Protocol of the Session on January 29, 2010

Es sind die TU Ilmenau, die FH Nordhausen, FH Erfurt, FH Schmalkalden, FH Jena, FSU Jena, Institut für Photonische Technologien Jena, Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik, Fraunhofer-Anwendungszentrum für Systemtechnik AST Ilmenau.

Ich sehe, es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/299.

Danke, Herr Präsident.

Zinsbeihilferichtlinie

Die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach Thüringer Kommunalabgabengesetz und von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch erfolgt auch über das Jahr 2009 hinaus. Die entsprechende Richtlinie (veröffentlicht im Thü- ringer Staatsanzeiger Nr. 51/2009, Seite 2036 ff.) ist Grundlage für den Anspruch der Gemeinden und Zweckverbände gegenüber dem Land auf Erstattung

der aus der Beitragsstundung von Straßenausbau- und Abwasserbeiträgen resultierenden Zinsaufwendungen. Allerdings ist die Richtlinie auf ein Jahr, folglich bis zum 31. Dezember 2010 befristet, während die bis zum 31. Dezember 2009 wirksame Richtlinie fünf Jahre Gültigkeit besaß.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen ist die angeführte Richtlinie lediglich auf ein Jahr befristet?

2. Geht die Landesregierung davon aus, dass nach Ablauf des einen Geltungsjahres eine Zinsbeihilfe in diesem Sinne nicht mehr erforderlich ist, und wie begründet sie ihre Position?

3. Beabsichtigt die Landesregierung nach Ablauf dieses Jahres anderweitige und/oder weitergehende Lösungsansätze im kommunalabgabenrechtlichen Beitragsbereich, wenn ja, welche und mit welcher Begründung?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Minister Prof. Huber, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung zu den Fragen 1 bis 3 wie folgt:

Die Geltungsdauer der genannten Zinsbeihilferichtlinie wurde deshalb nur für ein Jahr unverändert verlängert, weil die Prüfung der Möglichkeiten zur Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts, wie wir gestern besprochen haben, noch andauert.

Gibt es Nachfragen? Wie zu erwarten, Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Herr Innenminister, die Richtlinie gilt nicht nur für den Bereich Straßenausbau, sondern insbesondere für den Bereich Abwasser. Mit welcher Begründung ist dort eine Befristung auf ein Jahr zunächst nur erfolgt?

Herr Abgeordneter Kuschel, da sie auch für den Bereich der Straßen gilt, werden wir das Gesamttableau

erst in den Blick nehmen müssen, bevor wir über das weitere Vorgehen entscheiden.

Es gibt eine zweite Nachfrage.

Danke, Herr Präsident. Wie viele Mittel sollen denn aus Sicht der Landesregierung für die Zinsbeihilfen im Jahr 2010 in den Entwurf des Landeshaushalts aufgenommen werden?

Ausreichende Mittel.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Innenminister. Weitere Nachfragen aus der Mitte des Hauses liegen nicht vor. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/305.

Strukturelle Veränderungen in der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Laut einer Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) vom 5. Januar 2010 hat diese einige strukturelle Veränderungen vorgenommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche strukturellen Veränderungen wurden innerhalb der GFAW vorgenommen?

2. Welche neuen Aufgabengebiete wurden der GFAW durch wen auf welcher Grundlage zugeordnet?

3. Wie hat sich die Personalstruktur in der GFAW in den zurückliegenden fünf Jahren verändert?

4. Inwiefern korrespondiert diese strukturelle Veränderung innerhalb der GFAW mit den infolge der Übernahme der Gesellschafterfunktion durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) angekündigten Synergieeffekte, wie zum Beispiel Verwaltungsvereinfachung, Veränderungen in der Ablauforganisation in den Stabsbereichen von GFAW und TAB, Abbau von Doppelstrukturen sowie Kosteneinsparung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Minister Machnig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:

Ich beginne mit einer Grundsatzbemerkung: Ich halte es für zwingend erforderlich, dass wir in einem bestimmten zeitlichen Abstand immer wieder die Strukturen überprüfen, Strukturen anpassen und Strukturen da verändern, wo sich einfach neue Aufgaben, neue Rahmenbedingungen und Ähnliches ergeben haben. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit, im Übrigen auch für die Aufgabe eines Ministeriums im Hinblick auf den nachgeordneten Bereich.

Zu Frage 1: Die Organisationsstruktur der GFAW wurde zum 01.01.2010 überarbeitet und aufgabenorientiert differenziert. Statt bisher in zwei Abteilungen ist die GFAW nun in vier Abteilungen gegliedert. Stabsstellen wurden aufgelöst und deren Aufgaben organisatorisch eingegliedert. Das halte ich im Übrigen für sinnvoll. Zu viele Stabsstellen führen nicht dazu, dass die eigentliche fachliche Leistung, die erbracht werden muss, wirklich konsequent umgesetzt werden kann. Das heißt, die Rückverlagerung von Stabsstellen in die Organisationseinheiten stärkt die fachliche Aufgabenstellung, die dort erbracht werden muss. Von daher halte ich das für sinnvoll. Dabei wurden die zentralen Aufgaben einerseits und die Querschnittsaufgaben andererseits als eigenständige Abteilung organisiert. Die bislang schwerpunktmäßig in einer Abteilung durchgeführten Aufgaben der Arbeits- und Wirtschaftsförderung werden nun in zwei Fachabteilungen erfüllt. Ungleichgewichte innerhalb der alten Strukturen konnten so behoben und der GFAW eine funktional optimierte Struktur gegeben werden.

Zu Frage 2: Im Zusammenhang mit dieser strukturellen Veränderung zum 01.01.2010 wurden der GFAW keine neuen Aufgaben übertragen.

Zu Frage 3: Bei der GFAW waren von 2004 bis 2009 Mitarbeiter jeweils im Jahresdurchschnitt beschäftigt: 2004 - 200, 2005 - 205, 2006 - 208, 2007 - 197, 2008 - 196, 2009 - 214. Daneben absolvieren bei der GFAW jährlich vier junge Menschen ihre Ausbildung (diese Quote ist eigentlich zu gering).

Zu Frage 4: Infolge der Übernahme der Gesellschafterfunktion durch die Thüringer Aufbaubank wurde bereits eine Reihe von Maßnahmen zur besseren Verzahnung der Gesellschaft mit dem Ziel einer Effizienzsteigerung durchgeführt. Beispielhaft möchte ich hier nur die im Jahr 2008 erfolgte Zusammenlegung der regionalen Servicestellen von TAB und GFAW nennen. Ein weiteres Beispiel ist die Konzentration der aufgrund des Einsatzes von Strukturfondsmitteln erforderlichen Prüf- und Kontrollaufgaben bei der TAB. Die neue Struktur ist ein weiterer Baustein, der zu einer Verwaltungsvereinfachung und damit zu Effizienzgewinnen führt. Die Veränderungen haben eine Dezentralisierung der Bereiche zur Folge, was die Übersichtlichkeit und die Transparenz in der Struktur der GFAW erhöht. Dadurch werden die Informationswege innerhalb der GFAW kürzer, die Ablauforganisationen effizienter und das Risiko von Informationsasymmetrien reduziert. Die GFAW geht davon aus, dass die mit einer neuen Organisationsstruktur verbundenen Effizienzgewinne auch zu einer Kosteneinsparung führen werden. Im Übrigen sind in die strukturellen Veränderungen der GFAW auch Erfahrungen der TAB mit eingeflossen. Dieser Wissens- und Erfahrungstransfer wäre ohne eine Anteilsübertragung nicht möglich gewesen.

Es gibt Fragebedarf von der Fragestellerin.

Schönen Dank, Herr Minister, für die Antwort. Ich habe eine Nachfrage. Sie haben gesagt, wenn ich das richtig verstanden habe, die GFAW hat keine neuen Aufgaben bekommen.

Ja.

Sie haben auch die Zahlen der Personalstruktur genannt. Ich beziehe mich jetzt bloß mal auf das Jahr 2008 zu 2009 und wenn ich rechnen kann, wurden 18 neue Stellen geschaffen. Der Volksmund sagt …

Der Volksmund sagt, dass Fragen anders formuliert werden. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Frage kommen würden.

(Heiterkeit und Beifall SPD)

Ich stelle das um. Ich frage den Minister, ob er mir zustimmen kann, dass neue Stellen geschaffen wurden, um personell aus den Ministerien eine Umsetzung vornehmen zu können? Das sagt nämlich der Volksmund!

Ach, was der Volksmund sagt. Ich kann das auch nicht bestätigen, was Sie hier gerade sagen. Ich weiß nur eines, nämlich dass die GFAW sich bei mir zum Beispiel gemeldet und darum gebeten hat, neue Stellen für die Abwicklung der europäischen Programme zu erbitten. Dieser Bitte bin ich nicht nachgekommen, aber das macht klar, dass es im Bereich der GFAW, auch was die Abarbeitung von bestimmten Anträgen betrifft, durchaus - ich will nicht sagen Engpässe - aber doch erheblichen Bearbeitungsdruck gibt. Die Zahlen finde ich jetzt nicht so außergewöhnlich. Das sind in der Tat 18 Stellen, das finde ich jetzt keine exorbitante Steigerung. Wie gesagt, ich würde dem gern noch einmal nachgehen. Mir ist nicht bekannt, dass dies vor allem aufgrund von Verlagerungen aus dem Ministerium in die GFAW erfolgt ist. Wenn es so wäre, dann muss ich sagen, wäre es schwierig für mich aus einem Grund: Meine Stellensituation ist - freundlich gesagt - bedenklich. Ich habe ein Haus, das in vielen Fragen und in vielen Bereichen nicht so personell ausgestattet ist, wie ich das für erforderlich halten würde. Zum Beispiel bei dem heute Morgen sehr intensiv diskutierten Thema „Energiepolitik“ gibt es erheblichen Bedarf. Ich hoffe, dass wir im Laufe der Legislaturperiode dafür auch eine Regelung finden.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen und keinen solchen Bedarf aus der Mitte des Hauses. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/312.

Stand der Einrichtung von Breitband-Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum

Der Kollege Blechschmidt hat gestern eine sehr ähnlich gelagerte Anfrage gestellt. Trotzdem hatte ich vor, Herrn Reinholz - er ist aber nicht mehr da - noch einmal damit zu quälen. Ich werde die Aspekte herausgreifen im Sinne der Effizienz, die gestern noch nicht beantwortet worden sind, und werde den Eingangstext auch noch einmal verlesen.

Der Landtag hat in seiner 110. Sitzung am 19. Juni 2009 beschlossen, bis 2012 jeder Thüringer Gemeinde Breitband-Internet mit mindestens zwei Mbit/s zur Verfügung zu stellen.

Bis Januar 2009 wurden in Thüringen keine Mittel aus dem seit Anfang 2008 dafür vorgesehenen Budget der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) abgerufen. Seit Oktober 2009 besteht zusätzlich die Möglichkeit für Gewerbetreibende, in unterversorgten Gebieten (mit weniger als zwei Mbit/s Upload) Mittel nach Maßgabe der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu erhalten.

Ich frage die Landesregierung: