Protocol of the Session on December 10, 2004

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausführungen, die wir gerade gehört haben mit dem neuen Dach, die hören sich ja ganz gut an. Aber ich möchte darauf hinweisen, was auch hinter diesem Gesetzentwurf steckt. Der hier vorliegende Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes dient der Landesregierung neben marginalen Anpassungen, die sich aus dem EU-Recht ergeben, offenbar zwei Zielen: Erstens Verantwortung loszuwerden, indem ein wirksames solidarisches Instrument aus der landeseigenen Struktur herausgebrochen wird, und zweitens die Risikoverlagerung und die de facto finanzielle Austrocknung des Thüringer Tiergesundheitsdienstes e.V.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: So viel Unsinn habe ich noch nie gehört.)

Diese zwei Ziele - ich gehe noch ins Detail, Herr Primas - werden aus dem neoliberalen, nicht wertkonservativen Credo gespeist, Geld bei gemeinschaftlichen Aufgaben einzusparen und den Staat als gemeinschaftliches Gebilde abzubauen. Geld einsparen ist angesichts des kompletten Bankrotts hinsichtlich des Haushalts des Landes nicht verwunderlich und den gemeinschaftlichen Staat ab

zubauen, das ist in manchen Kreisen auch en vogue. Natürlich weisen Sie das von sich. Erstens wollen Sie nicht zugeben, dass Sie mit Geld nicht umgehen können

(Beifall bei der PDS)

und dass Sie daher alles kürzen müssen, was geht oder auch was nicht geht. Zweitens wollen Sie sich, wie mir schon öfter aufgefallen ist, mit der grundsätzlichen Motivation und den grundsätzlichen Konsequenzen Ihres Regierungshandelns einfach nicht auseinander setzen.

(Beifall bei der PDS)

Oder Sie wollen das nicht öffentlich machen, denn der Bürger muss ja nicht alles mitbekommen, um was es geht. Da wird dann von Ihrer Seite einfach fabuliert vom schlanken Staat und der wird als wunderbares Heilmittel verkauft. So weit zum Grundsätzlichen.

(Unruhe bei der CDU)

Doch nun einige Anmerkungen zum Gesetzentwurf und den Einrichtungen, um die es geht. Es geht um die Tierseuchenkasse, es geht um den Thüringer Tiergesundheitsdienst e.V. und um die Anstalt öffentlichen Rechts, in die angeblich beide Einrichtungen überführt werden.

Die Tierseuchenkasse ist ein auf die Solidargemeinschaft aller Tierhalter aufgebautes Instrument zur Vorbeugung und zur Bekämpfung von Tierseuchen. Sie ist bei dem für das Veterinärwesen zuständigen Ministerium angesiedelt. Dieses Ministerium übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. Alle Tierbesitzer zahlen obligatorisch für jedes Stück Vieh Beiträge ein. Ein Betrieb, der meinetwegen 500 Kühe hat, 100 Stück Rindvieh als Nachzucht und 10.000 Legehennen, zahlt pro Kuh 5        Henne 3 Cent ein, also summa summarum im Jahr 3.200   den in der Tierseuchenkasse angespart. Weiterhin werden bislang auch Erstattungen durch das Land für die Durchführung hoheitlicher Aufgaben eingezahlt. Diese Einnahmen und die Erträge aus den angelegten Mitteln und Rücklagen bilden ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Tierkasse.

(Beifall bei der PDS)

Aus diesem Sondervermögen werden Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen gegen Tierseuchen gewährt. Im Seuchenfall werden die Tierbesitzer entschädigt. Aus den Beiträgen für eine Tierart dürfen auch nur solche toten Tiere für diese Tierart gedeckt werden. Alles andere benötigt der Sondergenehmi

gung. So weit zur Tierseuchenkasse.

Der Thüringer Tiergesundheitsdienst e.V. ist ein Verein von Fachtierärzten, der als neutrale Stelle kostengünstig Beratung und Vorbeugung zu Tierkrankheiten anbietet. Aufgrund hohen Spezialwissens wird der Tiergesundheitsdienst von den landwirtschaftlichen Betrieben, aber auch von den Hoftierärzten gern in Anspruch genommen. Dazu ein Beispiel: Die Schaf- und Ziegenzucht stellt im Freistaat einen nicht zu unterschätzenden Produktionszweig in der Landwirtschaft dar. Zur Betreuung dieser Tiere ist ein spezielles Fachwissen erforderlich, das aber nicht jeder Hoftierarzt vorhalten kann. Der Tiergesundheitsdienst hat so einen spezialisierten Tierarzt, der den Hoftierärzten mit Rat und Tat zur Seite steht. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, und Herr Zeh hat es ja schon genannt, die Scrapieresistenz, die Untersuchungen zur Scrapieresistenz, wo die Umsetzung hier im Freistaat eine der höchsten ist im Vergleich mit anderen Bundesländern. Das ist schon ein Verdienst dieses Tiergesundheitsdienstes. Der Dienst leistete und leistet auch gegenwärtig einen entscheidenden Beitrag zur Tiergesundheit, zur Produktionssteigerung und zum gleichzeitigen Tierschutz. So bestanden beispielsweise bei der Milchproduktion große Probleme mit der Eutergesundheit der Kühe, was sich in hohen Keimzahlen, in hohen Gewebezellzahlen und letztendlich auch in einem frühen Ausmerzen der Kühe niederschlug. Hier gelang es dem Tiergesundheitsdienst zusammen mit den Landwirten, enorme Fortschritte zu erreichen und die Keim- und Zellzahlen in der Milch entscheidend zu senken. Diese Beispiele belegen, dass der Thüringer Tiergesundheitsdienst durch seine objektive Beratung einen entscheidenden Beitrag zur Produktionssicherung, Tiergesundheit, zum Tierschutz und - auch das machen die Beispiele Milch und Scrapie deutlich - auch zum Verbraucherschutz leistet.

Neben seinen selbst erwirtschafteten Finanzmitteln durch die Durchführung von Analysen und Untersuchungen wurde der Tiergesundheitsdienst institutionell vom Land unterstützt. Zum Beispiel sollten 2004 573.000       heitsdienst aufgewendet werden. Dann, laut Nachtragshaushalt, sollte er nur noch 477.000  ! Das ist eine Zahl, die von Fachleuten, auch von der Interessenvertretung der Landwirtschaft, als unbedingt notwendig erachtet wird. Im Haushaltsentwurf 2005 soll er nur noch 389.600  ! Das ist eine sehr massive Eindampfung, die den Aufgaben nicht gerecht wird. Also diese beiden Einrichtungen, die Tierseuchenkasse und der Thüringer Tiergesundheitsdienst e.V., sollen nun verzahnt werden.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Rich- tig!)

Dieser Anspruch auf Verzahnung wäre auch sinnvoll und ermöglichte vom Grundsatz her - wie Sie schon ausgeführt haben, Herr Zeh - Synergien und damit Effizienzsteigerungen. Die Frage aber ist, warum dieser Ansatz, das heißt, diese Verzahnung in einer Anstalt öffentlichen Rechts geschehen muss. Wäre eine Angliederung an die bestehende Struktur der Tierseuchenkasse nicht eine sinnvollere Alternative? Nur mal zum Ausmaß - der Tiergesundheitsdienst umfasst 24 Tierärzte. Hier im Gesetzentwurf wird aber der Weg beschritten, aus der Tierseuchenkasse eine Anstalt öffentlichen Rechts zu machen. Wie man mir erzählte, wurde das nach der Wende schon einmal versucht und scheiterte damals am Widerstand der Landwirtschaft. Aber das können Sie sicherlich besser beurteilen als ich. Die hier anvisierte Anstalt öffentlichen Rechts ist eine rechtsfähige Einrichtung. Das Sondervermögen, das die Tierseuchenkasse bislang einsparen konnte und das bislang nicht rechtsfähig war, wird mit Überführung Sondervermögen der Anstalt. Die Frage, die sich hier stellt, ist, ob weiterhin festgelegt ist, dass das Sondervermögen für nichts anderes verwendet werden darf als für den Seuchenfall. Die Einbeziehung der Beiträge für die Tiere bleibt wie gehabt. Auch die Vollstreckungsbehörde bei Nichtbezahlung bleibt weiterhin die Gemeinde. Die Tierseuchenkasse - und das ist jetzt das Problem - als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts soll jedoch keine institutionelle Förderung mehr erhalten. Sie ist aber auf der anderen Seite verpflichtet, Tiergesundheitsdienste zu unterhalten. Für Leistungen, die der Tiergesundheitsdienst übernimmt, wird die Tierseuchenkasse als Anstalt öffentlichen Rechts Gebühren oder Auslagen erheben, die der Auftraggeber, also der Landwirt oder das Land, je nachdem, ob es sich um privatwirtschaftliche Fragen oder hoheitliche Aufgaben handelt, zu begleichen hat. Die Finanzierung von Aufgaben, die das Land vergibt, wird im Vorabdruck des Gesetzentwurfs wie folgt beschrieben - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Für die vom Land veranlassten Leistungen der Tiergesundheitsdienste, die sich nach einem abzuschließenden Vertrag zwischen dem Land und der Tierseuchenkasse bestimmen und deren Umfang sich nach Maßgabe des Landeshaushalts bemisst, werden vom Land anstelle der bisherigen institutionellen Förderung des Tiergesundheitsdienstes e.V. ebenfalls Gebühren und Auslagen an die Tierseuchenkasse entrichtet." Was soll denn das heißen: "die Leistungen, deren Umfang sich nach Maßgabe des Landeshaushalts bemisst"? Da wird mir ja angesichts der Diskussion, die gestern geführt wurde, ganz schwummerig. Bedeutet das, wenn der Landeshaushalt immer mehr austrocknet, dass dann auch die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes

eingedampft werden, und das bei gleichzeitig steigenden Anforderungen an Tierschutz, Tiergesundheit und Verbraucherschutz?

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Wir brauchen steigende Anforderungen an den Tierschutz.)

Schon jetzt, Herr Sklenar, steht im Tierseuchengesetz geschrieben, dass Fehlbeträge - das heißt, wenn die erhobenen Beiträge und Rücklagen nicht ausreichen, um Leistungen oder Verwaltungskosten zu bezahlen durch Erheben einer Umlage von den Tierhaltern finanziert werden. Der Verweis auf die Bemessung nach Maßgabe des Landeshaushalts wird doch dann mit Sicherheit dazu führen, dass die Tierbesitzer noch tiefer in die Taschen greifen müssen. Diese Aussicht ist bei den tierhaltenden Betrieben in der jetzigen Zeit, wo sich das Prämienrecht gerade für sie grundlegend ändert, gelinde gesagt, niederschmetternd. Die finanziellen Konsequenzen will ich jetzt hier gar nicht weiter ausmalen. Insgesamt wälzt das Land das finanzielle Risiko auf die Anstalt und damit letztlich auf die Bauern ab. Eine Gewährsträgerschaft des Landes im Krisenfall ist im Gesetzentwurf bislang nicht zu finden.

Neben diesen Grundproblemen gibt es bei diesem Gesetzentwurf noch eine Reihe von Detailproblemen, die wir lösen müssen. Es fehlt ja tatsächlich schon der Nachweis darüber, warum dieses neue Dach effizienter ist, so, wie das Dach gebaut werden soll. Es stellt sich auch die Frage, ob unter dem Anspruch der Verzahnung ein schleichender Personalabbau eingeläutet wird, denn man fragt sich, was mit dem Thüringer Tiergesundheitsdienst e.V. passiert, wenn die zukünftige Anstalt ihren eigenen Tiergesundheitsdienst unterhält. Zwar wurde festgeschrieben, dass die Mitarbeiter der Tierseuchenkasse in die Anstalt öffentlichen Rechts übernommen werden, für die Mitarbeiter des Thüringer Tiergesundheitsdienstes e.V. gibt es aber keine Aussage im Gesetzentwurf. Im Interesse dieser Fachleute, aber auch der Fachkompetenz der zu bildenden Einrichtung wäre es schon geschuldet, hier eine Präzisierung, das heißt zum Beispiel eine Übernahmeoption, einzubringen.

(Beifall bei der PDS)

Denn eine Arbeitsgruppe ist ja schon gut und da können die Beteiligten auch verhandeln, aber eine Arbeitsgruppe und ein Beschluss in einer Arbeitsgruppe hat keine Rechtskraft. Weiterhin fehlt jegliche Aussage der Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Dieser sollte paritätisch, also auch mit Vertretern der aktiven Einzahler besetzt werden. Und last, not least, ein kleiner Punkt: Der Geschäftsführer der

neu einzurichtenden Anstalt bräuchte laut Gesetzentwurf kein Tierarzt mehr sein, trotz der sehr spezifischen Aufgaben. Ich will jetzt Buchhaltern nicht entgegentreten oder zu nahe treten, manche Aufgaben brauchen schon Sachverstand.

(Beifall bei der PDS)

Es wird deutlich, die Beratungen für diesen Gesetzentwurf brauchen noch einige Mühe. Und da dort durchaus landwirtschaftliche Kompetenz benötigt wird, beantrage ich im Namen der PDS-Fraktion, diesen Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Weiterhin beantragt unsere Fraktion für die Beratung eine Anhörung der Betroffenen im Ausschuss.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Scheringer-Wright, Ihren Einstieg konnte ich nicht nachvollziehen, muss ich ehrlich sagen. Hier wird eine Sache, die seit zehn Jahren privatisiert ist, verstaatlicht. Das ist mal etwas anderes, was die Landesregierung sonst üblich tut, aber deshalb kann man doch nicht von Verschlankung des Staats reden, wenn sie gerade jetzt mal, wo der Bauernverband ja auch einer Meinung ist, dass das richtig ist, das Gegenteil tut. Da muss man schon auch zu der Sache reden, die wirklich hier vor uns liegt. Das hat nichts mit Entstaatlichung zu tun, sondern das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt nur noch in Bayern und in Thüringen einen privaten Tierseuchenschutzverein und der soll jetzt unter dieses Dach gebracht werden. Ich glaube, der Ansatz ist erst mal richtig, dass wir dann in den Einzelfragen noch darüber diskutieren müssen, was wird mit dem Personal aus dem Verein. Es soll da Zusagen geben, dass das überführt wird, dass die auch weiter beschäftigt werden. Es gibt diese 10-Mio.- "!#$   $     was werden die eingesetzt. Die sollen nicht aufgebraucht werden oder irgendwie in diesem Haushalt verschwinden. Das wird auch nicht passieren, weil es eine Anstalt öffentlichen Rechts wird. Es gibt Probleme bei den einzelnen Sachen, dass es eben, wie Sie schon angedeutet haben, nicht zu einem Sparhaushalt oder zu einer Sparkiste der Landesregie

rung wird. Aber ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass Verbraucherschutz und Tierschutz so wichtig ist, dass das nicht passieren kann und nicht passieren wird. Es muss ein Level erreicht werden. Ich nehme an, dass es so bei den 477.000 oder mehr oder weniger sich einpegeln wird. Da müssen wir im kleinen Rahmen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Anhörung machen - dafür bin ich auch - und die Verantwortlichen zu Wort kommen lassen. Dann sprechen wir dort über die kleinen Details. Aber so, wie die Arbeit auch in den letzten Jahren hier vonstatten gegangen ist - natürlich hat der Tiergesundheitsdienst e.V. eine gute Arbeit geleistet, aber auf der können wir doch aufbauen, die können wir doch weiterführen, da brauchen wir doch das nicht so schlechtzureden. Ich meine, das ist doch das, was vorhanden ist und wo wir als SPD-Fraktion immer ein Lebensmittelamt verlangt haben, also eine Bündelung, dass es nicht im Sozialministerium und im Landwirtschaftsministerium beides ist, das haben wir immer verlangt, das geht zurzeit nicht, da brauchen wir uns nicht darüber streiten, in diesen Zeiten der schweren Kassen können wir jetzt nicht noch ein neues Amt fordern. Aber unter diesem Deckmantel gibt es eigentlich gute Voraussetzungen, dass wir weiter diskutieren können. Das können wir aber im Ausschuss machen, das muss man nicht hier in diesen Details machen. Ich glaube eigentlich, dass es zu diesem Gesetzentwurf keine größeren Auseinandersetzungen gibt, weil die Betroffenen damit einverstanden sind und die Betroffenen das wollen. Natürlich gibt es dann immer noch an der Ecke und an der Ecke ein paar Sachen, worüber wir diskutieren müssen. Das machen wir. Im Großen und Ganzen sind wir aber mit der Grundtendenz des Gesetzes vollkommen einverstanden. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorliegende Änderungsgesetz zum Tierseuchengesetz zielt zuerst auf eine Erhöhung des Verbraucherschutzes, nämlich durch die Verbesserung der Tiergesundheit. Das Gesetz beinhaltet natürlich die beiden Schwerpunkte, einmal die formale Änderung der Rechtsform der Thüringer Tierseuchenkasse von der Rechtsform des Sondervermögens in eine Anstalt öffentlichen Rechts und zweitens die strukturelle Zusammenführung der Verantwortung, nämlich von Tierseuchenschutz und Tiergesundheit.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, diese Hiobsmeldungen braucht man hier nicht, denn wir glauben, dass gerade unsere Bauern und die Bürger an verschiedenen Stellen mehr Verantwortung wahrnehmen, als Sie ihnen zumuten. Deshalb denken wir, dass gerade die Einbindung und die solidarische Verantwortung auch hier uns alle stärken kann.

Meine Damen und Herren, der Tiergesundheitsschutz hat in Thüringen bereits einen hohen Stellenwert. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt es nun darauf an, durch die organisatorische Verknüpfung präventive, vorbeugende Anliegen weiterzuentwickeln und zu stärken. Die Tierseuchenkasse wird damit nicht erst dann wirksam, wenn ein Schaden eingetreten ist, sondern bereits prophylaktisch. Eine gute Tiergesundheit, verbunden mit einer artgerechten Haltungsform, gewinnt nämlich im Vertrauen der Verbraucher in das Nahrungsmittel und die Produktion von Nahrungsmitteln immer mehr an Bedeutung. Auch aus ökonomischer Sicht ist eine hohe Tiergesundheit von Bedeutung, denn Markterfolg erreicht ein Landwirt dann, wenn er gerade gesunde Nutztiere vorzuweisen hat.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt natürlich mit der zentralen Rolle der Thüringer Tierseuchenkasse als Nahtstelle zwischen der Landwirtschaft und dem Veterinärwesen eine Kräftebündelung und eine bessere Koordinierung. Die neue Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts verfügt über bessere Voraussetzungen zur Gewinnung beispielsweise auch von Information und zur Stellung von Datenbanken nach dem Bundestierseuchengesetz als ein privater Verein. Ich darf auch darauf noch am Schluss verweisen, dass die künftige Rechtsform in zahlreichen Nachbarländern bereits gewählt wird. Ich verweise speziell auf die beiden Nachbarländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ich denke, damit können künftig noch wesentlich bessere Möglichkeiten gegeben sein, vor allem in der Zusammenarbeit. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, über das eine oder andere Thema zu diskutieren. Ich bitte Sie um Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und begleitend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Rednermeldungen vor, deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Es liegen Anträge von der Fraktion der CDU und der Fraktion der PDS vor, einmal federführend an den Ausschuss für Soziales,

Familie und Gesundheit von der Fraktion der CDU und begleitend an den Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Antrag der PDS ist in Bezug auf die Federführung genau umgekehrt. Ich lasse jetzt erst einmal abstimmen über die Überweisung an die Ausschüsse. Wer dafür ist, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Übergroße Mehrheit. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag überwiesen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wer ist für die Ausschussüberweisung? Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist hier einstimmig der Überweisung zugestimmt worden. Es liegt der Antrag von Seiten der CDU-Fraktion vor, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend zu überweisen. Laut Geschäftsordnung kann durch die Präsidentin die Federführung festgelegt werden. Ich mache von diesem Recht Gebrauch und lege die Federführung für diesen Ausschuss fest und die Mitberatung erfolgt im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Abstim- mung darüber.)

Fordern Sie Abstimmung darüber, Herr Stauch? Gut, dann werden wir darüber abstimmen. Wer ist für die Federführung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den bitte ich um das Handzeichen. Übergroße Mehrheit. Wer ist gegen die Federführung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit festgelegt. Danke.

Wir kommen damit zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Tagesordnungspunkt 8

Förderung für Langzeitarbeitslose Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/55 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 4/324

Berichterstatter ist der Abgeordnete Heym. Ich bitte Sie, Ihren Bericht zu geben, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion ist nach intensiver Diskussion in der 3. Plenarsitzung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit über

wiesen worden. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 5. November beraten und mehrheitlich dem Landtag die Ablehnung des oben genannten Antrags empfohlen. Der Ausschuss war mehrheitlich der Meinung, dass für ein in Punkt 1 der Drucksache 4/55 beantragtes neues Förderkonzept für Arbeitslose keine Notwendigkeit bestehe, da ein bewährtes Konzept vorliege. Langzeitarbeitslose sind schon seit längerer Zeit eine Zielgruppe, die eine besondere Aufmerksamkeit erfährt. Untermauert wird dies durch die Arbeitsmarktzahlen vom 31. Oktober 2004, welche einen deutlichen Rückgang von Arbeitslosen in Thüringen im Vergleich zu den Vorjahren zeigen. Im Übrigen halte man bereits praktizierte Einstellungszuschüsse für schwer vermittelbare Arbeitslose durch Programme wie "50 PLUS" und andere für eine effektivere Lösung zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im ersten Markt als eine zusätzliche Landesförderung über das SGB II hinaus. Die Punkte 2 bis 4 des Antrags bauen auf den Punkt 1 auf und waren deshalb ebenfalls abzulehnen. Da eine weiter gehende Beratung in der Sache damit nicht erforderlich war, wurde die von der SPD-Fraktion beantragte Anhörung in öffentlicher Sitzung zum Thema "Förderung für Landzeitarbeitslose" durch mehrheitlichen Beschluss abgelehnt.

(Beifall bei der CDU)