Im Zuge des angekündigten EEG-Dialogs zur zukunftsfähigen Gestaltung des EEGs wird sich die Landesregierung konstruktiv in diese Diskussion einbringen, insbesondere der umweltverträgliche und standortgerechte Ausbau der Biomasse auf der Basis der vorhandenen Potenziale wird dabei natürlich im Mittelpunkt stehen.
Meine Damen und Herren, die Integration der Boni in die Grundvergütung erfolgte beim EEG 2012 mit dem Ziel der Vereinfachung des Vergütungssystems. Die Entwicklung neuer Boni erscheint somit weniger Erfolg versprechend und aus Sicht der Landesregierung in der angeregten Form auch nicht nötig. Eine Überprüfung der Einsatzstoffvergütungsklassen bzw. der Zuordnung der Substrate zu diesen sollte jedoch in jedem Fall erfolgen und wird von der Landesregierung unter Einbeziehung der TLL auch fachlich unterstützt.
Für Thüringen, meine Damen und Herren, ist festzustellen, dass aus Sicht der Biogaserzeugung durch den bereits erreichten hohen Nutzungsgrad der Wirtschaftsdünger, die geringe Flächenbeanspruchung durch die Biogasanlagen sowie den geringen Maisanteil an der Fruchtfolge kein direkter Druck auf die Verbesserung der Biodiversität und der Nachhaltigkeit gegeben ist. Eine Thüringer Initiative auf Bundesebene zu diesbezüglichen Änderungen wird deshalb abgelehnt, innerhalb des angeregten EEG-Dialogs wird jedoch eine konstruktive Mitarbeit auch erfolgen.
Meine Damen und Herren, die im EEG 2012 geschaffene Vergütungsstruktur für Biomasse zielt neben der Mobilisierung von Wirtschaftsdünger insbesondere auf die Mobilisierung von Reserven bei Abfall- und Reststoffen. Zur Verwertung von Abfallund Reststoffen wurde im EEG 2012 für Bioabfallvergärungsanlagen bereits eine gesonderte Vergütung sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen vorgesehen. Auch Landschaftspflegematerial und Landschaftspflegegras, das bei Maßnahmen anfällt, die überwiegend dem Bundesnaturschutzgesetz dienen, wird nach EEG 2012 bereits über die Einsatzstoffvergütungsklasse II vergütet. Für die Verwertung von Grünschnitt aus öffentlicher Grün- und Parkpflege in Biogasanlagen gibt es keine einsatzstoffbezogene Zusatzvergütung, ebenso für biogene Abfälle und Reststoffe. Dies ist aus Sicht der Landesregierung nach wie vor gerechtfertigt.
Durch die Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips beim Substrateinsatz ist es jetzt aber möglich, diese Stoffe beispielsweise in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit zu vergären. Für den Energieertrag dieser Substrate wird dann die Grundvergütung gezahlt. Die Auswirkungen der Vergütung
nach dem EEG 2012 auf die Stoffströme und die Mobilisierung von Reserven können derzeit noch nicht beurteilt werden; frühestens nach Vorliegen der Evaluierung sollten hier eventuell Änderungen erfolgen.
Meine Damen und Herren, eine abweichende EEGVergütung für ökologisch wirtschaftende Betriebe wird abgelehnt. Dies widerspricht der Vergütungssystematik des EEG. Diese sollte auch bei zukünftigen Novellierungen nicht aufgeweicht werden. Die Förderung des Öko-Landbaus erfolgt über andere Förderinstrumente, die Ihnen hinlänglich bekannt sind.
Die angesprochenen Rahmenbedingungen, meine Damen und Herren, werden nicht von den Ländern geschaffen. Soweit dies in die Regelungskompetenz der Länder fällt, wird sich Thüringen jedoch für die Verwendung regionaler Rohstoffe natürlich einsetzen. Ergänzend sei angemerkt, dass in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern der Anbau von Energiepflanzen und deren Export zu einer Verbesserung der Einkommenssituation der Bevölkerung beitragen kann. Dabei gilt, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnung natürlich einzuhalten sind und diese unbedingt auch kontrolliert werden müssen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht? Die CDU-Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE, die SPD-Fraktion und auch die FDP - alle Fraktionen. Ich frage auch: Kann der Sofortbericht in Nummer 1 als erfüllt gelten? Ja. Dann eröffne ich die Beratung und als Erste hat das Wort die Frau Abgeordnete Scheringer-Wright von der Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der GRÜNEN „Biomasse in der Diskussion - Konsequenzen für Thüringen?“ ist ein Antrag, bei dem es schwerpunktmäßig um die Stellung von Biomasse im Erneuerbare-Energien-Gesetz - kurz EEG - geht. Es ist ja so, dass sich die CDU gerade auf Bundesebene inzwischen als Killer des EEG aufstellt, und der CDU-Politiker Oettinger, der unglücklicherweise unser aller EU-Energiekommissar ist, will „den Marktkräften alles überlassen“ - ein Zitat von Oettinger war das. Es ist aber richtig, dass Biomasse einen wichtigen Beitrag im ErneuerbareEnergien-Mix darstellen muss. Aber da muss eben dargestellt werden, auch für Thüringen, wie das passieren soll. Da hat DIE LINKE immer einen Masterplan eingefordert, auch in der letzten Legis
latur, wo die Sachen aufeinander abgestimmt werden. Die Landesregierung hat zwar einige Konzepte auf den Weg gebracht, aber die genaue Abstimmung, das Zusammenbringen von Erzeugung und Verbrauch, hat sie eben nicht geleistet.
Im Energiekonzept der Fraktion DIE LINKE - „Energierevolution statt Grüner Kapitalismus“ nennt sich das - steht unter anderem, dass Biomasse an Bedeutung gewinnen muss. Einer der Vorteile von Biomasse ist, dass sie Energie gut speichert. Experten schätzen, dass Bioenergie mindestens 10 Prozent des Energiebedarfs Thüringens decken kann. Aber, und das haben wir immer betont, ein erfolgreicher Einsatz von Biomasse setzt einen umweltverträglichen Anbau und Verarbeitung voraus, bei der die Erhaltung der Biodiversität, Wasserschutz und Bodenschutz ganz hohe Priorität haben müssen. Da gibt es viele Bekenntnisse, auch der Landwirtschaftsminister hat das gerade noch einmal dargestellt und stellt sich in die Reihe mit der Aussage des Bundesnaturschutzes und sagt, ja, da müssen wir etwas machen, aber die Realität ist eben anders. Wir haben ganz große Probleme mit unserem Grundwasser, mit den Einträgen von Nährstoffen. Da spielt natürlich die Produktion von Biomasse auch eine Rolle. Wir sagen auch, dass Biomasse, die in den innerbetrieblichen Kreislauf eines landwirtschaftlichen Betriebs erst als Futter oder Streu eingesetzt und dann erst zur Energiegewinnung in der Biogasanlage weiterverwendet wird, einem reinen Anbau mit direkter Vergärung von Energiepflanzen vorzuziehen ist. Da ist es so, dass auch das EEG von 2012, also das ganz neue, immer noch völlig unzureichend ist. Die Steuerungswirkung, die durch die Vergütung dort passiert, ist mehr als unzureichend. Da wurden Minischritte gemacht, die aber nicht wirklich das Problem lösen. Dazu kommt noch, dass dieses Gesetz mit seinen Verordnungen und Tabellen inzwischen ein bürokratisches Monster ist. Bei der Vergütung werden sogenannte nachwachsende Rohstoffe gegenüber Bioabfällen und Reststoffen wie auch Grünschnitten praktisch bevorteilt. Das liest sich gut, aber in der Praxis ist es so, dass diese Stoffe benachteiligt werden, weil sie ja einen geringeren Energieertrag bringen. Weiterhin fehlen im EEG jegliche verbindliche Anbaustandards. Außerdem werden in § 27 a Vergärung von Bioabfällen - Großanlagen gegenüber Kleinanlagen faktisch bevorzugt.
Ich komme jetzt zu den Punkten im Antrag unter Punkt 2. Den Punkt a können wir unterstützen. Biomasse ist ein wichtiger Bestandteil des Erneuerbare-Energien-Mixes und eine Einkommensalternative für Landwirte.
Zu b und c: Die Definition des umweltverträglichen Anbaus, die Bevorzugung des Kreislaufs unter Einbeziehung der Tierhaltung sind ganz wichtige Aspekte. Insgesamt ist es aber in dem Antrag unklar ausgeführt. Wie soll denn der Nachhaltigkeits
bonus vergeben werden? Mais kann umweltverträglich in einer Fruchtfolge oder in einem Intercropping-System angebaut werden, Mais kann aber auch als Monokultur angebaut werden, weil er selbstverträglich ist. Also kommt es wirklich darauf an - Mais ist nicht per se schlecht -, wie er angebaut wird. Soll dann ein Cross-Compliance eingeführt werden oder wie soll das aussehen?
Das würde ich unbedingt im Ausschuss gern weiterdiskutieren, denn so, wie es hier steht, kann das alles oder nichts bedeuten und löst keinen zielgerichteten Arbeitsauftrag an die Landesregierung aus.
Den Punkt d unterstützen wir. Es ist überhaupt nicht verständlich, dass Getreide direkt in Biogasanlagen eingespeist werden darf und die erhöhte Biomassevergütung bekommt, aber Abfälle aus der Lebensmittelindustrie oder aus dem Handel, z.B. Backabfälle, nicht.
Bei Punkt e können wir auch mitgehen, denn durch die Zertifizierung zum Ökobetrieb ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Umweltverträglichkeit umgesetzt ist und auch regelmäßig überprüft wird.
Ihr letzter Punkt f ist ein brandaktuelles Thema, denn bei der Erzeugung der importierten Biomasse, insbesondere von Palmöl und ähnlichen Stoffen, findet wirklich eine Verdrängung von Nahrungsmittelproduktion auf den ertragreicheren Standorten in diesen tropischen und subtropischen Regionen der Erde statt. Wenn man dann bedenkt, wie viel Energie gebraucht wird, um diese Stoffe über das Meer zu transportieren, dann ist das auch klimapolitisch ein Irrsinn. Grundsätzlich ist der Anspruch meiner Fraktion, dass die Energie, die in einer Region verbraucht wird, auch in dieser Region erzeugt wird.
Alles in allem würde ich gern diesen Antrag im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz diskutieren und beantrage deswegen Ausschussüberweisung. Wenn das nicht klappt und abgestimmt wird, dann würde ich mich gern enthalten, weil dieser Antrag der CDU-SPD-Landesregierung eigentlich die Grundlage gibt, wieder alles zu machen, was sie wollen, da ist er zu unspezifisch. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht der Abgeordnete Egon Primas von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Dr. ScheringerWright, ich habe Ihnen interessiert zugehört, aber dabei lasse ich es auch, es hat keinen Zweck. Ich gebe das auf, ich habe das so viele Jahre versucht, dass wir in vernünftige Diskussionen kommen, aber da kommt mal ein vernünftiger Antrag von den GRÜNEN und da sagen Sie Nein, das wollen wir nicht, das ist nicht spezifisch genug und das haben wir nicht, mein Gott.
Herr Dr. Augsten, E10 haben Sie hier bei der Begründung angesprochen. Wir waren doch zusammen im letzten oder vorletzten Jahr in Zeitz. Dort haben wir die eindeutige Frage gestellt: Was ist jetzt bei E10 mit der Beimischung, wenn die kommt und die Tankstellen komplett sind und das Netz läuft? Schafft ihr es denn überhaupt, europaweit die 5 Prozent abzusichern? Die klare Antwort war: Nein, wir schaffen nicht mal 60 Prozent. Was bedeutet das, wenn wir jetzt auf 7 Prozent gehen? Wir werden wieder auf Importe angewiesen sein. Das ist es, was eigentlich das Problem darstellt. Jetzt passiert das Gleiche wie beim Palmöl. Biodiesel bei uns, die Anlagen gehen kaputt, weil wir diese Geschichte mit der 5-Prozent-Beimischung machen. Die Industrie braucht Mengen, die sind in den kleinen Chargen in den einzelnen Betrieben nicht herzustellen. Also wird das nicht funktionieren. Und das Ergebnis ist, Biodieselanlagen sind kaputt. Wir sind nicht mehr weitergekommen mit dem kalt gepressten Öl für die Motoren, das ist stehen geblieben nur durch diese Beimischungskiste. Und wenn dann tatsächlich Niebel einmal was Richtiges sagt aus dem Zusammenhang gerissen -, aber in diesem Detail E10 hat er im Prinzip recht.
Warum er das gesagt hat, da mache ich nicht mit, aber in dem Detail will ich das schon mal sagen. Die Bioenergie hat eine Zukunft beim weiteren Umbau unserer Energieversorgung oder ist gerade in den letzten Wochen die Diskussion Teller oder Tank laut geworden und die massive Kritik an der energetischen Verwertung. Da stellt sich ja die Frage: Ist das berechtigt? Und der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wenn auch nicht in allen Details, dennoch begrüße ich ihn ausdrücklich, weil wir uns dadurch zu den eingangs gestellten Fragen noch einmal eindeutig positionieren können. Ohne die Bioenergie wären wir heute beim Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch nicht auf dem Stand, den wir haben und auf den wir stolz sein können und den wir natürlich weiter ausbauen wollen. Ich sage deshalb Ja, die Biomasse hat weiterhin Zukunft beim weiteren Umbau unserer Energieversorgung gerade auch in Thüringen. Es führt an der Bioenergie kein Weg bei der Transfor
mation der Energieversorgung vorbei, weil sie man kann es gar nicht oft genug wiederholen - vielseitig einsetzbar, speicherbar, dezentral erzeugbar und nutzbar und - das ist das Wichtigste - grundund regellastfähig ist. Ohne die Bioenergie würden wir beim Ausbau der Erneuerbaren ins Stocken geraten. Schon allein deshalb bekennen wir uns eindeutig dazu. Die Energiewende ist angewiesen auf die Nutzung aller Potenziale, die nachhaltig erschlossen werden können.
Es gibt da inzwischen zahlreiche Potenzialstudien für erneuerbare Energien und speziell auch für Biomasse, auch für Thüringen. Alle kommen zum Ergebnis, dass Biomassepotenziale noch erschlossen werden könnten, ohne die Sicherung der Ernährung zu gefährden. Teller und Tank ist möglich. Die Bandbreite der Resultate ist allerdings hier sehr groß. Natürlich gibt es Regeln, unterschiedliche Verfügbarkeiten. Das Bundesumweltministerium und die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe haben für die Erarbeitung von Energieszenarien für Deutschland ermittelt, dass - der Minister hat es schon gesagt - im Jahr 2050 23 Prozent des Primärenergiebedarfs aus nachhaltig erzeugter Biomasse bereitgestellt werden können. Dafür werden neben Reststoffen und Nebenprodukten etwa 4 Mio. Hektar Ackerfläche benötigt. Die Thüringer Biomassepotenzialstudie kommt in Thüringen zu ähnlichen Anteilen an der Primärenergiebereitstellung, wenn das technologisch verfügbare Potenzial an Nebenprodukten und die Biomasse von etwa 30 Prozent nachhaltig genutzter bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche energetisch genutzt wird. Darauf können wir doch nicht verzichten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Einen weiteren Aspekt sollten wir ebenfalls nicht vergessen. Mit Bioenergie werden gerade im ländlichen Raum Arbeitsplätze erhalten, geschaffen und vor allen Dingen, es wird eine Wertschöpfung generiert. Die regional standortangepasste Nutzung von Biomasse haben wir bereits - das wissen Sie - im Thüringer Bioenergieprogramm der Landesregierung von 2006 als zukunftsträchtigen Weg definiert. Bis jetzt waren wir sehr erfolgreich mit dieser Strategie und daran werden wir auch in Zukunft festhalten.
(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und den Aufbau der Wind- kraft nicht vergessen.)
Wissen Sie, wenn wir dort, wo die - ich habe da überhaupt kein Problem damit, was Sie immer denken. Wenn nur allein die ausgewiesenen Flächen im Entwicklungsplan genutzt werden, haben wir weit über das, was wir an Windenergie wollen, erreicht. Wir müssen nicht mehr diskutieren, noch zusätzliche Flächen, noch zusätzliche Flächen im
Wald oder überall - einfach nur die ausgewiesenen Windflächen nutzen, die sind verträglich angelegt.
Die sind abgestimmt mit den Behörden vor Ort. Warum einfach nur immer diese Diskussionen? Das ist das Problem, man versucht immer, uns gegeneinander auszuspielen, Biomasse gegen Wind usw. Nur der Mix macht es, das vernünftig und verträglich an den Standorten, dann wird auch ein Schuh daraus. Ich mache Ihnen das Beispiel: Da wird in Nordhausen jetzt versucht, 50, 60, 70 Anlagen hinzustellen, mitten in den Kreis, auf den Bergrücken, ringsherum Dörfer. Was glauben Sie, was das bedeutet? Bing, bing - jede Nacht, das ist wie auf dem Flughafen. Was man den Leuten, die da wohnen, aber nicht erzählt, dass sie nachts nicht mehr schlafen können, ohne dass das Rollo unten ist, bis unten, die kriegen kein Auge mehr zu, und ihre Grundstücke gehen im Wert gegen null, denn sie können sie nicht mehr verkaufen. Das ist ein Riesenproblem. Das werden die erst noch merken, wenn es so weit ist.
Kredite werden gefährdet. Wer kriegt denn noch einen Kredit? Die Sparkasse oder die Bank kann es gar nicht mehr verwerten, das Grundstück, wenn was schiefgeht. All das sind Probleme, die überhaupt nicht in Betracht gezogen sind. Deshalb sollte man sich darauf beziehen, an die Stellen das auch zu machen, wo es abgesprochen ist, wo die Behörden dabei sind. Da sind diese Belange mit berücksichtigt. Nicht immer drauf los, schnell, Euphorie, Goldgräberstimmung. Das hilft uns überhaupt nicht weiter. Das führt in die Irre, Frau Kollegin. Jetzt habe ich mich echauffiert, wollte ich gar nicht.
Wir wollen nicht, das hatte ich gesagt, im EEG, Herr Kollege von der FDP, nachdem es gerade in Kraft getreten ist, schon wieder rumspielen und was Neues machen. Deshalb sind wir dabei, dem Antrag der GRÜNEN weitgehend zuzustimmen, aber wo diese Änderungen sind, wollen wir nicht. Ein guter Antrag, aber diese Änderungen hin und her, das sollten wir doch lassen. Da gibt es andere Möglichkeiten, das hinzukriegen. Schönen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gleich zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommen und ein paar Anmerkungen voranstellen. Bereits gestern hatte ich eine Zahl genannt bei einem anderen Thema. Herr Dr. Augsten, Sie sagten es, wir haben ja mit einem wichtigen Thema geendet gestern Abend und beginnen mit einem wichtigen Thema heute. Das Thüringer Landesamt für Statistik hat am 22.11. dieses Jahres veröffentlicht, dass die aktuellen Anteile der erneuerbaren Energien an der Versorgung in Thüringen im Jahr 2011 bei 47 Prozent lagen, wenn es um die Stromerzeugung geht. Der Ökostrom, die Ökostromproduktion stammt größtenteils aus biomassebetriebenen Anlagen, über feste Biomasse wie Holz und Brennlauge, über flüssige Biomasse wie Rapsöl und Biogas, biogene Anteile aus verstromten Haus- und Siedlungsabfällen. Die genauen Zahlen kann man also dort auch noch einmal nachlesen. Ich sage, aus rein statistischen Zahlen ist die Anmerkung oder die Befürchtung, dass Biomasse nur ein Nischenprodukt sein soll, nicht nachvollziehbar, zumindest nicht in Thüringen. Hier sehe ich das nicht.
Auch das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz hat in all seinen Veröffentlichungen immer die Bedeutung der Bioenergie, und gerade aus Biomasse, sehr hoch geschätzt. Wenn ich, mit Ihrer Erlaubnis, zitieren darf aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger über die Förderung von Forschung und Entwicklung zur klimaeffizienten Optimierung der energetischen Biomassenutzung, dort heißt es: „Die hochwertige energetische Nutzung von heimischer Biomasse für die effiziente Erzeugung von Bioenergie nimmt eine Schlüsselrolle in der Erreichung der Klimaschutzziele und dem nachhaltigen Ausbau der erneuerbaren Energien ein.“ Auch in dieser Formulierung sehe ich nicht, dass es um ein Nischenprodukt geht.