Protocol of the Session on January 25, 2013

(Abg. Schubert)

de an einem Standort wie Apolda, der als Standort wesentliche Voraussetzungen mitbringt für die Gesamtdiskussion, die IBA-Geschäftsstelle nicht in dem Kern Erfurt-Weimar auf Dauer anzusiedeln, sondern möglicherweise in Apolda unterzubringen. Dazu laufen erste Gespräche, in welcher Form das sein kann und wie die Rahmenbedingungen dazu aussehen könnten.

Es gibt eine zweite Nachfrage durch Abgeordnete Anja Siegesmund.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Befindet sich denn die IBA Ihrer Ansicht nach im Projektplan, wenn wir wissen, dass 2017 auch einiges erreicht werden muss? Wie weit sind sie da Ihrer Einschätzung nach? Und vor allen Dingen sollen ja die Hochschulen auch integriert werden. Da ist meine Frage zum Thema Hochschulen, inwieweit die Hochschulen in die Gremien, die schon bestehenden, und in diese Planung, die Sie hoffentlich auch haben, eingebunden sind.

Es gibt die Machbarkeitsstudie für die Durchführung der IBA. In dieser Machbarkeitsstudie sind wesentliche Punkte umrissen, was sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch der Landtag unter der Durchführung einer IBA für Thüringen vorstellt. Insofern gibt es den Auftrag an die GmbH, entsprechend dieser Machbarkeitsstudie die detaillierte Ausformulierung, wie der IBA-Prozess in Thüringen aussehen kann, auch zu skizzieren und vorzubereiten. Wie gesagt, dazu wird im Moment auch in den Aufsichtsräten beraten. Ich bin aber selbst nicht Teilnehmer dieser Aufsichtsratssitzungen, so dass ich an dieser Stelle auch nicht detaillierter ausführen kann.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Dann rufe ich jetzt auf die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5468.

Bewilligung von Projektmanagerstellen im kulturellen Bereich im Haushaltsjahr 2013

Das Projektmanagerprogramm im kulturellen Bereich unterstützt Vereine, Verbände und Initiativen der Kunst- und Kulturszene Thüringens, ihre Arbeit personell über das Ehrenamt hinaus leisten zu können. Dabei ist in den letzten Jahren der Bedarf an

Personalstellen stetig gewachsen, das Förderprogramm für Projektmanager soll seitens der Landesregierung für die Jahre 2013 und 2014 aber nicht weiter aufgestockt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Voll- und Teilzeitstellen lagen dem zuständigen Ministerium zum Jahresende 2012 vor und wurden alle Anträge vollumfänglich bewilligt, wenn nicht, wie begründet das die Landesregierung?

2. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Begründungen bewilligt die Landesregierung Teilzeitstellen, obwohl eine volle Stelle beantragt wurde?

3. Inwieweit ist die Arbeit der Projektmanager aus Sicht der Landesregierung trotz fehlendem Landeshaushalt - das kann man ja seit heute nicht mehr sagen - ab 1. Januar 2013 gesichert und wie begründet dies die Landesregierung?

4. Welche konkreten Schritte hat und/oder wird die Landesregierung unternehmen, um das Antragsverfahren für Projektmanagerstellen zu erleichtern, und wie begründet das die Landesregierung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, vertreten durch den Staatssekretär Herrn Prof. Merten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert wie folgt:

Zu Frage 1: Für das Projektmanagerprogramm sind im Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von 1,04 Mio. € geplant bzw. seit heute, wie wir ja wissen, genehmigt. Der Umfang der gestellten Anträge übersteigt die Höhe der geplanten Haushaltsmittel. Insgesamt wurden 52 Anträge mit 40,9 Vollzeitbeschäftigteneinheiten gestellt. Bis zum Jahresende 2012 konnten 39 Anträge für Projektmanager und Projektmanagerinnen in Voll- und Teilzeit mit insgesamt 29,4 Vollzeitbeschäftigteneinheiten bewilligt werden. Die Entscheidung über die Vergabe der Projektmanagerstellen sowie den Umfang der jeweiligen Stellenanteile wird nach Beratung aller Anträge in einem Fachbeirat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach folgenden Kriterien entsprechend der Förderrichtlinie gefällt: Der Zuwendungsempfänger muss als kultureller Verband mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung tätig sein oder als sonstiger Träger freier Kulturarbeit kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen. Bei Maßnahmen mit vorrangig örtlichem Bezug soll ein angemessener kommuna

(Staatssekretärin Klaan)

ler Anteil an der Finanzierung der Personalkosten nachgewiesen werden.

Zu Frage 2: Die einschlägige Förderrichtlinie sieht grundsätzlich vor, dass sowohl Voll- als auch Teilzeitarbeitsplätze gefördert werden können. Für die Empfehlung des Beirats hinsichtlich des Stellenanteils ist maßgebend, ob der in den jeweiligen Antragsunterlagen beschriebene Projektumfang die Vergabe einer Vollzeitstelle, zum Beispiel aufgrund eines Projektes rechtfertigt. Den Empfehlungen des Fachbeirats wurde diesbezüglich weitestgehend gefolgt, nur in einzelnen Fällen wurde zugunsten der Antragsteller davon abgewichen.

Zu Frage 3: Auf der Grundlage bestehender Verpflichtungsermächtigungen konnte gewährleistet werden, dass die Personalkostenförderung bereits zum 1. Januar des Jahres finanziell abgesichert ist. Mit der heutigen Beschlusslage sind wir ja ohnehin wieder vollständig handlungsfähig.

Zu Frage 4: Das Antragsverfahren entspricht hinsichtlich des Umfangs und der Schwierigkeit dem im Kulturbereich üblichen Antragsverfahren für Projektförderungen und ist bei den einschlägigen Trägern bereits etabliert. Um eine sachgerechte Entscheidung durch den zuständigen Fachbeirat herbeizuführen, ist ein Mindestmaß an Informationen zur Qualifizierung der Leitungskraft sowie eine Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen zur Evaluierung des Förderprogramms gemäß § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung lassen eine weitere Vereinfachung des Antragsverfahrens leider nicht zu.

Ich sehe, es gibt eine Nachfrage aus dem Kreis der Abgeordneten von Herrn Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben zwar relativ konkret auch die allgemeinen, sage ich einmal, Richtlinien und Gegebenheiten, wie entschieden worden ist bei der Antragstellung und nach der Antragstellung ausgeführt, dennoch meine Frage: Es hat in der Vergangenheit Projekte gegeben, die mit einer Gesamtstelle, mit einer Vollstelle gefördert und nun dennoch halbiert worden sind. Da muss es ja in der Vergangenheit oder in der Gegenwart Argumente gegeben haben, dass das so eingetreten ist. Ich will ganz konkret nach der Begründung fragen, warum die Stelle im Kunsthaus Erfurt reduziert worden ist. Wenn Sie darauf konkret antworten könnten.

Ich bedaure, das kann ich jetzt nicht, weil ich die Einzelstellen nun tatsächlich nicht unmittelbar im Kopf habe.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich mache einmal eine Anmerkung zu Ihrer Antwort auf Frage 4. Im Kulturkonzept ist eigentlich darauf hingewiesen worden, dass es eine Vereinfachung für genau die Projekte der Soziokultur, der Kinderund Jugendkultur geben soll. Deswegen wundert mich, dass Sie jetzt sagen, eine Vereinfachung ist nicht möglich.

Aber ich habe zwei Fragen, und zwar beziehen die sich jetzt direkt auf die Projekte in der freien Theaterszene. Von den von Ihnen vorhin bewilligten Projekten hätte ich gern gewusst, wie viele davon aus der freien Theaterszene gestellt worden sind und wie viele davon bewilligt wurden?

Die zweite Frage bezieht sich dann auf ein ganz konkretes Projekt, und zwar das Meininger Kinderund Jugendtheater. Die haben diese Woche signalisiert, dass sie trotz der Erhöhung der Mittel für die freie Theaterszene eine Mittelkürzung erhalten werden und demzufolge für verschiedene Projekte nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Arbeit durchzuführen. Dazu hätte ich gern mal Ihre Begründung.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Zu Ihrer ersten Anmerkung, dass wir das in Aussicht gestellt haben, das ist auch geprüft worden. Wir müssen trotzdem schauen, was rechtlich möglich oder nicht möglich ist. Die Mindestanforderungen ergeben sich nach § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Dem müssen, dem wollen und dem werden wir auch entsprechen.

Zur freien Theaterszene, wie viele Projekte daraus gestellt wurden, kann ich Ihnen nicht sagen, weil die Liste insgesamt noch nicht abgeschlossen ist. Was die konkreten inhaltlichen Anmerkungen zum Jugendtheater Meiningen anbelangt, da bitte ich um Nachsicht, ich haben die einzelnen Projekte jetzt nicht im Kopf, da können wir aber gern, wenn das gewünscht ist, nachliefern.

Vielen herzlichen Dank. Es gibt jetzt keine weiteren Nachfragen, wohl aber die Zusage durch das Minis

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

terium, die einzelnen Nachfragen noch mit Antworten zu beliefern.

(Zwischenruf Prof. Dr. Merten, Staatssekre- tär: Zu den beiden Projekten.)

Zu den beiden Projekten, genau.

Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage durch den Abgeordneten Kemmerich von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/5469.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, laut Medienberichten begründet der Thüringer Wirtschaftsminister die Konzentration der Wirtschaftsförderung im Jahr 2013 noch mehr auf die kleinen und mittleren Unternehmen wie folgt: „Nimmt man die insgesamt rückläufige Wirtschaftsförderung innerhalb der EU [dazu], dann bleibe nichts anderes übrig, als sich auf die kleinen Betriebe zu konzentrieren.“ (Thüringer Allgemeine am 5. Januar 2013)

Während in 2011 201 Mio. € GRW-Mittel zur Investitionsförderung an 214 Antragsteller ausgeschüttet wurden (204 Firmen wurden Bewilligungen im Rah- men des Priorisierungsverfahrens versagt), waren es in 2012 176 Mio. € an nur noch 71 Antragsteller. Das bedeutet einen Rückgang der Zahl bewilligter Anträge um 66 Prozent und eine durchschnittliche Erhöhung der Zuschüsse pro Investition von 0,94 Mio. auf 2,5 Mio. € bzw. eine Konzentration um 266 Prozent.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur oben genannten Aussage, dass der Landesregierung nichts anderes übrig bleibe, als sich auf die kleinen Betriebe zu konzentrieren, und wie begründet sie diesbezüglich ihre Meinung?

2. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass 99,7 Prozent aller Thüringer Firmen klein und mittelständisch sind?

3. Welche Antragsteller waren im Jahr 2011 die größten Zuwendungsempfänger und wie hoch waren die Zuwendungen von den oben genannten 201 Mio. € der zehn größten Zuwendungsempfänger jeweils?

4. Sieht die Landesregierung den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Förderpraxis der Jahre 2011 und 2012 gewahrt und wie beurteilt man vor diesem Hintergrund die Entscheidungen in den Fällen Opel Eisenach und Zalando?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte sehr gern die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Landesregierung wie folgt:

Erlauben Sie mir nur ein paar einleitende Worte. Herr Kemmerich, Sie haben mal wieder die falschen Zahlen gehabt, es war eine Zwischenbilanz, die Sie vorgelegt haben und nicht eine Endjahresbilanz. 2011 wurden 311 Investitionsprojekte von Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von 1,4 Mrd. € und einem Zuschussvolumen von 256 Mio. € gefördert. Der GRW-Fördersatz lag im Durchschnitt bei 20,26 Prozent. Mit diesen Investitionen wurde die Verpflichtung zur Schaffung von 3.736 neuen Dauerarbeitsplätzen abgegeben. 2012 wurden 96 Investitionsprojekte von Unternehmen mit einem Investitionsvolumen von 1,1 Mrd. € und einem Zuschussvolumen von 213 Mio. € gefördert. Der GRW-Fördersatz lag im Durchschnitt bei 22,17 Prozent. Mit diesen Investitionen wurde die Verpflichtung zur Schaffung von 3.201 neuen Dauerarbeitsplätzen abgegeben. Ich glaube, das war auch am Mittwoch schon Teil der Aktuellen Stunde.

Nun zu Ihren konkreten Fragen - zu Frage 1: Gemäß dem aktuellen Entwurf der EU-Regionalleitlinien soll in der bevorstehenden Förderperiode ab 2014 eine Förderung von Großunternehmen grundsätzlich nicht mehr möglich sein. Damit wäre die Regionalförderung auch in Thüringen künftig auf KMU unter 250 beschränkt. Deutschland, insbesondere auch das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder, die ostdeutschen Länder, setzen sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen gegenüber der EU-Kommission mit 20 weiteren EU-Mitgliedstaaten dafür ein, auch in der neuen Förderperiode eine Fortführung der Großunternehmensförderung zu ermöglichen, wenigstens für strukturpolitisch bedeutsame Ansiedlungen, wie wir das hier in Thüringen auch gemacht haben.

Zu Frage 2: Seit es eine amtliche Statistik gibt, in der die Betriebsgrößenklassen in Thüringen erfasst werden.

Zu Frage 3: Die zehn größten Zuwendungsempfänger waren Bayer Weimar GmbH & Co. KG, Alere Technologies GmbH, Lidl GmbH, Numerik Jena GmbH, Mubea Tailor Rolled Blanks GmbH, IHI Charging Systems International Germany GmbH, Rhenus AG & Co. KG, Kaufland Fleischwaren Heiligenstadt GmbH & Co. KG, Opel Eisenach und August Storck.