Protocol of the Session on July 11, 2013

und jetzt hat sich eben herauskristallisiert, dass es doch eine Änderung gibt, die insbesondere die wirtschaftlichen Handlungsspielräume der Kommunen erweitert und erleichtert. Dazu haben wir uns gemeinsam gefunden und ich finde das gut so. Unter anderem wird den Kommunen ermöglicht, Kredite leichter aufzunehmen, um Investitionen im Bereich von erneuerbaren Energien zu tätigen. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag zur Energiewende in Thüringen, da Kommunen die Energiepolitik vor Ort gestalten und zugleich wirtschaftlich davon profitieren. Warum nicht? Wir sind froh, dass in Thüringen jetzt E.ON und wie die Kommunen das übernommen haben, dass das gegen eine Minderheit hier so große Zustimmung gefunden hat. Ich denke, dass das eine gute Geschichte ist. Und vor allen Dingen war uns auch wichtig, dass die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) der Gemeinden, Städte und Landkreise durch die Errichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts gestärkt wird. Auch das war uns wichtig, das mit zu verankern. Oder durch die Schaffung der Anstalt des öffentlichen Rechts und den Ausbau der IKZ wird es den Kommunen ermöglicht, Aufgaben gemeinsam zu erledigen und die vorhandenen Ressourcen wirksamer zu nutzen und öffentliche Leistungen kostengünstiger vorzuhalten. Auch das haben wir mit verankert. Die öffentlich-rechtliche Anstalt kann und darf dabei - anders als kommunale Eigenbetriebe und privatwirtschaftliche Gesellschaften - auch öffentlich-rechtlich handeln. Sie kann und soll auch für die IKZ genutzt werden. Dies ist für das Engagement der Kommunen insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge sowie der erneuerbaren Energien von großer Bedeutung. Die Förderrichtlinie des TIM vom Juni 2013, insoweit wird im Doppelhaushalt … der ist also gekommen, und im Doppelhaushalt haben wir ja die Fördermöglichkeiten von je 500.000 €. Es gab dazu ja auch schon Gespräche.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wie viele Anträge liegen denn vor?)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wie viele Anträge liegen vor?)

Soweit ich weiß, liegen Anträge vor. Wir waren letztens zu einer Beratung mit Herrn Bürgermeister a. D. Steinwachs …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Was? Der Minister informierte im Innenaus- schuss und sagte null.)

Ich bin doch nicht der Kontrolleur, wo da Anträge vorliegen, das machen Sie vielleicht als alter IM, aber ich doch nicht, also der ehemalige …

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das ist eine Frechheit!)

Bürgermeister Steinwachs ist der Beauftragte dazu. Wir waren letztens in Nordhausen und haben dort mit vielen Bürgermeistern und Betroffenen gesprochen, es ist durchaus Interesse da, dass man diese Dinge annimmt und dass das auch beraten wird und dass dann auch die geldlichen Dinge dazu genutzt werden können.

Meine Damen und Herren, ich will sie noch mal darüber informieren, dass das alles ja gar nichts Neues ist. Auch die IKZ wird von manchen als Teufelswerk angesehen. Mit der Umsetzung der IKZ folgen wir den Leitlinien des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 16.09.2004. Damals ist schon festgeschrieben worden, die IKZ kann gemeindliche Selbstverwaltung stärken, indem sie Kommunen neue Handlungsfelder erschließt und sie im Verbund mit anderen ein breites Spektrum kommunaler Leistungen für die Bürger vorhalten lässt.

Zweitens: Als weitere Gestaltungsform der Zusammenarbeit ist die Einführung gemeinsamer Anstalten des öffentlichen Rechts, wie wir es jetzt machen, zu begrüßen.

Drittens: Die IKZ setzt stets Freiwilligkeit voraus. Sie ist Ausfluss der im Grundgesetz garantierten Organisationsfreiheit der Kommunen.

Viertens: IKZ kann im Einzelfall die Haushaltskonsolidierung fördern. Sie dient der Sicherung der Aufgabenerfüllung und qualitativen Verbesserung im Interesse der Bürger.

Fünftens: Länder sind gut beraten, Anreize zur Förderung der IKZ zu schaffen. Also jetzt wird es wirklich Zeit, dass es Urlaub wird, also irgendwo ist es stressig. IKZ stärkt das …

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist doch gar nicht wahr!)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ja also, Frau Rothe-Beinlich, dass Sie das noch mal beklopfen, das ist gut, man weiß nie, was noch rauskommt. IKZ stärkt das politische und ökonomische Gewicht der zusammenarbeitenden Gemeinden.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, ich wollte das noch mal deutlich machen, dass das ja alles nichts Neues ist und dass die wirtschaftliche Betätigung der Ge

meinden erweitert wird. Ich will nur noch mal den … § 76 a wird neu gefasst: „Zur Finanzierung der Aufgaben, die von der kommunalen Anstalt wahrzunehmen sind, kann die Gemeinde ihr das Recht übertragen, von den Leistungsnehmern der kommunalen Anstalt Beiträge, Gebühren sowie sonstige Abgaben nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken.“ Hier sind viele Dinge drin und ich will das noch mal ganz deutlich machen: Wir haben hier nichts Neues erfunden, sondern wir haben die Anhörung ausgewertet und insbesondere …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Sagen Sie mal, gehen Sie nur in den Ausschuss und werten dann eine halbe Stunde was aus, wo hier insbesondere viele angehört wurden? Da gehört ja wohl vorher Arbeit dazu. Aber wahrscheinlich kennen Sie so was nicht. Wir jedenfalls machen so was,

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Glückwunsch für die Ideologie!)

haben das natürlich ausgewertet und insbesondere die Spitzenverbände haben hier wirklich hervorragende Zuarbeiten geliefert. Wir haben diese Zuarbeiten jetzt in den Änderungsantrag, den wir ihnen vorgelegt haben, in Gesetzestext noch mal gegossen und bringen das noch mal hier heute mit vor. Und wir haben vor allen Dingen auch da drin noch mal das alles begründet. Also wer es verstehen will, kann es verstehen. Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier wirklich was vorgelegt, was für unser Land, für die Kommunen, eine sehr gute Basis ist, dass vor allen Dingen erneuerbare Energien und alles, was im Zusammenhang damit steht, besser gelöst werden kann. Deswegen freue ich mich, dass die GRÜNEN sich wenigstens enthalten, indem sie anerkennen, dass der Weg richtig ist, aber immerhin sind die GRÜNEN ja lernfähig.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Weg war falsch, nur das Ziel richtig.)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Empfehlung meiner Fraktion: Zustimmung zum Gesetzentwurf, Zustimmung zum Änderungsantrag, Ablehnung des Änderungsantrags der LINKEN. Das haben wir ausgiebig besprochen, dass wir dieser Erweiterung, wie DIE LINKE das vorschlägt, nicht zustimmen werden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Be- gründen Sie doch mal, warum.)

Herr Kollege, soll ich Ihnen das alles noch mal begründen?

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja.)

Wir wollen nicht so weit gehen wie Sie, denn wir wollen immer noch im Auge behalten, dass unsere Kommunen nicht alle handlungsunfähig werden, weil sie zu viel Kreditaufnahmen oder ähnliche Dinge machen, damit wir das noch im Griff behalten. Da passen wir schon noch ein bisschen mit auf, dass das nicht passiert. Aber hier sind sehr gute Änderungsvorschläge von unserer Seite, der Koalition, gekommen; Ihre sind untauglich.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abgeordnete Kuschel das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Gumprecht hatte heute die undankbarste Aufgabe in seiner politischen Karriere, er musste hier eine Ausschussempfehlung vortragen, die nicht mal mehr das Papier wert war, auf dem sie formuliert war, denn sie war völlig überholt, und das durch das Agieren seiner eigenen Fraktionskolleginnen und -kollegen. Das ist schon nicht einfach. Aber wenn Sie selbstbewusst gewesen wären, hätten Sie diese Rolle dem Herrn Fiedler überlassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Adams hatte hier formuliert, die GRÜNEN hätten es nicht für erforderlich erachtet, diese gesetzliche Änderung überhaupt auf den Weg zu bringen. Tendenziell stimmt das, wenn wir Rechtsaufsichtsbehörden hätten, die kommunalorientiert wären, aber das hat der Innenminister bisher noch nicht vermocht, die Rechtsaufsichtsbehörden so auszurichten. Dort sitzen offenbar sehr viele Mitarbeiter, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen als störendes Element ihrer Arbeit auffassen und deshalb manchmal Vollzugsentscheidungen treffen, die sehr fragwürdig sind. Insofern ist es richtig, dass der Gesetzgeber hier den Versuch startet, die Dinge klarzustellen, damit die Rechtsaufsichtsbehörden eben nicht mehr in dem Maße wie bisher gegen die Interessen von Kommunen Entscheidungen treffen können.

Andererseits, Herr Adams, wenn es nicht notwendig gewesen wäre, hier Änderungen vorzunehmen, dann hätten Innenminister Geibert und Wirtschaftsminister Machnig ein Thema weniger zum Streit und den Versuch der politischen Profilierung gehabt. Wenn man noch mal in die Geschichte zurückgeht, war es Machnig, der gesagt hat, ich will die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen erweitern. Sofort kam das Nein des Innenministers, der gesagt hat: Nicht notwendig. Offenbar konnte sich die Landesregierung nicht einigen, also SPD und CDU, und deshalb dis

kutieren wir heute über einen Gesetzentwurf der beiden Fraktionen von CDU und SPD, weil sich die Minister nicht einigen konnten und die Ministerpräsidentin auch nicht in der Lage war, diesen Konflikt aufzulösen. Das ist nichts Außergewöhnliches in dieser Koalition und es hat ja ein Ende. Das Ende ist absehbar. Insofern, Sie hatten schon lange Bergfest, dann kann man also damit umgehen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: 41 Prozent sind gar nicht mal so schlecht.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Verfahren hat Herr Adams schon etwas gesagt, wie hier das Parlament und die Ausschüsse vorgeführt werden von CDU und SPD. Es hat eben etwas mit Arroganz der Macht zu tun, wenn man so verfährt und erst im Plenum zu seinem eigenen Gesetzentwurf Änderungsanträge und Vorschläge unterbreitet. Es ist vor allen Dingen auch eine Missachtung der kommunalen Spitzenverbände und der anderen Anzuhörenden, denn die haben gar keine Möglichkeit mehr, sich jetzt zu den vielfältigen Änderungsanträgen zu positionieren. Wir haben starke verfassungsrechtliche Bedenken, ob das so einfach geht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich darf daran erinnern, die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes datiert vom 21. Mai 2013, jetzt haben wir Mitte Juli, da hätte doch die Regierungskoalition genügend Zeit gehabt, wenn sie tatsächlich die Anregungen der Spitzenverbände ernst genommen hätte, sie in den Gesetzentwurf einzubauen, und zwar vor der Ausschussberatung, so dass man da auch hätte im Ausschuss diskutieren können.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben sie doch eingebracht. Wozu hätten wir sie noch mal einbringen müssen?)

Sie haben im Ausschuss überhaupt nicht diskutiert. Sie haben geschwiegen und haben darauf verwiesen, wir überlegen noch, ob wir Änderungsanträge einbringen. Sie haben sich eben auch nicht mit unseren Änderungsanträgen auseinandergesetzt, sondern sie haben einfach gesagt, sie lehnen sie ab. Auch das hat bedauerlicherweise Tradition. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken, was die Rechte der kommunalen Spitzenverbände betrifft, beantragen wir hier noch mal Rücküberweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, damit er dort beraten werden kann. Dort muss entschieden werden, ob wir eine nochmalige Anhörung durchführen oder nicht. Es ist wichtig, dass man sich mit den Änderungsanträgen von CDU und SPD zum eigenen Gesetzentwurf noch mal beschäftigt, denn sie ändern tatsächlich in erheblichem Maße diesen Entwurf. Ich will das an einem Beispiel festmachen: Im ursprünglichen Gesetzentwurf stand, dass Sie Derivatgeschäfte, also umstrittene Finanzgeschäfte der Kommunen, stärker besi

(Abg. Fiedler)

chern wollen. Sie wollten sie nicht verbieten, aber sie haben gesagt, sie ermöglichen es, aber da müssen Sicherheiten hinterlegt werden. Jetzt, im Änderungsantrag zu Ihrem Änderungsgesetz heben Sie das wieder auf und gehen damit zur alten Rechtslage zurück, nämlich dass die Gemeinden, Landkreise ungehindert Derivatgeschäfte abschließen können. Wir sind der Überzeugung, die Gemeinden verfügen überhaupt nicht über das Fachpersonal, um derartig komplizierte Finanzgeschäfte abzuwickeln. Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, über Finanzgeschäfte irgendwelche zusätzlichen Gewinne zu akquirieren. Im Regelfall ist das schiefgegangen, Beispiel Kahla möchte ich hier nur benennen, wo über Derivatgeschäfte dann Gemeinden und Landkreise in eine finanzielle Schieflage gebracht wurden und wir als Land dann gefordert sind, über Bedarfszuweisungen diese Gemeinden wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen. Deshalb auch unser Vorschlag, die Derivatgeschäfte konsequent zu verbieten. Denn die Gemeinden haben in diesen Finanzmärkten nichts zu suchen,

(Beifall DIE LINKE)

weder eine kleine Gemeinde oder eine größere Gemeinde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir akzeptieren durchaus, dass auch die CDU und SPD Anregungen des Gemeinde- und Städtebundes und Landkreistages aufgegriffen haben, weil durch die Klarstellung, dass die Gemeinden nicht mehr nur kommunale Unternehmen betreiben, sondern sie gründen sie, sie erweitern sie, das ist vernünftig, dass Sie das aufgegriffen haben, nur der Zeitpunkt ist eben strittig. Wo wir erhebliche Probleme haben, ist, dass Sie letztlich bei der verschärften Subsidiaritätsklausel bleiben. Auf die Konkurrenz will ich noch mal eingehen, die FDP wird noch sprechen und wird sagen, alles, was Geld bringt, muss man privat machen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Bisschen mehr Formulierungen …)

Wir kennen das. Wir schlagen erneut die einfache Subsidiaritätsklausel vor. Weil wir sagen, wenn die Gemeinden eine Aufgabe gleich gut erbringen können wie Private, dann sollen die Gemeinden es machen können und nicht, dass die Gemeinde besser sein muss als der Private. Wo kommen wir denn hin in einem System, das durch Wettbewerb geprägt ist, einen Teilnehmer am Wettbewerb zu verpflichten, du darfst an diesem Wettbewerb nur teilnehmen, wenn du besser bist als die anderen?

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Durch fai- ren Wettbewerb. Das ist …)