Deswegen werden und wollen wir mit einem eigenen Antrag ein Moratorium an ein Kriterium binden, damit wir diese gewisse Beliebigkeit, die ich, ich sage mal, als Kritik bei Ihrem Antrag sehe, nicht haben, sondern sagen können, es ist ein Moratorium an das Kriterium der Neuverschuldungsfreiheit gebunden. Deswegen, meine Damen und Herren, werbe ich dafür, dass wir Zustimmung zu dem Antrag, den wir im Tagesordnungspunkt 14 behandeln, finden, und werde dann dort selbstverständlich ausführlicher dazu sprechen und möchte mich deswegen mit Blick auf die große und volle Tagesordnung jetzt auf das Gesagte beschränken. Danke schön, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Ich habe jetzt auf meiner Rednerliste den Abgeordneten Bergemann von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, genauso wie es die Vorredner gesagt haben, vor vier Wochen haben wir uns ausführlich in dieser Debatte zu den Gesetzentwürfen der Verfassungsänderung des Freistaats sowie auch des Abgeordnetengesetzes auseinandergesetzt. Bis heute - das wird Sie sicher nicht verwundern - hat sich in der inhaltlichen Beurteilung beider Anträge von der Linkspartei bei meiner Fraktion kein Veränderungsbedarf der Position ergeben. Trotzdem möchte ich noch einmal klarstellen: In beiden Anträgen wollen Sie im Grundsatz die Anbindung der Abgeordnetenentschädigung, die wir über viele Jahre so hier in diesem Hause pflegen, an die Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Angestellten abschaffen. Sie wollen die Anpassung - so steht es auch im Antrag drin - der Grundentschädigung bis zum 31.12.2011 für ein Jahr aussetzen. Berechnungsgrundlage wird dann sein das Einkommensniveau von 2009 als Grundlage für weitere Berechnungen, die uns mit Schreiben des Thüringer Landesamts für Statistik im Mai dieses Jahres zugegangen sind.
In dem Schreiben hat das Landesamt für Statistik noch mal ziemlich deutlich gemacht, dass auf der Basis der Zahl der Gesamterwerbstätigen in Thüringen gemäß dem Berechnungszustand vom August 2009 genau diese Einkommensentwicklung eine Repräsentativität von fast 97 Prozent ausmacht - ein sehr hoher Wert. Zu diesem hohen Grad noch mal zwei kurze Bemerkungen: Dieser hohe Grad der Abdeckung ergibt sich im Wesentlichen aus der Erweiterung des Erfassungsbereichs der neuen
Verdienststatistik; sie wurde zu Rate gezogen. Ab 2009 ist diese neue Verdienststatistik nach dem Verdienststatistikgesetz eingeführt worden, die nunmehr nahezu fast alle Bereiche der Gesamtwirtschaft abbildet, nicht mehr nur das produzierende Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungswesen - wie es bisher der Fall war -, sondern nahezu die Gesamtwirtschaft.
Außerdem möchte ich noch mal anmerken an dieser Stelle, dass auf der Rechtsgrundlage unseres Thüringer Abgeordnetengesetzes auch die allgemeine Berechnungsbasis insgesamt erweitert wurde - sprich, die ALG-II-Problematik ist auch mit eingearbeitet worden.
Ähnlich wie in den zurückliegenden Jahren maßvolle Tarifsteigerungen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wurden, haben auch die Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament dem Rechnung getragen - ich erinnere an das Moratorium 1997/1998, 2004 und 2005 -, also durchaus das Einsehen in unserem Parlament in der Notsituation reagiert zu haben.
Über die allgemeine Einkommens- und Preisentwicklung habe ich hier letztes Mal schon ziemlich ausführlich berichtet. Das will ich mir verkneifen. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind alle Volksvertreter und sollten auch, was das Gehalt angeht, in der Gemeinschaft mit den Menschen, die wir vertreten, daran teilhaben.
Da ist es so, wie es auch Kollege Pidde schon gesagt hat, das kann nach oben gehen oder nach unten gehen. Das gehört dazu. Nur das bildet die Indexierungsregelung ab, wie keine andere. Bisher kenne ich keinen anderen Vorschlag, auch da hat Kollege Pidde gesagt, dass andere Länder uns gefolgt sind. Es gibt keine Regelung, die fairer und transparenter ist.
Ich glaube, einfach die Gelegenheit zu nutzen, jetzt hier über das Hintertürchen unser transparentes und auch verfassungsmäßig geregeltes System der Abgeordnetenentschädigung auszuhebeln, ist mit uns jedenfalls nicht zu machen.
Ich glaube, auch an der Stelle, liebe Kollegen von der FDP, wir werden ja noch zu Ihrem Antrag kommen - Herr Kollege Bergner ist gerade nicht da -, auch auf das Moratorium, aber auf einer anderen Ebene abheben bis die Nettoneuverschuldung auf null gefahren ist. Ich glaube, da müssen wir sehr, sehr lange warten, bis uns das gelingt, trotz aller Mühe, die wir uns geben werden. Aber das kann nicht die Forderung sein. Wir werden darüber noch ausführlich diskutieren. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Bergemann. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Blechschmidt für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werter Dr. Pidde, ich glaube schon, auch mit der Einbringung dieses Verfassungsänderungsgesetzes und des Gesetzentwurfs an sich deutlich gemacht zu haben, es geht uns überhaupt gar nicht um die grundlegende Veränderung des …
Nein, nein, nein, ich habe eindeutig gesagt, die Hürden sind so klein und so niedrig gelegt worden an der Stelle, hier - und das war unser kleinstes revolutionäres Potenzial an der Stelle - ein einjähriges Moratorium zu starten.
Das, was wir zusätzlich kundgetan haben, und ich nehme an, darauf hebt der Kollege Bergemann ab, das ist die Frage, dass wir kritisch immer noch zur Indexlösung stehen. Das ist etwas anderes. Wir wollen nicht über dieses Gesetz die Indexlösung aufheben, sondern wir wollen dann schon richtig über die Frage diskutieren. Hier geht es um das Moratorium, ein Jahr auszusetzen. Ich will dennoch drei Punkte heute hier ausdrücklich noch mal wiederholen, ich betone, auch wiederholt noch mal ansprechen selbst in der Vorahnung und dem Wissen, dass es wahrscheinlich doch eine gewisse Aussichtslosigkeit mit sich bringt. Da ist - und da habe ich eine andere Auffassung, Kollege Bergemann erstens die Transparenz und der damit verbundene, immer wieder aufkommende Vorwurf in der Öffentlichkeit von Bürgerinnen und Bürgern der sogenannten Selbstbedienungsmentalität von Politik, Parlamenten und Parlamentariern. Da ist zweitens die immer wieder geforderte öffentliche Debatte, der Mut und der Wille, sich mit den aus Steuergeldern finanzierten Diäten und den Vorwürfen der Selbstbedienung öffentlich auseinanderzusetzen. Da ist drittens ein Reformwille und die damit verbundene Wahrnahme und Erkenntnis, dass sich gesellschaftliche Bedingungen ändern und somit Transparenz und öffentliche Diskussion notwendig ist und auch notwendige Veränderungen mit sich bringen. Da möchte ich beim Kollegen Machnig anknüpfen, der gestern gesagt hat, jede Zeit hat ihre Antworten. Man kann es auch mit einem chinesischen Sprichwort sagen: „Die Sonne scheint jeden Tag auf eine andere Welt.“
Meine Damen und Herren Kollegen der CDU/SPDKoalition, erst einmal eine gute Nachricht, und zwar: Ihre Binnensicht scheint vermeintlich logisch zu sein, dass die Gesetzentwürfe der LINKEN den
Automatismus womöglich über den Tag 2011 hinaus bringen will. Aber ich wiederhole mich zu meiner Einbringung: Heute geht es nur darum, 2011 ein entsprechendes Moratorium zu setzen. Sie waren immer - und das stimmt auch - gegen transparente und offene Diskussionen, was das Thema Bezahlung und Versorgung von Abgeordneten anbelangt, und Sie hatten auch immer etwas gegen eine grundlegende Reformdiskussion in Sachen Abgeordnetenrecht. Nicht einmal der von den LINKEN in der vergangenen Wahlperiode zur Debatte gestellten Sachverständigenkommission in Sachen Reform des Abgeordnetenrechts haben Sie zugestimmt. Insofern hat - und das ist das Gute und da muss ich nicht auf vorhergehende Tagesordnungspunkte abheben, das ist in diesem Fall die gute Nachricht wieder - faktisch die CDU/SPD-Koalition bei diesem Thema funktioniert.
In den letzten Tagen konnte man auch, meine Damen und Herren, in den Medien Töne vernehmen, dass gerade die CDU-Fraktion in Sachen Transparenz bei der Abgeordnetenfinanzierung sich mehr als zurückhaltend gibt, um es mal diplomatisch auszudrücken. Wir wollen uns hier auch nicht intensiv über Respekt und Nichtrespekt von Verfassungsgerichtsurteilen auseinandersetzen. Dennoch, die Diskussion zu Funktionszuschlägen aus Fraktionsmitteln ist nicht nur schädlich für Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, wenn ich das so sagen darf, sondern leider auch für uns alle in diesem Hohen Haus. Alle Fraktionen werden aufgrund ihres Verhaltens, meine Damen und Herren der CDU, bei den Bürgerinnen und Bürgern in Mitschuld und in Mithaftung genommen. Somit setzen Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, einen weiteren Mosaikstein der Politikverdrossenheit in diesem Land. Nicht aus politischem Kalkül, ausdrücklich, vielmehr aus Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern als Steuerzahler hoffe ich, dass mit der Unterstützung des Landesrechnungshofs mit Blick auf die Urteile Klarheit geschaffen wird.
Meine Damen und Herren, zurück zum Diätenmoratorium, zurück zur Indexregelung. In diesem Zusammenhang wiederhole ich auch unsere Ansicht, dass immer noch keine umfassende statistische Grundlage, wie es unser Verfassungsgerichtshof gefordert hat, in Thüringen besteht. Aber selbst wenn es diese Anpassung gibt - und da, Kollege Bergemann, ausdrücklich, selbst wenn es die gibt -, sind wir der Auffassung, das Modell hat seine Schwächen, die Indexregelung. Aber das ist heute nicht Debatte an dieser Stelle. So werden wir auch weiterhin, und das dann mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen, gegen diesen Automatismus, gegen die automatische Anpassung mit unseren parlamentarischen Vorschlägen in die Diskussion gehen.
ben ja sogar - und die Argumente haben wir gehört - andere Parlamente diesen Automatismus übernommen. Ja, mag sein, es ist denn auch so. Das Beispiel, was ich gleich geschmettert bekomme, Brandenburg.
Meine Damen und Herren, Kollege Höhn, ich möchte Ihnen einen kleines Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Wirksamkeit von Indexregelungen bringen. Was ein Hartz-IV-Empfänger in Zukunft bekommen soll, das haben wir ja zur Kenntnis nehmen dürfen - 5 €. Wenn ich in das Friseurhandwerk oder in das Wachgewerbe
- mehr, ausdrücklich mehr bekommen soll - gehe und einen Lohn voraussetze von 600 €, heißt das mit Blick auf unsere eigene Erhöhung von 1,2 Prozent, die wir ja bekommen haben, gerade mal 7,20 €. Ich gehe davon aus, dass jeder von uns weiß, dass unsere eigenen Diäten unabhängig von der Entfernung oder vielleicht gerade abhängig von der Entfernung des Ortes zwischen 57,09 € und 57,70 € erhöht worden sind - nachzulesen in der Drucksache 5/1072. Das heißt mit Blick auf Hartz IV - und das ist keine Neiddebatte - das über Zehnfache.
Lassen Sie mich abschließend mit der Stimme des Bürgers enden, ein Zeitungsleserbrief, den ich hier vortrage, Frau Präsidentin: „Es ist ein Hohn,“ - ein Leserbrief aus der OTZ vom 10.09. von Herrn Rainer Kunze - „mit welcher Selbstherrlichkeit die sogenannten Volksparteien sich über alle Gegebenheiten hinwegsetzen.“
„Die so geschmähte LINKE hat die Zeichen der Zeit erkannt. Es ist doch wahrhaft nicht nötig, die Diäten zu erhöhen, wenn überall an allen Ecken und Enden gespart werden soll. Normalerweise hätten die Volksparteien den Diätenanstieg stoppen müssen, stattdessen wird die LINKE zur Schau gestellt, sie betreibe unseriöse Propaganda, die aber für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger die einzig glaubhafte Alternative formt. Hoffentlich fällt bald der Groschen im Thüringer Landtag.“
Meine Damen und Herren, Ihre Ablehnung eines Diätenmoratoriums würde aus meiner Sicht von weiterer parlamentarischer Arroganz sowie von politischer und gesellschaftlicher, mithin menschlicher Instinktlosigkeit zeugen.
Ich bitte Sie, Ihre ablehnende Haltung noch einmal zu überdenken und fordere Sie auf, unseren Gesetzentwürfen zuzustimmen. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir an dieser Stelle zur Abstimmung. Ein Antrag zur Geschäftsordnung.
Danke. Es ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Das heißt, wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung, und zwar wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1397 in dritter Beratung abgestimmt. Ich eröffne jetzt die Abstimmung.
Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben? Möchte noch jemand abstimmen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich jetzt die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Sehr verehrte Damen und Herren, wir haben ein Abstimmungsergebnis. Bei 83 Abgeordneten, die zu Sitzungsbeginn anwesend waren, haben wir 73 abgegebene Stimmen, davon 27 Jastimmen, 41 Neinstimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1397 abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Da dieser Gesetzentwurf abgelehnt wurde, unterbleibt die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes. Bevor ich den Tagesordnungspunkt schließe, hat die Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darum gebeten, eine persönliche Erklärung abgeben zu können. Bitte schön.
Ich möchte nur kurz erklären, warum ich mich bei dieser Abstimmung enthalten habe. Frau RotheBeinlich hatte schon gesagt, dass wir dem FDP-Antrag auch zustimmen werden. Ich finde, der geht weiter und für mich ist es unlogisch an dieser Stelle, dem Antrag der LINKEN zuzustimmen, wenn im gleichen Passus eine weitergehende Änderung beschlossen werden soll. Das schließt sich für mich aus. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete Schubert. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 2 und eröffne den Tagesordnungspunkt 3
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/1406 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat als Erste die Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch zu diesem Thema hatten wir bereits eine ausführliche Debatte in der letzten Plenarsitzung und ich möchte nur ganz kurz noch einmal unsere Argumente zusammenführen, die zu dem Schluss führen, dass wir diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE die Zustimmung erteilen. Wir halten das bestehende Bibliotheksgesetz für dringend verbesserungswürdig, denn es fehlen klare Regelungen zur finanziellen Beteiligung des Landes an den Bibliotheken und zum Bestandsschutz der Bibliotheken. Das hatte ich auch in meiner Rede vor einigen Wochen bereits ausgeführt. In dem aktuellen Thüringer Bibliotheksgesetz - über das wir froh sind, dass es das gibt, allerdings nicht, wie es sich tatsächlich gestaltet - fehlt es aus unserer Sicht an einem echten Bekenntnis des Landes zu seinen Bibliotheken und deshalb unterstützen wir auch die Forderung des Deutschen Bibliothekenverbandes und der Fraktion DIE LINKE nach einer Überarbeitung des Gesetzes, die nunmehr vorliegt. Für uns steht fest, dass wir öffentliche Bibliotheken brauchen, und zwar flächendeckend. Jedem Menschen in Thüringen muss der Zugang zu einer Bibliothek in seiner Nähe möglich sein. Daher ist eine aufeinander abgestimmte, gemeinsam mit den Fachverbänden entwickelte Bibliotheken-Entwicklungsplanung eine gute Gelegenheit, diesem Ziel ein Stück näher zu kommen. Der Freistaat hat hier die Aufgabe, so meinen wir jedenfalls, den Kommunen finanzielle Handlungsmöglichkeiten zu schaffen. Daher sehen wir auch in dem vorgeschlagenen Zwei-Säulen-Finanzierungsmodell, das seinerseits feste Zuschüsse für Anschaffung und eine Förderung für innovative Ansätze in der kulturellen Zusammenarbeit bietet, gute Möglichkeiten, um die öffentlichen Bibliotheken in Thüringen zu stärken und auch deren Bildungsauftrag, der uns ganz besonders wichtig ist, zu stärken. Insbesondere die im jetzigen Gesetz