Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch einmal auf das Thema eingehen, dass die Bundesländer die Umsetzung des Ergebnisses der Verhandlungen unterschiedlich umsetzen. Der Finanzminister hat die Beispiele genannt und da müssen wir sagen, die Lösung, die im Gesetzesentwurf angegeben ist, ist schon wichtig, dass hier keine Trennung gemacht wird zwischen den einzelnen Laufbahngruppen. Sie müssen sich vorstellen, wenn dies der Weg von Thüringen wäre, da wäre ja innerhalb der Belegschaft, innerhalb der Beamten und Angestellten eine zusätzliche Unruhe gegeben und das können wir in dem Sinne nicht befürworten. Von daher ist diese Lösung, die hier angegeben ist, ein gangbarer Weg. Andere Bundesländer zeigen, wie der Minister das gesagt hat, dass hier gerade aufgrund von anderen Wegen, die in der fehlenden Haushaltskonsolidierung begangen wurden, eine Steuererhöhung notwendig ist bzw. niedrigere Gehaltssteigerungen nur möglich sind durch die Bundesländer. Ich sehe es in der Diskussion, dass wir hier an Lösungen zusammenarbeiten und dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen guten Weg gefunden haben.
Meine Damen und Herren, noch einmal kurz auf die Ausführungen von Frau Renner eingehend, ich sage mal, es ist schon wichtig, dass wir als Haushaltspolitiker vernünftig miteinander umgehen. Diesen Umgang haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss auch gefunden. Wenn Frau Renner hier als Innenpolitiker mit in die Diskussion einsteigt, ist das sicher richtig, weil es auch um Beamte geht, aber Sie sollten sich dann doch überlegen, inwieweit Sie den Finanzminister hier angreifen und mit welchen Worten Sie hier agieren. Ich finde, das ist dem nicht angemessen und es ist auch nicht angemessen diesem Finanzminister gegenüber, denn die Zahlen sprechen hier für sich. Wir sind auf dem Weg der Konsolidierung und daran hat der Finanz
minister Dr. Wolfgang Voß einen großen Anteil. Er verdient unseren Respekt und verdient es nicht, in dieser Art und Weise hier von Ihnen angegriffen zu werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Nur der Vollständigkeit halber, nach Ihrer Argumentation: Uns ist aber noch allen erinnerlich, dass es durchaus schon einmal hier im Thüringer Landtag ein differenziertes Herangehen gab, nämlich als Frau Diezel noch Finanzministerin war und wir die OstWest-Angleichung durchgeführt haben. Stimmen Sie mir zu, dass wir damals ein differenziertes Vorgehen hatten, nämlich zuerst die Angleichung bei den unteren und mittleren Einkommen und dann später bei den höheren Gruppen?
Vielen Dank für Ihre Anfrage, Herr Huster. Wir haben sicher hier in dem Parlament schon verschiedene Debatten geführt. Das ist einfach so. Ich denke, die Debatte, die wir heute führen, ist auch wichtig. Mir ist es insbesondere wichtig, dass wir hier eine Lösung gemeinsam finden für die Beamten in unserem Land und der vorliegende Gesetzentwurf zeigt Lösungen auf, die wir natürlich diskutieren im Haushalts- und Finanzausschuss. Aber mir ist es auch wichtig an dieser Stelle, dass wir das in einem vernünftigen Ton tun, und der war eben nicht angemessen von Ihrer Fraktion. Da bitte ich, zur Sachlichkeit zurückzukommen. Das sind wir auch den Beamten und Angestellten in diesem Land schuldig, dass wir hier vernünftig miteinander umgehen und vernünftig an Lösungen arbeiten.
Jetzt sagen Sie, Sie setzen sich für die Beamten ein. An anderer Stelle hört sich das wieder ganz anders an. Frau Renner hat das heute auch gesagt. Hintenrum wird dann wieder das Beamtentum an sich infrage gestellt und da gehen Sie auch mit den Beamten ganz anders um. Aber wenn der eine oder andere von Ihnen da heute Kreide gefressen hat, ich bin mir sicher, auch die Angestellten und Beamten können das ganz genau einschätzen in unserem Land. Für uns ist es wichtig, dass wir hier Lö
Wir danken an dieser Stelle auch den Beamten und Angestellten in unserem Land für ihre Arbeit und wir stehen hier auch weiterhin als Ansprechpartner, als Fraktion zur Verfügung. Das haben wir in der Vergangenheit getan und das werden wir auch zukünftig tun und die CDU-Fraktion wird einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen, damit wir auch an dieser Stelle weiterdiskutieren können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Kowalleck, recht herzlichen Dank für die klaren Worte und die Unterstützung. Aber ich möchte doch noch einmal das Wort ergreifen und vielleicht das eine oder andere noch einmal aus meiner Sicht beleuchten.
Es war ja hochinteressant, Herr Barth sprach davon, dass wir jetzt 160 Mio. € finanzieren und er hätte immer gesagt, dass in dem Haushalt doch erhebliche Luft versteckt sei, und das machen wir jetzt alles so mit links. Der Herr Meyer, ebenfalls Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses, sagt genau das Gegenteil. Er hätte immer gesagt, der Haushalt sei auf Kante genäht und es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann er auseinanderplatzt. Es ist doch wunderbar, dass zwei Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses, die beide intensiv das Zahlenwerk studiert haben, doch so unterschiedlicher Auffassung sind. Dazu möchte ich sagen, dass ich dabei bleibe, dass ich beide Ansichten zurückweise. Ich bleibe dabei, wie ich es immer gesagt habe: Der Haushalt ist sauber, seriös finanziert. Hier ist weder etwas auf Kante genäht, allerdings ist auch keine Luft versteckt, sondern natürlich weiß man, wenn man einen Haushalt aufstellt, dass es auch Tarifverhandlungen gibt. Das ist ja wohl klar. Natürlich weiß man dann auch, dass man zumindest eine gewisse Vorsorge zu treffen hat. Genau das habe ich getan und deswegen rutscht der Haushalt auch nicht ab, jedenfalls mit Sicherheit nicht deshalb. Ich betone aber hier an der Stelle noch einmal, dass ich bei dem Abschluss im Tarifbereich von 5,7 Prozent geschluckt habe und ich halte ihn auch für zu hoch. Insofern werden die Kosten auf uns zukommen, aber der Haushalt wird das auch verkraften.
Herr Meyer, zu Ihnen noch einmal rübergespielt, weil Sie sagen, es ist alles auf Kante genäht: Wir haben eine Steuermindereinnahme durch die Steu
erschätzung vom Mai von 20 Mio. €. Das wird hier auch vergessen, das muss auch geschultert werden. Das muss man sehen. Allerdings hat der Abschluss 2012 gezeigt, dass von diesen 300 Mio. € positiven Abschlusses nur 77 Mio. € auf Einnahmeerhöhung zurückgehen, der Rest war Ausgabesenkung. Das möchte ich auch noch einmal sagen. Das ist nämlich ein Beweis, dass wir durchaus sparen auf der Ausgabenseite. Eine strukturelle Maßnahme war sicherlich auch die Konzipierung des KFA, aber nicht 2013, sondern 2012, den haben wir nämlich um 150 Mio. € dauerhaft abgesenkt. Insofern bin ich, was den Haushalt anbelangt, guten Mutes und sehe die Risiken nicht. Allerdings sind hier unsere Möglichkeiten erschöpft.
Herr Pidde, das lässt mich jetzt ein bisschen auf Sie eingehen: Es hat mich schon verwundert, welche - Politik lebt ja auch von Eindeutigkeit - Hoffnung Sie hier machen. Ich erinnere nur einmal daran, dass nach dem Tarifabschluss eine zweite Jahrhundertflut das Land heimgesucht hat. Noch niemand hat mich gefragt, wo ich die Mittel hernehme, dass wir unmittelbar und sofort handeln und helfen können. Das machen wir nämlich auch.
Ich möchte auch, dass das bei diesen Entscheidungen, ehe man sagt, wir haben … - schön, Frau Renner, Sie sind ja wieder da. - Ihre Position zeigt gleich, da Sie von Buchhalter reden usw. Ich denke, ich habe eine klare Botschaft hier gegeben im Vergleich mit anderen Ländern, dass der Freistaat Thüringen anständig und vernünftig, und zwar für alle Gehaltsgruppen diese Anpassung vornimmt. Ich kann an dieser politischen Aussage nichts Buchhalterisches erkennen. Das will ich auch einmal sagen. Und, Herr Pidde, ich bitte bei Ihren Hoffnungsschimmern, die Sie dann in die Welt senden ansonsten sind wir uns ja oft einig -, denken Sie an die Flut, denken Sie noch an das, was auf den Haushalt zukommt. Ich gedenke, dieses ohne Neuverschuldung zu bewerkstelligen.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Voß. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen, doch, Herr Abgeordneter Fiedler, bitte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden sich wundern, dass ein Innenpolitiker sich jetzt zu Wort meldet,
dargelegt worden, wie auch die Opposition hin- und herspringt. Ich denke, es ist trotzdem wichtig, Frau Renner, weil Sie immer solche Behauptungen aufstellen, Fiedler springt auf die Bühne, verspricht das und jenes. Ich verspreche nur das, was ich meine, was wir auch halten können. Meine Fraktion hat sich ganz klar dazu ausgesprochen, dass wir mindestens die 10 Prozent Beförderung bei der Polizei haben müssen, mindestens die 10 Prozent. Das ist nichts irgendwo Herbeigeredetes, sondern das trägt meine Fraktion mit. Wir werden auch weiterhin einen Einstellungskorridor brauchen, damit wir auch weiterhin die Polizei auf einem vernünftigen Stand halten. Das ist vielleicht noch einmal das Offizielle.
Jetzt lassen Sie mich trotzdem noch mal eine persönliche Stellungnahme abgeben, die aber insbesondere in Richtung Innenministerium geht und nicht in Richtung Finanzministerium, vielleicht auch beide betrifft.
Meine Damen und Herren, ich glaube, gestern haben die Gewerkschaften ihre Listen - oder war es vorgestern, gestern -, meine Kollegin Lehmann war ja auch dabei. Ich wäre gerne mit rausgegangen, wenn ich es gewusst hätte, ich wusste es leider nicht.
Das ist doch egal, ob es mir jemand gesagt hat; ich wusste es nicht, kann man doch einfach mal sagen. Mir war es nicht bekannt, sonst wäre ich mit rausgegangen. Ich rede sehr viel mit GdP und den Polizeigewerkschaften und die haben in ihrer GdP-Zeitung noch mal einiges aufgezeigt. Ich will dort noch mal einige Punkte anreißen, über die wir in der nächsten Zeit ernsthaft nachdenken müssen. Hier geht es vor allen Dingen, meine Damen und Herren, das wissen Sie wahrscheinlich alle, um die Beförderungslisten, gleich welcher Art, sie sind verfassungswidrig und beschleunigen den Niedergang der öffentlichen Verwaltung, besonders der Polizei.
Meine Damen und Herren, wenn ein Beamter nach einem Auswahlverfahren, dem er sich stellte, für einen Dienstposten ausgewählt wurde, da muss er nach einer Erprobungszeit, diese dauert in der Regel zwischen sechs und zwölf Monate - so steht es im Grundgesetz und in § 10 Thüringer Laufbahnverordnung, dieses Prinzip gilt schließlich auch im Tarifbeschäftigtenbereich. Die Beförderungslisten, ob bei LPD usw., wird dagegen immer alles zugeklagt. Sie wissen es mittlerweile, es wird bis auf die letzte Ebene hier geklagt, Konkurrentenklagen und es rührt sich nichts mehr. Den Erfolg haben wir. Es dreht sich weder in den unteren Etagen noch in den oberen Etagen etwas, weil eben alles zugeklagt wird. Und dem müssen wir begegnen. Ich denke, dass wir hier aufpassen müssen, dass wir uns dem stellen müssen und wir müssen uns was einfallen
lassen, dass das in Zukunft einfach besser wird. Ich glaube, wir als Parlament - und ich schätze sehr unseren Finanzminister, er hat bisher immer einen sehr guten Haushalt vorgelegt -, aber auch die kleinen Feinheiten müssen wir uns genau anschauen, dass auch die Verwaltung weitergeht, ohne dass wir, ich sage mal, nun mit der Gießkanne hier Geld ausgeben wollen. Ich glaube, Kollege Pidde, wir können nur das ausgeben, was wir haben, mehr ist nicht drin und da sitzen wir in einem Boot.
Aber ich wollte auch diese Bemerkung heute und hier zu dem Zeitpunkt mal mit anmahnen und wir müssen darüber reden.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Fiedler. Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung. Dann kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf. Es wurde Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer sich der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 5/6283 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2013 und 2014 an den Haushalts- und Finanzausschuss anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6299 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Staatssekretär Rieder, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung für das Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 vor.
Erneut ist die Zahl der Städte und Gemeinden, die sich eigenverantwortlich für kommunale Strukturänderungen entschieden haben, gestiegen. An den
für das Jahr 2013 vorgeschlagenen Neugliederungen sind insgesamt 120 Kommunen beteiligt. Diese Entwicklung bestätigt die landespolitische Entscheidung, freiwilligen Strukturänderungen den Vorrang einzuräumen. In dem Gesetzentwurf sind 18 Neugliederungsmaßnahmen vorgesehen verteilt auf ganz Thüringen. Unmittelbar betroffen sind die Landkreise Eichsfeld, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Saalfeld-Rudolstadt, Sonneberg und Weimarer Land sowie der Ilm-Kreis, der Saale-OrlaKreis und der Wartburgkreis. Besonders erfreulich ist, dass die Landesregierung auch die im Jahr 2012 unter anderem wegen unvollständiger Antragsunterlagen zunächst zurückgestellten Änderungen kommunaler Verwaltungsstrukturen in den diesjährigen Gesetzentwurf aufnehmen konnte. Bis auf eine Ausnahme hat die Landesregierung damit allen Anträgen zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden entsprochen. Der erwähnten Ausnahme stehen rechtliche Gründe entgegen. In dem Entwurf des Neugliederungsgesetzes 2013 wird die Auflösung von 31 Gemeinden und sieben Verwaltungsgemeinschaften sowie die Aufhebung der Übertragung von Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 51 Thüringer Kommunalordnung - erfüllende Gemeinde - in einem Fall vorgeschlagen. Weiterhin werden die Vergrößerung von neun Gemeinden durch Eingliederung der Gebiete von 16 aufgelösten Gemeinden, die Bildung von zwei Einheitsgemeinden aus den Gebieten von sieben aufgelösten Gemeinden, die Bildung von einer Landgemeinde durch Eingliederung von einer aufgelösten Gemeinde sowie die Bildung einer weiteren Landgemeinde durch Zusammenschluss von acht aufgelösten Gemeinden, die Bildung einer neuen Verwaltungsgemeinschaft, die Erweiterung von sechs Verwaltungsgemeinschaften um acht Gemeinden sowie die Beauftragung von vier erfüllenden Gemeinden durch sieben übertragende Gemeinden vorgeschlagen.
Meine Damen und Herren, wie vom Landtag erbeten, hat die Landesregierung bei jedem einzelnen Regelungsvorschlag des vorliegenden Gesetzentwurfs die Maßstäbe des Landtagsbeschlusses vom 15. Dezember 2011 zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen berücksichtigt. Alle vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen sind mit diesem Beschluss vereinbart. Dabei hat die Landesregierung die in der derzeitigen Freiwilligkeitsphase vorgelegten übereinstimmenden Beschlüsse der Städte und Gemeinden mit einem besonderen Gewicht in die Abwägung der möglichen Neugliederungsvarianten eingestellt. Für die vorgesehenen Änderungen auf gemeindlicher Ebene sprechen Gründe des öffentlichen Wohls. Sie sind maßvoll und zukunftsorientiert sowie auf die Verhältnisse im Freistaat Thüringen zugeschnitten. Mit den Neugliederungsmaßnahmen werden Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die beteiligten Städte und Gemeinden ihre Leistungs- und
Verwaltungskraft sichern und weiter verbessern können. Gleichzeitig wird es damit möglich, die bürgerschaftliche Mitwirkung an der gemeindlichen Selbstverwaltung und das kommunalpolitische Engagement vor Ort weiter zu gewährleisten und zu stärken. Inwieweit die vorgesehenen Strukturänderungen zu den angestrebten Effekten führen, hängt entscheidend von den Akteuren vor Ort ab. Zunächst aber liegt es in den Händen des Landtags, die antragstellenden Kommunen in ihrem Bemühen um zukunftsfähige kommunale Strukturen zu unterstützen. Die Landesregierung wird das Gesetzgebungsverfahren in gewohnter Weise aktiv begleiten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Rieder. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Zu Wort hat sich als Erster Herr Abgeordneter Bergner gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren oben auf den Besucherrängen und an den Bildschirmen, Freiheit und Freiwilligkeit sind hohe Güter. Freiwillige Gemeindeneugliederung ist oft kein einfacher Weg und auch mit viel Aufklärungsarbeit und Diskussionen und auch Aufeinanderzugehen vor Ort verbunden. Deswegen sagen wir ausdrücklich Ja zu freiwilligen Gebietsänderungen, weil und insoweit sie von den handelnden Personen vor Ort sorgfältig ausgehandelt und vereinbart worden sind.
Am Ende lohnt sich der steinige Weg. Da es allemal besser ist als Zwang vom grünen Erfurter Tisch aus.