Danke schön. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen seitens der Abgeordneten. Herr Minister, möchten Sie zur Dramaturgie beitragen?
Wir stimmen direkt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1553. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf durch alle Fraktionen angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1554 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/2051
b) Zehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1555 ZWEITE BERATUNG
Folgender Hinweis: Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/1554 heute in zweiter und - sofern keine Ausschussberatung beschlossen wird - dritter Beratung zu behandeln. Wir beginnen mit der zweiten Beratung des Fünften Gesetzes zur Änderung der Thüringer Verfassung in der Drucksache 5/1554.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, liebe Gäste, wir haben gestern eine sehr lange Diskussion über den Haushalt dieses Landes erlebt und wir haben sehr lange um einen Haushalt gerungen, wo auch das Bild gebraucht wurde von der Decke, die zu kurz ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind der Meinung, wir sollten an dieser Stelle Zeichen setzen. Nicht, weil wir der Auffassung sind, dass Abgeordnete überdimensioniert versorgt werden, sondern weil wir sagen, in einer Situation, in der es dem Land nicht gut geht, sollten gerade auch gewählte Volksvertreter ein Zeichen setzen und sagen, jawohl, wenn wir verlangen zu sparen, dann sind wir auch bereit, bei uns selbst zu sparen. Deswegen haben wir Ihnen diesen Gesetzentwurf, der eine Verfassungsänderung benötigt, mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Deswegen haben wir gesagt, wir wollen, dass ein Diätenmoratorium verbunden ist mit einem Leistungskriterium. Wir wollen ein Diätenmoratorium daran knüpfen, dass wir sagen, so lange wie dieses Land neue Schulden aufnimmt, haben wir unsere Hausaufgaben nicht gemacht, haben wir als Hohes Haus die Leistung nicht erbracht, die die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mit Fug und Recht von uns erwarten dürfen. Deswegen wollen wir diese Verknüpfung an das Leistungsprinzip. Wir wollen eben nicht einen Gesetzentwurf, der, wie uns vorgeworfen worden ist, die Indexregelung außer Kraft setzt, sondern wir wollen mit diesem Gesetzentwurf ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger Thüringens richten. Das Signal soll heißen: Die Abgeordneten stellen sich dem Leistungsprinzip. Das Leistungsziel ist ein Freistaat Thüringen ohne Neuverschuldung.
Mit dem Finanzausgleichsgesetz führt das Land für Städte und Gemeinden ein Benchmarking ein für die Auftragskostenpauschale. Das heißt, die Kommunen bekommen von diesem Haus ins Stammbuch geschrieben, dass sie ihre Leistungen vergleichbar gestalten müssen. Wenn wir ein Benchmarking von Kommunen und anderen verlangen, dann sollten wir uns dieser Tatsache, dieser Forderung auch selbst stellen, meine Damen und Herren. Ich denke, wir wären mit der Forderung nach Einsparungen glaubwürdiger, wenn wir dieses Signal auch selbst deutlich herüberbringen würden, wenn wir deutlich sagen würden, jawohl, wir sind auch selbst bereit dazu.
Meine Damen und Herren, wir haben bereits recht ausführlich zu diesem Thema diskutiert, deswegen will ich nicht die gesamte Debatte noch einmal neu aufrollen. Wir haben heute einen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Gesetzentwurf vorliegen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert darin die Landesregierung auf,
kurzfristig geeignete gesetzliche Maßnahmen vorzuschlagen, damit auch die Abgeordneten des Landtags ihren Beitrag zur notwendigen finanziellen Konsolidierung des Landeshaushalts leisten und zweitens - kurzfristig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die den Fraktionen gezahlten allgemeinen Geldleistungen möglichst umgehend wieder auf der Basis des Standes zum 31.12. 2009 ausgezahlt werden können.
Zu 1., meine Damen und Herren, sage ich Ihnen: Wir sind dafür gewählte Abgeordnete, dass wir auch selbst Ideen entwickeln, dass wir selber zu unseren Auffassungen stehen und nicht erst bei jeder Sache dann uns von der Landesregierung einen Vorschlag bieten lassen, wo wir selber nicht weiterkommen. Deswegen werden wir dem Punkt 1 nicht zustimmen.
Punkt 2: Meine Damen und Herren, ich erinnere an die Diskussionen um die Erhöhung der Fraktionszuweisungen. Da waren zwei wesentliche Gründe: Ein Grund war, wie viele Jahre das in diesem Hause nicht geschehen ist. Der zweite Grund war, dass die Fraktionen, die in dem Hause schon länger sind als wir, gesagt haben, sie müssen natürlich auch Personal angemessen vergüten können. Sie müssen natürlich auch Personal ordnungsgemäß bezahlen können. Wenn wir von den Unternehmen in unserem Lande verlangen, dass sie ihre Mitarbeiter ordentlich vergüten, dann müssen wir das als Fraktionen selbstverständlich auch tun. Das ist eine Argumentation, der haben wir uns nicht verschlossen. Ich möchte noch einen weiteren Punkt hinzufügen. Dieses Haus, meine Damen und Herren, ist dafür zuständig, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Das ist unser gemeinsamer Auftrag, unabhängig davon, ob wir auf den Bänken der Regierungsfraktionen oder Oppositionsfraktionen sitzen. Wenn wir uns ansehen, welchen Apparat unser Freistaat hat - und das will ich jetzt gar nicht unbedingt mit der Kritik, die ich oft äußere, verbinden, sondern schlicht und einfach feststellen - und welche Strukturen dieses Haus hat, dann erleben wir einen Landtag mit einer relativ schlanken Struktur im Vergleich zum Freistaat, der - und das erleben wir auch an dem eigenen Zeitablauf immer wieder oft genug hart an die Grenzen kommt, eben genau mit diesem Kontrollauftrag. Deswegen sollten wir nicht - so viel zu dem Punkt 2 als weitere Überlegung - die Axt an den Kontrollapparat legen, der dazu da ist, dafür zu sorgen, dass sich der Staatsapparat nicht verselbstständigt.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich werbe um Ihre Zustimmung zu unseren Anträgen. Dem Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden wir nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Ich möchte noch einen Hinweis geben. Ihnen wurde zu diesem Tagesordnungspunkt der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/2051 verteilt. Wir setzen fort in der Aussprache und als Nächster spricht der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Anmerkungen dazu, warum wir heute zu diesem Tagesordnungspunkt einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht haben und welche Haltung wir zu dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion haben. Ich finde, es muss grundsätzlich zu der Frage gesprochen werden, welches unser Verständnis davon ist, wie wir die Landesregierung und die Landtagsverwaltung kontrollieren und wie wir unser politisches Verständnis hier verstehen. Darin passt das Wort „Leistungsprinzip“, so wie Sie es gebraucht haben als FDP-Fraktion, nicht. Ich habe gestern - Sie können sich vielleicht noch daran erinnern - auch das Thema Benchmarking benutzt. Mit der Argumentation allerdings geht es mir mehr um die Höhe, nicht um die Frage, woran man dieses Benchmarking, so wie Sie es gern hätten, misst, schon gar nicht an der Frage, ob man ein Ziel erreicht hat, beispielsweise keine Schulden mehr zu machen. Ich glaube, in diesem Haus gibt es, wenn man diese Frage abfragen würde, was ist das wichtigste Ziel dieses Hauses oder eines konkreten Abgeordneten, eine ganze Reihe von Möglichkeiten, woran man Erfolg misst, z.B. an einer noch besseren Ausstattung sozial Bedürftiger, an einer noch besser optimierten Wirtschaftsförderung oder auch an einem sanierten Haushalt. Ein einziges Ziel dafür begründbar zu machen, warum wir „gut“ oder „schlecht“ gearbeitet haben, das kann so nie funktionieren. Politik ist multidimensional und nicht eindimensional. Deshalb ist ein Leistungsprinzip, wie Sie es angesprochen haben, in dieser Situation falsch.
Wir haben den Entschließungsantrag eingebracht auch in dieser Form, weil wir dem Vorwurf entgehen wollten, einen inhaltlichen Vorschlag zweimal in derselben Plenarrunde zu bringen. Wir haben bereits über das Thema im Zuge des Haushalts gesprochen und deshalb versucht, mit der Formulierung kurzfristig geeignete gesetzliche Maßnahmen vorzuschlagen und so der uns auch bewussten Tatsache zu begegnen, dass natürlich sowohl unsere Vergütung als auch die Frage der Ausstattung dieses Hohen Hauses und seiner Verwaltung und letztlich auch unserer Fraktionen nicht von der Landtagsverwaltung und auch nicht von der Landesregierung bestimmt werden darf und deshalb
uns einen Vorschlag zu machen und nicht etwas vorzulegen. Diese sophistische Auseinandernehmerei ist deshalb wichtig, weil mir wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass wir das Ziel der FDP-Fraktion, nämlich auch von oben her zu sparen, teilen, aber nicht den Weg. Ich halte grundsätzlich das System der Vergütung, wie es damals durch die CDU allein - oder mit Partner, mit der SPD zusammen? - verabredet wurde, für richtig. Ich halte die Tatsache, dass wir die Steigerung unserer Vergütung grundsätzlich daran koppeln, wie sich die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung in Thüringen entwickelt, für die einzige, nachvollziehbare, begründbare und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und vor allem auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber zu vermittelnde Möglichkeit. Das sollte man nicht durch ein wie auch immer geartetes Leistungsprinzip infrage stellen. Das gilt meiner Ansicht nach im Übrigen auch deutlich für die Bezahlung der Fraktionsaufwendungen. In der Debatte, als es - ich meine es war in diesem Jahr noch - im April um das Thema ging, ich habe nichts dagegen festzustellen, wenn fünf Jahre lang etwas nicht erhöht wurde, diesen Inflationsausgleich auch zu leisten. Aber was hier im letzten Haushalt passiert ist für das Jahr 2010 und damit auch weitergeführt wird, ging über dieses Thema weit hinaus und das wissen auch alle in diesem Raum. Es ging darum, Situationen festzuschreiben in ihrer Höhe und Vergütung, die für die Größe der in Rede stehenden Fraktionen nicht mehr angemessen waren. Denn wenn das angemessen wäre, müsste man feststellen, dass 20 Jahre lang die Fraktionen nicht genug Mann oder Frau gewesen sind, um sich damit durchzusetzen, mehr Geld für ihre Bedürfnisse einzustellen. Mit dieser Argumentation hat mich damals Herr Mohring schon nicht überzeugen können. Wie gesagt, Sie hatten die einsame Mehrheit und hätten locker sagen können, wir brauchen aber mehr Geld. Jetzt zu merken, dass Ihre Regierung nicht funktioniert, wenn Sie sie nicht besser kontrollieren können, ist dann einfach nur scheinheilig und das wissen alle hier in diesem Saal. Deshalb ist uns wichtig, dafür zu sorgen, dass das System der Kopplung an Inflationsraten erhalten bleibt oder in diesem Falle an die Lohn- und Gehaltsentwicklung bei unseren eigenen Diäten. Nur wenn wir uns in der Welt und auch bei uns umschauen und feststellen, dass in der Europäischen Union mittlerweile mehrere Länder da sind, in denen wir von den öffentlichen Angestellten 10, 20, 30 Prozent Gehaltskürzungen verlangen und verlangen müssen, weil ihre Haushalte unausgeglichen sind, was ist denn strukturell an dem Haushalt eines Problemlandes wie Lettland oder Irland - ich habe gar nicht das Wort Griechenland in den Mund nehmen wollen und Thüringen so anders, Herr Bergemann? Und deshalb sollten wir ein Zeichen dafür setzen, was wir auch mit unseren Kolleginnen und Kollegen Beschäftigten demnächst bereden werden und bere
den müssen. Denn auch das habe ich an dieser Position gestern schon einmal versucht, deutlich zu machen, die Personalkostensteigerung werden wir nicht dadurch auffangen, dass wir so tun, als wenn wir 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedes Jahr entlassen können und respektive nicht neu besetzen können. Das wird gar nicht reichen, selbst nach den Zahlen, die die - fast nicht mehr vorhandene - Regierung uns gestern vorgelegt hat. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergemann für die CDU Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nur in Kürze, weil wir ja alle Fakten inhaltlich schon sehr aufwendig diskutiert haben. Aber mein und auch meiner Fraktion politisches Verständnis ist eigentlich, dass wir Zuständigkeiten achten. Sehr geehrte Kollegen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, dass wir die Landesregierung auffordern sollen, für uns tätig zu werden, wo das unsere ureigenste Angelegenheit ist, das halte ich für falsch.
Das darf ich an der Stelle, Frau Rothe-Beinlich, mal sagen. Kollege Bergner ist auf zwei Punkte schon intensiv eingegangen, aber ich will zum zweiten Punkt noch einmal sagen, wenn man sich so - wir haben es ja gestern gehört - ökologisch eingerichtet hat in seinen Büros, da kann man ja dann wieder sagen, wollen wir doch den Status quo mal wieder haben, den wir davor hatten.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir laden Sie mal ein. Wir haben keine Ökomöbel.)
So funktioniert das Geschäft nicht. Und lieber Kollege Meyer, die Argumentation, dass wir uns mal an Griechenland haben Sie nicht genannt - Irland oder an anderen Ländern orientieren sollen im öffentlichen Angestelltenbereich und Dienst, auch da gibt es bei uns Tarifverträge. Da können wir auch nicht sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst, jetzt nehmt mal 10 Prozent eures Lohns weg. Das ist tariflich geregelt. Wir haben bei uns unsere Indexierungsregelung. Da war völlig klar in der Debatte, das wiederhole ich an der Stelle auch noch einmal, was damals übrigens mit Stimmen von FDP und CDU beschlossen worden ist, liebe Kollegen, dass wir an dieser verfassungsrechtlich, sauberen Lösung der Indexierung auch
festhalten. Es ist ja unstrittig, bei einigen völlig klar, wir haben das mit der Linkspartei auch ausdiskutiert, aber es gibt keine sauberere Lösung und es gibt andere Länder, die uns nachgeeifert sind, die das genauso machen, weil das immer wieder ein Problem wäre, wenn wir uns jedes Jahr in diese Diskussion begeben müssten und für uns selber festlegen, wo liegt die Vergütung. Das geht nicht. An der Stelle will ich noch einmal klarmachen, dass wir und unsere Fraktion dabei bleiben, dass wir auch den Antrag der Freien Demokraten auf Ausschussüberweisung ablehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mich jetzt doch noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich denke, manches muss man auch noch einmal klarstellen. Meine Feststellung nach der bisherigen Debatte: Es war gut, dass wir in der vergangenen Plenarsitzung keiner Ausschussüberweisung zugestimmt haben, weil ich denke, die Debatte hier reicht vollkommen aus.
Ich bleibe dabei, ich halte diesen Vorschlag, den die FDP-Fraktion hier macht, für reinen Populismus. Herr Kollege Bergner hat ja auch heute wieder gesagt, es geht vor allen Dingen um ein Signal an die Bevölkerung. Ich glaube, um mehr geht es Ihnen auch nicht.
Wir haben in der vergangenen Plenarsitzung ausführlich drüber gesprochen; die Nettoneuverschuldung als Kriterium für den Index anzusetzen, ist vollkommen falsch und ungeeignet aus zwei Gründen, weil wir die Nettoneuverschuldung nur im partiellen Bereich beeinflussen können. Entscheidend ist einmal die wirtschaftliche Entwicklung - die Steuereinnahmen. Das ist der entscheidende Faktor. Der zweite Faktor ist, wie entwickeln sich die Steuergesetze und welche Einnahmen werden dadurch erzielt. Da hat gerade die Bundesregierung und gerade die FDP-Fraktion ständig die Intention: Wenn es dem Staat noch so schlecht geht, aber wir senken trotzdem die Steuern. Deshalb sage ich, das ist vollkommen falsch.
Meine Fraktion steht für die Indexregelung, die wir haben. Wir wollen nicht, dass wir als Abgeordnete selbst über unsere Diäten entscheiden, sondern das soll nach objektiven Faktoren gemessen werden über diesen Index. Der jetzige Index - man
kann ja auch über den Index nachdenken und darüber reden, ob das der richtige ist oder ob man etwas daran verändert - ist angepasst an die Lohnentwicklung der Bevölkerung in Thüringen. HartzIV-Empfänger sind mit einbezogen. Wenn es den Menschen in Thüringen besser geht, dann steigen auch unsere Diäten. Wenn die Lohnentwicklung rückläufig ist, das gab es ja auch schon einmal, dann sinken auch die Diäten. 97 Prozent der Bevölkerung werden durch diesen Index erfasst und ich sage, der Index ist gut, man kann ihn vielleicht auch verbessern und verändern, aber man sollte prinzipiell an dieser Regelung festhalten und nicht bestimmen, dass Abgeordnete selbst über ihre Diäten entscheiden können.
Zum Entschließungsantrag, der hier vorliegt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Landesregierung ist der total falsche Adressat. Hier sollen Maßnahmen vonseiten der Regierung vorgeschlagen werden, weil wir uns nicht selber auf irgendetwas einigen können. Das sollten wir mal gefälligst selber machen und dazu müssen wir ja nur in den Dialog eintreten. Wenn Sie vorschlagen, dass hier drastische Kürzungen vorgenommen werden bei Fraktionszuschüssen oder Ähnlichem, dann sage ich, über all die Dinge müssen wir reden, wenn wir ernsthaft rangehen und den Haushalt weiter konsolidieren wollen und weiter entsprechende Sparbemühungen machen wollen. Vorauseilender Gehorsam und an so einer kleinen Stelle zu kürzen, während die großen Brocken noch daliegen, über die wir wirklich reden müssen, finde ich falsch. Deshalb lassen Sie uns bei den nächsten oder übernächsten Haushaltsberatungen auf dieses Thema noch einmal zurückkommen, aber in einem Gesamtzusammenhang und nicht losgelöst davon. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE.