Für dieses Projekt sind die Erfahrungen und die Mitgestaltung der Beschäftigten unverzichtbar, meine Damen und Herren. Vorstellungen, Strukturen und Organisationsabläufe im Sinne eines obrigkeitsstaatlich verstandenen und verfassten öffentlichen Dienstes müssen unseres Erachtens der Vergangenheit angehören. Die Beschäftigten müssen als fachlich kompetente und engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfassungsrechtlich so weit wie möglich gehende Mitgestaltungsrechte bekommen. Denn die Zeiten, in denen sie lediglich Ausführende der Anweisungen und Entscheidungen ihrer Dienststellen und deren Leiter oder Leiterinnen sein sollten, sind in der modernen Gesellschaft vorbei. In der Thüringer Verfassung gibt es, anders als in anderen Bundesländern oder im Grundgesetz, jetzt schon eine Bestimmung zum Bereich Personalvertretung, den Artikel 37 Abs. 3.
Er ist aber nach den Maßstäben moderner emanzipatorischer Mitbestimmungsmodelle äußerst nachbesserungsbedürftig, meine Damen und Herren, und deshalb liegt Ihnen nun ein entsprechender Gesetzentwurf der Linksfraktion zur Änderung der Thüringer Verfassung vor.
Ein modernes Personalvertretungsrecht bedeutet aus unserer Sicht ein verfassungsrechtlich weitestgehender Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte. Ein modernes Personalvertretungsrecht bedeutet Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretung auf dem Niveau des Betriebsverfassungsgesetzes. Es bedeutet Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen, die Beteiligung und das Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungs- und Funktionalreform und ein modernes Personalvertretungsrecht bedeutet für uns eine frühzeitig einsetzende Mitbestimmung der demokratisch legitimierten Vertretungen der Beschäftigten auch im Diskussions- und Planungsprozess.
Die Linksfraktion legt heute zur Erreichung dieser eben beschriebenen Ziele eines modernen Personalvertretungsrechts einen Gesetzentwurf vor, den ich noch mal in zwei Sätzen zusammenfassen möchte. Mit einer Änderung des Artikels 37 Abs. 3 geht es uns in erster Linie um die Stärkung der Mitbestimmung durch die Ausweitung des Handlungsund Gestaltungsspielraums der Personalräte. Demokratisierung und Transparenz sind gerade mit Blick auf die anstehenden Reformen in Verwaltungen und Strukturen Thüringens aus Sicht der Beschäftigten und Betroffenen unverzichtbar. Wir beantragen daher für uns die Überweisung des Gesetzentwurfs zur Diskussion an den Innenausschuss, meine Damen und Herren.
Danke schön. Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat das Wort der Abgeordnete Gumprecht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, im ersten Moment hat mich der vorliegende Entwurf ein wenig verwirrt, eine Verfassungsänderung zur Stärkung der Personalvertretung im öffentlichen Dienst. Erst der letzte Satz zur Begründung machte deutlich, worauf Sie eigentlich hinaus wollen und abzielen. Dort ist zu lesen, dass nach dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung sehr zeitnah das Thüringer Personalvertretungsgesetz umgestaltet werden soll; also da liegt der ganze Zielpunkt Ihres Antrags.
den Dezember, erinnern. Damals, also vor gut einem Jahr, haben wir die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Wir haben ein modernes und flexibles Personalvertretungsrecht in Thüringen geschaffen und die Rechte der Personalvertretung gestärkt darin, natürlich ohne die Stimmen der LINKEN, das möchte ich hinzufügen. Ihr eigener Entwurf hatte keine Mehrheit gefunden. Und nun nehmen Sie zwei Punkte aus Ihrem damaligen Gesetzentwurf, schreiben „Verfassungsänderung“ darauf und setzen das Thema auf die Tagesordnung. Das kann man natürlich machen, ich hätte mir aber eine klare inhaltliche Begründung gewünscht, wenn man schon das Wort „Verfassungsänderung“ hier oben drüber schreibt, nämlich die Begründung, warum sich dieses neue Personalvertretungsgesetz nicht bewährt hat und warum es nun gerade Verfassungsrang haben soll.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das zeigt, dass Sie zwar lesen, aber nicht verstehen können.)
Nein, die Sache sieht doch so aus, das Recht auf Mitbestimmung hat durch Artikel 37 Abs. 3 nämlich bereits Verfassungsrang und ist nach meiner Auffassung und auch der meiner Fraktion ausreichend ausgestaltet. Mit der Novelle des Gesetzes haben wir vor einem Jahr unter anderem, ich erinnere, die Mitbestimmung in kleinen Dienststellen verbessert, die Regelungen zur Freistellung verbessert. Wir haben das Gesetz auf die Leiharbeiter ausgeweitet und wir haben die Mitbestimmung des Personalrats bei Kündigungen eingeführt, um nur ein paar Beispiele heranzuziehen. Wo also sehen Sie die inhaltliche Notwendigkeit für die Gesetzesänderung, gar für die Verfassungsänderung, eine inhaltliche Notwendigkeit wohlgemerkt, nicht allein ein ideologisch geprägter Wunsch. Nein, dieser Entwurf gehört für uns in die Kategorie „Alter Wein in neuen Schläuchen“. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der ja nicht besonders lange Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE versucht, ein modernes Personalvertretungsrecht dadurch zu bekommen, dass die jetzt schon vorhandene verfassungsrechtliche Normierung konkreter oder zumindest weitschweifiger gefasst wird. Wir unterstützen nachdrücklich und unvoreingenommen ein neues und modernes Personalvertretungsrecht. Und wenn dazu Initiativen, von wem auch immer, in die
sem Haus vorgelegt werden, sind wir bereit, dazu positiv zu diskutieren. Wir halten aber in diesem konkreten Fall die Ziel-Mittel-Relation für verfehlt aus verfassungsrechtlichen Gründen. Ich bin in meiner Haltung dazu, die auch die meiner Fraktion ist, noch einmal bestärkt worden in einem Vortrag von Herrn Prof. Leicht vorgestern in der Staatskanzlei, der deutlich gemacht hat, dass Verfassungen und deren Ausgestaltung nur dann besonders gut sind, wenn sie kurz sind, weil sie dafür sorgen, dass durch ihre Kürze der politische Streit dort bleibt, wo er hingehört, nämlich im Parlament und in der öffentlichen Debatte, und nicht verlagert wird in eine mutmaßlich sichere verfassungsrechtliche Normierung. Das gilt hier auch. Die zwei Sätze, die angefügt werden sollen, tragen überhaupt nicht dazu bei, dass Sie die Hoffnung haben können, dass die Mehrheit in diesem Haus ein modernes Personalvertretungsrecht mit abstimmt. Das ist damit immer noch nicht notwendig und dementsprechend ist dieser Verfassungszusatz oder …
Nein, es ist eben nicht egal, wie eine Verfassung aussieht. Eine Verfassung sollte, wenn es irgendwie geht, so klar sein, dass sie nicht zu Zweifeln Anlass gibt. Und je weniger Sätze man braucht …
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wenn die Mehrheit im Hause das Mitbestim- mungsrecht wollte, könnte sie den Entwurf ändern.)
Genau das ist doch mein Ansatz, warum ich Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte und werde. Wenn Sie wollten, könnten Sie es auch jetzt schon. Ein Verfassungszusatz, der auch nicht zwingen kann, denn das, was Sie reinschreiben, es heißt dann: In Dienststellen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Betrieben bestimmen die Personalvertretungen bei allen Angelegenheiten und Maßnahmen mit - und so weiter. Das zu wollen, könnte auch im Personalvertretungsrecht eingefügt werden. Diese Art von umfassender Mitbestimmung wird aber durch die Mehrheit des Hauses hier abgelehnt. Sie können nicht erwarten, dass das in der Verfassungsproblematik anders gesehen wird. Natürlich wird das auch dort abgelehnt werden. Dieser Gesetzentwurf hatte von vornherein hier keinerlei Chance auf Diskussion, meiner Ansicht nach,
hat aber natürlich den Charme, sich politisch als jemand darstellen zu können, der dem öffentlichen Dienst sehr nahe ist und vor allem den Mitarbeitenden. Das sind Sie auch. Aber wir nehmen das für uns auch in Anspruch. Das heißt, wenn Sie hier Änderungen am Personalvertretungsrecht vorlegen, werden wir in diese Richtung, in die Ihr Antrag zielt,
positiv mitdiskutieren. Verfassungsrang aber deshalb zu geben, halten wir für nicht angemessen. Insofern werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, sind aber sehr wohl der Meinung, ihn überweisen zu können an die Ausschüsse und dort zu diskutieren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Vorredner, Herr Gumprecht, hat gesagt, er war beim Lesen des Gesetzentwurfs etwas verwirrt. Ich muss sagen, ich habe mich gefragt, warum Sie das heute eigentlich hier wieder veranstalten. Wir haben seit gut einem Jahr - Herr Gumprecht hat es zumindest gesagt, er hat es ausgeführt - ein neues Personalvertretungsrecht, also etwas länger. In Thüringen wurde das Ende 2011 hier im Hohen Hause verabschiedet, 2012 trat es dann in Kraft. Wir haben also neue rechtliche Rahmenbedingungen. Jetzt ist es März 2013 und Sie setzen erneut dieses Thema auf die Tagesordnung.
Es ist uns allen, wie Sie mittlerweile gehört haben andere Fraktionen haben jetzt noch nicht gesprochen - aber den meisten zumindest schleierhaft, warum Sie das tun. Aber es ist sicherlich legitim, von Zeit zu Zeit bestimmte rechtliche Fragen erneut diskutieren zu wollen, das will ich ja gar nicht absprechen. Jetzt hätten Sie auch einen Antrag generell auf Änderung des Personalvertretungsgesetzes einbringen können, heute muss aber - Herr Meyer hat es eben auch schon mal sehr schön skizziert die Verfassung dafür herhalten. So weit, so schlecht. Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf nun, dass in sämtlichen Angelegenheiten eine Mitbestimmung der Personalvertretung erfolgen soll, die die Belange der Beschäftigten betreffen. Ich habe es mal abgekürzt, aber das ist eigentlich der Kernpunkt dessen, was hier von der Fraktion DIE LINKE gefordert wird. Also quasi soll alles, was in irgendeiner Form Angelegenheit der Personalvertretung ist, hier mit reingepackt werden.
Ich habe mal recherchiert, ich habe festgestellt, diese Idee ist gar nicht so neu. Vor acht Jahren, dann vor vier Jahren und schließlich 2011 haben Sie schon einmal so einen Vorstoß auf Änderung der rechtlichen Regelung eingebracht. Immer ist er abgelehnt worden. Frau Berninger, erschrecken Sie bitte nicht, es wird auch dieses Mal so sein. Ich sage das nur, weil, wenn die Halbwertzeit der Einbringung jetzt noch kürzer wird - Sie werden dann sicherlich 2014 erneut einen Anlauf machen -, wird
das wahrscheinlich ähnlich ausgehen. Es geht nämlich eigentlich um etwas ganz Spezielles hier auch in diesem Antrag, den Sie stellen, oder in diesem Gesetzentwurf. Es geht um die sogenannte, ich nenne das mal, Allzuständigkeit, also eine unbeschränkte Mitbestimmungsmöglichkeit der Personalvertretung. Das klingt zwar verlockend, aber ich bezweifle, ob das in der Sache zweckdienlich ist. Als wir noch einen Innenminister hatten, der Huber hieß, hat der das schon einmal ausgeführt. Er sagte damals sinngemäß - ich habe im Protokoll mal nachgeblättert -, in den Dienststellen wird es keine Klarheit bringen und auch bei den Personalräten nicht. Die jetzt vorliegende gesetzliche Grundlage und Herr Gumprecht hat es schon ausgeführt - also das jetzt in Kraft getretene Personalvertretungsrecht ist eine gute Grundlage, sagen wir, für Personalräte in unserem Land, die Interessen der Bediensteten wesentlich besser vertreten zu können als das lange Jahre vorher war. Aber ich glaube, das ist ja der Knackpunkt, Frau Berninger - Sie haben es auch vorhin noch einmal in der Einbringung zu Ihrem Gesetzentwurf betont -, Sie behaupten ja, dieses Gesetz, diese geltende jetzige rechtliche Regelung sei eben nicht gut. Und genau da verläuft das Spannungsfeld hier im Hohen Hause. Das muss man ja auch einfach mal darstellen. Sie sagen, es ist nicht gut oder nicht gut genug.
Wir sagen, es ist ein gewaltiger Schritt nach vorn. Und klar, es gibt immer Gesetze, die man noch ein bisschen besser machen kann. Ich sage, dieses neue Personalvertretungsrecht verdient endlich auch im Freistaat Thüringen wieder den Namen des Personalvertretungsgesetzes, das war ja vorher nicht so. Es braucht also unserer Meinung nach überhaupt keine Verfassungsänderung mit einer das hat auch Herr Meyer schon gesagt - recht schwammigen Formulierung, es betrifft übrigens auch den zweiten Aspekt Ihrer angestrebten Änderung. Mit Verlaub, Frau Präsidentin, ich zitiere mal aus dem Artikel 1, den Sie hier dem Gesetzentwurf mit angehängt haben: „Die Personalvertretungen haben zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information.“, so steht es hier drin. Aber gucken Sie bitte mal in das jetzige Personalvertretungsrecht, da gibt es den § 68 Abs. 2. Da steht drin: „Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten, ….“ Das steht da so drin, sie sind zu unterrichten. Also es ist mir schleierhaft, weshalb Sie jetzt über das Vehikel einer Verfassungsänderung versuchen wollen, diese klare rechtliche Regelung noch mal in diesen Artikel hineinzupacken. Da steht also, wie gesagt, im jetzigen Personalvertretungsgesetz alles schon drin, klarer geht es eigentlich nicht. Ich gehe noch ein Stückchen weiter als Herr Meyer und sage, ich für
meine Fraktion werde die Überweisung an die Ausschüsse ablehnen. Man muss sich natürlich auch noch ein bisschen was aufheben für die Debatte in der zweiten Lesung. Ich sage, wenn Sie wirklich innovativ sind, Frau Berninger und die Fraktion DIE LINKE, dann ersparen Sie uns das und denken einfach darüber nach, weil Sie wissen, die Erfolgsaussichten sind gen null, hier in diesem Haus die Verfassung ändern zu wollen. Ziehen Sie einfach diesen Gesetzentwurf zurück. Das wäre wirklich mal eine gute Sache.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nein, Herr Gumprecht, wir haben durch die Gesetzesnovelle 2011 nicht ein wirklich modernes und tatsächlich beschäftigtenfreundliches Gesetz bekommen,
vor dessen Hintergrund auch weiterhin die Gewerkschaften und der DGB tatsächlich Nachbesserungsbedarf am Thüringer Personalvertretungsrecht sehen und unseren Vorschlag auf Verfassungsänderung auch einmütig unterstützen.
Herr Hey - und Herr Meyer hat das auch gesagt -, es geht uns tatsächlich darum, den Rahmen für die Gesetzgebung zum Personalvertretungsrecht in der Verfassung so regelungsklar und inhaltlich eindeutig wie auch weit zu fassen, dass ein modernes Personalvertretungsrecht in Thüringen möglich wird und wir in den Debatten dann nicht wieder das Argument gerade von Ihnen hören müssen, dass diese weitestgehenden Vorschläge durch die Verfassung verunmöglicht sind.
Das wollen wir gerade durch diese Verfassungsänderung erreichen, dass wir ein Personalvertretungsrecht bekommen, das tatsächlich den heutigen Anforderungen mit Blick auf die anstehenden Reformen in den Verwaltungen auch als modern bezeichnet werden kann.
Der Umstand, dass wir als LINKE immer wieder hier für ein novelliertes Personalvertretungsrecht stehen und auch gemeinsam dies mit den Beschäftigten, den Gewerkschaften und den Sozialverbänden besprechen und vorbereiten - darauf hat meine Kollegin Sabine Berninger hingewiesen -, hat eine verfassungsrechtliche oder besser verfassungsgerichtliche Geschichte in Thüringen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein hatte das Gericht das Letztentscheidungsrecht einer unabhängigen Einigungsstelle unter gleichberechtigter Mitwirkung der Personalvertretung in bestimmten Fällen für verfassungswidrig erklärt. Das Problem bestehe, so das Gericht „bei Entscheidungen, die von Bedeutung für die Erfüllung des Amtsauftrags sind, das heißt auch zur zeitnahen und effizienten Aufgabenerledigung gegenüber den Bürgern dienen, …“ sprich, bei Stellenbesetzungen für Funktionen, in denen hoheitliches, staatliches Handeln verlangt wird. Das Urteil aus Karlsruhe bedeutet, dass in allen Personalvertretungsgesetzen in den Ländern die Regelungen zum Mitbestimmungskatalog, insbesondere den Fällen der vollen Mitbestimmung, mit Blick auf diese verfassungsrechtlichen Vorgaben dann auf den Prüfstand mussten.
Und was geschah in Thüringen? Die damalige Thüringer CDU-Alleinregierung missbrauchte im Jahr 2001 diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, um das bis dahin bestehende Personalvertretungsrecht in Thüringen zurechtzustutzen. Gewerkschaften und Personalräte protestierten, Verfahren der Personalvertretungen wurden diskreditiert, Personalräte verkleinert. Die Mitbestimmung wurde zusammengestrichen und eine sogenannte Mitwirkung eingeführt. Die damalige Fraktion der PDS klagte gegen die Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und konnte mit Urteil vom 20. April 2004 lediglich in einem der neun angegriffenen Punkte erfolgreich sein.