Dann ist immer noch ein wichtiger Punkt für uns, wenn das Gremium am Ende gegründet wurde und zu aller vielleicht hoffentlich gegenseitigen Zufriedenheit alle vertreten sind und wir das Ganze auch gesetzeskonform haben, so dass es juristisch nicht angreifbar ist, ist immer die Frage: Wie geschieht Evaluation? Lassen Sie uns immer im Auge haben, dass die Arbeit solcher Landesgremien auch evaluiert werden muss und dann können wir sicher darüber diskutieren, inwieweit das Landesgremium zu gründen auch tatsächlich eine Bereicherung sein soll.
Es gibt noch viele Fragen aus unserer Sicht, auch aus Sicht der anderen Vorredner, die heute hier gesprochen haben, deswegen freue ich mich auf die weitere Debatte in unserem Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Koppe, Sie geben mir ja immer freundliche Ratschläge über die Zeitung, was ich alles tun soll, denken wir nur an den Ärztemangel. Sie haben sich meines Er
achtens, das haben Sie ja vorhin gesagt, es wäre ein Eingriff in die Selbstverwaltung, wenn ich da etwas tun würde.
Doch, das ist eine völlige Selbstverwaltung. Die Kassenärztliche Vereinigung ist in ihrer Selbstverwaltung zuständig für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich, Herr Koppe.
Sie haben mir den Vorschlag gemacht, ich soll ähnlich wie Bundeswehrärzte Ärztinnen und Ärzte einstellen auf Kosten des Freistaats Thüringens natürlich. Es ist die völlige Umgehung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Sie geben mir noch viele andere gute Ratschläge. Ich denke, Sie sind so gut aufgestellt im Gesundheitswesen und kennen das Metier so intensiv, dass ich Ihrer Partei rate, Sie als Bundesgesundheitsminister einzusetzen. Ich sage Ihnen auch warum: Auf dieser Strecke hat der Bundesgesundheitsminister und sein Vorgänger, Herr Rösler, total versagt. Herr Rösler ist abgehauen.
Er hat sich verdrückt. Er hat nicht gesagt, ich bin Parteivorsitzender und stellvertretender Bundeskanzler im Gesundheitsministerium, da, wo die Herausforderungen sind, er ist in die Wirtschaft gegangen, da kann man schön reden, da müssen es die anderen regeln, da muss ich selber nichts tun. Deswegen sage ich, da habe ich auch Zorn. Er hätte es ändern können. Ich - das sage ich Ihnen ganz deutlich, das wissen meine Kolleginnen Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister - wollte dieses Gremium nicht.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Den Teil über den Wirtschaftsminister erzählen Sie aber im Kabinett auch mal.)
Ich wollte dieses Gremium nicht, weil ich weiß, dass wir uns an der Stelle als Landesregierung nur Ärger aufhalsen, viele Diskussionen. Wissen Sie, warum wir es trotzdem tun, und wissen Sie, warum die jetzige Ministerpräsidentin sich damals dafür eingesetzt hat, dass es so ein Gremium gibt? Das war nämlich noch in der vorhergehenden Legislaturperiode, das hatte ich vorhin vergessen zu sagen. Weil wir vom Bundesgesundheitsministerium alleingelassen werden mit unseren Versorgungsproblemen. Es gibt eben keine gesetzlichen Veränderungen, um diese Dinge in der Selbstverwaltung
zu regeln. Das ist doch das Problem. Wenn Sie einmal zugehört hätten, bei den vielen Diskussionen, bei denen sie anwesend waren, ich will nur erwähnen eine erste Veranstaltung, die VDEK in 2009 gemacht hat, da saßen Sie auch ganz neu mit hier im Landtag. Da haben sich zwei gestritten, nämlich die ambulante Seite und die stationäre Seite und keiner hat sich bewegen wollen. So weit geht nämlich diese Selbstverwaltung. Jetzt haben sich die Länder aufgebürdet - ich sage das ganz bewusst, weil das keinem Freude macht -, einen Kommunikationsprozess anzustoßen in so einem Gremium. Und ich bin gern bereit, Dinge aufzunehmen und Veränderungen vorzunehmen, was die Zusammensetzung betrifft, das ist ja gar nicht mein Problem. Aber sich hier hinzustellen und zu dozieren, alles das, was bei Ihrem Bundesgesundheitsminister schiefläuft, das finde ich schon ein starkes Stück.
Ich kann damit die Aussprache schließen und es ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Beides gibt es nicht. Die Überweisung ist damit erfolgt.
Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung nachhaltig reduzieren hier: Nummer II Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4034 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 5/5124
Zunächst hat Abgeordneter Eckardt das Wort zur Berichterstattung. Ich habe ihn ja nun extra noch aufgerufen, er hätte ja kommen können in der Zeit. Das Problem ist, wir brauchen die Berichterstattung und im Ausschuss ist das so festgelegt worden,
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Entschuldigung, das war mir irgendwo durchgegangen, dass ich da als Berichterstatter des Ausschusses eingesetzt war. Der Ausschuss hat sich intensiv mit dem ihm vorliegenden Bericht in der Drucksache 5/4034 beschäftigt und die entsprechenden Beschlussvorschläge vorgelegt. Ich danke Ihnen.
Aha. Wünschen die anderen Fraktionen die Anträge zu begründen? Ich habe hier keine Anmeldung, dann können wir also sofort in die Aussprache gehen. Ich rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Primas.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung hat in den letzten Wochen mehrfach beide Ausschüsse beschäftigt, mehr oder weniger intensiv beraten, weil es sich um ein außerordentlich wichtiges Thema handelt. Deshalb haben wir uns auch entschlossen, dem GRÜNEN-Antrag einen Alternativantrag entgegenzustellen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD ist zielführender und mit den Fachleuten diskutiert, sage ich, fachlich fundierter. Im Unterschied zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird der ganzheitliche Ansatz bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes berücksichtigt, was auch der Beschlusslage der Agrarministerkonferenz vom April 2012 entspricht. Es ist gut, wenn wir dieses Ansinnen mit einem Alternativantrag aus dem Landtag heraus unterstützen.
Meine Damen und Herren, zu bedenken ist immer, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung unabdingbar ist. Das ist nun einmal so. Dennoch sollten Maßnahmen ergriffen werden, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Klarheit zu schaffen, um das Vertrauen der Verbraucher zu sichern. Sozialministerium und Landwirtschaftsministerium sind sich einig, dass ein Maßnahmebündel rund um das Thema Antibiotikaeinsatz entwickelt werden muss. Zielstellung kann nur sein, in den Landwirtschaftsbetrieben vorhandene Daten, zum Beispiel zur Tiergesundheit und zu den Haltungsbedingungen mit den Daten der Tierärzte zu Antibiotika-Abgabemengen und zu Behandlungshäufigkeit sowie den Ergebnissen der Schlachttiere in Fleischuntersuchungen zusammenzuführen. Nur aus dieser Bewertung
können Schlussfolgerungen gezogen werden und Maßnahmen im Rahmen eines Konzepts zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung eingeleitet werden. Dies ist im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht berücksichtigt.
Die von der Landesregierung erbetenen Aussagen über eigene Vorstellungen, Maßnahmen, Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung erfordern zudem zusätzliche Studien, die derzeit nach Aussage der Ministerien nicht leistbar und auch nicht notwendig sind. Diese würden nur zu einer deutlichen Verzögerung bei der Lösung des Problems Antibiotikaeinsatz führen.
Meine Damen und Herren, zudem bleibt die Fortbildung und Beratung der Tierhalter sowie das bereits existierende Antibiotika-Monitoringsystem der Qualität- und Sicherheits GmbH QS-System im GRÜNEN-Antrag unbeachtet. Nur eine fachlich fundierte, alle Bereiche der Tierhaltung umfassende Beratung und entsprechende Umstellung von Produktionsbedingungen unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen, der Wirtschaftlichkeit und der weltweiten Vermarktungsmöglichkeiten kann eine Änderung im derzeit üblichen Antibiotika-Verbrauch bewirken.
Bei Tierhaltern, die ihren Antibiotika-Verbrauch derzeit nicht senken können oder wollen, kann dies nur durch eine Änderung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts, wie dies in der vorliegenden Novelle des Arzneimittelgesetzes beabsichtigt ist, als auch auf dem Gebiet des Tierschutzes, der Tierseuchen und des Lebensmittelrechts bewirkt werden. Dr. Augsten, der in Ihrem Antrag geforderte fleischfreie Tag pro Woche, ich weiß nicht, ob er wirklich zielführend sein kann. Viele in der Bevölkerung machen das sowieso, da gibt es am Freitag Fisch, das hat mit der Tradition etwas zu tun. Manche brauchen auch eine Suppe, die brauchen nicht jeden Tag Fleisch. Das ist schon sehr verbreitet. Aber das nun vorzuschreiben, ein fleischfreier Tag, das weiß ich nicht. Glaubt man wirklich, dass es dadurch zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes käme. Wird es dadurch automatisch dazu führen, dass weniger Fleisch gegessen wird.
Durch den Verzehr von weniger Fleisch werden nicht automatisch weniger Tiere bei einer geringeren Besatzdichte und besseren Bedingungen gehalten, sondern es ist anzunehmen, dass sich dann nur die Gesamtmenge der gehaltenen Tiere verringert, welche jedoch aus wirtschaftlichen Gründen unter gleichen Bedingungen gehalten werden. Also was bringt das? Zudem ist der weltweite Handel zu berücksichtigen. Tierhalter werden wahrscheinlich bei Verringerung der Nachfrage von Fleisch in
Deutschland vermehrt auch nur exportieren, was auch zu zusätzlichen Belastungen für die Tiere durch den Transport führen würde. Weniger Fleischverzehr in Deutschland wird demzufolge nicht zwangsläufig, ich sagte es schon, zu einer nachdrücklichen Reduzierung des Antibiotika-Verbrauchs führen. Nur bei Beachtung des Ganzheitlichen - das heißt auch Tierschutz, Tierseuchen, lebensmittelrechtliche Aspekte sowie des weltweiten Handels und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen - ist eine nachhaltige, zukunftsorientierte Lösung zu finden. Im Übrigen ist zu beachten, dass es insbesondere in kleineren Betrieben aus wirtschaftlichen Gründen oft nur schwer gelingt, höhere tierschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen. Als Beispiel möchte ich nur einmal anführen die ab 01.01.2013 geforderte Gruppenhaltung von Sauen. Hier sind es ausschließlich kleinere Betriebe, die diese Anforderungen nicht einhalten können und aus wirtschaftlichen Gründen deshalb die Sauenhaltung aufgeben werden. Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Nun zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Zu Nummer 1 ist anzumerken, dass eine grundsätzliche Reduzierung der Besatzdichte nicht automatisch den Antibiotika-Verbrauch senkt. Ich denke, diese Forderung ist zu einseitig und deckt den komplexen Sachverhalt nicht ab.
Zu Nummer 2: Die Überprüfung der Gründe für den Antibiotika-Einsatz ist bereits in den derzeit geltenden arzneimittelrechtlichen Bestimmungen enthalten.
Zu Nummer 3: Hier liegt möglicherweise ein Missverständnis vor. Arzneimittel sind immer für bestimmte Tierarten zugelassen. Breitbandantibiotikum bedeutet nicht, dass es sich um ein Antibiotikum für mehrere Tierarten handelt, sondern um ein Antibiotikum, welches gegen verschiedene Erreger wirkt. Es besteht also kein Zusammenhang zwischen tierartenspezifischen Arzneimitteln und Breitbandantibiotika. Die in der Begründung genannten Möglichkeiten der Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika durch tierartenspezifische Medikamente kann deshalb nicht nachvollzogen werden. Der Einsatz von Breitbandantibiotika wird sich nicht verringern, wenn Medikamente nur noch für jeweils eine Tierart zugelassen werden, falls das so gemeint sein sollte.
Aus diesem Grund lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie nochmals, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Recht herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Antibiotika-Einsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ist ein Thema, das uns alle umtreibt und auch in der gesellschaftlichen Diskussion einen ziemlich hohen Stellenwert hat, weil ganz einfach schon mit dieser Überschrift und mit der Thematik, die man da setzt, die Bürger, die Verbraucher auch den Eindruck haben, das könnte eventuell etwas Negatives sein. Wir haben bereits am 24.02.2012 im Plenum über das Thema Antibiotika-Einsatz gesprochen, damals auf der Grundlage des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich kann mich daran erinnern, Frau Kollegin Mühlbauer, dass sogar Herr Dr. Hartung aus Ihrer Fraktion dann noch mal in die Debatte eingestiegen ist und sagte, dass es in der Massentierhaltung, also in der Haltung in großen Ställen, wahrscheinlich nicht gänzlich und nie ohne Antibiotika-Einsatz funktionieren wird. Die Gründe sind uns allen bekannt. Man muss bei Krankheitsbefall natürlich ein wirksames Mittel haben, um die Tiere gesund zu erhalten oder wieder gesund werden zu lassen.
In Deutschland sind die Kriterien für die Tierhaltung tatsächlich sehr scharf. Wenn wir uns unsere europäischen Nachbarn ansehen, dann wird das ganz deutlich, dass die Unterschiedlichkeiten in der Normierung zur Tierhaltung in Europa nach wie vor bestehen und wir mit unseren Maßnahmen und Kriterien da sehr weit vorn sind. Das finde ich auch gut so. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass wir durchaus auch Fleisch importieren aus anderen Ländern und dieses essen. Das Bundesministerium unterstützt die Einführung eines eigenständigen Tierschutzlabels. Die Verbraucher sollen erkennen, wenn Lebensmittel nach deutlich höheren Tierschutzstandards produziert werden, als es gesetzlich gefordert ist, Punkt 1, und die Verbraucher sollen damit natürlich auch bewusster einkaufen können und sich bewusst entscheiden können, wie sie sich ernähren wollen. Fakt ist aber auch, das gehört zur Wahrheit dazu, Produktionsbedingungen, die nach schärferen Kriterien laufen und die evtl. auch nach anderen Vorschriften und Standards gehen, können durchaus auch mit sich bringen, dass die Lebensmittel an sich im Preis intensiver werden; das ist legitim. Ich sage auch, wir haben in Deutschland sowieso eine Situation, wir kaufen Fleisch sehr billig ein und das muss man auch in der Wahrheit und in der Diskussion ganz einfach mit hinnehmen. Wenn man für 1 Kilo Schweinefleisch nur 2,90 € bezahlen muss und manchmal im