sind sorgfältig auszuwählen, da die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebungen auch von dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Person des Beauftragten abhängt. Sie werden durch das Landesamt für Statistik geschult, insbesondere auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz schriftlich verpflichtet.
Der Vierte Abschnitt regelt speziell die Datenübermittlungspflichten wie z.B. durch die Melde-, Grundbuch- und Katasterämter sowie die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen.
Im Fünften Abschnitt wird geregelt, dass ein Beirat beim Landesamt für Statistik zu bilden ist, der die Aufgabe hat, das Großprojekt Zensus 2011 zu begleiten. Der Beirat soll insbesondere eine enge Abstimmung mit den kommunalen Gebietskörperschaften sicherstellen. Daher gehören ihm auch Vertreter der Spitzenverbände an.
Der Sechste Abschnitt befasst sich mit den Zuständigkeiten für die Vollstreckung der Auskunftspflichten und den Kosten. Da es sich bei der Durchführung des Zensus 2011 um eine Aufgabenübertragung im übertragenen Wirkungskreis handelt, ist das Land nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Verfassung verpflichtet, zur Deckung der anfallenden Kosten der kreisfreien Städte und Landkreise eine Erstattungsregelung zu treffen. Grundlage für die Kostenerstattung bildet hier die von allen statistischen Landesämtern ermittelte Kostenkalkulation. Der Mehrbelastungsausgleich erfolgt durch Gewährung eines Fixbetrags für die Einrichtung und den Betrieb der örtlichen Erhebungsstellen und durch einen variablen, aufwandsbezogenen Betrag. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Verordnungsentwurf des Innenministeriums, der den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung vorliegt. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich bereits gegen die Kostenerstattung mittels Pauschalen ausgesprochen. Beide wünschen sich an ihrer Stelle eine Spitzabrechnung des Aufwands. Hiergegen sprechen jedoch Gründe des Verwaltungsaufwands.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Anliegen des Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 ist es, aktuelle statistische Daten zu erlangen. Diese bilden die Grundlage für etwa 50 Gesetze sowie die amtlichen Einwohnerzahlen der Gemeinden. Der Zensus 2011 hat somit Bedeutung für alle staatlichen Ebenen. Es liegt auch im Interesse der Bürger, dass der Staat mit diesen Daten eine verlässliche Planungsgrundlage erhält. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Erste auf für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Renner.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie auch Herr Innenminister Prof. Huber möchte ich mit einem Blick in die Vergangenheit beginnen. 1987 sollte ich zum ersten Mal an einer Volkszählung teilnehmen. Trotz einer teuren und langfristig angelegten Kampagne der Bundesregierung war mir damals wie auch Hunderttausenden anderen Bürgern klar, dass wir den Bogen niemals ausfüllen werden, Bußgeld hin oder her.
Es ging damals neben den konkreten Befürchtungen, dass die Daten deanonymisiert werden können, auch um die grundsätzliche Auseinandersetzung um Demokratie und Bürgerrechte. Ich glaube, diese Auseinandersetzung müssen wir hier im Haus immer wieder erneut führen. Unter dem Motto „Vorsicht Volkszählung“ fanden sich die jungen GRÜNEN, Gewerkschaften, Teile der Liberalen, kritische Juristen, soziale Bewegungen zusammen. Ehemals abstrakte Rechtsgüter wie das informationelle Selbstbestimmungsrecht standen im Zentrum eines politischen Streits, der letztendlich zugunsten der Volkszählungsgegner entschieden wurde. Datensammelwut und Überwachungsstaat schlugen angesichts der heutigen rechtlichen wie technischen Möglichkeiten - damals noch in den Kinderschuhen - eine breite gesellschaftliche Ablehnung entgegen. Diese Erfahrungen waren auch für den Staat prägend. Seit 1987 hat es keine umfassende Volkszählung mehr gegeben.
Sehr geehrte Abgeordnete, heute sollen wir in Thüringen den Weg frei machen für einen neuen Anlauf, Bürger und Gebäude zu erfassen. Hat sich seit 1987 Grundlegendes im Umgang des Staates mit Grund- und Bürgerrechten geändert? Müssen wir heute keine Sorge haben, dass erhobene Daten an Zweite oder Dritte weitergegeben werden? Sind wir heute wirklich sicher vor Ausschnüffellei auch privater und schützenwerter Angaben? Und nicht zuletzt: Stehen Kosten und angeblicher Nutzen angesichts der prekären Situation der Haushalte überhaupt in Relation und werden die Rechte der zur Durchführung verpflichteten Kommunen wirklich beachtet? Ich habe ernsthafte Zweifel und die möchte ich erläutern.
Zuerst zu den Kommunen: Das vorliegende Gesetz greift massiv in die kommunale Selbstverwaltung ein. Die Kommunen sollen Erfassungsstellen schaffen, die organisatorisch und personell von allen anderen
Verwaltungseinheiten getrennt sind. Das heißt, Personal wird dauerhaft aus Behörden abgezogen und kann auch nicht anderweitig verwandt werden. Ein Landrat beklagte sich dieser Tage in einem Gespräch, er wisse jetzt noch nicht einmal, wie er den normalen Behördenbetrieb angesichts der finanziellen Situation bewältigen solle, und nun müsse er auch noch Personal für den Zensus abziehen ohne adäquaten finanziellen Ausgleich. Für ihn sei das ein nicht zu lösendes Problem. Eine Erstattung der für diese Aufgaben tatsächlich anfallenden Kosten findet nach derzeitigem Stand nicht statt. Die Kosten werden nach pauschalen Durchschnittssätzen berechnet, dazu noch ein festzusetzender Mehrbelastungsausgleich. Damit besteht für die Kommunen eben nicht die Sicherheit, dass die Kosten vollumfänglich durch das Land getragen werden.
Aber auch mehr als 20 Jahre nach der letzten Volkszählung bestehen auch an diesem Zensus erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sehen wir insbesondere durch die Möglichkeiten der Abbildung von Persönlichkeitsbildern, der Hinzuziehung von Meldedaten der Agenturen für Arbeit, der Erfassung von Zugehörigkeiten zu Religionsgemeinschaften und der Abfrage zur Weltanschauung gegeben. Wie 1987 besteht mittels erhobener Referenzdatensätze auch heute die Gefahr, dass Angaben aus Fragebögen repersonalisierbar sind. Eine Zweitverwertung der Daten, etwa durch beteiligte Mitarbeiter aus Meldebehörden, ist ebenso denkbar wie technische Pannen bei der elektronischen Erfassung. Verschlüsselungs- und Signaturverfahren sollen nach derzeitigem Stand nicht zum Einsatz kommen. Menschen, die in sogenannten Sondereinrichtungen wie JVAs, Alten- und Behinderteneinrichtungen leben, werden entmündigt, da in diesen Fällen die Einrichtung die Daten zur Verfügung stellt ohne Einverständnis der Betroffenen.
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die Thüringer Verfassung schützt mit Artikel 6 die Persönlichkeit und den privaten Lebensbereich in besonderer Weise. Unter besonderem Schutz stehen personenbezogene Daten, über deren Preisgabe und Verwendung jeder Mensch zunächst einmal selbst bestimmt. Mit dem Zensus 2011 wird in dieses Grundrecht eingegriffen, ohne dies verfassungsrechtlich ordentlich zu begründen. Zur Vorbereitung von politischen Entscheidungen und zur statistischen Erfassung gibt es mittlerweile auch andere, weniger grundrechtseinschränkende Verfahren, etwa die qualifizierte Sozialforschung.
Dies ist nicht unsere Meinung allein. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern führte zum Zensus 2011 aus, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Der registergeschützte Zensus ist
Beleg dafür, in welchem erschreckenden Maße inzwischen Datensammlungen bestehen und für übergreifende Zwecke oder datenschutzrechtlich gesprochen für beliebige Zweckänderungen nutzbar gemacht werden können. Mit dem Ziel der Überwindung von Erhebungswiderständen der Betroffenen werden deren Selbstbestimmungszwecke konterkariert.“ - so in der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 20.04.2009.
Zusammenfassend ist zu sagen: Auch in der hier zur Rede stehenden registergestützten Form der Volkszählung ist die begründete Notwendigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend dargelegt und Datenschutz und verfassungsrechtliche Grenzen des Eingriffs nicht im notwendigen Maß berücksichtigt.
Die Verringerung der Fehlbevölkerung von 1,3 Millionen auf 800.000, wenn der Zensus optimal läuft, rechtfertigt nicht die Kosten, die auf den Bund, die Länder und die Kommunen zukommen - etwa 500 Mio. €, Tendenz derzeit steigend. Datenschutzrechtliche Mindestanforderungen werden nicht erfüllt. Es fehlt eine Zweckbindung der Daten und es fehlt ein Rückwirkungsverbot.
Wir lehnen ebenso wie im Deutschen Bundestag dieses Gesetz ab. Thüringer Kommunen brauchen keinen Zensus, sondern endlich auskömmliche Finanzierungen, bürgernahe Verwaltungen, politische Selbstbestimmung und starke Bürgerrechte als Schutzinstrument vor Datensammelwut des Staates. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Ich denke, da sind wir uns einig. Sie ist dauernd gefährdet und wir müssen an jeder Stelle und immer wieder dafür sorgen, dass sie nicht über Bord geht.
Ich erinnere an der Stelle nur an die Vorratsdatenspeicherung, die wir gerade jetzt zuletzt durch ein Verfassungsgerichtsurteil stoppen konnten. Gleichwohl muss man zugeben, das Zensusgesetz ist heute inhaltlich besser als das der 80er-Jahre in Westdeutschland. Damals musste das Verfassungsgericht eingreifen; ob das heute notwendig sein wird, will ich mal dahingestellt sein lassen.
Ich möchte mich aber auf einen anderen Punkt konzentrieren und darauf hinweisen, dass die Kosten dieser Zählung - im Gesetzentwurf angegeben mit 676 Mio. € - bundesweit enorm sind. Das ist kein Pappenstiel und das gilt damals wie heute. Diese Kosten entstehen dem Land Thüringen, entstehen dem Bund und auch den Kommunen und werden jedes Mal nicht vollständig gegenfinanziert und unterm Strich - wer auch immer sie trägt - ist einer, nämlich der Steuerzahler.
Man darf in dieser Diskussion auch auf die Diskussion, die es damals gegeben hat, hinweisen, nämlich ob die Auswertung vorhandener Daten in den Datenbeständen von Behörden und Ämtern nicht völlig ausreicht,
ob zum Beispiel diese Kontrollzählungen auf ein absolutes Mindestmaß zurückgeführt werden können. Die Diskussion ist berechtigt. Sie zeigt auch die Komplexität dieses Themas. Aber ich muss auch sagen, für eine rein registergestützte Erhebung ist mir die Sache einfach zu teuer.
676 Mio. € bundesweit, 20 Mio. € sind angegeben für Thüringen, ist die Sache nicht wert. Das gilt auch damals wie heute.
Man darf weiter darauf hinweisen, dass bereits heute umfangreiche - und ich weiß, wovon ich spreche - statistische Erhebungen von Privaten und namentlich vom Mittelstand gefordert werden. Das hat Ausmaße angenommen, die sich der Normalbürger möglicherweise gar nicht mehr vorstellen kann. Wenn Sie heute einen Kleinbetrieb führen, kann es Ihnen passieren, dass Sie zwischen drei, vier, fünf oder zehn und noch mehr statistische Erhebungen jeden Monat, jedes Quartal und jedes Jahr ausfüllen müssen, teilweise mit ganz erheblichem Aufwand. Das galt damals weniger als heute. Es hat kontinuierlich zugenommen; ein schleichender Prozess, der in seiner Dramatik unvergleichlich ist.
Überhaupt werden die Kosten, die den Privaten dabei entstehen, nämlich den Bürgern, den Unternehmen beispielsweise, viel zu wenig beachtet. Ich habe eben über die Kostenschätzung gesprochen - 676 Mio. €. In dieser Kostenschätzung ist der Aufwand, den der Bürger hat, noch gar nicht eingerechnet. Ich wage die Behauptung, diese Kosten sind mindestens so hoch. Ich habe für ein Betriebsgebäude in Westdeutschland heute schon Erhebungsbögen bekommen im Hinblick auf die Gebäudezählung und musste mir da doch einigen Aufwand machen, diesen Bogen auszufüllen. Wenn ich mir vorstelle, das mal
multipliziert mit der Zahl der Grundstücke, mit der Zahl der Gebäude, der Wohnungen, die es in Deutschland gibt, da kommt schon ein ordentliches Sümmchen zusammen.
Dieser Zensus kostet Thüringen nach dem Entwurf etwa 20 Mio. €. Schauen wir uns mal den Haushaltsentwurf 2010 an, warten wir geduldig auf den Haushaltsentwurf 2011 und dann dürfte die Entscheidung jedem Einzelnen etwas einfacher fallen, diesen Entwurf abzulehnen, so wie es die FDP im Thüringer Landtag tun wird. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Renner, ich teile Ihre Sorgen um den Datenschutz der Bevölkerung, aber nicht generell und auch nicht in Bezug auf den Zensus. Es ist durchaus gängige Praxis, dass man solche wichtigen Daten erhebt, um daraus - wir haben es bereits vom Innenminister gehört - Rückschlüsse auf weitere sehr wichtige Maßnahmen zu treffen und diese Rückschlüsse können Steuermechanismen sein, die z.B. auch sehr wichtig für die kommunale Seite sind. Das muss man dann alles erst einmal auswerten und das muss nicht immer unbedingt negativ sein.
Ich teile aber Ihre Sorge um den Datenmissbrauch, selbstverständlich. Ich unterstelle aber dem Gesetzgeber nicht grundsätzlich, dass er nicht selbst in höchstem Maße auf diesen Datenschutz achtet. Ich werde darauf gleich noch einmal eingehen. Ich denke aber, Sie haben bei dieser ganzen Geschichte - und das ist durchaus legitim - auch z.B. noch Herrn Schäuble im Kopf, der eine gewisse Sammelwut entwickelt hat. Herr Recknagel hat sich schon zu dieser berühmten Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen - dankenswerterweise.
Aber das ist ein ganz anderes Paar Schuhe, wenn wir jetzt z.B. diesen Gesetzentwurf sehen. Der lässt eigentlich auch wenig Spielraum für Interpretationen. Es stellen sich zwei sehr wichtige eigentliche Fragen. Die erste Frage ist: Wie wird es gemacht und zweitens, wer bezahlt das alles? Darauf ist der Innenminister ja auch schon eingegangen. Zunächst muss ich sagen, dass wir uns über eine Regelung hier im Gesetzentwurf sehr gefreut haben, nämlich die über die Anzahl der Erhebungsstellen. Das hat einen ganz entscheidenden Grund. Es war ursprünglich nämlich
die Einrichtung von Erhebungsstellen in allen Thüringer Kommunen über 10.000 Einwohner geplant. Wer in einer Mußestunde einmal Zeit hatte, sich diesen Gesetzentwurf anzuschauen oder mal durchzublättern, der wird zumindest auch ansatzweise erahnen, welchen Aufwand dieses Zensusverfahren erfordert. Es müssen in den betreffenden Kommunen sogenannte Erhebungsstellenleiter eingesetzt werden und zusätzliche Bedienstete, die dort mitarbeiten - Frau Renner ist auch schon darauf eingegangen -, die Unterlagen müssen besonders und gesondert gesichert aufbewahrt werden und dann wird in § 6 - das ist der größte Knackpunkt - geregelt, dass die Erhebungsstellen von der übrigen Verwaltung zu trennen sind. Das steht da einfach so drin. Das birgt aber den Zündstoff, dass das nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich zu geschehen hat. Nun stellen Sie sich mal vor, wenn Sie aus einer Kommune mit mehr als 10.000 Einwohnern kommen, den einen oder anderen Abgeordneten betrifft das hier, was das in dem jeweiligen Rathaus Ihrer Stadt oder in der Stadtverwaltung teilweise für einen Aufwand bedeutet. Die können ja nicht mit einem Schlag irgendwelche Büros, die neu erfunden werden, vorhalten. Das ist auch räumlich gesehen ein ziemlicher Aspekt, den man da betrachten muss.
Herr Recknagel, Sie haben gesagt, Ihnen ist das Ganze schlichtweg zu teuer, Sie haben die Haushaltsansätze genommen, sich die Gesamtkosten des Gesetzes mal angesehen, ich gehe davon aus, dass gerade hoher Datenschutz - das ist ja letzten Endes auch das, was Frau Renner hier versucht hat anzusprechen - auch Geld kostet. Das ist durchaus sinnvolles Geld, wenn man weiß, dass diese Daten in einer äußerst gesicherten Atmosphäre nicht nur gesammelt und aufbewahrt, sondern auch weitergeleitet werden müssen. Deswegen kann ich mir vorstellen, ist so ein Aufwuchs an Mitteln unbedingt erforderlich, damit nicht das passiert, was Sie angesprochen haben, wie z.B. mit dieser Vorratsdatenspeicherung. Es wären, wenn wir bei der Regelung geblieben wären, die eigentlich vorgesehen war - bei den Erhebungsstelleneinrichtungen in den Kommunen, die über 10.000 Einwohner haben -, insgesamt 50 Städte gewesen, die das betrifft. Beim vorgelegten Gesetzentwurf sind es nur noch die kreisfreien Städte und die Landkreise, dort werden Erhebungsstellen eingerichtet. Statt 50 werden nur noch 23 Erhebungsstellen eingerichtet und das ist wirklich sehr zu begrüßen.
Die nächste und entscheidende Frage, die hier auch schon gestellt wurde, ist: Wer bezahlt es? Das ist aus unserer Sicht heraus auch geregelt. Es gibt einen sogenannten Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen; das Nähere regeln die Vorschriften in § 16, der geht ganz speziell darauf ein. Ich weiß, dass etliche Bürgermeister und Landräte wieder mit den
Augen rollen und skeptisch sind, das ist durchaus legitim, aber ich empfinde es zunächst auch einmal als äußerst positiv, dass zumindest die Gelder für die Errichtung der Erhebungsstellen, also das Grundsätzliche, um solche Büros mit den Extrazugängen und den Verriegelungen usw. einzurichten - wenn man reinschaut, wird das auch noch mal extra erwähnt -, im Zuge der Vorauszahlung geleistet werden, dass also die Kommunen hier nicht schon einmal in eine unglaubliche Mehrbelastung mit hineinlaufen. Das halte ich für einen sehr, sehr wichtigen Aspekt. Im Übrigen, ich teile natürlich die Sorge, dass die Kommunen auf Teilen der Kosten dieses Zensusgesetzes hängen bleiben werden - da haben Sie schon recht, Frau Renner -, deswegen ist die Zeit gekommen, sich jetzt auch in den betreffenden Ausschüssen und dann wieder hier im Plenum darüber Gedanken zu machen, den einen oder anderen vielleicht auch von der kommunalen Seite hierzu anzuhören. Deswegen bitte ich um Überweisung dieses Antrags an den Innenausschuss. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Problematik dieses Gesetzes, die Problematik Datenschutz, die Frage, wie viel Wissen soll der Staat über uns Bürger haben im Allgemeinen und Speziellen, ist hier von allen Rednerinnen und Rednern schon hinreichend diskutiert worden und von der FDP noch dazu auch die Frage, wer bezahlt es.
Herr Kollege Hey hat eben den Antrag auf die Überweisung an den Innenausschuss gestellt. Hier will ich für meine Fraktion ankündigen, dass wir uns dort in der Debatte im Ausschuss sehr intensiv mit den Einzelregelungen auseinandersetzen wollen, denn es muss immer die Frage stehen: Warum muss der Staat dieses oder jenes von uns wissen? Sie haben ausgeführt, dass natürlich auch in der Fürsorge des Staats - gibt es genügend Wohnungen, sind unsere Straßen breit genug - Fragen anstehen, die man nur mit einer solchen Befragung beantworten kann. Ich bin da sehr kritisch, ob wir das brauchen, und so werden wir uns auch in die Diskussion in den Ausschüssen einbringen. Wichtig ist mir nur eines zu sagen: 1983 hat es ein bedeutendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegeben, und zwar nicht, weil Fraktionen des Bundestags angerufen hatten, sondern weil Menschen dies erstritten haben. Wir sollten die Grundlagen, die dort gelegt wurden, sehr
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle zehn Jahre, so will es die EU, wird künftig in Deutschland gezählt. Die nächste Volks- und Wohnraumzählung, der sogenannte Zensus 2011, wird gemeinsam mit den übrigen Mitgliedstaaten, nämlich der EU, durchgeführt. Volkszählungen sind auch keine Erfindung der Neuzeit. Erste Volkszählungen lassen sich bereits 3800 vor Christus belegen, auch der Evangelist Lukas berichtet in der Weihnachtsbotschaft von einer Volkszählung. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Es geschah aber in jenen Tagen, dass eine Verordnung vom Kaiser Augustus ausging, den ganzen Erdkreis einzuschreiben. Diese Einschreibung geschah als Erste, als Cyrenius Statthalter von Syrien war. Und alle gingen hin, um sich einschreiben zu lassen, ein jeder in seine Stadt.“