festgeschriebene Freiwilligkeit sehen wir als ausgesprochen problematisch. Solange die Kommunen finanziell schlecht dastehen, geraten immer mehr öffentliche Bibliotheken in Bedrängnis. Daher sind wir ganz nachdrücklich für die Streichung dieser folgenschweren Formulierung. Auch beim letzten Mal haben wir schon angesprochen, dass wir gern weiterdenken würden, wenn wir über das Bibliotheksgesetz diskutieren. Wir sind der Meinung, dass ein Thüringer Kulturfördergesetz für Thüringen eine interessante Lösung darstellen würde und ich sage dies ausdrücklich in diesem Zusammenhang, weil ich es wichtig finde, den Blick über den Tellerrand zu wagen und Kulturzusammenhänge zu diskutieren. Wir haben erst vor Kurzem Argumente, die für und gegen ein solches Gesetz sprechen, angehört und kommen zu dem Schluss, dass die Vorteile überwiegen. Würden wir ein solches Gesetz erarbeiten und beschließen, wären wir Vorreiterinnen, weil es das bundesweit so vergleichbar noch nicht gibt. Wir möchten die Erarbeitung eines solchen Gesetzes mit der Leitbildentwicklung „Kultur für Thüringen“ koppeln und sind der Überzeugung, dass da auch die Bibliotheken ganz klar und ganz zentral mit hineingehören. Die Landesregierung, das muss ich hier auch noch einmal sagen, lässt mit dem Beliebigkeitspapier, das sie „Leitbildkultur“ nennt, die Frage der Zukunft der Kulturförderung bisher unbeantwortet und wir haben ja in der letzten Plenarsitzung hören dürfen, dass sie derzeit keinerlei Notwendigkeit sieht, dieses Gesetz zu überarbeiten. Offenkundig sieht das die Koalition auch nicht, denn von den Fraktionen ist ja so gut wie niemand da. Ein solches Kulturfördergesetz könnte dagegen klare Vorteile mit sich bringen. Es würde den staatlichen Kulturauftrag verbindlich bestimmen und die Grenzen festlegen, es schafft Transparenz über die Vergabe von Projektförderungen und es gäbe einen Anspruch auf die sachliche Prüfung der Anträge. In diesem Sinne denken wir, dass die Verbesserung des Bibliotheksgesetzes, wie von der LINKEN vorgelegt, ein erster richtiger Schritt wäre, werben um Zustimmung und hoffen auf eine interessierte Debatte, auch wenn hier so gut wie keiner der Abgeordneten aus den Regierungsfraktionen der Debatte folgt. Vielen herzlichen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Klaubert für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, Hans-Jürgen Döring hat vor einigen Jahren einmal Dante zitiert eingangs eines Rede
beitrags. „Die ihr hier eintretet, lasset alle Hoffnungen fahren.“ Diese Hoffnung, dass sich heute bei den regierungstragenden Fraktionen etwas bewegt zur Frage der Zustimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes, habe ich auch nicht. Aber in Respekt vor den Bibliothekarinnen und Bibliothekaren, die in den Thüringer Bibliotheken eine hervorragende Arbeit leisten und die übrigens die Debatte in der letzten Plenarsitzung durchaus sehr aufmerksam verfolgt haben, werde ich noch auf einige Dinge eingehen. Ich stelle nur wieder einmal fest - erstens -, seitens der regierungstragenden Fraktionen ist kaum jemand da und - zweitens -, das finde ich besonders bizarr, der Minister hat auch wiederholt den Platz verlassen. Er will sich dieser Debatte offensichtlich nicht stellen.
Vielleicht hat er auch wie, ich nehme an, die Fachabgeordneten mit der heutigen Post diese Unterlagen erhalten. Herr Staatssekretär, Sie können vielleicht auch einmal schauen, vielleicht sind die auch bei Ihnen eingegangen. Und zwar „Grundlagen für gute Bibliotheken“, „Leitlinien für Entscheider“ oder diese „21 gute Gründe für gute Bibliotheken“. Dieses Material lag der Einladung zum 27. Oktober bei. An diesem Tag findet der Thüringer Bibliothekstag statt. An diesem Tag wird übrigens auch der Thüringer Bibliothekspreis vergeben. Ich weiß schon und freue mich auch darüber, dass in einer Stadt, in der wir die Bürgermeisterin stellen, nämlich Frau Enders, ein solcher Bibliothekspreis verliehen wird, weil es bei uns selbstverständlich ist, dass man sich um seine Bibliotheken als Bildungsund Kultureinrichtung sorgt, dass man investiert und dass man weiß, welcher wirkliche nachhaltige Mehrwert mit solchen Einrichtungen erreicht werden kann. Aber noch haben wir nicht in jeder Kommune Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte, demzufolge müssen wir dafür sorgen, dass ein gewisser Zwang aufgemacht wird. Und wenn man eine freiwillige Aufgabe wie die Kulturaufgabe hat und wenn man merkt, dass das Geld nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt wird, muss man dafür sorgen, dass gesetzliche Regelungen herbeigeführt werden. Eine solche gesetzliche Regelung wollten wir mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Bibliotheksgesetzes erreichen und finden uns dabei in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur Kultur in Deutschland und den Empfehlungen, die mit der Zusendung der Einladung zum Thüringer Bibliothekstag an uns gesandt wurden. Ich zitiere aus dem Material, welches ich vorhin gezeigt habe „Grundlagen für gute Bibliotheken“. Dort heißt es: „Wenn es auch in Deutschland künftig leistungsstarke innovative öffentliche Bibliotheken allerorts
1. Pflicht der Kommune zum Angebot und zur Unterhaltung einer Bibliothek mit für die Weiterentwicklung notwendigen materiellen und finanziellen Ausstattungen und fachlich ausgebildetem Personal;
3. Pflicht zum Angebot von Dienstleistungen und Bestandserweiterungen unter Berücksichtigung aller neuen Entwicklungen auf dem Medien- und Informationsmarkt;
4. Entwicklung eines auch örtlich definierten Netzes von Bibliotheken unter Einbeziehung aller Bibliothekstypen, so auch der Schul- und Spezialbibliotheken sowie kirchlichen Bibliotheken einschließlich der gesetzlich geregelten Trägerschaft der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken;
5. Pflicht des Landes zur Förderung sowie eine klare Regelung der finanziellen Beteiligung des Landes an der Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes öffentlicher Bibliotheken sowie die Einstellung entsprechender Mittel in den Etat des zuständigen Fachministeriums;“ - das wäre der Einzelplan 04
„6. Maßnahmen zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Bestandserhaltung sind einer besonderen Wertung zu unterziehen und durch Landesmittel ausdrücklich sicherzustellen und zu fördern.“
Diese Empfehlungen sind also aufgrund der fachlichen Beratung zu den Bibliotheken in Deutschland entstanden. Man verweist in diesem Zusammenhang auf die Unzulänglichkeit des Thüringer Bibliotheksgesetzes in der derzeit geltenden Fassung. Dazu hat Frau Rothe-Beinlich ausführlich gesprochen, ich will das nicht wiederholen. Vor diesem Hintergrund hätte ich noch eine geringe Erwartungshaltung gehabt für den heutigen Tag, aber offensichtlich ist das auch eine falsche Erwartungshaltung.
Der Minister meinte in der Debatte in der ersten Lesung, dass es nicht mehr auf der Höhe der Zeit sei, ein Fachgesetz für die Bibliotheken zu machen, weil ein Thüringer Kulturfördergesetz den Bestand und die Leistungskraft der Bibliotheken in einem solchen Gesetz ausgestalten würde. Bisher haben wir davon noch nicht ein Zipfelchen gesehen. Auch in diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf Astrid Rothe-Beinlich und ihre Debatte zur Frage des Kulturleitbildes, welches inzwischen den Verbänden zugegangen ist, allerdings den Parlamentariern nicht in offizieller Form, welches zu einem Kulturkonzept führen soll. Ich weiß jetzt nicht, zu wie vielen weiteren Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen, die eh am Ende nichts regeln, das führt,
Vor diesem Hintergrund frage ich natürlich die Landesregierung, aber auch die regierungstragenden Fraktionen und dabei - entschuldigen Sie bitte - insbesondere die sozialdemokratische Fraktion,
wie Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden wollen, die Sie vor ein bis zwei Jahren noch in aller Deutlichkeit auch von diesem Pult aus hier deutlich machten.
Lieber Uwe Höhn, ich kann versprechen, dass wir das an jeder Stelle, an der solche Verfehlungen in dieser seltsamen Koalition Wahlversprechen der Sozialdemokratischen Partei brechen, wiederholen werden. Wir werden nicht nur die Versprechungen aus der Thüringer SPD wiederholen, sondern auch gleichzeitig die der Bundes-SPD, denn man kann nicht mit der einen Zunge reden und anders handeln und letzten Endes sich gegen die eigenen politischen Vorstellungen in der Handlung als Regierungspartei so blamieren.
Das müssen Sie aushalten und Sie können sich da auch aufregen und Sie bekommen es immer und immer wieder, so lange, bis es endlich weh tut, denn offensichtlich haben wir es noch nicht oft genug gesagt.
Lieber Uwe Höhn, ich nehme an, dass die Auseinandersetzung zwischen Opposition und Regierung in Brandenburg genauso läuft. Wir sind die Opposition, es ist heute schon mehrfach gesagt worden. Es hätte auch andere Möglichkeiten gegeben. Da wir letztendlich mit diesem Gesetz nichts anderes gemacht haben, als bis auf das Komma genau den gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf aus der Zeit unter der Althaus-Regierung noch einmal in dieses Parlament einzubringen, ist es keine Überforderung, einem solchen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sie sind ja noch eher auf die Nase gefallen, als Sie es nicht einmal fertigbrachten, der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Fachausschuss zuzustimmen.
Also nach dem Prinzip der drei Affen „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen!“ sagen Sie: Dann lassen wir lieber - hoffentlich zu später Stunde - eine solche Debatte über uns ergehen und hoffen, das letzten Endes keiner eine solche Debatte mitbekommt. Im Fachausschuss wird dazu nicht gesprochen. Ich habe es ja schon gesagt: Es ist ja sowieso äußerst selten, dass der Minister bei solchen Fachdebatten anwesend ist, wie es auch jetzt der Fall ist.
Zu dem Thema „Kulturfördergesetz“ kann ich Ihnen nur sagen: Auch hier werden wir Ihnen in absehbarer Zeit, und zwar in einer gemeinsamen Erarbeitung, ein solches Gesetz auf den Tisch legen. Da kommt es dann auf Sie an, ob Sie in der Lage sind, mit Ihrem ganzen Ministerium wenigstens das zu leisten, was zum Beispiel zwei oder drei Oppositionsfraktionen gemeinsam mit Kulturverbänden auf den Tisch legen. Und die nächste Blamage sei Ihnen damit garantiert, wenn Sie auch einen solchen weiteren Weg ablehnen.
Heute kann ich nur sagen: Ich hoffe immer noch, dass der eine oder andere so beschämt ist, dass er diesem Gesetzentwurf zustimmt. Vor dem Hintergrund, dass der Kommunale Finanzausgleich uns heute mit dem Haushaltsgesetz nicht vorgelegt worden ist, ist das Fachministerium überhaupt nicht in der Lage, auch nur ein Wort zur Ausstattung der Bibliotheken im Jahr 2011 zu sagen. Sie verstoßen damit gegen alle Prinzipien, die die Bibliotheken als Kultur- und Bildungseinrichtungen betreffen. Nun sagen Sie nicht weiter, dass Ihnen das wichtig ist. Ihre Sonntagsreden, die können Sie woanders halten, handeln Sie lieber in Regierungsverantwortung.
Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Klaubert. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Jörg Kellner für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich werde mich jetzt nicht äußern. Wenn ich das hier höre, es klingt so ein bisschen wie eine verschmähte oder gekränkte Braut, die Diskussion zu führen. Ich will eigentlich auf die Sachebene wieder zurückkommen, denn mit dieser Diskussion helfen wir dem Land überhaupt nicht. Es geht heute um das Bibliotheksgesetz, was im Entwurf eingebracht wurde. Sie haben zu Recht gesagt, ohne Punkt und Komma zu ändern. Also man kann auch sagen „alter Wein in neue Schläuche“. Das ist das, was wir nicht brauchen. Wir haben ein Bibliotheksgesetz verabschiedet in 2008, wie Sie wissen, und verkün
det wurde es am 16.07.2008, es ist also gerade mal zwei Jahre in Kraft. Für uns als Fraktion hat sich bisher kein Änderungsbedarf gezeigt. Bibliotheken sind Bildungseinrichtungen von großer Bedeutung. Mit unserem Gesetz von 2008 haben wir dies hervorgehoben und festgeschrieben.
Dass jeder Bürger Zugang zu einer Bibliothek hat, ist wichtig. Dafür gibt es aber keine Maßstäbe, die einem aufzeigen, was die richtige Anzahl von Bibliotheken ist. Sie haben ja in Ihrem Gesetz gefordert, dass die Erreichbarkeit gewährleistet werden muss. Niemand kann sagen, wie weit man fahren muss bzw. wie lange man unterwegs sein darf, damit man sagen kann, die Bibliothek ist gut erreichbar. Da müssten Sie das schon mal konkretisieren. Jeder Bürger soll Zugang zu einer Bibliothek haben. Doch was das genau heißt, kann man nicht definieren. Von daher ist eine Festschreibung im Gesetz nicht sinnvoll. Bibliotheken gehören in die Hand der Kommunen, denn von dort kann man sie an die entsprechenden Bedürfnisse der Bürger anpassen. Der Kommune wird dafür durch das Land in Form von Schlüsselmasse die Finanzierung zur Verfügung gestellt. Wie sie damit umgeht, ist Sache der Kommune, denn vor Ort kann man am sichersten sagen, was benötigt wird. Dabei muss es bei einer freiwilligen Aufgabe der Kommune auch bleiben.
Bibliotheken ausstatten darf keine Pflichtaufgabe werden, damit die Haushaltslage des Landes größere Mehrausgaben nicht leisten kann, dies durch Festschreibung in ein Landesgesetz aber bereitzustellen wäre, wenn wir das zur Pflichtaufgabe machen. In der Diskussion in 2008 war ja wohl von 20 Mio. die Rede, was das kosten würde, wenn wir das tun. Wir haben ja heute in der Haushaltsdiskussion gehört, wie angespannt die finanzielle Lage ist, aber das ist nicht das Entscheidende. Entscheidender ist vielmehr, dass die Kommunen vor Ort am besten entscheiden können, wie die Ausstattung, wie das Bedürfnis der Leser ist und auch auf die regionalen Besonderheiten Bezug genommen werden kann. Wenn wir das auf Landesebene regeln wollen, dann werden wir das nicht erreichen. Mit konkreten Vorgaben kann das durchaus sein, dass
es an den regionalen Besonderheiten und regionalen Interessen vorbei passiert. Aus dem Grund nach wie vor unsere Auffassung - sollte es in der Hand der Kommune bleiben.
Die Bibliotheken werden auch umfangreich begleitet durch die Landesfachausstellung für öffentliche Bibliotheken. Steht den Bibliotheken ein überregionaler Ansprechpartner zur Verfügung, auch da werden wir unseren Aufgaben gerecht, die Bibliotheken, die entweder vorhanden sind oder neu gestaltet und ins Leben gerufen werden, auch zu begleiten.