sagen, wie hier gesagt worden ist. Herr Kubitzki, ich habe Sie bis heute für einen in Ihrer Fraktion gehalten, der ein realistisches Auge auf die Dinge werfen kann. Ich hoffe mal, dass es nur eine vorübergehende Erblindung ist, denn was im Thüringer Pflegebereich in den letzten Jahren aufgebaut, erzielt und beibehalten wird, ist aller Ehren wert.
Natürlich war auch ich einer derjenigen gewesen, der im Jahr 2005 nicht mit Freude die neuen gesetzlichen Regelungen gerade im Bereich der Investitionskosten aufgenommen hat, weil ich selber eine Einrichtung geleitet habe, die von dieser Neuregelung betroffen war. Aber das Abendland ist nicht untergegangen, die Pflegeeinrichtung existiert noch heute und die bestehenden Ungerechtigkeiten, die Sie angesprochen haben, ja, sie sind noch da und - leider - es werden immer weniger, weil es nun mal so ist, dass in eine Pflegeeinrichtung hoch betagte Leute ziehen und nach doch inzwischen einigen Jahren werden es eben immer weniger Leute, die von dieser Ungerechtigkeit betroffen sind. Hier Erwartungen zu schüren, dass sich im Bereich der Investitionskostenförderung für Pflegeeinrichtungen in den nächsten Jahren etwas tun wird, ist einfach unredlich. Das ist einfach unredlich, weil Sie genauso gut wie jeder andere hier im Hohen Hause die finanzielle Situation des Landes kennen. Hier Hoffnungen und Erwartungen zu schüren, ist reiner Populismus und gehört gerade im Bereich der Pflege nicht in dieses Haus. Deswegen bin ich auch von Ihren Ausführungen ziemlich enttäuscht gewesen.
Was die Pflegeplanung anbetrifft: Natürlich, man kann planen, man kann alles planen, man kann auch überplanen. Ich habe bei einem privaten Träger gearbeitet und wenn die irgendwo eine neue Pflegeeinrichtung gebaut haben, die haben den Markt mit Sicherheit etwas besser sondiert, als es jede Planung kann. Wenn der Markt eben gesagt hat, nein, hier ist kein Bedarf mehr, dann wurde nicht gebaut, und wenn der Markt gesagt hat, jawohl, hier ist Bedarf, natürlich, dann haben wir gebaut, dann haben wir auch in Bereichen gebaut, in denen Artikel-52-geförderte Einrichtungen außen vor waren. Wir waren uns des Risikos bewusst, dass man den Bewohner leider - ich sage „leider“ und dazu stehe ich auch - mit höheren Investitionskosten belegen musste. Aber auch diese Häuser haben Bestand und diese Häuser sind auch heute noch am Markt. Das gehört einfach zur Realität dazu. Natürlich kann ich auch Pflegekräfte planen, wunderbar kann ich planen. Mir ist nicht bekannt, dass in Thüringen keine genügenden Ausbildungskapazitäten zur Verfügung stehen. Mir ist aber sehr wohl bekannt, dass in Thüringen sich
immer weniger junge Leute entscheiden, den Beruf einer Altenpflegerin oder eines Altenpflegers zu ergreifen. Glauben Sie, Sie gewinnen nur einen Auszubildenden, nur einen einzigen Auszubildenden, wenn Sie planen, dass wir ausbilden müssen? Das hat vielleicht bis 1989 funktioniert, weil da gesagt wurde, du musst. Heute funktioniert das nicht mehr. Das gehört einfach zur Realität dazu. Wenn denn die Träger so einen großen Handlungsbedarf gesehen hätten, glauben Sie nicht, die wären schon viel früher auf das Sozialministerium zugegangen und hätten gesagt, liebe Leute, an das Ausführungsgesetz müssen wir unbedingt rangehen. Mit Wünschen ist man rangegangen, Wünsche, die leider nicht mehr in die heutige Zeit hineinpassen, weil es alles Wünsche waren, die mit unwahrscheinlichen finanziellen Verpflichtungen des Landes einhergegangen wären und die leider nicht möglich sind. Wir müssen realistisch bleiben, wir müssen auch mal bereit sein, die Wahrheit zu sagen, denn auch das gehört zum Politikmachen dazu, nicht immer nur das Blaue vom Himmel runter versprechen. Aber leider ist von dieser Seite des Hauses in dieser Richtung wohl nichts mehr zu erwarten in den nächsten Jahren.
Daher ist und bleibt es eine schlicht und ergreifende Entfristung eines Gesetzes, das sich in den letzten Jahren mit all den Fehlern, die es hat, und mit all den Dingen, die nicht unbedingt jeden glücklich machen - aber es bleibt bei einer Entfristung einer Verordnung, eines Gesetzes -, bewährt hat. Darum hier jetzt eine halbe Stunde zu reden, deswegen habe ich mich aber nicht gemeldet. Ich war wirklich davon ausgegangen, man kann das ohne Diskussion hier schlicht und ergreifend beschließen. Es ist leider nicht möglich. Aber ich bitte trotzdem um Zustimmung in erster und zweiter Lesung und um Ablehnung des Antrags zur Überweisung an den Ausschuss. Ich danke Ihnen.
Ich bedanke mich, Herr Eckardt. Was Sie geschildert haben, diese ganze Frage, Wünsche können wir nicht erfüllen und wir sind an bestimmte Rahmen gebunden bzw. wir haben den Status erreicht, wo nichts mehr zu ändern geht, kann ich das so werten, dass Sie einschätzen, dass das System der Pflegeversicherung so, wie wir es kennen, gescheitert ist?
Das hat nichts mit dem System der Pflegeversicherung zu tun, Herr Kubitzki. Wenn das System der Pflegeversicherung gescheitert wäre, hätten wir in Thüringen keine gut funktionierende Versorgung im ambulanten und im stationären Bereich. Dass man Wünsche, die man aus dem Pflege-Versicherungsgesetz eventuell ableiten kann, nicht erfüllen kann, hat nichts damit zu tun, dass das Pflege-Versicherungsgesetz gescheitert ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich einige Punkte auch noch mal aufrufen. Ich will daran erinnern, Herr Kubitzki, als Ihre Partei in Verantwortung war, gab es keine Pflegekräfteplanung, da gab es auch keine Planung, wie man gute Pflegeheime errichtet und betreibt. Ich selbst habe mich 1990, ohne zu wissen, was auf mich zukommt, in einem Wohlfahrtsverband hingesetzt und dafür gestimmt, dass wir ein Pflegeheim bauen. Ich wusste nicht, was auf mich zukommt, ich wusste auch nicht, ob ich persönlich haftbar bin oder irgendwas. Wichtig war nur, den unzumutbaren Zustand abzuschaffen, den wir im Landkreis Greiz an der Stelle hatten.
Ich will den Zustand auch beschreiben, weil wir eben wirklich nicht bei Wünsch-dir-was sind. Der Zustand war folgendermaßen: Ein altes Gutsherrenhaus war umgebaut worden zum Pflegeheim, wie das so vielfach entstanden war. In der dritten Etage, die Menschen und auch das Pflegepersonal wäre nicht mehr rettbar gewesen, wenn ein Brand ausgebrochen wäre und das über Jahrzehnte. Wir haben im Jahr 1990 angefangen, viele Träger - ich denke, auch einige von Ihnen waren dabei gewesen - haben versucht, den
Zustand abzuschaffen. Da gab es die Drittelfinanzierung. Die heutige Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz beschäftigt sich damit, dass Menschen, die damals ins Pflegeheim gegangen sind bis 2005 und das PflegeVersicherungsgesetz dann in Kraft trat, dass eben auch heute noch Personen aus dem Personenkreis in den Häusern leben wegen guter Pflege, muss man ganz deutlich sagen. Denen wollen wir weiterhin diese Sonderaufwendung zukommen lassen. Das ist der einzige Inhalt dieses Gesetzes. Deswegen bitte ich um Verlängerung. Die Frage Pflegekräfte muss man unterscheiden von der Frage der Pflegeplätze. Jetzt sage ich ganz deutlich, wir haben in allen Landkreisen, in allen kreisfreien Städten in den 90er-Jahren eine gute Pflegeplanung, Altenhilfeplanung ambulant wie stationär gemacht, die auch über einige Jahre anhalten wird, die nicht nur kurzfristig ist. Wir haben in den 20 Jahren auch eins miterleben dürfen: Die Ansprüche, so lange wie möglich in der eigenen Umgebung zu Hause zu bleiben, haben eine ganz andere Dimension erreicht. Während wir Anfang der 90er-Jahre noch Leute hatten, die gesagt haben, ich bin zwar noch rüstig, aber ich möchte ins Pflegeheim, weil das eben auch in der DDR zum Teil so gewesen ist, haben sich diese Ansprüche heute völlig gewandelt. Man will vor Ort weiter so lange bleiben, wie man bleiben kann. Deswegen bin ich ganz intensiv dabei, Frau Siegesmund, mit alternativen Wohnformen, das ist genau das, was wir jetzt mit einplanen müssen. Dazu gibt es auch gute Gespräche. Inwieweit ich die überhaupt planen kann und muss, ist eine andere Frage, aber wir müssen erkennen, im Rahmen der stationären Pflege haben wir momentan ausreichend Pflegeplätze vorhanden. Wir müssen und werden uns weiter darum kümmern, was im ambulanten Bereich notwendig ist.
Was die Frage der Pflegekräfte betrifft, sind alle gefragt. Zwar ist es damals gescheitert, die Pflegeausbildungsumlage hinzubekommen, aber nicht, weil sie grundsätzlich falsch war, sondern weil die Vorgehensweise einfach nicht die rechtlich saubere gewesen ist. Ich weiß, dass auch mittlerweile Personen im mittleren Alter - sicher vor allen Dingen Frauen - sagen, ich kann mir den pflegerischen Beruf gut vorstellen. Wir haben über 500 Personen momentan in der Ausbildung. Wissen Sie, woran es dann oft scheitert? Es scheitert daran, dass der Ausbildungsträger das letzte Jahr mitfinanziert. Weil das so ist, gab es in der Vergangenheit erfolgreiche Anstrengungen über die Bundesanstalt für Arbeit, dieses dritte Ausbildungsjahr auch zu finanzieren. Das läuft Ende des Jahres aus, wir sind im Bundesrat aktiv dabei, dass diese Regelung verlängert wird. Aber ich sage auch ganz deutlich: Wer eine gute Pflegekraft haben will, der muss sich auch bemühen, der kann mit der auch einen Vertrag schließen, dass diese eine gewisse Zeit bei dem Träger tätig ist. Und es muss
auch anständig bezahlt werden, das ist sehr unterschiedlich. Ich sage das aus dem Grund, weil der Träger, von dem ich sprach, bei dem ich Anfang der 90er-Jahre ehrenamtlich tätig war, auch heute noch Tariflöhne bezahlt. Also, manches geht schon.
Wir werden - auch da bin ich mir mit Herrn Eckardt ganz sicher und stimme Ihnen zu, Herr Kubitzki - ein Problem überhaupt nicht lösen können, selbst, wenn wir uns weiter damit beschäftigen und Lösungen suchen. Wir haben eine besonders starke Förderung nach Artikel 52 Pflege-Versicherungsgesetz, nämlich eine nahezu 100-prozentige Förderung. 100 Prozent der aufwendungsfähigen Kosten sind finanziert worden, 80 vom Bund, 10 vom Land, 10 von den Kreisen und kreisfreien Städten. Das heißt, diese Finanzierung werden wir nicht wieder erreichen können, da müssen wir uns ehrlich in die Augen schauen. Das heißt, wir haben in jedem Fall eine Diskrepanz zwischen den Pflegeheimen, die in Thüringen glücklicherweise flächendeckend gut gebaut worden sind, die nach diesem Artikel 52 gefördert wurden, und allen Pflegeheimen, die danach kommen. Dieser Dissens schmeckt uns allen nicht, das können wir hier sagen, aber den werden wir gar nicht ändern können. Deswegen ist es an der Stelle meines Erachtens unredlich zu philosophieren und zu denken, man könne da viel ändern.
Ich will ein Letztes sagen, das sage ich auch mit Blick auf die Tribüne zu den jüngeren Leuten, die hier anwesend sind, aber auch zu den Älteren, die hier drüben sitzen, herzlich willkommen im Landtag. Eins müssen wir uns gemeinsam generationsübergreifend klarmachen: Was ist uns Pflege wert? Was ist uns Gesundheit wert? Das haben wir schon gehabt. Aber was ist uns Pflege wert? Was bedeutet das, wenn man so gebrechlich wird, dass man gepflegt werden muss? Bedeutet das, dass man das, was man angespart hat, was man ansparen konnte, wenn man es konnte, dass man das auch wieder einsetzen muss, oder bedeutet es, dass der Staat in jedem Fall der vollständige Ausfallbürge ist? Letzteres kann er nicht und das sage ich in dem Bewusstsein: Wenn wir Sozialsysteme auch für die Zukunft erhalten wollen, wenn wir also nicht nur uns - jetzt schaue ich mal die Mittelalterlichen hier in der Runde an -, sondern auch den zukünftigen Generationen diese sozialen Systeme erhalten wollen, dann müssen wir ganz sorgsam damit umgehen. Ein kleines Element, sicher nur ein kleines, ist die Frage der Finanzierung von Pflegeheimen. Ich denke, wir müssen die Frage aktiv angehen. Pflege muss uns auch im Alter gemeinsam viel wert sein, dem einen, der es privat finanzieren kann, privat und der, der es nicht finanzieren kann über die Sozialsysteme der Sozialhilfe. Danke.
Frau Präsidentin, Frau Ministerin, als Erstes habe ich das in keinster Weise negiert oder negativ gesprochen, was nach 1989 in der Pflegelandschaft hier geschaffen wurde. Da gebe ich Ihnen recht, Pflege war vor 1989 ein Thema, was man weggeschlossen hat. Das muss ich an dieser Stelle sagen, es ist so. Übrigens die Heime zu DDR-Zeiten nannten sich, glaube ich, auch Alten- und Feierabendheime oder so ähnlich.
Ich will in keinster Weise negieren, was nach 1989 in der Pflegelandschaft in Thüringen entstanden ist. Ich habe selbst in meinem Landkreis zwei Heime, wo mit Landesmitteln die Modernisierung erfolgte, wo heute dort eine Topqualität ist. Ich muss einmal sagen, Gott sei Dank, dass wir immer noch den Vergleich 1989 haben. Wenn wir das nicht hätten, müssten wir ja Vergleiche aus dem Mittelalter heranziehen. Es macht langsam keinen Spaß mehr hier. Aber was ich noch einmal sagen muss zu dieser Frage Pflegeplanung. Warum haben wir die bis 2005 gehabt? Weil da eine Entwicklung war und Sie sagen selbst, die Entwicklung muss ja weitergehen. Jetzt habe ich doch auch in keinster Weise etwas, wenn jemand privat ein Pflegeheim baut. Aber was ich angesprochen habe ist doch dann, wie erfolgt die Refinanzierung. Da müssen Sie mir doch recht geben, das geht dann oft zulasten der zu Pflegenden bzw. der Kommunen, weil die Umlagesätze viel höher sind als in den Pflegeheimen, was mit Investitionsmitteln gemacht wird. Da verstehe ich mich jetzt manchmal in einer verkehrten Welt. Ich habe zwei Kollegen von der CDU-Fraktion, die bei mir auch im Kreistag sind, die verteufeln private Pflegeheime, muss ich sagen - Frau Lehmann, da können Sie lächeln -, weil deren Hauptargument ist, die, die private Pflegeheime machen, wollen ja nur Knete verdienen. Ich mache es einmal ein bisschen plakativ. Na klar kann ich mir vorstellen, dass die auch Geld verdienen wollen, aber das Problem ist doch bei dieser Sache, wenn ich dieses dem Selbstlauf überlasse - na klar, ich kann auch durch so etwas Bedarf erzeugen, da stimmen wir doch auch überein, wenn ich jetzt investiere und baue ein Pflegeheim, werde ich immer Bewohner bekommen -, dass wir es dann nicht mehr schaffen können, bezahlbare Pflegeplätze ausreichend zu erhalten und dass die Kommunen immer weiter belastet werden. Deshalb sagen wir: Pflegeplanung.
Frau Siegesmund hat es schon gesagt, auch die Frage „neue Wohnformen“ müssen wir beachten. Da wird sich einiges ändern in dieser Landschaft. Was ich überhaupt nicht verstehen kann - und ich werde das noch recherchieren, versprochen, Herr Eckardt -, als 2005 dieses Gesetz, was jetzt weiter bestehen soll, verabschiedet wurde, auch da war die SPD-Fraktion nicht für dieses Gesetz und hat diese Mängel, die es gibt, angesprochen. Da kann doch nicht sein, dass ich bei dem, was ich damals als nicht gut empfunden habe, jetzt sage, gut, wir müssen es hinnehmen, wir können es nicht anders. Das, finde ich, ist schon ein bisschen komisch. Das wollte ich hier noch einmal darlegen. Danke.
Herr Abgeordneter Günther, waren Sie jetzt aufgestanden, um eine Frage zu stellen? Wir könnten ihn fragen, ob er die Antwort noch geben würde. Er geht nach vorn. Herr Abgeordneter Kubitzki, ich gehe davon aus, dass Sie die Anfrage des Abgeordneten Günther jetzt gern beantworten würden.
Der Abgeordnete Eckardt steht auch da und möchte Ihnen eine Frage stellen. Würden Sie die auch noch beantworten? Dann in dieser Reihenfolge.
Vielen Dank. Herr Kollege Kubitzki, nur eine Verständnisfrage zur reinen Ordnungspolitik: Wenn wir heute das Gesetz entfristen, geben Sie mir da recht, dass es jeder Fraktion unbenommen ist, auch zukünftig fundierte Änderungsanträge zur Fortentwicklung des dann entfristeten Gesetzes zu stellen?
Herr Kubitzki, ich gehe sicherlich recht in der Annahme, als Sie noch ein sehr kleines Kind waren, haben Sie gern aus der Flasche getrunken und haben das toll gefunden. Heute finden Sie es weniger toll. Glauben Sie nicht, dass sich jeder Mensch weiterentwickeln kann? Wenn man vor fünf Jahren etwas Neues vorgesetzt bekommen hat, das man auf den ersten Blick nicht unbedingt für den großen Renner gehalten hat, sich aber in der Praxis bewährt hat, dass man es jetzt hier trotzdem gutheißen kann?
Als Zweites: Herr Eckardt, dann hätten Sie Ihrer Ministerin auch zuhören müssen. Die war mit vielen Sachen auch nicht einverstanden, auch damit, wie es jetzt läuft. Nur, sie hat gesagt, sie hat keine Lösungsansätze. Wir müssen gemeinsame Lösungsansätze finden, damit die Mängel, die jetzt da drin sind, die Ungerechtigkeiten, die sind teilweise auch angesprochen worden, mit diesen unterschiedlichen Investitionsumlagen, beseitigt werden.
Herr Abgeordneter Kubitzki, Ihre Antworten sind offensichtlich begehrt, denn es gibt eine weitere Fragestellerin. Würden Sie diese auch zulassen?
Herr Kollege Kubitzki, ich hatte wegen einer anderen Sache gelächelt, das ist aber nicht schlimm. Sie haben den Unstrut-Hainich-Kreis angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass die CDU-Fraktion dem Heimverkauf deshalb nicht zugestimmt hat, nicht weil wir Privaten die Erlöse daraus nicht gönnen, sondern weil wir nicht wollten, dass mit dem Erlös, mit der Einnahme aus dem Heimverkauf, ein Mensch neues Geld in die Hand bekommt, der mit Geld nicht umgehen kann und es nicht für Dinge ausgeben soll, die wir nicht mittragen wollten?
Frau Lehmann, da kann ich Ihnen nur mal empfehlen, wir wollen jetzt hier keine Kreistagsdebatte machen, lesen Sie diesbezügliche Protokolle, ich nenne nur einen Namen, den Ihres Kreistagsmitglieds Herrn Röttig, lesen Sie die Protokolle. Dann werden
Jetzt sehe ich keinen weiteren Menschen mehr, der einen Redebeitrag oder eine Frage ankündigt. Demzufolge schließe ich die Aussprache.