- Regelungen zur möglichst einheitlichen Kennzeichnung von Rad- und Wanderwegen in der Flur analog der Änderung zum Waldgesetz sowie Mitwirkungsrechte für Wandervereine.
- Die Sicherstellung der Mitwirkungsrechte von Eigentümern und Landwirten in Naturschutzbeiräten. Der Regierungsentwurf sah eine einseitige Privilegierung für Naturschutzverbände vor.
Meine Damen und Herren, das ist doch viel offener - der Verzicht auf einen ehrenamtlichen Landschaftsüberwachungsdienst, da dies in anderen Naturschutzgesetzen nicht üblich ist und die abgeschwächte bisherige Regelung auch nicht zielführend war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD- und der Linkspartei.PDS-Fraktion, der Schutz von Natur und Landschaft wird bei der Bevölkerung über
wiegend positiv beurteilt und als ein besonderes Gut herausgestellt. Wir sind das grüne Herz Deutschlands.
Wenn es aber zu konkreten Nutzungskonflikten vor Ort kommt, sind zum Teil erhebliche Akzeptanzprobleme und Belastungen des Investitionsklimas zu verzeichnen.
- Die Akzeptanzsicherung und die Konfliktbewältigung sind daher Daueraufgaben von Naturschutz und Landschaftspflege. Eine erste Voraussetzung hierfür ist es, dass die Natur in einer Weise thematisiert wird, die nicht vorrangig die Assoziation von Verboten weckt, sondern die Vorstellung von Reichtum und Vielfalt auslöst. Ich möchte da ausdrücklich auch auf den Thüringer Wald verweisen.
Kollege Kummer, ich hätte heute nicht darüber gesprochen, aber kam es nicht aus Ihrer Fraktion, dass wir die Naturparks abschaffen wollten im Rahmen dieser Gesetzgebung?
Das stimmt nicht? - dann war ich wahrscheinlich in einem anderen Ausschuss. Diese Ihre Überlegungen fanden bei uns kein Gehör; wir sind uns sicher, dass der Naturparkgedanke der richtige für das Land Thüringen ist.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben uns auch zu wenig mit den Ergebnissen der Konferenz von Rio befasst. Die Konferenz von Rio beschreibt uns in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die Wirtschaftlichkeit, soziale Aspekte und die Umweltaspekte gleichermaßen zu betrachten und die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Konferenz von Rio geht davon aus und das schreibt sie der Politik, uns Politikern, ins Stammbuch, dass in den Naturräumen auch noch Menschen leben wollen und können. Die gegenwärtige Situation im Naturschutz ist im Gegensatz zu den Beschreibungen eher dadurch gekennzeichnet, dass der hochgradig spezialisierte Expertendiskurs und das durchaus vorhandene Interesse in der breiten Öffentlichkeit häufig unvermittelt nebeneinander stehen. Es geht zum einen darum, der Gefahr entgegenzuwirken, dass der Naturschutz zu einer Angelegenheit von Wissenschaftlern, Experten, Verbänden und Behörden wird und für den Laien nicht mehr nachvollziehbar und kaum praktikabel ist. Zum anderen gilt es, der populistischen Gefahr entgegenzuwirken, das
heißt, der Gefahr, dass sich der Naturschutz mit wenigen plakativen Zielen einseitig orientiert und dass eine ganzheitliche Betrachtung oftmals völlig ignoriert wird. Diesen beiden Gefahren muss man entgegenwirken.
Oft läuft es doch im Naturschutz so: Große Theorien, große Worte und kleine Taten. Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden; Naturschutz ist und bleibt eine Sache im Herzen Thüringens und der Thüringer. Um die Durchsetzungsdefizite zu verringern und die Akzeptanz gegenüber dem Naturschutz zu verbessern, setzen wir in Thüringen auf weiche Strategien, zugegebenermaßen.
Diese auf Kooperation und Partnerschaft ausgerichteten Strategien stärken akzeptanzfördernde Maßnahmen, stärken eine Kooperation mit dem Nutzer bzw. das Bündnis mit dem Nutzer und mit den Akteuren, die in vielen Teilbereichen ähnliche Ziele verfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die CDU geht es darum, den Naturschutz zu sichern, und nicht darum, Verbände zufrieden zu stellen. Alle diese Aspekte führen letztlich zu dem Konzept des nutzungsintegrierten Naturschutzes, das nach meiner Ansicht die Zukunftsfähigkeit des Naturschutzes im Freistaat Thüringen sichert. Soweit die Naturschutzbehörde alleinige Genehmigungsbehörde ist, gilt eine Genehmigungsfiktion, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten über den Antrag entschieden worden ist. Das beschleunigt den Entscheidungsprozess. Die Interessenlagen in der Fläche sind nun einmal sehr differenziert. Der Hang, administrativ so viel wie möglich zu regeln und die Distanz zu eigenverantwortlichem Handeln klang bei den Beratungen im Umweltausschuss sehr deutlich an. Die Fraktionen der SPD und PDS verfolgen nach wie vor das administrative Handeln, den administrativen Naturschutz. Wir setzen mehr auf Eigenverantwortung, auf eigenverantwortliches Handeln. In diesem Sinne möchte ich auch gleich einmal auf die Änderungsanträge und die Beschlussempfehlungen eingehen. Wollen wir das wirklich, dass wir in dem Land Thüringen alle zwei Jahre über den Biotopverbund reden und in der Zwischenzeit vielleicht die Unterlagen im Panzerschrank liegen haben?
Meine Damen und Herren, schauen Sie doch einmal auf den Server der TLUG. Der Freistaat Thüringen geht sehr, sehr offen mit seinen Umweltdaten um. Wenn Sie in das Internet gehen, haben sie sofort zeitnah Hochwasserstände in Thüringen, Sie
haben sofort zeitnah die aktuelle Umweltbelastung im Lande Thüringen. So stelle ich mir das natürlich auch mit dem Biotopverbund vor. Es ist ganz einfach so, wir als CDU-Fraktion sagen, ja, mein Gott, warum denn alle zwei Jahre eine Berichterstattung. Nein, zeitnah in den Server einstellen, wir reden heute über ein Umweltinformationsgesetz und im Rahmen dieses Umweltinformationsgesetzes sollte man ständig aktuell über den Biotopverbund in dem Freistaat Thüringen Bescheid wissen. Das ist der Weg, den wir gehen.
Wir wollen nicht schon wieder so eine Administration, wie z.B. alle zwei Jahre berichten. Wir haben genug davon, dass Umweltdaten in Panzerschränken verschwinden und nur alle paar Jahre einmal auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch gleich noch auf den anderen Änderungsantrag eingehen, und zwar zur Gentechnik. Wir haben uns damit im Ausschuss beschäftigt und in dem Ausschuss - ich zitiere - wurde ganz eindeutig gesagt, man geht davon aus, dass sich an den bundesgesetzlichen Regelungen etwas ändern werde, weil die Gesetzgebung des Bundes zum Gentechnikgesetz noch nicht abgeschlossen ist. Warum bringen wir also diesen Antrag heute wieder auf die Tagesordnung? Ich kann es Ihnen sagen: Ganz einfach, um diesen heutigen Gesetzentwurf zu diffamieren.
Meine Damen und Herren, wir nutzen die landesrechtlichen und die landespolitischen Spielräume, weil wir wissen, dass die Spannungsfelder diskutiert und bewältigt werden müssen. Insgesamt ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung im Wesentlichen - davon war ich bisher der Meinung - Anerkennung gefunden hat.
Das gilt sowohl für die Parlamentarier als auch für die Verbände, die genügend Zeit für Anhörungen hatten. Ich möchte in diesem Rahmen noch einmal
meine Wertschätzung und Anerkennung für die im Naturschutz ehrenamtlich Tätigen zum Ausdruck bringen.
Auch im Gesetzentwurf der Landesregierung wird ausdrücklich die Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter gewürdigt. Ich will meine persönliche Meinung dazu aber nicht verschweigen. Wenn die Gesellschaft schon so weit ist, dass man das Ehrenamt per Gesetz regeln muss, dann, glaube ich, ist es nicht so gut um uns bestellt.
Ich möchte der Landtagsverwaltung danken, deren Hinweise und Anregungen doch sehr hilfreich waren. Sie waren zu fast 100 Prozent rechtförmlicher und nicht inhaltlicher Natur. Aufgrund des umfassenden und komplizierten Verfahrens haben wir die Verwaltung stark belastet. Für die außerordentliche Leistung möchte ich mich auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen bedanken.
Jetzt kommt es darauf an, das neue Naturschutzgesetz mit Leben zu erfüllen. Ich habe betont, dass der Gesetzestext die eine Seite ist, der Erfolg des Naturschutzgesetzes aber maßgeblich von der Anwendung der Bestimmungen abhängt. Vielen Dank für das konstruktive Mitarbeiten bei der Beratung dieses Gesetzes und ich wünsche uns ein erfolgreiches Umsetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Sie auffordern, in gemeinsamer Verantwortung die Chance zu nutzen, den Aufbau eines zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes in Thüringen zu unterstützen, um für unsere Region typische, besonders schöne und naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diesen Gebieten eine Glocke übergestülpt wird und damit die weitere wirtschaftliche, kulturelle und regionale Entwicklung unterbunden wird. Ich glaube auch, Naturschutzbeiräte werden in der Zukunft genauso wichtig sein wie bisher und ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen. Davon bin ich fest überzeugt. Ich danke für Ihr Zuhören. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Rose, was denken Sie, welches Vorbild wir der Bevölkerung sind in Sachen Zurkenntnisnahme und Wahrung von Gesetzen, wenn wir verpflichtet sind durch den Bundesgesetzgeber, bundesgesetzliche Regelungen, die für uns bindend sind, umzusetzen bis zum 1. Mai und dann aber sagen, wir gehen davon aus, der Bundesgesetzgeber überlegt sich das irgendwann noch einmal anders und deshalb warten wir bis dahin.
Wenn es dem Interesse dient, ein vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem die Leute arbeiten können und das sie akzeptieren, dann, glaube ich, ist das kein Problem, wenn man so etwas verspätet verabschiedet.
Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vorab möchte ich noch kurz etwas sagen zu den Naturparken, Frau Tasch. Naturparke wollte auch Herr Kummer, wollte die Linkspartei.PDS immer per Verordnung ausgewiesen haben. Das hat Herr Kummer auch dargestellt. Herr Kummer wollte eine andere Ansiedlung der Naturparke in der Landesplanung. Ich persönlich war immer dafür, dass die Naturparke naturschutzrechtlich behandelt werden. So einfach ist das nicht, wie Herr Rose das dargestellt hat.
Eine andere Sache wollte ich noch ansprechen, bevor ich zu dem Änderungsantrag komme, und zwar die Berichterstattung alle zwei Jahre. Herr Rose, es reicht nicht, es nur ins Internet zu stellen. Im Sinne einer Fortschrittskontrolle müssen wir auch die Möglichkeit haben festzustellen, wo wir jetzt sind, wie weit wir es in zwei Jahren geschafft haben usw. Im Internet steht es und unter Umständen bekommt man dann gesagt, na ja, was im Internet steht, sei einmal dahingestellt.
Jetzt möchte ich aber kurz etwas zu dem vorliegenden Änderungsantrag sagen. Mit diesem Änderungsantrag stellen wir die Konformität des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung von Rahmenbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Änderung des Naturschutzrechts mit dem Bundesnaturschutzgesetz her. Unser Änderungsantrag ist die wortwörtliche Übernahme des entsprechenden Textes des Bundesnaturschutzgesetzes. Im Bundesnaturschutzgesetz ist nämlich in § 34 a dargestellt, dass die Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, wenn die Anwendung geeignet ist, ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder ein europäisches Vogelschutzgebiet erheblich zu beeinträchtigen. Obwohl wir von der Linkspartei.PDS der Auffassung sind, dass dieser Paragraph nicht ausreichend ist, um die Arten in Schutzgebieten zu schützen, kommen wir als Landtag bei der Novelle unseres Naturschutzgesetzes jedoch nicht drum herum, wenigstens diesen Artikel, sozusagen einen Minimalanspruch, umzusetzen, das heißt, auch in unserem Naturschutzgesetz zu verankern. Nach Artikel 75 Abs. 3 des Grundgesetzes haben die Länder die Verpflichtung, Bundesgesetze umzusetzen. Die Frist für die Umsetzung des § 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes läuft im Frühjahr 2006 ab, nach Angaben der Landtagsverwaltung konkret am 1. Mai 2006. Im Ausschuss haben wir die Gentechnikproblematik und den § 34 a des Bundesnaturschutzgesetzes mehrmals diskutiert, wie der Ausschussvorsitzende schon angedeutet hat und auch Herr Rose schon gesagt hat. Da die Landesregierung keine Anstalten machte, sich um die Umsetzung zu kümmern, sondern das Thema auf die lange Bank schob und hoffte, dass durch den Regierungswechsel in Berlin sich die Anforderung in Luft auflösen würde, haben wir von der Linkspartei einen Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht. Diese Änderung hätte die Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura 2000-Gebieten unter Verbot gestellt und dieses Verbot auch auf eine Pufferzone von 300 Metern außerhalb der in Satz 1 genannten Gebiete ausgeweitet, sofern nicht durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung die Unbedenklichkeit sichergestellt worden wäre. Dieser Antrag, der eine klare, saubere Lösung für die Problematik im Gesetz ermöglicht hätte, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Im Ausschuss wurde mir gesagt, dass unser Antrag abgelehnt wurde, weil die Mehrheitsfraktion zu diesem Thema eine andere Meinung hätte. Okay, das entbindet uns im Plenum aber nicht davon, Bundesgesetz umzusetzen. Es wurde im Ausschuss auch immer dargestellt, dass möglicherweise durch die neue Bundesregierung die Gesetzeslage