Zu Frage 1: Für den Abschnitt der B 7n im Landkreis Altenburger Land liegen die Entwurfsunterlagen seit Ende September 2012 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Erteilung des sogenannten Gesehen-Vermerks vor. Das BMVBS prüft derzeit in Abstimmung mit der Auftragsverwaltung die vorliegenden Entwurfsunterlagen.
Zu Frage 2: Aus Presseinformationen ist bekannt und seit gestern ist es auch deutlicher, dass das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr das Vorhaben im Hinblick auf Planungsoptimierung und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten überprüft. Dabei wird der Verzicht auf den Bau der B 7n als ein mögliches Szenario von mehreren gesehen. Solange die Wirtschaftlichkeit der B 7n nicht widerlegt ist, kommt für die Landesregierung ein Verzicht nicht in Betracht. Davon ist gegenwärtig nicht auszugehen.
Zu Frage 3: Im vergangenen Jahr lag der Fokus darauf, den Vorentwurf fertigzustellen und dem BMVBS zur Prüfung vorzulegen. Dies ist im September 2012 erfolgt. Im Anschluss daran folgten mehrere Abstimmungsgespräche mit dem BMVBS bezüglich möglicher Planungsoptimierung zur Kosteneinsparung. In diesem Jahr wird die Erteilung des Gesehen-Vermerks durch das BMVBS und die Fortführung der Planung unter Beachtung der im Gesehen-Vermerk auferlegten Projektoptimierung durch die beiden Freistaaten im Mittelpunkt der Arbeit stehen.
Frau Staatssekretärin, deute ich Ihr Ja richtig, indem ich annehme, dass Sie auf das Vor-Ort-Gespräch eingehen?
Das Vor-Ort-Gespräch hat gestern stattgefunden, und zwar, wie Sie der Presse entnehmen konnten, ohne die Vertreter von Sachsen. Dennoch ist die Thüringer Position natürlich gestern in dem Termin erörtert worden, aber die Position von Sachsen ist erst einmal ausgeblieben. Insofern wird es da auch Folgetermine geben müssen.
Vielen herzlichen Dank. Ich sehe keine weiteren Nachfragen zu dieser Anfrage. Deswegen rufe ich auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ina Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5453.
Ältere Arbeitslose, insbesondere in der Altersgruppe über 55 Jahre, haben nach Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit kaum vom Aufschwung der vergangenen Jahre profitieren können. Im Gegenteil, gerade die Zahl der Arbeitslosen in der Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen soll anteilmäßig stark gestiegen sein. Gleichzeitig liegen Berichte vor, demzufolge noch ungebundene ESF-Mittel der laufenden Förderperiode in ausreichender Höhe und ohne Vorbindung vorhanden sind.
1. Wie hat sich der Anteil älterer Arbeitsloser über 55 Jahre sowie speziell der 60- bis 65-Jährigen seit 2009 in Thüringen entwickelt?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Situation älterer Arbeitsloser angesichts ihrer Antwort auf Frage 1 und der Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung?
3. Wie viele Mittel sind im Rahmen der laufenden Förderperiode des ESF noch ohne Projektvorbindung verfügbar, insbesondere für das Jahr 2013?
4. Plant die Landesregierung angesichts der eingangs beschriebenen Situation älterer Arbeitsloser einen verstärkten Einsatz von ESF-Fördermitteln in diesem Bereich im Jahr 2013, wenn ja, mittels welcher Instrumente, und wenn nein, warum nicht?
Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Staschewski für das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren interessierten Zuhörenden, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ich habe die Frage so interpretiert, dass mit Anteil die Arbeitslosenquote gemeint ist, da diese die Entwicklung besser abbildet als der Anteil Älterer an den Arbeitslosen insgesamt. Bei der relativen Betrachtung, also Verhältnis Älterer zur Gesamtzahl der Arbeitslosen müsste man sich die Veränderungen über alle Altersgruppen anschauen, da demografische Entwicklungen und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt mit ausschlaggebend sind.
Die Arbeitslosenquote spiegelt den Anteil der Arbeitslosen in Relationen zu allen zivilen Erwerbspersonen der jeweiligen Altersgruppe wider und zeigt die Entwicklung besser auf. Die Arbeitslosenquote der 55- bis 60-jährigen Arbeitslosen betrug im Jahr 2009 15,9 Prozent, im Jahr 2010 13,5 Prozent, im Jahr 2011 12,1 Prozent und im Jahr 2012 10,7 Prozent und ist damit in den letzten Jahren stetig gesunken. Die Arbeitslosenquote der über 60-Jährigen betrug im Jahr 2009 8,5 Prozent, 2010 11,3 Prozent, 2011 12,7 Prozent und 2012 13 Prozent. Hier haben wir einen Anstieg zu verzeichnen.
Zu Frage 2: Während sich die Arbeitslosigkeit bei den 55- bis 60-Jährigen verringert hat, zeigen sich bei den über 60-jährigen Arbeitslosen sowohl die im Vergleich schwierigeren Vermittlungssituationen für Ältere in regulärer Beschäftigung als auch die Auswirkungen des Auslaufens von Altersruhestandsregelungen. Die Möglichkeit der Förderung der Alters
teilzeit ist zum Beispiel ab 2010 ausgelaufen. Ferner wurde die Regelung nach dem damaligen § 428 SGB III ab 2008 abgeschafft, nach der über 58-Jährige der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehen mussten, wenn sie mit dem frühestmöglichen Renteneintritt einverstanden waren. Sie wurden dann auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Diese Regelung wirkt mit rückläufiger Tendenz über einige Jahre natürlich nach. Insgesamt spielt aber auch die demografische Entwicklung eine Rolle. Nicht nur die Gesellschaft insgesamt und die Beschäftigten in den Unternehmen altern im Durchschnitt, dies trifft auch bei den Arbeitslosen zu.
Zu Frage 3: Mit Stand vom 15.01.2013 stehen in der laufenden ESF-Förderperiode noch ungebundene Mittel in Höhe von 69,8 Mio. € zur Verfügung.
Zu Frage 4: Die noch zur Verfügung stehenden ungebundenen ESF-Mittel stehen insbesondere auch für ältere Arbeitslose zur Verfügung. Sowohl durch das ESF-mitfinanzierte Landesarbeitsmarktprogramm und die Integrationsrichtlinie als auch im Rahmen der Richtlinie für Lohnkostenzuschüsse werden insbesondere Langzeitarbeitslose und Personen aus dem SGB II leistungsbezogen Beschäftigung und Qualifizierung gefördert und betreut. Im Hinblick auf die förderfähigen und förderbedürftigen Personengruppen sind ältere Arbeitslose überproportional vertreten. Diese Förderansätze werden weitergeführt und sollen hinsichtlich einer noch besseren sogenannten Integrationsbegleitung und Beschäftigung verstärkt werden. Wir wollen da ja auch noch weitere Förderregelungen im Haus weiterentwickeln, das haben wir ja auch angekündigt. Wir wollen auch im Rahmen der Thüringer Weiterbildungsund Qualifizierungsinitiative 2013 einen Schwerpunkt setzen - ich nenne es jetzt einmal Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer und älterer Arbeitsloser. Das habe ich ja auch diese Woche bei einer Veranstaltung bei der LEG mit Personalverantwortlichen angekündigt. Wir wollen noch im Februar, also jetzt in den nächsten Wochen, in einer Besteuerungsgruppe zum Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und -qualifizierung“ genau dieses Thema mit Wirtschaft und Gewerkschaften sowie der Regionaldirektion der Bundesarbeitsagentur besprechen, um neben bereits vorhandenen Fördermöglichkeiten für Ältere weitere spezifische Unterstützungsansätze zu entwickeln. Wir denken da zum Beispiel auch an spezifische Maßnahmen, andere Tätigkeiten oder nicht in Vollzeit zu arbeiten usw., also so ein Ausschleichen aus dem Arbeitsleben, weiterzuentwickeln.
Erst einmal herzlichen Dank für die Antwort. Ich habe nur eine Nachfrage. Herr Staatssekretär, Förderung ist ja das eine. Wie bewerten Sie denn aus wirtschaftlicher Sicht die Chancen von älteren Arbeitslosen, vornehmlich der Altersgruppe über 60, tatsächlich noch einmal Zugang zum ersten Arbeitsmarkt und einem Arbeitsvertrag, ob in Teilzeit oder anders, zu bekommen?
Dass es nicht einfach ist, sehen wir daran, dass die Vermittlung bisher nicht so gut gelungen ist, dass Ältere, vor allem über 60-Jährige, wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Aber wir haben doch die Situation, dass uns auf der einen Seite Fachkräfte fehlen und dass wir genau und diese Chance müssen wir einfach nutzen, dieses Zusammenspiel von Leuten, die eine gewisse Lebenserfahrung, eine gewisse Berufserfahrung haben, auf der einen Seite und auf der anderen Seite, wo wir die Lücken noch haben, wo wir Fachkräftelücken haben, dass wir das zusammenbringen, dann aber auch so, dass es passt und dass man auch die Arbeit entsprechend leisten kann als über 60-Jähriger, denn es ist ein Unterschied, ob man über 60 oder 25 ist.
Vielen herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich jetzt auf die Anfrage der Abgeordneten Jennifer Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 5467.
Die Stelle der Geschäftsführung der IBA wurde im Dezember 2012 ausgeschrieben. Einerseits haben sich die Aktivitäten der IBA seit September 2012 reduziert, Veranstaltungen wurden abgesagt. Andererseits wurden bereits IBA-Labore personell besetzt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach der personellen Absicherung und dem Entwicklungsstand der IBA.
1. Wie ordnet sich die Ausschreibung der Geschäftsführung in die aktuelle Besetzung der Geschäftsführung ein?
2. Plant die Landesregierung weiterhin zwei Geschäftsführungsstellen und falls nicht, wie begründet sie ihre Haltung?
3. Wie gestaltet sich vor dem Hintergrund der Vakanz der Geschäftsführung die Arbeit der IBA, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den IBA-Laboren?
4. Wie ist der konkrete Arbeitsstand der IBA und welche Arbeitsphasen und Veranstaltungen sind in nächster Zeit geplant?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch Frau Staatssekretärin Klaan.
Sehr geehrte Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die IBA Thüringen GmbH hat seit ihrer Gründung im Dezember 2011 zwei Geschäftsführer. Derzeit gibt es keinen Grund, die Struktur der Geschäftsführung zu ändern. Bekannt ist, dass sich einer der beiden Geschäftsführer, Herr Krätzschmar, zwischenzeitlich für die Verlängerung seiner Geschäftsführungstätigkeit bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen entschieden hat. Damit im Zusammenhang steht seine Bitte an den Aufsichtsrat, ihn von den Aufgaben der Geschäftsführung der IBA Thüringen GmbH zu entbinden. Um diesen Schritt vorzubereiten, hat der Aufsichtsrat die neu zu besetzende Geschäftsführerstelle ausgeschrieben.
Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung gibt es keine Vakanz in der Geschäftsführung der IBA Thüringen GmbH. Herr Krätzschmar wird bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt bleiben. Die zweite Geschäftsführerstelle ist mit Frau Prof. Dr. Eich-Born besetzt, die sich, wie im „Freien Wort“ am 11. Januar 2013 zu lesen war, derzeit im Krankenstand befindet. Neben der IBA Geschäftsstelle mit Sitz in Weimar sind bis zum jetzigen Zeitpunkt zwei Werkstätten eingerichtet worden, eine in Weimar und eine in Nordhausen. Diese Werkstätten sind feste strukturelle Bestandteile der IBA Thüringen GmbH, die ihrerseits eng mit der BauhausUniversität Weimar bzw. der Fachhochschule Nordhausen verbunden sind. Beide Werkstätten sind sowohl personell als auch materiell arbeitsfähig und verstärken die Präsenz der IBA Thüringen GmbH. Bis zu zwei weitere Werkstätten sollen im Zuge der weiteren Ausgestaltung des IBA- Prozesses ebenfalls in enger Anbindung an die Hochschulen später etabliert werden.
Zu Frage 4: Die Machbarkeitsstudie, auf deren Grundlage die IBA Thüringen seinerzeit beschlossen wurde, zeigt die möglichen Themen und Aufgaben einer künftigen IBA Thüringen auf. An die IBA Thüringen GmbH richtet sich die Erwartung, auf
bauend auf den bestehenden thematischen und konzeptionellen Überlegungen, zügig zu einem strategischen Konzept für die IBA Thüringen GmbH zu gelangen, aus dem sich konkrete Arbeitsschritte für den weiteren IBA Prozess ergeben. Ein in der letzten Aufsichtsratssitzung im Entwurf vorgelegtes Strategiepapier erfüllt diese mit dem renommierten Planungsinstrument „Internationale Bauausstellung“ verbundene Erwartung noch nicht. Insofern hat die Präzisierung der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung zum jetzigen Zeitpunkt eine sehr hohe Priorität.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich würde gleich meine beiden möglichen Nachfragen stellen und meine Frage bezieht sich auf die begleitenden Gremien, die installiert sind oder noch installiert werden. Darum drehte sich auch meine Frage. Welche Gremien mit welchen Funktionen sind für die IBA vorgesehen, die Stichworte Beirat, Kuratorium etc., und inwieweit sind diese besetzt? Standen sie der Geschäftsführung zur Verfügung, wenn ja, inwiefern und seit wann?
Es ist vorgeschlagen, das Kuratorium und den Beirat parallel zur IBA GmbH zu installieren. Beide Gremien sind im Moment noch nicht installiert und auch noch nicht arbeitsfähig. Es gibt erste Gespräche, soweit ich weiß, mit möglichen Teilnehmern beider Gremien. Aber wie gesagt, die Gründung ist noch nicht abgeschlossen.
Frau Staatssekretärin, ich habe ein Wahlkreisbüro in Apolda und mir ist zu Ohren gekommen, dass die IBA umziehen will mit der Geschäftsstelle von Weimar nach Apolda. Stimmt das, und wenn ja, warum?
Es gibt Überlegungen, im Rahmen der IBA natürlich auch die Probleme des ländlichen Raums zu erfassen. Das war ja der Grundgedanke der IBA-Idee. Im Zuge erster Überlegungen wurde erörtert, gera