Mit der Wahl des Bürgerbeauftragten eng verbunden ist das Vorschlagsrecht. Alle Stellungnahmen beinhalten übereinstimmend den Hinweis, dass der Bürgerbeauftragte schon aufgrund seiner Ansiedlung beim Landtag und seines Kontrollrechts gegenüber der Landesregierung von den Fraktionen vorgeschlagen werden sollte. Da sich die CDU-Fraktion im Gegensatz zur Opposition einleuchtenden Argumenten nicht verschließt, haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der nun noch Bestandteil der Beschlussempfehlung geworden ist.
Einen dritten Punkt haben alle eingegangenen Stellungnahmen gemeinsam. Jeder der angehörten Bürgerbeauftragten ist in erster Linie von dem Modell seines Landes überzeugt. Das ist gut so. Wir können alle auch noch mal das loben und für gut heißen, aber wir haben eben nun einmal auch in Thüringen einen eigenen Weg eingeschlagen, bei dem man jetzt nicht anfangen kann, von allen das, was am schönsten klingt, zusammenzuschreiben und einen Flickenteppich zu basteln, auch wenn sich gerade die Linkspartei dabei für keinen Systembruch zu schade ist. Gerade die unterschiedlichen Stellungnahmen sollten dazu führen, dass wir die einzelnen Anregungen, die wir bekommen haben, auch immer am Thüringer System des Eingabewesens messen müssen. Wir können uns nicht überall nur ein paar Stückchen aus dem Kuchen herausreißen und dieses Stückwerk dann als unser Thüringer Gesetz verkaufen.
Wenn ich zum Beispiel die Befugnisse und Zuständigkeiten des erfolgreichen Rheinland-Pfälzer Bürgerbeauftragten auf seinen Thüringer Amtskollegen übertragen will, dann muss ich konsequenterweise auch das Rheinland-Pfälzer Modell des Petitionswesens übernehmen. Das würde aber bedeuten, dass der Bürgerbeauftragte grundsätzlich alle Petitionen bearbeitet und der Ausschuss erst dann ins Spiel kommt, wenn der Bürgerbeauftragte eine Angelegenheit nicht erledigen kann. Der Ausschuss erhält dann den Vorschlag des Bürgerbeauftragten für die Art der Erledigung und kann dann darüber entscheiden. Das führt zum schwierigsten Punkt der Novellierung des Bürgerbeauftragten- und Petitionsgesetzes, der Abgrenzung der Aufgaben beider Institutionen.
Fraktionsübergreifend einig sind sich die Mitglieder des Petitionsausschusses, dass die Bearbeitung von Petitionen allein dem Petitionsausschuss obliegt. Hintergrund dieser Einigkeit ist die praktische Erfahrung, dass die Arbeit im Ausschuss sachorientiert und unpolitisch erfolgt. Mit dieser Prämisse hat die CDU-Fraktion versucht, in einer Art Negativabgrenzung die Aufgaben des Bürgerbeauftragten zu beschreiben. Er soll die Angelegenheiten bearbeiten, die keine Petition im Sinne des Petitionsgesetzes sind. Ich bin sehr dankbar für die Anregung des derzeit amtierenden Thüringer Bürgerbeauftragten, eine besondere Regelung hinsichtlich der Auskunftsbegehren und Informationsersuchen zu schaffen. Diese würden per Definition eigentlich dem Petitionsrecht unterliegen, aber gerade hier zeigt sich die Stärke des Bürgerbeauftragten gegenüber dem Petitionsausschuss. Wenn ein Bürger eigentlich nur wissen will, welche Behörde für sein Anliegen zuständig ist oder wo er sich über die Entscheidung einer Behörde beschweren kann, dann kann der Bürgerbeauftragte schnell und unbürokratisch helfen und das soll er auch. Ich möchte an dieser Stelle nochmals unterstreichen, dass der Bürgerbeauftragte nach dem Gesetzentwurf der CDU gerade kein Anhängsel des Petitionsausschusses ist, wie uns vorgeworfen wird und wie Sie es, Herr Kollege Hahnemann, gerade wieder getan haben. Wenn Sie die Stellungnahme z.B. des ausgeschiedenen Bürgerbeauftragten Dr. Wilsdorf aufmerksam gelesen hätten, er hat sich gerade auch dazu geäußert und hat gesagt, wenn der Bürgerbeauftragte alle Petitionen zunächst auf seinen Tisch bekäme und dann abarbeitet und das, was er nicht zu regeln in der Lage ist, dem Petitionsausschuss übergibt, ist er de facto ein Anhängsel des Petitionsausschusses. Genau das hat Herr Dr. Wilsdorf damals erkannt und die CDU-Fraktion ist mit ihrer Ansicht dort völlig bei ihm. Deshalb ist es richtig, wenn wir hier eine Aufgabentrennung vornehmen, wenngleich ich sagen will, dass man es per Definition nicht unbedingt haarscharf hinbekommt. Wir werden in den nächsten Jahren sehen, wie sich diese Trennung in der Arbeit auch umsetzen lässt.
Dadurch, dass es eine strikte Trennung der Aufgabenbereiche geben soll, kann und soll sich der Bürgerbeauftragte mit seiner eigentlichen Aufgabe befassen, die in § 1 unseres Gesetzentwurfs festgelegt ist und ich zitiere ihn noch einmal: „Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen.“ Das soll er nicht als Speerspitze der Bürger gegen die Verwaltung tun, nein, er soll einerseits darauf hinwirken, dass Verfahren der Verwaltung im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst bürgernah erfolgen, andererseits soll er die Bürger dahin gehend beraten und ein Stück weit auch aufklären, dass die Arbeit der Verwaltung nicht nur den Interessen des Einzelnen dient, sondern stets auch und vor allem die Interessen der Allgemeinheit im Blick hat. Zudem hat der Bürgerbeauftragte nach dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zum einen weiterhin ein Selbstaufgriffsrecht. Seine Befugnisse wurden erweitert und denen des Petitionsausschusses angeglichen, um zwei verschiedene und gleichberechtigte Instanzen zu schaffen, die sich den Angelegenheiten der Thüringerinnen und Thüringer widmen. Genau dieses Verständnis des Miteinanders von Bürgern und Verwaltung unterscheidet unseren Gesetzentwurf von dem der Linkspartei.PDS.
Im Verlauf der Beratungen habe ich mehr und mehr den Eindruck gewonnen, dass es den Kollegen der Linkspartei.PDS nicht wirklich ernst mit ihrem Gesetzentwurf gewesen ist. Beispiel 1: In der ersten Beratung hat Herr Hahnemann eine feurige Rede für den Bürgeranwalt nach dem Modell der Linkspartei.PDS gehalten, er ist im Fernsehen aufgetreten und es gab Pressekonferenzen. Aber - und das habe ich vorhin schon einmal von meinem Platz aus reingerufen - wo sind Sie denn gewesen während der Ausschussberatungen, wo sind denn Ihre Kompromissvorschläge gewesen während der Ausschussberatungen? Da habe ich Sie nicht gesehen. Heute gehen Sie an das Pult und reden wieder über Sachen, über deren Zustandekommen Sie keinerlei Ahnung haben.
(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: Warum muss ich denn Kompromissvorschläge machen?)
Ja, das stimmt, aber es ist gut, dass die Öffentlichkeit einmal mitbekommt, wie Sie Politik machen. Sie reden über Sachen, von denen Sie eigentlich gar nicht wissen, wie sie hier zustande gekommen sind.
Beispiel 2: Frau Sedlacik, ich weiß, dass Sie die Arbeit im Petitionsausschuss ernst nehmen, und das
meine ich auch so. Aber wie ernst haben Sie die Gesetzesberatung genommen? Sie sind zur Ausschussberatung gekommen, haben ein dickes Pamphlet mit Änderungsanträgen, die Sie offenbar an dem Tag selbst noch nicht gelesen haben, vorgelegt -
doch, wenn das nicht so gewesen wäre, hätte sie ja einiges zu ihren Anträgen auch begründen können, aber auch das ist sie den Kollegen im Ausschuss schuldig geblieben. Und dann haben Sie erwartet, dass wir anderen Kollegen, die Kollegen meiner Fraktion, aber auch die der SPD, uns innerhalb von ein paar Minuten mit diesen Tischvorlagen auseinandersetzen und dort zu einer abschließenden Meinung kommen. Das war nicht nur inhaltlich, sondern auch vom Verfahren her eine Zumutung. Hätten wir als CDU uns solch eine Art und Weise der Ausschussarbeit geleistet, hätten Sie wieder das Klagelied von der Arroganz der Macht angestimmt.
Noch ein Beispiel, Frau Kollegin Sedlacik: Nach der letzten Sitzung des Petitionsausschusses haben Sie eine Pressemitteilung herausgegeben, die ich vorhin schon einmal zitiert habe, und darin haben Sie behauptet, dass die Forderung ihrer Fraktion umgesetzt wird, „zukünftig alle Sammel- und Massenpetitionen vom Petitionsausschuss behandeln zu lassen, so dass der Bürgerbeauftragte diese an den Ausschuss weiterleiten muss.“ Ich frage mich, Frau Sedlacik, in welchem Petitionsausschuss waren Sie in den letzten Jahren? Massen- und Sammelpetitionen hat der Ausschuss erstens schon immer behandelt und zweitens, das habe ich gerade noch einmal erklärt, soll nach den Vorstellungen der CDUFraktion der Petitionsausschuss künftig die alleinige Zuständigkeit für Petitionen jeder Art haben und das schließt sowohl die des einzelnen Petenten als auch die Massen- und Sammelpetitionen ein. Diese Beispiele, und ich könnte noch mehr aufzählen, zeigen, dass es Ihnen schlicht nicht ernst genug mit den zu den Beratungen anstehenden Gesetzentwürfen gewesen ist. Das ist schade, denn die Menschen, die sich an uns wenden, hätten das auch von Ihrer Fraktion erwarten dürfen. Es bleibt dabei, meine Fraktion legt den Finger in die Wunde, wo das nötig ist, aber das Petitionsrecht ist nicht geeignet, um damit populistisches Schaulaufen zu veranstalten. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir nach der Verabschiedung der beiden Gesetzentwürfe hoffentlich wieder zu einer an der Sache orientierten Arbeit zurückkehren. Abschließend möchte ich mich noch im Namen der Kollegen meiner Fraktion beim Petitionsreferat des Landtags, bei Frau Roth und Ihren Leuten, für die Unterstützung bedanken, denn gerade in der letzten Sitzung des
Ich möchte Sie wirklich bitten, den vorliegenden Gesetzentwürfen zuzustimmen, damit wir sowohl für den Petitionsausschuss wieder eine vernünftige rechtliche Grundlage haben, aber auch mit dem Bürgerbeauftragtengesetz die rechtliche Voraussetzung, dieses Amt dann schnellstmöglich wieder mit einer Person zu versehen. Das war erklärter Wille aller Fraktionen, auch wenn Sie, Herr Kollege Hahnemann, uns immer wieder unterstellen wollen, wir würden den Bürgerbeauftragten gar nicht wollen. Wissen Sie, wir sind so arrogant mit unserer Macht, wenn wir nicht gewollt hätten, dann hätten wir es ja auch regeln können. Aber im Gegenteil, wir haben ihn mit gleichwertigen Kompetenzen - und damit will ich es dann auch zum Ende führen - wie denen des Petitionsausschusses ausgestattet im Verfahren, dass er auf die Behörden zugreifen kann. Das war nämlich in der Vergangenheit auch nicht so, es ist praktisch gemacht worden, aber die rechtliche Grundlage dafür war nicht da. Da können Sie sich nicht hierher stellen und uns vorwerfen, wir hätten ihm die Rechte beschnitten. Wer das behauptet nach den Anhörungen, die wir durchgeführt haben, der ist des Lesens nicht mächtig, aber wenn er das wenigstens noch kann, dann hat er es nicht verstanden. In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Entwürfe, wie sie uns als Vorlage aus dem Petitionsausschuss vorgelegt worden sind. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke, wir haben heute in zweiter Beratung das Bürgerbeauftragtengesetz und auch das Petitionsgesetz letztendlich zu entscheiden und, ich glaube auch, wir haben eine sehr vernünftige Diskussion im Ausschuss geführt und auch Sachargumente ausgetauscht. Ich kann Kollegen Heym nur zustimmen, und ich hatte das auch schon an anderer Stelle gesagt, ein Petitionsgesetz eignet sich nun mal nicht zu populistischen Aussagen, sondern wir müssen sehen, dass wir mit dieser Gesetzeslage im Interesse der Bürger eine vernünftige Handlungsweise auf die Reihe bekommen. Deshalb hat die SPD-Fraktion von Beginn an gesagt, wir möchten insbesondere eine Stärkung und Verbesserung der Kompetenzen des
Bürgerbeauftragten und waren eigentlich mit der Aufgabenteilung einverstanden zwischen dem Petitionsausschuss als parlamentarisches Gremium, das im Übrigen auch, Kollege Hahnemann, nicht wichtig genug einzuschätzen ist, weil ich diese Arbeit des Petitionsausschusses und auch gerade aufgrund der parteilichen, überparteilichen Zusammenarbeit und der Zusammensetzung für eine ganz wichtige halte. Mit der Regelung seinerzeit, dass der Bürgerbeauftragte den Petitionsausschuss zu unterstützen hat, waren wir als SPD-Fraktion eigentlich zufrieden und haben demzufolge auch kein neues Gesetz für den Bereich des Petitionsgesetzes auf den Tisch gelegt. Aber wir haben die Kompetenzen des Bürgerbeauftragten verbessern wollen, und dazu war für uns absolut notwendig - auch das haben wir schon in einer Vielzahl von Sitzungen zuvor gesagt -, dass der Bürgerbeauftragte mit einer Zweidrittelmehrheit im Rücken zu wählen ist. Demzufolge, Herr Kollege Heym, werden auch wir als SPD-Fraktion weiter darauf herumreiten, dass der Bürgerbeauftragte für sich als Stärkung, um die Aufgaben, die er hat, in Anspruch nehmen zu können, eine Zweidrittelmehrheit braucht, die ihn auch ein ganzes Stück politisch unabhängiger macht.
Was Dr. Hahnemann ansonsten hier angebracht hat, was der Bürgerbeauftragte jetzt alles nicht mehr könne, da es nicht im Gesetz festgelegt ist, das sehe ich ein bisschen anders. In der Beschlussempfehlung, die der Ausschuss zur Entscheidung in den Landtag gegeben hat, steht in § 1 Thüringer Gesetz über den Bürgerbeauftragten „Aufgaben und Verhältnis zum Petitionsausschuss“, „Der Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Er befasst sich mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen. (Bürgeranliegen) Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken.“ Das ist im Übrigen auch der Teil, der ja in Ihren Änderungsanträgen bzw. in Ihrem Entwurf auch gestanden hat, der mit übernommen worden ist. Ich glaube, dieser Satz „Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung ihm bekannt gewordener Mängel hinzuwirken“ bindet eine ganze Menge an Aufgaben, die der Bürgerbeauftragte für sich auch in Anspruch nehmen kann. Zum Schluss steht ja in diesem Absatz noch: „Der Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden.“ Jetzt könnte ich bösartigerweise sagen, bei einer gewissen personellen Ausstattung und bei einer gewissen finanziellen Entschädigung des Bürgerbeauftragten erwarte ich auch, dass er von sich aus tätig wird und dass er demzufolge das hier erfüllt, was festgeschrieben war auch schon in dem Bereich, den wir vorher hatten und was jetzt
auch in § 1 festgeschrieben ist. Ich gehe davon aus, dass diejenige, derjenige, der dann gewählt ist - auch wenn sicherlich nicht mit einer Zweidrittelmehrheit -, auch diese Aufgaben bewältigen wird.
Letztendlich können wir als SPD-Fraktion der Beschlussempfehlung, was das Bürgerbeauftragtengesetz angeht, natürlich nicht zustimmen, weil für uns die Zweidrittelmehrheit eine Grundlage gewesen ist, und diese hat im Ausschuss keine Mehrheit bekommen. Was allerdings auch mir ein bisschen bedenklich vorgekommen ist, waren die Überlegungen der PDS-Fraktion, was die Aufgabenausweitung des Bürgerbeauftragten angeht. Sie selber haben ja auch in diesem Änderungsantrag, der uns heute auf dem Tisch liegt, festgestellt, dass er Mängel zu beseitigen hat, auch das steht drin. Ich sagte schon, dass das übernommen worden ist, aber, ich glaube, es ist nicht die Frage, ob jemand überfordert ist, Dr. Hahnemann, aber die Frage, ob es sinnvoll ist, einen Bürgerbeauftragten damit zu beschäftigen, dass er z.B. Gutachten zu erstellen hat, wo doch diese Aufgabenbereiche im Landtag bereits über den Wissenschaftlichen Dienst möglich sind, wobei wir - Kollege Heym hat es gesagt - einen gut ausgestatteten Verwaltungsbereich Petitionswesen haben, ist mir nicht klar, ob es sinnvoll ist, den Bürgerbeauftragten mit solchen Aufgaben noch zu behelligen - ich will es mal so formulieren. Wenn ich dann bei Ihnen lese, dass Sie z.B. in Ihrem Änderungsantrag, was die Gesetzesänderung angeht, unter Punkt 7 mit anbinden den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit von Behörden und Einrichtungen hinsichtlich bürgernaher Verwaltung, sich in diesem Bereich zu engagieren und dieses zu fördern, da muss ich sagen, ich halte es für überflüssig, dieses festzuschreiben, weil es für mich die ureigenste Aufgabe eines Bürgerbeauftragten ist, dass er sich mit Verwaltungen auseinandersetzt, dass er mit Verwaltungen Gespräche führt und dass er insbesondere dafür Sorge trägt, die Verwaltungsabläufe bürgernäher zu gestalten. Ich glaube nicht - bitte? Wie bitte?
Wie soll er denn das machen? Das soll er aufgrund dessen, was unter § 1 im Gesetz steht, machen. Er hat die Möglichkeit, dieses zu tun. Das ist ja …
Ja, aber die Möglichkeiten hat er doch schon. Es ist doch nur die Frage, wie Sie es jetzt auslegen. Sie sagen, das, was hier beschrieben ist, ist nicht ausreichend, um diese Aufgaben wahrzunehmen. An
anderer Stelle wird gesagt, es ist ausreichend, um seine Aufgabe wahrzunehmen. Das ist die Crux, worüber wir uns auseinandersetzen. Sie werden mir doch zugestehen, dass ich natürlich auch meine Position dazu sagen kann. Ich halte bestimmte Zuordnungen, die Sie von dem Bürgerbeauftragten wollen, für nicht korrekt bzw. für nicht in Ordnung, diese dem Bürgerbeauftragten zuzuordnen. Letztendlich wird die SPD-Fraktion dem Bürgerbeauftragtengesetzentwurf nicht zustimmen, wie gesagt, weil wir die Zweidrittelmehrheit an diesem Punkt haben wollen.
Wir haben an der Änderung des Petitionsgesetzes mitgearbeitet, obwohl wir - und das sagte ich zu Beginn - eigentlich einen Änderungsbedarf im Detail nicht gesehen haben. Es gab eine Reihe von Überlegungen, die in dem Gesetz mit eingebaut worden sind, die wir für richtig halten. Es ist schon darauf hingewiesen worden, zum Beispiel ist die Größenordnung hinsichtlich Massenpetition festgeschrieben worden. Ich denke, es sind Dinge mit eingebaut worden, die sinnvoll sind. Letztendlich passt aber aus unserer Sicht diese neue Variante des Petitionsgesetzes gegenüber dem Gesetz des Bürgerbeauftragten nicht zusammen, weil - und damit komme ich wieder an den Ausgangspunkt - wir ohne die Zweidrittelmehrheit eine tatsächliche Stärkung des Bürgerbeauftragten nicht sehen.
Ein letzter Satz, weshalb wir die Änderungsanträge der Fraktion der Linkspartei.PDS, die hier noch mal auf dem Tisch liegen und ja bereits im Ausschuss diskutiert worden sind, nicht mittragen können, ist der Bereich der Öffentlichkeit. Auch dazu hatte ich schon bei der Diskussion in der letzten Plenarsitzung die Position der SPD-Fraktion deutlich gemacht. Wir wollen nicht, dass persönliche Anliegen von Bürgern - Petitionen, die teilweise in sehr, sehr private Bereiche hineingehen, die sehr sensibel zu behandeln sind - in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Wir haben uns dazu geäußert und demzufolge werden wir auch diesen Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ablehnen. Letztendlich wird die SPDFraktion ihrem eigenen Gesetzentwurf natürlich die Zustimmung geben; und mit den anderen Änderungen können wir uns im Detail nicht einverstanden erklären. Was ich mir aber wünsche, da davon auszugehen ist, wie die Abstimmung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hier erfolgen wird, dass wir tatsächlich eine vernünftige Umsetzung der neuen gesetzlichen Grundlagen haben, dass es einen starken Bürgerbeauftragten geben wird, der letztendlich schon gar kein Anhängsel des Petitionsausschusses ist, aber der erkennen muss, dass der Petitionsausschuss als parlamentarisches Gremium, das sich mit den Bürgerpetitionen, mit den Anliegen der Bürger beschäftigt, ein Gremium ist, an dem auf keinen Fall gerüttelt werden soll, das in der Art und Weise, wie
es bis jetzt gearbeitet hat, sich mit Bürgerproblemen beschäftigt und das auch in erster Linie der Ansprechbereich für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sein wird. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben heute über ein neues Petitionsgesetz zu entscheiden. Der Kollege Wehner hat die Empfehlungen des Petitionsausschusses vorgetragen, und zwar die Ablehnung des Vorschlags meiner Fraktion und die Zustimmung zum Vorschlag der CDUFraktion mit den Änderungen, die uns allen vorliegen. Uns ist der Gesetzentwurf der CDU trotz dieser Änderungen nicht umfassend genug. Meiner Ansicht nach fanden zum Beispiel wertvolle Hinweise der Veranstaltung des staatswissenschaftlichen Forums vom 18.04.2007 - da waren auch einige CDUKollegen zugegen - in ungenügender Weise Eingang in diesen Gesetzentwurf und auch in den CDUEntwurf des Bürgerbeauftragtengesetzes. Der Entwurf der CDU stellt in weiten Teilen eine Dokumentation der gegenwärtig gehandhabten Praxis dar. Er ist also nicht die riesengroße Weiterentwicklung des Konfliktmanagements zwischen Bürgern und Behörden. Als Beispiel: Herr Heym hatte es vorhin schon erwähnt, die von unserer Partei beantragte Änderung hinsichtlich des Ersuchens um vorläufige Aussetzung des Vollzugs von Maßnahmen, durch welche die Wahrnehmung des Petitionsrechts beeinträchtigt wird. Hier gab es den Hinweis, es ist gängige Praxis, es wird so gehandhabt, man muss das nicht im Gesetz festschreiben. Der Petent kann sich allerdings nur auf das Gesetz berufen und was dort nicht fixiert ist, darauf hat er keinen Anspruch und das ist ihm im Allgemeinen auch nicht bekannt.
Ich möchte eine positive Bewertung vornehmen der in beiden Entwürfen vorgelegten Festlegungen zu Aufgaben und Befugnissen der Strafvollzugskommission. Ebenfalls positiv bewerten möchte ich die Erweiterung des § 10 um die Sätze 3 und 4, mit denen den Erfordernissen des Datenschutzes Rechnung getragen wird.
Eine Ursache, dass es keinen gemeinsamen Entwurf der Fraktionen gegeben hat, liegt in der unterschiedlichen Auffassung über die Öffentlichkeit der Ausschuss-Sitzungen. Artikel 62 Abs. 2 der Verfas
sung des Freistaats Thüringen sagt hierzu aus, dass Ausschüsse in der Regel nicht öffentlich tagen; „in der Regel“, das heißt, dass Ausnahmen möglich und zulässig sind. Hierzu sagt § 78 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, dass diese Ausnahmen zugelassen sind, wenn sie in einem Gesetz verankert werden bzw. wenn die Geschäftsordnung dementsprechend geändert wird. Die Bedenken der Kollegen der CDU hinsichtlich der Verfassungskonformität unseres Vorschlags zur Öffentlichkeit der Sitzungen müssten damit eigentlich ausgeräumt sein. Ich will hier nicht die Regelungen von Bayern noch einmal als Beispiel anführen, dazu hat Herr Heym schon einiges gesagt. Aber mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich aus der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags zitieren - § 29 Abs. 1 Satz 1: „Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich.“ Absatz 2: „Der Ausschuss kann die öffentliche Behandlung von Bitten und Beschwerden beschließen. Dies gilt nicht, wenn Rechtsvorschriften die Bekanntgabe von Daten untersagen.“ Das wäre zum Beispiel eine Kompromissmöglichkeit, mit der unsere Fraktion mitgehen könnte, wenn es denn für die andere Version, die wir vorgeschlagen haben, absolut keine Zustimmung gibt. Außerdem macht die Öffentlichkeit der Sitzungen - natürlich nur, wenn der Petent das wünscht - Demokratie für die Bürger erlebbar. Sie wirkt gegen Politikverdrossenheit, sie stärkt das Ansehen der Ausschussmitglieder in der Öffentlichkeit. Hinsichtlich des Demokratieverständnisses der Thüringer Bürger hat die Öffentlichkeit der Sitzungen auf Wunsch des Petenten ausschließlich positive Auswirkungen. Die Öffentlichkeit der Petitionsausschuss-Sitzungen könnte sogar dem Petitionsausschuss Arbeit ersparen, und zwar in der Form, dass Bürger mit gleichen oder ähnlichen bereits öffentlich behandelten Problemen dadurch befähigt werden können, eventuell die Lösung ihres eigenen Problems selbst in die Hand nehmen zu können.
Zu Massen- und Sammelpetitionen möchte ich sagen: Als ich mich erstmalig mit den gesetzlichen Grundlagen des Petitionsrechts befasst habe, ist der Begriff im Petitionsgesetz gar nicht aufgetaucht. Die Bestimmungen zum Petitionsrecht sind in drei gesetzlichen Grundlagen verteilt. Es ist also ein Fortschritt, wenn das in einem neuen Petitionsgesetz umfassend behandelt wird.
Die Massen- und Sammelpetitionen, die auch bei Eingang beim Bürgerbeauftragten dem Petitionsausschuss zugeleitet werden müssen und dann im Petitionsausschuss beraten werden, diese Behandlung ist meiner Ansicht nach ein Stehenbleiben auf halbem Wege. Die Behandlung in der Öffentlichkeit wäre die Fortsetzung des Weges gewesen.
Unser Ziel sollte sein, mit dem zu beschließenden Petitionsgesetz generell nicht auf halbem Wege stehenzubleiben, sondern das Petitionsrecht als Konfliktmanagement zwischen Bürgern und Staat weiterzuentwickeln. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis möchte ich Albert Einstein zitieren: „Man kann Probleme nicht mit der gleichen Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Entsprechend diesem Satz bitte ich alle, die es noch nicht getan haben, noch einmal die Änderungen zu überdenken, die eingebracht sind, damit wir den Weg zum fortschrittlichen Petitionsgesetz zu Ende gehen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Gibt es weitere Redewünsche? Frau Abgeordnete Sedlacik für die Fraktion der Linkspartei.PDS. Herr Wehner, hatten Sie auch eine Wortmeldung? Als Nächster dann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir, die Fraktion der Linkspartei.PDS, sind der Meinung, die Ablehnung des Gesetzentwurfs unserer Fraktion im federführenden Ausschuss war eine reine Verfahrensfrage, mit dem Inhalt hat man sich nicht wirklich auseinandergesetzt.
Die nun vorliegenden Änderungen tragen wir mit, das wissen Sie, und sie fanden auch unsere Zustimmung im Ausschuss. Wir Abgeordneten unserer Fraktion im Ausschuss hatten nur eine einzige Chance, in dem nunmehr diskutierten und als Beschlussvorlage vorliegenden Antrag der CDU zielstrebig aus unserer Sicht Verbesserungen einzuarbeiten.
Erinnern Sie sich, ich hatte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs meine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, indem ich sagte, es gibt Möglichkeiten der Annäherung und ich sagte, die Hoffnung stirbt zuletzt. Nun muss ich feststellen, meine Hoffnungen haben sich nicht erfüllt, nämlich dass es noch gelänge, heute einen Gesetzentwurf für das Petitionsgesetz und den Bürgerbeauftragten vorzulegen, der die Zustimmung aller Fraktionen haben könnte, denn das wäre für die Gesetze angemessen gewesen.
Ein gutes Stück Arbeit ist geleistet worden und ich betone ausdrücklich, lange Zeit gemeinsam, nämlich auf der Grundlage unserer gemeinsamen Erfahrungen in der Arbeit im Petitionsausschuss. Was aber nunmehr vorliegt, ist das Endergebnis der Mehrheitsfraktion, welche sich bekanntlich im Abstimmungsverhalten auch im Ausschuss widerspiegelt. Das Verfahren zur Wegstimmung anderer, also un
serer Änderungsanträge, wurde von Ihnen korrekt durchgezogen und es lohnt sich nicht einmal, sich darüber aufzuregen. Heute folgt nun der zweite Akt der öffentlichen Ablehnung unserer Änderungsanträge, immer nach dem Motto: Die Partei, die Partei, die hat immer recht. Das kennen wir ja.