Protocol of the Session on July 7, 2011

Mit dem Vertragstext ist der Übergang von der Kopfpauschale zur Haushaltspauschale - so möchte ich es nennen - geplant. Das Problem dabei ist, dass es eine Pauschale bleibt, die die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen oder auch der Hausgemeinschaft völlig ignoriert. Aber nach wie vor keine Akzeptanz dahin gehend, es wird natürlich das Problem geben: Jedem, der deutlich unter 1.000 € im Monat verdient, wird gleichermaßen 18 € abgezogen, wie dem, der mehr als 1.000 € jeden Monat bekommt. Dass Menschen mit niedrigem Einkommen überproportional an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden, können wir so nicht mittragen.

(Beifall DIE LINKE)

Eine zweite Forderung: Die Befreiungstatbestände müssen ausgeweitet werden.

Ein zweiter Punkt, den wir nicht unterstützen können, ist die Einbeziehung von Hör- und Sehbehinderten in den Kreis der Gebührenzahler. Wir sehen die Bemühungen, diesen Punkt zu entschärfen, insbesondere Thüringen hat sich hier eingesetzt, aber

die Bemühungen haben letztendlich unter dem Strich genommen nicht gefruchtet. Dass die Rundfunkgebühren von Hör- und Sehbehinderten für den Aufbau von barrierefreien Programmangeboten genutzt werden sollen, stellt dabei keine Verbesserung dar. Dass die Barrierefreiheit ausgebaut wird, ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, die aus der Gesamtheit der Gebühren finanziert werden sollte. Alles andere ist im hohen Maße unsolidarisch und das lehnen auch wir wiederum ab.

Eine dritte Forderung: Bürokratie - es ist schon genannt - und Einschränkung der Datensammelwut. Unsere dritte Forderung steht im Zusammenhang mit bisher unerfüllten Hoffnungen bei diesem Gebührenmodell. Als die Diskussion über einen Umstieg zum Haushaltsmodell begann, haben wir gehofft, dass damit deutlich weniger Daten als bisher gesammelt werden müssen und die GEZ umgestaltet werden kann. Nach allem, was wir inzwischen wissen - und es ist auch hier am Pult gesagt worden -, wird nicht nur die Anfangszeit, sondern auch darüber hinaus die Datensammelwut mit dem vorgeschlagenen Weg keinesfalls eingeschränkt. Einige Datenschützer sind sogar der Auffassung, dass noch mehr Daten notwendig sein werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut, das auch bei der gewichtigen Gewährleistung unabhängiger öffentlich-rechtlicher Medien nicht auf der Strecke bleiben sollte. Es muss beides möglich sein, eine sichere Finanzierungsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Ermittlung der Gebührenzahler, die mit minimaler Datenerfassung einhergeht. Nach unserer Auffassung sollte das gesamte Gebührenerhebungs- und -befreiungsverfahren entsprechend den Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten verändert werden. Die Sicherheit der eigenen Daten wird mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft immer wichtiger. Daten sind eine Ware und der beste Schutz vor Missbrauch ist, so wenig wie möglich Daten zu erfassen.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn die Rundfunkgebühr zukunftsfest gemacht werden soll, hätte der Datenschutz dabei ein zentraler Punkt für uns sein müssen. Auch diese Chance ist nicht richtig genutzt worden.

Fazit: Zum Schluss will ich noch einmal auf meinen Ausgangspunkt zurückkommen. Spätestens seit Dezember 2010 wissen wir, dass Staatsverträge für die Landtage nicht mehr unantastbar sind. Wir sind nicht zum Abnicken gewählt, sondern zum Politik gestalten. Deswegen habe ich für unsere Fraktion drei Punkte genannt, die für uns bei einer Neuregelung der Rundfunkgebühren wichtig sind:

- eine soziale Stafflung, die Geringverdiener nicht mehr überproportional belastet;

- eine Erweiterung der Befreiungstatbestände, die die Menschen nicht nur ungerecht für Angebote belastet, die sie nur sehr eingeschränkt wahrnehmen können;

- und schließlich eine Umsetzung des neuen Modells, die den modernen Ansprüchen an Datenschutz gerecht wird.

(Beifall DIE LINKE )

Wir werden dem Staatsvertrag nicht zustimmen, weil die Nachteile des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrags die Vorteile deutlich überwiegen. Einer Diskussion im Ausschuss und damit einer Überweisung werden wir zustimmen. Den Entschließungsantrag der FDP können wir im Ausschuss vielleicht qualifizieren, darüber lässt sich diskutieren. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Recht herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich habe jetzt keine weitere Redemeldung. Dann kommen wir an dieser Stelle zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wir beginnen mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf. Auch dazu wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Europaangelegenheiten. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Europaangelegenheiten zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung des Gesetzentwurfs erfolgt.

Wir kommen zur Überweisung des Entschließungsantrags an den gleichen Ausschuss. Es geht hier um den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/3042. Wer sich dieser Überweisung anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung erfolgt.

Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2989 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Damit hat Herr Minister Geibert das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung bringt heute den Gesetzentwurf für eine Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ein. Eine Novelle des Personalvertretungsrechts war bereits mehrfach Gegenstand der Diskussion im Parlament. Zuletzt wurde ein Entwurf der Fraktion DIE LINKE behandelt. In diesem Zusammenhang kündigte mein Vorgänger an, dass die Landesregierung einen eigenen Entwurf vorlegen werde, der den „qualitativen Anforderungen eines modernen, effektiven und verfassungsmäßigen Personalvertretungsgesetzes“ entspricht. Ich denke, der vorliegende Entwurf kann sich an diesen Ansprüchen messen lassen.

Der Erarbeitung des Gesetzentwurfs lag das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel zugrunde, die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Behördenleitern und Mitarbeitern weiter zu stärken. Dabei wurden nicht nur die Erfahrungen und Entwicklungen seit der letzten großen Novellierung im Jahr 2001 berücksichtigt. Es finden sich auch die zwischen den Koalitionären vereinbarte Ausweitung des Gesetzes auf Zeitarbeitnehmer sowie eine Reihe verfahrens- und arbeitstechnischer Verbesserungen für die Arbeit der Personalvertretungen. Schließlich, meine Damen und Herren, werden zugleich wesentliche Anregungen und Forderungen der angehörten Spitzenverbände, der Gewerkschaften und Berufsverbände erfüllt. Nicht nur deshalb ist das vorliegende Papier - und das möchte ich besonders betonen - erfreulicher Ausdruck einer Verständigung über naturgemäß zunächst durchaus unterschiedliche Standpunkte zur Regelung des Personalvertretungsrechts. Einer Verständigung übrigens, die in ihren einzelnen Punkten im Rahmen der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu höchst unterschiedlichen Bewertungen geführt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich den Gesetzentwurf an ein paar ausgewählten Beispielen näher erläutern. Leiharbeitnehmer und sonstige Beschäftigte, die nicht aufgrund eines unmittelbar mit dem Dienstherrn und dem Beschäftigten abgeschlossenen Vertrages, sondern aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit einem anderen Arbeitgeber in die Verwaltung eingegliedert und weisungsgebunden tätig werden, gelten künftig auch als Beschäftigte im Sinne des Personalvertretungsrechts. Die Regelung ist der Anpassung des Gesetzes an die Entwicklung der Arbeitswelt geschuldet, bei der es auch im Bereich des öffentlichen Dienstes immer mehr mittelbare Beschäftigungsverhältnisse gibt. Sie ist zugleich eine Anpas

(Abg. Blechschmidt)

sung an die Rechtsprechung, die gerade wegen der Änderung der Arbeitsumwelt die Einbeziehung der weisungsgebundenen Beschäftigten immer öfter auch ohne konkrete gesetzliche Grundlage annimmt.

Weiter wird durch den Ihnen vorliegenden Entwurf die Mitbestimmung in kleineren Dienststellen verbessert. Zukünftig besteht der Personalrat bereits in Dienststellen mit 16 Beschäftigten aus drei Mitgliedern. Dem wurde im Rahmen der Anhörung bereits entgegengehalten, dass hierdurch die Kosten für die Tätigkeit der Personalvertretung gerade in den kleinen Verwaltungen unangemessen erhöht und die Arbeitgeber unverhältnismäßig belastet werden. Trotzdem hat die Landesregierung an der Regelung festgehalten, denn sie ist der Meinung, dass eine gute, effiziente und damit auch im Interesse der Dienststelle liegende Personalratstätigkeit eher erreichbar ist, wenn ein Meinungsaustausch mehrerer Personalräte untereinander möglich ist. Schließlich sind die Probleme in kleinen Dienststellen nicht leichter zu bewältigen als in großen. Und von größeren Behörden mit umfangreicheren Personalvertretungen ist bisher nicht bekannt geworden, dass die höhere Zahl der Personalräte die Dienststelle über Gebühr belastet.

Im Gesetzentwurf findet sich ferner die Absenkung der Beschäftigtenzahl für die erstmalige Freistellung für Mitglieder des Personalrats. Entgegen der bisherigen Regelung, wonach eine Freistellung erst bei 300 Beschäftigten erfolgt, soll dies zukünftig bereits bei 250 Beschäftigten möglich sein. Ich denke, auch hier ist der Landesregierung ein guter Kompromiss zwischen deutlich weitergehenden Forderungen und solchen, die die bisherige Regelung beibehalten wollten, gelungen. Letztlich dient auch er der Erleichterung der Personalratstätigkeit.

Die vorgelegten Regelungen sehen eine Stärkung der gemeinsamen Entscheidung des Personalrats vor, statt der bisher eher üblichen Gruppenentscheidung. Zukünftig müssen auch in Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, grundsätzlich alle Vertreter des Personalrats gemeinsam beraten. Die Beschlussfassung kann durch die Vertreter der Gruppe erfolgen, wenn die Mehrheit der Gruppe dies zuvor beschließt.

In dem Gesetzentwurf ist auch eine verbesserte Freistellungsmöglichkeit für Hauptpersonalräte enthalten. Von der dienstlichen Tätigkeit sind ein oder mehrere Mitglieder der Stufenvertretung bei der jeweils obersten Landesbehörde im Gesamtumfang einer Vollzeitstelle freizustellen. Unabhängig davon sind bei Bedarf weitere Freistellungen möglich. Es soll aber eben gerade keine oft geforderte Stufenregelung geben, denn danach erfolgen nur pauschale Freistellungen, die sich nicht an der Struktur der jeweiligen Behörde mit dem jeweils spezifischen Tätigkeitsspektrum und dem Arbeitsanfall orientieren.

Die Notwendigkeit der Freistellung eines Mitglieds des Hauptpersonalrats ist demgegenüber der Bedeutung der Stufenvertretung angemessen und es wird damit etwas gesetzlich fixiert, das den Anforderungen der Praxis entspricht und so bereits auch gehandhabt wird.

Ebenfalls zu nennen ist die Einführung der Möglichkeit einer Personalräteversammlung. Dies entspricht einem Wunsch der Personalräte, der seit Jahren besteht. Zukünftig soll es einmal jährlich möglich sein, eine Personalräteversammlung durchzuführen, bei der die Hauptpersonalräte bzw. die Bezirkspersonalräte die Personalräte im Geschäftsbereich einladen. Diese Treffen fördern den Austausch untereinander und steigern so die Effizienz der Personalratsarbeit vor allem in kleineren Einheiten, in denen der Personalrat nur wenige Mitglieder hat. Durch die Regelung wird eine in vielen Geschäftsbereichen bereits bestehende Praxis in Gesetzesform gegossen.

Im Gesetzentwurf wird auch einer weiteren langjährigen Forderung Rechnung getragen, indem das im Jahr 2001 in das Personalvertretungsrecht eingeführte Verfahren der Mitwirkung aufgehoben und die Mitwirkungstatbestände in die Mitbestimmung überführt werden. Dies vereinfacht das Beteiligungsverfahren, da nunmehr nur noch das Mitbestimmungsverfahren durchzuführen und keine Unterscheidung nach Mitwirkung und Mitbestimmung mehr vorzunehmen ist. Die bisherigen Mitwirkungstatbestände sind jetzt in die eingeschränkte Mitbestimmung eingegliedert. Den vielen Änderungen stehen aber auf der anderen Seite auch Regelungen gegenüber, die 2001 eingeführt wurden und die bewusst weiterhin im Personalvertretungsrecht verbleiben sollen, weil sie sich nach den Erfahrungen der Praxis bewährt haben. Dazu zählt beispielsweise die Beibehaltung der Antragsregelung zur Beteiligung der Personalvertretung in modifizierter Form, weil es aus Sicht der Landesregierung der Entscheidung der Beschäftigten obliegen muss, ob sie die Beteiligung der Personalvertretung wünschen, wenn sie sich versetzen oder abordnen lassen möchten, wenn eine Disziplinarklage gegen sie anhängig ist, wenn sie als Probezeit- oder Widerrufsbeamte entlassen werden oder wenn sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden sollen. Zu den beibehaltenen Regelungen zählen als weiteres Beispiel auch die bewährten Zustimmungsverweigerungsrechte, die den Personalräten die Möglichkeit bieten, eventuelle Einwendungen rechtlich zu strukturieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgestellten Regelungen stellen natürlich nur einen Auszug des Gesamtentwurfs dar. Sie können aber bereits daran sehen, dass die Landesregierung einen ausgewogenen Entwurf für ein neues Personalvertretungsrecht erarbeitet hat, der den Interessen der Beschäftigten wie auch den der Dienstherren bzw.

(Minister Geibert)

Arbeitgebern gerecht wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegt eine Redeliste vor. Ich eröffne jetzt die Aussprache und das Wort hat als Erste Frau Abgeordnete Renner für die Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, das novellierte Personalvertretungsrecht liegt uns heute vor - endlich könnte man sagen. Ich nenne es mal einen Sommer mit Dauerregen. Warum? Wir haben mehr als ein Jahr gewartet und gehofft, die Versprechungen waren nachzulesen auch im Koalitionsvertrag, der wird ja hier häufig zitiert, ich will es auch einmal tun: „Motivierte Mitarbeiter sind das Fundament des öffentlichen Dienstes. Das Personalvertretungsgesetz im öffentlichen Dienst wird in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Personalvertretungen novelliert. Die Rechte der Personalvertretungen werden gestärkt. Ziel ist ein zukunftsorientiertes und flexibles Personalvertretungsrecht für Thüringen.“ Dann, was haben wir heute? Diesen Entwurf, der die Erwartungen insbesondere der Personalvertretungen und Gewerkschaften enttäuscht. Grund hierfür dürfte sein, dass der CDU die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten wohl eher Last als Freude sind und der SPD, obwohl sie sich in dieser Sache der Unterstützung der Interessensvertretung und Gewerkschaft gewiss sein konnte, fehlte anscheinend der Mumm, sich durchzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Zur Ausgangslage - was finden wir vor? - habe ich bereits bei der Einbringung zu unserem Gesetzentwurf, der die fast schon historische Drucksachennummer von 5/26 trägt, gesprochen. Das seit 2001 bestehende Personalvertretungsgesetz ist alles andere als modern; es ist mitbestimmungsfeindlich

(Beifall DIE LINKE)

und betrachtet Beschäftigte sowie ihre Personalvertretungen im öffentlichen Dienst als bloße Erfüllungsgehilfen. Auf die überfällige Novelle warten wir jetzt seit eineinhalb Jahren. Ich erinnere, der damalige Innenminister Prof. Huber informierte im Jahr 2009, das war im Dezember, die Landesregierung werde ihren Gesetzentwurf im 1. Halbjahr 2010 vorlegen. Dann behandelten wir letztes Jahr einen Gesetzentwurf mit dem die im Gesetz enthaltene Befristung um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Dies alles, obwohl dem Landtag seit 30. September 2009 ein Gesetzentwurf meiner Fraktion vorgelegen hat. Die Koalitionsfraktionen aus SPD und

CDU sahen sich außerstande, sich intensiv mit diesem Entwurf zu beschäftigen. Wir bedauern das sehr. Ich möchte aber an dieser Stelle, weil seitdem einige Zeit vergangen ist, noch einmal auf unsere Eckpunkte eingehen. Wir fordern die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung, die Stärkung der Personalvertretungen durch verbindliche und konkrete Regelungen im Mitbestimmungsverfahren, die Neugestaltung der Beteiligungstatbestände und die Streichung des Verfahrens der Mitwirkung und einige andere wichtige Punkte mehr. Der Gesetzesvorschlag meiner Fraktion wurde durch Gewerkschaften, Berufsverbände und Personalvertretungen in der schriftlichen Anhörung im Innenausschuss durchweg als positiv bezeichnet, aber da es für die Koalitionsmehrheit in Widerspruch zur Theorie der repräsentativen Demokratie das Primat des Koalitionsausschusses gegenüber der Legislative anscheinend gilt, passiert in Thüringen in Sachen Personalvertretungsrecht erst einmal nichts. Wir hätten unseren Entwurf - möglicherweise auch mit Änderungen, das wäre möglich gewesen, im Rahmen der Ausschussberatung durchaus zur Beschlussfassung bringen können, stattdessen ein Hü und Hott bei der Landesregierung. Hü und Hott, ich will es erläutern: Bereits im Juli 2010 wurde den Gewerkschaften ein Entwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes zur Kenntnis gegeben. Die Kritik an diesem Gesetzentwurf war so vernichtend, dass das Innenministerium mehr als ein halbes Jahr brauchte, um einen überarbeiteten Entwurf auf den Weg zu bringen. Auch dieser wurde an die Berufsverbände versandt, aber auch dieser nur marginal überarbeitete Gesetzestext wurde erneut erheblich kritisiert, so dass dem Landtag nun ein Gesetzentwurf vorliegt, der sich wiederum vom Entwurf aus dem März deutlich unterscheidet.

Nun zu der entscheidenden Frage, der Frage, ob nun der vorliegende Gesetzentwurf dem selbst gesteckten Ziel - ich habe vorhin den Koalitionsvertrag zitiert - eines zukunftsorientierten und flexiblen Personalvertretungsrechts gerecht wird. Die knappe Antwort lautet: Nein. Herr Innenminister Geibert, Sie führten eben aus, dass wesentliche Forderungen der Gewerkschaften und Personalräte umgesetzt wurden; davon wollen diese nichts wissen. Ich möchte im Folgenden einige Stellungnahmen zitieren:

Der gemeinsame Ausschuss der Hauptpersonalräte äußert sich zum vorliegenden Gesetzentwurf wie folgt: „Wir sind der Meinung, dass der uns vorliegende Entwurf alles andere als modern und innovativ zu werten ist.“ Der DGB Thüringen äußert, dass die aufgenommenen Änderungen aber nicht dazu führen, „dass Thüringen ein modernes und flexibles Personalvertretungsrecht erhalten wird.“ Der Gesetzentwurf erfüllt „leider noch nicht alle Anforderungen, die im Koalitionsvertrag der Landesregie

(Minister Geibert)

rung vereinbart worden sind.“ Es muss aber festgestellt werden - und das will ich auch gern tun -, dass der Gesetzentwurf durchaus auch Verbesserungen im Mitbestimmungsrecht beinhaltet und die im Jahr 2001 eingeführten Regelungen der Einschränkung der Mitbestimmung teilweise zurücknimmt. Positiv kann hier benannt werden, dass die Landesregierung Personalvertretungen in kleinen Dienststellen stärkt und auch die Regelungen zur Freistellung Verbesserungen beinhalten.

Jetzt aber zu den Unzulänglichkeiten des Entwurfs: Herr Hey, gleich haben Sie dann weniger Gelegenheit zu klatschen. Ich habe natürlich eine Resthoffnung. Meine Resthoffnung ist, dass wir im Ausschuss diese Unzulänglichkeiten im Gesetzentwurf heilen werden, dazu braucht es dann aber die Unterstützung vor allem auch Ihrer Fraktion. Ja, Hoffnung kann man noch haben.

Zu den Unzulänglichkeiten: Das sind ein paar zentrale Fragen. Wie sieht das grundsätzliche Verständnis der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung aus? Da sich in der gesetzlichen Aufzählung keinerlei belastbare Tatbestände bzw. bei der Ausgestaltung der Zusammenarbeit finden, fordern die Gewerkschaften hierzu die gleichberechtigte Zusammenarbeit, um die sogenannte Eilzuständigkeit auch für die Personalvertretung festzuschreiben.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Allzu- ständigkeit.)