Protocol of the Session on December 10, 2010

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Pidde. Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Antrag zur Gesetzesinitiative der FDP haben wir uns schon in der ersten Lesung geäußert. Das Ziel ist wohl richtig, aber die Methode ist verkehrt. Daher gibt es unsererseits an dieser Stelle nur eine Enthaltung. Wir haben oft schon über die Frage der Indexierung gesprochen. Sicher, hier gibt es grundlegend unterschiedliche Auffassungen. Wie gut, wie

schlecht die Indexierung ist, mag dahingestellt sein. Wir halten es nicht nur mit dem Motto, die Abgeordneten können sich mit dieser Frage befassen, wir sind der Auffassung, wir müssten uns jedes Jahr damit befassen, weil jedes Jahr eine neue gesellschaftspolitische Situation ist, in der wir uns über unsere Diäten unterhalten könnten und müssten.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie haben aber den Index abgebildet.)

Nicht ganz, eben nicht ganz, weil schon allein der Unterschied, wenn wir 3 Prozent mehr bekommen, bekommt dann der Hartz-IV-Empfänger noch lange keine 3 Prozent. Ich habe das letzte Mal erläutert, 5 €, bei uns sind 3 Prozent ein bisschen mehr als 5 €.

(Beifall DIE LINKE)

Wie gesagt, da sind wir unterschiedlicher Auffassung, das können wir auch debattieren.

(Unruhe SPD)

Jetzt noch ein paar Bemerkungen zum Entschließungsantrag der GRÜNEN. Da er relativ kurzfristig gewesen ist, ich hatte im ersten Moment äußerst verfassungsrechtliche Probleme mit dem Antrag. Aber da ich es nicht genau prüfen kann, begebe ich mich auf einen anderen Terminus. Verfassungspolitisch halte ich ihn für verkehrt. Der Adressat und der hier für uns Tätige ist nicht die Landesregierung, das sind wir selber. Demzufolge werden wir den Entschließungsantrag ablehnen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich mich für die beiden Wortmeldungen von Herrn Bergemann und Herrn Pidde bedanken wollte, weil die meines Erachtens in die richtige Richtung gehen, die wir gemeinsam bei dem Thema ansprechen wollen. Ich bin auf Ihrer Seite mit dem Thema Index beibehalten. Da bin ich dezidiert anderer Auffassung als die Partei DIE LINKE, weil ich glaube, das ist die einzige Argumentation, die man mit uns auch jedes Mal wieder machen kann. Die Argumentation der LINKEN ist ja nicht falsch, zu sagen, der Index sagt dieses Mal 2 Prozent und die Hartz-IV-Bezieher bekommen nur 0,5 oder gar nichts. Das muss man dann auch aushalten. Das müssen dann aber nicht nur wir aushalten, sondern leitende Angestellte und alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch. Letztendlich können

(Abg. Dr. Pidde)

wir ja über den Bund versuchen, auch in unseren Parteien etwas zu ändern. Das tun wir übrigens auch.

Meine Argumentation war, den Index beizubehalten, aber das Niveau abzusenken. Darüber möchten Sie ungern diskutieren, ob das Niveau, auf dem Sie angefangen haben, das richtige gewesen ist. Da habe ich argumentiert, wenn wir das wieder in das Benchmarking reinnehmen, die Frage, was bekommen andere Abgeordnete in anderen Landesparlamenten, kann man sehr wohl über das Thema einmalige Absenkung reden. Darüber - habe ich gerade gehört, Herr Pidde - sollte man auch reden im Rahmen des Haushalts für 2012, dazu bin ich gern bereit.

Ich muss einfach noch einmal darauf hinweisen, weil das gestern in einer merkwürdigen aggressiven Art und Weise zu einer Zeit kam, wo man normalerweise nicht darauf reagiert, Herr Mohring, aber heute noch einmal: So wie die Räume durch eine andere Fraktion hinterlassen worden sind, in die wir einziehen mussten, sah sich die Landtagsverwaltung gezwungen, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die übrigens nicht aus den Fraktionszuschüssen bezahlt worden sind, nein.

(Beifall DIE LINKE)

Dass sie dann die Ausführung so gemacht hat, wie man sie heute standardmäßig überall machen muss, nämlich nach einem Ökostandard, der der Sache auch standhält, und nicht so wie bei Ihnen seit 20 Jahren leider nicht passiert - mag sein. Aber entschuldigen Sie bitte, wenn Sie die Frage stellen, ob das zu teuer gewesen ist, dann schauen wir uns auch einmal die anderen Büros an mit ihren Einbaumöbeln und diskutieren das Thema dann noch einmal ganz anders, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also was das Thema hier zu suchen hatte, war uns gestern schon nicht klar. Aber es heute noch einmal aufzuwärmen, macht die Sache auch nicht besser.

Wir sind der Meinung, wir wollten ein Beispiel geben. Wir haben versucht Ihnen klarzumachen, warum unser Änderungsantrag heute diese Form haben musste, sonst hätten Sie mir jetzt hier vorgeworfen, ich hätte einen Antrag zweimal in derselben Plenardebatte gestellt. Das sollte umgangen werden. Wir bitten Sie immer noch um Zustimmung dazu, freuen uns aber auch auf die Debatte zum nächsten Haushalt. Vielen Dank.

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache, ich schließe die zweite Beratung zur Drucksache 5/1554 und eröffne die Aussprache in der dritten Beratung zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in

Drucksache 5/1554 und zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/1555. Wer wünscht das Wort? Ich sehe keine Wortmeldung. Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/1554.

Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1554 in dritter Beratung. Wir benötigen hier die Zweidrittelmehrheit, das sind 59 Stimmen in diesem Haus. Ich frage: Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der Fraktion der FDP. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Ablehnung bei den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten sich. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht und der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung des Entschließungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich habe es nicht gehört. Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag direkt. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag? Ablehnung bei den Fraktionen der FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1566 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/1938

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/1987

dazu: Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 5/2000 und 5/2001

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Metz aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Metz.

(Abg. Meyer)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst darf ich mich ganz herzlich für die freundlichen und herzlichen Glückwünsche zum Geburtstag bedanken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2010 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 14. Sitzung am 8. Oktober 2010, seiner 17. Sitzung am 17. November 2010 und in seiner 18. Sitzung am 2. Dezember 2010 beraten. Er hat zu dem Gesetzentwurf ein mündliches Anhörungsverfahren in seiner 17. Sitzung am 17. November 2010 sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Kritik wurde hier seitens der Träger geübt. Dies betraf vor allem die Regelung der Vomhundertanteile in einer Verordnung, der Höhe der Vomhundertanteile sowie der Umstellung der tatsächlichen Kosten auf das Sollkostenmodell. Positiv wurde vor allem der Wegfall der im Referentenentwurf angedachten Landeskinderklausel sowie die Aufhebung der bisherigen Trennung von Sachkosten- und Personalkostenzuschüssen bewertet.

Der Ausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 02.12. die Anhörung ausgewertet und mit Mehrheit die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/1938 gefasst.

Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und als Erster erhält Abgeordneter Emde von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schulen in freier Trägerschaft sind mit Gesetzgebung des Freistaats Thüringen entstanden und wir haben sie ganz bewusst nicht Privatschulen genannt, sondern Schulen in freier Trägerschaft. Ich will ganz deutlich sagen, diese Schulen sind Bestandteil des Schulwesens in Deutschland und sie haben laut Grundgesetz einen Anspruch darauf, dazu haben wir uns mit unserer Landesverfassung bekannt. Ich sage aber auch, für mich sind Schulen in freier Trägerschaft nicht schlechter, aber auch nicht besser als staatliche Schulen. Ich will das ganz bewusst sagen angesichts der Debatten in den letzten Wochen, auch staatliche Schulen sind Motor für Schulentwicklung

(Beifall CDU, SPD)

und auch staatliche Schulen sind Motor in Sachen Reformpädagogik. Reformpädagogik klingt gut, macht aber allein noch lange keine gute Schule

aus. Freie Schulen sollten nicht besser, aber auch nicht schlechter dastehen, als unsere staatlichen Schulen und das gilt für ihre finanzielle Situation, das gilt für Ihre personelle Situation, aber es geht auch um die Frage, welche Schülerklientel besucht diese Schule. Auch hier kann es nicht darum gehen, dass nur vermeintlich Bessergestellte bedient werden.

(Beifall SPD)

Das heißt aber nicht, dass alles gleich sein muss in der Behandlung. Denn private Schulen dürfen zum Beispiel auch darüber entscheiden, welche Schüler sie aufnehmen, staatliche Schulen dürfen das nicht. Private Schulen - freie Schulen - dürfen Schulgeld erheben, sie dürfen auch privates Geld akquirieren, sie dürfen Personal frei ein- aber auch wieder ausstellen und haben viele andere Freiheiten. Das, was im Allgemeinen in unserer Gesellschaft gilt, gilt auch hier: Gleichberechtigt ist nicht gleich behandelt und Gerechtigkeit erreicht man nicht, indem man alle gleich behandelt, sondern genau der Unterschied im Umgang macht es eben aus.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort sagen zu dem Thema „Landeszuweisung“ und „Wie finden sich die freien Schulen in unserem Landeshaushalt wieder?“. Ein Blick in den Einzelplan 04, den wir gestern verabschiedet haben, zeigt, die Zuweisungen für unsere Schulen in freier Trägerschaft sinken von dem Jahr 2010 mit der Summe 128.794.700 € im Jahr 2011 auf 128.755.500 €. Das macht ein Minus von weniger als 40.000 € für alle Schulen in freier Trägerschaft. Auch wenn man die sich entwickelnde Schülerzahl berücksichtigt und andere Faktoren, sage ich, dieses ist vertretbar. Wenn man noch einmal genau hineinschaut, sieht man eben auch Rückzahlungen, die von den Schulen in freier Trägerschaft zurückfließen. Das kennen wir über all die Jahre, auch dort werden für nächstes Jahr wieder Rückzahlungen von 3,5 Mio. € eingeplant. Das heißt, das ist Geld, das den Schulen zugewiesen wird, aber dann doch nicht in der Form von den Schulen verausgabt wurde.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung und das, was wir heute verabschieden, sind zweierlei paar Schuhe. Wir haben Monate dazwischen und auch eine deutliche Entwicklung, das sei hier gesagt. Herr Metz hat schon darauf hingewiesen, dass es schon seit dem ersten Referentenentwurf und zum zweiten Referentenentwurf der Landesregierung und mit der endgültigen Vorlage für den Landtag und in dem Prozess, den wir hier als Abgeordnete gemeinsam mit der Landesregierung und dem Kultusministerium begleitet haben, Änderungen gegeben hat. Ich beginne mit dem Thema Landeskinderklausel, das zunächst doch viele auf die Barrikaden rief. Ich kann sagen,

es ist eine gute Entscheidung, dass doch wieder schnell von dieser Landeskinderklausel abgelassen wurde,

(Beifall CDU, SPD)

denn wir können in unserem freien Land an dieser Stelle keine Bildungshürden gebrauchen und es ist kleinlich, Kosten hin- oder herzurechnen zwischen Bundesländern, ob nun junge oder alte Bundesländer, denn auch Thüringer Schüler profitieren natürlich vom Schulbesuch in anderen Bundesländern und das ist gut so. Ich sage auch, wir brauchen die Absolventen der freien Schulen. Nicht zuletzt besuchen ja viele Schüler berufsbildende Schulen. Wir brauchen die Absolventen dieser Schulen dringend als Fachkräfte in unserem Land und müssen alles dafür tun, sie nach dem Schulabschluss auch hier zu halten.

(Beifall CDU, SPD)

Zweitens will ich darauf hinweisen, ein langer Wunsch der freien Träger war die gemeinsame Verrechnung und Abrechnung von Personalkosten und Sachkosten, dem ist man nun gefolgt.

(Beifall CDU, SPD)