Den Antrag von der Linkspartei.PDS, einen ständigen Bericht oder zweijährlichen Bericht hier im Plenum zu geben, halte ich auch für überzogen, auch im Hinblick auf Verwaltungsaufwand und Verwaltungsvereinfachung. Es ist schon gesagt worden, über die Internetseiten der TLUG - es sind ungefähr 130 Seiten - kann man die aktuellsten Stände abrufen, vom Kartierungsstand, über Gefährdung, über Arten - alles was interessant ist und interessiert, ist hier jederzeit abrufbar und der Bericht der Landesregierung, darauf darf ich mal hinweisen, würde auf die grundsätzliche Arbeit der TLUG sicher aufbauen.
Die Mitsprache bei der Naturschutzstiftung durch die Verbände ist gesichert. Es ist allerdings nicht so - das sage ich hier auch ganz klar -, dass die Verbände den Stiftungsrat dominieren könnten. Das ist aber auch nicht gewollt; das ist bewusst nicht gewollt. Dass die Verbände Projekte nicht mehr durchführen können oder nicht mehr umsetzen können, weil die Finanzierung fehlt, das ist nun mal ein Problem - jeder hier im Hause kennt den Landeshaushalt -, mit dem wir alle umgehen müssen, dass wir Geld in der Menge, in der es wünschenswert wäre, einfach nicht mehr zur Verfügung haben. Dass die Flächenverwaltung nicht zur Naturschutzstiftung gekommen ist, hat einen ganz logischen Hintergrund: Die TLG hat die Möglichkeit und das Know-how, die Flächenverwaltung problemlos zu managen. Man hätte dies bei der Stiftung erst in Form einer neuen, eigenen Verwaltung, die dazu aufgebaut werden müsste, einrichten müssen. Diesen finanziellen und personellen Aufwand bei der Stiftung konnten wir uns durchaus sparen. Das heißt, man kann hier wirklich Gelder anders und besser im Sinne der Umwelt verwenden.
Herr Kummer, was Sie sagten zur Wegeausweisung, verstehe ich nicht ganz. Kollege Primas hat es ja schon mal erwähnt, ich muss es nicht wiederholen. Wenn alle Betroffenen hier zusammenarbeiten - ich sage es mal so - in der Fläche und im Forst, dürfte es keine Probleme geben. Ich kann mir nicht vorstellen, an welcher Stelle es hier bei den Wegenutzern - seien es Wanderer, Reiter oder Radfahrer - Probleme geben sollte. Wenn man solide und vernünftig miteinander umgeht, dürfte es hier keine Probleme geben. Ich bitte an dieser Stelle auch um Zustimmung zum Gesetz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der umfangreiche Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt hier vorliegt zur Novellierung des Thüringer Naturschutzrechts sowie des Thüringer Wald- und Fischereigesetzes, und einige Passagen des Jagdgesetzes sind auch noch mit dabei, hat ja, wie sich gezeigt hat, sehr viel Zeit gekostet, es waren sehr viele Änderungsanträge aus den verschiedensten Richtungen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das dumme Gefühl, wir haben noch zu wenig Zeit gebraucht, denn aus den Anfragen und aus den Diskussionen, was ich immer wieder so höre, haben einige immer noch
nicht so recht verstanden, was eigentlich damit gemeint ist. Wahrscheinlich müsste man das eine oder andere doch noch etwas länger klarstellen. Ich will auch hier nicht auf die ganzen Einzelheiten eingehen, die hier schon genannt worden sind sowohl aus der einen oder anderen Richtung. Aber ich denke doch, dass wir was Gutes oder was Modernes geschaffen haben, allein schon dadurch, dass wir den Titel des Gesetzes geändert haben und dass das Gesetz künftig heißt „Gesetz für Natur und Landschaft“. Ich denke, das ist besser als bisher.
Was noch keiner gesagt hat, möchte ich hier trotzdem mal sagen, und was auch sehr wichtig ist - darauf hat komischerweise keiner von seiten der Opposition reagiert -, und zwar ist das die Einführung eines gesetzlichen Grundschutzes für die Natura 2000-Gebiete, d.h. die FFH- und Vogelschutzgebiete. Diese Ergänzung schafft Rechtssicherheit für den Bürger und entlastet die Verwaltung. Soweit in diesen Gebieten keine Verträge zur Gewährleistung der FFH-Erhaltungsziele zum Abschluss kommen oder später gekündigt werden, greift automatisch der Grundschutz. Das ist nur zu begrüßen und das ist gut so. Da sind wir auf dem richtigen Weg und ich bin sehr froh darüber. So wie es uns auch insgesamt darum ging, bei der Novellierung in erster Linie natürlich die Rahmenbedingungen des Bundesnaturschutzgesetzes reinzubringen, aber auch darum ging, das Gesetz vollzugstauglicher zu gestalten, Deregulierungen vorzunehmen und die Verordnung über die Biosphärreservate, die seit mittlerweile gut 15 Jahren bestehen, zu überarbeiten.
Herr Abgeordneter Kummer, ich gebe Ihnen vollkommen Recht, wir haben viel zu viele Schutzkategorien, aber wenn Sie sich bitte daran erinnern, haben wir vor Jahren, als ich noch Herrn Staatssekretär Illert hatte, schon mal einen Vorstoß unternommen, in dieser Richtung hier was zu ändern. Doch leider waren damals weder die Verbände noch andere Landesregierungen so weit, um mitzugehen. Wir haben das mit Vehemenz betrieben und sollten vielleicht unter der jetzigen Bedingung noch mal einen neuen Vorstoß unternehmen. Vielleicht kriegen wir da noch mehr Unterstützung von Seiten der Verbände, weil ich auch der Meinung bin oder weil wir auch der Meinung sind, der Bürger versteht gar nicht die vielen Schutzkategorien, die wir haben, und weiß gar nicht, was er sich darunter vorstellen soll.
Zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung wurden unter anderem Zuständigkeiten gebündelt und die Verfahrensregelungen zur Ausweisung von Schutzgebieten verschlankt. Auch das ist notwendig und richtig.
haben in den Ausschussberatungen ausführlich darüber gesprochen und die Landesregierung hat davon abgesehen, die Regelung zur Gentechnik nach § 34 a Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht umzusetzen, da, sehr geehrte Frau Dr. Scheringer-Wright, es weiterhin auf Bundesebene umstritten ist, ob das so bleibt oder ob nicht doch in Kürze eine Änderung kommt.
Und sollte diese Änderung kurzfristig nicht kommen, dann sind wir in der Lage, noch kurzfristig erforderlich diese Umsetzung zu realisieren.
Diese kann dann zusammen mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung in Landesrecht umgesetzt werden. Eine Ergänzung der vorliegenden Novelle zu diesem Zeitpunkt ist daher nicht erforderlich.
Zu den geforderten Berichtspflichten bezüglich des Biotopverbundsystems möchte ich Folgendes sagen: Das Ministerium berichtet regelmäßig im Umweltbericht über die geleistete Arbeit in diesem Bereich und wird darum künftig selbstverständlich auch über die Fortschritte hinsichtlich des Biotopverbunds berichten. Einer gesonderten Verpflichtung der Landesregierung hierzu bedarf es daher meines Erachtens nicht.
Was die Einzelheiten betrifft, will ich nur zur weitgehend einheitlichen Kennzeichnung der Wege noch mal Folgendes sagen - und das ist ja auch ganz wichtig, dass wir jetzt eine einheitliche Sprachformulierung sowohl im Naturschutzgesetz als auch im Waldgesetz haben: Ich glaube, davon werden unsere Tourismusregionen profitieren. Auch die Fragen, die hier zur Änderung der Bewirtschaftung des Privat- und Körperschaftswaldes dargelegt worden sind, sind zu begrüßen. So werden zum einen Vollzugsdefizite im Rahmen der Verwaltungskontrolle von Betriebsplänen, die den 10jährigen Forsteinrichtungszeitraum umfassen, beseitigt, zum anderen wird noch mal das Angebot für die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer zur staatlichen Beförsterungsdienstleistung hier grundsätzlich gemacht.
Was die Aus- und Fortbildung betrifft, verstehe ich Sie nun überhaupt nicht mehr, meine sehr verehrten Damen und Herren der Opposition. Im Prinzip kommt es doch auf diejenigen an, die ausbilden, wie die Ausbildung erfolgt und was dabei heraus
kommt. Es kommt nicht darauf an, ob das nun eine Schule ist, die sich selber Berufsschule nennt, oder ob das über ein Forstamt gemacht wird, wobei sich hier ja in Kooperation mit der Ilmenauer Berufsschule das duale System bewährt hat und gut durchgeführt worden ist.
Zum Fischereigesetz muss ich noch so viel sagen, dass die Regelung über die Fischereischeinpflicht dort zugute kommen wird, wo wir für den Angeltourismus das eine oder andere tun können. Natürlich begrüßt die Landesregierung auch, dass in dieses Gesetz nun endlich die gute fachliche Praxis Einlass gefunden hat. Dies sichert uns neben der Lebensraumpflege eine nachhaltige Fischbewirtschaftung in allen Gewässern.
Insgesamt trägt diese umfassende Novelle verschiedener Gesetze sicher zu einer Straffung und Modernisierung unseres Landesrechts bei. Ich möchte nicht versäumen, an dieser Stelle allen zu danken, die hier konstruktiv mitgearbeitet haben. Es war eine konstruktive Atmosphäre, getragen von dem Willen, hier etwas zu schaffen, was letztendlich von allen getragen werden könnte. Schönen Dank.
Herr Minister, Frau Abgeordnete Scheringer-Wright würde Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Ja, da muss ich noch mal nachfragen, Herr Dr. Sklenar. Bei Herrn Seehofer auf der Internetseite steht ganz klar, dass die landwirtschaftliche Nutzung von GVO den Regelungen des Naturschutzrechts unterworfen wird. Ihre Option, die Sie gerade aufgemacht haben, wenn es denn so ist, dass das nicht mehr gekippt wird, dann müssen wir es eben in der Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzgebung beachten, würde dann ja nicht funktionieren. Dann müssten wir doch das Naturschutzgesetz wieder aufmachen?
Nein, das brauchen wir nicht aufzumachen, sondern wir machen das dann so, wie ich das bereits gesagt habe. Ich sage Ihnen das noch mal ganz exakt. Sollte
eine Umsetzung doch noch kurzfristig erforderlich werden, so kann dies zusammen mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung im Landesrecht geschehen. So lange sollten wir uns Zeit nehmen.
Es liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. Ich kann damit die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1840. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das sind jetzt mehr. Damit ist der Antrag abgelehnt. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen als Zweites über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 4/1828 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Gibt es nicht. Damit ist mit einer … Bitte? 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt angenommen worden und diese sieht vor, es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, die Neufassung des Gesetzentwurfs.
Damit werden wir jetzt gleich zur Schlussabstimmung kommen und ich bitte in der Schlussabstimmung zu bekunden, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Wer ihm nicht zustimmen möchte, der möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Und wer sich enthalten möchte, der tue das jetzt. Das ist keiner. Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Als Nächstes stimmen wir ab den Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1841. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen, bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS abgelehnt worden.
Ich schließe die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 2 a und b und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1707 - ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne in der zweiten Beratung die Aussprache und zu Wort hat sich gemeldet für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir bedauern, dass wir den Gesetzentwurf nicht im Innenausschuss diskutieren konnten. Ich denke, auch in diesem Gesetzentwurf sind einige Passagen dabei, die man hätte ausführlicher beleuchten müssen. Wir wollen deswegen heute noch einmal die Zeit nutzen, um auf die verschiedenen Problemlagen, die vorgestellt worden sind, einzugehen. Zunächst einmal die Rechtsverträge, die vor In-Kraft-Treten der Kommunalverfassung der DDR entstanden sind, also vor dem 17. Mai 1990. Hier haben wir schon zum Ausdruck gebracht, dass wir diese Regelung für nicht sinnvoll halten, es gibt bereits juristische Entscheidungen zu diesem Thema, nämlich, dass diese Verträge nicht weitergeführt werden, weil es keine Rechtsnachfolge gibt, und im Interesse einer Minimierung von Vorschriften sollte so etwas auch nicht im Gesetz verankert werden.
Das Zweite sind die Bürgerbegehren im Rahmen öffentlicher Anhörungen bei Bestands- und Gebietsveränderungen. Dort ist es so, dass der Gesetzentwurf verpflichten soll, dass Bürgerbegehren stattfinden sollen im Rahmen dieser förmlichen Anhörung. Auch da sagen wir, wir müssen dem Bürger nicht vorschreiben, wann er ein Bürgerbegehren anfangen sollte und wann nicht, sondern uns liegt viel mehr daran - und da gibt es ja auch einen gemeinsamen Gesetzentwurf mit der Fraktion der Linkspartei.PDS - zu mehr Demokratie die Quoren zu senken. Ich denke, das ist viel wichtiger, damit Bürgerbegehren an dieser Stelle für die Bürger auch attraktiver werden und man sich an dieser Stelle mehr einmischen kann.
Ein Drittes, die Begriffsbestimmung der Angestellten. Auch hier glauben wir, dass außergesetzliche Regelungen besser geeignet sind, die Regelungen vorzunehmen, die sich aus dem Tarifvertrag ergeben. Wir haben schon in der letzten Plenarsitzung dazu gesprochen. Außerdem muss ich sagen: Glauben Sie denn wirklich, dass einfache Angestellte gerade heutzutage in Verwaltungen nicht den gleichen Zwängen unterlegen sind wie leitende Mitarbeiter, insofern muss es gemeinsame oder einheitliche Regelungen geben und nicht einzelne Mitarbeiter, die davon betroffen sind, und einzelne nicht.
Die Auflösung der VGs unter 5.000 Einwohner per Gesetz und mit einer zugegebenermaßen knappen Übergangszeit von 12 Monaten, ich glaube, an der Stelle greift die Regelung viel zu kurz. Wir sind gleichermaßen im Interesse, dass wir schauen müssen, dass wir leistungsfähige Verwaltungszusammen
schlüsse bekommen in Thüringen. Es darf sich auch nicht ewig hinziehen. Trotz alledem, wenn wir so eine Regelung pauschal treffen, dann trifft das natürlich auch für VGs zu, die sich eigentlich mit anderen Gemeinden zusammenschließen wollen, die außerhalb der VG sind. Wenn sie Bürger danach fragen, dann sind sie zwar in aller Regel bereit, sich auch solchen Zusammenschlüssen zu stellen, die wenigsten sind da gegenteiliger Meinung, aber sie möchten so einen Zusammenschluss nur einmal in den nächsten 20 Jahren machen. Auch da, glaube ich, greift es einfach zu kurz; man muss mehr Möglichkeiten eröffnen, dass sich auch größere Einheiten zusammenfinden können und das nicht in kurzen Abständen hintereinander zwangsweise verordnen.
Die Besetzung der Aufsichtsräte nach § 73 Abs. 1 ThürKO - wir stimmen an der Stelle zu, dass man einen Proporz finden muss, der sich auch im Gemeinderat wiederfinden kann, also in dieser Besetzung, analog, sage ich einmal, wie Ausschüsse besetzt sind. Gleichwohl möchte ich mir nicht nehmen lassen, auch als Mitglied eines Kreistags oder Stadtrats, dass für mich jemand anderes dort sitzen kann, also der Proporz zunächst mal richtig, aber es muss möglich sein, auch jemanden von außen in diesen Aufsichtsrat zu bringen, eine Fachkraft. Das muss, denke ich, eine einzelne Fraktion selbst entscheiden dürfen. Deswegen wäre es mir im Ausschuss ganz wichtig gewesen, das zu diskutieren. Ich habe es jetzt nicht so genau verstanden, ob das möglich sein soll nach dieser Regelung oder nicht. Wenn das so wäre, dann wäre grundsätzlich unsere Zustimmung an dieser Stelle für diese einzelne Regelung gegeben.
Die Haftung durch die Kommunalaufsicht - ich will es einmal so formulieren, die Mehrheit der Kommunalaufsichten bemüht sich redlich um richtige Aussagen und eine ordentliche Arbeit an dieser Stelle. Aber hin und wieder kommt es natürlich auch dazu, dass Schäden durch Entscheidungen von Kommunalaufsichten entstehen. Dafür müssten sie einfach haften. Ich halte das für richtig.
Allerdings glaube ich, dass die von Ihnen vorgeschlagene Regelung hinreichend ungenau ist, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Denn so wie es formuliert ist, und viel anders kann man es vielleicht auch gar nicht formulieren, entgeht man Gerichtsprozessen nicht. Da ich selber in einer Gemeinde im Gemeinderat sitze, die gerade mal mit der Kommunalaufsicht so einen Rechtsstreit führt, kann ich das so ein kleines bisschen beurteilen. Man streitet dann tatsächlich um das Detail: Was hat dann die Gemeinde zu verantworten, was hat die Kommunalaufsicht zu verantworten, wo war die Schnittstelle,
an welcher Stelle hat wer wem nachgegeben. Wie gesagt, da der Prozess jetzt mittlerweile seit 15 Jahren läuft, wo der Rechtsstreit jetzt angegangen wurde, ist es ausgesprochen schwierig, dann am Ende sogar vor Gericht ein eindeutiges Urteil zu bekommen. Und wie ist die Frage, wie soll ich das dann in der Kommunalordnung so regeln, dass ich tatsächlich die Verantwortlichkeiten so zuordne, das eine die Kommunalaufsicht, da muss der Schaden dann auch bezahlt werden, und das andere die Gemeinde, der Bürgermeister, der ja oft auch Möglichkeiten hat zu beeinflussen über die Presse und dergleichen, wo ist da der Schnittpunkt. Das ist, denke ich, eine ganz schwierige Kiste, die hätte ich gern gemeinsam auch mit dem Innenministerium diskutiert. In Summe bleibt allerdings, dass wir mehrheitlich sagen, wir können diese Regelung entbehren. Vielleicht kann man an einer anderen Stelle die Punkte wieder aufnehmen, die man noch diskutieren sollte und in einem späteren Gesetz zur Änderung der Kommunalordnung aufnehmen. Danke schön.
Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, dass wir um 13.00 Uhr dann für die Mittagspause unterbrechen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dankenswerterweise hatte die Frau Präsidentin mir jetzt ein Zeitlimit gestellt. Ich werde mich bemühen, es einzuhalten. Die Ursache dafür, weshalb ich jetzt vielleicht etwas detailliertere Ausführungen mache, hatte die CDU geliefert, indem sie sich verweigert hat, unseren Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen. Eigentlich besteht Einigkeit hier zwischen den Fraktionen und auch bis hin zur Landesregierung, dass es im Thüringer Kommunalrecht Vollzugs- und Rechtsprobleme gibt, auf die man reagieren müsste, aber die Reaktion fällt eben ganz unterschiedlich aus. Die einen meinen, diese Probleme sollte man im Regelfall aussitzen. Die anderen möchten die Klärung dieser Probleme den Gerichten überlassen. Wir halten es für erforderlich, gesetzlich darauf zu reagieren, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.
Wir bedauern, dass es nicht zu dieser Ausschussüberweisung kam. Dafür kann es mehrere Ursachen geben. Eine Ursache ist absolutes Desinteresse der CDU, zweitens die Verweigerung von Problemlösungen oder drittens der CDU fehlen einfach Argumente, um sich inhaltlich mit uns auseinander zu setzen. Wir gehen davon aus, dass an allen drei