Protocol of the Session on March 2, 2006

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Ich will es abschließend noch einmal kurz zusammenfassen. Man kann sagen, er hat jahrelang wenig getan. Das ist vorsichtig formuliert. Eigeninitiativen waren sehr überschaubar. Was mich am meisten ärgert, und die Fälle habe ich Ihnen eben geschildert, das Parlament wurde hintergangen und die Arbeit des Petitionsausschusses erschwert. Mit den letzten Episoden hat er sowohl dem Land Thüringen als auch dem Ministerpräsidenten selbst nichts Gutes getan. Ich finde schon, das sage ich ausdrück

lich im Namen meiner Fraktion, er hat die Zivilcourage einer Bürgerin missachtet und damit auch argumentativ in die Hände der rechten Szene gespielt.

(Unruhe bei der CDU)

Deswegen möchte ich auch Sie ganz persönlich, Herr Ministerpräsident Althaus, auffordern, die Abwahl des Amtsinhabers zu unterstützen, denn all das, was hier besprochen worden ist, als Bagatelle herunterzuspielen, glaube ich, würde insgesamt unserer Glaubwürdigkeit schaden. Wir hatten heute Morgen, finde ich, eine sehr gute Diskussion, was dieses Thema angeht, und wir haben uns auf einen guten Kompromiss geeinigt. Deswegen müsste man hier Konsequenzen ziehen.

Frau Abgeordnete, der Abgeordnete Heym möchte Ihnen gern eine Frage stellen.

Am Schluss.

Am Schluss bitte.

Ich finde, der Thüringer Landtag, die Thüringer Bürger haben etwas Besseres verdient und deswegen haben wir diesen Antrag auf Abberufung gestellt. Wir haben einen guten Petitionsausschuss, der eine gute Arbeit leistet, der von den Bürgern legitimiert ist, und wir wollen auch einen guten Bürgerbeauftragten. Das haben die Menschen hier, das hat Thüringen insgesamt verdient. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Herr Abgeordneter Heym, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.

Frau Kollegin Pelke, nachdem Sie einen Rundflug über die letzten Jahre der Arbeit des Bürgerbeauftragten gemacht haben, möchte ich Ihnen eine Frage stellen. Angenommen, der Ministerpräsident hätte, bevor diese Übernahme der Patenschaft in Rede stand, von den Aktivitäten dieser Mutter Kenntnis gehabt und hätte gesagt, weil die Mutter rechtsradikal aktiv ist, übernehmen wir die Patenschaft für dieses sechste jüngste Kind nicht,

(Zwischenruf Abg. Reimann, Die Links- partei.PDS: Er muss sich doch nicht un- bedingt mit der Mutter im Bild ablichten lassen in der Zeitung!)

hätten Sie dem dann zugestimmt oder hätten Sie der Landesregierung vorgeworfen, dass dort vielleicht Sippenhaft wieder eingeführt wird in diesem Land Thüringen?

(Beifall bei der CDU)

Wissen Sie, Kollege, diese Frage an sich ist schon eine Unverschämtheit,

(Unruhe bei der CDU)

weil ich mir ziemlich sicher bin, dass der Ministerpräsident im Wissen einer solchen Situation eine Entscheidung getroffen hätte, eine Entscheidung für das Kind, das hätte man aber auch dann vorher argumentativ deutlich machen können. Nur, in dem Fall geht es doch um etwas ganz anderes. Die Information, die der Bürgerbeauftragte hat, ist nicht zeitnah weitergegeben worden an den Ministerpräsidenten, so dass er überhaupt nicht die Möglichkeit hatte, über eine solche Situation nachzudenken.

(Beifall bei der SPD)

Das ist das Problem. Wenn Sie das zulassen wollen, dann haben wir ein anderes Verständnis von der Zusammenarbeit mit einem Bürgerbeauftragten, der gutes Geld dafür bekommt, dass er eine ordentliche Arbeit macht und dass er die Gremien, wozu er verpflichtet ist, richtig und zeitnah informiert. Ich denke, da gehört auch der Ministerpräsident gerade in einer solchen Situation mit dazu.

(Beifall bei der SPD)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Doch, der Abgeordnete Wehner für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegin Pelke, zunächst, Ihren Ausführungen gegen Ende, dass Sie eine gute Zusammenarbeit im Petitionsausschuss hier auch bestätigt haben, stimme ich ausdrücklich zu. Ich denke, Sie werden auch bestätigen, dass die Mitglieder der regierungstragenden Fraktion nicht dafür bekannt sind, Verwaltungshandeln, das nicht korrekt ist, zu schüt

zen, zu schonen, sondern wir sind eigentlich sogar dafür bekannt

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das habe ich doch gesagt.)

- lassen Sie mich doch erst einmal diesen Satz als Einleitung sagen -, dass wir auch kritisch mit Handlungen der durch die Landesregierung zu kontrollierenden und von uns zu kontrollierenden Verwaltung umgehen. In diesem Zusammenhang erfolgt in jeder Petitionsausschuss-Sitzung ein Bericht des Bürgerbeauftragten, in dem er dem Ausschuss darlegt, welche Fälle, welche besonderen Fälle ihm zugetragen wurden. Sie werden vielleicht auch zustimmen, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine ziemliche Deckungsgleichheit zwischen dem, was wir im Ausschuss zu behandeln haben, und dem, was ihm für Anliegen angetragen werden, festzustellen ist. Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass ich selten einen Menschen erlebt habe, der mit so viel Ruhe und Sorgfalt und mit so viel Übersicht Bürgeranliegen behandelt hat, wie das Dr. Wilsdorf tut. Ich stärke ihm hier auch ausdrücklich den Rücken.

(Beifall bei der CDU)

Wir alle wissen, dass der Umgang mit Petenten ein ausgesprochen sensibler Bereich ist, und nicht alle Anliegen, die da vorgetragen werden, kann man immer gleich an die große Glocke hängen, kann gleich Gesetzgebungsverfahren daraus machen - ein Vorgang übrigens, den ich überhaupt nicht verstehe, denn Gesetzgeber ist noch immer dieser Landtag, das sind wir, meine Damen und Herren. Da können Sie den Bürgerbeauftragten keinen Vorwurf daraus machen, dass beispielsweise, das hat die Frau Sedlacik gemacht, eine vietnamesische Familie abzuschieben ist. Wenn das bundesgesetzlich so geregelt ist, dann gilt dieses Gesetz auch für den Bürgerbeauftragten und er kann das nur so vermitteln. Und wenn in der Stadt Gera Schwarzbauten - ein nächstes Beispiel, das Sie genannt haben - festzustellen sind, da kann ich auch nur empfehlen, sich einfach an die gesetzlichen Regelungen zu halten und nicht dem Bürgerbeauftragten für sein Handeln Vorwürfe zu machen. Um es hier noch einmal ganz klar zu sagen, die Auswirkungen aus diesen Schwarzbauten erkennt man vielleicht erst dann, wenn es, wie das jüngst in meiner Heimatstadt passiert ist in zwei Fällen, zu Bränden kommt in solchen Gebieten, wo Leute illegal wohnen und in einem Fall sogar ein Todesfall festzustellen ist, der einfach deswegen auch auftrat, weil keine Feuerwehr und kein Rettungswesen pünktlich da sein konnte. Deswegen bitte ich auch, Bürgeranliegen, die dem Bürgerbeauftragten zur Bearbeitung inzwischen zugetragen wurden - und Sie finden hier vielleicht vier, fünf Einzelfälle, wo Sie Kritik

punkte haben -, da muss ich sagen, hat er ausgesprochen hervorragend gearbeitet. Denn die Petenten treten auch sehr häufig mit einer Unsachlichkeit, mit einer Aggressivität auf, das wissen Sie selbst, wo man in dem Handeln des Bürgerbeauftragten eigentlich eine gute Grundlage hat, dass er Vermittler zwischen beiden Positionen war. Über den konkreten Sachverhalt, Frau Pelke oder Sie, Frau Sedlacik, haben Sie ja gar nichts gesagt. Frau Pelke ist wenigstens zum Schluss noch darauf gekommen, da sollten Sie sich den Brief wirklich mal durchlesen. Hier gilt das, was Herr Heym mit seiner Frage schon angedeutet hat: Das Kind ist derjenige oder diejenige, die die Patenschaft empfängt, nicht die Mutter.

(Beifall bei der CDU)

Das Weitergeben von Informationen - da haben Sie einerseits gefordert, dass es nur über die Präsidentin zu erfolgen hat, und im nächsten Satz sagen Sie, er hätte ja mal zum Telefonhörer greifen können und hätte den Ministerpräsidenten anrufen können.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Das steht dem Bürgerbeauf- tragten doch frei.)

Dann machen Sie doch eine Diskussion über das Gesetz. Man kann doch auch noch darüber reden, ob man an dem Inhalt des Gesetzes etwas verändern will, aber das ist doch gar nicht Gegenstand dieses Antrags, den Sie hier haben. Das heißt, Sie haben über alles Mögliche geredet, aber gar nicht über diesen konkreten Antrag.

Ich will es hier noch einmal zusammenfassen: Ich persönlich schätze die Arbeit von Dr. Wilsdorf sehr und ich bin auch der Überzeugung, dass er seinen Job als Bürgerbeauftragter des Freistaats in der Vergangenheit gut erledigt hat und auch in der Zukunft weiterhin gut erledigen wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Redemeldung von der Frau Abgeordneten Tasch, CDU-Fraktion.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion der letzten Dreiviertelstunde hat mich doch sehr betroffen gemacht. Ich möchte jetzt hier auch nicht zum Inhalt sprechen. Doch eines, was mich sehr, sehr gestört hat, ist die Tatsache, dass hier suggeriert worden ist, wenn der Ministerpräsident im Vorfeld gewusst hätte, welche Gesinnung die Mutter hätte, hätte er möglicherweise anders reagieren können. Ich

für meine Person bin überzeugt, dass jedes Kind, das auf diese Welt kommt, ein Geschenk ist und dass wir vorurteilsfrei mit einem Kind umgehen müssen. Die Zeiten der Gesinnungsschnüffelei gegenüber Eltern sollten der Vergangenheit angehören und die Diskussion war gelinde gesagt widerlich.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine weitere Wortmeldung von der Abgeordneten Pelke, SPD-Fraktion.

Also, Frau Kollegin Tasch, Begrifflichkeiten wie „Gesinnungsschnüffelei“, ich nehme es jetzt einfach mal in meine Richtung an, will ich hier nicht stehen lassen. Das denjenigen zu unterstellen, die hier diskutiert haben, das ist widerlich.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Sie haben nicht verstanden, worum es hier geht. Man kann nicht jemanden in eine solche Situation hineinschicken, sondern man kann entsprechend handeln, wenn man es vorher weiß. Darum ging es. Wir haben hier über einen Antrag geredet, in dem es um die Abberufung geht. Ich habe aus unserer Sicht eine Zusammenfassung gegeben, wie wir die Arbeit des Bürgerbeauftragten einschätzen. Ich habe diesen Fall aus unserer Sicht geschildert und habe gesagt, dieses hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Ich bitte dann einfach, auch zuzuhören und solche Unverschämtheiten uns nicht zu unterstellen.

Frau Abgeordnete Pelke, der Abgeordnete Schwäblein - darf Ihnen keine Frage stellen. Ich sehe keine weiteren Redemeldungen mehr, so kommen wir nach Abschluss der Aussprache zur Entscheidung über den Antrag. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 1 des Bürgerbeauftragtengesetzes der Landtag über die Abberufung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, also mit 59 Stimmen, entscheidet. Die Abstimmung über den Antrag auf Abberufung hat frühestens zwei Wochen und spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags bei der Präsidentin zu erfolgen. Der Antrag der Fraktion der SPD wurde am 03.02.2006 eingereicht. Die Fristen sind damit gewahrt und ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksachennummer 4/1654 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen und die Zweidrittelmehrheit damit keinesfalls erreicht. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7. Ich schließe damit auch die heutige Plenarsitzung und verweise auf den Beginn des parlamentarischen Abends des Landesjagdverbandes und der Angel- und Fischereiverbände, beginnend etwa um 20.00 Uhr.

E n d e d e r S i t z u n g: 19.52 Uhr