Die durchschnittliche Dauer der Verfahren - und das ist eine alte Klage, es könnte bitte kürzer sein, es könnte schneller sein, könnte, könnte. Wenn Sie dann aber versuchen, das mal wirklich auseinanderzunehmen und die Ursachen zu erforschen, dann stellen Sie sehr schnell fest, es gibt ganz viele Ursachen und die sind längst nicht nur bei den Gerichten zu suchen. Die Zeiten, die man wirklich sparen kann, kürzer machen kann, sind weitgehend schon kürzer gemacht worden. An einer Stelle kommt ein Justizminister nicht heran und will er auch nicht heran, das ist die Terminierungspraxis der Richter, denn Terminieren ist ein Teil richterlicher Unabhängigkeit. Ich kann immer nur anregen und bitten usw.
Die Statistik der Sozialgerichtsbarkeit weist für das Kalenderjahr 2005 aus, dass die Verfahrensdauer im Durchschnitt zwischen 15 und 16 Monaten lag. Aber der Durchschnitt an dieser Stelle ist ähnlich wie ein Bein auf der Herdplatte, das andere in der Tiefkühltruhe und rechnerischer Durchschnitt gesunde Körpertemperatur. Das heißt, es gibt also Fälle, die sind wirklich schnell, und Verfahren, die sind wirklich schnell. Es gibt auch einige, die sind so langsam, dass sie wirklich den Durchschnitt nach unten ziehen. Dann gibt es immer das gleiche, gerade in der Sozialgerichtsbarkeit - Sie sprachen es ja schon an, Herr Blechschmidt -, Verfahren mit und Verfahren ohne Gutachter. Bei den Gutachtern haben wir am allerwenigsten Einfluss. Wir können einen Gutachtenauftrag erteilen. Das macht ein Sozialrich
ter überlicherweise dann, wenn er sagt, okay, jetzt bin ich für meinen Kopf so weit klar, ich weiß, es kommt auf diese gutachterlich zu klärende Frage an. Er erteilt dann das Gutachten und dann geht es manchmal sehr schnell, manchmal eben sehr langsam. Da kann man auch die Gutachter ein bisschen drängen. Das machen Richter auch, aber man braucht die Gutachter auch ein zweites und ein drittes Mal. So viele gute Gutachter gibt es nicht in beliebiger Zahl.
Diese Zeitspanne zwischen Eingang der Klage und Termin zur mündlichen Verhandlung, das ist oft und in der Regel abhängig vom Ermittlungsaufwand, aber auch von der Dringlichkeit und erst an dritter Stelle von der aktuellen Geschäftsentwicklung. Inwieweit wir die Rahmenbedingungen zur Beschleunigung der Verfahrenserledigung verbessern können, ist auch Gegenstand ständiger Überprüfungen und Prüfungen. Gelegentlich wollen Justizminister dann auch wieder an dieser Stelle mal was anderes tun und die Spreu vom Weizen trennen - Stichwort Bagatellklagen -, aber gerade in der Sozialgerichtsbarkeit, denke ich, sollte man sich über Bagatellklagen nicht unterhalten. Für Menschen, die die Sozialgerichtsbarkeit anrufen, sind das in aller Regel keine Bagatellen.
Die Frage richtet sich dann noch darauf, wie sind denn die Klagen ausgegangen, was war erfolgreich und wie waren die Klageausgänge - Vergleich, Urteil, Beschluss, Klagerücknahme. Ich versuche das wieder ein bisschen zusammenzufassen, die Zahlen sind sehr viel detaillierter. In der Sozialgerichtsbarkeit, das ist eine der wenigen Gerichtsbarkeiten, wo es das überhaupt gibt, wird eine Ausgangserfolgsstatistik geführt. In anderen Gerichtsbarkeiten ist so etwas völlig unbekannt. Aber mit Erfolg und unter Erfolg wird dabei dann alles gebucht, was vollen oder teilweisen Erfolg aus der Sicht des Petenten, des Klägers hat. Das bedeutet aber nicht immer, dass der Kläger vorher Unrecht hatte, sondern oft kommt es zum Erfolg deswegen, weil im sozialgerichtlichen Verfahren irgendwelche Dinge vom Kläger nachgereicht werden, die dann die Behörde - den Versicherungsträger - veranlasst zu sagen, okay, jetzt ist das rund, jetzt kann ich stattgeben. Auch das kommt vor. Diese Differenzierung wird in der Statistik nicht nachvollzogen. Erfolg heißt also nicht immer, die Behörde hatte Unrecht, sondern kann
durchaus sein, nun ist das Ding erst richtig reif. Etwas mehr als die Hälfte aller Klagen, 54 Prozent, blieben ohne Erfolg, 8 Prozent endeten auf sonstige Art und Weise, Rücknahme oder irgendetwas anderes. Nach Art der Erledigungen: Der größte Anteil der Klageerledigungen sind mit 40 Prozent Klagerücknahmen. Wenn Sie sich das überlegen, es handelt sich um verwaltungsrechtliche Verfahren, dann sehen die Petenten in 40 Prozent der Fälle, in der Regel nach richterlichem Hinweis, ein, der Bescheid war doch nicht falsch. Das ist eine erstaunlich hohe Quote. Möglicherweise kann man da im Vorfeld noch etwas machen, da muss man mit den Versicherungsträgern sprechen, ob die Bescheide vielleicht manchmal etwas verständlicher werden können oder etwas besser erklärt werden können. 19 Prozent der Klagen enden überhaupt nur durch richterliche Entscheidung, 8 Prozent durch Vergleich, 8 Prozent durch übereinstimmende Erledigungserklärung, 19 Prozent durch Anerkenntnis, 40 Prozent durch Rücknahme und 6 Prozent anders - durch Zurücknahme, Ruhen des Verfahrens und was es sonst noch gibt. In der Berufungsinstanz sieht das Bild etwas anders aus, aber auch hier die markante Zahl: 67 Prozent aller Berufungen bleiben ohne Erfolg, ein zweiter Versuch, aber eben kein zum Erfolg führender Versuch. 10 Prozent hatten vollen Erfolg, 19 Prozent Teilerfolge, 4 Prozent aller Berufungen endeten sonstwie. Von der Art der Erledigung: 26 Prozent wurden in der Berufungsinstanz durch Entscheidungen erledigt, aber der überwiegende Teil, 48 Prozent, durch Zurücknahmen. Auch da wieder das richterliche Gespräch, der richtige Hinweis und dann doch die etwas spätere Einsicht, na ja, es ist wohl doch nicht mit einem anderen Ausgang zu rechnen.
Im Vergleich mit anderen Bundesländern, wo liegen wir da? Was tun wir damit? Selbstverständlich gibt es einen ständigen Quervergleich der Länder, aber ich sagte eben schon, man muss an der Stelle ein bisschen vorsichtig sein, die Gegebenheiten sind halt unterschiedlich, das ist in anderen Gerichtsbarkeiten auch so. Die Landesjustizverwaltung und auch der Thüringer Justizminister, da sind wir uns alle einig, sind darauf beschränkt, im Wesentlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Soweit wir Veränderungen vorhersehen können, versuchen wir sie aufzunehmen, ihnen zu begegnen, uns darauf einzustellen. Vergleiche, Quervergleiche, Benchmarks sind wichtig, werden gemacht, sind letztlich auch unverzichtbar, sind aber nicht immer Maßstab für das eigene Handeln, können es auch nicht sein, denn man muss dann immer die unterschiedlichen Bedingungen dazu nehmen, unter denen die Zahlen irgendwo und irgendwie entstehen. Ein kleiner Vergleich soll aber auch mit Zahlen belegt werden, ich denke einmal, der wichtigste. In diesem Ländervergleich steht Thüringen mit einem Geschäftsanfall von 336
neu eingegangenen Verfahren pro Richter im Jahre 2005. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 362 Verfahren pro Richter. Die Eingangsbelastung der Richter bei den Thüringer Sozialgerichten gehört mit dieser Personalverstärkung, wie ich es skizziert habe, nicht nur zu den niedrigsten bundesweit, sondern vor allen Dingen - und das, denke ich mal, ist signifikanter gegenüber dem Vorjahr - konnte die Zahl der Eingänge pro Richter erheblich abgesenkt werden, 336 im Jahr 2005. Im Jahr 2004 waren es noch 428.
Bei den Erledigungszahlen liegen die Thüringer Richter im Jahr 2005 bei 301 Verfahren. Das ist gemessen am Bundesdurchschnitt niedrig. Es wurden 348 im Bundesdurchschnitt erledigt, wobei der Spitzenwert in einem anderen Bundesland bei 401 Verfahren liegt. Aber das ist in Thüringen nicht überraschend, 2005 ist eben noch kein volles Jahr. Ich sagte eben, die Einarbeitungszeit muss man mit kalkulieren. Wenn ich die dann wieder rausrechne - das ist eine gewagte Rechnung, man kann es ja mal versuchen -, da liegen wir gar nicht so schlecht.
Ähnlich sieht es beim Landessozialgericht aus. Die Neuzugänge pro Berichterstatter 2005 lagen bei 88 Berufungsverfahren und im Bundesdurchschnitt waren es 103 Verfahren. Auch da war die Zahl der Erledigungen gemessen am Bundesdurchschnitt schlechter; 90 Verfahren gegenüber 102 im Bundesdurchschnitt. Auch da ist allerdings zu sehen, dass wir ein Stück weit Einübungsphasen zu überstehen gehabt haben, die jetzt allerdings überstanden sein dürften.
Ich habe dann noch - als letzte kleine Bemerkung - gerade mit denen, die im Jahr 2005 in die Sozialgerichtsbarkeit neu eingegangen sind, den Lebenszeitrichtern und Lebenszeitbeamten, eine kleine Rückkopplungsrunde gemacht und gefragt, wie aus ihrer Sicht denn eine personelle Verstärkung organisierbar sei. Der einfache Wunsch war und das fand ich sehr bemerkenswert, dass von den bis dahin nur abgeordneten Richtern immerhin vier gleich den Wunsch äußerten, in die ach so schlecht dastehende Sozialgerichtsbarkeit zu wechseln. So schlimm können die Arbeitsbedingungen dann wohl dort doch nicht sein. Danke schön.
Zunächst einmal liegen mir Redemeldungen aus allen Fraktionen vor. Deshalb gehe ich davon aus, dass alle Fraktionen die Aussprache zum Bericht möchten. Das ist so. Dann möchte ich nach Rücksprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern Einverständnis einholen, dass wir zunächst diesen Tagesordnungspunkt abarbeiten und dann die Fragestunde aufrufen.
Das ist so. Dann eröffne ich die Aussprache und als erster Redner hat das Wort Abgeordneter Höhn, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zweifellos, die abgefragte Situation an den Sozialgerichten durch den Antrag der PDS ist mit Sicherheit eine komplizierte. Ich denke, es lohnt sich schon an dieser Stelle über die Ausschussberatungen hinaus, was Herr Kollege Blechschmidt in seiner Begründung angeführt hat, etwas tiefer dieses Problem zu analysieren. Bei dieser Analyse kommt man ganz schnell zu dem Schluss und Herr Minister hat zumindest ansatzweise auf eine Entwicklung hingewiesen, und zwar hat die Sozialgerichtsbarkeit nicht erst seit den Verfahren nach SGB II und SGB XII, also Hartz IV, mit langen Verfahrensdauern, mit einem Verfahrensstau an den Sozialgerichten zu kämpfen, sondern - das haben die Zahlen ganz eindeutig belegt - dieser Stau ergibt sich schon aus den Fallzahlen aus den Jahren 2002 bis 2004, wo mit nahezu unveränderter personeller Ausstattung der Sozialgerichtsbarkeit diese steigende Zahl bewältigt werden sollte. Es ist aber so eben nicht gelungen. Ich kann - das wird der Herr Minister nicht so besonders gern hören - an dieser Stelle den Vorwurf nicht ersparen, dass diese doch jahrelang anhaltende Untätigkeit an dieser Stelle in den früheren Justizverwaltungen zwangsläufig zu diesem erheblichen Anstieg der Bestände geführt hat. Da, denke ich, gebietet es die Fairness, dass man da etwas länger auch in andere Legislaturperioden zurückschaut. Dies hat zur Folge gehabt, dass dieser Bestand - und das sind Zahlen, die mir vom Verband der Sozialrichter zugearbeitet worden sind - von 12.000 im Jahr 2002 auf rund 17.000 in diesem Jahr angestiegen sind. Das heißt, dass es durchaus Dezernate gibt, die mit 600 oder auch 700 Verfahren praktisch nicht mehr verwaltbar sind und sich allein dadurch die Verfahrensdauer ganz erheblich verlängert hat. Diese Situation, die man durchaus als unhaltbar bezeichnen kann, hat dazu geführt - der Minister hat das angesprochen -, dass es zu einer spürbaren Reaktion des Ministeriums gekommen ist und man auf dem Wege der Freiwilligkeit über die schon in der Öffentlichkeit bekannten Abordnungen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet hat. Alle Beteiligten - und das möchte ich an dieser Stelle ganz ausdrücklich beto
nen - waren sich zu diesem Zeitpunkt, als die ersten Abordnungen erfolgten, darüber einig, dass diese nicht die zukünftigen Probleme bezüglich der so genannten Hartz-IV-Fälle aufarbeiten sollen, sondern dass mit diesen Abordnungen die bestehenden Probleme bewältigt werden sollten. Hartz IV kam dann noch hinzu. Es kam dann auch wie es kommen musste, denn die Zugangszahlen stiegen erwartungsgemäß, wobei man auch fairerweise sagen muss - das hat der Minister angesprochen und ich möchte da auch noch eine Zahl ergänzen -, der so genannte Nettozugang zwar für das letzte Jahr nur rund 500 Verfahren, das heißt, es hat sich in anderen Geschäftsbereichen schon eine Verringerung der Fallzahlen ergeben, aber an dieser Stelle muss man die Struktur der jetzt neu zu bewältigenden Hartz-IVVerfahren berücksichtigen, die völlig anders angelegt sind als die bisherigen Verfahren in den einzelnen Geschäftsfeldern. Es sind komplexere Verfahren mit Mehraufwendungen bei den Erhebungen für die Gerichte. Wenn ich allein an die einzelnen Ansprüche eines jeden einzelnen Mitglieds einer Bedarfsgemeinschaft denke, die hier zu berücksichtigen sind, kann man sicherlich davon ausgehen, dass diese Verfahren weniger durch ihre Zahl als durch ihre Struktur zu einer stärkeren Belastung der Sozialgerichtsbarkeit führen werden.
Wie ist denn nun die personelle Situation derzeit? Da war ich offen gestanden auch etwas erstaunt, zur Kenntnis zu nehmen, dass die personelle Verstärkung in der Sozialgerichtsbarkeit in 2005 sich in diesem Jahr praktisch nicht auswirkt. Warum das so ist - Herr Minister, Sie nicken -, über die Ursachen habe ich allerdings in Ihrem Bericht jetzt nichts gehört. Das führt - das ist nun wohl logisch - zum weiteren Anstieg der Bestände und zu längeren Verfahrensdauern. Insgesamt, das muss man auch konstatieren, trägt das nicht unbedingt zum Ansehen der Sozialgerichtsbarkeit bei. Über die Gründe für die Dauer dieser Verfahren - ich will da jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, das würde den Rahmen sicher sprengen: Es sind u.a. zum Teil recht umfangreiche medizinische Ermittlungen notwendig, die auch durch zwischenzeitliche Folgebescheide, die immer wieder neu ins Verfahren eingesteuert werden müssen, wodurch sich Verzögerungen der Verfahren ergeben. Ich möchte weniger die Gründe als mehr die Perspektive in den Vordergrund stellen und möchte die Frage in den Raum stellen, wie man - sprich das Ministerium - denn nun dieser Situation wirksam begegnen kann.
Meine Damen und Herren, da komme ich auf ein Thema zu sprechen, dass bei der Frage von Einsatz in anderen Gerichtsbarkeiten immer wieder gern aufgeführt wird, das ist das Thema „flexibler Richtereinsatz“, Versetzbarkeit von Richtern im Speziellen, aber auch im Allgemeinen. Wir wissen, das ist höchst
vermintes Gelände, oder auch anders ausgedrückt, die Unabhängigkeit der Richter ist ein sehr, sehr hohes Verfassungsgut. Wir mussten im letzten Jahr zur Kenntnis nehmen, dass Thüringen durchaus bereit ist - ich formuliere das sehr vorsichtig, Herr Minister -, an dieser Stelle die Gedanken zu dem Thema „flexibler Richtereinsatz“ innerhalb der bundesrepublikanischen Justiz voranzubringen - Stichwort „GraefGutachten“; Stichwort „Thüringer Modell“. Sicher, freiwillige Umsetzungen haben stattgefunden, aber sie haben das Problem nicht wesentlich verbessert und nun stehen wir vor einem ganz offensichtlichen Dilemma. Ich sage das ganz offen: Ich bin sehr gegen die Frage des flexiblen Richtereinsatzes ganz pauschal aus den eben genannten Verfassungsgründen, sehe natürlich aber auch speziell die Problematik der Sozialgerichtsbarkeit, wie sie uns heute hier auf dem Tisch liegt. Wo ist nun der Ausweg? Den haben wir zumindest in Ihrem Bericht so jedenfalls noch nicht zur Kenntnis nehmen können. Das ist auch schwierig, ich gebe das gern zu. Ich wage an dieser Stelle auch nur einen vorsichtigen Ansatz, weil - ganz offen gestanden - mir als Opposition diese Möglichkeiten ministeriell gar nicht so zur Verfügung stehen. Was ich aber auf jeden Fall anmahnen möchte, Herr Minister - Sie haben das vorhin in Ihren Ausführungen, die ich mit einem Zwischenruf begleitet habe, angerissen -, die verstärkte Anreizbildung für Richterinnen und Richter in die Sozialgerichtsbarkeit zu gehen, das ist schon Ihre Aufgabe. Ich würde sagen, sogar eine sehr vordergründige Aufgabe, denn Perspektiven als Motivation für Richter und auch Bedienstete aufzuzeigen, das ist eigentlich ureigenst nur Personalpolitik. Die finanziellen Voraussetzungen, die das Land Thüringen dafür bietet, die Schwierigkeiten gestehe ich Ihnen gern zu.
Jetzt komme ich auf ein Thema zu sprechen, da werden einige die Ohren spitzen, wie ich jetzt zu diesem Zusammenhang komme. An dieser Stelle muss man sich auch Gedanken machen über einen anderen Aspekt. Wir wissen, dass im Zuge der Föderalismusreform die Hoheit des Beamtenrechts auf die Länder übertragen werden soll. Nun gibt es an dieser Stelle viele Experten, benannte und unbenannte, die sich dazu äußern. Die Auffassungen zu diesem Thema sind durchaus differenziert. Es gäbe gute Gründe, es nicht zu tun, so wie es - und ich war selber Teil der Anhörung in Berlin - durchaus auch Gründe gibt, die man akzeptieren kann. Aber die Sachlage in Berlin stellt sich momentan so dar, dass die Übertragung der Hoheit des Beamtenrechts auf die Länder wohl kommen wird. Das ist eine Tatsache, die durchaus für das Land ein Risiko birgt; das haben Sie auch in diesem Haus, Herr Minister, schon angesprochen und auch alle anderen Fraktionen, nämlich das Risiko, dass es sozusagen einen „Beamtentourismus“ nach Kassenlage geben könnte. Dieses Risiko kann man nach meiner Auf
fassung aber auch in eine Chance verwandeln, nämlich in die Chance, dass wir mit dem von mir angesprochenen Aufzeigen von Perspektiven für die Richterinnen und Richter dies nutzen, und nicht - wie befürchtet - das Beamtenrecht zu einer Sparbüchse des Landes machen. Dann haben wir aber auch die Chance, an gezielt ausgewählten Stellen - und die Gerichtsbarkeit ist nach meiner Auffassung eine solch gezielt ausgewählte Stelle - Richterinnen und Richter für diese Aufgabe im Interesse des Freistaats zu finden. Diese Chance, denke ich, sollten wir nutzen. Ich gebe zu, das ist eine etwas gewagte These, die ich hier aufstelle. Allerdings, wenn man sich die Haushaltssituation des Landes anschaut, gibt es auch kaum andere Möglichkeiten. Zumindest darüber zu reden und darüber nachzudenken, das sei an dieser Stelle gestattet. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sozialgerichte bewegen sich an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Rechtsstaat und Sozialstaat, denn sie sorgen dafür, dass das Sozialrecht, was wir auf dem Papier haben, auch bei Betroffenen als Recht ankommt, dass sie das im Alltag erleben können. Solch gelebtes Recht für die Betroffenen ist besonders wichtig, weil es dort um Schicksale geht, weil es dort um Existenzen geht, weil es dort um die Sicherstellung eines selbstbestimmten existenzsichernden Lebens geht, gerade weil es bei Verfahren an Sozialgerichten oft um Fragen der Existenzsicherung, Fragen der Lebensqualität, aber auch um Fragen von Nachteilsausgleichen geht. Wie schon in der Einbringung zu hören war: Die Probleme an den Sozialgerichten - Herr Minister, Sie haben das bestätigt - sind nicht erst durch Hartz IV entstanden, sondern die gab es schon vorher. Unserer Ansicht nach verbinden sich hiermit zwei Richtungen einer negativen Entwicklung. Zum einen sind immer mehr Menschen in dieser Republik von so genannten sozialen Reformen betroffen und gezwungen, in Widerspruch bzw. in Klagen zu gehen, um ihre sozialen Leistungen zu bekommen. Je stärker die Reformwut in diesem Land ist, meine Damen und Herren, desto deutlicher spiegelt sich das im Anstieg der Klageverfahren an unseren Sozialgerichten wider. Jede Änderung des Rentenrechts, jede gesetzliche Verschlechterung der Krankenversicherungsleistung, jede Verordnungsveränderung - und das ist Landesrecht - im Rahmen der Pflegeversicherung führt oft zu Veränderungen des Leis
tungsanspruchs und zu einer Verschlechterung der Versorgungsleistungen. Besonders die Halbwertzeiten von Verordnungen und Richtlinien zur Umsetzung der Sozialgesetzbücher ist auf ein Minimum gesunken. Damit entsteht Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen, es entsteht aber auch Rechtsunsicherheit bei den Verwaltungen und es entsteht Rechtsunsicherheit selbst bei unseren Sozialgerichten, weil unsere Richter immer mit neuen Rechtslagen in Form von Verordnungen, Richtlinien und Auslegungsfragen konfrontiert sind. Die Zahlen, die Sie genannt haben, Herr Minister, haben das noch einmal eindrucksvoll bestätigt: Die Probleme an unseren Sozialgerichten gab es schon vor Hartz IV. Kollege Höhn hatte schon zitiert aus dem Schreiben des Verbandes der Sozialrichter; nur mal einige Ergänzungen dazu: Im Jahre 2002 hatten 26 Sozialrichter 8.800 Verfahren zu bearbeiten, das waren 338 Verfahren pro Richter. Im Jahre 2003 waren das 404 Verfahren pro Richter und im Jahre 2004 waren das 442 Verfahren pro Richter. Ich glaube, auch diese Statistik - wenn wir heute schon mal bei Statistiken sind - ist eigentlich ein Zeichen dafür, dass es nicht bloß spontan oder sporadisch mal rauf und runter geht, sondern ich sehe hier einen kontinuierlichen Anstieg in der Verfahrensanzahl. Sie haben die Zahl selbst genannt, 2005 stiegen die Zugangszahlen auf 12.000 Verfahren an und davon waren über 25 Prozent Hartz IV. Das ist schon ein Zuwachs, der auch mit Hartz IV verbunden ist, den wir nicht wegreden können. Die Folgen sind lange Verfahrenszeiten. Klageverfahren erstrecken sich - auch aus meiner Erfahrung meiner bisherigen Tätigkeit heraus - nicht selten über zwei bis drei Jahre in erster Instanz. Ein Beispiel nur: Am Sozialgericht Nordhausen dauern jetzt Klageverfahren im Rahmen von Verfahren gegen Berufsgenossenschaften, da geht es um Unfallverfahren, länger als drei Jahre. Das ist ein Zustand, der nicht mehr haltbar ist. Der ist aus dem Grund nicht mehr haltbar, Herr Minister, weil es hier um Einzelschicksale geht. Jedes Klageverfahren ist ein Einzelschicksal, ist ein Betroffener. Da muss es eigentlich Aufgabe auch des Sozialstaates sein, hier schnell für eine Klärung der Verhältnisse zu sorgen.
Die aktuelle Klagewelle ist natürlich durch Hartz IV - ich hatte das an den Zahlen belegt - noch verschärft worden, verschärft worden nicht nur durch die Anzahl der Klageverfahren, sondern auch durch die Besonderheiten, die mit diesen Verfahren verbunden sind. Ich will sagen, ein Verfahren, wenn es um die Begutachtung geht oder die Einstufung einer Schwerbehindertenangelegenheit, ist eindeutig, da geht es um einen Sachverhalt. In den Klageverfahren bei Hartz IV geht es um viele Fragen. Da geht es um Fragen der Vermögensanrechnung. Da geht
es um komplexe Fragen der Bedarfsgemeinschaft, um Anrechnung von Hinzuverdienst, um Übernahme tatsächlicher Kosten von Wohnung und Unterkunft. Die Zahlen zeigen, dass dort die größte Belastung bei Gerichten ist, wo auch die Zahl der Arbeitslosigkeit am höchsten ist. Selbst die Sozialrichter sprechen im Rahmen der Klageverfahren von Hartz IV davon, dass die Komplexität der Verfahren gestiegen ist, weil dort mehr Entscheidungen zu treffen sind, als das in anderen Verfahren der Fall ist.
Eine Ursache des Anstiegs der Klagen unserer Meinung nach, Herr Minister, liegt auch außerhalb Ihres Hauses, das möchten wir hier eindeutig sagen, nämlich schon im Vorfeld, auch bis es zu den Klageverfahren kommt, dass es nämlich gang und gäbe ist, dass die Verwaltungen, die Bescheide erteilen, ganz oft Widerspruchsverfahren nicht mehr als wirkliche zweite Prüfung des Falls betrachten. Die Verwaltungen wären eigentlich auch gehalten, den Betroffenen Unterstützung zu geben, um die Widerspruchsmöglichkeit wirksam zu nutzen, aber das passiert äußerst selten. Beispiele nur, wie jetzt z.B. in ARGEn umgegangen wird, ich muss hier ein Beispiel aus der ARGE meiner Heimatstadt ziehen, ein Fall, in dem ich selber mit der Betreuung auch betraut war: Da bekommt eben ein Hartz-IV-Empfänger einen aufhebenden Bescheid für Leistungen nach Hartz IV und gleichzeitig mit gleichem Datum bekommt er den Anhörungsbogen zugeschickt. Jeder, der sich im Sozialrecht auskennt, weiß - § 39 SGB X sagt eindeutig aus: Vor Aufhebung eines Verwaltungsbescheids ist der Betroffene anzuhören in einer angemessenen Frist und dann ist der Verwaltungsbescheid aufzuheben. Hier wird von Verwaltungen willkürlich gehandelt; hier wird mit einer Postwurfsendung gleich beides gemacht. Das führt in letzter Instanz zu Rechtsunsicherheit, zu Unmut und vor allem dann zu weiteren Verfahren. Dabei will ich nicht behaupten, dass die ARGEn das nicht wollen. Ich behaupte, sie können es nicht, ihnen fehlen die Zeit und das dafür erforderliche geschulte Personal. Dabei könnten von den ARGEn ernsthaft geführte Widerspruchsverfahren eine wirkliche Filterfunktion gegenüber unseren Sozialgerichten haben und auch den Betroffenen sachnäher weiterhelfen. Aber ich muss sagen, das gilt nicht nur für die ARGEn. Auch solche Verfahren kenne ich besonders von Rententrägern, was das Rentenrecht betrifft, dass hier das SGB X oft missachtet wird und wider das SGB X gehandelt wird.
Mehr noch: Gerade durch Hartz IV haben die Untätigkeitsklagen auch erheblich zugenommen. Das heißt, ein Gerichtsverfahren entsteht nur, weil die Verwaltung es nicht schafft, in sechs Monaten einen Antrag oder in drei Monaten einen Widerspruch zu bearbeiten; die Fristen entnommen dem § 88 des Sozialgerichtsgesetzes. Diese Verfahren müssten nun wirklich nicht die Gerichte beschäftigen, wenn die
Entscheidungsträger in den Verwaltungen, in den ARGEn, bei den Rententrägern ausreichend mit Personal und einer funktionierenden Logistik ausgestattet wären. Oft würden sich die Fälle auch schon vor dem Gang zum Gericht klären, wenn die ARGEn, die ich heute schon mehrmals zitiert habe, und die zuständigen Sachbearbeiter auch tatsächlich erreichbar wären. Stattdessen finden sich Betroffene oft in der Unendlichkeit irgendwelcher Telefonschleifen in einem Callcenter wieder. Und wenn sie jemanden an der Leitung haben, bekommen sie dann, um eine Sachlage zu erfahren, von der netten Stimme am Ende der Leitung zu hören, dass sie dafür nicht zuständig ist. Auch hier haben wir eine uneffektive Arbeit bei den Entscheidungsträgern, was zu Rechtsunsicherheit führt, was zu Missstimmung führt und was letzten Endes dazu führt, dass der Betroffene sein Recht wahrnimmt, um juristisch dagegen vorzugehen. Aber so banal, dass es nur um Anspruchsvoraussetzungen und dergleichen geht bei Hartz IV, ist das in den meisten Fällen natürlich auch nicht. Die meisten Klagen machen deutlich, dass es um Fragen der Anspruchsdefinition, um Höhe von Leistungen geht und vor allem um das Ineinandergreifen von Gesetzesstrukturen bis hin zu verfassungsrechtlichen Fragen unterschiedlicher Regelung in Ost und West. Darum spiegelt sich zum einen das Ausmaß wider, in welchem Hartz IV und auch das SGB XII Menschen in Armut drängt und ihnen den letzten Rest von Selbstbestimmung raubt. Zum anderen zeigen die Verfahren, es ist nicht gut, wenn man Gesetze in Nacht- und Nebelaktionen mit der ganz heißen Nadel strickt, wie das zum Beispiel beim SGB II passiert ist.
Meine Damen und Herren, Schlamperei und Unfähigkeiten des Gesetzgebers von heute sind Gerichtsverfahren von morgen.
Wenn die Sozialgerichte also der Spiegel der sozialen Problemlagen in diesem Land sind, dann ist zu erwarten, dass die Zuspitzung der sozialen Lage die Situation an unseren Sozialgerichten noch verschärfen wird. So wird weder die drohende x-te Auflage einer neuen Gesundheitsreform noch die Demontage der gesetzlichen Rente zu einer Sozialhilfe für das Alter spurlos an den Sozialgerichten vorbeigehen. Auch weitere Verschärfungen des SGB II werden zur Zuspitzung der Lage an unseren Gerichten führen. Gerade das Hickhack um das Fortentwicklungsgesetz zum SGB II macht noch mal die Widersprüche in dieser Gesetzgebung deutlich. Wir erleben das Chaos, was in Berlin gegenwärtig passiert, aus dem ganz einfachen Grund, eine andere Gesetzgebung, ein anderes Leistungsgesetz und weg mit Hartz IV würde auch zu weniger Klagen führen, meine Damen und Herren. Schon jetzt haben viele Verfahren an den Sozialgerichten die Funktion, nicht der Demontage
wut des Gesetzgebers zu begegnen und der durch ihn herrschenden Mehrheiten gewonnen. Auch die Behörden, die die Gesetze anwenden, entscheiden in ihrem Ermessen in vielen Fällen zugunsten des Sparzwangs. Besonders wenn sie ein Ermessen haben, dann werden eher Leistungen nicht gewährt statt bewilligt. Selbst bei Fehlern der Behörde, die die Betroffenen wegen der unübersichtlichen Bescheide nicht erkennen können, sollen Hartz IV-Leistungen und Überzahlungen trotzdem zurückverlangt werden. Auch das endet in der Regel bei unseren Sozialgerichten.
Auch ein Beispiel wieder einer Behörde, wieder einer ARGE aus meiner Heimatstadt, wie sich das dann widerspiegelt, was dann letzten Endes bei unseren Sozialgerichten ankommt. Da wird einfach von einer Behörde vergessen, den Antrag für Teile der Erstausstattung für einen Hartz-IV-Empfänger zu bearbeiten. Er wird vergessen. Nach Überprüfung, er liegt vor, aber die Zeit ist schon so fortgeschritten, dass er nicht mehr bearbeitet werden kann. Oder ein anderes Beispiel, wo man sagen kann, hier wiehert der Amtsschimmel: Ein Hartz-IV-Empfänger bezieht eine möblierte Wohnung, die er gestellt bekommt. Er bezieht dafür Miete, er bekommt dafür Kosten der Unterkunft. Die möblierte Wohnung führt aber dazu, dass er vom Hartz-IV-Geld Geld abgezogen bekommt. Wäre die Wohnung leer gewesen, hätte Erstausstattung im Wert von 2.500 € gezahlt werden müssen. Er bekommt aber hier Geld abgezogen. Die ARGE könnte sparen. Was muss er machen? Er muss dort Rechtsmittel einlegen.
Außerdem ist bundesweit besonders auch im Rentenrecht eine Tendenz zu beobachten - und das geht jetzt weg von den ARGEn - zu mehr Verfahren, zum Beispiel die so genannten Erwerbsminderungsrenten. Wir haben oft Fälle, wo Betroffene nicht mehr in die Krankschreibung fallen, weil die Krankschreibungsfrist überschritten ist, sie aber von den Rententrägern als erwerbsfähig eingestuft werden, gesundheitlich dazu nicht in der Lage sind, hier ein Klärungsprozess herbeigeführt werden muss. In der Regel enden 90 Prozent dieser Fälle vor unseren Sozialgerichten.
Viele Probleme, die ich hier aufgezählt habe, sollten eigentlich deutlich machen, dass hier schon im Vorfeld, bevor es zu Klagen kommt, gehandelt werden muss, und handeln, meine Damen und Herren, an dieser Stelle können nur wir als Politik. Denn dort wird auch in der Justiz gespart und selbst die Sozialgerichte bleiben davon nicht verschont. Das nimmt eindeutig Formen der Rechtsverweigerung an, besonders wenn auch bei Eilverfahren eine Verfahrensdauer von mehreren Monaten bei uns hier in Thüringen vorherrscht. Das ist, gelinde gesagt, für die Betroffenen sehr prekär und zieht das Vertrauen
in diesen Rechtsstaat stark in Zweifel. Nun können Sie behaupten - und Sie hatten dort Zahlen auch genannt -, dass etwa 30 Prozent der Verfahren nur erfolgreich sind, der Rest entweder durch Vergleiche erledigt bzw. auch abgewiesen wird; aber ich glaube, die Erfolgsquote sagt nicht sehr viel über die Berechtigung der Klageangelegenheiten.
Stellen wir uns die Frage oder ich muss Ihnen die Frage stellen, was die Anzahl der Wartezeiten betrifft, was die Misere betrifft, die heute hier schon mehrmals genannt wurde: Warum sind die benötigten Richterstellen nicht in vollem Umfang in den Haushalt eingestellt worden? Warum konnte man die Prognoseentwicklung, die sich schon seit dem Jahr 2002 abzeichnete, nicht bei der Personalentwicklung in den Sozialgerichten beachten und bei den Personalkonzepten? Da meine ich nicht nur das richterliche Potenzial, Herr Minister, sondern ich meine auch das nicht richterliche Potenzial.
Jetzt gibt es natürlich in diesem Land ganz Schlaue, die sagen, wir haben eine zu hohe Klagewut - wenn ich jetzt „in diesem Land“ sage, meine ich die Bundesrepublik -, indem man dann auf die Idee kommt, also wir führen doch gleich mal für Sozialgerichtsverfahren Gebühren ein, um der Klageflut Herr zu werden. Also, meine Damen und Herren, dieser Forderung von Leuten nachzugeben, die eine Entlastung der Sozialgerichte über die Einführung von allgemeinen Zugangsgebühren, so möchte ich die mal bezeichnen, verlangen, wäre eine schäbige Flucht auf Kosten der Betroffenen und würde den sozialen Rechtsstaat schädigen. Trotzdem hat die CSU-Justizministerin in Bayern im vergangenen Monat eine solche Gebühr wiederum gefordert. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, muss ich eindeutig sagen, dass wir als Linkspartei - und da sehen wir uns in einem breiten Konsens mit vielen Sozialverbänden - deutlich Nein sagen zu Gebühren an Sozialgerichten.
Der Schutz, meine Damen und Herren, sozialer Rechte darf in diesem Land keine Frage des Geldbeutels werden.
Noch einige Worte zu Fragen der Qualitätsstandards in unseren Sozialgerichtsverfahren. Wie mein Fraktionskollege Blechschmidt es schon kurz angeschnitten hat, haben medizinische Fragen und die Tatsachen der ständigen Veränderung im Sozialrecht große Bedeutung für die Verfahrenspraxis an unseren Sozialgerichten. Hinzu kommt, dass die Rechtsmaterie sehr vielfältig gestaltet ist, gerade im Sozialrecht. Deshalb ist bei den Sozialgerichten noch mehr als bei anderen Gerichtszweigen die ständige und umfassende Weiterbildung unserer Sozialrichter ein absolutes Muss. Jetzt wissen wir, dass natürlich