Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist vor allen Dingen eine kulturelle Veranstaltung, aber natürlich lassen sich auch wirtschaftliche Erwägungen nicht ausblenden. Einerseits müssen die Sender ihren Auftrag erfüllen können, andererseits müssen die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sozialverträglich sein. Deshalb sind Kosten und Nutzen in Einklang zu bringen - hohe Qualität zum angemessenen Preis, wie es der deutsche Fachjournalistenverband formuliert.
Meine Damen und Herren, die politischen Vorgaben zur Neuordnung der Finanzen des öffentlichrechtlichen Rundfunks waren vor diesem Hintergrund klar und eindeutig - keine Überschreitung der bisherigen Gebührenhöhe von 17,98 € monatlich, dann die Lösung der Konvergenzproblematik, mehr Beitragsgerechtigkeit, Entbürokratisierung, Reduzierung von GEZ und Beauftragtendienst, Steigerung der Akzeptanz und nicht zuletzt Stabilisierung der Ertragsbasis. Der Modellwechsel zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag wird nach meiner Auffassung diesen Vorgaben gerecht und gleichzeitig wird ja mit diesem Paradigmenwechsel der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Allgemeingut erklärt, zu einer Leistung, für welche die Solidargemeinschaft aufkommt. Der künftige Beitrag, wie er im vorliegenden Gesetz ausgestaltet ist, ist für Bürger und Unternehmen gleichermaßen transparent, überschaubar und gerecht. Es gilt in Zukunft, eine Wohnung - ein Beitrag. Ich glaube, einfacher geht es nicht.
Dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, hat ja der Staatsrechtler Kirchhof nachgewiesen und Prof. Bull hat deutlich gemacht, dass auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Auch wenn das neue Modell die Rundfunkfinanzierung grundlegend umbaut, meine Damen und Herren, für 95 Prozent der Privatpersonen ändert sich voraussichtlich nichts. 1,5 Millionen können sich über Erleichterungen freuen, so müssen zum Beispiel Auszubildende mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern wohnen, jetzt keinen Beitrag mehr bezahlen. Da es künftig viel schwieriger sein wird, sich der Beitragspflicht zu entziehen, wird es auch weniger Schwarzhörer und -seher geben. Also haben noch die Schwarzhörer und -seher Grund zur Sorge. Dass die aber künftig auch zur Kasse gebeten werden, wird, denke ich, nur sie selber aufregen. Grundsätzlich ist das neue Modell also ein wichtiger Beitrag zu mehr Gerechtigkeit.
Meine Damen und Herren, das Prinzip „eine Wohnung - ein Beitrag“ bringt auch eine deutlichere Reduzierung der bisherigen Kontrollen mit sich, die immer für erheblichen Ärger gesorgt haben und so auch zum Akzeptanzverlust des bisherigen Modells
Dass bei einer Umstellung in der ersten Zeit erhebliche Daten erhoben werden müssen, dass es da noch einen Aufwuchs gibt, das ist sicherlich bedauerlich. Aber es wird sich in den nächsten Jahren erheblich reduzieren und damit auch zweckmäßig sein. Auch wenn sich das neue Modell vom Grundsatz leiten lässt, dass jeder finanziell Leistungsfähige einen Beitrag leisten soll, können sich behinderte Menschen nach wie vor von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn sie aufgrund ihrer finanziellen Situation staatliche Unterstützung bekommen. Ansonsten sollen Behinderte künftig einen ermäßigten Beitrag in Höhe eines Drittels zahlen, allerdings wurden auch die Befreiungstatbestände in Richtung taubblinder Menschen und Empfängern von Blindenhilfe noch nach der Anhörung ergänzt. Weil vorhin gerade die Barrierefreiheit angesprochen wurde, natürlich müssen diese Finanzen auch genutzt werden, um die Barrierefreiheit auszubauen. Wenn man sich den Staatsvertrag anschaut, gibt es dann auch ganz konkrete Erklärungen der Länder, die das noch einmal ganz bewusst beschreiben.
Meine Damen und Herren, wenn ich mir Reaktionen der Wirtschaft zum neuen Modell anschaue, dann kann ich nur sagen, die größten Mahner sind die schlechtesten Zahler. Denn Untersuchungen und Analysen haben deutlich gemacht, dass eine Reihe von Betrieben ihrer gesetzlichen Pflicht bisher nur unvollständig nachgekommen sind.
Das ist natürlich ungerecht denjenigen gegenüber, die ihrer Gebührenpflicht voll nachgekommen sind, meine Damen und Herren.
Ich bin überzeugt, das neue Modell wird die Unternehmen konsequenter an der Rundfunkfinanzierung beteiligen, dabei zahlen natürlich Kleinunternehmen weniger als große,
aber auch Großunternehmen müssen im Vergleich zum rechtlichen Status quo meist weniger zahlen. Nicht zuletzt, das wissen Sie auch, wurde nach der Anhörung im Oktober 2010 die Staffel für die Beiträge im nicht privaten Bereich nochmals gravierend im Sinne der Unternehmen verändert. So können wir auch in Thüringen davon ausgehen, dass über 90 Prozent aller Betriebsstätten zunächst mit einem Beitrag herangezogen werden. Ich bin der Meinung, das neue Modell ist damit auch für die Wirtschaft einfacher, gerechter und auch transparenter.
Meine Damen und Herren, auch wenn man in Bezug auf die Entwicklung der Beitragsergebnisse alle Grundannahmen einer mehrfachen Plausibilitätsprüfung unterzogen hat, kann niemand exakt vorhersagen, welche Ertragsverbesserungen mit dem neuen Modell verbunden sind. Allerdings kann man, denke ich, schon davon ausgehen, dass für den Zeitraum 2013 bis 2016 eine Stabilisierung der Beitragserträge erreicht werden kann und damit die Rundfunkanstalten auch ihren gesetzlichen Programmauftrag erfüllen können.
Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf uneingeschränkt zu. Wir werden uns aber einer Ausschuss-Sitzung nicht verschließen und auch wenn wir den Entschließungsantrag schon sehr kritisch sehen, einige Aspekte sehr wohl vernünftig beschrieben sind, aber sich dann doch Ihre KlientelPolitik hier wirklich deutlich macht, werden wir auch zustimmen, dass dieser Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Herzlichen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Döring. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich versuche mich an einigen Punkten festzuhalten, die noch nicht mehrfach genannt worden sind.
Mal grundsätzlich angefangen Richtung der FDP: Der Beitrag, der jetzt regelmäßig für ein Gerät bezahlt werden muss oder für zwei Geräte, also beispielsweise für einen Haushalt, von 17,98 € ist seit Jahren konstant und soll auch in den nächsten Jahren konstant bleiben. Es muss hier vielleicht noch einmal daran erinnert werden, dass konstante Beiträge quasi sinkende Beiträge sind, denn das bedeutet, dass die Inflation genauso wie die Lohnsteigerungen nicht eingerechnet werden.
Man müsste eigentlich im Prinzip sagen, in den Worten gesprochen, die die FDP immer benutzt, hier geht es in diesem Fall nicht um kalte Progression, sondern um warme Degression. Der Anteil der Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk pro Haushalt sinkt kontinuierlich von Jahr zu Jahr derzeit und das soll auch so bleiben. Die Unterstellung im Rahmen der Diskussion über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dass dabei auch Gebührenmehreinnahmen zu erwarten sind, entbehrt insofern deshalb schon jeder Grundlage, weil, wie Sie hoffentlich auch wissen, die KEF dafür sorgen wird,
dass, wenn es so wäre, dass, wenn ab 2013 tatsächlich durch die Umstellung, ich nehme jetzt mal eine gegriffene Zahl, eine sehr hohe gegriffene Zahl, 500 Mio. € Mehreinnahmen zu verzeichnen wären für die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten - das war eine sehr hoch gegriffene Zahl, Herr Bergemann, ich weiß schon, deshalb habe ich es bewusst so hoch gesetzt -, dann müssten diese Anstalten nachweisen, dass sie dieses Geld abschmelzenderweise im nächsten Jahr dafür benutzen, den Gebührenbeitrag nicht steigen zu lassen. Das heißt, es würde noch viel länger dafür Sorge getragen werden, dass in diesem Fall dann pro Haushalt die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anteilsmäßig weiter sinken. Das kann nur in Ihrem Sinn sein.
Wenn es umgekehrt wäre, dass es weniger Einnahmen gibt, was man ja auch vermuten könnte, diskutieren wir über die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt, aber nicht über die Frage, wie eingezogen wird, was wir heute tun.
Ja, die auskömmliche Höhe, auch wenn Sie bei dem Thema sind, ohne jetzt hier ein Gespräch mit Ihnen anzufangen, ich bin der Meinung, der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat nicht nur die höchsten Kosten, er hat auch die höchste Qualität. Wir könnten doch auch mal darüber diskutieren, welche Qualität Sie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk woanders vorfinden. Da will ich jetzt gar nicht über Italien sprechen, sondern auch beispielsweise England. Das, was die Engländer mit der BBC machen, das hat hohe Qualität, aber von der Menge her nicht vergleichbar mit unserer beispielsweise. Das hat schon seine Gründe, warum wir 5,5 Mrd. € für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeben wollen, das wollen wir alle, denn wir haben dafür Mehrheiten geschaffen. Das ist ja nicht der Wunsch und Wille von irgendwelchen linksradikalen Medienmachern. Das war der erste Aspekt.
Der zweite Aspekt, der mir wichtig ist, dieses neue Rundfunksystem, was die Bezahlung angeht der Gebühren, ist gerechter, aber noch lange nicht gerecht, weil - gerecht im Sinne von vollständig - gerecht sein kann es überhaupt nicht. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass gerade wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diejenigen sind, die in diesem konkreten Fall bei ihrer Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gerade gegen Ihre Klientel handeln. Wir haben beim MDR-Rundfunkrat deutlich gehört, dass es zum Beispiel bei den Schwarzsehern und Schwarzhörern Gruppen gibt, die offensichtlich eine gewisse Korrelation zu unseren Wählern, meinen Wählern, ja, haben. Denn nur so ist es zu erklären, dass in den Stadtteilen von Berlin, die die höchsten
Wählerquoten von GRÜNEN aufweisen, praktisch gar keine Kontrollen mehr stattfinden. In Kreuzberg und Friedrichshain wird nicht mehr kontrolliert, da traut sich kein Kontrolleur mehr hin, was sehr ungerecht ist. Und das können nicht nur die paar CDUWähler sein, die paar FDPler, die hier rumsitzen, das glaube ich einfach nicht.
Ich wollte damit deutlich machen, dass genau auch in diesem Fall wir bereit sind, gegen unsere Klientelinteressen zu handeln. Mögen das alle anderen hier auch tun. Da komme ich noch dazu.
In Jena ist das anders? Aber das können Sie von der Korrelation nicht nachweisen, aber in BerlinKreuzberg kann man das schon bei 60 Prozent Grün-Wählern ohne Weiteres. Für die kleine Gruppe der seriösen Nichtnutzer ist es auch ungerecht. Auch da treffen wir durchaus unsere Klientel, die Affinität von Menschen, die uns wählen, zu einem vollständigen Verzicht auf Rundfunk und Fernsehen ist höher als in der Durchschnittsbevölkerung. Auch das müssen wir als Partei aushalten und das tun wir auch. Für Betriebe, da muss ich jetzt zur Abwechslung der FDP wenigstens ein bisschen recht geben, ist diese neue Idee auch ungerecht, weil es tatsächlich ungerecht ist - und dazu habe ich auch geklopft, Herr Koppe, bei Ihrem Beitrag -, dass Großbetriebe pro Mitarbeitendem weniger Gebühren für angemeldete Geräte zahlen sollen als Kleinbetriebe. Warum ein Unternehmen mit 20.000 Beschäftigten 180 Beiträge zahlen soll - die Annahme heißt, dort sind 180 Geräte vorhanden - widerspricht jeder menschlichen Logik. Das heißt, das Plädoyer der FDP, die Großbetriebe stärker zu belasten, trifft unsere volle Zustimmung, nicht die Entlastung der Kleinen, die sind sowieso schon entlastet, 90 Prozent zahlen überhaupt nicht oder maximal einen Beitrag, aber dass die FDP fordert, die Großbetriebe stärker zu belasten, da sind wir bei Ihnen. Wenn das nachher herauskommt in der Debatte, bin ich dabei.
Also für 20.000 Beschäftigte 1.000 Einheiten, damit das parallel läuft, jederzeit und gerne. Das habe ich noch nie gehört.
Ja, das meine ich schon. Nur das Verhältnis würde bedeuten, dass dann bei 20.000 Beschäftigten auch 1.000 Einheiten bezahlt werden müssten. Da bin ich ganz bei Ihnen. Das kann sich VW leisten. Das kann sich auch Opel leisten.
nem Brief des Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks an die MDR-Rundfunkräte zu diesem Thema: „Behauptungen, wonach Filialbetriebe aufgrund dieser Staffelung künftig mit Steigerungen von mehreren 100 Prozent rechnen müssen, sind oft nicht nachvollziehbar. Sie legen häufig einen zu niedrigen Vergleichsbetrag zugrunde. Statt davon auszugehen, was die Betriebe heute zahlen müssten, wenn die Geräte ordnungsgemäß angemeldet wären, gehen sie offensichtlich davon aus, was tatsächlich bezahlt wird.“ Um das mal an einer Zahl deutlich zu machen, möchte ich wiederum zitieren mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident - Frau Präsidentin, entschuldigen Sie.
Nein, das war negativ gegendert. Bei den Autoradios wird unterstellt, dass 600 Mio. € an Gebühreneinnahmen zustande kommen, wenn alle Halter dieser Autoradios bezahlen müssen. Das stimmt. Nur bislang werden 70 Prozent der jetzt schon eigentlich der Bezahlung unterliegenden Autoradios nicht angemeldet. Wenn man das natürlich annimmt, dann hat man auf einmal die Situation, dass 400 Mio. € fehlen, eigentlich bereits heute schon. Wenn alle angemeldet wären, würde sich die Zahl der Mehrkosten pro Autoradio auf 23 Cent pro Monat belaufen. Das ist allerdings eine hohe Belastung für alle Autohändler. Das bedauern wir zutiefst, nehmen es aber im Sinne der Gerechtigkeit hin, tatsächlich tun wir das.
Eine letzte Bemerkung trifft eine Gruppe, zu der auch schon mehrfach gesprochen wurde. Natürlich muss man dafür sorgen, dass beispielsweise behinderte Menschen sinnvollerweise von Gebührenbelastungen entlastet werden. Das aber ist grundsätzlich immer Aufgabe des Staates und nicht einer Selbstverwaltungskörperschaft, wie dem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Der muss seine Einnahmen generieren und dann sollten wir als Staat dafür sorgen, dass entsprechend dafür gesorgt wird, dass eine Entlastung stattfindet über Hartz-IV-Regelsätze, etc. Warum ein Millionär, der zufälligerweise auch noch eine Behinderung von über 50 Prozent hat, die ihn berechtigen würde, nach heutigen Gesichtspunkten befreit zu werden, diese Befreiung weiterhin behalten soll, das erklärt mir keiner.
Das kommt allerdings selbstverständlich vor. Heutzutage kann jeder, der eine Behinderung von über 50 Prozent nachweist, dafür sorgen, dass er von der Gebühr befreit wird.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP:... dass er auch Millionär ist, wenn Sie solche absur- den Vergleiche aufführen?)
Dann will ich mal darauf hinweisen, dass der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, den Sie eben bezichtigt haben, so viel Geld zu verdienen, meiner Ansicht nach Millionär sein dürfte und der ist behindert. Das ist beispielsweise einer der Fälle. Der könnte sich von der Gebühr befreien lassen, Herr Kemmerich.
Und der Zweite? Sie wollen mich doch jetzt veräppeln, oder? Die Zahl der Behinderten dürfte auf der Welt und bei den Millionären gleichmäßig verteilt sein. Auch Millionäre dürften meiner Ansicht