Protocol of the Session on November 12, 2004

Die Frage hätte ich jetzt gestellt, Herr Minister. Es gibt keine Nachfragen mehr, vielen Dank. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/319, Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Weiterleitung von eingespartem Wohngeld an die Kommunen

Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu Hartz IV hat die Thüringer Landesregierung zugesagt, die entstehenden Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen weiterzuleiten. Das Thüringer Innenministerium hat einen eingesparten Betrag von 33 Mio.  errechnet. Im Entwurf des Thüringer Ausführungsgesetzes schlägt die Landesregierung aber vor, nur 20 Mio.       !!    zuleiten. Als Grund für den reduzierten Betrag wird eine Verrechnung aus Be- und Entlastungen des Landes bzw. der Kommunen genannt. Die Begründung im Entwurf ermöglicht es dem Gesetzgeber nicht, das Zustandekommen des Betrags nachzuvollziehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf Grundlage welcher Daten und im Ergebnis welcher Berechnungen hat die Landesregierung einen Betrag von 33 Mio.  $ ! Wohngeld eingespart wird?

2. Welche konkreten Belastungen und Entlastungen des Landes sowie der Kommunen wurden bei der Ermittlung des im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Betrages von 20 Mio. " /   zelnen Be- und Entlastungspositionen mit dem jeweils dazugehörigen Betrag getrennt nach Kommunen gesamt - und Land angeben)?

3. Wurden bei der Festlegung des im Gesetz vorgeschlagenen Betrags die überplanmäßigen Ausgaben für Miet- und Lastenzuschüsse in Höhe von 20 Mio.   $   0  !  rium am 22. Oktober 2004 zugestimmt hat?

4. Wenn nein, wie ist dieses Vorgehen mit der Zusage der Landesregierung vereinbar, alle entstehenden Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen weiterzuleiten?

Die Frage beantwortet Herr Staatssekretär Schneider.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Vorfeld der Gesetzgebung zu Hartz IV wurde die Landesbelastung aus den Wohngeldzahlungen im Jahr 2003 ermittelt. Diese betrug damals 33 Mio.   1       Berücksichtigung der saldierten Einsparungen der Kommunen und Länder bei der vom Bund zugesagten Gesamtentlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd.   2    !  ! !! len Optionsgesetz am 30. Juni 2004 festgelegt worden (Anlage zu § 46 Abs. 9 SGB II).

Zu Fragen 2 bis 4: Im Zuge des Vermittlungsverfahrens wurden Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesfinanzministeriums über die Be- und Entlastungen aufgrund der Hartz-IV-Reform angestellt. In die Berechnungen sind die Ergebnisse des Bund-Länder-Arbeitskreises "Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe" eingeflossen. Dort liegen aber außer für die Daten zu den Bedarfsgemeinschaften und zur Hilfe zum Lebensunterhalt keine regionalisierten Daten vor. Im Zuge des Vermittlungsverfahrens hat der Bund die Einzelpositionen zur Berechnung nicht aufgeschlüsselt. Insofern ist uns nur der Saldobetrag, wie vom Finanztableau ausgewiesen, bekannt. Der Bund hat im Frühjahr 2004 eine landesweite Datenabfrage über die Länder veranlasst. Hierbei wurden die Landkreise und die kreisfreien Städte gebeten, ihre Be- und Entlastungen anzugeben. Darin haben wir eine Angabe zu den Ein

gliederungsleistungen im Rahmen der Hilfe zur Arbeit abgefragt und die Kommunen in Thüringen würden hier nach eigenen Angaben rund 22 Mio.  sparen. Diese Zahlen sind aber Einschätzungen, keine exakten Berechnungen. Dies war von den Kommunen in der Kürze der damals vorgegebenen Zeit auch nicht leistbar. Mehr Klarheit über die konkreten Auswirkungen von Hartz IV wird uns der erste Revisionstermin am 1. März 2005 bringen. Die Landeszuführung von 20 Mio.        Berechnungen des Bundes. Sie wird auch Grundlage der Revision sein und ist für dieses Verfahren von Bedeutung.

Auch zukünftig hat das Land übrigens Aufwendungen für Wohngeldberechtigte. Im Jahr 2005 sind dafür 67 Mio. $2 1   3    $ veranschlagt. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es gäbe zukünftig für niemanden mehr Wohngeld, denn das wäre falsch.

Danke. Gibt es Nachfragen? Bitte.

Meine Nachfrage richtet sich noch mal in die Richtung Frage Berechnungsformel. Kann man denn dann von der Berechnungsgrundlage her zumindest die Berechnung für 2003 - 33 Mio.   1 rechnung 20 Mio. "   4# #    kannt?

Die Zahl 20 Mio.     $    20 Mio.   !5  1  $  ! Übrigen nicht nur nicht genau 20 Mio. $ dern die Zahl ist ungeschickterweise in Milliarden ausgegeben, so dass sie nach der zweiten Stelle gerundet bei 0,02 ausläuft. Die konkrete Zahl des Bundes war 0,017 und noch irgendetwas und daher haben die dieses Bundestableau übernommen für den Revisionstermin und auf 20 Mio.   

Danke. Keine weiteren Nachfragen. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage. Doch?

Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Staatssekretär, dass Sie aber jetzt schon wissen, dass Sie für diesen Bereich mehr Geld einsetzen müssen, weil das in den vergangenen Jahren bereits der Fall war?

Nein.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/320, eine Anfrage des Abgeordneten Nothnagel, bitte.

Auszahlung des Personalkostenzuschusses durch die Thüringer Landesregierung

In der Thüringer Verordnung über die Finanzierung der Betriebskosten von Kindergärten und Kinderhorten ist in § 3 "Auszahlung des Personalkostenzuschusses" geregelt, dass für die Monate Januar bis April spätestens zum 25. Februar, für die Monate Mai bis August spätestens zum 25. Juni und für die Monate September bis Dezember spätestens zum 25. Oktober des laufenden Jahres die Auszahlung der Personalkosten an die Träger erfolgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind die in § 3 der Thüringer Verordnung über die Finanzierung der Betriebskosten von Kindergärten und Kinderhorten formulierten Auszahlungsfristen so zu verstehen, dass spätestens am 25. Februar, 25. Juni bzw. 25. Oktober die Träger das Geld auf ihrem Konto haben müssen?

2. Wann wurden die Auszahlungen für die Monate September bis Dezember seitens der zuständigen Stelle angewiesen?

3. Falls es zur verspäteten Auszahlung des Personalkostenzuschusses seitens der Landesregierung kam, mit welchen Ursachen wird dies begründet?

4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass aufgrund von nicht fristgerechter Ausreichung der Personalkosten an freie Träger sowie Kommunen Mitarbeiter nicht vertragsgerecht ihr Gehalt bezahlt bekamen?

Die Frage beantwortet Staatssekretär Eberhardt vom Kultusministerium.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Nothnagel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Die Auszahlungen für die Monate September bis November wurden in der Zeit vom 25. bis 29. Oktober 2004 angewiesen. Die Zahlungen für den Monat Dezember erfolgen in der kommenden Woche, so dass diese den Trägern noch rechtzeitig für die Gehaltszahlung zur Verfügung stehen.

Zu Frage 3: Die zeitliche Verzögerung ist der Abstimmung zur weiteren Verfahrensweise aufgrund des Zuständigkeitswechsels sowie der notwendigen Sicherung der Mehraufwendungen aus Tarifsteigerungen geschuldet.

Zu Frage 4: Nein. Bisher ist dem Thüringer Kultusministerium lediglich ein allgemein gehaltener Hinweis bekannt geworden.

Gibt es Nachfragen? Nein. Dann kommen wir zur nächsten Frage, eine des Abgeordneten Dr. Hahnemann. Sie liegt in Drucksache 4/327 vor. Bitte, Herr Hahnemann. Die Anfrage wird von Herrn Buse gestellt.

Frau Präsidentin, ich bitte um Entschuldigung, Herr Hahnemann fühlte sich nicht wohl. Ich würde für ihn diese Anfrage stellen.

Landesförderung für die Feuerwehren 2005

Nach Presseinformationen beabsichtigt die Landesregierung 2005 die Landesförderung für die freiwilligen Feuerwehren zur Anschaffung von Technik und Fahrzeugen sowie für die Feuerwehrgerätehäuser zu reduzieren. Demgegenüber hat der Innenstaatssekretär Baldus am 23. Oktober 2004 in seinem Grußwort zum 140. Gründungsjubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Arnstadt erklärt, dass das Land keine Kürzungen bei den Landesmitteln für die freiwilligen Feuerwehren vornehmen wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe hat das Land 2004 die freiwilligen Feuerwehren gefördert und welche Veränderungen sind für 2005 aus Sicht der Landesregierung geplant?

2. Ist die Darstellung des Innenstaatssekretärs in seinem Grußwort vom 23. Oktober 2004 in Arnstadt zutreffend, wonach das Land keine Kürzungen bei den Landesmitteln für die freiwilligen Feuerwehren vornehmen will, und inwieweit steht diese Aussage gegebenenfalls im Widerspruch zu den angekün

digten Kürzungen?

Die Frage beantwortet Herr Minister Gasser.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ausgaben des Landes für die Förderung der kommunalen Feuerwehren betragen im Jahr 2004 ca. 4,2 Mio.  6!     gen Stand der Haushaltsberatungen werden sich diese Ausgaben im Haushaltsjahr 2005, vorbehaltlich der abschließenden Beratung der Landesregierung, auf über 6 Mio. 7

Zu Frage 2: Die Antwort zu Frage 2 ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 1.

Gibt es Nachfragen? Das ist offensichtlich nicht der Fall, dann kommen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/328. Frau Abgeordnete Enders.

Baugeschehen an der Technischen Universität Ilmenau

Im Bereich der Friedrich-Ebert-Straße der Stadt Ilmenau steht seit längerem ein Aufsteller, der darauf hinweist, dass der Freistaat Thüringen mit Unterstützung des Bundes für die Technische Universität Ilmenau am Curie-Bau ein neues Hörsaalgebäude mit Cafeteria bauen will. Ein Datum für den Baubeginn ist dort nicht genannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurde dieses Hinweisschild aufgestellt und weshalb wurde dabei auf Ausweisung des Termins für den Baubeginn verzichtet?