren bezahlen werden müssen. Aber es gibt eine weitere Gruppe, die sogenannten bekennenden Überhauptnichtseher oder -hörer, die weder Computer noch Fernsehen, noch Radio, und die soll es auch noch geben, die nicht mal ein Handy haben. Die soll es ja sogar noch geben. Ja, das ist deren Problem, das mag ja sein. Aber dennoch hat Politik auch das zu berücksichtigen. Und in diesem Fall, und da muss man dann die Frage nach Gerechtigkeit stellen, diese doch nicht ganz unbedeutende Zahl, die im Umlauf ist - über 100.000 Leute soll das durchaus betreffen -, werden jetzt in die Gebührenbezahlung mit einbezogen. Unsere Forderung gegenüber dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist in Punkt 1 eine soziale Staffelung von Gebühren. Leider wurden im Zuge der Umstellung auf die Geräteabhängigkeit, die die große Reform der Rundfunkfinanzierung in den letzten Jahrzehnten ist, zahlreiche weitere Reformchancen in dem Zusammenhang verpasst. Aus unserer Sicht muss der Rundfunkgebührenbetrag sozial gerecht erhoben werden. Das heißt, wir brauchen eine soziale Staffelung.