Protocol of the Session on September 29, 2006

Das ist mir nicht bekannt. Das fällt mit in die Frage 4, ich beurteile nicht die Entscheidung der zuständigen kommunalen Verkehrsbehörde.

Gut, darauf folgt meine zweite Frage: Sehen Sie als Vertreter der Landesregierung aufgrund Ihrer eben genannten Antwort die Möglichkeit, die Landtagspräsidentin darum zu bitten, die Stadt Erfurt aufzufordern, die Jürgen-Fuchs-Straße wieder als ver

kehrsberuhigten Bereich auszuweisen, wenn Sie dadurch keinen Zusammenhang der Umwidmung sehen?

Die Hochachtung vor der Autorität der Landtagspräsidentin verbietet es, ein solches Ansinnen zu stellen.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Der war gut.)

Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann.

Einen kleinen Augenblick bitte, Frau Präsidentin.

Herr Minister, ich bleibe gleich in der Stimmungslage. Könnte es sein, dass die Art und Weise der Beantwortung der Anfrage ein bildhafter Beleg für die Notwendigkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes in Thüringen gewesen ist?

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Diese Frage ist ganz klar mit Nein zu beantworten.

Ich rufe die Frage der Frau Abgeordneten Reimann in der Drucksache 4/2290 auf.

Beabsichtigte finanzielle Beteiligung der Eltern bei schulischer Förderung von Schülern

Laut eines Presseartikels in der „Thüringer Landeszeitung“ vom 12. September 2006 plane Kultusminister Prof. Goebel, zukünftig bei der zusätzlichen Förderung von Schülern mit Lern- und Leistungsdefiziten in den allgemeinbildenden Schulen einen finanziellen Eigenanteil von den Eltern zu erheben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die geplante Einführung einer finanziellen Elternbeteiligung bei zusätzlich notwendiger Lernförderung der Schüler an der Schule mit dem von der Verfassung und vom Schulgesetz ableitbaren

Auftrag von Schulen sowie dem vom Kultusminister oft bemühten Grundsatz "Schule vom Kind aus denken" vereinbar?

2. Wie begründet die Landesregierung, dass die finanzielle Beteiligung der Eltern bei schulischer Förderung dem in Verfassung und Schulgesetz formulierten Grundsatz der Schulgeldfreiheit an staatlichen Schulen in Thüringen entspricht?

3. Welche Pläne, insbesondere zum Zeitpunkt der Einführung und zur Höhe der vorgesehenen Elternbeteiligung, aber auch zur Art der schulischen Förderung, bei der die Eltern finanziell mitbeteiligt werden sollen, verfolgt die Landesregierung?

4. Inwieweit erfolgt eine Differenzierung der Elternbeteiligung bei schulischer Förderung in Abhängigkeit von den Schularten und in welchem Umfang wird dabei die soziale Situation in den Familien berücksichtigt?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Ich darf Ihnen den am 12. September in der „Thüringischen Landeszeitung“ erschienenen Artikel kurz vorlesen - ich zitiere: „Am Rande einer Visite in der vom Diakonieverbund Eisenach betriebenen Förderschule ‚Johannes Falk’ deutete Thüringens Kultusminister an, dass in der Landesregierung über einen finanziellen Eigenanteil von Eltern an der Schulförderung nachgedacht wird. Während Jens Goebel einen solchen Eigenanteil für Förderschulen in freier Trägerschaft auch nach dem für 2008 geplanten Finanzierungskonzept definitiv ausschloss, könne man in anderen Schulformen einen Eigenanteil erwarten.“ Dies sagte er auf eine Anfrage.

Diese Aussage des Kultusministers bezog sich ausschließlich auf den Gesprächsgegenstand, nämlich die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft. Hier ist es bereits jetzt schon in Thüringen üblich, das allgemeinbildende Schulen - außer Förderschulen - und auch berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft einen Eigenanteil erheben. Da die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Reimann auf einen Eigenanteil der Eltern von Schülerinnen und Schülern staatlicher Schulen abhebt, entfällt eine Beantwortung der Fragen 1 bis 4.

Dazu gibt es offensichtlich auch keine Nachfragen. Ich rufe jetzt die Anfrage des Herrn Abgeordneten Gumprecht in der Drucksache 4/2303 auf.

Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Thüringer Krankenhäuser

Am 4. August 2006 erschien in der "Thüringer Allgemeinen" ein Artikel, in dem der Hälfte der Thüringer Krankenhäuser mangelnde Wirtschaftlichkeit bescheinigt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Durch die Einführung des DRG-Systems müssen alle Thüringer Krankenhäuser ihre Leistungen zum gleichen Preis erbringen. Lassen die derzeit vereinbarten Basisfallwerte eine Einschätzung der Wirtschaftlichkeit der Thüringer Krankenhäuser zu?

2. Der Artikel in der TA bezieht sich auf eine Studie des Thüringer Ersatzkassenverbandes (VdAK). Danach wird der Hälfte der Thüringer Krankenhäuser Unwirtschaftlichkeit bescheinigt. Teilt die Landesregierung die Feststellung des VdAK und wenn nein, welche Auffassung vertritt sie diesbezüglich?

3. Wie will die Landesregierung ihrem Sicherstellungsauftrag nachkommen, wenn die Hälfte der Häuser vom Markt verschwindet?

4. Lassen sich aus der derzeitigen Relation zum Landesbasisfallwert Aussagen über die Wirtschaftlichkeit der Thüringer Krankenhäuser treffen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gumprecht beantworte ich wie folgt. Die Fragen 1 und 4 möchte ich gemeinsam beantworten.

Zu Fragen 1 und 4: Beide Teilfragen sind mit einem Nein zu beantworten. Die unterschiedlichen Basisfallwerte der Thüringer Krankenhäuser allein sagen über deren Wirtschaftlichkeit insgesamt nichts aus. In dieser Frage muss der Zeithorizont mit beachtet werden, die sogenannte Konvergenzphase der DRG-Einführung. Das heißt, dass es eine schrittweise Entwick

lung der Erlössituation der Krankenhäuser gibt, die erst zum 01.01.2010, also dem Ende der Konvergenzphase, abgeschlossen sein wird.

Zu Frage 2: Die Thüringer Landesregierung teilt die Auffassung des Thüringer Ersatzkassenverbands nicht. Es ist ja gerade der Zweck der Konvergenzphase, den Krankenhäusern die erforderliche Zeit einzuräumen, ihre Organisationsstrukturen an das DRG-Vergütungssystem anzupassen. Daher kann nicht von den Kosten des Jahres 2006 auf die Erlössituation des Jahres 2010 geschlossen werden. Die Länder haben daher die Arbeitsgremien der Gesundheitsministerkonferenz beauftragt, jährlich einen Bericht zur Lage der Krankenhäuser während der DRG-Einführung vorzulegen. Der Dritte dieser Berichte wurde in der vergangenen Woche fertiggestellt und muss zunächst durch die Gremien sorgfältig ausgewertet werden. Die Gesundheitsministerkonferenz hat für März 2007 eine Sondersitzung anberaumt, auf der Probleme und Fragestellungen der künftigen Krankenhausversorgung umfassend beraten werden sollen. Auch diese Sonderkonferenz ist durch die Arbeitsgremien inhaltlich vorzubereiten. Die Empfehlungen dieser Sonderministerkonferenz sollen bei der Gesetzgebung des Bundes zum Krankenhausrecht Berücksichtigung finden, damit die Krankenhausversorgung auch künftig bedarfsgerecht gewährleistet werden kann.

Zu Frage 3: Die Landesregierung teilt die Einschätzung, die den Ausgangspunkt für die Frage bildet, aus den vorgenannten dargestellten Gründen nicht. Weitergehende Ausführungen wären zum jetzigen Zeitpunkt rein spekulativ.

Es gibt auch keine weiteren Nachfragen dazu, so dass ich als nächste Frage die Frage der Frau Abgeordneten Leukefeld in der Drucksache 4/2304 aufrufen kann.

Frau Präsidentin, meine Frage lautet:

Übernahme der Kosten für behinderungsbedingten Mehraufwand in integrativen Kindertageseinrichtungen

Seit der Umstellung der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen aufgrund des neuen Thüringer Familienfördergesetzes werden die Kosten für Kinder mit Behinderungen und solchen, die von Behinderungen bedroht sind, in integrativen Kindertageseinrichtungen von den meisten Trägern nicht mehr übernommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der 66 integrativen Kindertagesstätten haben einen Antrag auf Abschluss einer Vereinbarung über den behinderungsbedingten Mehraufwand nach § 75 Abs. 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gestellt und wie viele dieser Vereinbarungen wurden abgeschlossen?

2. Wie wird die Finanzierung des tatsächlichen Mehraufwands gesichert?

3. Wer muss in Zukunft die Fahrkostenpauschale bezahlen und - falls diese auf die Eltern verlagert werden - wer übernimmt diese Kosten, wenn die Eltern finanziell dazu nicht in der Lage sind?

4. Wie soll die Finanzierung der integrativen Einrichtungen gesichert werden, wenn Kinder nach § 21 des Landesrahmenvertrags gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII über 50 Tage im Jahr fehlen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: 65 Anträge wurden gestellt, 63 Vereinbarungen wurden bereits geschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass zusätzlich mit zwei neuen Einrichtungen Vereinbarungen geschlossen wurden, so dass sich die Anzahl der integrativen Einrichtungen ab 1. September 2006 auf 68 erhöht hat.

Zu Frage 2: Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt auf der Grundlage der nach § 75 Abs. 3 SGB XII geschlossenen Verträge die vereinbarten Aufwendungen für den tatsächlichen behinderungsbedingten Mehraufwand. Die Leistungsinhalte wurden bereits in der gemeinsamen Kommission gemäß Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII einvernehmlich zwischen Wohlfahrtspflege, sprich der LIGA, mit den Leistungsträgern ausgehandelt.

Zu Frage 3: Die Fahrtkosten werden vom zuständigen Sozialhilfeträger unter Beachtung des SGB XII übernommen, wenn sie in Verbindung mit behinderungsbedingten Mehrkosten gemäß § 18 Abs. 7 Thüringer Kindertagesstättengesetz entstehen. Sofern die Übernahme der Fahrtkosten hier abgelehnt wird, könnten Ansprüche ggf. im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe geprüft werden.