Protocol of the Session on December 20, 2013

In § 25 Abs. 1 des Gesetzentwurfs wollen wir, dass für Fischereibezirke von den Fischereiausübungsberechtigten, Pächtern oder Hegegemeinschaften Hegepläne aufgestellt werden, die von den Fischereiberechtigten zu bestätigen sind.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, dass von den Fischereiberechtigten die Hegepläne aufzustellen sind, halten wir für realitätsfremd. Das nur als ganz kurze Vorausschau auf das, was sicherlich dann im Ausschuss in aller Ausführlichkeit diskutiert werden wird. Ich wünsche den Beratungen einen guten Verlauf. Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich sehe keine weiteren Redemeldungen mehr. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Von allen Fraktionen wurde Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz gewünscht. Gibt es noch weitere Anträge? Nein. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Keine Gegenstimmen. Keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6994 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Regierung das Wort zur Begründung? Ja, bitte schön, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, am 1. August 2013 trat das Betreuungsgeldgesetz des Bundes in Kraft. Das Betreuungsgeld ist eine Leistung für Familien, die

(Abg. Mühlbauer)

im Wesentlichen daran anknüpft, dass Eltern ihre Kinder nicht in öffentlich geförderten Kindereinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreuen lassen. Die Leistung wird ab dem 15. Lebensmonat des Kindes für maximal 22 Lebensmonate gewährt und beträgt zunächst übergangsweise 100 € und später regulär 150 € monatlich. Für den Vollzug der Leistung in Thüringen sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Dies ergibt sich aus der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und wird auch seit dem 1. August 2013 im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden so praktiziert.

Bei der Übertragung von zusätzlichen Aufgaben auf die Kommunen ist zwingend das Thüringer Finanzausgleichsgesetz zu beachten. Dort ist in § 23 Abs. 5 Satz 1 geregelt, dass ein Mehrbelastungsausgleich durch ein gesondertes Gesetz vorzusehen ist, wenn den kommunalen Trägern der Selbstverwaltung eine neue Aufgabe übertragen oder ein Aufgabenstandard einer bereits übertragenen Aufgabe erhöht wird. Durch die Implementierung des Betreuungsgeldes in das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird ein Aufgabenstandard einer bereits übertragenen Aufgabe erhöht.

Somit bedarf es eines eigenen Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleiches. Im Zentrum des Gesetzes steht die Regelung, dass die Landkreise und kreisfreien Städte pro Antrag auf Betreuungsgeld eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 32,85 € erhalten.

Wie wurde die Verwaltungskostenpauschale errechnet? Bei der Höhe des Mehrbelastungsausgleichs wurde der Verwaltungskostenersatz in Höhe von 43,80 € als Referenzwert herangezogen, der den Wohnsitzgemeinden für den Vollzug des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes gezahlt wird. Dieser Wert wurde um 25 Prozent gemindert. Dies hat folgende Ursachen: Zum einen wird das Betreuungsgeld auf der kommunalen Ebene im Rahmen des bereits vor Inkrafttreten des Betreuungsgeldgesetzes genutzten IT-Verfahrens „Elterngeld im Dialog“ umgesetzt. Wenn die Anspruchsberechtigten auch Elterngeld bezogen haben, ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Voraussetzungen für den Bezug des Betreuungsgeldes bereits vorab geprüft wurde. Dies erleichterte die Arbeit auf kommunaler Ebene. Zum anderen ergeben sich durch das zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene ElterngeldVereinfachungsgesetz Entlastungen im Verwaltungsaufwand für die Elterngeldstellen durch eine vereinfachte Einkommensberechnung. Darüber hinaus entsteht durch die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Sozialleistungen eine finanzielle Entlastung der Kommunen, die der Bund auf 65 Mio. € im Jahre 2014 beziffert. Demzufolge ist ein Abzug von 25 Prozent von dem genannten Referenzwert sachgerecht, woraus sich eine Verwal

tungskostenpauschale in Höhe von 32,85 € pro Antrag auf Betreuungsgeld ergibt.

Weiterhin enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum Auszahlungsverfahren der Verwaltungskostenpauschale. Die Auszahlung soll vierteljährlich zu festen Stichtagen erfolgen, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Als zuständige Behörde wurde das Landesverwaltungsamt benannt. Dies dient lediglich zur Klarstellung, da das Landesverwaltungsamt ohnehin Fachaufsichtsbehörde für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ist. Da in den Landkreisen und kreisfreien Städten erst ab dem 1. August 2013 Anträge auf Betreuungsgeld vorgelegt und auch bearbeitet wurden, wurde eine Übergangsregelung aufgenommen, damit die Kommunen ihre Aufwendungen auch rückwirkend erstattet bekommen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn der vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldes zügig beraten wird. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Frau Taubert hat den Inhalt des Gesetzes, denke ich, sehr ausführlich begründet. Gegen die Verwaltungskostenpauschale für die Kommunen für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes ist an sich nichts einzuwenden. Die Erklärung, weshalb den Kommunen 25 Prozent gekürzt wird, werden wir im Ausschuss, denke ich, noch mal sehr intensiv diskutieren müssen, erschließt sich uns zum heutigen Zeitpunkt nicht, zumindest auch nicht die Begründung, dass die Kommunen entsprechend Geld sparen, weil sie das Betreuungsgeld von den Leistungen im Prinzip der sozialen Zuwendungen abziehen können, also auf Kosten derjenigen, die eigentlich die sozialen Leistungen auch brauchen. Aber dieses Gesetz bietet natürlich auch - ganz kurz, wir haben Weihnachten - Anlass, auf das Anliegen dieses Gesetzes einfach einzugehen. Sie wissen, wir kritisieren seit dem Inkrafttreten oder den Diskussionen um das Betreuungsgeld die Doppelfinanzierung in Thüringen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sagen ganz klar, dass diese Doppelfinanzierung aufgehoben wird. Ich gehe davon aus, dass wir im Januar auch wiederum einen Gesetzentwurf hier in den Landtag, wo wir noch mal ausführlich

(Ministerin Taubert)

darüber reden können, einbringen werden, das Erziehungsgeld in Thüringen abzuschaffen.

Sie, verehrte Kollegen der CDU, Herr Gumprecht auch in Person, haben hier sehr häufig ausgeführt, dass man, wenn das eingeführt ist und klar ist, dass auch das Betreuungsgeld auf Bundesebene bleibt, dann durchaus noch mal darüber reden könnte.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Das ist aber nicht von mir.)

Sie haben natürlich auch ausgeführt, dass Sie dafür sind, diese Leistungen auch doppelt den Eltern zur Verfügung zu geben. Wir haben hier zigmal diskutiert und die Argumente ausgetauscht, dass es viele wissenschaftliche Studien gibt, die richtig belegen, dass diese Leistung ein falsches familienpolitisches Signal darstellt. Aber wenn man Ihren Argumenten im Prinzip folgt, auch in anderen Konstellationen, dann muss man einfach sagen, Eltern werden belohnt, weil sie eine staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen, die staatliche Förderung auf gute Kinderbetreuung.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn man diese Argumentation weiter verfolgt, dann könnten wir im Landtag auch mal ein Gesetz beraten, wo wir zum Beispiel auf die staatliche Leistung der Überwachung durch den Verfassungsschutz/NSA oder anderes verzichten und die Bürger, die sich bereit erklären, sich selbst zu überwachen, die Leistung dann ausgezahlt bekommen. Ich bin überzeugt, der Vergleich hinkt, aber am Ende ist es eine staatliche Leistung, die hier nicht in Anspruch genommen wird, und die Menschen, die die nicht in Anspruch nehmen, werden dafür belohnt.

Meine Damen und Herren, ich denke, zu dem Sachverhalt Erziehungsgeld und doppelte Einführung ist eine ganze Menge gesagt worden. Ich bin auf die nächsten Wochen und Monate der Diskussion wirklich gespannt, auch die der SPD, wie die sich da herummanövriert. Eines kann ich Ihnen noch sagen: Wenn wir einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Erziehungsgeldes in Thüringen einbringen, dann wird das natürlich damit verbunden sein, diese Gelder nicht, wie die FDP in ihrem Antrag dokumentiert, zum Schuldenabbau, sondern natürlich zum Ersatz der familienpolitischen Leistungen zu verwenden, die bei der Einführung des Erziehungsgeldes abgeschafft worden sind. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort Abgeordneter Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde nicht der Versuchung erliegen wir können das an anderer Stelle machen - und heute über einen Nebenkriegsschauplatz, das ist ein völlig anderes Gesetz, nämlich über das Landeserziehungsgeld diskutieren. Heute geht es konkret um die Umsetzung einer Bundesregelung und diese hat die Frau Ministerin sehr ausführlich referiert.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, aber der Wider- spruch ist, dass Sie nicht beides zusammen denken!)

Zu dem Thema Erziehungsleistung haben wir völlig unterschiedliche Auffassungen. Hier treffen zwei andere Vorstellungswelten aufeinander und ich denke, wir haben dann genügend Zeit, wenn das Thema dran ist - und es ist ja schon angekündigt worden -, uns darüber zu unterhalten.

Meine Damen und Herren, bei dem Gesetz, und das hat die Frau Ministerin sehr deutlich und sehr ausführlich gemacht, geht es um die Umsetzung eines Bundesgesetzes, wozu wir hier angehalten sind. Die eigentliche Diskussion, die uns schon vom Landkreistag zugetragen wurde, ist die Frage der Höhe. Ist die Kappung auf 75 Prozent angemessen, kommen die Gelder zeitnah? Ich denke, das ist eine sehr praktikable Geschichte, über die wir diskutieren werden. Frau Ministerin hat das heute wirklich noch mal sehr detailliert gesagt, welche Gründe dazu geführt haben, dass die ursprüngliche Höhe, die bei den Bundesleistungen besteht, auf hier, weil sie noch mal durchgeführt wird, 75 Prozent zurückgegangen ist. Wir werden uns damit detailliert auseinandersetzen. Die eigentliche Frage ist, warum die Ausgangsbasis auf diese Höhe festgelegt wird. Dazu werden wir die entsprechenden Partner anhören. Ich schlage deshalb eine Überweisung an den Sozialausschuss vor. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Von der FDP-Fraktion hat jetzt das Wort Abgeordneter Marian Koppe.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, die Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bestimmt, dass zuständige Behörden für die Ausführung des Gesetzes die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils im übertragenen Wirkungskreis sind. Das bedeutet, dass damit auch die Verfahrensfra

(Abg. Jung)

gen zum Vollzug des Betreuungsgeldes des Bundes in die Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte fallen und damit entsprechende Kosten vor Ort entstehen. Das vorliegende Gesetz spricht von 240.000 € und will diese entsprechend ausgleichen. Dies ist aus unserer Sicht grundsätzlich zu begrüßen, denn unsere kommunalen Strukturen können kaum weitere finanzielle Lasten tragen. Ob es sich um eine auskömmliche Finanzierung handelt, werden wir sicherlich unter Mitwirkung des Sozial- sowie des Finanzausschusses klären können, indem wir tatsächlich auch diejenigen zu Wort kommen lassen, die die Verwaltungslast zunächst zu tragen haben. Daher werden wir natürlich der Überweisung an die vorgenannten Ausschüsse zustimmen.

Aber eines - und das kann ich Ihnen leider auch nicht ersparen, meine lieben Kollegen von der CDU-Fraktion - will ich noch mal in Ihre Richtung sagen: Dass wir hier über den Kostenausgleich des Betreuungsgeldes sprechen, macht umso deutlicher - Kollegin Jung hat es schon angesprochen -, dass hier eine strukturelle Doppelförderung zum Thüringer Erziehungsgeld stattfindet.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Das ist doch gar nicht wahr.)

Die gleichen Leistungen, die gleichen Anspruchsberechtigten und die gleichen Auszahlungsmodi beider Leistungen machen deutlich, dass hier in diesem Hohen Haus von der viel beschworenen finanzpolitischen Kompetenz der CDU aus meiner Sicht nichts zu sehen ist.

(Beifall FDP)

Ich kann es nachvollziehen, Kollege Gumprecht, Sie haben es gerade angesprochen, dass hier Welten aufeinanderprallen. Das ist ja auch nicht schlimm. Schlimm ist es nur, wenn man sich den logischen und nachvollziehbaren Argumenten aus Ihrer Sicht nicht stellen möchte.

(Zwischenruf Abg. Gumprecht, CDU: Dem stellen wir uns schon.)

Wie gesagt, ich kann nachvollziehen, dass man unterschiedliche Positionen dazu hat, ich muss sie nicht teilen, das mache ich auch nicht. Das ist auch genau wie bei Ihnen mein demokratisches Recht. Aber was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass Sie Ihr Festhalten am Landeserziehungsgeld tatsächlich mit der Wahlfreiheit für Eltern begründen, wohl wissend, dass dies seit dem 1. August 2013 dem Betreuungsgeld des Bundes zufällt. Aus meiner Sicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ist es schon eine ganz besondere Form von Realitätsverweigerung.

An die Adresse meiner Kollegen aus der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich auch heute noch mal einen Appell richten.

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Hier.)

Das habe ich gestern schon mit dem Versuch des Antrags über die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes zur Aufnahme in die Tagesordnung gemacht. Ich bin ja froh, ich freue mich auch jedes Mal, wenn aus Ihrer Fraktion, mittlerweile auch von der zuständigen Ministerin - vor zwei Tagen jetzt noch mal definitiv -, die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes gefordert wird.