Danke, Herr Abgeordneter Bergemann. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Lehmann. Für die CDU ist insgesamt noch eine Redezeit von 2:30.
Gut, da muss ich mich beeilen. Sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste, vor allem sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Bolte, sehr geehrter Herr Siegmund aus Kammerforst, ich habe mich hier gemeldet, um meine Meinung als Abgeordnete zu diesem Gesetz kundzutun. Grundsätzlich - das wissen hier auch alle - bin ich für das Institut der Landgemeinde und freue mich über alle, die sich bisher auf den Weg gemacht haben, Landgemeinden gegründet haben. Das gilt genauso für die neue Landgemeinde Vogtei, die mit diesem Gesetz beschlossen werden soll. Wir als CDU-Fraktion haben das damals entwickelt und auch in die Thüringer Kommunalordnung hineingeschrieben.
Insofern könnte ich dem Gesetz eigentlich zustimmen. Dies kann ich aber nicht, weil es den § 10 Abs. 5 gibt, in dem für die Gemeinden Kammerforst und Oppershausen geregelt werden soll, dass sie entgegen ihren Gemeinderatsbeschlüssen und entgegen dem Willen der Mehrheit der Bürger - von der neuen Landgemeinde erfüllt werden sollen. Damit bin ich nicht einverstanden. Insofern müsste ich den Gesetzentwurf ablehnen. Da ich aber alle anderen Landgemeinden, die sich hier auf den Weg machen, nicht behindern möchte, werde ich mich also enthalten. So viel vielleicht vorweg.
auch in die Gesetze einfließen sollen. Wir alle reden so oft von Politikverdrossenheit und davon, dass die Bürger sich beteiligen sollen. Es gab 412 Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dieser Problematik, 275 waren dagegen. Es gibt eindeutige Gemeinderatsbeschlüsse und es gibt sogar Gemeinderatsbeschlüsse der drei Mitgliedsgemeinden der neuen Landgemeinde Vogtei, dass man Kammerforst und Oppershausen nur erfüllen möchte, wenn die beiden das auch wollen. Auch das wollen sie nicht, sondern sie möchten zur Verwaltungsgemeinschaft Unstrut-Hainich. Diese Verwaltungsgemeinschaft hat sieben Mitgliedsgemeinden, die gleichlautende Beschlüsse gefasst haben, die beiden aufnehmen zu wollen. Auf die finanziellen Auswirkungen will ich jetzt nicht eingehen, aber eines können Sie gewiss sein. Für Kammerforst und Oppershausen wird die hier im Gesetz vorgesehene Regelung mit Sicherheit teurer als alles andere gekommen wäre. Dass hier die Meinung der Kommunalaufsicht des Unstrut-Hainich-Kreises zum Gesetz wird, das finde ich unmöglich, muss ich ehrlich sagen und das kann ich nicht teilen. Ich finde, dass hier eine falsche Entscheidung getroffen wird und möchte mich, wie gesagt, als Wahlkreisabgeordnete dazu dann enthalten.
Danke, Frau Abgeordnete Lehmann. Die Redezeit für die Fraktion der CDU wäre damit gänzlich ausgeschöpft. Es hat jetzt das Wort Herr Abgeordneter Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sie haben noch 3:10 Minuten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zwei Argumente noch einmal nennen und damit noch meine Entscheidung begründen, wie ich gedenke hier abzustimmen. Das Erste ist, dass ich es sehr richtig finde, und das finden wir als Fraktion grundsätzlich, wenn Bürger gemeinsam entscheiden dürfen. Die Freiwilligkeit in diesem Bereich ist nach meiner festen Überzeugung aber nicht die Freiwilligkeit gewesen, alles tun zu können,
sondern ist, es freiwillig tun zu können und nicht von der Landesregierung gezwungen zu werden. Das müssen wir nicht gut finden, wir halten es für Rückzugsgefechte der CDU in einem Spiel, das Sie längst verloren haben, weil Sie wissen, dass solch eine große Lösung kommen muss, wir brauchen eine Kreisgebietsreform, die dann
auch mit klaren Vorgaben vonseiten des Landes arbeitet. Sie machen alles hier falsch, wenn Sie das nicht tun, Sie können kein Landesentwicklungsprogramm machen und keine Gebietsreform dazu denken, Sie können keine Solidarität einfordern in Zeiten knapper Kassen im Kommunalen Finanzausgleich und keine Gebietsreform machen. Das wissen Sie auch. Ich kann es nicht ändern, Sie stehen heute hier und müssen dieses tun wie Sie es tun.
denn Sie haben gehört, Sie zwingen sogar einzelne Abgeordnete Ihrer Fraktion dazu, sich zu enthalten, weil sie es in bestimmten Bereichen nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, was sie dort an entschuldigen Sie bitte - nicht guter Entwicklung machen.
Die Freiwilligkeit hat da ihre Grenzen, wo man nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Solidarität üben muss und es nicht tut.
Die Solidarität zu üben, um große Mittelzentren zu stärken, ist für alle in der ganzen Region vernünftig. Dafür machen Sie Landespolitik hier. Wenn Sie das negieren und dafür sorgen, dass beispielsweise die Einnahmemöglichkeiten im Kommunalen Finanzausgleich für eine Stadt wie Bad Salzungen, wie Altenburg, Mühlhausen oder Hildburghausen nicht verbessert werden können, nur weil sie es sich nicht trauen, dieser Absicht der Vorortgemeinden keinen Riegel vorzuschieben, dann machen Sie einen schweren Fehler meiner Ansicht nach.
Weil das so ist und weil ich nicht nur Demokrat bin, sondern auch Demokrat bin, der Regionalplanung richtig findet, weil ich glaube, dass sie der demokratischen Legitimation aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land dient, wenn wir dafür sorgen, gerade auch bei zurückgehenden Bevölkerungszahlen gerade auch in diesen Gebieten, über die wir gerade gesprochen haben. Selbst der Landkreis Weimarer-Land wird in den nächsten Jahren 20 Prozent seiner Einwohnerschaft verlieren, obwohl er an den großen Zentren liegt. Sie wissen genau, wie die Situation in den Landkreisen ist, über die wir gerade sprechen. Aus diesem Grund werde ich mich nicht nur enthalten, sondern gegen dieses Gesetz stimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag behandelt heute in zweiter Beratung den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012. Wie in den vergangenen Jahren gab eine Vielzahl von Gemeinden freiwillig mit ihren übereinstimmenden Anträgen den Anstoß zu den vorgeschlagenen kommunalen Neugliederungsmaßnahmen. Von den beantragten Strukturänderungen sind im Rahmen des Neugliederungsgesetzes 2012 insgesamt 56 Gemeinden betroffen. Die Anträge zeigen deutlich die Bereitschaft der kommunalen Seite, die Möglichkeiten zur Steigerung der Leistungs- und Verwaltungskraft im Hinblick auf die gegenwärtigen und sich für die Zukunft abzeichnenden Herausforderungen effektiv zu nutzen. Es gibt durchaus weitere Gemeinden, die diese Bereitschaft bekundet haben.
Mit Blick auf den gestern vorgelegten Änderungsantrag der FDP-Fraktion bin ich im Übrigen guter Dinge, dass auch dort aufgeführte Vorhaben ihren Weg ins Gesetzgebungsvorhaben finden werden. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, würde dieses Hohe Haus heute Ihrem Antrag folgen, dann müsste sich der Gesetzgeber entscheiden, ob er den betroffenen Kommunen 1,3 Mio. € Fördermittel entziehen will oder parlamentarisch Anhörungsgrundsätze verletzen möchte.
Davon kann ich nur dringend abraten. Mit dem Stichwort Anhörung bin ich wieder bei dem heute zu beratenden Regelungsentwurf. Entsprechend dem Beschluss des Innenausschusses vom 20. Juli 2012 wurde zum Gesetzentwurf der Landesregierung ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Innenausschuss hatte beschlossen, das Verfahren auf der Grundlage der Formulierungsvorschläge des Innenministeriums durchzuführen. Die Anhörung der beteiligten kreisangehörigen Gemeinden, der Einwohner und der Verwaltungsgemeinschaften erfolgte durch die jeweils zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörden der Landratsämter. Die Anhörung der kreisfreien Stadt Suhl erfolgte durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Landesregierung hat dem Landtag die Zusammenfassung der Ergebnisse der schriftlichen Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf in Form eines Berichtes einschließlich der zugehörigen Stellungnahmen zugeleitet. Die Auswertung beruhte dabei ebenfalls auf den Meldungen der Kommunalaufsichtsbehörden. Das Anhörungsverfahren hat im Ergebnis die von den Kommunen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase beantragten und von der Lan
desregierung vorgeschlagenen Änderungen kommunaler Verwaltungsstrukturen bestätigt. Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 5/4714 sind im Innenministerium insgesamt 3.197 Stellungnahmen eingegangen. Die Einzelheiten der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden bereits im Innenausschuss des Thüringer Landtags behandelt. 3.197 Stellungnahmen, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich denke, diese Zahl macht deutlich, mit welch hohem Interesse die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sich angesichts der spürbaren Auswirkungen einer jeden Neugliederungsmaßnahme zu Wort melden. Diese Zahl macht einmal mehr deutlich, dass Neugliederungsmaßnahmen den Nerv des kommunalen Zusammenlebens und der örtlichen Gemeinschaft treffen. Das mahnt uns, auch künftig mit der gebotenen Sorgfalt und Ausgewogenheit vorzugehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, für alle 13 im Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2012 vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen liegen Gründe des öffentlichen Wohls vor. Insoweit, Herr Bergner, sind wir bei dem entscheidenden Stichwort, das Sie eben eingeführt haben, die Gründe des öffentlichen Wohls. Das ist gerade ein unbestimmter Rechtsbegriff, der eine Vielzahl von Gesichtspunkten umfassen kann. Es stellt gerade kein statisches Verfahren dar, um den Verhältnissen vor Ort bestmöglich gerecht werden zu können, was mit dem vorliegenden Entwurf geschieht.
Ziel dieser freiwilligen Maßnahmen ist es, eigenständige und handlungsfähige Selbstverwaltungskörperschaften zu schaffen, die umfassend leistungsfähig sind, denn damit lässt sich den ständig steigenden Anforderungen an die kommunale Aufgabenerfüllung als auch den Erwartungen der Bürger gerecht werden. Und weil aus Sicht der Landesregierung dieses Ziel in den Fällen des Gesetzentwurfs erreicht wird, haben wir diesmal bereits in der Antragsphase mit Fördermitteln die Fusionsbestrebungen angeregt und unterstützt.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen insbesondere diese nach § 36 Abs. 4 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes bereits geförderten Neugliederungsanträge gesetzgeberisch umgesetzt werden. Dies betrifft den weit überwiegenden Teil des Gesetzentwurfs, etwa die Erweiterung der Gemeinde Nobitz oder die Erweiterung der Städte Greiz und Zeulenroda-Triebes oder die Neubildung der Gemeinde Kyffhäuserland, um hier nur drei Beispiele zu nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, erforderlich sind gemeindliche Verwaltungsstrukturen mit einer ausreichenden Verwaltungskraft, damit die Gemeinden in einer rechtsstaatlichen, zweckmäßigen und hinreichend spezialisier
ten Verwaltung sachgerecht Aufgaben wahrnehmen können. Die heutige Debatte hat aber einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, die Vorteile von freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen zu betonen. Natürlich müssen die vorhandenen Potenziale der Einzelgemeinden genutzt werden, selbstverständlich geht es um eine Verbesserung der Leistungskraft und auch der Verwaltungskraft der beteiligten Gemeinden. Aber das muss nach wie vor mit Augenmaß erfolgen. Und gerade dann, wenn der Freistaat die kommunalen Gliederungen nicht nur am Reißbrett entwirft, sondern die Entscheidungen des Gesetzgebers auf dem Willen der Bürger vor Ort basieren, dann leistet die Landespolitik einen wichtigen Beitrag für Identifikation und demokratische Legitimation vor Ort. Deshalb sieht die Landesregierung in diesem Gesetzentwurf einen weiteren wichtigen Beitrag zur Verbesserung der bestehenden gemeindlichen Verwaltungsstrukturen auf freiwilliger Basis. Ich bitte um Ihre Unterstützung zu dem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Es gibt keinen Wunsch auf Rede. Wir beginnen als Erstes mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Hier gab es von der Fraktion der FDP mit der Drucksache 5/5249 den Wunsch, dass I in Zusammenhang mit den §§ 2 und 10 an den Ausschuss zurücküberwiesen wird. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Rücküberweisung nicht angenommen worden.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung des Änderungsantrags der Fraktion der FDP, Punkt II und … Herr Bergner.
Wir reden jetzt vom gesamten Änderungsantrag, gut. Jetzt geht es um die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der FDP in der Drucksache 5/5249. Ich bitte um Bereitstellung der Wahlurnen und die namentliche Abstimmung ist hiermit eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegt mir ein Abstimmungsergebnis vor. Es wurden 82 Stimmen abgegeben, davon gab es 6 Jastimmen, 68 Neinstimmen und 8 Enthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der FDP abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage).
Wir fahren fort in der Abstimmung und kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5255. Wer sich diesem Änderungsantrag anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus der Fraktion der FDP und 1 Stimme aus der CDU. Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht und damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen. Erst einmal freue ich mich, dass ich hier sein kann.
Da danke ich allen demokratischen Kräften von vor 20 Jahren, insbesondere Helmut Kohl, die mir das Ticket nach Hannover ausgestellt haben, sonst wäre ich nämlich nicht mehr da.