Protocol of the Session on January 25, 2008

liches Versagen eine Rolle spielt.

Jawohl, es gibt mittlerweile Erkenntnisse von meinem Kollegen Wittke aus Nordrhein-Westfalen, da die diese Pilotversuche am längsten durchführen. Diese Erkenntnisse sehen so aus, dass die Longliner, die vom Ruhrgebiet nach Hamburg fahren, die sichersten Fahrzeuge auf Nordrhein-Westfalens Straßen sind.

Gestatten Sie eine weitere Frage von der Abgeordneten Döllstedt?

Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Minister, Sie sprachen vorhin von der gestiegenen Verantwortung der Fahrzeugführer. Sehen Sie in diesem Zusammenhang Probleme mit der Einführung der Fahrerkarte oder wird hier beabsichtigt, ohne Fahrerkarte zu arbeiten?

Entschuldigung, ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen, dass besondere Anforderungen an die Fahrer gestellt werden. Die müssen eine besondere Ausbildung haben, die haben ein beschränktes Punktekonto, ab einem bestimmten Punktestand dürfen sie nicht mehr fahren, das heißt, dort werden ganz besondere Qualifizierungsvoraussetzungen gestellt und das ist, glaube ich, auch im Sinne der Berufskraftfahrer wichtig, dass wir wieder Qualität hinter das Lenkrad bekommen.

Herr Minister, es gibt zwei weitere Fragen, eine vom Abgeordneten Schwäblein

und eine vom Abgeordneten Bärwolff.

Vom Abgeordneten Bärwolff bitte nicht.

Bitte, Abgeordneter Schwäblein.

Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass die ersten Ergebnisse gezeigt hätten, dass in NordrheinWestfalen die langen Fahrzeuge die sichersten seien. Sind Sie mit mir einer Meinung, dass das nichts mit der Länge oder der Tonnage der Fahrzeuge zu tun hat, sondern mit den neuesten Sicherheitsstandards, die dort eingebaut wurden? Und sind Sie mit mir der Überzeugung, dass man die auch in die bisherige Generation Lkws gut einbauen und damit die Sicherheit steigern könnte?

Für das Erste gebe ich Ihnen vollkommen recht. Für das Zweite müssen wir politische Mehrheiten bekommen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Krauße?

Herr Minister, ich wollte gleich noch mal darauf eingehen, was Kollege Fiedler gefragt und auch Kollege Schwäblein angesprochen hat. Meines Wissens gibt es Vorstellungen gerade in dem Bereich der Longliner, dieses Abstandsradar, auch dann, wenn der mal in Serie gebaut werden sollte, in größerer Stückzahl einzuführen, was die Auffahrunfälle drastisch dezimieren, wenn nicht ganz und gar verhindert könnte. Ist Ihnen darüber etwas bekannt?

Das ist zum Beispiel eine der technischen Forderungen, diese Abstandsmessungen im Fahrzeug verbindlich einzubauen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch die Pilotversuche abwarten, die Ergebnisse abwarten und rufen wir dann das Thema mit konkreten Ergebnissen wieder auf und bewerten die Ergebnisse der Pilotversuche.

Zum Abschluss, Frau Doht, zu Ihrer Aussage, dass der Deutsche Städtetag ablehnt. Da kann ich nur sagen, die Thüringer Oberbürgermeister scheinen da anderer Meinung zu sein. Wir machen nämlich zurzeit gerade ein drittes Pilotvorhaben im Nahverkehr. Das findet in Jena statt, wo ein Hybridbus mit einer Länge von 24,66 m zum Einsatz kommt. Dort läuft ein Pilotversuch über zwei oder drei Wochen im Februar, bei dem der Jenaer Nahverkehrsbetrieb austestet, sind diese Longliner im Nahverkehr wirtschaftlich, sind sie als Hybridfahrzeuge nutzbar, sind sie für Jena nutzbar. Ich bin mir sicher, wenn der Jenaer Nahverkehrsbetrieb zu der Entscheidung kommt, dann einen solchen Hybridbus mit 24,66 m anzuschaffen, werden wir auch diese Anschaffung wissenschaftlich begleiten in den ersten Jahren, in denen er in Jena zum Einsatz kommt.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Damit beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird nur über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2936 abgestimmt, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr die Ablehnung des Antrags empfiehlt.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2936. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Entwurf der Ersten Verord- nung zur Änderung der Thü- ringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan hier: Stellungnahme des Land- tags gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Landesplanungs- gesetzes Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/3480 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/3580 -

Ich erteile das Wort der Frau Abgeordneten Holbe aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung über den Landesentwicklungsplan in der Drucksache 4/3480 wurde im Vorwege gemäß § 52 der Geschäftsordnung dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Stellungnahme überwiesen. In den Ausschuss-Sitzungen am 08.07. und 06.12.2007 wurde der Tagesordnungspunkt behandelt. Abschließend kam der Ausschuss überein, dem Landtag die Annahme des Regierungsentwurfs zu empfehlen. Dies liegt Ihnen in der Drucksache 4/3580 vor. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unsere Fraktion hat eigentlich nur ein kleines Problem mit der vorliegenden Verordnung - zu dem möchte ich jetzt kommen.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Das kann ich mir vorstel- len.)

Ja, Herr Trautvetter, dass Sie sich das vorstellen können, ist mir klar. Die Verordnung versucht einen Spagat in einem sicherlich in der Gesellschaft gegenwärtig sehr heftig diskutierten Thema. Sie versucht den Spagat, den Widerspruch hinzubekommen zwischen der Notwendigkeit, mithilfe von Windkraft regenerative Energien zu erzeugen auf der einen Seite und auf der anderen Seite gleichzeitig Landschaftsschutz und Denkmalschutz zu betreiben. Die Formulierung dazu heißt: „Durch die zunehmende Höhenentwicklung der Windkraftanlagen kann es zum Schutz von Belangen der Raumordnung erforderlich sein, die Höhe der Windenergieanlagen im Regionalplan zu begrenzen.“ Dann kann man auch noch in der Verordnung lesen: „Sofern im Regionalplan keine Höhenbegrenzung vorgenommen oder ausgeschlossen wird, bleibt es der nachfolgenden Planungsebene in der Regel unbenommen, eigene Höhenbegrenzungen als Ergebnis einer sachgerechten Abwägung im Einzelfall festzusetzen.“

Meine Damen und Herren, in einer so hervorragenden Kulturlandschaft, wie wir das in Thüringen haben, ist das sicherlich ein guter Ansatz. Allein, ich habe ein bisschen Sorge aufgrund der Debatten in der letzten Zeit. Ich glaube, ein wesentlicher Aus

gangspunkt für diese Formulierung in dieser Verordnung war der Streit um die Windenergieanlagen in der Nähe der Wartburg. Die Art und Weise, wie diese Diskussion geführt wurde, macht mir Sorge, ob Abwägungen bisher sachgerecht erfolgten und ob wir auch wirklich, da die Verordnung nicht Bedingungen an diese Abwägung stellt, in Zukunft mit dieser sachgerechten Abwägung auch erfolgreichen Klimaschutz betreiben können.

Ich will noch mal kurz darlegen, wie das damals an der Wartburg war. Irgendwann ereilten uns Plakate, wo Windenergieanlagen förmlich aus dem Hof der Wartburg sprossen und damit versucht wurde, massiv Stimmung gegen ein Vorhaben zu machen, das mehr als sieben Kilometer von der Wartburg entfernt geplant war auf einem Berg, den man bei guter Sicht von einer Ecke der Wartburg aus, die für den Besucherverkehr normalerweise nicht zugänglich ist, sehen konnte. Diese Windenergieanlagen sollten in einem Vorranggebiet für Windenergie entstehen, das vom Kreis und von der Gemeinde in den Regionalplan eingebracht wurde. Sie sollten von einer Agrargenossenschaft errichtet werden, die damit ihre landwirtschaftliche Produktion kofinanzieren wollte und die Fläche extra teuer von der LEG erworben hatte mit der Auflage, eine dort noch befindliche russische Radarstation abzureißen. Das hat der Agrarbetrieb alles gemacht und dann schaukelte sich plötzlich die Diskussion hoch, dass der Weltkulturerbestatus der Wartburg gefährdet wäre. Die Windenergieanlagen wurden nicht gebaut. Der Agrarbetrieb blieb auf den Vorleistungen, die er erbracht hat, sitzen.

Dieses Beispiel, meine Damen und Herren, ist für Investoren, die wir eigentlich dringend suchen für erneuerbare Energien, sehr abschreckend. Es zeigt aber auch, wie Diskussionen zu dieser Frage geführt werden. Da muss ich sagen, da allen Fraktionen hier im Haus der Klimaschutz auch ein sehr wichtiges Ziel ist, müssen wir sehen, wie wir in diese Diskussion wieder Sachlichkeit hineinbekommen, wie wir auf der einen Seite den Schutz der Landschaft wahren und den Schutz unserer Kulturgüter, auf der anderen Seite aber auch Engagement für erneuerbare Energien ermöglichen.

(Beifall DIE LINKE)

Unsere Fraktion wird sich zu dieser vorliegenden Verordnung enthalten, da uns das Ansinnen schon auch wichtig ist. Ich kündige aber hiermit gleichzeitig an, dass wir sehr genau beobachten werden, ob man mithilfe dieser Verordnung flächendeckend in Thüringen Windenergieanlagen verhindern wird. Denn das ist mit uns nicht zu machen, das widerspricht unseren Zielen des Klimaschutzes.

(Beifall DIE LINKE)

Wir verlangen mit dieser Verordnung Rechtssicherheit für Investoren. Es muss klar sein, wo im Regionalplan in Zukunft ein Vorranggebiet Windkraft ausgewiesen wird. Kann man dort auch investieren, kann man dort auch Windenergieanlagen errichten und betreiben? Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Thüringer Landesplanungsgesetz heißt es in § 10 Abs. 2 Satz 2: „Der von der Landesregierung gebilligte Entwurf des Landesentwicklungsprogramms wird dem Landtag mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet.“ In diesem Verfahren befinden wir uns hier mit dieser vorliegenden Verordnung. Sie ist vorab an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen und dort auch am 06.12.2007 beraten worden. Sie weist im Prinzip drei Änderungsschwerpunkte auf. Das eine betrifft die funktionsteiligen zentralen Orte, dann geht es um die hier bereits angesprochene Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen und zum Dritten um den Umweltbericht, der laut einer EU-Verordnung vorgeschrieben ist.

Zu den funktionsteiligen zentralen Orten: Bislang war die Ausweisung auf drei Jahre beschränkt. Jetzt soll es heißen, dass nach drei Jahren eine Überprüfung der funktionsteiligen zentralen Orte stattfindet. Das finden wir auch richtig. Es ist nämlich eine Gleichstellung mit der Formulierung zu einigen Mittelzentren, die auch nach drei Jahren überprüft werden sollen. Da will ich aber hier nur vermerken, die drei Jahre sind inzwischen abgelaufen. Wir wollen auch irgendwann mal wissen, was die Überprüfung dieser Mittelzentren ergeben hat. Ich kündige hier schon an, dass wir in der nächsten Plenarsitzung einen entsprechenden Antrag stellen werden.

Was die künftige Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen betrifft, Herr Kummer, kann ich das nicht so ganz nachvollziehen, was Sie hier gesagt haben. Denn zum einen heißt es ja sehr klar, dass diese Höhenbegrenzung nur eingeführt werden soll, soweit dies zum Schutz von Belangen der Raumordnung erforderlich ist. Sicherlich war das Beispiel Wartburg, das Sie hier angesprochen haben, ausschlaggebend. Nur, wenn Sie sich heute hinstellen und kritisieren die Proteste gegen die Windenergieanlagen bei Marksuhl, dann hätten Sie bitte auch dazu sagen müssen, dass Ihre Fraktionskollegin Frau Wolf sich damals

mit an die Spitze der Bewegung gesetzt hat.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Das stimmt überhaupt nicht.)

Doch, das stimmt so. Da waren andere sehr viel zurückhaltender.

(Unruhe DIE LINKE)

Ich sage aber auch als Eisenacherin, ich bin froh, dass diese

(Glocke der Präsidentin)