Wir können uns diesen Forschungsverbund auch etwa wie ein Schaufenster vorstellen, sichtbar machen, wie stark Deutschland im Bereich der geisteswissenschaftlichen, der literaturwissenschaftlichen Forschung aufgestellt ist. Das ist die Idee dahinter und deswegen unterstützt auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung dieses Projekt. Hierin sehe ich eine große Chance für Thüringen und die Entwicklung der Klassik Stiftung, aber und auch das ist hier noch einmal deutlich gemacht worden - auch die Forschungsbibliothek Gotha hat herausragende Bestände im Bereich der Reformationsgeschichte.
Wir fördern schon heute eine Projektgruppe, die dazu beiträgt, die Forschungsbibliothek Gotha stärker als Standort für die Reformationsforschung zu profilieren. Die Forschungsbibliothek Gotha treibt mit Unterstützung der DFG z.B. den Ausbau der Studienstätte „Protestantismus“ voran. Ich denke, die Forschungsbibliothek Gotha könnte eine wichtige Bereicherung für den Forschungsverbund Wolfenbüttel-Weimar-Marbach sein und ich will prüfen, wie wir dieses Potenzial einbringen und nutzen können.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Thüringen ist Kulturland, das haben wir hier immer wieder diskutiert und gerade in der heutigen Debatte wird es noch einmal deutlich. Was aber auch deutlich wird und was mich besonders freut, dass diese Entwicklung wirklich aus allen Fraktionen getragen und unterstützt wird. Ich denke, das macht ein Stück Stärke dieses Kulturlandes aus und deshalb herzlichen Dank für Ihre breite Unterstützung.
Vielen Dank. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. So stimmen wir über den Antrag der Fraktionen in der Drucksache 5/5444 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Antrag? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe auch keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich weiß ja nicht, wie die Abstimmung so viel Erheiterung bei der Fraktion DIE LINKE finden kann. Gut, okay.
Schlussfolgerungen und Berichtsersuchen zu den Vorgängen, die zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität durch E.coli- und coliforme Bakterien im Versorgungsgebiet der ThüWa ThüringenWasser GmbH im Sommer 2012 führten Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5482
Ich sehe, es wird Begründung gewünscht durch den Abgeordneten Kummer. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Juli 2012 mussten rund 200.000 Menschen im Versorgungsbereich der Ohratalsperre der Thüringer Fernwasserversorgung ihr Wasser abkochen, nachdem das Institut für Wasser- und Umweltanalytik in Luisenthal E.coliBakterien im Fernwassersystem nachgewiesen hat
te. Anschließend kam es zum Streit zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und dem Institut für Wasser- und Umweltanalytik, ob es sich bei diesem E.coli-Bakterien-Nachweis um einen Messfehler oder um ein wirkliches Problem in der Fernwasserversorgung handelte. Dieser Streit gipfelte inzwischen - das war den Medien zu entnehmen - in einer Strafanzeige der Thüringer Fernwasserversorgung gegen den ThüWa-Chef, zu der ThüWa gehört das Institut. Das Institut für Wasseranalytik und Umweltanalytik hat inzwischen den Auftrag von der Fernwasserversorgung verloren, obwohl sich die Messfehler-These auch bei der Untersuchung des Landesamts für Verbraucherschutz nicht erhärten ließ.
Meine Damen und Herren, über all dem Streit konnte bisher die Ursache für den Nachweis der E.coliBakterien im Fernwasser nicht gefunden werden. Der heute hier vorliegende Antrag soll dazu dienen, auf der einen Seite Möglichkeiten zu suchen, die Ursachen doch noch zu klären, damit in Zukunft E.coli-Belastungen im Fernwasser nicht wieder vorkommen und auf der anderen Seite aber auch die Schlussfolgerungen aus dem Ereignis zu ziehen, denn man muss schon feststellen, wenn es sich unter anderem um wirklich gefährliche Coli-Keime gehandelt hätte, dann hätte bei dieser Belastung eine Epidemie entstehen können und es wäre schwer gewesen, wenn die angezüchteten Keime eben nicht mehr vorliegen. Es gibt im Moment noch keine Vorschrift, es gab zumindest zum damaligen Zeitpunkt noch keine Vorschrift, dass hier eine Einlagerung des Befundes hätte durchgeführt werden müssen oder ein Erhalten dieses Bakterienstammes. Dann hätte man nicht so ohne Weiteres herausfinden können, welche Erreger es sind und entsprechende Maßnahmen einleiten können. Deshalb ist aus Sicht des Vorbeugens ein weiteres Behandeln dieses Umstands aus unserer Sicht dringend erforderlich und es sind auch weiterhin Maßnahmen geboten, um Aufklärung über den Sachverhalt vom Sommer vorigen Jahres zu leisten. Danke schön.
Vielen Dank. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte für die Landesregierung Stellung zum Antrag nehmen und einen Sofortbericht abgeben. Bei routinemäßigen Eigenkontrolluntersuchungen wurden an den Überga
bestellen des Fernwassers der Thüringer Fernwasserversorgung Mittel- und Nordthüringen und in Hochbehältern im Versorgungsgebiet der ThüWa, ThüringenWasser GmbH, in der 27. und 28. Kalenderwoche 2012 E.coli-Bakterien und coliforme Bakterien festgestellt. Nach Beratung mit der ThüWa, der Fernwasserversorgung, des Labors, dessen Untersuchungen die erhobenen Befunde erbracht hatten, und den Gesundheitsämtern der Städte Erfurt und Weimar sowie der Landkreise Gotha und Sömmerda am 9. Juli 2012 haben die Gesundheitsämter der Stadt Erfurt und des Landkreises Sömmerda für das Versorgungsgebiet der ThüWa ein Abkochgebot erlassen. Das Abkochgebot betraf die gesamte Stadt Erfurt und die Gemeinden des Trinkwasserzweckverbands Thüringer Becken im Landkreis Sömmerda, also insgesamt 230.000 Einwohner. Die Nutzungseinschränkung betraf den Zeitraum vom 9. bis 16. Juli 2012.
Grundsätzlich muss einführend festgestellt werden, dass die beteiligten Gesundheitsämter richtig gehandelt haben. Es galt, eine akute Gesundheitsgefährdung von der betroffenen Bevölkerung fernzuhalten. Alle akuten Maßnahmen wurden zunächst systematisch und zeitnah seitens der beteiligten Behörden in Kooperation mit allen weiteren beteiligten Akteuren umgesetzt. Es wurden weitere Labore für eine Vielzahl von Nachuntersuchungen des Trinkwassers eingesetzt. In die Ursachenforschung waren mehrere Gesundheitsämter, also die Städte Erfurt, Weimar, Jena und die Landkreise Sömmerda, Gotha, Weimarer Land, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis und das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz involviert. Diese haben von den verantwortlichen Wasserversorgern eine Überprüfung ihrer Anlagen zum Beispiel auf technische und bauliche Mängel und eine entsprechende Beeinträchtigung verlangt. Gleichzeitig wurden umfangreiche zusätzliche Beprobungen durchgeführt, die vor allem im TLLV untersucht wurden. Aus der Auswertung aller gewonnenen Daten, dazu gehören die Ergebnisse von 847 Trinkwasserproben, die Berichte der Wasserversorger, beteiligter Behörden, Ingenieurbüros und Sachverständiger, ergaben sich keine eindeutigen Hinweise auf technische und bauliche Mängel der Anlagen oder sonstige Eintragpfade für E.coli und coliforme Keime. Zur Ursachenforschung zählte auch eine Überprüfung des Labors, welches die ursprünglichen Befunde erstellt hatte, sowie der Probennahme. Das TLLV ist unabhängige Stelle nach § 15 der Trinkwasserverordnung. In dieser Funktion ist es für die Überprüfung der Voraussetzungen zuständig, die Labore laut Trinkwasserverordnung erfüllen müssen, um in Thüringen Trinkwasser untersuchen zu dürfen. Die umfangreiche Untersuchung ergab keine eindeutigen Hinweise darauf, dass Unzulänglichkeiten im Verfahren der Beprobung oder Untersuchung des Trinkwassers im Labor zu einer fehlerhaften Befundstellung geführt hätten. So muss neben der er
freulichen Feststellung, dass es aufgrund des umsichtigen Handelns der Gesundheitsämter in Kooperation mit den Wasserversorgern zu keinen bekanntgewordenen umfangreicheren Erkrankungsfällen gekommen ist, gleichzeitig das weniger befriedigende Ergebnis zur Kenntnis genommen werden, dass trotz umfangreicher Recherchen, Kontrollen und Maßnahmen der Wasserversorgungsunternehmen, der Gesundheitsämter sowie des TLLV und des TMSFG eine abschließende Ursache für das Geschehen nicht ermittelt werden konnte. Bezug nehmend auf das im Antrag unter Ziffer 1 c erwähnte Gutachten der Herren Prof. Exner und Dr. Koch, welches im Auftrag der ThüWa erstellt wurde, ist festzustellen, dass auch darin keine ursächliche Aufklärung der Trinkwasserkontamination geleistet werden konnte. Entgegen der in der Presse kolportierten Aussage, die Ursache sei in einer Verunreinigung des Wassers der Ohratalsperre zu suchen, muss festgestellt werden, dass es dafür keine eindeutigen Hinweise gibt, weder im Ergebnis unserer eigenen Ursachenforschung noch im Gutachten der Herren Exner und Koch.
Eine weitere Erkenntnis dieses Vorfalls, die zum Teil auch Eingang in das gesamte Gutachten gefunden hat, ist, dass die Zusammenarbeit der Wasserversorger untereinander gerade in einer solch schwierigen Situation einer Trinkwasserkontamination mit sehr vielen betroffenen Bürgern reibungslos und frei von gegenseitigen Schuldzuweisungen ablaufen muss.
Als Schlussfolgerung aus dem Geschehen soll laut Antrag Ziffer 2 a das Störfallmanagement hinsichtlich der sogenannten proaktiven und reaktiven Maßnahmen und Strukturen weiter überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
Wie ich bereits erwähnt habe, waren die durch die beteiligten Gesundheitsämter eingeleiteten Maßnahmen zeitnah und den erhobenen Befunden angemessen und nicht zu kritisieren. Wie eingangs auch bereits gesagt, war es notwendig, eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Bevölkerung fernzuhalten. Trotzdem sehen wir unsere Aufgabe darin, ein derartiges Ereignis zum Anlass zu nehmen, vorhandene Empfehlungen und darauf basierende Abläufe kritisch zu prüfen. Bereits im Sommer 2012 wurde das Meldemanagement von Grenzwertüberschreitungen überarbeitet und vereinheitlicht sowie die Meldeabläufe konkretisiert. Weiterhin werden die bereits vorhandenen Empfehlungen hinsichtlich der im Dezember 2012 in Kraft getretenen geänderten Trinkwasserverordnung und auch auf der Basis der erst im Entwurf vorliegenden Leitlinien des Umweltbundesamtes zum Vollzug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung aktualisiert. Diese Leitlinien betreffen Maßnahmen im Fall der Nichteinhaltung von Grenzwerten und der Nichterfüllung von Anforderungen hinsichtlich der Trinkwasserhygiene. Damit soll den Gesundheits
ämtern ein aktualisiertes und auf dem neuesten Stand der Trinkwasserhygiene befindliches Werkzeug in die Hand gegeben werden, jederzeit in vergleichbaren Situationen den Umständen entsprechend angemessen handeln zu können. Eine gesonderte Störfallmanagementgruppe des Landes erscheint derzeit nicht sinnfällig. Dazu sind die örtlichen und technischen Gegebenheiten bei den Versorgungsträgern bzw. in deren einzelnen Versorgungsgebieten zu spezifisch. Unabhängig davon stehen den Versorgungsträgern jedoch je nach Lage des Einzelfalls die entsprechenden Behörden und Einrichtungen des Landes uneingeschränkt zur Verfügung. Der Stand der Technik in der Wasserversorgung, so auch der Stand der Technik im Störfallmanagement, wird von dem Ingenieurtechnischen Verband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches DVGW formuliert. Das DVGW Blatt W 1020 - Empfehlungen und Hinweise für den Fall von Grenzüberschreitungen und anderen Abweichungen von Anforderungen der Trinkwasserverordnungen - untersetzt die Trinkwasserverordnung. Es wurde auch unter Einbeziehung des Bundes und der Länder erarbeitet. Darüber hinaus sieht das zuständige Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz keinen Bedarf, weitere allgemeine Empfehlungen zu geben.
Zu Ziffer 2 b des Antrags möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Wasserversorgung grundsätzlich von den Kommunen betrieben wird. Lediglich die Thüringer Fernwasserversorgung als Anstalt öffentlichen Rechts arbeitet neben der teilweisen kommunalen Trägerschaft auch unter Beteiligung des Freistaats Thüringen. Für den Störfall im Juli 2012 finden weder die Behörden noch die Gutachter einen zweifelsfreien Verursacher. Da die Verursachung bei der Thüringer Fernwasserversorgung nicht gefunden wurde, gibt es auch keinen Anlass, einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Unabhängig davon betreibt die Thüringer Fernwasserversorgung für die unterschiedlichsten Szenarien Vorsorge für den Havariefall. Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Gemäß § 29 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also in doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht in Nummer 1. Ich sehe alle Fraktionen. Dann gehen wir in die Beratung zum Sofortbericht auf Antrag aller Fraktion und gleichzeitig in die Beratung zur Nummer 2 des Antrags. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Egon Primas von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesem Antrag handelt es sich um einen Nachklapp zur Aktuellen Stunde der Fraktion DIE LINKE im Sommer des letzten Jahres. Da standen wir auch schon hier und haben darüber debattiert, ob bei dem am 9. Juli ausgesprochenen Abkochgebot für Trinkwasser im Großraum Erfurt aufgrund der Feststellung von E.coli-Bakterien in den Leitungen der ThüWa alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Eine Ursache für diesen Störfall konnte damals nicht genannt werden. Ich war damals der Ansicht, dass die Landesregierung, das TLLV, die Gesundheitsämter und die Wasserversorger, insbesondere die ThüWa, saubere Arbeit geleistet haben. Dieser Ansicht bin ich auch heute noch. Nach dem Sofortbericht der Ministerin - vielen Dank dafür - hat sich gezeigt, dass wir auch heute nicht wissen, was falsch gelaufen sein soll. Alle Zahnräder haben wie geplant ineinandergegriffen und den planmäßigen Mechanismus in Gang gesetzt, der zu den ergriffenen Maßnahmen geführt und eine akute Gesundheitsgefährdung von der betroffenen Bevölkerung ferngehalten hat. Sämtliche Überprüfungen konnten keinen Hinweis auf technische oder bauliche Mängel der Anlagen geben. Auch bei einem Beprobungsverfahren und den Trinkwasseruntersuchungen konnten keine Unzulänglichkeiten festgestellt werden.
So weit, so gut, aber was nützt uns das? Wir hofften damals, dass uns das von der ThüWa in Auftrag gegebene Gutachten Aufschluss über die Ursachen der Wasserkontamination geben kann, aber weit gefehlt. Auch dieses Gutachten konnte nicht zur Erhellung der ursächlichen Umstände beitragen. Wir wissen noch immer nicht, woher die coliformen Bakterien kamen. Was wir aber wissen und was uns das Gutachten lehrt, ist, dass die voreiligen Schuldzuweisungen an das Labor in Luisenthal nicht sonderlich hilfreich gewesen sein sollen.
Diese Beschuldigungen sollen verhindert haben, dass eine ordnungsgemäße Aufarbeitung des Falles erfolgen konnte. Die Aufkündigung der Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Labor soll dazu geführt haben, dass eine systematische Abklärung relevanter Ursachen nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht mehr mit der erforderlichen Systematik durchgeführt werden konnte. Jetzt stehen wir also vor der Frage, welche Schlussfolgerungen wir aus dem Störfall und den analysierten Gründen, dem Gutachten ziehen. Im Ergebnis konnten wir feststellen, dass wir derartige Krisensituationen nur in den Griff bekommen, wenn alle Verantwortlichen gut zusammenarbeiten, und zwar besonnen und ohne gleich jemandem die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, schlagen deshalb die Installation einer Störfallmanagementgruppe vor. Grundsätzlich ist das, glaube ich, kein falscher Ansatz, durchdachte Koordinierung hat noch keinem geschadet. Aber ob uns mehr Bürokratie wirklich weiterhilft? Das Management hat doch im Grunde funktioniert. Ich muss mich leider wiederholen, aber alle eingeleiteten Maßnahmen sind rechtzeitig erfolgt und waren nicht zu hinterfragen. Dass wir nicht wissen, wie es zu dem Störfall kommen konnte, ist nicht befriedigend. Aber entscheidend ist doch, dass das Kontroll- und Warnsystem funktioniert hat und die Bevölkerung rechtzeitig gewarnt wurde. Was soll die Störfallmanagementgruppe da noch besser machen? Eine Kontaminierung des Trinkwassers kann sie auch nicht verhindern. Sie schlagen auch vor, dass landeseigene Empfehlungen erarbeitet werden sollen. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, wenden wir in Thüringen die Empfehlungen von NordrheinWestfalen an.
Wie wir von Frau Ministerin gehört haben, hat auch die Landesregierung nicht geschlafen und das Meldemanagement von Grenzwertüberschreitungen im letzten Sommer überarbeitet und die Meldeabläufe konkretisiert. Außerdem werden die bereits vorhandenen Empfehlungen hinsichtlich der im Dezember 2012 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung und auch auf der Basis der zurzeit im Entwurf vorliegenden Leitlinie des Umweltbundesamts zum Vollzug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung aktualisiert. Diese Leitlinien werden von den Gesundheitsämtern angewandt, um die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen, wenn es Auffälligkeiten bei Trinkwasserproben gibt. Auch deshalb glauben wir nicht, dass eine Störfallmanagementgruppe benötigt wird. Jeder weiß, was er zu tun hat.
Was Ihre Forderung nach einem langfristigen und mittelfristigen Sanierungsplan betrifft, kann ich nur fragen: Wenn wir keine Ursache für den Störfall finden, was sollen wir denn sanieren? Nach all diesen Feststellungen, meine Damen und Herren, können wir Ihren Antrag im Ergebnis dessen, was ich vorgetragen habe, nur ablehnen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, auch ich möchte mich erst mal für den umfangreichen Bericht bedanken, den Sie hier gegeben haben. Unsere Kritik zielt auch nicht darauf ab, dass in den Phasen 1 bis 4 etwas falsch ge
macht worden ist, aber Sie entnehmen sicherlich auch aus der Presse der vergangenen Woche, dass sich hier, ich will mal sagen, Unstimmigkeiten zwischen zwei wichtigen Partnern in der Trinkwasserversorgung ergeben haben. Das können wir so einfach nicht hinnehmen. Ich denke, genau beim Störfallmanagement war hier wirklich richtig von den Partnern gearbeitet worden. Wenn man das noch mal reflektiert, was genau auch in die Öffentlichkeit gekommen ist, was damals an Presseartikeln kam, dann kann man nur registrieren, hier haben wirklich alle Beteiligten kameradschaftlich und auch auf Augenhöhe zusammengearbeitet. Was später passiert ist, dass es gerade zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und der ThüWa zu Unstimmigkeiten kam, kann ich nicht bewerten, will ich auch nicht bewerten. Fakt ist aber - ich war bei der Vorstellung des Exner-Gutachtens vor Ort -, dass die dort anwesenden Gesundheitsämter aus den verschiedenen Kreisen - die Thüringer Fernwasserversorgung war auch vor Ort, aber auch die ThüWa und das Institut für Wasser- und Umweltanalytik - bestrebt sind, hier nicht nur den Ursachen auf den Grund zu gehen, sondern auch zu überlegen, wie kann man mit dieser Situation jetzt umgehen. Denn eines ist klar, wenn ich die Ursachen für diesen Vorgang nicht gefunden habe, dann kann das immer wieder passieren, kann an dieser Stelle auch immer wieder die Menschen in Beunruhigung setzen.
Eine zweite Kritik möchte ich auch noch loswerden. Genau dieser Streit zwischen ThüWa und Fernwasserversorgung beunruhigt doch die Menschen. Wenn noch vor Weihnachten die Menschen gesagt haben, na war denn da überhaupt was, das war doch ein Messfehler, dann muss ich sagen, dann sind hier irreführend auch Informationen an die Öffentlichkeit gelangt, und das kann so nicht sein.
Meines Erachtens war es in einer ersten Pressemitteilung so, dass aus dem Ministerium die Information kam, es ist möglicherweise - und es war nicht möglicherweise, sondern es war ein Messfehler. Genau hier muss ich sagen, ich habe mit den verschiedenen Beteiligten gesprochen. Ich habe mit Herrn Reinhart von der ThüWa gesprochen, ich war im Institut für Wasser- und Umweltanalytik und ich war auch im Landesamt für Verbraucherschutz. Alle Beteiligten haben dort sehr sensibel auf die Frage nach diesen Ursachen reagiert und haben immer wieder gesagt, die Ursachen sind nicht geklärt, es gibt hierfür und hierfür Argumente, die sicher die Beteiligten auch zusammengetragen haben. Ich muss sagen, dadurch dass es eine einseitige Schuldzuweisung gab, hat man sich wirklich einer fundierten Aufarbeitung der Ursache entzogen und hat hier die Schuld einseitig auf das Institut für Wasser- und Umweltanalytik abgeschoben. Das kann ich so nicht akzeptieren. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Sofortbericht an die Frau Ministerin. Vielen Dank aber ausdrücklich auch für diesen Antrag. Ich halte es für wichtig, dass wir über diesen Vorfall an dieser Stelle reden. Ich halte es für richtig, dass wir auch erneut einen Vorfall thematisieren, der dazu geführt hat, dass 230.000 Thüringer ihr Wasser abkochen mussten. Das war ungefähr jeder zehnte Thüringer, der für eine kurze Zeit sein Wasser abkochen musste. Wir sind es den Menschen schon schuldig, dass wir das thematisieren, dass wir darüber reden und eben auch eine gewisse Ursachenforschung hier betreiben. Wenn man darüber redet, da muss man sagen, ja, wir können die Ursache für diese Kontamination nicht benennen. Ich halte es auch für sehr zweifelhaft, auch mit dem zeitlichen Abstand, dass wir das in Zukunft noch irgendwann herausfinden werden, wo diese Verunreinigung in das Wasser gekommen ist. Das ist unerfreulich, da teile ich die Einschätzung meiner Vorredner ausdrücklich. Es ist jetzt aber nicht so ungewöhnlich, dass man bei einer Grenzwertüberschreitung, die wirklich ganz kurzzeitig festgestellt worden ist und die sich dann nicht mehr reproduzieren ließ, im Nachhinein jetzt nicht im Detail klären kann, wo das herkam. Wie gesagt, unschön, unerfreulich, lässt sich aber schwierig ändern.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir auswerten müssen, was passiert ist, als diese Grenzwertüberschreitung gemeldet wurde, als sie festgestellt wurde. Da muss man feststellen, alles, was nötig war, wurde getan, es wurde gründlich getan und es wurde umgehend getan. Das heißt also, es gab eine Grenzwertüberschreitung, wir werden das niemals ausschließen können, aber die Reaktionsketten, die dann anspringen sollen, sind angesprungen, die sind auch wirksam angesprungen. Ich bin schon der Auffassung, dass man das den Menschen durchaus vermitteln kann, dass wir funktionierende Strukturen haben. Trotzdem, und das ist zu Recht eingefordert, müssen wir Konsequenzen ziehen. Zum einen, eine Konsequenz wäre natürlich, den Akteuren in den Gesundheitsämtern zu danken. Das wäre durchaus einmal angebracht, denn sie haben verantwortungsvoll und richtig gehandelt, vor allem das Gesundheitsamt in Erfurt.