Protocol of the Session on May 22, 2013

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/6071 ERSTE BERATUNG

Minister Reinholz wünscht das Wort zur Begründung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bund hat seine im Rahmen der Föderalismusreform im Jahr 2006 geänderte Gesetzgebungskompetenz ausgenutzt und zwischenzeitlich große Teile des Umweltrechts als Folge des gescheiterten Umweltgesetzbuchs neu geordnet. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt an diese Regelung des Bundes an und bringt das Thüringer Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auf den neuesten Stand. Dabei bleiben die Änderungen sprichwörtlich, wie man so schön sagt, auf dem Teppich. Bewährtes wird erhalten, Entbehrliches wird aufgehoben und insgesamt schaffen wir mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen, die die Menschen und die Verwaltung in Thüringen brauchen, um Thüringen auch weiter voranzubringen.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht nur ein sehr sperriger Begriff, mancher findet sie geradezu als Sperre für weitere Entwicklungen unseres Landes. Seit Beginn der Umweltschutzgesetzgebung vor mehr als 30 Jahren gibt es in Deutschland immer wieder heftige Diskussionen darüber, ob wir durch ambitionierte Umweltschutzmaßnahmen und eine entsprechende Gesetzgebung unsere Position

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

als einer der führenden Wirtschaftsstandorte der Welt aufs Spiel setzen.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Ganz im Gegenteil.)

Die Erfahrungen nach so langer Zeit zeigen, dass die deutsche Wirtschaft - Gleiches gilt natürlich auch für Thüringer Betriebe - unter dem Umweltschutz nicht gelitten, sondern vielmehr davon profitiert haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am wettbewerbsfähigsten sind wir heute in den Sektoren, in denen wir ambitioniert und ehrgeizig waren, in denen wir strenge und eindeutige Umweltvorschriften verabschiedet haben, auf die sich die Wirtschaft dann auch einstellen und verlassen konnte.

Einen ähnlichen Reflex löst auch die Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Wenn wir uns aber vergegenwärtigen, dass wir in Deutschland heute noch ca. 87 Hektar täglich an Fläche versiegeln, kann Umweltverträglichkeitsprüfung schließlich nicht entbehrlich sein. Dies gilt auch in Zeiten der Energiewende, die Thüringen nachdrücklich unterstützt. Aber wir können nicht die Atmosphäre schützen wollen, indem wir die Biosphäre schädigen. So werden sich auch Windenergieanlagen nach diesem Gesetzentwurf ab einer bestimmten Größe und Zahl einer Umweltverträglichkeitsprüfung stellen müssen, und hieran ist mir besonders gelegen. Die Energiewende wird dadurch, meine Damen und Herren, nicht verhindert. Dafür benötige ich keinen Zusammenarbeitserlass.

Der Gesetzentwurf zeichnet die bundesrechtlichen Änderungen nach. Zudem muss auch Thüringen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juli des Jahres 2009 die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen. Nach dem Urteil fehlt es an einer ausreichenden Umsetzung der UVP-Richtlinie, wenn nicht klargestellt ist, dass auch bei privaten Straßenbauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen seiner Neuregelung des UVP-Rechts für einige Vorhaben andere Vorgaben gesetzt, als sie bisher in Thüringen galten. Die Regelungen des Thüringer UVP-Gesetzes für bestimmte forstwirtschaftliche Vorhaben haben sich aber, denke ich, bewährt. Sie sollen mit diesem Gesetz wieder zur Geltung gebracht werden. Daher wird mit diesem Gesetz für diese Vorhaben von der Gesetzgebung des Bundes auch abgewichen. Natürlich, meine Damen und Herren, betreten wir damit Neuland, denn es handelt sich um eine bewusste Abweichung von Bundesrecht. Sie wurde den Ländern in einigen Bereichen durch die Föderalismusreform von 2006 aber auch ausdrücklich eingeräumt. Gleichzeitig verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, hinsichtlich der Umweltverträglich

keitsprüfung in Flurbereinigungsverfahren Bundesrecht durch Landesrecht zu ersetzen. Der Bund hat nämlich mit der Föderalismusreform 2006 seine Kompetenz für die Flurbereinigung verloren.

Zu guter Letzt, meine Damen und Herren, greift der Gesetzentwurf den Hinweis des Innenministers auf und schließt für Verfahren zur Errichtung und den Betrieb von Rohrleitungsanlagen zum Befördern Wasser gefährdender Stoffe eine bisher bestehende Zuständigkeitslücke. Mit dem hier vorgelegten Entwurf für ein erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes ist Thüringen, denke ich, für die Zukunft gut gerüstet und ich bitte Sie deshalb um Ihre Unterstützung und Zustimmung. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Ersten auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kummer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Minister Reinholz hat eben die Notwendigkeit dieses Ersten Gesetzes zur Änderung des UVP-Gesetzes begründet. Die von ihm angeführten Dinge teilen wir nach erster Prüfung. Ich denke, dass die Diskussion im Ausschuss das dann auch entsprechend unterstützen wird. Allerdings fallen mir bei dieser gesetzlichen Änderung noch ein paar andere Dinge ein, die ich hier ansprechen möchte und wo ich glaube, dass wir uns in den Ausschussbefassungen damit beschäftigen müssen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein Instrument, in das oft große Hoffnungen gesetzt werden. Ich will daran erinnern, dass sie eine wesentliche Rolle gespielt hat in den Forderungen der Bürgerinitiativen gegen Fracking in Thüringen, weil die UVP-Pflicht eben im Bergrecht nicht vorgesehen ist, wo man gesagt hat, wir wollen eine Umweltverträglichkeitsprüfung, um sicherzugehen, dass keine nachteiligen Umweltauswirkungen stattfinden im Zusammenhang mit solchen Technologien. Wir haben diese Forderung unterstützt, trotzdem muss man, wenn man sich den Vollzug des UVP-Rechts ansieht in Thüringen, die Frage stellen, ob es wirklich immer so wirksam ist, wie die Hoffnungen der Menschen sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr oft findet man im Staatsanzeiger die Aussagen, dass eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat, und diese ergab ich habe noch nichts anderes im Staatsanzeiger gefunden, wenn ich ehrlich bin - bisher im Regelfall immer, dass keine UVP notwendig war. Ich habe sogar, und das war für mich ein unfassbares Erleb

(Minister Reinholz)

nis, einmal die Ergebnisse einer freiwilligen UVP gelesen. Die Firma Kali + Salz hat im Zusammenhang mit der Salzleitung von Neuhof bei Fulda an die Werra eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht. Und diese Umweltverträglichkeitsprüfung ergab, jawohl, es ist umweltverträglich, giftige Salzlauge in ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet einzuleiten. Es ist umweltverträglich, Giftstoffe in die Werra einzuleiten. Es ist umweltverträglich, Giftstoffe in ein Naturschutzgebiet einzuleiten, denn diese Salze wirken sich giftig aus, die da aus Fulda kommen. Warum ist das alles umweltverträglich? Das war dann die Begründung im Ergebnis dieser UVP, es ist umweltverträglich, weil die Organismen, die sich da befinden, seit Jahrzehnten an dieses Gift gewöhnt sind und sie leben ja schließlich immer noch. Also, meine Damen und Herren, wenn das die Herangehensweise der UVP ist, dann sollten wir bei der Diskussion dieses Gesetzentwurfs auch mal überlegen, ob wir Abweichungsmöglichkeiten des Landes nutzen können, um eine bessere Durchgriffsmöglichkeit der UVP zu schaffen.

Ich möchte außerdem in dem Zusammenhang noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sich in seinem Bericht 2012 auch mit UVP im Zusammenhang mit Anlagenzulassung befasst. Er kommt zu der Schlussfolgerung, dass sich das Umweltrecht zunehmend einem integrierten Ansatz nähern sollte, und schlägt eine Vereinheitlichung von Genehmigungstatbeständen und Genehmigungsverfahren vor. Voraussetzung wäre allerdings eine Zentrierung der entsprechenden zulassenden Behörde, die alle absehbaren Umweltmedien und Emissionsquellen in den Blick nehmen müsste. Folgendes Ziel wurde formuliert, ich zitiere: „Dies erfordert, umweltbeanspruchende Tätigkeiten zuvor auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen, idealerweise im Sinne einer Gesamtbetrachtung, medienübergreifend und unter Einbeziehung möglicher Wechselwirkungen.“ Diesen Antrag, diesen Ansatz, unterstützt unsere Fraktion, aber es wird dabei deutlich, dass wir eigentlich wieder den Weg in Richtung Umweltgesetzbuch gehen müssen, um dieses Zusammenwirken der verschiedenen Genehmigungsbehörden zu ermöglichen, um Recht umfassend im Umweltbereich gelten zu lassen. Der Versuch dieses Umweltgesetzbuches ist in der letzten Legislatur des Deutschen Bundestags gescheitert, er ist in dieser Legislatur nicht zustande gekommen, wird es auch nicht mehr. Aber, Herr Minister, vielleicht sollte dann nach der Neuwahl des Deutschen Bundestages auch vonseiten unserer Landesregierung noch mal Druck gemacht werden, dass es endlich zu einer solchen Vereinheitlichung des Umweltrechts mit der Effektivierung und Entschlackung, die notwendig ist, kommt. In der Hinsicht, denke ich, können wir uns auch in der Ausschussbefassung noch verständigen.

Ich bitte darum, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz als federführenden Ausschuss und außerdem an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Primas das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kummer, es hätte mich gewundert, wenn wir nicht bei Kali + Salz gelandet wären, das wäre die erste Rede gewesen, wo das nicht gewesen wäre, also ich habe damit gerechnet. Allerdings, wenn wir die Leitung bei Fulda nur mit dem Umweltrecht von Thüringen begutachten wollen, wird es auch nichts. Wir sollten uns schon auf unser Gebiet begeben und das regeln, was wir regeln können. Und ja, Sie haben recht, ein Umweltgesetz wäre sicherlich vernünftig gewesen, aber Sie erinnern sich auch, dass es nur für den landwirtschaftlichen Bereich zu dem Versuch über 1.200 Änderungsvorschläge allein nur in dem Bereich Landwirtschaft und Forsten waren. Es war einfach nicht zusammenzubinden, es divergierte absolut und deshalb diese Regelung, wie sie jetzt angegangen wurde, ist eine Regelung, mit der wir erst mal leben können.

Ich beantrage selbstverständlich auch die Überweisung an den Ausschuss. Wir wollen uns da verschiedene Sachen noch mal anschauen, was zum Beispiel die Kahlschläge anbelangt und so weiter, für Waldumbau, zu allem, was darin geregelt ist, sollten wir schon noch mal drei Sätze verlieren und uns das anschauen, wie das geregelt werden soll. Allerdings ist die Ansprache, wenn ich das richtig verstanden habe, meinen Sie ja Fracking, das ist eine Frage, darüber müssen wir reden, aber das ist heute im Landesrecht wohl eher weniger zu regeln, so stellt es sich für mich dar, das bekommen wir wahrscheinlich nicht hin. Aber wir sollten im Ausschuss darüber reden, ob wir nicht zu irgendwelchen Möglichkeiten und sprachlichen Formulierungen kommen, die uns da mehr Mitspracherecht organisieren, dass wir unseren Willen, wir wollen das nicht in Thüringen, noch deutlicher machen können. Das ist ja hier der gemeinsame Hintergrund, wir wollen dieses Fracking nicht und da müssen wir sehen, ob wir da etwas regeln können. Ich habe aber weniger Hoffnung, dass wir das hier in dem Gesetzgebungsverfahren hinkriegen, weil es nach wie vor die Bundeskompetenz ist. Aber wenn wir darüber reden, hilft es vielleicht auch, dass man dort weiter in die Richtung nachdenkt. Also bitte sehr, meine Damen und Herren, Überweisung an den Aus

(Abg. Kummer)

schuss und wir sollten zügig beraten, damit es dann auch zur Wirkung kommt. Danke schön.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wie wir bereits gehört haben von Herrn Minister Reinholz, der Grund der jetzt nötigen Gesetzesänderung ist ja die Föderalismusreform vom Jahre 2008. Im Thüringer UVP-Gesetz von 2007 befinden sich Rechtsvorschriften, die zum Teil überflüssig oder für den Anwender verwirrend sind.

Ziel dieses Gesetzentwurfs und des Verfahrens, zum neuen Gesetz zu kommen, ist eine Rechtsbereinigung, ist bei dem Flurbereinigungsverfahren Bundes- durch Landesrecht ersetzen zu können und natürlich auch die Umsetzung des Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofs. Auch das wurde schon angesprochen.

Zu den Kosten ist zu lesen, dass dem Land Thüringen Kosten entstehen durch bisher fehlende Zuständigkeitsregelungen. Im Gesetzentwurf selbst wird das Ganze dann relativiert und gesagt, die Zahl der Verfahren ist voraussichtlich gering, so dass sich auch kaum Kosten und Mehrbelastungen ergeben werden oder zu erwarten sind. Diese Aussagen sind nicht genauer definiert. Das ist sicherlich noch zu bereden. Ich bin auch der Meinung, wenn wir die Zahlen uns ansehen - 2006 Föderalismusreform, wir befinden uns im Jahr 2013 -, dass durchaus die Zeit lang ist, bis wir jetzt zu diesem neuen Gesetzentwurf kommen. Das ist kein Einzelfall. Ich möchte da ein paar Stichworte nennen: Wassergesetz, Waldgesetz, Naturschutzgesetz, hier hat sich die Landesregierung doch schon ausreichend Zeit gelassen, nach unserer Meinung sehr viel Zeit.

(Beifall FDP)

Für meine Fraktion möchte ich jetzt schon einmal feststellen, wir haben es bereits gehört, es gibt ja das Ansinnen, diesen Gesetzentwurf selbstverständlich im Ausschuss zu beraten. Ich möchte aber heute schon einmal klarstellen, dass es für uns wichtig ist, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen so sein müssen, dass sie nicht notwendige Investitionen und auch Investoren verschrecken und ihnen das Leben noch schwerer gemacht wird, als es bisher mit den gesetzlichen Regelungen der Fall ist. Das Ganze im Sinne der Umwelt selbstverständlich, aber Verschärfungen, die nicht notwendig sind, würden wir auch so nicht mittragen.

(Beifall FDP)

Für meine Fraktion befürworte ich auch, diesen Gesetzentwurf noch im Ausschuss zu beraten, und da ist dann sicherlich auch genügend Zeit dafür. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Weber das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich mit dem Thema Umweltverträglichkeitsprüfung und strategische Umweltprüfung im Einzelfall. Zusätzliche Anforderungen, die die Landesregierung setzt an bestimmte Vorhaben und, wie meine Vorredner schon gesagt haben, es ist ein wichtiger Aspekt, über den wir im zuständigen Ausschuss en détail noch einmal diskutieren sollten und müssen. Ich bin dem Kollegen Primas sehr dankbar dafür, dass er auch das Signal gegeben hat, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen, das mir tatsächlich auf der Seele brennt, nämlich die Frage, ob wir nach dem Allparteienkonsens hier im Haus oder fast Allparteienkonsens muss man ja sagen, hier im Haus beim Themenkomplex Fracking uns nicht die Frage stellen können, ob irgendeine Form der Umweltverträglichkeitsprüfung auch von Landesseite angesetzt werden kann, wenn es denn keine vollumfängliche UVP ist, wie wir sie im Bundesrecht gern sehen würden. Es wäre zumindest die Frage zu stellen, ob es eine strategische Umweltprüfung sein kann. An der Stelle muss man darüber nachdenken. Darüber hinaus muss man noch mal diskutieren über die Frage: Ist es noch zeitgemäß, über die bundesgesetzlichen Regelungen beim Thema Windenergieerzeugung zusätzliche Anforderungen in Thüringen zu stellen? Es gibt da Grenzen von 10 Kilowatt und von 35 Metern, die mit Sicherheit 1990 mal eine Größenordnung waren, aber heute, denke ich, nicht mehr als besonders große Umweltbelastung einzuschätzen sind. Also müssen wir uns darüber unterhalten, ob man an der Stelle tatsächlich auch weiter entschlacken kann, als der Landesgesetzgeber das jetzt schon vorhat. Darüber hinaus müssen wir uns über die Frage unterhalten, inwieweit wir in forstwirtschaftlichen Belangen wirklich völlig auf Regelungen verzichten. Die Landesregierung hat hier begründet, das würde der Bundesgesetzgeber vorgeben. Das müssen wir im Ausschuss erörtern, an welcher Stelle. Ich habe das so detailliert nicht gefunden im Bundesgesetz. Von daher freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herzlichen Dank.

(Abg. Primas)

(Beifall SPD)

Ich rufe für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Abgeordneten Dr. Augsten auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann die Vorrede stark einkürzen. Die Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, haben darauf hingewiesen. Es gab eine Föderalismusreform 2006, daraus geänderte Gesetzgebungskompetenzen, u.a. auch im Umweltrecht. Darauf hat der Minister hingewiesen. Es werden einige Dinge zwischen Ländern und Bund hin und her geschoben. Es gibt Dinge, die haben wir an den Bund abgeben müssen, es gibt andere, da haben wir jetzt die Zuständigkeiten, zum Beispiel Flurbereinigungsverfahren. Es steht das schöne Wort im Gesetzentwurf „Rechtsbereinigung“. Wir haben also quasi einen formalen Akt zu erledigen, indem wir hier Rechtssicherheit schaffen.

Aber, meine Damen und Herren, allein die Tatsache, dass Flurbereinigungsverfahren jetzt in die Kompetenz des Landes fallen - und der Agrar- und Umweltausschuss hatte erst vor 14 Tagen Gelegenheit, sich in Südthüringen darüber zu informieren, welche immensen Aufwendungen damit verbunden sind und wie viel Arbeit es macht -, macht es notwendig, dass wir uns im Ausschuss ganz ausführlich mit einigen Dingen im Detail unterhalten und darüber diskutieren. Ich will jetzt gar nicht einsteigen in Fracking und K+S und Flurbereinigung, aber ich will durchaus noch mal daran erinnern, Kollege Kummer hat völlig recht, wann immer die CDU oder eine CDU-regierte Landesregierung etwas zur Umweltgesetzgebung einbringt, muss man aufpassen. Denn das, was der Minister so schön formuliert hat, gescheitertes Umweltgesetzbuch und Herr Primas noch verteidigt hat, wollen wir mal Ross und Reiter nennen. Die SPD wollte das damals in der Großen Koalition. CSU und CDU haben das verhindert. Vor allen Dingen aus Bayern kam ganz viel Widerstand bezüglich der Landwirtschaft. Sie haben es angedeutet, Herr Primas. Aber das, was im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart war, ist nicht eingehalten worden. Insofern haben wir eine Situation, die heute viele, die in dem Bereich arbeiten, auch zu Recht kritisieren und beklagen. Wir haben eine Zersplitterung von Dingen, die im Umweltbereich stattfinden, also Wassergesetz hat nichts mit Umweltgesetz zu tun usw. Insofern wollen wir schon mal bei der Wahrheit bleiben, das war damals ein Offenbarungseid, was die Große Koalition auf Bundesebene uns da hinterlassen hat.

Nichtsdestotrotz teile ich die Auffassung, dass wir uns in Ausschüssen, ich betone das ausdrücklich, darüber intensiv unterhalten sollen, und ich beantrage namens meiner Fraktion, das nicht nur im Agrar- und Umweltausschuss und dem schon erwähnten Wirtschaftsausschuss zu tun, sondern auch noch im Bau- und Verkehrsausschuss,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil - ich habe mich da mit meiner Kollegin, Frau Schubert, auch noch mal unterhalten - es eine ganze Menge Punkte gibt, man möge bloß in die Anlage 1 schauen, die Bau und Verkehr ganz direkt betreffen. Der Minister hatte schon darauf hingewiesen, Stichwort privater Straßenbau, Flächenverbrauch hier in Thüringen. Er hat zwar nur auf Deutschland Bezug genommen, aber wir haben hier in Thüringen auch ein Problem. Es gibt also eine ganze Menge Dinge, die mit Bau und Straßenverkehr insgesamt zu tun haben. Deshalb die Beantragung der Behandlung des Antrags bzw. des Gesetzentwurfs in den drei Ausschüssen, die ich gerade genannt habe. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)