Zweites Beispiel: Wir haben derzeit auch nicht vorgesehen, eine Befugnis für die sogenannte „OnlineDurchsuchung“ in das Polizeiaufgabengesetz aufzunehmen, obwohl das Bundesverfassungsgericht klargemacht hat, dass die Polizei informationstechnische Systeme unter ganz engen Voraussetzungen durchsuchen kann und dieses Instrument haben darf.
Drittes Beispiel, woraus entnommen werden kann, dass das Gesetz insgesamt datenschutzfreundlich ausgestaltet worden ist. Wir haben nicht vorgesehen, eine Wohnraumüberwachung bei unverdächtigen Dritten, die im Kontakt zu einem Störer stehen, in das Gesetz aufzunehmen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass diese Einzelfälle kriminaltaktisch anders angegangen werden können und deswegen kein Sicherheitsverlust eintreten wird.
Viertes Beispiel: Um eine kryptierte Telefonüberwachung vornehmen zu können, haben wir kein polizeigesetzliches Betretungsrecht zur Installation von Softwarepaketen auf Computern im Polizeiaufgabengesetz fixiert.
Ach wissen Sie, Herr Matschie, Sie sind sowieso so ein Oberschlauer und wenn es darauf ankommt, sind Sie der Erste, der einen Rückzieher macht. Ich könnte Ihnen gleich ein paar Beispiele nennen: Bei der Landgemeinde und wo Sie noch überall zugestimmt haben. Und nur weil Herr Matschie dann ruft, ach, das passt uns jetzt gerade nicht, dann pfeifen Sie Ihre Innenpolitiker alle zurück. So sind Sie. Sie können vielleicht noch Latein, aber einmal etwas Ordentliches für die Bürger auf den Weg zu bringen, dass schaffen Sie nicht.
Fünftes Beispiel: Die Abfrage von Verkehrsdaten im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung bei Dienstanbietern ist nur bei besonders geschützten Rechtsgütern und allerschwersten Verbrechen zulässig. Das bedeutet, dass eine Abfrage nur erlaubt ist, wenn Verdachtsstörer mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren rechnen müssen. Insgesamt wird damit unser Anliegen klar: Die Thüringer CDU sieht sich als Partei, die die innere Sicherheit gewährleistet, gleichzeitig gebietet sie unbescholtenen Bürgern deren Menschen- und Freiheitsrechte, wie sie die Verfassung vorsieht. Auch die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist ein kompromissloses Kennzeichen der Thüringer CDU. Das Ergebnis erfolgreicher Polizeiarbeit sehen Sie an den Umfragewerten, bei denen die Polizei mit über 75 Prozent den höchsten Vertrauensgewinn, Achtung und Ansehen in der Thüringer Bevölkerung genießt.
Ja, da kann man ruhig einmal klatschen, dass wir unserer Polizei einmal danken. Dass die LINKEN hier nicht klatschen, das ist mir sowieso klar.
Die Aufklärungsquote der Thüringer Polizei liegt im Jahre 2007 bei 64,2 Prozent. Nur noch Bayern konnte das Ergebnis um ein Zehntel Prozent toppen. Das Schlusslicht hat 40,6 Prozent vorzuweisen. Daraus können Sie, meine Damen und Herren, den Ligaplatz auch bewerten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Recht ist nicht statisch, weshalb es sich immer richterrechtlich weiterentwickeln wird. Ich bin mir deswegen darüber im Klaren, wer Recht sät, wird Rechtsprechung ernten. Ich bin mir auch genauso sicher, dass wegen der komplexen Regelungsmaterie wohlgemerkt einfaches Richterrecht gesprochen werden wird. Genauso fest bin ich davon überzeugt, dass die Regelung nach bestem Wissen und Gewissen die hohen Verfassungswerte nach heutigen Einschätzungen schützt und achtet. Die neuen, vom Datenschutz geprägten Eingriffsregelungen sind das Regelgerüst und müssen sich nun in der Praxis einschleifen. Ich weiß, um die Anwendung des Rechts gerichtsfest zu machen, kommt auf die Thüringer Polizei eine hohe, aber unvermeidbare zusätzliche Arbeitsbelastung zu. Nicht zuletzt wird sich diese auch auf die Aus- und Fortbildung erstrecken. Aber auch hier bin ich mir sicher, dass die Thüringer Polizei das in sie gesetzte Vertrauen nicht enttäuschen wird. Wenn dennoch Rechtsverletzungen in der Vergangenheit begangen wurden, z.B. automatisierende Fahndung am Rennsteigtunnel oder die Videoüberwachung der Redaktion in Weimar, so sind sie nicht die Konsequenz, dass der Datenschutz von Gesetzes wegen nicht funktioniert hat, sondern Folge, dass die gesetzlichen Einschränkungen nicht eingehalten worden sind. Es sind aber immer noch Einzelverstöße, die auch nicht vorkommen dürfen. So hat das geltende und gesetzte Recht, die Videoüberwachung und die automatisierte Kennzeichenfahndung verhindert. Rechtsanwendungsfehler kann ein Gesetz minimieren, es kann sie aber nicht ausschließen. Unterstützen Sie die Polizei und den Verfassungsschutz mit Ihrer Zustimmung bei der Umsetzung des komplexen Regelungswerkes. Die Unterstützung steht allen Bediensteten zu. Die Sicherheitsgesetze sind Maßanzug und haben wie dieser Modellcharakter. Sie sind mit den vorgesehenen Änderungen in guter Verfassung. Dafür wird Thüringen mit innerer Sicherheit belohnt.
Ich möchte mich an der Stelle abschließend herzlich bedanken bei meinen Kollegen, die hier mitgearbeitet haben aus dem Innenarbeitskreis, ich möchte mich bedanken bei Herrn Becher und ganz besonders bei Herrn Seel, der neben seiner Arbeit und als Mitglied des Arbeitskreises hier viel dazu beigetragen hat, dass diese schwierige Materie, und wer sich damit nur ansatzweise befasst hat weiß, in wie viele Gesetze und Urteile das eingreift. Ich denke, wir sollten dieses heute hier verabschieden. Wir haben den Journalisten eine Frage- und Antwortmappe zukommen lassen und werden auch unsere Homepage dazu bestücken oder sie ist schon bestückt, dass entsprechend auch hier nachgelesen werden kann und man genau weiß, um was es geht.
Ich glaube, wir haben eine gut aufgestellte Polizei. Wir haben einen gut aufgestellten Verfassungsschutz.
Zum Verfassungsschutz will ich nur noch so viel sagen: Die PKK ist durchaus in der Lage, ihre Rechte durchzusetzen. Das hat man ja wohl in den letzten Monaten deutlich gesehen. Wir haben unsere Rechte durchgesetzt und wir werden sie durchsetzen. Der Vorsitzende, Herr Kölbel, ist ja benannt worden, es sitzen ja auch noch andere Mitglieder drin. Wenn uns bestimmte Dinge vom damaligen Zuständigen nicht zur Verfügung gestellt wurden, haben wir uns gewehrt, haben von unseren Rechten Gebrauch gemacht, Akteneinsicht usw. Das haben wir durchgesetzt und werden wir auch weiterhin durchsetzen.
Jeder kann ja mitreden, aber IM Kuschel nun jetzt gleich gar nicht. Das ist ja nun das Schlimmste, was noch passieren kann, dass gerade so ein alter IM hier noch mitredet. Das konterkariert ja das Ganze. Außerdem, die Linkspartei.PDS oder jetzt die Linkspartei, sie hätte doch …
Ach, DIE LINKE, das ist doch vollkommen egal. Das ist doch nur eine Umschreibung, dass der Name besser klingt. Sie sind und bleiben die alte SED und die PDS in LINKE umgewandelt. Fakt ist nur eines: Sie könnten ja in der PKK mitmachen, aber Sie haben sich verweigert und Sie verweigern sich permanent.
Herr Abgeordneter Fiedler, finden Sie, es ist eine Aufgabe der PKK, Rechte durchsetzen zu müssen, Ihre Rechte durchsetzen zu müssen?
Das ist übliche Verfahrensweise, dass die Legislative auch ihre Rechte durchsetzen muss. Wenn sie diese nicht anwendet und nicht durchsetzt, ist sie selber daran schuld. Dafür sind wir eigentlich da. Die Legislative muss sich durch die unterschiedlichen Ausschüsse natürlich gegenüber der Landesregierung und was sie dort kontrolliert durchsetzen. Das ist doch ganz normal.
Danke, Kollege Fiedler. Kollege Fiedler, sind Sie gemeinsam mit mir in der Erinnerung, dass wir drei Wahlgänge zur PKK mit einem Kandidaten der Fraktion - damals noch die Linkspartei - hatten und die seitens der Mehrheit des Hauses abgelehnt worden sind und demzufolge unsere Chance, mitzuwirken in der PKK, nicht gegeben ist?
Dem kann ich natürlich nicht zustimmen, Herr Kollege Blechschmidt, weil Sie wissen, dass auch schon Leute von uns in bestimmten Gremien und auch von der SPD abgelehnt wurden. Gut, darüber kann man sich ärgern oder nicht - bestimmte Quoren sieht das Haus vor. Aber Sie wissen doch, wie das ist, man kann auch andere Mitglieder bringen. Ich kann Sie nur darauf verweisen, weil Sie das jetzt hier so hochhalten, Kollege Hauboldt ist in der G-10-Kom
mission und macht dort eine gute Arbeit. Er ist in der G-10-Kommission und nimmt sein Recht und seine Pflichten dort wahr. Das zeigt doch, dass es möglich ist, wenn man vernünftige Leute bringt. Wenn man natürlich wie damals Dittes oder jemand anderes bringt - ich will den Herrn da rechts oben nicht zu oft nennen -, dann muss man natürlich auch den Abgeordneten zugestehen, dass sie im Einzelfall solche Dinge ablehnen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Doch, da sind wir uns einig. Sie schütteln zwar den Kopf, aber Sie wissen, dass es parlamentarisch so ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend, denke ich, haben wir jetzt einen Gesetzentwurf, der durch viel intensive Arbeit mit vielen, die uns geholfen haben, hier auf einen guten Weg gebracht wurde. Ich danke auch dem Innenministerium - ich sage das ausdrücklich - in der Neubesetzung, dass hier eine hervorragende Zusammenarbeit war. Wir werden auch weiterhin gemeinsam mit dem Innenminister umsetzen - weil das vorhin am Rande mit kam -, dass die Polizei in der Fläche gestärkt wird. Ob da der eine oder andere Mitarbeiter mal einen Brief schreibt, mein Gott, wo Beamte sind, da passieren auch mal Fehler. Der Innenminister hat es zurückgeholt. Wir werden also hier das in Kürze alles umsetzen. Sie können sicher sein, dass die Sicherheitslage in Thüringen weiter so gut bleibt und mit diesem Gesetz noch verbessert wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn eine Straftat begangen wird, so ist es ganz selbstverständlich, dass der Täter für das Unrecht, welches er begangen hat, in einem gerichtlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen und entsprechend der Schwere der Tat und seiner Schuld verurteilt wird. Im Zusammenhang mit der Bestrafung des Täters stehen dann oftmals Begriffe wie „Bewährung“, „Resozialisierung“, „Wiedereingliederung“ etc. Es handelt sich dabei um wichtige Institutionen und Programme, die dem Täter den Weg in ein straffreies Leben ebnen und ihn vor der Begehung neuer Straftaten schützen sollen. Dennoch wird zu Recht oftmals die Frage „Und wer schützt eigentlich das Opfer? gestellt.
ringer Polizeiaufgabengesetzes verabschiedet, dann sind genau wir es, die das Opfer im Mittelpunkt sehen und dessen Rechte maßgeblich stärken. Schon mit der Beratung zum zivilrechtlichen Gewaltschutzgesetz des Bundes wurde deutlich, dass das Polizeirecht eine entscheidende Rolle für den effektiven Schutz der Gewaltopfer spielen würde. Es geht darum, auf das Gewaltschutzgesetz abgestimmte polizeiliche Maßnahmen zu schaffen, um die Schutzlücke bis zur Erlangung einer gerichtlichen Anordnung zu schließen. Auf Bestreben der Mitglieder des Arbeitskreises „Gleichstellung“ der CDU-Fraktion ist der § 18 dann geändert worden.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich meinen Kolleginnen und Kollegen des Innenarbeitskreises danken, die unsere Intentionen hier aufgenommen und auch umgesetzt haben.
In der Formulierung einer Regelfallklausel sieht diese Vorschrift nunmehr vor, dass im Falle von häuslicher Gewalt der Täter männlich wie weiblich für zehn Tage der Wohnung verwiesen und ihm die Rückkehr in diesen Bereich für diese Zeit untersagt wird, getreu dem Grundsatz: Wer schlägt, der geht. Die Formulierung als Regelfallklausel bedeutet ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit sowohl für das Opfer als auch für die Polizei vor Ort. Die Regelungen fügen sich zudem systematisch in die Aufgabenwahrnehmung und Funktionsweise der Thüringer Interventionsstellen ein. Andere Länder, wie Nordrhein-Westfalen oder das Saarland, die eine ähnliche Regelung vorsehen, haben bereits positive Erfahrungen bei der Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften sammeln dürfen. Auch der Deutsche Juristenbund begrüßte schon damals die Änderungen des Polizeirechts mit der Begründung, dass die bisher bestehenden Eingriffsbefugnisse der Polizei sinnvoll erweitert und klar bestimmt werden. Die Polizei habe dadurch die Möglichkeit, im Falle häuslicher Gewalt offensiver zu reagieren. In der durch den Innenausschuss durchgeführten Anhörung hat auch die LAG Frauenhäuser die vorgesehenen Änderungen im Polizeirecht begrüßt.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Novellierung des § 18 Thüringer Polizeiaufgabengesetz setzen wir ein eindeutiges Zeichen, dass von Anfang an und in erster Linie das Opfer Hilfe und Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft erfahren muss und nicht der Täter. Ich bitte deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.
Mir liegen nun keine Redemeldungen seitens der Abgeordneten mehr vor. Doch? Entschuldigung, Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, Fraktion Die LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einige der Anwürfe möchte ich nicht auf mir noch auf Kolleginnen oder Kollegen meiner Fraktion oder aber auf der Fraktion als Ganzes sitzen lassen. Herr Fiedler, fangen wir beim Einfachen und vielleicht auch ein bisschen Spaßigen an. Ich gebe ganz ehrlich zu, ich besitze das Buch, das Sie fast mitgebracht hätten, gar nicht. Aber es reicht eben nicht aus, ein Buch zu haben.