Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir zunächst eine kurze Vorbemerkung. Zum 31. Dezember 2008 laufen die bestehenden Verträge zur Finanzierung der Thüringer Theater und Orchester aus. Diese Verträge sichern den Theatern und Orchestern eine jährliche Gesamtförderung durch den Freistaat in Höhe von 60 Mio. €. Wir wollen im Dialog mit den Trägern der Thüringer Theater und Orchester bis Ende 2006 Anschlussregelungen für die bestehenden Verträge finden. Um dies auf guter Grundlage tun zu können, müssen wir den Ist-Stand gründlich analysieren. Dazu gehört auch, das vorhandene Wissen einer kritischen Außensicht zu unterziehen. Aus diesem Grund haben wir eine Expertise zu einzelnen Aspekten der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft in Auftrag gegeben. Es handelt sich nicht um ein Vollgutachten, sondern um eine Expertise, die insbesondere be
triebswirtschaftliche und organisatorische Aspekte beleuchtet. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Expertise liegt dem Kultusministerium seit dem 22. Mai dieses Jahres vor. Sie fließt in die Überlegungen des Ministeriums zur Vorbereitung der Gespräche mit den Trägern der Thüringer Theater und Orchester ein.
Zu Frage 2: Für die Suche und Auswahl eines externen Experten im Bereich Theater und Orchester waren für uns abdingbar profunde Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation von Theatern und Orchestern, langjährige kaufmännische Erfahrungen im Theater- und Orchesterbetrieb, sehr gute Kenntnisse im künstlerischen Bereich, eine gute Einbindung in die Arbeit und gute Kenntnisse der inhaltlichen Positionen des deutschen Bühnenvereins bei gleichzeitiger lobbyunabhängiger Positionierung, fundiertes Wissen über die bestehenden Theater- und Orchesterstrukturen in Thüringen, zeitliche Verfügbarkeit für die kurzfristige Übernahme einer solchen Expertise und ein unbedingtes Vertrauensverhältnis. Der beauftragte Experte erfüllte alle diese Voraussetzungen. Das Expertenhonorar beträgt 20.500 € netto, wobei sämtliche Aufwendungen inkludiert sind.
Zu Frage 3: Die Zahlen, Daten und Fakten der Thüringer Theater und Orchester sind in die Expertise eingeflossen. Im Übrigen war es das Ziel der Beauftragung, eine möglichst unabhängige und unbeeinflusste zusätzliche Expertensicht einzuholen. Vielen Dank.
Ich weiß gar nicht, ob das Nachfragen sind, denn in der ersten Frage fragte ich: Wann wird das Gutachten fertiggestellt? Da sagten Sie: Am 22.05. ist es fertiggestellt worden. Dann haben Sie gesagt: Es wird in die Vorarbeiten mit den Trägern einbezogen. Ich habe gefragt: Wem wird es wie zur Kenntnis gegeben? Heißt das jetzt im Umkehrschluss: Es wird niemandem zur Kenntnis gegeben?
Nein, nein, nein. Das setze ich ja voraus, dass Sie ein Gutachten für 20.500 € netto wenigstens zur Kenntnis nehmen.
So schlecht habe ich Sie nicht eingeschätzt, Herr Minister. Wird es den Trägern zur Kenntnis gegeben, wird es den Hausleitern zur Kenntnis gegeben?
Damit rufe ich die nächste Frage auf. Frau Abgeordnete Berninger, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/1940.
Der Berliner Tagesspiegel meldete Ende März, dass die rechtsextreme Szene in Deutschland eine Reihe von Aufmärschen während der Fußballweltmeisterschaft plane. Darunter seien auch vier Anmeldungen zwischen dem 3. Juni und 25. Juni 2006 in Thüringen.
lich Datum, Ort, Motto, Organisator bzw. Aufrufer, Teilnehmerzahl und mögliche Verbote/Auflagen durch die zuständigen Behörden?
2. Welche weiteren Aktivitäten der rechtsextremen Szene in Thüringen im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft sind der Landesregierung bekannt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Der Kreisverband Jena der Nationaldemokratischen Partei Deutschland hat für den 10. Juni 2006 unter dem Motto „Fest der Völker - für ein Europa der Vaterländer“ in Jena eine Kundgebung auf dem Seidelparkplatz angemeldet. Die Organisatoren rechnen mit ca. 1.000 Teilnehmern. Die Stadt Jena hat die Kundgebung verboten. Weitere Anmeldungen liegen für die Zeit vom 3. bis 25. Juni 2006 nicht vor.
In § 21 a Abs. 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz ist geregelt, dass Beiträge für Abwasserentsorgungseinrichtungen, die bis zum 1. Januar 2005 bereits entstanden sind, in den Fällen des § 7 Abs. 7 Thüringer Kommunalabgabengesetz erst zu dem Zeitpunkt fällig werden, zu dem nach dieser Bestimmung die Beitragspflicht entstehen würde (bei unbebauten Grundstücken, sobald und soweit das Grundstück be- baut und tatsächlich angeschlossen wird; bei be- bauten Grundstücken in Höhe der Differenz, die sich aus tatsächlicher und zulässiger Bebauung ergibt, soweit und sobald die tatsächliche Bebauung er- weitert wird, und bei bebauten Grundstücken nicht, soweit und solange das Grundstück die durchschnitt- liche Grundstücksfläche im Verteilungsgebiet der Ein- richtung des Aufgabenträgers um mehr als 30 vom Hundert übersteigt). Bereits gezahlte Beiträge wer
den auf Antrag unverzinst zurückgezahlt und gestundet. Die den tatsächlichen Vorteil übersteigenden Beiträge sind nach Auffassung der Landesregierung zwar entstanden, aber noch nicht fällig und der Rückzahlungsbetrag wird den Beitragspflichtigen zinslos gestundet. In der Praxis (z.B. Stadtentwässerungs- betrieb Nordhausen, Trink- und Abwasserzweckver- band Eisenach Erbstromtal) gibt es Rechtsunsicherheit dahin gehend, ob die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung für die Stundung Zinsen erheben dürfen.
1. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, dass das Hinausschieben der Fälligkeit gemäß § 21 a Abs. 4 ThürKAG keine spezialgesetzliche Stundung ist, auf die die Regelung des § 222 der Abgabenordnung auch analog keine Anwendung findet?
2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung, dass es keiner Einfügung der Formulierung „zinslos“ gestundet in § 21 a Abs. 4 ThürKAG bedarf?
3. Welche Aufgabenträger der Abwasserentsorgung sind der Landesregierung bekannt, die derzeit aufgrund der Rechtsunsicherheit gemäß § 21 a Abs. 4 ThürKAG Stundungszinsen erheben oder diese erheben wollen?
4. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung für geboten, in den ihr bekannten Fällen gegen die Erhebung von Stundungszinsen durch die Aufgabenträger der Abwasserentsorgung im Zusammenhang mit der Neuregelung zur Erhebung der Abwasserbeiträge vorzugehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Frage 1: Aus dem Gesetzeswortlaut, dem Sinn und Zweck der Regelung sowie der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass die Stundung der zurückzuzahlenden Abwasserbeiträge unverzinst erfolgen muss. § 21 a Abs. 4 ThürKAG sieht die Übernahme des durch die Stundung entstehenden angemessenen Zinsaufwandes durch das Land vor. Diese Regelung schließt als spezialgesetzliche Vorschrift eine Anwendung des § 15 Abs. 1 Ziffer 5 a ThürKAG in Verbindung mit § 222 Abgabenordnung aus.
Frage 3: Derzeit sind der Landesregierung drei Aufgabenträger bekannt. Dies sind der Abwasserzweckverband Bode-Wipper, der Abwasserzweckverband Goldene Aue sowie der Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Nordhausen.
Frage 4: Das Landesverwaltungsamt wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass durch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden die Umsetzung der Rechtsauffassung der Landesregierung sowie des Willens des Gesetzgebers erfolgt.
Herr Minister, können Sie einen Zeitpunkt benennen, bis zu dem die Landesregierung sicherstellt, dass die drei von Ihnen benannten Aufgabenträger die Gesetzesvorgabe auch tatsächlich erfüllen?
Ja, Herr Kuschel, eine Zeitvorgabe kann ich Ihnen hier nicht sagen. Es kommt darauf an, wie die sich dort verhalten, ob sie den Rechtsweg einschlagen, ob sie ein Eilverfahren anhängig machen, ob sie ein Klageverfahren anhängig machen, ob sie ein Widerspruchsverfahren anhängig machen. Das ist alles nicht in unserer Verfügungsgewalt.
Danke. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Huster, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1978. Bitte, Herr Huster.
Die Thüringer Landesregierung lässt sich in Bezug auf die Einführung der Doppik von der Mittelrheinischen Treuhand beraten.