Protocol of the Session on January 25, 2013

Wir stimmen zunächst ab über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 5/5483, Frau Abgeordnete Evelin Groß. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt 2 Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Es gibt 2 Enthaltungen aus der FDP-Fraktion. Damit ist dieser Wahlvorschlag mehrheitlich so beschlossen. Frau Evelin Groß - bitte? Ein Geschäftsordnungsantrag. Nein.

Frau Präsidentin, Sie haben eben festgestellt, dass alle Fraktionen dem zugestimmt haben und danach haben Sie die Gegenstimmen und die Stimmenthaltungen ausgezählt. Das war mehrheitlich in der FDP-Fraktion. Demzufolge bin ich der Meinung,

dass sie nicht als Fraktion dem Vorschlag zugestimmt hat.

Es gab Stimmen aus der Fraktion der FDP, die zugestimmt haben. Das waren in der Tat nicht alle, es gab 2 Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP und es gab 2 Enthaltungen aus der Fraktion der FDP - noch mal für das Protokoll. Damit stelle ich dennoch folgendes Wahlergebnis fest: Frau Evelin Groß ist mit großer Mehrheit gewählt und ich gratuliere dazu natürlich ganz herzlich. Ich gehe auch davon aus, dass Sie die Wahl als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 5/2 annehmen?

(Zuruf Abg. Groß, CDU: Ja.)

Das ist der Fall. Damit haben wir jetzt eine Vorsitzende für unseren Untersuchungsausschuss.

Ich rufe jetzt auf den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den stellvertretenden Vorsitz in der Drucksache 5/5515. Das ist der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abgeordneter Dirk Adams. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Reihen der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Es gibt 2 Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Und eine aus der SPD.)

und 1 Gegenstimme aus der Fraktion der SPD. Gibt es Enthaltungen? Es gibt 3 Enthaltungen aus der Fraktion der FDP und 1 Enthaltung aus der Fraktion der CDU. Damit stelle ich ebenfalls ein Wahlergebnis fest. Bei der Wahl des Abgeordneten Dirk Adams wurde mit großer Mehrheit für den Abgeordneten gestimmt. Ich gratuliere und gehe davon aus, dass Sie die Wahl als stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses 5/2 annehmen?

(Zuruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Ja.)

Das ist der Fall. Dann haben wir jetzt auch einen stellvertretenden Vorsitzenden für unseren Untersuchungsausschuss 5/2 und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 10

Fragestunde

Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass die Fraktionen im Ältestenrat übereingekommen waren, alle Mündlichen Anfragen abzuarbeiten. Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Es wäre schön, wenn die Lautstärke im Saal sich so weit

(Vizepräsidentin Hitzing)

herunterregeln könnte, dass wir den oder die Fragestellerin auch hören können. Der oder die Anfragende hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen und es kann wie immer zwei weitere Zusatzfragen auch aus der Mitte des Landtags geben.

Die erste Frage stellt Herr Abgeordneter Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 5380.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Landesförderung der Sanierung des Hammergrundstadions Ilmenau

Die Stadt Ilmenau beabsichtigt die Sanierung des Hammergrundstadions und beantragte hierfür im Jahr 2012 Landesfördermittel. Die beantragte Förderung konnte im Jahr 2012 nicht gewährt werden. Die Stadt Ilmenau hat die Stadionsanierung nunmehr auf das Jahr 2013 verschoben und hat hierfür erneut Landesfördermittel beantragt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang will die Stadt Ilmenau das Hammergrundstadion sanieren und wie ist die Finanzierung der Sanierung geplant?

2. In welcher Höhe hat die Stadt Ilmenau beim Land Fördermittel für die Sanierung des Hammergrundstadions beantragt und wann erfolgte diese?

3. Wie ist der gegenwärtige Stand der Bearbeitung des Fördermittelantrages?

4. Wie viele Fördermittelanträge mit welchem Fördervolumen liegen für das Jahr 2013 für den Bereich Sportstätten vor und bis wann wird nach welchen Kriterien über die Anträge entschieden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für die Sanierung wurden Kosten in Höhe von ca. 2,3 Mio. € veranschlagt. Die Finanzierung soll durch das TMSFG und die Stadt Ilmenau getragen werden.

Zu Frage 2: Die Stadt Ilmenau hat mit Antrag vom 28.02.2012 Fördermittel beim TMSFG in Höhe von ca. 0,9 Mio. € beantragt.

Zu Frage 3: Die Antragsunterlagen sind bis auf die erneut vorzulegende kommunalaufsichtliche Stellungnahme zu den Eigenmitteln vollständig und wurden abschließend geprüft. Das Projekt soll im Förderplan des Jahres 2013 platziert werden.

Zu Frage 4: Neben dem Ilmenauer Stadion konnten weitere elf Bauhofvorhaben des Förderplans 2012, deren Antragsunterlagen im Ministerium vorliegen, bisher nicht gefördert werden. Diese werden ebenfalls nach 2013 übertragen. Hinzu kommen 131 neue Bedarfsanmeldungen, die für das Jahr 2013 eingegangen sind. Der Fördermittelbedarf beträgt allein für die Neuanmeldungen insgesamt ca. 23,1 Mio. €. In den nächsten Tagen wird der Arbeitskreis Sportstättenförderung, dem auch Vertreter aller Fraktionen des Thüringer Landtags angehören, über den Förderplan 2013 beraten. Frau Ministerin Taubert entscheidet abschließend über das Votum des Arbeitskreises. Maßgeblich ist allerdings dessen Votum auch bei uns. Das maßgebliche Kriterium für eine Förderentscheidung ist die sogenannte Prioritäteneinstufung in einem Katalog anhand der novellierten Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus, die im Thüringer Staatsanzeiger 50/2012 veröffentlicht wurde. Dort kann man sich außerdem über die Fördermöglichkeiten informieren.

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Frau Präsidentin. Kann ich gleich beide Nachfragen stellen?

Natürlich können Sie auch beide Nachfragen stellen.

Danke schön. Frau Ministerin, Sie haben mir jetzt auf meine Frage geantwortet, aber die Antwort konnte ich heute früh schon in den Medien, also „Freies Wort“ und „TA“, lesen. Können Sie erklären, wie es möglich ist, dass eine Antwort, die Sie jetzt erst um 17.50 Uhr geben, bereits veröffentlicht wurde? Das wäre meine erste Frage. Weil dann wäre es einfach fair gewesen, wenn ich die auch schon gehabt hätte.

Die zweite Frage ist: Sie haben gesagt, der Antrag soll 2013 platziert werden, das heißt auf die Gesamtliste kommen, das heißt nicht, dass damit bereits über den Antrag abschließend entschieden ist. Habe ich das richtig verstanden?

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Nein, es ist so, wenn Sie sich die Fördermittellisten, also die Projektlisten anschauen, sind die immer ein Stück weit in Bewegung, das heißt, wir haben mehr Anträge, nicht nur mehr Anträge, die dann nicht gefördert werden, dass wir aussortieren müssen, was ist Priorität 3, 2, 1, sondern wir haben auch innerhalb der Anträge, die wir beabsichtigen, in einem Jahr zu fördern, auch unterschiedliche Abarbeitungsstände, das heißt, die kommen im Fall mit einer Vorplanung an, zum anderen sind sie schon ein Stück weiter oder müssen entwickelt werden oder es gibt auch haushaltsrechtlich, das hatte ich erwähnt, bestimmte Hemmschwellen, so dass sich die Prioritätenliste in dem Bereich immer wieder mal verschieben kann, weil die Abarbeitung nicht komplett ist. Ich hatte Ihnen aber ausgeführt, dass hier eine abschließende sachliche Prüfung vorhanden ist, das heißt, sobald die kommunalrechtliche Stellungnahme vorliegt, können wir dann auch fördern.

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin.

Warten Sie! Die erste Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, tut mir ganz herzlich leid. Ich habe es jedenfalls der Presse nicht gegeben.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Dann rufe ich jetzt auf die zweite Anfrage vom Herrn Abgeordneten Weber von der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/5448.

Wegfall des BAB 72-Autobahnanbinders B 7n

Der Presseberichterstattung im Dezember 2012 und im Januar 2013, zuletzt in der „Osterländer Volkszeitung“ vom 3. Januar 2013, war zu entnehmen, dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Planung des für Ostthüringen, insbesondere für den Landkreis Altenburger Land, wichtigsten Infrastrukturprojektes, der Errichtung der B 7n als Autobahnanbinder zur BAB 72 kommen wird. In höchstem Maße besorgniserregend war jedoch die Andeutung der Sächsischen Landesregierung, vertreten durch das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dass dadurch die Errichtung der B 7n gänzlich infrage gestellt wird und deshalb weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gesehen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich nach Kenntnis des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr der derzeitige Planungs- und Arbeitsstand betreffend der Errichtung der B 7n im Landkreis Altenburger Land dar?

2. Sind der Thüringer Landesregierung die Aussagen der Sächsischen Landesregierung bekannt, die die Errichtung der B 7n gänzlich infrage stellen, und welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu?

3. Welche Maßnahmen bzw. Interventionen hat das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr im Jahr 2012 ergriffen bzw. welche Maßnahmen/Interventionen sind für das Jahr 2013 geplant, um den Abschluss der Planungsarbeiten durch die DEGES und damit den Baubeginn zu forcieren?

4. Wird sich die Thüringer Landesregierung bei der Sächsischen Landesregierung, insbesondere beim Sächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, für eine vordringliche Bearbeitung der Planungen zur B 7n einsetzen und dem Angebot des Altenburger Oberbürgermeisters für ein Vor-OrtTreffen der Leitungsspitzen aller Beteiligten entsprechen und wenn nicht, warum wird ein solcher Einsatz abgelehnt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für den Abschnitt der B 7n im Landkreis Altenburger Land liegen die Entwurfsunterlagen seit Ende September 2012 dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Erteilung des sogenannten Gesehen-Vermerks vor. Das BMVBS prüft derzeit in Abstimmung mit der Auftragsverwaltung die vorliegenden Entwurfsunterlagen.