Wahl von Mitgliedern für den Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und PDS - Drucksache 4/312
auf. Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann weise ich Sie darauf hin, dass gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung der Thüringer Ehrenamtsstiftung der Stiftungsrat dieser Thüringer Ehrenamtsstiftung neben weiteren Mitgliedern aus drei vom Landtag zu wählenden Mitgliedern, die nicht Abgeordnete sein müssen, besteht. Gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung entfallen auf die Fraktion der CDU zwei Mitglieder und auf die Fraktion der PDS ein Mitglied. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt in Drucksache 4/312 vor. Ich bringe ihn zur Abstimmung. Wir wollen offen abstimmen. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, damit bitte ich Sie um das Handzeichen, wenn Sie für diesen Wahlvorschlag sind. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen und ich gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen und entsprechend ihre Arbeit in den Gremien durchführen werden.
Ich bitte jetzt Frau Klaubert, dass sie die nächsten Tagesordnungspunkte übernimmt. Damit haben wir die Wahlhandlungen abgeschlossen und gehen wieder in die normale Tagesordnung zurück.
Einrichtung einer Härtefallkommission nach dem neuen Zuwanderungsgesetz Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/184 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/285
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag hat mit Beschluss vom 8. Oktober dieses Jahres den von der Frau Präsidentin genannten Antrag an den Innenausschuss überwiesen. Der hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 29. Oktober 2004 beraten. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. So weit das Formale. Es ist ja heute schon einmal gesagt worden, wir müssen so ein bisschen die Heimlichkeiten um die Ausschüsse aufbrechen. Ich will da gern meinen Beitrag dazu leisten.
Es ist ja höchst unterschiedlich, habe ich gelernt, in der Innenausschuss-Sitzung, wie der zuständige Minister mit den Abgeordneten umgeht. Es gibt Themen, lassen Sie mich das einmal so formulieren, da macht er komplett zu, da ist überhaupt nichts zu erfahren. Dann haben wir ihm auch schon einmal die Worte entlockt, ich habe jetzt keine Lust mehr. Bei diesem Tagesordnungspunkt, und das meine ich im positiven Sinne, war es ausgesprochen anders. Der Innenminister hat uns, nachdem er begründet hat, warum er zeitlich noch nicht so weit ist, sehr wohl an seinen Gedankengängen teilhaben lassen, woraus wir, auch wenn der Antrag abgelehnt ist, zumindest ersehen konnten, auf welcher Zeitschiene und wie die Landesregierung inhaltlich gedenkt, eine eventuelle Richtlinie zu gestalten. Ich fand das bei diesem Tagesordnungspunkt sehr gut. Ich hoffe, dass der Innenminister an den Reaktionen der Abgeordneten gemerkt hat, dass es überhaupt kein Problem ist, so miteinander umzugehen. Man muss da nicht immer zumachen. Abgeordnete haben auch Verständnis, wenn Minister in einer gewissen Pflicht sind dem Kabinett gegenüber, aber mit Ihrer im Ausschuss bei diesem Tagesordnungspunkt gezeigten Offenheit, das ist ein wirklich guter Grundsatz für die kommende gute Zusammenarbeit. Ich danke Ihnen.
Sehr verehrte Präsidentin, sehr verehrte Abgeordnete, Herr Kollege Gentzel hat uns ja nun den Bericht gegeben über das Verfahren der Angelegenheiten, ausnahmsweise einmal sehr positiv. Erlauben Sie mir aber noch ein paar Anmerkungen zu unserer Position zu dem Antrag. Unter dem Hinweis
auf die Antworten des Innenministeriums in der Kleinen Anfrage 4/46 und der letzten Rede im Plenum sollten wir der Landesregierung erst einmal die Möglichkeit einräumen, die in Rede stehenden Rechtsverordnungen im Entwurf zu erstellen. Auch wenn die Intention aus Sicht der antragstellenden Fraktion verständlich sein mag, bedarf es doch einer gründlichen Befassung mit dem Thema und es muss mit dem nötigen Fingerspitzengefühl darüber nachgedacht werden, welche Gruppierungen in der Kommission vertreten sein sollten. Gespräche laufen mit den Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen. Übereilte Vorgaben, wie sie im Antrag unter zweitens vorgetragen werden, sind aus meiner Sicht bei den zu langen Zuwanderungsverfahren nicht geeignet, zufrieden stellende Lösungen zu erreichen. Auch wenn diese Überlegungen bei der Entscheidungsfindung der Landesregierung eine Rolle spielen werden, können sie in dieser Form nicht zu vorgegebenen Eckpunkten an die Landesregierung verstanden werden. Für die anderen Ihrerseits aufgeworfenen Fragen gilt Entsprechendes und wir empfehlen die Ablehnung des Antrags.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nun ist mir als neue Abgeordnete noch nicht ganz klar, wie das Innenministerium entscheiden wird, nachdem der Innenausschuss mehrheitlich den Antrag ablehnt. Wenn ich allerdings, und das tue ich, positiv davon ausgehe, dass sich das Innenministerium durch dieses Votum des Innenausschusses nicht von dem Vorhaben abbringen lassen wird, eine Härtefallkommission einzurichten, und wenn ich davon ausgehe, auch positiv, dass diese Härtefallkommission am 1. Januar 2005, wie das zeitgleich mit dem neuen Zuwanderungsgesetz in Kraft tretend zu arbeiten anfangen wird, dann möchte ich trotzdem noch einmal auf unsere inhaltlichen Anforderungen kurz eingehen.
Die inhaltlichen Anforderungen der PDS-Fraktion an die Einrichtung dieser Härtefallkommission habe ich ja bereits in der letzten Plenarsitzung und auch nochmals durch inhaltliche Fragen im Innenausschuss eingebracht. Die Härtefallkommission soll aus Sicht der PDS-Fraktion mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie sollte niedrigschwellig erreichbar sein, sie sollte behördenunabhängig und natürlich auch entscheidungskompetent arbeiten. Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass
1. durch den Innenminister bisher noch keine klaren Aussagen über die Rechtsverordnung und die darin zu regelnden Verfahrensfragen, die Zulassungsbestimmungen, die Zusammensetzung der Kommission sowie auch über die Verbindlichkeit der von der Kommission getroffenen Entscheidungen etc. gemacht werden konnten und dass
2. bei der Erarbeitung der Rechtsverordnung eben noch nicht in der Flüchtlingsarbeit engagierte Institutionen und Vereine einbezogen worden sind.
Besonders betonen möchte ich, dass es keine Frage der Kosten sein darf, wie in der Beratung im Innenausschuss zu hören war, ob und wie die Kommission im Sinne der Antragstellerinnen und Antragsteller arbeiten wird. Die PDS-Fraktion wird auch weiterhin im Sinne der Flüchtlinge gemeinsam mit in der Flüchtlingsarbeit aktiven Menschen und Institutionen sehr genau darauf achten, wie die Einrichtung der Härtefallkommission durch die Landesregierung betrieben wird und wie sie denn schließlich ab Januar, hoffentlich, tätig ist. Denn im am 1. Januar in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetz geht es darum, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit der Flüchtlinge im Bundesgebiet rechtfertigen. Es geht nicht darum, dass die Anwesenheit für die Bundesrepublik oder Thüringen erforderlich ist. Es geht darum, dass sie gerechtfertigt sind. Die Landesregierung täte gut daran, bei der Einrichtung der Kommission humanitäre Aspekte ganz nach oben auf ihre Prioritätenliste zu setzen.
Derzeit hören wir von vielen Fällen in Thüringen, wo Flüchtlingsfamilien durch die Ausländerbehörden zur Ausreise aufgefordert werden bzw. dass ihnen die Abschiebung angedroht ist. Diese Familien, das sind Mütter, Väter und Kinder, befinden sich unter einem permanenten psychischen Druck. Sie haben Angst vor politischer Verfolgung, vor Not und Elend in ihren Herkunftsländern. Ihre Hoffnungen richten sich auf die Möglichkeit, ihren Fall vor die hoffentlich in wenigen Wochen mit ihrer Arbeit beginnende Härtefallkommission zu bringen. Die PDS-Fraktion fordert die Landesregierung auf, von ihrer Ablehnung eines Abschiebemoratoriums zurückzutreten, mit dem von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge, die die Chance hätten, dass ihre Angelegenheit als Härtefall behandelt werden könnte, eine vorläufige Duldung bis zur Entscheidung der Härtefallkommission bekommen. Sie sollten diesen Menschen, die zum großen Teil bereits seit Jahren in der Bundesrepublik und in Thüringen leben, deren Kinder hier geboren worden sind, die in Thüringen integriert sind, nicht die Möglichkeit verweigern, ihren Fall vor der Härtefallkommission vorzutragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Ausschuss ist der Antrag der SPDLandtagsfraktion abgelehnt worden. Ich gehe, das sind Erfahrungswerte, davon aus, dass diesem Antrag hier im Plenum das gleiche Schicksal ereilen wird. Trotzdem, ich schließe mich da an die Berichterstattung des Berichterstatters an, können wir in der SPD-Fraktion nicht unzufrieden sein mit unserem Antrag, haben wir doch den Äußerungen des Innenministers entnommen, dass einige unserer Intentionen in diesem Antrag im Augenblick in der Umsetzung sind. Wir respektieren, dass der Innenminister im Innenausschuss dargestellt hat, dass er die Richtlinie zunächst der Landesregierung, dem Kabinett vorstellen muss, aber das, was er im Weiteren dazu erläutert hat, in welchen Schritten er weiter vorgehen wird, findet durchaus unsere Zustimmung, auch wenn vielleicht an der einen oder anderen Stelle noch nachgebessert werden muss. Wir finden es richtig, dass man sich vorgenommen hat, dass zum 1. Januar nächsten Jahres diese Härtefallkommission arbeitet. Wir finden es richtig, dass sich der Innenminister im Augenblick im Gespräch z.B. mit den Kirchen in Thüringen befindet, um miteinander auszuloten, wie diese Härtefallkommission arbeitet. Wir finden es richtig, dass nach den Aussagen des Innenministers diese Härtefallkommission ein Selbstbefassungssrecht haben soll, also sich selbst bestimmte Sachverhalte auf den Tisch ziehen kann. Ich möchte hier in angemessener Art und Weise darum bitten, dass in den Gesprächen bis zur Erstellung der Richtlinie sich noch einmal mit folgenden Sachverhalten intensiv beschäftigt wird:
2. Ganz wichtig: Im Falle eines laufenden Verfahrens innerhalb der Härtefallkommission muss es möglich sein für diesen Fall, einen Abschiebestopp zu erreichen. Wir gehen einmal davon aus, von der Sache her, dass es teilweise komplizierte Fälle sein werden, mit denen sich die Härtefallkommission beschäftigt, d.h., es dauert auch einen gewissen Zeitraum. Es würde nicht zur Akzeptanz beitragen, wenn die Härtefallkommission berät und bevor da ein Beschluss gefasst ist, wird abgeschoben. Für diesen Zeitpunkt muss unbedingt ein Abschiebestopp her. Wir empfehlen die Mitgliedschaft der Flüchtlingsverbände hier in Thüringen. Sie haben bisher gute
Arbeit geleistet. Es gibt nach meiner Auffassung keinen Grund, sie von dieser Arbeit auszuschließen, und ausdrücklich sind keine Abgeordneten drin, es gehören nach meiner Auffassung auch keine Abgeordneten rein in die Härtefallkommission. Aber wenn es jährlich einen Bericht gibt, möge er meinetwegen auch schriftlich sein, an den Thüringer Landtag, einen Arbeitsbericht dieser Härtefallkommission, würde das sicherlich auch keinen interessierten Abgeordneten stören.
Herr Staatssekretär, weil der Innenminister nicht da ist, ich wende mich an Sie, ich habe das bereits gesagt, die ersten Berichte, die Sie gegeben haben, die ersten Pflöcke, die da eingeschlagen sind, dann ist das nicht das schlechteste. Ich hoffe, dass auf dem Weg, der im SPD-Antrag auch ein Stückchen vorgezeichnet wird, noch ein Stückchen weiter gegangen wird. Auch wenn Sie den Antrag heute ablehnen werden, wir haben zumindest in Teilen mit diesem Antrag das erreicht, was wir uns gewünscht haben. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung nehme ich noch einmal zum Antrag der SPDFraktion, wie er uns hier in der Drucksache 4/484 vorliegt, Stellung:
Am 1. Januar 2005 wird das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) in Kraft treten. Erstmals wird mit § 23 a des Aufenthaltsgesetzes eine Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Ersuchens einer Härtefallkommission geschaffen. Wie bereits in der letzten Plenarsitzung dargelegt, wird Thüringen eine Härtefallkommission einrichten, um - ich knüpfe an Ihre Worte, Frau Berninger, an - in besonderen humanitären Härtefällen menschlich vertretbare Lösungen erreichen zu können. Dieses ist Sinn und Zweck der Härtefallkommission. Der vom Thüringer Innenministerium inzwischen erarbeitete Verordnungsentwurf regelt u.a. die Zusammensetzung der Härtefallkommission, die Antragsmodalitäten sowie das Verfahren über die Beratung und Beschlussfassung. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf soll die Härtefallkommissiom beim Thüringer Innenministerium angesiedelt werden und
insbesondere aus Vertretern der Wohlfahrtspflege und der Kirchen bestehen. Der Innenminister beabsichtigt, den Entwurf in den nächsten Tagen dem Kabinett zur Beratung zuzuleiten. Im Anschluss daran erhalten die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Innenminister wird dann, Herr Abgeordneter Gentzel, den Verordnungsentwurf zudem in der nächsten Sitzung des Innenausschusses vorlegen und erläutern. Die Landesregierung ist damit ihrer Aufgabe als Verordnungsgeber somit zügig nachgekommen und wir erwarten das In-Kraft-Treten der Verordnung für die Bildung der Härtefallkommission zum 1. Januar. Danke schön.
Weitere Redeanmeldungen gibt es nicht. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/184. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es sind alle Gegenstimmen am Platz. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.
Keine Auflösung eines Landgerichts und einer Staatsanwaltschaft in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/218
Es ist keine Begründung durch die einreichende Fraktion signalisiert worden, demzufolge kann ich gleich die Aussprache eröffnen. Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Walsmann zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag wird eine öffentliche Debatte in dieses Haus getragen, für die der Zeitpunkt noch nicht gekommen ist. In einer Zeit, in der die Haushaltskassen leer sind und viele Entscheidungen getroffen werden müssen, die wehtun und die Abkehr von lieb gewordenen Standards bedeuten, kann und darf es bei der Frage nach effektiveren, kostengünstigeren Strukturen auch in der Justiz kein Tabu und kein Denkverbot geben. Der Justizminister hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen klaren Auftrag hat, sie soll nach dem Abwägen aller einschlägigen Kriterien zu einer Standortauswahl kommen. Diese justizinterne Arbeitsgruppe hat bisher kein Ergebnis vorgelegt. Es ist wenig zweck
dienlich, in eine von Vermutungen gesäumte Diskussion einzusteigen. Da es absehbar ist, meine Damen und Herren, dass es zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe weitere Anträge geben wird, sollte auch die Beratung zu dem vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion erst in diesem Zusammenhang erfolgen. Zunächst ist es das Recht und nach der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten Althaus auch die Pflicht der Landesregierung, einen schlüssigen Vorschlag zu unterbreiten.
Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat und wir tun gut daran, zunächst einmal die Verwaltung auch ihren Job machen zu lassen und mit Bewertungen so lange zu warten, bis alle Details auf dem Tisch liegen. Darüber hinaus halte ich nichts davon, eine Diskussion zu einem Antrag vor dem Hintergrund von willkürlich herausgegriffenen Meinungen von Einzelpersonen zu führen. Auch diesen Wortmeldungen entbehrt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Grundlage, da davon auszugehen ist oder davon auszugehen sein dürfte, dass weder Herr Arenhövel noch Herr Rexrodt Mitglieder der Thüringer Arbeitsgruppe sind. Es ist beabsichtigt, so haben wir es im Justizausschuss vernommen, dass zunächst eine Gesamtübersicht über die geplanten Strukturveränderungen erstellt wird, die insbesondere auch die regionalen Belange im Blick hat. Erst danach werden die erforderlichen Gesetzesinitiativen, das heißt gegebenenfalls auch ein Änderungsgesetz zum Gerichtsstandortegesetz, auf den Weg gebracht. Darüber wird der Landtag ausführlich zu beraten haben. An dieser Stelle sollten wir uns dann auch ausreichend - und das betone ich - Zeit für die Diskussion nehmen.
Unabhängig davon, dass der vorliegende Antrag zurzeit der vollständigen Beratungsgrundlage entbehrt, vermag ich Ihre Begründung, die Sie für den Antrag gewählt haben, nicht recht nachzuvollziehen. Eine bürgerfreundliche Justiz zeichnet sich für mich z.B. durch effektiven Rechtsschutz, verständliche Entscheidungen und eine kurze Verfahrensdauer aus.
Auch die Frage nach der Bedeutung der Entfernung eines Landgerichtsstandorts vom Wohnsitz des Bürgers lässt sich nicht so einfach beantworten. Wann, meine Damen und Herren Abgeordneten, haben Sie z.B. das letzte Mal ein Landgericht als Bürger aufgesucht? Die Frage müssen Sie sich selber beantworten. Eine wesentlich entscheidendere Bedeutung dürfte für den Bürger die Erreichbarkeit der Amtsgerichte haben, bei denen z.B. die gesamte freiwillige Gerichtsbarkeit lokalisiert ist. So ließe sich noch einiges zu den Details der Begründung ausführen. Ich verzichte darauf an dieser Stelle und beantrage für die CDU-Fraktion aus
vorgenannten Gründen die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, nun ist es das gute Recht des Ministerpräsidenten oder eines Ministers oder der gesamten Exekutive, sich Gedanken über allgemeine oder spezielle Entwicklungen und damit verbundene womögliche Änderungen zu machen, zumal nach einer Landtagswahl und mit Blick auf kommende Jahre, auf die Zukunft dieses Landes. Auch kann man jenen Leuten nicht absprechen, diese Gedanken zu Papier zu bringen und dann anschließend auch noch zu Gehör. Nein, dies ist sogar die Aufgabe einer Landesregierung, damit Bürgerinnen und Bürger, damit wir alle wissen, wohin die Reise geht. Aber - und dies ist eine Unterstellung gegenüber der Landesregierung - gehen die Menschen davon aus, dass diese Gedanken, Ideen, Vorstellungen und Vorschläge einer Landesregierung gerade auch eines Ministerpräsidenten bei derartigen Auswirkungen, wie es die Aussagen des Ministerpräsidenten zum 9. September gewesen waren, die Schließung eines Landgerichts, einer Staatsanwaltschaft und fünf Amtsgerichten in Thüringen vorab beraten, diskutiert, geprüft, Konsequenzen inhaltlich fachlicher, finanzieller oder sprich gesamtgesellschaftlicher Art mit hoher Akribie, Genauigkeit, gegebenenfalls öffentlicher Transparenz vorgenommen würden? Nicht nur die PDS-Fraktion, nein, viele Bürgerinnen und Bürger, Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verbände, Vereine, Rechtsanwälte, mittelständische Unternehmen, Handwerker - erst heute wieder zur Demonstration - bis hin zu Bankvorständen sind sich dahin gehend einig, diese Aufgabe, Herr Ministerpräsident, haben Sie ganz und gar nicht erfüllt.
Der Ablauf und die Art und Weise der Verkündigungen, der nicht zu Ende gedachten Überlegungen zeugen einerseits von mangelndem justizpolitischem sowie verfassungsrechtlichem Verständnis der dritten Gewalt und der im Grundgesetz veran