Noch einige Worte zu Fragen der Qualitätsstandards in unseren Sozialgerichtsverfahren. Wie mein Fraktionskollege Blechschmidt es schon kurz angeschnitten hat, haben medizinische Fragen und die Tatsachen der ständigen Veränderung im Sozialrecht große Bedeutung für die Verfahrenspraxis an unseren Sozialgerichten. Hinzu kommt, dass die Rechtsmaterie sehr vielfältig gestaltet ist, gerade im Sozialrecht. Deshalb ist bei den Sozialgerichten noch mehr als bei anderen Gerichtszweigen die ständige und umfassende Weiterbildung unserer Sozialrichter ein absolutes Muss. Jetzt wissen wir, dass natürlich
auch der Zwang zur Fort- und Weiterbildung nicht in Einklang mit der Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidung zu bringen ist. So birgt aber z.B. Mangel an Fachwissen für die Richter die Gefahr, zum bloßen willfährigen Sprachrohr von Gutachtermeinungen zu werden. Gerade im Sozialrecht geben oft hochkomplexe medizinische Gutachten den Ausschlag für die Verfahrensentscheidung. Erst fundiertes eigenes Wissen befähigt den Richter zu einer eigenständigen, der Sachlage angemessenen Entscheidung. Deshalb sollte bei aller Achtung der richterlichen Unabhängigkeit Motivation geschaffen werden, dass sich auch unsere Sozialrichter weiterbilden und dazu auch befähigt werden.
Es fiel schon heute das Thema Gutachten und Gutachter. Dabei ist zu bedenken, dass allen Betroffenen Zugang zu diesen Verfahrensinstrumenten gewährt werden sollte. Das soll heißen, in der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die Einholung von Gutachten abgelehnt wird mit Blick auf die Kosten, obwohl es medizinisch und juristisch sinnvoll wäre. Der Betroffene wird auf Privatgutachten verwiesen, kann diesen finanziellen Aufwand aber nicht leisten. Hier müsste ein Weg gefunden werden, um diese Schranke des Geldbeutels abzubauen. Auch der Abbau von Hürden in der Prozesskostenhilfe könnte hier weiterhelfen. Es sollte überprüft werden, wie lange Wartezeiten für Gutachten verkürzt werden können. Denn oft hat man den Eindruck, dass das Problem nicht im notwendigen Aufwand für den Einzelfall liegt, sondern darin, dass der Pool der Gutachter, die bei der Vergabe der Gutachtenaufträge herangezogen werden, zu eng gehalten wird, als dies aus fachlichen Gründen notwendig wäre. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Muss es immer der Professor am Lehrstuhl der Universität sein, der hier ein Gutachten erarbeitet? Zum Schluss macht es sowieso nur sein Assistent und der Professor streicht das Geld ein. Man sollte hier die Frage der Gutachter, die einbezogen werden, breiter streuen und auch mit der Möglichkeit von Fristen für die Erstellung von Gutachten arbeiten.
Noch eine Anmerkung zum Thema „Blick über den Tellerrand“: Andere Bundesländer haben nicht zu sehr zu Mitteln der Abordnung aus anderen Rechtszweigen im eigenen Land gegriffen, wie Sie das gemacht haben, Herr Minister, sondern haben Sozialrichter aus anderen Bundesländern geholt. Frage meinerseits: Wäre das ein gangbarer Weg für Thüringen? Es geht bei der Frage der Durchsetzung sozialer Rechte also nicht nur um die Frage der Schnelligkeit, es geht auch darum, die Komplexität und die besonderen Aspekte des Sozialrechts in der Verfahrensgestaltung an unseren Sozialgerichten zu berücksichtigen. Allerdings wäre die beste Entlastung für Sozialgerichte ein Sozialrecht und eine Sozialpolitik, die ein menschenwürdiges, selbstbe
stimmtes, existenzsicherendes Leben für alle ermöglicht, dann müssten die Sozialgerichte auch nicht zum massenhaften Kampfplatz und letzten Rettungsanker gegen den sozialen Absturz werden.
Das Thema ist für viele Menschen von Bedeutung, daher würde es dem Landtag gut zu Gesicht stehen, meine Damen und Herren, es in den Ausschüssen zu beraten. Dabei sollte man auch die Gelegenheit nutzen, so, wie es auch vom Verband der Sozialrichter gefordert wird, Fachleute und Verbände anzuhören. Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten federführend und an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mitberatend, um dort auch noch mal die Gelegenheit zu haben, nicht nur Sie zu hören, Herr Minister, sondern auch die Ausführenden, die das an den Sozialgerichten umsetzen müssen, und auch die Betroffenen zu hören, die damit zu tun haben. Ich danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zu Beginn ein Wort des Dankes an Herrn Justizminister Schliemann richten, der uns mit seinem Bericht einen sehr, sehr detaillierten Überblick über die Situation der Sozialgerichte in Thüringen gegeben hat.
Ihre heutigen Ausführungen, Herr Minister, komplettieren das Bild, das sich bereits nach der Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hahnemann vom 31.08.2004 abgezeichnet hat. Es wurde bereits mehrfach von Herrn Höhn und von Herrn Blechschmidt erwähnt, zwei dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag der Linkspartei.PDS inhaltlich vergleichbare Anträge wurden bereits sehr ausführlich im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten behandelt, zuletzt im Januar dieses Jahres. Herr Minister Schliemann hatte im Rahmen der Ausschussbefassung bereits damals deutlich zur Situation der Sozialgerichte, zu den Problemen vor Ort Stellung genommen. Damals - das sei angemerkt - gab es nur eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Kubitzki zur Situation bei den Eilverfahren. So viel zum Interesse an Themen in Sitzungen mit begrenzter Öffentlichkeit. Deshalb halte ich auch wenig davon, wenn wir zum wiederholten
Aber zum eigentlichen Thema: Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine funktionierende Gerichtsbarkeit in Thüringen und alle dort beschäftigten Richterinnen und Richter sowie die Bediensteten im nichtrichterlichen Bereich leisten zur Gewährleistung der Rechtswegegarantie einen sehr, sehr verantwortungsvollen Dienst. Ein ganz besonderer Dank gilt auch den Richterinnen und Richtern, die sich bereit erklärt haben, aus anderen Gerichten bzw. der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltung kommend, die Kollegen in der Sozialgerichtsbarkeit zu unterstützen. Da ist nicht unbedingt immer das Bonbon der Belohnung erforderlich, sondern das ist auch einfach mal kollegiale Unterstützung, so wie mir das aus der Praxis berichtet wurde. Man kann natürlich schon die Frage stellen, ob es klug war, der Sozialgerichtsbarkeit trotz der bereits damals bekannten Belastungssituation die Zuständigkeit für Streitigkeiten aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes - besser bekannt unter Hartz IV - zum 01.01.2005 auch noch systemwidrig zu übertragen. Aber auch eine andere Entscheidung, die Übertragung auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die da zu Buche gestanden hätte, hätte wohl nur eine kurzzeitige Erleichterung gebracht.
Letztlich hat die Sozialgerichtsbarkeit 2005 - Sie haben es alle vernommen - Unterstützung durch elf zusätzliche Richter erhalten. Wenn 2006 weitere acht der bereits angekündigten Richter, Proberichter und Richter kraft Auftrags, bereit sind, sich an die verschiedenen Sozialgerichte abordnen zu lassen oder versetzen zu lassen, dann ist das ein sehr positives Signal für die Sozialgerichtsbarkeit. Auch aus Sicht der Sozialgerichte selbst, so das Credo nach meinem Gespräch mit Richtern vor Ort, gibt es keinen Grund, von einer Notfallsituation zu sprechen. Insofern ist schon eine Diskrepanz zwischen Verbandsäußerung und der Bewertung von einzelnen Richtern festzustellen.
Der Personalbestand ist freilich nicht üppig, das streitet keiner ab. Die Arbeitsbelastung ist auch keineswegs gering, aber sie ist zu bewältigen. Das ist auch die Meinung aus der Praxis. Trotzdem muss die Belastungssituation - und das sage ich sehr deutlich - und somit die Verfahrensdauer, die natürlich damit im Zusammenhang steht, im Auge behalten werden, damit bei einer weiteren Veränderung der Lage wieder sofort reagiert werden kann.
Hinsichtlich der Erledigungszahlen und der Dauer der sozialgerichtlichen Verfahren möchte ich einen Aspekt, der vielleicht ein bisschen zu kurz gekommen ist, etwas vertiefen. Für die Verfahren bei den Sozialgerichten besteht nach § 103 SGG der Amtsermittlungsgrundsatz. Von der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dieser Amtsermittlungsgrundsatz für die sozialgerichtlichen Verfahren wesentlich stärker ausgestaltet als für das verwaltungsgerichtliche Verfahren. Weil es eben häufig um existentielle Probleme und Ansprüche geht, muss allen Hinweisen, auch den kleinsten Anhaltspunkten nachgegangen werden. Die Mitarbeit der Kläger ist dabei genauso vorauszusetzen wie die der Beklagten und das sind auch oft Verbände.
Zur Entscheidung in 50 Prozent aller Fälle sind medizinische Gutachten erforderlich. Einige meiner Vorredner haben das auch schon erwähnt. Welche Verfahren betrifft das? Ich denke, wenn man das erwähnt, soll man nicht nur an der Oberfläche kratzen. Es betrifft insbesondere Verfahren des Erwerbsunfähigkeitsrechts, des Schwerbehindertenrechts und des Krankenversicherungsrechts. Dabei handelt es sich eben um notwendige Zustandsfeststellungen, wobei Zustandsfeststellungen eben auch die Auswirkung haben, dass sie häufig mehrfach erforderlich sind. So ist es keine Seltenheit, um das mal an einem Beispiel klarzumachen, dass in der ersten Instanz zwei bis drei Gutachten erforderlich werden, nämlich erst der Befundbericht des behandelnden Arztes, dann ein Gutachten, auch eines gutachterlichen Instituts, evtl. ein Spezialgutachten z.B. eines Herzspezialisten bei internistischen Problemen oder dann noch ein weiteres Fachgutachten. Dazu kommt, das hat bisher ein bisschen gefehlt, dass sowohl dem Beklagten als auch weiteren Beteiligten natürlich Fristen zu der Stellungnahme zu dem Gutachten gegeben werden. Meistens sind das vier Wochen. Das ist eine ganz legitime Frist.
Bei Erwerbsminderungs- und Zusatzversorgungssachen müssen darüber hinaus zunehmend mehr Anfragen an Register zu den einzelnen Betrieben oder an andere Institutionen gerichtet werden, auch das kostet Zeit. Dass sich diese gutachterliche Seite und diese Registeranfragen auf die Verfahrensdauer auswirken, ich denke, das dürfte klar sein.
Dass sich keine Pauschalaussagen zu einzelnen Verfahrensarten geben lassen, dürfte auch nachvollziehbar sein. Das hat aber auch damit zu tun, dass die fachlichen Anforderungen an die Rechtsprechung der Sozialgerichte in der Tat immer weiter gestiegen sind.
Was die Fortbildung der Sozialrichter angeht, so sind besonders Themen von Bedeutung, die das Verständnis und die Auseinandersetzung mit me
dizinischen Gutachten betreffen. Gerade für jüngere Richter, die am Beginn ihrer Berufsausübung stehen, ist es eben nicht einfach, ein medizinisches Gutachten zu verstehen und auf Schlüssigkeit zu prüfen. Dazu braucht es etwas mehr Erfahrung und Unterstützung. Hier könnte aktuell Fortbildungsbedarf abgefragt werden. Lösungsansätze, wie von Herrn Höhn dargeboten, sind interessant, aber auch ein wenig abenteuerlich, denn erstens sollte es keine Besoldungsangebote nach Kassenlage geben, sondern ein ausgewogenes System erhalten bleiben, was ohnehin durch den fehlenden Altersaufbau im richterlichen Bereich schon genug erschwert ist. Zum Abschluss sei noch einmal deutlich gesagt, dass Thüringen eine funktionsfähige und kompetente Sozialgerichtsbarkeit hat, die eine fachlich feste Säule unseres Rechtsstaats ist, und dafür danke ich.
Im Nachgang zum letzten Redebeitrag möchte ich noch einen allgemeinen Hinweis geben. Es ist nicht üblich, aus nicht öffentlichen Ausschuss-Sitzungen detailliert zu berichten. Ich bitte, das bei den Diskussionen künftig zu beachten. Ansonsten liegen mir von Abgeordneten keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung spricht Minister Schliemann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist natürlich schön, wenn man aus einer statistischen Anfrage so langsam in einen Schnellschuss der Ursachenforschung übergeht. Aber das sind Schnellschüsse. Die Ursachen liegen meist etwas tiefer und woanders. Wenn man dann auf die Sozialgesetzgebung schimpft, dann kann ich nur sagen, na ja, wann ist Hartz IV entstanden, jetzt haben wir den Salat einschließlich des späten nächtlichen Kompromisses über den Rechtsweg, der ja damit begründet wurde, das muss man ja so deutlich formulieren, dass die Hartz-IV-Empfänger sich dann bei den Sozialgerichten „besser aufgehoben“ fühlen würden. Das mag ja so sein, dass dieses subjektive Gefühl da ist, allein, man muss auch eines wieder sehen, die Prognostizierbarkeit, etwa dahin gehend, das werde jetzt alles immer mehr, immer schlimmere und immer größere Anforderungen stellen, wird doch eigentlich durch eine ganz schlichte Tatsache widerlegt: Ohne wesentliche Rechtsänderung sind die Zahlen der Klagen auf anderen Feldern des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts zurückgegangen. Das ist genau das Unwägbare, vor dem jeder Justizminister in jedem Bundesland steht. Früher machte man sich das ganz einfach und sagte, okay, das ist die Zahl der Richter und damit funktioniert das und hat es zu funktionieren und die Themati
sierung der Verfahrensdauer fand nur sehr begrenzt statt. Es wurde zwar immer wieder artikuliert, aber es wurde eigentlich nie so artikuliert, dass man Konsequenzen daraus ziehen sollte. Wenn wir jetzt sagen, wir wollen eine bestimmte Verfahrensdauer erreichen oder nicht überschreiten, dann sollten wir den Blick nicht nur darauf richten, wie steht es um die Zahl der Richter und vielleicht der nicht richterlichen Mitarbeiter in den Gerichten und könnte das nicht schon dadurch alles beschleunigt werden; wir müssen auch die Gegenprobe machen. Wenn ein Richter auf Lebenszeit ernannt ist, dann ist er dies an eben diesem einen Gericht, in dieser einen Gerichtsbarkeit, an diesem einen Ort. Sowie sich dann etwas verändert, kann er gegen seinen Willen, und das ist richterliche Unabhängigkeit, nur versetzt werden, wenn man die Organisation der Gerichte ändert. Diese Langfristigkeit - Größenordnung 30, 35 Jahre - muss jeden Justizminister - und das tut es auch - zu äußerster Zurückhaltung führen, wenn es um Personalmehrung aus Gründen aktueller Inanspruchnahmen geht. Wir können das nicht so organisieren und die Anregung, ja, dann könnten wir das doch über Bezüge organisieren, wenn wir denn nicht schon Stellen hätten, ich muss ganz ehrlich sagen, das finde ich schon sehr merkwürdig. Dann hätten wir denjenigen, der einen aktuellen Bedarf hat, mit höheren Bezügen, und wenn der aktuelle Bedarf weg ist, weil wir niedrigere bekommen - oder schaukeln wir uns da nicht nur alle ein bisschen hoch? Eher wohl das Letztere. Davon halte ich gar nichts, das muss ich Ihnen so deutlich sagen. Ich möchte noch einmal wiederholen, die Analyse stimmt ja, dass der Berg etwas älter war in dieser Legislaturperiode, das ist sicherlich richtig, aber glauben Sie es mir, ohne Hartz IV wäre der Berg doch wieder geschrumpft. Es war also nur Hartz IV, was zur Dauerhaftigkeit geführt hat. Ohne Hartz IV bei gleichem Personalsatz hätten wir heute andere Zahlen. Der Ruf „besser, schneller, höher, billiger“, das kam mir eben so vor wie richterliche Olympiade. Das Dumme ist nur, wir sind nicht beim sportlichen Wettbewerb, wir sind in einem realen Land und mit sehr realen Grundlagen und wir können uns alles Mögliche wünschen, wir müssen dann nur eines wissen, darüber muss man sich dann im Klaren sein, man kann das alles wollen, ich befürchte nur, unter dem Strich tun wir uns allen gar keinen Gefallen. Denn wenn wir dann sagen, wir produzieren noch mehr Richter, wir haben ganz viele ausgebildete, wir können sie einstellen, es sind alle auf dem Markt vorhanden, da müssen wir auch die Folgen sehen. Die Folgen sind dann, wir haben hier und da und dort mehr Richter und das bitte bei der Anstrengung dieses Freistaats, seine Handlungsfähigkeit durch Reduzierung auch der öffentlichen, gerade der öffentlichen Ausgaben - und das sind Personalausgaben - wiederzugewinnen; das ist schlicht gesagt kontraproduktiv. Das kann man auf Dauer so nicht wollen. Dass man auf anderer Stelle Nachwuchs
braucht, wenn man ihn wirklich braucht, dann ist es ja in Ordnung, aber es sind die Zahlen nicht so.
Ich wiederhole es noch einmal: Mir sind noch keine Klagen bekannt geworden, trotz Nachfragen, dass diese Unerträglichkeit in der Masse auftritt, so dass man massenhaft auf Abhilfe drängen müsste. Ich hoffe, dass ich die Personalgewinnung für die Sozialgerichtsbarkeit so fortsetzen kann und dauerhaft stabilisieren kann, und dann wäre - denke ich einmal - dieser Gerichtsbarkeit ein großer Dienst erwiesen; die Wünsche werden allerdings nie alle befriedigt sein. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister Sklenar, wenn wir die Problematik haben, dann sollte man ruhig auch einmal darüber reden. Ich beziehe mich noch einmal auf einen Gedanken von der Kollegin Walsmann. Wie gehen wir mit Problemen, Fachfragen oder gesellschaftspolitischen Problemen um?
Die PDS-Fraktion hat vor etwa einem halben Jahr die Situation an den Sozialgerichten als fachliches Problem gesehen und hat dieses fachliche Problem - und ich glaube, da sind wir uns einig - im Ausschuss thematisiert. Es sind die entsprechenden Aussagen im Ausschuss getroffen worden, sie sind reichlich, sie sind umfänglich getroffen worden. Aber dennoch haben sich Betroffene und Verbände nicht nur an die PDS-Fraktion, sondern auch an alle anderen Fraktionen gewandt und gesagt, das Problem ist weiterhin da. Wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, dann ist das Problem auch von keinem in Abrede gestellt worden. Der Berg - ich beziehe mich auf die letzte Formulierung - ist zwar ein bisschen älter, er ist aber trotzdem da! Demzufolge ist es ein gesellschaftliches Problem, was wir durchaus auch einmal in der Öffentlichkeit thematisieren sollten. Genau dies haben wir getan und da würde ich schon mal nicht davon sprechen wollen, dass das unbedingt populistisch ist.
Noch ein Problem ist aufgetaucht, deshalb will ich mich noch einmal auf den Antrag einer Zurücküberweisung mit dem Blick auf eine Anhörung beziehen. Es ist von allen, auch von Ihnen, Kollegin Wals
mann, eine Diskrepanz deutlich dargestellt worden zwischen Aussagen von einzelnen Richtern und den Aussagen der Verbände. Wenn wir hier vorn stehen würden, ein Einzelbeispiel eines Richters, eines Betroffenen bringen, und der Verband sagt etwas anderes, würden Sie uns sofort vorwerfen, wir betreiben Populismus. Ein Einzelbeispiel ist noch lange nicht die allgemeine Lage. Jetzt bringen Sie Einzelbeispiele und sagen, ich habe Informationen von Richtern, es ist gar nicht so problematisch. Der Verband äußert sich aber anders. Das ist eine Diskrepanz für mich und die sollten wir schon - ich glaube, das könnten wir über den Ausschuss tun - einer Klärung unterziehen. Umso mehr halte ich dann diese öffentliche Anhörung für sinnvoll.
Letzter Gedanke: Mehr Personal - ja oder nein? Begrenzter Finanzhaushalt - ja oder nein? Das ist natürlich in der Justiz ein kleines Problem, Herr Minister, das wissen wir ja. Es gibt den Rechtsanspruch, seine Interessen auch per Gericht durchsetzen zu können. Wenn dann Verfahrensdauer und entsprechende Langatmigkeit von Prozessen dem Rechtsanspruch in seiner Gänze widerspricht, muss man überlegen, wo die Balance liegt - Richter einstellen oder Verfahrensdauer weiter in die Länge ziehen? Dann ist es schon wichtig, sich für den Rechtsfrieden zu entscheiden und diese Balance wiederherzustellen. Danke, meine Damen und Herren.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann gehe ich davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das Berichtsersuchen erfüllt.
Herr Abgeordneter Kubitzki hat die Fortsetzung der Diskussion unter anderem im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt, dazu bedarf es aber der Zustimmung aller drei Fraktionen, weil alle drei Fraktionen die Aussprache zum Sofortbericht beantragt haben. Ich gehe davon aus, dass die Zustimmung der Linkspartei.PDS-Fraktion vorliegt, die der SPD-Fraktion vorliegt, die der CDUFraktion liegt nicht vor. Damit hat sich eine Abstimmung und weitere Diskussion erübrigt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
und rufe die erste Mündliche Anfrage auf, eine der Abgeordneten Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDSFraktion, in Drucksache 4/1931. Bitte schön.
Laut Pressemitteilung des Thüringer Kultusministeriums werden gegenwärtig Gespräche mit den Trägern der Theater und Orchester im Freistaat vorbereitet. Ziel sei es, bis Ende 2006 Anschlussregelungen zu den bestehenden Finanzierungsverträgen, die 2008 auslaufen, zu finden.
Grundlage der Gespräche werde eine gründliche Analyse des Ist-Standes sein. Zur Unterstützung dieser Analyse habe das Kultusministerium eine Expertise in Auftrag gegeben. Die gutachterliche Stellungnahme werde das vorhandene Wissen einer kritischen Außensicht unterziehen und soll auch in den mit den Trägern zu führenden Gesprächen Berücksichtigung finden. Als ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet sei der Gutachter Lutz-Uwe Dünnwald gewonnen worden.
2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl des Gutachters und wie hoch sind die Kosten für die gutachterliche Stellungnahme?
3. Werden die Träger der Theater und Orchester und die Leiter der Häuser in die Erarbeitung des Gutachtens einbezogen?