Protocol of the Session on March 2, 2006

Dank des Erfolgs der Bürger in Bleicherode

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Hört doch auf, das darf doch nicht wahr sein!)

konnte diese Familie zurückkehren.

(Unruhe bei der CDU)

Ja, das war jetzt ein Aufmerksamkeitstest.

(Heiterkeit und Beifall bei der Linkspar- tei.PDS)

Ein weiteres Beispiel …

(Unruhe im Hause)

Gut, ich möchte Sie nicht langweilen, lassen wir es erst mal mit den Beispielen. Aber ich möchte auf den Punkt kommen, warum heute der Antrag hier gestellt wird: Jawohl, im Jahr 2006, und das war im letzten Monat, hat der Bürgerbeauftragte vertrauliche Daten einer abgewiesenen Petentin an Presse und alle Abgeordneten im Landtag weitergegeben.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Was denn für welche?)

(Unruhe bei der CDU)

Na, haben Sie den Brief nicht selber gelesen? Na gut, dann muss ich …

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Nein, das hat mit dem Flugblatt nichts zu tun.)

Nein, hat mit dem Flugblatt nichts zu tun. Aber, ich denke, die Abgeordnete Pelke wird zu diesem Vorfall, weil er auch in der Begründung beschrieben ist, schon noch eine Gegendarstellung zu der von Herrn Heym machen.

Also, insgesamt sagen wir, der Vorfall brachte das Fass zum Überlaufen. Wir wollen solch einen Bürgerbeauftragten nicht, der artige, unkritische Berichte jeden Monat vorbringt. Es ist eine Sammlung von Statistik, eine Sammlung von Fällen, wo fast in den größten Teilen immer auf die Rechtslage verwiesen wird. Wir möchten einen Bürgerbeauftragten, der auch mal auffällt mit eigenen Vorschlägen zu Gesetzesänderungen, und da gäbe es genügend Spielraum. Es gäbe genügend Themen wie Wasser, Abwasser, Straßen, Behördenkritiken oder Schulen, Bildung. Doch einmal, im Dezember 2005, sind Sie tat

sächlich aufgefallen, Herr Wilsdorf, mit einem eigenen Gesetzesvorschlag. Es ging darum, das haben wir aber auch nur von außen erfahren, dass Sie Vorschläge vorgelegt haben, wie Sie Ihre Position als Bürgerbeauftragter stärken wollen. Wir hatten so das Gefühl, dass die Stellung des Petitionsausschusses damit entwertet werden sollte. Ab heute, Herr Wilsdorf, stehen Sie zur Disposition.

(Unruhe bei der CDU)

Im Bewusstsein der Mehrheitsverhältnisse nehme ich an, dass Sie eine Gnadenfrist bekommen werden. Dies könnte als Niederlage der Opposition gewertet werden, aber dies ist es nicht, denn fortschrittliche Gedanken für ein neues Petitionsgesetz sind bereits auf den Weg gebracht, die Diskussion ist im Gang und öffentlich haben die Fraktionen bereits verkündet, dass der Petitionsausschuss die höchste Instanz der Behandlung von Anliegen der Bürger in Thüringen ist und bleibt. Dort sitzen zum Glück neun Bürgerbeauftragte, legitimiert von den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Thüringen. Also, Herr Wilsdorf, nehmen Sie Ihren Hut!

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die Fraktion der SPD hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Heym, von Ihnen hätte ich eigentlich ein bisschen mehr Sachkenntnis erwartet,

(Beifall bei der SPD)

weil Sie einer der neun Bürgerbeauftragten im Petitionsausschuss sind und wir dort sehr gut und intensiv zusammenarbeiten. Ich will mal ganz deutlich sagen, um auch ein bisschen Schärfe aus der Debatte herauszunehmen, wir haben diesen Antrag nicht gemacht, um einen Menschen fertig zu machen oder zu diskreditieren, sondern wir wollen über seine Arbeit reden. Wir sind mit dieser Arbeit nicht einverstanden und demzufolge wollen wir Konsequenzen ziehen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Deswegen haben wir diesen Antrag gestellt und so gehen wir auch und gingen wir bisher mit dem Bürgerbeauftragten als Person, als Mensch um. Aber es ist nun mal so, wie der Name schon sagt, der Bürgerbeauftragte ist beauftragt, etwas für die Bürger zu tun, sich um Bürgeranliegen zu kümmern. Das ist

der Job. Wenn der aus unserer Sicht nicht ordnungsgemäß erledigt wird, dann haben wir schon das Recht, darauf hinzuweisen und letztendlich Konsequenzen einzufordern. Deswegen sagen wir als Fraktion der SPD, dass der Bürgerbeauftragte, der nunmehr im sechsten und damit im letzten Jahr seiner Amtszeit tätig ist, schon in den ersten Jahren aus unserer Sicht nach dem Grundsatz gehandelt hat: Wer nichts macht, macht auch nichts falsch. Das war der Anfang. Mittlerweile ist es so, dass sich eine Reihe von Fehlern und Peinlichkeiten aneinanderreihen. Wenn man sich die Jahresberichte des Bürgerbeauftragten an den Landtag ansieht, so sind diese eigentlich - das muss man auch mal so deutlich sagen - von Bedeutungslosigkeit gekennzeichnet. Da gibt es einen Statistikteil, da gibt es einen Teil zusammengestellter Fälle, die aufzeigen sollen, wie der Bürgerbeauftragte tätig ist. Wir, die Fraktion der SPD, es ist schon darauf hingewiesen worden, hatten bereits bei dem Bericht des Bürgerbeauftragten vor Jahren angemahnt, dass es nicht reicht, eine Vielzahl von Einzelfällen als Bestätigung der Arbeit aufzuzeigen. Diese verschiedensten Fälle haben sich im Übrigen auch oftmals auf die kommunale Ebene konzentriert und die Landesbehörden außen vor gelassen. Eigentlich ist die Kontrolle der Landesbehörden die Aufgabe des Bürgerbeauftragten. Weil wir eben der Auffassung sind, dass der Bürgerbeauftragte im Interesse der Bürger handeln soll und deshalb behördlichen Unfug und mangelhafte Dienstleistungen einschließlich der Landesbehörden offen benennen soll, haben wir bereits damals Offenheit und Verbesserungsvorschläge angemahnt. Es ist seinerzeit nicht gewollt gewesen - auch da mag sich vielleicht der Betroffene auf den Schlips getreten gefühlt haben, aber letztendlich ging es darum, wenn Sie sich noch recht entsinnen -, seine Kompetenzen zu erweitern. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dieses Amt dient nicht zur Bagatellisierung und Beschwichtigung, sondern verlangt Klartext im Interesse der Bürger, das der Bürgerbeauftragte äußern muss.

(Beifall bei der SPD)

Dazu ist der Amtsinhaber seit Jahren nicht in der Lage gewesen oder nicht gewillt, Kollegin Sedlacik hat eben schon darauf hingewiesen. Es geht ja nicht nur darum zu sagen, es gibt hier Eingaben, es gibt Probleme, ich kann an der Sachlage nichts ändern; nein, die Konsequenzen hieraus muss doch ein Bürgerbeauftragter auch politisch begreifen und muss resultierend aus dem, was ihm vorgelegt wird, Ideen haben, Überlegungen haben, wie etwas verändert werden könnte, auch in einem Gesetzgebungsverfahren, und das an die richtige Stelle bringen. Die Beispiele sind genannt worden - bei der Abwasserproblematik, wie viele Petitionen, wie viele Eingaben hat es gegeben an den Bürgerbeauftragten, auch an den Petitionsausschuss. Das sind Dinge, bei denen

der Bürgerbeauftragte aus unserer Sicht seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Abwasserbescheide - damals in Höhe von 40.000 bis 50.000 € - waren keine Seltenheit und die Bürger haben sich in ihrer Verzweiflung, in ihrer persönlich schwierigen Situation an den Bürgerbeauftragten gewandt. Manche Bescheide waren existenzbedrohend. Der Unmut im Land war nicht mehr zu überhören. Alle haben wir uns dazu geäußert, nur einer nicht, der Bürgerbeauftragte, der eigentlich dafür Verantwortung trägt.

Es ist nicht einfach nur so, den Recht Suchenden und den Hilfe Suchenden mitzuteilen, was nach Rechtslage nicht verändert werden kann. Diese Probleme haben wir im Petitionsausschuss sicherlich auch. Ich hatte mich diesbezüglich schon mal nach der Berichterstattung aus dem Petitionsausschuss geäußert. Aber letztendlich ist es die Verpflichtung eines Bürgerbeauftragten, aus Bürgerunmut Konsequenzen zu ziehen und Veränderungen herbeizuführen und nicht einfach nur zu sagen, Haken dran, können wir nichts machen.

Ich will auch das noch mal sagen, bezogen auf dieses, was Abwasserbescheide und andere Dinge angeht, können wir uns auch erinnern an viele Demonstrationen vor dem Landtag. Einer hatte sich gerade auch bei diesen Demonstrationen nicht genötigt gefühlt, im Rahmen der Demonstration Kontakt mit den Bürgern aufzunehmen, das war unser Bürgerbeauftragter. Er hat entsprechend § 1 Abs. 1 des Bürgerbeauftragtengesetzes das ausdrückliche Recht auch zur Eigeninitiative. Die haben wir an diesem Punkt eingefordert. Das sind strukturelle Probleme in der Zusammenarbeit mit ihm, weil aus unserer Sicht man sich offenkundig Konflikte mit der Landesregierung nicht einhandeln will. Mit einem solchen Verhalten verspielt ein Bürgerbeauftragter das Vertrauen bei den betroffenen Bürgern.

Wir haben es seinerzeit kritisiert und eigentlich auch erwartet, dass zu einem bestimmten Punkt der Bürgerbeauftragte selber die Konsequenzen zieht, aber auch das war möglicherweise nicht gewollt. Jetzt könnte man bösartigerweise sagen, das hat auch was mit der B-6-Besoldung zu tun, aber das will ich jetzt gar nicht diskutieren. Aber für welche Leistungen der Bürgerbeauftragte in der gegenwärtigen Besetzung eine derartige Besoldung erhält, bleibt trotzdem und bei dem, was wir im Moment diskutieren, ein nicht zu rechtfertigendes Geheimnis. Offenbar allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, war auch die Landesregierung über die Art und Weise der Amtsführung langsam erschrocken. Die Staatskanzlei hat im Oktober 2004 einen Bericht über seine Tätigkeit angefordert. Der Ministerpräsident/der CDU-Landesvorsitzende wollte einen Bericht, was ich für vernünftig halte. Man muss sich ja mal darüber informieren, was an Arbeit getan wird.

Der Bericht wurde angefertigt ungeachtet dessen, dass weder die Staatskanzlei noch die CDU der Vorgesetzte ist, sondern nach § 13 Abs. 1 des Bürgerbeauftragtengesetzes die Präsidentin des Landtags dieses hätte in Auftrag geben müssen. In diesem Bericht, dessen Existenz der Bürgerbeauftragte dann auch im Nachgang zugegeben hat, wurde auch schnell ein Schuldiger gefunden: Das Bürgerbeauftragtengesetz ist für das Versagen oder für ineffiziente Tätigkeit verantwortlich, nicht der Bürgerbeauftragte selber. Er hat dann seinerzeit auch noch begründet - Sie werden sich entsinnen können, Herr Heym -, dass auch die Zusammenarbeit zwischen Bürgerbeauftragten und Petitionsausschuss nicht klar definiert sei und deswegen die Arbeit, seine Arbeit, die des Bürgerbeauftragten, ineffektiv wäre, er brauche vielmehr Rechte. Jetzt ging es also auf einmal um die Rechte, die man ihm ja auch vorher zubilligen wollte, und er hatte auch ziemlich deutlich mitgeteilt, dass eigentlich der Petitionsausschuss wiederum der schwächere Teil von beiden sei, und aus seiner Sicht könne man diese Arbeit auch gleich mitmachen. Sie werden sich an diese schwierigen Diskussionen noch erinnern.

Ich will das noch mal im Klartext sagen, worum es hier geht: Das ist nicht einfach so, dass hier einer sagt, mein Gott, da hat jemand seine Kompetenzen überschritten oder da hat der möglicherweise eine Kritik geäußert. Nein, derjenige, der seine bisherigen Rechte bis dato nicht einmal ausgeschöpft hat, fordert mehr Rechte, damit dann alles besser wird. Das wird einem dann doch schon ein bisschen komisch. Aber es wird ja alles noch besser. Der Bericht landet natürlich ausschließlich bei der Staatskanzlei und damit beim Ministerpräsidenten und dem CDU-Landesvorsitzenden. Nach § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags verkehrt der Landtag eigentlich ausschließlich über die Präsidentin des Landtags mit der Landesregierung. Auch das dürfte allen Kollegen hier bekannt sein. Man muss es sich überlegen, an diesem Punkt ist das nicht einfach mal so ein Verweis, da hat sich jemand mal über irgendwelche Grundlagen hinweggesetzt, nein, der Bürgerbeauftragte, der die Korrektheit der Vorgehensweise von Behörden überwachen soll, der braucht sich natürlich an solche Vorschriften nicht zu halten - auch ein bisschen peinlich. Auch dem Petitionsausschuss, dem er ja monatlich Bericht zu erstatten hat, teilt er nichts mit. Im Jahresbericht von 2004 an den Landtag keine Rede von dem Schreiben, im Gegenteil, die Welt ist noch in Ordnung. Es ist von gestiegenen Petentenzahlen die Rede. Die Arbeit des Bürgerbeauftragten ist ein voller Erfolg. Sie werden sich entsinnen, eben habe ich darauf hingewiesen, dass der Bürgerbeauftragte in dem Bericht allerdings selber seine Arbeit als ineffizient bezeichnet hat. Nun stelle ich doch einmal die Frage: Was stimmt hier eigentlich oder wie schätzt er sich und seine Arbeit

denn eigentlich selber ein?

(Beifall bei der SPD)

An dieser Stelle will ich noch ein Wort sagen zum Vorschlag der Änderung des Bürgerbeauftragtengesetzes und zur - ich sage es einfach so - Entmachtung des Petitionsausschusses, das ja rein zufällig gerade jetzt zum Thema gemacht wird. Es ist auch ganz zufällig ein Linck-Wilsdorf-Papier oder wie auch immer und ich sage das hier auch einmal ausdrücklich im Interesse der Mitglieder des Petitionsausschusses. Dann in der Öffentlichkeit auch noch so zu tun, als hätten wir vom Petitionsausschuss uns gegenüber den Studenten, die einen Auftrag bekommen haben, negativ geäußert, das ist eine Unverschämtheit. Das haben wir nicht getan.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir alle im Petitionsausschuss haben gesagt, dass wir sehr wohl zufrieden damit sind, dass sich Studenten eines solchen Themas annehmen und sich Gedanken darüber machen. Das Schlimme an dem Punkt ist aber, und das wussten die Studenten sicherlich nicht, dass Sie als Bürgerbeauftragter mit einer ganz besonderen Zielsetzung in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Linck die Studenten benutzt haben. Und das macht die Sache unschön im Interesse der Studenten, die sich damit Arbeit gemacht haben, und das macht die Sache unschön für den Petitionsausschuss, der, wie hier schon gesagt worden ist, das höchste Gremium ist, was die Situation von Bürgeranliegen angeht.

Nun kann man darüber streiten und wir haben auch immer den Bürgerbeauftragten gewollt als SPD-Fraktion, gar keine Frage, wir hatten damals auch Personalvorschläge gemacht, es gab ja auch Personalvorschläge damals noch von Bernhard Vogel. Das waren andere Namen als die Person, für die man sich dann später entschieden hat. Jede Position hat ihre Vorteile. Der Bürgerbeauftragte hat einen großen Vorteil, dass er noch ein Stückchen schneller und direkter handeln kann, wenn er mit einem Bürgeranliegen konfrontiert wird. Wir als Parlamentsabgeordnete haben uns natürlich an Sitzungsrhythmen zu halten und an Informationen. Im Übrigen will ich an diesem Punkt noch mal sagen, woran man auch sehen kann, wie Verwaltung sehr gut funktioniert: Ich halte die Arbeitsweise des Petitionsausschusses, das ist ausdrücklich ein Dank an die Vorsitzende und an die Kollegen und auch die Unterstützung der Verwaltung, für eine sehr gute und so muss es sein, wenn man sich um Bürgeranliegen kümmert. Das nur mal nebenbei.

(Beifall bei der SPD)

Also beide haben ihre Daseinsberechtigung, der Bürgerbeauftragte auf der einen Seite, der Petitionsausschuss auf der anderen Seite, aber dann muss es auch von beiden Seiten gewollt sein, dann muss man Interesse daran haben, sich um Bürgerinteressen zu kümmern.

Nun zurück noch mal zu dem, was dann letztendlich - Sie haben es formuliert - das Fass zum Überlaufen gebracht hat, und zwar aus unserer Sichtweise: Da begibt sich eine Frau als Mitglied einer Bürgerinitiative zu dem Bürgerbeauftragten und trägt vor, dem Ministerpräsidenten sei wohl ein Missgeschick geschehen. Er habe wie üblich bei einem sechsten Kind die Patenschaft übernommen und das Bild mit Ministerpräsident und Mutter des Kindes sei groß in der Zeitung gewesen; nun aber sei diese Kindesmutter eine im Dorf bekannte rechtsextrem aktive Frau und es könne doch nicht sein, dass der Ministerpräsident sich gemeinsam mit ihr in der Öffentlichkeit präsentiere. Deshalb möge der Bürgerbeauftragte dem Ministerpräsidenten mitteilen, worum es sich hier handele, damit der Ministerpräsident entsprechend reagieren kann. Im Übrigen habe ich überhaupt nicht verstanden, warum Sie sich darüber so aufregen. Also das, was wir hier kritisieren, ist eigentlich auch eine Schutzmaßnahme für den Ministerpräsidenten. So kann man doch nicht einen Ministerpräsidenten des Landes ins Messer laufen lassen, wenn man sich nicht um solche Anliegen kümmert und sie nicht weitergibt.

(Unruhe bei der CDU)

Genau das hätte ich nämlich vom Bürgerbeauftragten in einer solchen Situation erwartet. Er hätte zum Beispiel sagen können, das ist ja hervorragend, welches Engagement Sie hier zeigen, ein Engagement gegen Rechts, Zivilcourage, was wir vorhin an einem anderen Punkt eingefordert haben. Dass das alles auch dann noch zu überprüfen ist, ist ja klar, und nachzufragen und zu klären ist, aber das ist ja sein Job. Aber zunächst muss ich doch einmal diese Zivilcourage und dieses Engagement der Bürgerin ernst nehmen, die sich auf den Weg nach Erfurt gemacht hat, um auf eine solche Situation aufmerksam zu machen. Man hätte zum Hörer greifen können. Man hätte die Staatskanzlei direkt informieren können. Der Ministerpräsident hätte dann selbst die Möglichkeit gehabt, dieses überprüfen zu lassen und zu schauen,

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Ich denke, ihr verkehrt mit der Landesregie- rung nur über die Präsidentin?)

in welcher Form man dieses Problem wieder auf die Reihe bekommt. Nichts ist passiert, nichts. Man gibt diese Informationen nicht zeitnah weiter. Man lässt lieber die Finger davon und es gibt einen höf

lichen Rauswurf der Frau, die auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat. Das ist das Ergebnis. Dass eine solche Bürgerin natürlich wegen dieses Desinteresses frustriert ist und sich dann nicht selbst, was ja die Empfehlung war, an den Ministerpräsidenten wendet, was ja auch für eine Bürgerin etwas schwieriger ist als für den Bürgerbeauftragten, und es dann notwendigerweise im Nachgang von der Presse öffentlich aufgeklärt wird, das halte ich schon für ein Problem. Denn dieser Fall hat ja dann, auch das wissen Sie, bundesweites Interesse erreicht - leider Gottes. Dass da in irgendeiner Form eine vernünftige Konsequenz oder eine Antwort des Bürgerbeauftragten kommt - nein. Stattdessen geht er in die Gegenoffensive, schreibt einen Brief an alle Abgeordneten des Thüringer Landtags, um die Dinge aus seiner Sicht zu schildern. Mir fällt das schwer, auch wenn Sie das anders sehen, Herr Heym. Mir fällt das schwer, denn ich finde, er hat falsch gehandelt an dem Punkt, eindeutig falsch gehandelt. Hier ist entsprechend eine Konsequenz zu ziehen und wenn er es nicht selbst macht, dann fordern wir hier diese Konsequenz ein. Was mich betroffen macht, ist, dass, wenn man einen solchen Brief schreibt - Sie können jetzt darüber philosophieren, was tatsächlich dringestanden hat

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Ja, was denn?)

und was waren Aspekte, die unter dem Verschwiegenheitsaspekt zu berücksichtigen sind - er trotz alledem, Herr Heym, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, und nach § 8 des Bürgerbeauftragtengesetzes hat er eigentlich das Einverständnis der Petentin einzuholen, wenn er über diese Dinge berichtet. Wissen Sie, gerade bei einem solchen Fall, der eine gewisse Öffentlichkeit hat und wo solche Schreiben dann in Umlauf gebracht werden, braucht man nicht viel, um eins und eins zusammenzuzählen, und dann ist natürlich der Aspekt des Datenschutzes und der Verschwiegenheit nicht mehr gegeben. Ich glaube, das war der Punkt, an dem man ehrlichen Herzens sagen muss, so kann und darf ein Bürgerbeauftragter nicht handeln und deswegen muss er abberufen werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)