Protocol of the Session on March 30, 2006

so geändert würde, dass § 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes möglicherweise entfallen könnte. Das hat Herr Rose auch gerade noch mal gesagt. Deshalb - und das hat er auch gesagt - wurde das Anliegen von § 34 a nicht in die Thüringer Gesetzesvorlage aufgenommen und man harrte der Dinge in Berlin. Dieses Wunschdenken der Landesregierung, dass sich auf Bundesebene in dieser Hinsicht noch etwas am Gentechnikgesetz und damit bei § 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes ändern würde, ist nicht in Erfüllung gegangen. Ganz im Gegenteil: Herr Rose, das Gentechnikgesetz nach Beschluss vom 16. Februar dieses Jahres ändert Sonderregeln für den Schutz ökologisch besonders sensibler Gebiete, die zu dem europäischen Natura 2000-Netzwerk gehören. Hier wird künftig nach Umsetzung durch die Länder die landwirtschaftliche Nutzung von GVO, aber auch ein vergleichbarer Umgang den Regelungen des Naturschutzrechts unterworfen. Die zuständigen Behörden können dann die Nutzung untersagen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebietes zu befürchten ist. Das Gesetz ist der erste Schritt zur Umsetzung der Richtlinie 2001/18/EG. Weitere Umsetzungen werden folgen.

So weit vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Herr Seehofer, der hat es auf der Internetseite übrigens, Herr Rose, und damit steht dieser Paragraph. Der ist nicht gekippt worden, wir müssen den umsetzen. Aus diesem Grund bleibt uns im Plenum eigentlich nichts anderes übrig, als dem vorliegenden Änderungsantrag zuzustimmen. Es soll mir auch keiner kommen, dass auch Bundesgesetz direkt angewendet werden kann und deshalb unserem Antrag nicht zugestimmt werden müsste. Oder, wie Herr Rose sagt, na ja, man kann ja selbst das Grundgesetz beugen, wenn man meint, dass irgendwann einmal ein anderes Gesetz gemacht wird.

(Unruhe bei der CDU)

Nach der ersten Logik, Bundesrecht direkt anzusetzen, dann frage ich zurück, warum wir dann überhaupt das Thüringer Naturschutzgesetz wochenlang beraten und an die Bundesgesetzgebung angepasst haben.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist ein Rahmengesetz!)

Wenn schon, dann bitte richtig umsetzen, und daher meine Bitte um Zustimmung, denn nur bei der Aufnahme unseres Antragstextes in das Gesetz bleiben wir konform mit der Bundesgesetzgebung und letztendlich auch mit den Richtlinien der Europäischen Union. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Primas zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte mich zu Beginn den Vorrednern anschließen und der Landtagsverwaltung den herzlichen Dank aussprechen, denn was sie geleistet hat bei diesem Gesetz, ist über die Maße zu loben.

(Beifall bei der CDU)

Das Gesetz, Herr Kummer, Frau Becker, hat natürlich seine Zeit gedauert. Die Änderungsanträge sagen auch warum. Über 100 Änderungsanträge der CDU-Fraktion, 15 oder 14, durchgesetzt. Wir haben sie alle durchgesetzt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Durch- gesetzt …)

Das ist der Unterschied und vier von der Linkspartei.PDS sind sogar angenommen worden. Mein lieber Mann, das ist eine ganze Menge. Im Gegensatz zu manchen anderen Gesetzen ist das Spitze.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja, das ist der Unterschied.)

Das sind natürlich aber auch Vorschläge gewesen, die vernünftig waren und denen kann man sich nicht verschließen. Aber es ist natürlich so,

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

dass bei diesem Gesetz, wo Bundesregelungen umgesetzt worden sind, vieles von der Frau Künast herüber nach Thüringen schwappte, was wir gar nicht wollten. Daraus resultierten natürlich auch viele Änderungen, die wir überhaupt nicht brauchten. Ich denke mal, mit diesem Gesetz, wie es jetzt vorliegt, haben wir für Thüringen eine Basis geschaffen für den Naturschutz, die sich sehen lassen kann, deutschlandweit das modernste Gesetz. Wir haben versucht, die Aufnahme Jagdgesetz, Fischereigesetz und Waldgesetz im Ausschuss hinzukriegen. Leider ging das nicht. Darüber haben wir in der ersten Lesung schon gesprochen, als ich es eingebracht habe. Es war ein Versuch, die ganze Geschichte zu beschleunigen, aber so geht es auch. Ich denke, so haben wir auch eine vernünftige Regelung geschaffen. Wir haben nach Gesprächen mit den Anglern und auch durch die schriftliche Anhörung Hinweise bekommen, da noch einige Änderungen vorzunehmen. Ich denke mal, es ist gelungen, im Fischereirecht sicherzustellen, Herr Kummer, dass die gute fachliche Praxis kei

nen Eingriff ins Naturschutzrecht darstellt. Das war ja wichtig, das auch noch mal klarzumachen. Ich denke, das ist vernünftig geregelt. Wir haben eine vernünftige Regelung jetzt gefunden zu den Ausnahmetatbeständen beim Angelschein. Wir wollen tatsächlich nur in bestimmten Fällen diese Ausnahme, wir wollen tatsächlich nur die Erleichterung für die Hoteliers im Thüringer Wald

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Und im Harz.)

oder wo auch immer, und wir wollen die Erleichterung für die Berufsfischerei, damit diese noch einige Cents hinzuverdienen können, was sie dringend brauchen. Denn so rosig stellt sich das wirtschaftlich nicht dar. Das heißt, es ist eine Erleichterung. Dabei wollen wir nicht die Wege von Mecklenburg-Vorpommern gehen - das sage ich noch einmal ausdrücklich - und wir wollen auch nicht den Weg von Brandenburg gehen. Herr Gentzel, es ist nicht nötig, dass man einfach immer wieder gegen das Tierschutzrecht verstößt, wie das vielleicht in anderen Ländern möglich ist. Das wollen wir ausdrücklich nicht bei uns.

Mit der Regelung der einheitlichen Kennzeichnung von Wanderwegen, Radwegen und was da sonst noch so kommt, haben wir dadurch, dass wir es in das Naturschutzgesetz geschrieben haben, jetzt die Möglichkeit, es in der Fläche darzustellen, also im freien Feld. Im Wald ist es geregelt, da macht das die Forstbehörde, da ist die Regelung schon da. Herr Kummer, Frau Becker, es besteht die Möglichkeit, ein landesweites Netz darzustellen, man muss es nur wollen und muss es machen. Das ist aber nicht Aufgabe der Landesregierung, das müssen sie schon vor Ort regeln. Diese Möglichkeit haben wir jetzt eingeräumt. Sehen wir doch bitte schön, dass wir die Möglichkeit eingeräumt haben. Beim Reiten haben wir es hingekriegt, viele Kreise haben das genutzt und haben ein Reitwegenetz ausgezeichnet.

(Zwischenruf Abg. Kummer, Die Links- partei.PDS: Das hat der Forst gemacht!)

Ja, wir haben es hingekriegt und schon ein Reitwegenetz mit den Forstbehörden umgesetzt. Jetzt haben wir die Naturschutzbehörden in der Fläche zuständig gemacht und die können das genauso tun. Die Forstbehörde kann das in der Fläche nicht tun, wo kein Wald steht. Deshalb haben wir diese Regelungen getroffen, einmal ist im Wald die Forstbehörde zuständig und die Naturschutzbehörde ist in der Fläche zuständig. Ich denke, das ist genau das, was wir eigentlich wollen. Somit ist die Möglichkeit eingeräumt, es für Thüringen und den Tourismus zu tun. Also wer es machen will, kann es bitte schön machen. Es kann nicht Aufgabe der Landesregierung

sein, nun auch noch den Verbänden vorzuschreiben, wo sie ihre Wege hinhaben wollen. Das geht so nicht. Ich sehe, in Sachsen hat das gut funktioniert, da haben die Verbände das gemacht, ein Reitwegenetz ausgewiesen und haben es dann anschließend auch öffentlich gemacht und sich darüber gefreut. Das fehlt mir noch ein bisschen in Thüringen, dass man auch das, was man positiv leistet, auch entsprechend positiv verkauft. Aber es ist ja nicht ausgeschlossen, dass wir das noch hinkriegen.

Nach Gesprächen mit dem Waldbesitzerverband haben wir noch einmal Änderungen vorgenommen, was den Mehreinschlag betrifft. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir jetzt erst einmal zwei Jahre schauen, das nichts passiert. Und wenn das gut funktioniert, ist das in Ordnung. Wir haben in diesem Zusammenhang auch den Tatbestand des Bußgeldes rausgenommen. Es ist vereinbart, wenn es in den zwei Jahren gut läuft, brauchen wir nichts zu ändern. Ist das nicht der Fall, dass es also Schwierigkeiten gibt, dann werden wir noch mal drangehen. Das ist auch deutlich gesagt worden und ich stehe fest dazu, dass wir dies dann durchziehen.

Zu Gehren: Also ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Wir haben jetzt einfach nichts weiter gemacht, als den Ist-Zustand beschrieben. Wir haben keine Änderungen vorgenommen. In Gehren ist leider nichts an diesem Forstamt, als dass wir dort die zusammengefasste praktische Ausbildung an Betriebsgeräten machen. Ansonsten sind die Lehrlinge draußen in den anderen Forstämtern und wo auch immer, und sie gehen zur Berufsschule, in eine ganz normale Berufsschule. Das heißt, wir haben den IstZustand, der jetzt schon da ist, einfach nur beschrieben, da er bisher in den behördlichen Darstellungen falsch dargestellt war oder nicht dem Aktuellen entsprach. Das ist geregelt, ich denke, das ist doch nötig und nicht kritisierenswert.

Was die Naturparke anbelangt, Herr Kummer und Frau Becker, da kann man natürlich unterschiedlicher Auffassung sein. Da bin ich nicht immer der Auffassung … Wenn es nur daran hängt, dass wir irgendetwas ausweisen, Naturpark, dass das das Highlight ist für die Zukunft, dass es ohne dem nicht mehr geht. Da frage ich mich, wie sind Sie denn nur in der Vergangenheit zurechtgekommen? Wie konnte denn ein Herr Goethe den Weg von Weimar in den Harz finden zum Brocken, ohne dass das als Naturpark ausgewiesen ist? Das ist für mich ein Rätsel, im Normalfall ist das doch fast nicht möglich, wenn man es nicht ausweist als Naturpark, da irgendeine Schönheit zu finden. Also, ich weiß nicht, was da diskutiert wird. Manchmal überziehen wir die ganze Diskussion auch. Ich denke, da müssen wir ein bisschen gelassener werden, aber wenn man es unbedingt braucht, dann soll man es halt tun.

Aber den Glauben zu haben, dass man, wenn man die Ausweisung eines Naturparks hat, dann plötzlich die Quellen erschlossen hat und es kommt Geld ohne Ende, da kann ich nur versichern, über die ELER-Verordnung wird es kein Geld geben, das Geld wird in der Landwirtschaft bleiben müssen, dort kommt kein Geld her. Wer da Wunschträume hegt, dass darüber Geld und Finanzen erschlossen werden können, der irrt sich ganz gewaltig. Das Geld reicht einfach nicht. Wenn wir über 30/35 Mio. € jährlich weniger haben, dann müssen wir das konzentrieren. Ich denke, da wird es keine Möglichkeit geben zuzufassen. Das zu den Naturparks.

Jetzt noch zu einer Stellungnahme der Waldbesitzer, des Waldbesitzerverbands: Nach dem Gespräch hat es sich ergeben, dass man vieles falsch gelesen hat, so hatte ich das Gefühl, dass man da ein bisschen was falsch verstanden hat. Trotzdem bleibt eine Stellungnahme, die nicht jeder bekommen hat, die mir aber zugegangen ist, und damit habe ich schon Schwierigkeiten. Ich will das mal sagen, dass man zum Beispiel, das, was wir insgesamt vorschlagen zum Waldgesetz - Sie gestatten, dass ich zitiere, Frau Präsidentin: „Das Thüringer Waldgesetz atmet nicht nur den Geist längst überwundener Zeiten aus, nein, es fällt in die sozialistischen Klischees vom schlechten Landbesitzer und schützenswerten edlen Proletarier zurück." Da habe ich schon ein bisschen Schwierigkeiten mit solchen Formulierungen. Oder: „Die vorgesehene Änderung" - hier geht es darum, einfach nur darzustellen, dass wir einheitliche Schilder haben wollen, kein Eingriff in irgendwelche Rechte, einheitliche Beschilderung - "stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Eigentumsrecht der Waldbesitzer dar. Zukünftig sind sie wehrlos und ohne Kontrollinstanz der Willkür lokaler Seilschaften ausgeliefert, und dies auf Initiative der CDU. Dass dies beabsichtigt ist, zeigt auch die anhaltende und hartnäckige Weigerung der Landesregierung, die Waldbesitzer rechtswirksam von den Haftungsfolgen der Verkehrssicherungspflichten der Reit- und Wanderwege etc. freizustellen. Auch eine Regelung zur Beseitigung von Wegeschäden durch das Reiten ist bislang vorsätzlich unterblieben.“ Solche Stellungnahmen bringen mir Schwierigkeiten, weil jeder weiß, dass die Landesregierung und die zuständige Abteilung richtig hart bemüht ist, diese Verkehrssicherungspflichten zu klären mit der Versicherung, da, wo sie hingehören. Für die Körperschaft ist es gelungen und die Landesregierung arbeitet daran, das auch für die Privaten hinzubekommen. Darüber sind die Verbände laufend informiert. Deswegen sind solche Stellungnahmen völlig neben der Mütze. Sie beziehen sich auf Einzelpersonen, das ist eine Stellungnahme einer Einzelperson, die ich hier sehe. Da sage ich in Richtung Waldbesitzerverband, der im Herbst seine Wahl macht, ich nutze die Möglichkeit hier vom Pult: Man muss sich für die Zukunft ent

scheiden, ob man für 160.000 Waldbesitzer spricht oder für drei, vier oder fünf. Diese Entscheidung liegt nur beim Waldbesitzerverband, die können wir nicht beeinflussen, das müssen sie selber wissen, aber ich bin der Hoffnung, dass die das vernünftig regeln, denn die Aussprache zeigt ja, es geht vernünftig zu machen.

Wir haben Gott sei Dank durch dieses Gesetz auch noch hinbekommen, und das ist ganz, ganz wichtig, dass wir die Beförsterung des Privat- und Körperschaftswalds gesetzlich festgeschrieben haben. Das ist, denke ich, der richtige Weg, um Holz im privaten Bereich zu mobilisieren, um für die Zukunft eine ganze Menge zu gestalten, das ist der richtige Weg. Das heißt aber nicht, dass wir in Konkurrenz zu anderen gehen. Jeder kann sich von jedem anderen auch privatrechtlich beförstern lassen. Das heißt, keine Einschränkung des Rechts, wie in einer Stellungnahme geschrieben wurde, dass wir hier durch Förderung den Privaten die Grundlage entziehen. Das ist in keinem Fall der Fall. Es gibt sogar Fälle, wo Leute, die sich haben vom Staat beförstern lassen, jetzt sich privat beförstern lassen, weil für sie das sogar billiger ist. Auch diese Fälle sind bekannt. Das heißt, wir wollen hier keine Konkurrenz für Private organisieren; jeder kann das nach seinem Gutdünken machen, daran hindern wir niemanden. Wir bieten es per Gesetz nur an, dass die Möglichkeit besteht. Ich denke, das ist der richtige Weg.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die beiden Anträge, die jetzt noch gekommen sind, darüber haben wir teilweise im Ausschuss schon ausführlich gesprochen und waren uns darüber einig, wir wollen das so nicht. Ich denke mal, die CDU-Fraktion wird dabei bleiben, diese Anträge abzulehnen. Insgesamt bitte ich, trotz dass ich gehört habe, dass beide Seiten diesem Gesetz nicht zustimmen wollen -

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das stimmt.)

im Nachgang dann immer zu sagen, wir haben ein Supergesetz in Thüringen, aber im Plenum nicht zugestimmt zu haben, halte ich manches Mal auch für makaber, meine Damen und Herren - um Zustimmung zum Gesetz und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Sklenar zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Krauße, CDU: Nein!)

Es gibt noch eine weitere Redemeldung seitens der Abgeordneten. Lassen Sie diese vor Ihnen zu, Herr Minister?

(Zuruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirt- schaft, Naturschutz und Umwelt: Ja.)

Wenn sich die Landesregierung zu Wort meldet, ist sie normalerweise immer gleich berechtigt zu sprechen. Aber Sie dürfen jetzt, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja nun heute eine Konstellation, die nicht so oft eintritt, nämlich dass wir am ersten Plenumstag und dann zu dieser günstigen Stunde uns einmal ausführlich mit naturschutzrechtlichen Dingen beschäftigen können. Ich denke, da die Erarbeitung des Gesetzes in etwa ein Dreivierteljahr in Anspruch genommen hat, ist es durchaus legitim, sich hier im Plenum auch über die verschiedenen Standpunkte nochmals auszutauschen.

Ein Punkt, über den doch recht lange diskutiert wurde, war die Frage der Naturparke. Herr Kummer, aber auch Frau Becker sprachen es an, die Landesregierung hatte vorgeschlagen, Naturparke nur noch per - jetzt fehlt mir das passende Wort -

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Erlass.)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Erklärung.)

Erklärung oder Erlass - danke schön, meine Damen - auszuweisen. Wir haben als CDU-Fraktion uns letztlich darauf verständigt und gesagt, nein, es sollte bei der Verordnung bleiben, und zwar aus sehr einleuchtenden Gründen: Nicht nur, dass in einer Verordnung Gebote und Verbote durchaus präzise beschrieben werden können, sondern es ist auch die Beteiligung und das Beteiligungsrecht aller Betroffenen - Kommunen, Wirtschaft, Privatpersonen - durch eine solche Rechtsverordnung besser gesichert. Nun hat insbesondere Herr Kummer darauf verwiesen, Naturparke seien eigentlich im Naturschutzgesetz nicht am passenden Platz, sondern man solle sie doch lieber in den Bereich der Landesplanung oder auch zu Wirtschaft und Tourismus hin verschieben, weil keine naturschutzfachlichen Belange in den Naturparken eine maßgebende Rolle spielen. Dem widerspricht allerdings schon das Bundesnaturschutzgesetz, insbesondere der Absatz 2. Dort steht, dass sie, die Naturparke, unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege weiterzuentwickeln sind. Wir haben bei einem mehrtägigen Besuch - genauer gesagt, zweitägigen Besuch - im Naturpark Thüringer Wald durchaus er

fahren, welche ehrenamtlichen Leistungen dort erbracht werden in Bezug auf Umweltbildung bzw. Naturschutz und Umweltbildung - ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Auch hier muss ich sagen, Naturpark ist ein durchaus wirkungsvolles Instrument. Schließlich und endlich kommt es ja unserer - ich möchte fast sagen - gemeinsamen Vorstellung doch sehr entgegen, dass zum einen die Umweltbildung eine große Rolle spielt, dass das Umweltverständnis bei Kindern und Jugendlichen mehr geweckt wird und letztendlich -

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Bei Er- wachsenen auch.)

jawohl, Frau Tasch, da haben Sie vollkommen Recht, die Erwachsenen lassen wir natürlich nicht außen vor, aber das setze ich als selbstverständlich voraus, denn wenn die Eltern kein Interesse an Natur und Umwelt haben, werden sie mit ihren Kindern sicher einen Naturpark nicht besuchen. Aber es wird wirklich sehr, sehr viel getan und wir möchten, dass das auch in der Form möglichst noch verstärkt so weitergeht. Nur ist uns natürlich auch klar, aufgrund der zurückgehenden Mittel wird hier immer mehr ehrenamtliches Engagement gefordert sein. Dass die Ausweisung der drei weiteren Naturparke noch in Arbeit und noch nicht abgeschlossen ist, liegt natürlich auch an der Fülle der Aufgaben, die damit zu bewältigen sind. In der Richtung gebe ich meinem Kollegen Rose durchaus Recht, dann lieber etwas mehr Zeit lassen, etwas länger, etwas gründlicher arbeiten, um am Ende beim Erlass der Verordnung vor Ort mit den betroffenen Bürgern und Kommunen keinen Ärger zu haben, keinen Streit zu haben, sondern alles möglichst tiefgründig bedacht und geregelt zu haben. Wir halten am Naturpark fest

(Beifall bei der CDU)

und wir sind der Meinung, dieses Instrument wird nicht das einzige, aber ein durchaus wirkungsvolles sein, um Natur und Landschaft in Thüringen für die Menschen zu erhalten.