1. Wann wurde dieses Hinweisschild aufgestellt und weshalb wurde dabei auf Ausweisung des Termins für den Baubeginn verzichtet?
2. Wann wird an dieser Stelle mit dem Bau begonnen und wann ist mit der Fertigstellung des Vorhabens zu rechnen?
3. Welche Landes- und Bundesmittel für Bau und Sanierung stehen der Technischen Universität Ilmenau für 2004 und 2005 zur Verfügung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Hinweisschild am Curie-Bau zum Neubau eines Hörsaalgebäudes mit Cafeteria wurde im Dezember 2003 aufgestellt. Die Angabe eines Termins zum Baubeginn ist entsprechend der Dienstanweisung Bau Thüringen, Anhang 20/2, nicht vorgesehen.
Zu Frage 2: Der Baubeginn dieses Hörsaalgebäudes ist in Absprache mit der Technischen Universität Ilmenau für März 2005 vorgesehen. Ein früherer Baubeginn war nicht möglich, da im Bereich der Fassade Umplanungen zur Optimierung der Kosten erforderlich waren. Unter der Voraussetzung, dass im Haushaltsplan entsprechende Mittel eingestellt werden können, ist die Fertigstellung für Februar 2006 und die Inbetriebnahme für April 2006 geplant.
Zu Frage 3: Für die Technische Universität Ilmenau stehen nach derzeitigem Stand im Nachtrag zum Landeshaushaltsplan 2004 ca. 5,6 Mio. fügung. Über den Ansatz für 2005 wird erst im Entwurf des Haushaltsplans 2005 entschieden.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/329 des Abgeordneten Dr. Schubert. Bitte.
Zur Beseitigung der Schäden aus dem Sommerhochwasser 2002 stehen dem Freistaat im Rahmen des Aufbaufonds Hochwasserhilfe insgesamt ca. 35,6 Mio. 8 95 ser Mittel ist noch immer nicht bewilligt worden, obwohl die Mittel des Aufbaufonds nur bis Ende 2005 gesichert sind. Zur Wiederherstellung der Infra- und Agrarstruktur besteht bei betroffenen Gemeinden noch immer großer Mittelbedarf. Daher müssen nicht verbrauchte Mittel anderer Programme des Aufbaufonds sowie der "freien Spitze" in diese Strukturbereiche umgeschichtet werden. Um Planungssicherheit für die Gemeinden zu schaffen, ist hierbei Eile geboten.
1. In welchem Umfang sind Mittel aus dem Aufbaufonds Hochwasserhilfe und aus der so genannten freien Spitze bisher bewilligt worden?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Landesregierung bisher nicht benötigte Mittel innerhalb des Aufbaufonds zur Verwendung für andere Programme und Maßnahmen umzuschichten?
3. Bis wann sollen die noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Aufbaufonds und der "freien Spitze" unter Berücksichtigung der Planungssicherheit der betroffenen Gemeinden für neue Maßnahmen bewilligt werden?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich beantworte die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Von den Thüringen im Fonds Aufbauhilfe im Rahmen der Programme zur Verfügung stehenden Mitteln einschließlich der so genannten freien Spitze wurden bisher Mittel in Höhe von insgesamt 24.313.260
Zu Fragen 2 und 3: Die Bewilligungen bereits vorliegender Anträge können im Rahmen der im Wirtschaftsplan des Fonds Aufbauhilfe zur Bewirtschaftung übertragenen Mittel erfolgen. Antragschluss hierfür war bereits im Mai 2003. In Abhängigkeit vom gegebenen Bedarf wurden innerhalb der Thüringen übertragenen Haushaltsstellen des Wirtschaftsplans des Fonds Aufbauhilfe gemäß Haushaltsvermerk im Wirtschaftsplan Umschichtungen bereits beantragt und bestätigt. Damit wurden alle in einzelnen Programmen nicht benötigten Mittel bereits in andere Programme umgeschichtet. Bei bestehendem Bedarf können weitere Umschichtungen aus der so genannten freien Spitze finanziert werden. Ausschließlich im Programm "Wiederherstellung der Infrastruktur im ländlichen Raum" liegen noch Anträge zur Bewilligung vor. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt als bewilligende Behörde bearbeitet derzeit die noch offenen Anträge. Mittel der so genannten freien Spitze finden dabei im Rahmen von Umschichtungen zur Deckung von nachgewiesenen Mehrausgaben Berücksichtigung.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich Herrn Schneider. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die in Drucksache 4/330 vorliegt. Es ist eine Anfrage des Abgeordneten Matschie. Bitte schön.
Fan-Projekte sind wesentlicher Bestandteil des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS). Im Verständnis des NKSS haben die Fan-Projekte unter anderem die Aufgabe, zum Abbau extremistischer Orientierungen sowie delinquenter Verhaltensweisen beizutragen. Das NKSS empfiehlt eine Drittelfinanzierung von DFB, Bundesland und Kommune.
Dem Verein Fan-Projekt Jena e.V. wurde am 29. September 2004 mitgeteilt, dass der anteilmäßige Personalkostenzuschuss in Höhe von 18.120 ! Jahr 2005 nicht mehr vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit bereitgestellt wird. Damit ist die Existenz des Fan-Projekts grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Entscheidung, ob im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 auch Thüringer Standorte (Bad Blankenburg, Schlotheim, Gotha) als Trainingsorte für WM-Mannschaften ausgewählt werden, wird der DFB auch von der Umsetzung des NKSS abhängig machen.
2. Wie will die Landesregierung mit dem partiellen Ausstieg aus dem NKSS dafür Sorge tragen, dass bei der Fußball-WM 2006 auch Thüringer Standorte als Trainingslager für WM-Mannschaften berücksichtigt werden?
3. Ist sich die Landesregierung dessen bewusst, dass damit das Fan-Projekt Jena in Gänze gefährdet ist und sieht die Landesregierung alternative und kalkulierbare Finanzierungsquellen für das Fan-Projekt Jena?
4. Gibt es Überlegungen, wie man die Aufgaben des Fan-Projekts - insbesondere die Arbeit mit extremistischen Jugendlichen im Fußballumfeld - künftig bewältigen kann?
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst eine Vorbemerkung: Der angesprochene Hinweis an den Verein Fan-Projekt Jena e.V. hatte ausschließlich zum Inhalt, rechtzeitig mitzuteilen, dass gegebenenfalls mit Kürzungen im Rahmen des Haushalts 2005 zu rechnen ist. Dies war vorsorglich notwendig, da die gewährte Förderung einen Personalkostenzuschuss darstellt, was für die Personalplanung des Vereins für das Jahr 2005 von Bedeutung sein kann.
Zu Frage 1: Als Erstes, über Kürzungen sind noch keine Entscheidungen gefallen. Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit wurde 1993 unter Einbindung der Dachorganisationen des Sports und betroffener Fachministerkonferenzen erstellt und im Jahr 1998 evaluiert. Ein Teil des Konzepts befasst sich mit der Arbeit von Fan-Projekten. Danach sind so genannte Fan-Projekte in Städten mit Fußballvereinen der ersten Bundesliga einzurichten, und zwar dann, wenn regelmäßig eine größere Anzahl Gewalt suchender oder Gewalt geneigter Anhänger des örtlichen Vereins bei Ausschreitungen auffällig werden. Zu diesen Projekten hat sich die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden in folgender Weise festgelegt - ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: "Die Arbeitsgemeinschaft hält es für sinnvoll, im Bedarfsfall auch Fan-Projekte auf Regionalligaebene einzurichten. Über die Notwendigkeit dieser Fan-Projekte kann jedoch nur in den Ländern entschieden werden." Demnach kann auch im Zuge der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2005 über Notwendigkeit und Finanzierung des Fan-Projekts Jena e.V., angebunden bei einem Fußballverein der Oberliga, Nordostdeutsche Fußballverbandsstaffel Süd - das ist vierte Liga - entschieden werden.
Zu Frage 2: Zwischen der Finanzierung von FanProjekten in der Oberliga und der Quartiersuche von teilnehmenden Nationalmannschaften an der Fußballweltmeisterschaft 2006 kann ich keinen substanziellen Zusammenhang erkennen.
Zu Frage 3: Ich wiederhole, dass keine Entscheidungen zur Sache getroffen wurden. Es liegt aber auf der Hand, gerade im Zusammenhang mit dem Fußballsport an Sponsoring zu denken. Jeder Verein trägt eine Mitverantwortung für das Verhalten seiner Fans. Gerade Fußballvereine, die mit erheblichen Summen Management, Spieler und anderes mehr auch durch Sponsoring finanzieren können, sollten sich überlegen, wie viel ihnen ihre Fans wert sind.
Zu Frage 4: Das Land wird auch weiterhin einen Schwerpunkt bei der Auseinandersetzung mit extremistischem Gedankengut von links und rechts bei der Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Jugendhilfe setzen. Dies gilt auch für die Arbeit mit Jugendlichen im Fußballumfeld.
Herr Staatssekretär, Sie haben hier gesagt, es sei noch keine Entscheidung zur Finanzierung des Fan-Projekts getroffen worden. Werden Sie sich denn im Ministerium dafür einsetzen, dass die Finanzierung dieses Fan-Projekts fortgeführt werden kann?
Wir sind dabei, den Haushalt aufzustellen, Herr Abgeordneter, es macht keinen Sinn, zu einzelnen Dingen Position zu ergreifen.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir beipflichten, dass, wenn die überregionale Bedeutung des FanProjekts Jena nicht überzeugend darstellbar ist und wenn darüber hinaus die Frage steht, ob in Jena vermutlich auch kein wesentlich stärkeres gewaltbe
reites Konfliktpotenzial vorhanden wäre als in anderen Regionen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es zwei weitere Oberligamannschaften in Thüringen gibt und eine Zweitbundesligamannschaft, wo offensichtlich Fan-Projekte in dieser Form nicht existieren, würden Sie mir unter diesen Voraussetzungen dann beipflichten, dass es in erster Linie eine Aufgabe der örtlichen Jugendsozialarbeit ist, diesen Aufgaben zu begegnen und sich in dieser Frage damit auseinander zu setzen?
Herr Staatssekretär, Sie haben aus dem Nationalen Konzept zitiert, und zwar den Punkt 2 - Fan-Projekte. In meinen Papieren ist im zweiten Satz die Formulierung "in Städten mit Vereinen anderer Ligen" enthalten. Und da geht es ja meines Wissens bis zur 9. oder 11. Liga, ist auch eine Liga, entsprechend DfB. Wie bewerten Sie diese Einordnung von Fan-Projekten, wenn es dann, denn es geht ja weiter, "regelmäßige" usw. die entsprechenden Aktivitäten in Jena gibt?
Zunächst, Herr Abgeordneter, habe ich nicht aus dem NKSS zitiert, sondern ich habe zitiert aus einer Festlegung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden, die diese Geschichte angesprochen hat. Ich bleibe in der Beurteilung auch dabei. Die Einschätzung ist die, dass in solchen Fällen die Länder ausschließlich darüber entscheiden.