Protocol of the Session on March 22, 2013

50 Jahre zurückgehen, 1963. Da merkt man einmal, wie idiotisch die Frage überhaupt ist, über Ländergrenzen zu diskutieren und Standorte deshalb zu organisieren. Um so vernünftiger ist es, über Kapazitätsfragen zu reden und dort auch zu überlegen, dass eben auch die Kapazitätsfragen 1913 und 1963 für die Justizvollzugsanstalten durchaus anders diskutiert worden sind als heute und es wahrscheinlich auch anders werden wird, wenn man im Jahr 2063 einmal wieder über das Thema diskutiert. Da ist diese Justizvollzugsanstalt dann vielleicht 50 Jahre alt. Deshalb die Kapazitätsfrage. Ich bin da sehr skeptisch gewesen, ich lasse mich von Herrn Prof. Herz gern eines anderen belehren. Aber solange wir noch zwei, freundlich formuliert, suboptimal ausgestaltete und zur Unterbringung geeignete Justizvollzugsanstalten in Thüringen haben, brauchen wir uns über die Frage der Reduzierung von Kapazitäten keine Gedanken zu machen, solange wir sicher wissen, dass wir aber in Ostthüringen auf jeden Fall Kapazität brauchen. Diese neue Justizvollzugsanstalt zwischen Sachsen und Thüringen auch dann „zu füllen“, dürfte auch bei meiner pessimistischen Annahme oder wenn Sie so wollen, optimistischen des Rückgangs der Deliquentenzahlen möglich sein. Da sparen wir uns ein paar Haftplätze mit Vierfachbelegung in anderen Justizvollzugsanstalten ein.

Die Effektivitätsfrage ist angesprochen worden. Vielleicht darf man auch einmal kurz daran erinnern, dass auch die Sachsen ein kleines Problem haben und es mehr als unsolidarisch ist, zu sagen, wir machen hier eine eigene Lösung mit 400 Plätzen bei uns und seht zu, wie ihr klarkommt, noch dazu, wenn es für beide billiger wird, wenn man etwas gemeinsam macht. Effektivität, als Haushälter möchte ich das einmal sagen, ist ein hoher Wert bei dem Thema.

Noch einige kleine Anmerkungen: Herr Prof. Herz hat es angesprochen, die Zusammensetzung der Klientel, der Bewohnerschaft, ich weiß nicht so richtig, wie man es ausdrücken soll, wird sich ändern. Wir sind gespannt darauf, wenn es dann in die Ausführungsplanung geht, wie die „Rentnerabteilungen“ aussehen werden, müssen. Das klingt vielleicht lächerlicher als es ist, aber auch Frau Marx hat schon darauf hingewiesen, wir werden uns darauf einrichten müssen, dass Menschen mit 70 Jahren, und nicht nur einer oder zwei, im Gefängnis sitzen, sondern mehrere und weniger von denen, die schwere Hanteln dann tragen wollen, weil sie mit 18 noch nicht wissen, wohin mit ihrer Kraft.

Kritisch bewerten wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Lage in Zwickau-Pöhlau in Bezug auf die Erreichbarkeit. Ich weiß, Sie haben es vorgelesen, die Erreichbarkeit mit öffentlichem Nahverkehr, 3,5 Prozent, die sind gnadenlos untergegangen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, die Erreichbarkeit von Erfurt aus anzuschauen, es ist eine Kata

strophe. Sie müssen nämlich mit der Bahn fahren, in der Regel einmal umsteigen und dann in Zwickau noch zwei Busse benutzen, um hinzukommen, zwei Busse benutzen, noch nicht einmal einer vom Hauptbahnhof. Das geht überhaupt nicht. Also das muss dringend, würde ich sagen, mit der Gemeinde geklärt werden. Wir haben sicherlich immer noch die leise Hoffnung, dass, wenn dort der Bauplatz tatsächlich sich als ungeeignet erweist aus rechtlichen Gründen, vielleicht doch noch einmal unsere Einwohnerinnen und Einwohner in Gera und drumherum dazu kommen, sich zu überlegen, ob sie nicht eine 100 Jahre gesicherte, mit 700 Beschäftigten versehene Großbetriebseinrichtung in ihren Mauern haben wollen oder nicht, die, nebenbei bemerkt, zumindest deutlich weniger Kriminalität nach außen produziert als jeder andere Großbetrieb mit 700 Beschäftigten es in seinen Mauern tut. Das war wirklich schade, dass die Bürger von Gera-Aga das nicht erkannt haben. Aber vielleicht kann das ja noch kommen. Das wäre zumindest, was das Thema „Erreichbarkeit“ angeht, eine leichte Verbesserung. Das sage ich vor allen Dingen auch im Hinblick auf das Thema der Gewinnung von Bediensteten. Wir wollen hoffen, dass Zwickau attraktiv genug ist, um Probleme, die wir gerade aktuell in unseren anderen Justizvollzugsanstalten haben, zu bewältigen. Ich rede davon, wenn es darum geht, dass das Entlassungsmanagement nur deshalb nicht optimal durchgeführt werden kann, weil die Personaldecke zu dünn ist, nicht weil wir sie nicht einstellen wollen, sondern weil niemand in die Provinz möchte. Hier kann man nur hoffen, dass Zwickau nicht als Provinz gesehen wird und wir die Chance haben, dort das qualifizierte Personal in jeder Qualifikationsstufe auch ausreichend zu gewinnen (natürlich auch unter Mitnahme aller jetzt be- währten Kräfte).

Dann werde ich vielleicht zum Thema nicht müde zu betonen - das hat Herr Prof. Herz heute noch nicht gesagt, musste er formal auch nicht -: Dies ist ein Jahrhundertbauwerk und wenn dieses Bauwerk nicht dafür sorgt, dass es im Jahr 2050 noch als modern in der Ressourcennutzung gilt, dann werden Sie mit uns noch ganz viel Ärger bei der Ausführung bekommen. Auch Ihr Kollege, der neben Ihnen sitzt, kennt dieses Thema bei seinem Großprojekt, er hat noch ein größeres als Sie laufen, das Universitätsklinikum in Jena. Ich weiß ja, Sie bemühen sich zumindest, das ist ja auch schon einmal gut, aber bei der JVA ein Null-Energie-Haus zu bauen mit einer definierten Lastkurve von Energiebedarf jeden Tag, das muss eine Herausforderung sein, die heute zu bewältigen ist. Wenn das nicht realisiert wird, ist diese JVA nicht modern und nicht zukunftsfähig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das ist dann ein Teil der nächsten Debatten bei uns im Ausschuss. Ich freue mich darauf. Je

denfalls halten wir auch ähnlich wie die SPD die Punkte IV und V des Antrags für nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Bergner von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte doch noch einmal kurz auf ein paar Vorwürfe hier eingehen. Natürlich kenne ich den Standort Hohenleuben und habe auch noch für den Standort Hohenleuben geworben und habe ihn natürlich auch in einer engeren Betrachtungsweise und Sichtweise. Sich aber hier hinzustellen und zu sagen, das Ganze, was ich vorgetragen habe, ließe sich eindampfen darauf, dass ich nur für Hohenleuben etwas erreichen will, das halte ich schon für eine Frechheit und am Leben vorbei. Wenn Sie richtig zugehört hätten - und ich empfehle Ihnen, im Protokoll noch einmal nachzulesen -, hätten Sie gesehen, dass ich im Wesentlichen eine Forderung aufgemacht hatte, und diese Forderung bedeutet nichts anderes, als die Entscheidungsgrundlagen anhand von vernünftigen Variantenvergleichen auf dem Mindestniveau, wie es planungsmäßig üblich wäre, durchzuführen, weil ich die Gefahr sehe, dass mit dem Planungsstand, wie er hier ist - ich wiederhole noch einmal: Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung, da gibt es noch nicht einmal Pläne -, uns eine Kostenexplosion bevorstehen könnte, und deswegen gehört es zur Sorgfaltspflicht, und zwar zur haushalterischen Sorgfaltspflicht, sich diese Dinge genau anzusehen, einen ordentlichen Variantenvergleich zu machen und dann endgültig zu entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich grundsätzlich alles andere verhindern will und nur für den Standort Hohenleuben kämpfe. Natürlich werbe ich für Hohenleuben, das sollten Sie auch einmal probieren, dass Sie für Thüringer Standorte werben.

(Beifall FDP)

Ich möchte noch eins sagen: Den Blick auf Google Earth hatte ich Ihnen empfohlen, weil das denen, die die Örtlichkeit nicht so genau kennen, die Möglichkeit vermittelt, sich das einmal anzuschauen, ohne dass man einen Geheimnisverrat im öffentlichen Plenum begeht. Noch eins, wenn man in einem Variantenvergleich untersucht, und zwar ohne ein Ergebnis vorwegzunehmen, und das halte ich für solide Arbeit, untersucht man, ob es die Möglichkeit gibt, einen bestehenden Standort doch zu ertüchtigen, dann ist das, nebenbei gesagt - und das sollte auch den GRÜNEN wichtig sein -, möglicherweise - ich habe nicht gesagt, dass es so ist

die Chance, auf eine erhebliche Neuversiegelung von Flächen zu verzichten. Meine Damen und Herren, alle in diesem Haus werben immer dafür, Flächenversiegelungen zu vermeiden, Flächenversiegelungen abzubauen, und wenn es dann wirklich zur Sache geht, dann wird einfach gesagt, nein, ist alles nicht so, wir wissen das vorher besser. Das ist keine verantwortungsbewusste Entscheidung, das ist keine verantwortungsbewusste Politik. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Ich sehe eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Meyer aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Keine Sorge, provokant fand ich es noch nicht, Herr Bergner, aber wenigstens mal zur Klarstellung: Der Standort in Zwickau-Pöhlau ist ein Altstandort. Das ist keine grüne Wiese.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dort wird etwas recycelt, was auch schon versiegelt wurde. Das stand in jeder Zeitung, das muss ich Ihnen jetzt nicht erzählen. Die städtebaulichen Chancen, die Sie in Hohenleuben damit haben, endlich dieses Monster aus Ihrem Wohngebiet rauszubekommen und in Gera dito und dort endlich mal das Thema „angemessene Wohnflächen“ neu zu entwickeln, finde ich, ist noch kein Argument, zu behaupten, dass hier Fläche versiegelt wird.

Herr Abgeordneter Meyer, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Bergner?

Aber immer.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner.

Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. Ich möchte das nutzen. Sie haben gerade von den städtebaulichen Chancen in Hohenleuben gesprochen. Sie wissen, dass wir ohne Erfolg ein Nachnutzungskonzept für die JVA Hohenleuben bereits eingefordert hatten, dass wir das hier auch ohne einen konkreten Erfolg im Plenum behandelt haben. Darf ich auf Ihre Un

(Abg. Meyer)

terstützung hoffen, wenn es um ein Nachnutzungskonzept des Standorts Hohenleuben geht?

Für ein Nachnutzungskonzept Standort Hohenleuben bekommen Sie meine volle Unterstützung. Eine Nachnutzung der Gebäudebestände dort halte ich für ausgeschlossen.

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen als erfüllt angesehen wird? Ich sehe keinen Widerspruch.

Es wurde die Fortsetzung der Beratung im Ausschuss für die Nummern IV und V beantragt seitens der SPD-Fraktion. Ist das richtig? Darüber müssen wir jetzt abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich niemand der Stimme. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Nummern IV und V des Antrags in Drucksache 5/5701. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die FDP-Fraktion. Schön, dass Sie Ihrem Antrag zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Es war akustisch nicht angekommen.)

Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Es enthält sich niemand der Stimme. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklichen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5820

Wünscht DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, bitte schön, Frau Leukefeld.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag thematisiert das Verfügungsrecht über den Zugang zu persönlichen Daten und behördlichem Wissen beim speziellen Fall der Thüringer Jobcenter. Wir wissen, dass die Dienst- und Fachaufsicht beim Land liegt. Es braucht sich, glau

be ich, niemand zu wundern, warum ausgerechnet die Jobcenter Adressaten unseres Antrages sind, denn diejenigen, die sich mit der Materie auskennen - das sind etliche hier im Haus, aber vor allen Dingen auch Menschen, die betroffen sind -, die wissen, was tagtäglich mit Datenwünschen der Jobcenter auf sie zukommt und sind deshalb wenig überrascht. Jobcenter sind aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages verpflichtet, Antragstellerinnen und Antragsteller komplett zu durchleuchten. Es ist hinlänglich bekannt, dass wir als LINKE dieses behördliche Vorgehen in der Form schon immer abgelehnt haben, weil wir der Meinung sind, dass die Sicherung des Existenzminimums nicht an Bedingungen geknüpft werden dürfte.

(Beifall DIE LINKE)

Die Realität sieht hier aber anders aus. Ich sage Ihnen, für viele Betroffene wirkt die vollständige Offenlegung der individuellen Lebenssituation tatsächlich auch als Misstrauensbekundung. Es hängt immer auch das Damoklesschwert über ihnen und der Vorwurf des Missbrauchs. Mit Offenlegung der persönlichen Situation meine ich, vom Konto über die individuellen persönlichen Beziehungen, über die Anzahl der ehelichen oder nicht ehelichen Kinder, über Verwandtschaft, über Reisen, über Tätigsein wird alles nachgefragt. Hinzu kommt, dass einige Jobcenter aufgrund der riesigen Datenmenge eher zu schwarzen Löchern mutiert sind, weil es nirgendwo so viele Klagen bezüglich Datenverlusten gibt wie bei den Jobcentern.

(Beifall DIE LINKE)

Auch das werden Sie in ihrer Arbeit schon gespürt haben, dass immer wieder die Aussage kommt: Das habe ich abgegeben, ist aber nicht angekommen - und dann geht das Spiel von vorn los. Betroffeneninitiativen rufen meines Erachtens nicht ohne Grund und zu Recht dazu auf, sich sämtliche Einreichungen von Unterlagen und Materialien quittieren zu lassen. In dem Fall des Falles sind die Antragsteller in der Pflicht, dem Jobcenter Fehlverhalten nachzuweisen, ein Akt, der beispielsweise bei einer normalen Briefsendung so ziemlich unmöglich ist.

Im Sinne der Betroffenen fordern wir deshalb die Landesregierung auf, diese Regelung zu überprüfen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um zu sichern, dass mit den persönlichen Daten sorgsam umgegangen wird und dass diese schwarzen Löcher gestopft werden.

Ein weiterer Aspekt und durchaus auch Ausgangspunkt für unseren Antrag ist das Urteil des Landesverwaltungsgerichts Leipzig. Das zwingt, glaube ich, auch die Landesregierung, zu handeln. Mit dem Urteil unter dem Aktenzeichen 5 K 981/11 wird klar formuliert, dass es insbesondere die oftmalige soziale Dringlichkeit einer direkten Kontaktaufnahme

(Abg. Bergner)

von Betroffenen und zuständigem Sachbearbeiter unumgänglich macht, dass die Jobcenter Telefonlisten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen. Das heißt, dass die Menschen nicht in einer Warteschleife, sozusagen beim Callcenter, landen, so dass man auch direkt miteinander Kontakt aufnehmen kann. Ich darf vielleicht aus der Urteilsbegründung kurz zitieren: Es ist Ausdruck modernen staatlichen Selbstverständnisses, die telefonische Erreichbarkeit in beide Richtungen unmittelbar sicherzustellen, und zwar auch in sogenannten Massenverfahren und auch und gerade in Bereichen, wo es um die soziale Existenz gehen kann.

(Beifall DIE LINKE)

Damit steht die Landesregierung in der Pflicht, gemäß dieser Prinzipien und in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und den Thüringer Jobcentern zu handeln. Das wollen wir heute hier diskutieren. Es ist Sinn und Zweck unseres Antrags, dass Informationsfreiheit und Datenschutz in Thüringer Jobcentern verwirklicht wird. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Es spricht Herr Staatssekretär Staschewski. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin gern bereit, zu diesen Ausführungen und sicherlich auch zu den Missständen, die wir an der einen oder anderen Stelle immer wieder auch von Betroffenen erfahren, und misslichen Situationen, ausführlich Stellung zu nehmen - nicht so lange wie der Kollege aus dem Justizministerium, aber doch ein bisschen ausführlich.

Ich glaube, grundsätzlich müssen wir feststellen, dass Sozialleistungen, die lebenslang spezifisch erbracht werden, immer in einem Spannungsverhältnis stehen, und zwar in dem Spannungsverhältnis zwischen Mitwirkungspflicht von demjenigen, der das Geld bekommt, auf der einen Seite und auch dem Datenschutz. Damit ein Jobcenter Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhaltes feststellen kann, benötigt es eben zwingend Informationen auch aus dem persönlichen Lebensbereich der Antragsteller. Das ist ganz logisch, weil man sonst hier nicht guten Gewissens Entscheidungen treffen kann. Ein sensibler Umgang, das ist auch klar, mit den Daten ist daher unabdingbar. Dies wird auch mit Regelungen des sozialen Datenschutzes nach dem Zehnten Buch Sozialge