Protocol of the Session on July 11, 2013

Der Antrag fand im Innenausschuss keine Mehrheit.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der war wenigstens da.)

Der Innenausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juli die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 5/5829 mehrheitlich empfohlen.

Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in der 60. Sitzung und der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in der 46. Sitzung am 10.07. beraten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung. Wir kommen nun zur Aussprache. Ich eröffne die Aussprache mit dem Abgeordneten Dirk Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, ja, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will, dass wir in Thüringen mehr erneuerbare Energien produzieren, dass auch die Kommunen Möglichkeiten haben, das tun zu können. Wir wollen mehr Wertschöpfung durch Erneuerbare in Thüringen erreichen, wir wollen auch, dass Kommunen das tun können.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist richtig, dass die ideologische Blockiertheit der Rechtsaufsicht in vielen Gemeinden das bisher verboten hat. Das ist im Prinzip nicht nachvollziehbar, weil ein Gesetz dem nämlich niemals entgegenstand, auch die Thüringer Kommunalordnung nicht. Um das zu illustrieren, eine Geschichte aus der Stadt Erfurt, die nichts mit der Rechtsaufsicht zu tun hat, die aber zeigt, wie gedacht wurde in den letzten Jahren: Dort wurde ein Betreiber und zukünftiger Investor einer Ökosiedlung nämlich gezwungen, bevor er die Baugenehmigung mit einer Photovoltaikanlage auf seinen Häusern bekommt, die Wirtschaftlichkeit der Genehmigungsbehörde vorzuzeigen, weil er das sonst nicht bauen dürfte. Ein unsagbarer Vorgang und so ist es in vielen Amtsstuben geschehen. Herr Hellmann von der LINKEN könnte darüber ein Lied singen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemals war jedoch an dieser Stelle ein Gesetz im Weg oder gar die Thüringer Kommunalordnung, um zu unserem Thema zurückzukommen, es war immer nur die ideologische Blockiertheit und das Nein-sagen-Wollen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb sind wir fest davon überzeugt, dass es an diesem Punkt keiner Änderung der Kommunalordnung bedurft hätte oder bedürfen würde. Dieses

(Präsidentin Diezel)

Gesetz berührt auch den sensiblen Bereich zwischen Staat und Privat und hier bin ich sicherlich außerhalb des Verdachts, ein Anhänger der FDP zu sein, aber wenn man sich dieses Verhältnis ansieht, dann ist es, glaube ich, jedem klar und für jeden wichtig und erkennbar, dass dort, wo sich Private engagieren wollen, und dort, wo Private mit einer privaten Unternehmung Aufgaben übernehmen wollen, dass wir ihnen natürlich auch die Möglichkeit geben, dieses privatwirtschaftliche Interesse durchzuführen und ihnen nicht unbedingt vonseiten der Kommunen Konkurrenz machen müssen.

(Beifall FDP)

In diesem Fall - das ist richtig, da sind wir ausnahmsweise mit Ihnen d'accord - ist es eben nicht so. In der Masse reden wir über Projekte, wo sich Kommunen entscheiden würden, Daseinsvorsorge zu bewirken, das heißt, Energie bereitzustellen, und zwar eine ganz besondere Form der Energie, nämlich eine Energie, die unsere Umwelt nicht belastet. Das ist das Besondere an der Daseinsvorsorge, Umweltschutz zu realisieren, Klimaschutz zu realisieren plus Energiebereitstellung, meine sehr verehrten Damen und Herren, und eben nicht Gewinnmaximierung. Deshalb gibt es viele Projekte, die von Kommunen angebracht werden, die nicht unbedingt dafür tauglich sind, besonders viel Profit zu machen, besonders viel Gewinn zu machen, deshalb auch wenige Private, die diese Projekte machen wollen, aber es macht großen Sinn, diese Dezentralität, diese Diversität auch in unserer Energieversorgung möglich zu machen. Deshalb ist es richtig, dass Kommunen die Chance haben, wie gesagt, unserer Ansicht nach haben sie das bisher auch immer gehabt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade die CDU öffnet für unsere Begriffe hier zu weit die Trennung zwischen privatem und staatlichem Handeln, was wir nicht verstehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Interessanterweise und wohltuenderweise hilft der Änderungsantrag der LINKEN an dieser Stelle, hier einige Klarstellungen zu treffen. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der LINKEN gern zustimmen. Der Änderungsantrag von CDU und SPD, der gestern beim Eintritt in die Tagesordnung verteilt wurde, ist so, dass ich eigentlich wegen parlamentarischer Stillosigkeit darauf nicht eingehen wollen würde.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Inhaltlich werde ich das auch nicht machen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Man muss darauf eingehen, weil es eine „Sauerei“ ist.)

aber organisatorisch will ich das wirklich für die Öffentlichkeit einmal sagen: Es ist natürlich so- und Herr Gentzel wird sich noch mal darauf beziehen -, dass jede Fraktion zu jeder Zeit, bevor die Abstimmung gelaufen ist, auch noch mal einen Änderungsantrag stellen darf. Das ist unbenommen, die CDU darf das auch. Man darf auch, obwohl es ja ungewöhnlich ist, zu seinem eigenen Antrag, den man ja einmal schon gestellt hat, auch noch mal eine Änderung machen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist im- mer wieder der Agententhriller.)

Aber wenn beim Eintritt in die Tagesordnung ein 11-seitiger Änderungsantrag zu einem nur 25-seitigen Gesetzesantrag hier eingebracht wird,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dann lässt das aufhorchen und es lässt vor allen Dingen aufhorchen, weil Sie noch vor einer Woche im Innenausschuss nicht wussten, ob Sie überhaupt einen Änderungsantrag stellen wollen und sich deshalb um die so viel gerühmte inhaltliche Debatte, das Ringen um die beste Lösung im Ausschuss herumgedrückt haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist eben nicht diskutiert worden im Ausschuss, wie es hätte sein sollen. Aber das würde ich noch hinnehmen, ich würde es noch hinnehmen, dass man innerhalb einer Woche neue Erkenntnisse hat, aber dass gestern um 13.00 Uhr im Wirtschaftsausschuss dieses Gesetz beschlossen und diskutiert werden soll und die CDU/SPD dort nicht ihren Änderungsantrag auf den Tisch legt und das nämlich erst eine Stunde später macht, meine sehr verehrten Damen und Herren, parlamentarisch ist das ein starkes Stück.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Feige.)

Deshalb wird dieser Änderungsantrag niemals eine Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem Gesetz werden wir uns enthalten, weil die Zielrichtung, die damit proklamiert wird, im Großen richtig ist, allerdings hätte es dieses Gesetzesänderungsantrags nicht bedurft. Deshalb werden wir uns hier enthalten. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

(Abg. Adams)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute das Sechste Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Herr Kollege, ich stimme Ihnen zu, dass es ungewöhnlich ist, wie der Ablauf der Dinge in der Abarbeitung des Gesetzes vonstatten gegangen ist. Man kann immer wieder noch Zuwachs an Erkenntnis gewinnen und diesen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist aber bei Ihnen eingeschränkt.)

darum ist es in der Geschäftsordnung so geregelt, dass man bis zum Ende der Debatte natürlich noch Dinge einbringen kann. Das ist aus meiner Sicht nicht ganz außergewöhnlich, aber in dem Fall hätte es auch etwas besser sein können.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist au- ßergewöhnlich, aber zulässig.)

Aber wie es so in Koalitionen ist, wenn der eine Partner etwas länger braucht, um die Dinge zu Ende zu bringen, dann kann der andere Partner manchmal nichts dafür.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: An wem lag es denn?)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Der große Partner war fertig. Der kleine hat noch etwas länger gebraucht und dann haben wir uns gemeinsam gefunden und haben den schönen Antrag zusammen geschrieben. Kollege Adams, da Sie gesagt haben, Sie gehen gar nicht auf den Inhalt ein, also auch von gestern zu heute muss es doch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ich sage das mal in Doppelform - möglich sein, solche Dinge durchzugehen und sich hier mit einzubringen. Über die Hälfte des ganzen Antrags ist Begründung. Wir haben nämlich ausdrücklich, weil das so ungewöhnlich ist, eine umfassende Begründung dazu geliefert. Das wird oft vorgehalten, warum gibt es keine Begründung und hier gibt es eine umfassende Begründung und dort kann man alles nachlesen. Deswegen halte ich das Ganze durchaus für eine Geschichte, die man durchträgt. Da auch die GRÜNEN gesagt haben, Kollege Adams, dass man vielleicht hätte das in der Kommunalordnung auch so lassen können wie bisher, das war auch lange Zeit unsere Meinung. Aber dann gab es Verhandlungen, die haben der Kollege Machnig und der Kollege Mohring geführt, wo bestimmte Dinge herausgekommen sind.

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, dann ist ja alles klar.)

Ja, warum denn nicht? Das gehört doch dazu, das wird doch bei Ihnen auch manchmal so sein,

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

dass Verhandlungsführer beauftragt werden, bestimmte Dinge zu besprechen und dann wird darüber diskutiert und am Ende ist es da und wird umgesetzt. Das ist doch ganz normal. Das ist alles schon fast ein Jahr lang, würde ich sagen, zurück

(Unruhe DIE LINKE)