Protocol of the Session on January 29, 2010

In den letzten Jahren war es gängige Praxis, dass Sportförderung an Vereine oder Kommunen bewilligt und ausgereicht wurde. Diese Gelder sind danach zum Um- oder Ausbau sowie zum Neubau von Sportstätten verwendet worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen ist im Haushaltsjahr 2009 Sportförderung für den Um- bzw. Ausbau sowie zum Neubau von Sportstätten ausgereicht worden und wie oft waren Sportvereine oder Kommunen Träger der Maßnahme?

2. Welche von diesen genannten Bauvorhaben sind abgeschlossen sowie nach sachgerechter Verwendung der übergebenen Fördermittel geprüft worden; sind der Landesregierung Projekte sowie die möglichen Gründe für den Nichtabschluss von Maßnahmen des Haushaltsjahres 2009 bekannt und werden diese im Jahr 2010 weiter gefördert?

3. Gab es in der Vergangenheit Sportvereine, die aufgrund von Neu- und Ausbauten von Sportstätten Insolvenz wegen Überschuldung anmelden mussten, wenn ja, welche Vereine?

4. Wurden Fördermittel des Haushaltsjahres 2009 durch die Landesregierung wegen nicht sachgemäßer Verwendung zurückgefordert, wenn ja, in welcher Höhe?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.

Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Haushaltsjahr 2009 wurden für 40 Baumaßnahmen an Sportstätten Fördermittel gezahlt. Davon befanden sich 37 Sportstätten in kommunaler Trägerschaft. Bei drei Maßnahmen sind Sportvereine Träger der Sportanlage.

Zu Frage 2: Für die genannten 40 Maßnahmen wurden im Jahr 2009 an 26 Träger nur einmalig bzw. letztmalig Mittel gezahlt. Diese Maßnahmen sollten bis zum Jahresende 2009 abgeschlossen worden sein. Über die korrekte Verwendung der Mittel kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Träger können ihre Verwendungsnachweise bis zu sechs Monate - das sind die Vereine - bzw. bis zu zwölf Monate - das sind die Kommunen - nach Abschluss der Maßnahme einreichen. Da überwiegend kommunale Projekte gefördert wurden, liegen diese Nachweise voraussichtlich erst im Dezember 2010 vor. Erst dann kann eine abschließende Prüfung erfolgen. Bei mehrjährigen, also noch laufenden Vorhaben verlängern sich die Vorlagefristen entsprechend. Es hatte sich bei einer Maßnahme, die ursprünglich im Jahr 2009 beendet sein sollte, der Baubeginn verzögert. Der in 2010 notwendige Teilbetrag wurde aus Verpflichtungsermächtigungen bewilligt und kann im Jahr 2010 ausgezahlt werden.

Zu Frage 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob Sportvereine aus diesen Gründen Insolvenz anmelden mussten.

Zu Frage 4: Nein, die ordnungsgemäße Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2009 kann erst nach Abschluss der Maßnahmen und Vorlage der Nachweise, die von den Trägern zu führen sind, geprüft werden.

Gibt es Nachfragen aus dem Haus? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Danke, Frau Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer, SPD-Fraktion, in der Drucksache 5/357.

Sicherung der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen

Der Freistaat Thüringen organisiert seit 1996 sein Artenhilfsprogramm für Fledermäuse mit der Hilfe der Koordinationsstelle für Fledermausschutz. Diese fun

giert als Mittler und Bindeglied zwischen ehrenamtlichem und behördlichem Naturschutz sowie als Dienstleister zu allen Belangen „rund um die Fledermaus“. Zu ihren Aufgaben gehört es unter anderem, alles verfügbare Fledermauswissen zu erfassen, die Daten in entsprechender Form aufzubereiten und für Planungs-, Forschungs- und Schutzzwecke bereitzustellen bzw. in Entscheidungsprozessen zu beraten. Des Weiteren wurde eine intensive Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Koordinationsstelle für Fledermausschutz im Jahr 2009 finanziell unterstützt?

2. Wie ist die Koordinationsstelle zurzeit personell besetzt?

3. Ist vonseiten der Landesregierung beabsichtigt, diese im Jahr 2010 weiter finanziell zu unterstützen und wenn ja, in welcher Größenordnung?

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Minister Reinholz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mühlbauer für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, und zwar mit einer auf das Jahr 2009 berechneten Summe von 180.901,62 €.

Zu Frage 2: Das Personal der Koordinationsstelle besteht aus einem Leiter - einem Diplombiologen -, einem Projektbetreuer - das ist ein Diplomingenieur für Landschaftsplanung - und einer Fachkraft auf einer Dreiviertelanstellung zur Betreuung der Verwaltungsaufgaben und der öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten. Im Rahmen eines von der Koordinationsstelle getragenen und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt geförderten Projekts - „Förderung der europäischen Zusammenarbeit im Fledermausschutz“ heißt das - wird derzeit ein weiterer Mitarbeiter zur Durchführung des Teilprojekts Hufiland, Quartierbeschaffung für Kleine Hufeisennasen im Saaletal, intern beschäftigt, aber nicht im Rahmen der Finanzierung der Fledermaus-Koordinationsstelle.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das Mausohr ist auch noch...)

Genau - gibt es aber mehr am Kyffhäuser.

Zu Frage 3: Es ist vorgesehen, die Koordinationsstelle selbstverständlich auch im Jahr 2010 in einer angemessenen Größenordnung weiterhin finanziell zu unterstützen.

Es gibt eine Nachfrage von der Fragestellerin.

Ist es möglich vonseiten der Landesregierung, die personelle Besetzung der Fledermaus-Stelle zu erweitern? Wie ist Öffentlichkeitsarbeit dort angedacht und wie wird das vonseiten der Landesregierung betrachtet?

An eine Erweiterung ist im Moment nicht gedacht und die Öffentlichkeitsarbeit wird ja, wie ich sagte, durch die Fachkraft mit erledigt, die im Rahmen einer Dreiviertelstelle dort eingestellt ist.

Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/373.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Bachelor-Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei!

Der Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hat zum Wintersemester 2009 erstmalig den Studiengang Polizeivollzugsdienst - Bachelor of Arts begonnen. Mit Abschluss des Sommersemesters 2011 wird damit der bisherige Diplomstudiengang endgültig abgelöst. Insbesondere für den letzten Diplomstudiengang ist die Frage nach dem Verfahren im Falle des Nichtbestehens der Zwischen- und Abschlussprüfungen relevant.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchem Verfahren wird sichergestellt, dass Studentinnen und Studenten des letzten Diplomstudiengangs im Falle des Nichtbestehens der Zwi

schen- bzw. Abschlussprüfung ihre Prüfungen wiederholen können?

2. Wie werden dabei auftretende Konflikte zwischen den inhaltlichen und strukturellen Unterschieden zwischen Diplomstudiengang und Bachelor-Studiengang aufgelöst?

3. Wie erfolgt eine ausreichende Information der Studentinnen und Studenten über die gewählte Verfahrensweise?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Innenminister Prof. Dr. Huber, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! In der Folge der sogenannten Bologna-Erklärung hat sich eine große Zahl der Länder dazu entschieden, die dort definierten Ziele in der Ausbildung auch für den gehobenen Polizeivollzugsdienst umzusetzen. Dem ist auch der Freistaat Thüringen gefolgt und so wurde in der letzten Legislaturperiode entschieden, das bisherige Diplomstudium im Fachbereich Polizei der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Meiningen aufzugeben und stattdessen einen modular aufgebauten BachelorStudiengang einzuführen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurde hierfür ein sehr enger Zeitplan festgelegt. In nur knapp drei Jahren hat man es mit einem kleinen Team geschafft, einen entsprechenden Studiengang zu konzipieren, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, und erhielt im Sommer letzten Jahres auch für ein Jahr befristet die notwendige Akkreditierung. So konnte das Studium zum 1. Oktober 2009 beginnen. Diese Leistung möchte ich noch einmal hervorheben und den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle danken, auch wenn ich persönlich kein besonderer Freund der „Bachelorisierung“ bin.

Nun zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Berninger.

Zu Frage 1: Für den letzten Diplomstudiengang sieht eine Übergangsregelung in der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung vor, dass der Studierende/die Studierende trotz Nichtbestehens der Zwischenbewertung das Studium fortsetzen darf. Bezüglich der das Studium abschließenden Laufbahnprüfung gibt es für den Fall des Nichtbestehens folgende Regelung: Der Studierende/die Studierende bleibt weiterhin an der Fachhochschule, um sich zielgerichtet auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten zu können. Hierfür ist in der neuen Ausbildungs- und Prü

fungsordnung ein Zeitraum von drei Monaten vorgesehen. Die Wiederholungsmöglichkeit ist Ausfluss der Berufsfreiheit und durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts festgeschrieben.

Zu Frage 2 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Die Studierenden werden umfassend von der Bereichsleitung über diese Regelung informiert.

Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

Herr Minister, ich habe Sie jetzt so verstanden, drei Monate haben die Studierenden Zeit, eine Wiederholungsprüfung zu machen. Sind sie währenddessen, beispielsweise nach einer nicht bestandenen Zwischenprüfung, dann schon in den Hauptstudiengang aufgenommen und wenn ja, gibt es dann nicht Konflikte, wenn sie schon im Hauptstudium lernen sollen und sich aber gleichzeitig nebenher auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten müssen?

Zweite Frage: Im Diplomstudiengang war es ursprünglich möglich, das Jahr zu wiederholen, wenn man eine Abschnittsprüfung nicht bestanden hat. Ist das nicht aus Ihrer Sicht eine Benachteiligung bzw. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes für die Studierenden, die jetzt im letzten Diplomstudiengang sind?

Ohne dass ich jetzt die Studienordnung vor mir liegen habe, ich kann mir nicht vorstellen, dass man, wenn man die Zulassungsvoraussetzungen nicht bestanden hat oder nicht erfüllt, schon in die nächste Stufe vorrücken kann. Es gibt kein Vorrücken auf Probe. Deswegen gibt es innerhalb von drei Monaten die Wiederholungsmöglichkeit.