Ohne dass ich jetzt die Studienordnung vor mir liegen habe, ich kann mir nicht vorstellen, dass man, wenn man die Zulassungsvoraussetzungen nicht bestanden hat oder nicht erfüllt, schon in die nächste Stufe vorrücken kann. Es gibt kein Vorrücken auf Probe. Deswegen gibt es innerhalb von drei Monaten die Wiederholungsmöglichkeit.
Was das Zweite angeht: Aus der Garantie der Berufsfreiheit folgt die Möglichkeit, dass man Prüfungen, die man nicht bestanden hat, jedenfalls einmal wiederholen kann. Diese Möglichkeit ist durch die Übergangsregelungen sichergestellt.
von Grund- und Hauptstudium direkt überzuwechseln und dann die Prüfung nachzuschreiben, um nicht Studienzeit im Hauptstudium zu verlieren?
Wenn jetzt jemand wiederholt, dann ist ja die Frage, ob er dann gleich in das Hauptstudium schon wechseln kann, weil das zeitlich ja noch etwas Zeit in Anspruch nimmt, um nicht Zeit zu verlieren, die ihm später dann im Hauptstudium fehlt, wenn er dann die Prüfung besteht.
Ich habe auf die Antwort von Frau Berninger gerade gesagt, dass ich mir die Regelungen im Einzelnen nicht angeschaut habe bzw. sie nicht auswendig weiß, dass ich mir aber nicht vorstellen kann, dass, wenn die Voraussetzungen für das Vorrücken, das erfolgreiche Bestehen der Zwischenprüfung, nicht erfüllt sind, man auf Probe vorrücken kann. Dass man informell gleichwohl an dem Stoff partizipieren kann, dagegen gibt es keine Einwände.
Gibt es außerhalb der Fragestellerin noch eine Frage? Wenn das nicht der Fall ist, danke, Herr Innenminister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/377.
Die Firma K + S erhielt seitens einer Behörde die Auflage, ein mathematisches Modell der Grundwasserströmungen zu erstellen, um unter anderem die Einflüsse der Versenkung von Kaliabwässern auf Wassernutzer im Deckgebirge einschätzen zu lassen. Mit der Entwicklung des Modells wurde die IHU GmbH Nordhausen beauftragt.
1. Durch welche Behörden und auf welche Weise wurde die Firma K + S zur Erstellung des oben genannten Modells beauflagt?
2. Wie lautete die konkrete Aufgabenstellung, die mit der behördlichen Auflage an die Firma K + S gerichtet wurde?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Minister Reinholz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Angeordneten Kummer für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Firma K + S wurde vom hessischen Regierungspräsidium in Kassel mit der Erstellung des Modells beauftragt. Die Modellerarbeitung wurde im Rahmen eines Erlaubnisbescheids an K + S aus dem Jahre 2006 gefordert. Hierbei handelt es sich um ein zweidimensionales, numerisch gestütztes Grundwassermodell für den Versenkhorizont Plattendolomit.
Zu Frage 3: Die Ergebnisse des numerischen Grundwassermodells sollen den zuständigen Behörden in Hessen als eine weitere Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stehen. Ziel des Regierungspräsidiums Kassel war es, das hessische Versenkgebiet modellieren zu lassen, um dort die Situation und die ablaufenden Prozesse im Grundwasser möglichst zutreffend darzustellen und um begründete Schlussfolgerungen zur Wassernutzung im Untergrund ziehen zu können. Das zweidimensionale Modell für den Plattendolomit hat die Firma K + S mittlerweile vorgelegt. An dem dreidimensionalen Modell arbeitet K + S derzeit noch. Dieses ist jedoch nicht von den Behörden gefordert worden. Auch die zuständigen Behörden in Thüringen partizipieren von den Ergebnissen, da die geologisch-hydrogeologische Situation im Südraum des Werragebiets unabhängig von administrativen Grenzen in gleicher oder ähnlicher Weise wirksam ist.
Sie haben von dem 2D-Modell, was vorgelegt wurde, gesprochen. Ich gehe davon aus, dass es nicht nur K + S vorgelegt wurde, sondern auch der Landesregierung bekannt ist. In dem Zusammenhang die Nachfrage: Ist es möglich, im Ausschuss da entsprechende Ergebnisse vorgestellt zu bekommen?
Die zweite Nachfrage, die ich in dem Zusammenhang habe: Wie Sie ja sicherlich auch informiert sind, ist derzeit im Werragebiet großräumig die Hubschrauberbefliegung angekündigt worden und wird ja auch durchgeführt, um da magnetisch den Untergrund zu untersuchen. Werden auch da die Ergebnisse der Landesregierung zur Verfügung gestellt und sind sie dann dementsprechend auch für uns zumindest erklärbar? Kann ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse für eine weitere Versenkuntersuchung genutzt werden oder dann zu einer weiteren Versenkung führen über die jetzige Planung hinaus?
Die dritte Frage, die Sie gestellt haben, kann ich nicht beantworten, sie ist spekulativ. Zu Fragen 1 und 2 werde ich das prüfen lassen, inwieweit wir das im Ausschuss vorstellen können.
Herr Minister, Sie hatten gesagt, dass zweidimensionale Modell liegt vor, für das dreidimensionale Modell gab es keine behördliche Weisung. Daraus wäre zu schlussfolgern, dass die aktuellen Anfragen von K + S an Thüringer Kommunen, ihre Grundwasserbrunnen beproben zu dürfen, nicht mit einer behördlichen Weisung verbunden sind, weil, wenn das Modell vorliegt, dazu keine Untersuchungen mehr notwendig sind. In dem Zusammenhang würde ich Sie fragen wollen, ob denn die Thüringer Kommunen entsprechend der Bitte von K + S folgen müssen oder wenn sie denn Bedenken in dieser Richtung haben, die auch ablehnen können.
Ich würde im gegenseitigen Interesse und im Interesse der Aufklärung der gesamten Versenkung in der gesamten Problematik Kali + Salz den Kommunen empfehlen, das zuzulassen.
Die Thüringer Landesregierung hatte weitere Versenkungen in Thüringen ausgeschlossen. Aufgrund der Aktivitäten gibt es natürlich Bedenken in den Kommunen, dass es weitere Versenkungen geben könnte. Von der Warte her wollte ich Sie noch mal fragen, Herr Minister: Für Thüringen können trotz aller Aktivitäten und ihrer Ergebnisse weitere Versenkungen in der Gerstunger Mulde ausgeschlossen werden?
Wir können davon ausgehen, dass es in Thüringen keine weiteren Versenkungen geben wird. Kassel hatte deshalb beauftragt, weil die Versenkung im hessischen Gebiet stattfindet.
Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Drucksache 5/264.
Nach der aktuellen Untersuchung „E-Mobility 2009“ des Finanzdienstleisters Accenture planen knapp 28 Mio. Deutsche in den nächsten zehn Jahren die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs. Allerdings ist die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität in Deutschland noch nicht so weit vorangeschritten, um dem zu erwartenden Bedarf und den Ansprüchen der Verbraucher gerecht zu werden.
1. An wie vielen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Thüringen wird momentan zum Thema Elektromobilität geforscht?
2. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat das Projekt „Systemforschung Elektromobilität“ ins Leben gerufen. Welche Anstrengungen unternimmt oder plant die Landesregierung, um ein Fraunhofer-Institut aus dem Systemverbund in Thüringen anzusiedeln?
3. Welche Pläne hat die Landesregierung, um die Forschung im Bereich Elektromobilität in Thüringen zu fördern, und plant die Landesregierung die Ein
4. Wurden im Jahr 2009 Fördermittel aus einem der Förderprogramme des Freistaats Thüringen für die Förderung von Betrieben im Bereich der Elektromobilität vergeben und wenn ja, in welcher Höhe?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Adams namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst zu Frage 1: Betrachtet man alle Wertschöpfungsstufen der Elektromobilität sind neun Einrichtungen auf dem genannten Gebiet tätig.
Zu Frage 2: Im Rahmen des vom Bund geförderten Projektes der Fraunhofer-Gesellschaft „Systemforschung Elektromobilität“ arbeiten derzeit 34 Fraunhofer-Institute zusammen. Die Frage der Umsiedlung oder Neugründung eines Fraunhofer-Instituts stellt sich derzeit nicht. Sie wäre zudem in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz mit dem Bund und den übrigen Ländern zu verhandeln. In dem Fraunhofer-Anwendungszentrum für Systemtechnik, kurz AST, in Ilmenau, ist eine in Thüringen ansässige Fraunhofer-Forschungseinrichtung in der Fraunhofer-Allianz Energie eingebunden. Gemeinsam mit der TU Ilmenau wird ein IuK-Energie-Labor für intelligente Energiesysteme aufgebaut.
Zu Frage 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass zukünftig in Thüringen FuE-Verbundprojekte zu Teilsystemen für die Elektromobilität gefördert werden, zu denen im Freistaat wirtschaftliche Bedarfe einerseits und wissenschaftliche Kompetenzen andererseits vorhanden sind. Die Forschungsförderung zum Thema Elektromobilität könnte eine unterstützende Wirkung im Hinblick auf die beschleunigte Markteinführung dieser umweltverträglichen Antriebstechnologien entfalten, da gegenwärtig insbesondere Entwicklungsdefizite bei der Systemkomponente Batterie einer breiteren Markterschließung im Wege stehen. Die Umwelt- und Energietechnik stellt bereits ein ausgewiesenes Schwerpunktfeld der Thüringer Forschungsstrategie dar. Wir werden diesen Schwerpunkt weiter ausbauen. Wir werden zudem ein Leitbild „Energieland Thüringen - grüner Motor Deutschlands 2020“ entwickeln. Wir werden schließlich auch einen zusätzlichen Lehrstuhl für er
Zu Frage 4: Mit Zuschussförderprogrammen wurden im Jahr 2009 keine der Elektromobilität zuordenbaren Projekte gefördert. Den Thüringer Innovationspreis 2009 in der Kategorie „Industrie und Material“, dotiert mit 20.000 €, haben die Hörmann IMG GmbH und die GAIA Akkumulatorenwerke GmbH für die Entwicklung des Elektroantriebssystems für Fahrzeuge bis 200 kW erhalten.
Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung. Eine Sache bleibt bei mir offen. Zu 1. hatten Sie nur die Zahl genannt, dass es neun sind. Könnten Sie uns nachreichen, welche Forschungsstandorte das sind, das wäre ganz interessant.
Werter Herr Abgeordneter, das werde ich Ihnen sofort präsentieren, da brauchen wir nichts nachzureichen.
Es sind die TU Ilmenau, die FH Nordhausen, FH Erfurt, FH Schmalkalden, FH Jena, FSU Jena, Institut für Photonische Technologien Jena, Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik, Fraunhofer-Anwendungszentrum für Systemtechnik AST Ilmenau.