Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur Aussprache. Als Erster hat sich zur Aussprache Herr Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich den vorliegenden Gesetzentwurf gelesen habe, dachte ich, ich kann meinen Augen nicht trauen - zwei Blätter und das Gesetz eigentlich zusammengefasst in einem Satz mit dem Inhalt sinngemäß: Wir lassen das alte Gesetz bestehen und machen weiter so.
Ich glaube, Sie waren selbst erschrocken in Ihrem Haus, Frau Ministerin, als Sie plötzlich feststellten, am 30.06. läuft das jetzt bestehende Gesetz aus. Ich bin allerdings auch überzeugt davon, dass Sie von außen aufmerksam gemacht wurden von Berufsverbänden, von der LIGA, dass dort ein Termin ansteht, der beachtet werden muss. Und nun war guter Rat teuer.
Der einzige Ausweg - und da möchte ich vielleicht mal auf das zurückkommen, was im letzten Tagesordnungspunkt Herr Pidde gesagt hat: Die Opposition schiebt schnell gemachte Gesetze nur nach, um schneller zu sein. Also das Beispiel, was wir jetzt hier haben, ist ein Beispiel, wie die Landesregierung sich aus einer Situation herausmanövriert, indem nichts gemacht wird, sondern was Bestehendes einfach nur entfristet wird und es bleibt alles beim Alten. Man hat sich überhaupt keine Gedanken gemacht, ob ein anderer Weg möglich gewesen wäre.
Und Sie haben diesen Weg der Entfristung gewählt, weil der Druck auf Ihr Haus ziemlich groß ist mit dem alten Gesetz, nämlich mit der Befristung bis zum 30.06. Die Einrichtungen der Pflege - egal ob stationär oder ambulant - brauchen Planungssicherheit einerseits, was die investive Förderung stationärer Einrichtungen betrifft, wie das weitergeht, andererseits was die bewohnerbezogenen Aufwandszuschüsse betrifft.
Die andere Seite, wo Druck entstanden ist, ist nämlich Druck durch die Bewohner, besonders von stationären Pflegeeinrichtungen, weil sie ja letzten Endes wissen möchten, was sie noch hinzuzahlen müssen über die Pflegesätze hinaus, was sie für eine Investi
Das ist der Druck, der auf Ihnen als Landesregierung lastet. Aber diesen Druck, Frau Ministerin, haben Sie selbst verursacht, indem Sie eben nicht rechtzeitig reagiert haben. Die Befristung des Gesetzes - muss ich Ihnen sagen - ist ja nicht vom Himmel gefallen, sie ist bekannt gewesen. Es war genügend Zeit, auch inhaltlich ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Aber diese Zeit wurde verschlafen.
Warum - und das ist in Ihrer Begründung auch gesagt worden - wurden dieses Gesetz und weitere Gesetze befristet? Damit eine Evaluierung der Wirkung dieses Gesetzes möglich ist. Ich behaupte, diese Evaluierung haben Sie nicht vorgenommen, hatten keine Zeit oder vielleicht auch nicht das nötige Personal dazu, vor allem von der fachlichen Qualifikation her.
Wenn auf dem ersten Blatt Ihres Gesetzentwurfs steht unter der Rubrik: „Alternativen - keine“, muss ich Ihnen sagen, ist das schon ein starker Tobak. Eine Alternative wäre gewesen ein neues Gesetz, bearbeitet durch Ihr Haus.
Im Jahr 2005 wurde das Erste Änderungsgesetz des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes beschlossen und dieses Gesetz soll ja gültig bleiben. Ich möchte daran erinnern, dieses Gesetz wurde damals 2005 beschlossen, weil auf der Tagesordnung stand, wir müssen Geld sparen. Dort ging es darum, 60 Mio. €, die zusätzlich veranschlagt waren, für die Pflege einzusparen. Deshalb wurden zwei Einschnitte vorgenommen.
Der erste Einschnitt: Die Landesregierung verabschiedete sich von der Pflegeplanung. Damit bekam letzten Endes der Landespflegeausschuss auch nur eine Alibifunktion. Mit der Verabschiedung der Landespflegeplanung entfällt eine Bedarfsermittlung, wie viel Pflegeplätze gegenwärtig, aber auch in Zukunft besonders im Blick auf die demographische Entwicklung in Thüringen benötigt werden, und es entfällt auch eine Bedarfsermittlung und eine Bedarfsplanung, was Pflegekräfte und Pflegefachkräfte betrifft, wie das zukünftig ist. Ich muss sagen, am Dienstag habe ich an einer Arbeitsmarktkonferenz unter Beteiligung des Wirtschaftsministeriums und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit teilgenommen. Gerade dort wurde anschaulich dargelegt, dass wir demnächst einen Zuwachs an Pflegekräften in Thüringen brauchen, nicht nur Pflegekräfte, sondern auch Mitarbeiter im Gesundheitswesen, wurde dort eindeutig dargelegt.
Frau Ministerin, in dieser Rubrik bei der Bundesagentur für Arbeit, Gesundheitsbereich, da war die Pflege mit inbegriffen, deshalb brauchen wir dort Arbeitskräftezuwachs, sowohl Pflegefachkräfte als auch Pflegekräfte. Das muss geplant werden, weil ich dazu auch Ausbildungskapazitäten brauche, aber wir verabschieden uns davon. Der Vorteil für die Landesregierung aus der Verabschiedung aus der Pflegeplanung ist, Sie brauchen nicht unbedingt mehr investive Förderungen vorzunehmen für Neubauten - sind zumindest dazu nicht verpflichtet -, sondern wie es im jetzigen Gesetz steht, entsprechend der Haushaltslage. Das wurde schon getan letzten Endes, auch wenn Sie in Ihrer Begründung des neuen Gesetzes schreiben, wie viele neue Pflegeheime hinzugekommen sind. Die sind zum größten Teil entstanden durch Privatinvestitionen. Heute ist es so, jeder, der privates Geld anlegen will, kann ein Pflegeheim bauen. Damit haben wir die Pflegestruktur dem freien Markt überlassen. Das Problem dabei ist - es sind zwar gute Pflegeheime entstanden, ich will auch hier nichts gegen private Pflegeheime sagen, ich konnte mich kürzlich erst in der Nähe von Nordhausen von privaten Pflegeheimen überzeugen, was für eine gute Qualität dort geleistet wird -, die Refinanzierung erfolgt dann ausschließlich in diesen Heimen nur noch durch die Heimbewohner, indem das auf die Investitionsumlage, auf die Heimbewohner aufgebürdet wird. Wenn das die Heimbewohner nicht leisten können, wer tritt dann dafür in die Bresche? Die Kommunen! Das heißt, es geht dann wieder zulasten der Kommunen über die Sozialhilfe. Des Weiteren besteht auch ein Widerspruch des bestehenden § 3 im jetzigen Gesetz zum § 9 des SGB XI, also des Pflege-Versicherungsgesetzes. Das Pflege-Versicherungsgesetz regelt in § 9, dass das Land für Investitionen zuständig ist. § 3 unseres Gesetzes sagt - entsprechend der Haushaltslage. Mit dem alten Gesetz wurden Investitionen im ambulanten Bereich generell den Kommunen überlassen. Natürlich besteht auch entsprechend des Gesetzes kein Rechtsanspruch darauf. Die Landkreise können entsprechend ihrer Haushaltslage entscheiden. Wie das in Thüringen aussieht, ist, die wenigsten Landkreise zahlen dort noch etwas an ambulante Dienste. Da hat natürlich der Gesetzgeber eingebaut, dass diese Einrichtungen dann beim LVA Investitionsumlage beantragen können. Ich muss aber wieder sagen, diese geht zulasten der zu Pflegenden. Wenn wir groß tönen, ambulante Versorgung geht vor stationärer Versorgung, meine Damen und Herren, da müssen wir die Bedingungen auch dafür schaffen, dass das gewährleistet sein kann.
Fazit des alten Gesetzes ist: Die damals festgelegten Einsparungen oder damit verbunden Einsparungen tragen die Pflegebedürftigen und die Kom
Ein zweiter Einschnitt, den das Gesetz gebracht hat und was gültig bleiben soll, Sie hatten das selbst angedeutet, Frau Ministerin: Bis 1996 wurde der Bau von Pflegeheimen nicht gefördert, die Bewohner zahlten die Refinanzierung. Mit Inkrafttreten der Pflegeversicherung wurde ja die Investitionsfrage geregelt und es wurden Fördermittel vergeben. Um Ungerechtigkeiten und Marktverzerrungen zu verhindern mit Einführung der Pflegeversicherung, wurde 1996 mit dem damaligen Thüringer Ausführungsgesetz deshalb ein Förderinstrument geschaffen, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Das war richtig. Was da aber geschaffen wurde 1996, wurde 2005 mit dem jetzt gültigen Gesetz wieder abgeschafft. Lediglich Heimbewohner, welche bis zum 30.06.2005 in so einer betroffenen Einrichtung, die dann in die Förderung gekommen war, wohnten, erhielten diese Bestandförderung weiter. Bewohner aber, die ab dem 01.07.2005 so ein Heim bezogen haben, erhielten diese Förderung nicht und mussten die Investitionsumlage voll tragen. Das war schon eine Mehrbelastung von ca. 350 €. Das heißt, wir haben nun Heimbewohner in den Einrichtungen von zwei Klassen, die einen bezahlen weniger Investitionsumlage, die anderen ca. 350 € mehr. Das ist eine Ungleichbehandlung von zu Pflegenden. Damit muss eigentlich Schluss sein.
Das alles, was ich hier aufgezählt habe, nur die zwei Beispiele, Frau Ministerin, hätten Sie mit Ihrem Haus ändern können. Sie haben es nicht getan. Wir brauchen eine Pflegestruktur, haben Sie gesagt, die eine hohe Qualität gewährleistet. Aber um so eine Struktur zu entwickeln, brauchen wir eine Pflegeplanung, brauchen wir gut ausgebildete Pflegefachkräfte und vor allem diese in ausreichender Zahl und wir brauchen, gerade hinsichtlich der demographischen Entwicklung, ausreichend Pflegeplätze, aber Pflegeplätze, die für die Menschen und die Heimbewohner bezahlbar sind. Das ist wichtig und das ist ein sozialer Aspekt, der beachtet werden muss.
Wir brauchen keine Pflegebedürftigen erster und zweiter Klasse, wie wir das gegenwärtig durch die gesetzliche Regelung haben. Deshalb hätte die Landesregierung genügend Handlungsbedarf sehen müssen, die Zeit wurde dazu nicht genutzt. Wir brauchen auch Gesetzesänderungen - das nur mit einem Satz - wegen der weiteren demographischen Entwicklung. Der Pflegebereich wird wachsen; darauf muss der Staat reagieren.
Auch wenn beabsichtigt wird von den zwei Koalitionsfraktionen, in erster und zweiter Lesung dieses Ge
setz durchzupeitschen, beantragen wir Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ansonsten sehen wir uns nicht in der Lage, diesem Gesetz zuzustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz zur Ausführung der Pflegeversicherung, Herr Kubitzki, hat sich bewährt, das zeigt die Praxis. Es sind in den letzten Jahren zahlreiche neue Heime entstanden mit guter Qualität auch vor allem unter Einbeziehung von viel privatem Kapital. Wir haben, und das ist richtig, in Thüringen, was die Förderung angeht, wirklich drei Arten von Pflegeheimen:
Erstens, Heime, die in der Zeit bis 1994 errichtet wurden, bei denen die durchschnittliche Förderung von Investitionen etwa bei 30 Prozent lag.
Wir haben zweitens, Heime, und zwar das Gros der Heime, die in der Zeit danach bis 2005 und durch den § 52 und darüber hinaus gefördert wurden, nämlich mit 100 Prozent, wobei 80 Prozent die Pflegeversicherung finanzierte und 20 Prozent wurden durch das Land finanziert.
Wir haben nun drittens jetzt sehr viele Heime, die auch ohne Investitionsanteil des Landes gebaut wurden. Diese Zahl, wenn Sie die Statistik verfolgen, ist groß.
Sie haben die Frage der Pflegeplanung angesprochen. In dem Moment, wo das Land sagt, wir sehen eine große Sicherheit in der Versorgung, in der Abdeckung des Marktes, dann muss man nicht noch zusätzlich planen. Es sei denn, man will den übermäßigen Bedarf eindämmen. Ich halte das für nicht notwendig, denn das wäre unsinnig. Insofern, wenn ich keine Bettenplanung mache, entsteht auch keine Personalplanung daraus. Wir haben diese Planung im ambulanten Bereich vor allen Dingen den Kommunen übertragen. Ich denke, das ist ein bewährtes Instrument. Die Kommunen wissen, welcher Bedarf vor Ort besteht, der ist auch thüringenweit differenziert, denn wir haben eine unterschiedliche Altersstruktur in unseren Thüringer Landkreisen. Ich denke, man braucht keine zusätzliche Planung.
letzten Wahlperiode häufig auf der Tagesordnung gehabt. Mit der Neufassung des Gesetzes war es damals notwendig, aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts die Ungleichheit der Behandlung wieder aufzuheben, das hieß, wir müssen einen Weg finden, den Subventionsabbau sozial verträglich zu gestalten. Dazu hatten wir die Besitzstandsregelung eingeführt, die, wenn Sie sich erinnern, auch im Landeshaushalt wieder eine große Position einnimmt, wo wir denjenigen Gewähr geben, indem wir einen bewohnerbezogenen Aufwandskostenzuschuss des Landes eingeführt haben. Meine Damen und Herren, ich kann feststellen, dass das Gesetz …
Herr Gumprecht, danke, dass ich fragen darf. Geben Sie mir recht, dass wir in der letzten Wahlperiode die Befristung extra eingeführt haben, um nach fünf Jahren festzustellen, ob dieses Gesetz sich bewährt hat oder nicht?
Da bin ich anderer Meinung. Die Landesregierung hatte einen Bindungsbeschluss gefasst, das heißt, alle Rechtsverordnungen, alle Gesetze mit einer Befristung einzuführen. Das war der Ausgangspunkt. Wir haben eine Revisionsklausel, eine Beschäftigung drin. Wir haben es im Jahr 2008 sehr umfangreich gemacht, welche Auswirkungen dieses Gesetzes wirklich zutage treten. Wir haben dieses getan. Es hat gezeigt, dass sich das Gesetz bewährt hat. Deshalb, denke ich, ist der Schritt, der hier gewählt wurde, die Entfristung aufzuheben, ein vernünftiger Schritt, ein pragmatischer Schritt. Ich bin dafür, dass wir diesen sehr unkompliziert machen, ohne polemisch vorzugehen. Es gibt Möglichkeiten, gerade Unstimmigkeiten - darüber muss man reden - in den Ausführungsverordnungen umzusetzen, dazu gibt es Überlegungen. Wir können nicht alle Themen, alle Ungerechtigkeiten lösen. Es wird immer Formen der Ungerechtigkeit geben, aber wir können sie minimieren und da sind wir auf einem guten Weg.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Kabinettsbeschluss vom Dezember 2002 sind Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Regel zeitlich zu befristen. Sinn und Zweck der Befristung ist die Evaluation der Vorschriften. Das war der erste Absatz in Ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes. Das ist richtig, Fristen sind dazu da, dass sie eingehalten werden und Fristen und Befristung sind dazu da, dass man rechtzeitig, bevor die Frist abläuft, darüber nachdenkt, eine Evaluation führt. Wenn ich dann in Ihrer Präsentation gerade einmal vier Sätze zur Evaluation finde, dann ist es für mich eigentlich nicht ausreichend erörtert. Ich hätte mir auch eine gründlichere Beschäftigung mit der Thematik gewünscht und ich hätte mir auch eine bessere und rechtzeitige Information des Parlaments dazu erhofft.
Wir haben gehört, die Frist muss eingehalten werden, schon allein um den Einrichtungen auch Rechtssicherheit in Hinsicht der finanziellen Mittel zu geben. Es ist jetzt schwierig für mich, wie ich mich verhalten soll. Zum einen hätte ich mir eine ausführlichere Erörterung im Ausschuss gewünscht. Ich hätte mir auch gern eine Auswertung der bisherigen Praxis gewünscht. Jetzt haben wir die Frist und wir haben auf der anderen Seite die Einrichtungen, die dringend darauf warten, wie es nun weitergeht. Für das nächste Mal hätte ich mir eine rechtzeitige Information, eine ausführliche Diskussion und vielleicht eine Meinungsbildung innerhalb des Parlaments gewünscht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir sind uns in vielen Punkten einig. Wir sind uns einig, dass das Pflegesystem in Deutschland große Mängel hat. Wir sind uns auch darin einig, dass wir die bundespolitische Dimension nicht ausblenden können, dass uns die Rahmenbedingungen bundespolitisch vorgegeben werden.
Herr Kubitzki hat das auch sehr anschaulich dargestellt. Wir sind uns auch einig, dass wir seitens der Rahmenbedingungen Diskussionsbedarf haben, auch auf Landesebene. Wir haben eine Verantwortung, der wir auch hier im Land gerecht werden müssen. Ich möchte meinem Kollegen Koppe aus dem Sozialausschuss ausdrücklich recht geben, dass es nicht genügt zu sagen, wir entfristen und damit ist es getan. Gerade im Pflegebereich, man muss sich nur die aktuellen Meldungen anschauen, sehen wir, dass in vielerlei Hinsicht Potenzial ist, Potenzial übrigens auch im Bereich Arbeitsmarkt, Ausbildung usw. Von daher haben wir natürlich eine Verantwortung nicht nur bei der Frage Pflegefachkräfte und wie bilden wir aus, sondern auch bei der Frage, da kommen wir in ein ganz anderes Thema, wie sieht es aus mit alternativen Wohnformen, wie sieht es aus, dass wir bedürfnisgerecht Pflege gestalten, wie gestalten wir in Thüringen eine Kultur der Unterstützung - damit meine ich nicht nur die zu Pflegenden, sondern auch diejenigen, die pflegen und vor allen Dingen Familienangehörige -, und zu guter Letzt die Frage Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte. Das ist ein sehr umfassendes Paket und es genügt nicht zu sagen, wir werden unserer Verantwortung hier im Land gerecht, indem wir ein Gesetz automatisch entfristen. Nun bleibt uns heute nicht viel anderes übrig, als zur Kenntnis zu nehmen, dass das so geschehen soll, aber ich sage ganz deutlich auch für meine Fraktion, dass wir uns die Debatte darüber nicht ersparen können, auch nicht ersparen werden
und dass wir im Pflegebereich maßgeblich auch Stellschrauben neu ausrichten müssen. Das werden wir dann durch eigene Initiativen, durch Initiativen aus der Opposition heraus gestalten müssen und das kündige ich hiermit auch an, dass es eben nicht reicht zu sagen, wir entfristen, weil es eine Evaluierung gab und nehmt das mal bitte so hin. So funktioniert das nicht, gerade nicht im Pflegebereich. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten vor. Doch, jetzt meldet sich für die SPD-Fraktion Abgeordneter Eckardt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich wollte ich zu dem Thema auch nicht reden, weil ich davon ausgegangen bin, zu einer Entfristung eines Gesetzes gibt es nicht so viel zu
sagen, wie hier gesagt worden ist. Herr Kubitzki, ich habe Sie bis heute für einen in Ihrer Fraktion gehalten, der ein realistisches Auge auf die Dinge werfen kann. Ich hoffe mal, dass es nur eine vorübergehende Erblindung ist, denn was im Thüringer Pflegebereich in den letzten Jahren aufgebaut, erzielt und beibehalten wird, ist aller Ehren wert.