Protocol of the Session on December 8, 2005

„Vom Kind her denken“ heißt auch und gerade für den Aufbau der Familieninfrastruktur, dass es nicht gerade günstig ist, wenn nach dem Windhundrennen die Kommune auf die 4,5 Mio. €, die zurzeit im Landeshaushalt stehen, Zugriff hat, dass es von einer, sagen wir mal, Landesbürokratie entschieden wird, wer bekommt was, sondern dass es bei den Kommunen entschieden werden muss. Deswegen zahlen wir eine Investitionspauschale von 1.000 € pro Kind; ich halte das für das gerechtere System. Im Übrigen, die Mittel werden damit vervierfacht zu dem, was ursprünglich in diesem Bereich zur Verfügung stand.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vom Kind her denken, gerade auch bei dem Thema, bei den Kindern, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, hier haben wir in der Tat eine Umstellung zu Gunsten der Kinder vorgenommen. Denn wir sind der Meinung, dass es die Pflicht ist, den individuellen Förderbedarf bei behinderten Kindern oder von Behinderung bedrohten Kindern vorher festzustellen. Das ist in einem Verfahren nach SGB IX möglich. Erst dann ist die Entscheidung zu fällen, ist es ein Fall für die Eingliederungshilfe, ist das ein Kind, das in der integrativen Einrichtung, in einer integrativen Gruppe oder in einer Regeleinrichtung betreut werden kann. Deswegen zitiere ich hier ausdrücklich noch einmal den § 7: „Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzierung des Angebots zusammenarbeiten.“ Das kann am Ende natürlich auch bedeuten, dass der Träger der Sozialhilfe einen Vertrag mit den Regeleinrichtungen schließen kann. Aber das ist nicht eine Frage der Entfernung vom Ort, sondern es ist eine Frage von dem individuellen Förderbedarf, der vorher zweifelsfrei festgestellt werden muss.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ehrlich-Strathausen, SPD: Das hatten wir doch vorher auch schon.)

Nein, das war nicht so, Frau Ehrlich-Strathausen, wir hatten kein geregeltes System in der Eingliederungshilfe. Für Kinder, die nicht Eingliederungsfälle sind, also maximal einen erhöhten Förderbedarf haben, dazu zahlt das Land eben noch einmal zusätz

lich eine Pauschale von 0,6 Prozent der betroffenen Kinder bis 2 Jahre, von 2,25 Prozent der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren und 4,5 Prozent der Kinder zwischen 3 und 6,5 Jahren.

Ich möchte noch auf eine weitere Frage eingehen, Herr Matschie, Sie haben sie ja auch noch einmal aufgeworfen, das ist die Frage der Erhöhung der Elternbeiträge. Ich war vor kurzem einmal in einer Veranstaltung in Bad Berka. Sie war öffentlich, deswegen kann ich daraus auch hier zitieren, sie wurde ja auch von einer bekannten Thüringer Tageszeitung moderiert. Dort hat sich der Landrat vernehmen lassen, nach dem Dreisatz gilt - im Übrigen haben wir in der DDR nie vom Dreisatz gesprochen, wir haben viel wissenschaftlicher von den Proportionen gesprochen, von direkter und indirekter Proportionalität, nur einmal so viel, das kommt aus dem Westen. Er hat gesagt: Nach dem Dreisatz würden, wenn wir 40 Mio. € aus dem System nehmen, auf der anderen Seite natürlich andere belastet werden müssen. Erstens stimmt es nicht, dass 40 Mio. € aus dem System genommen werden, es ist eine Mischkalkulation, die auch davon ausgeht, dass ein großer Anteil über die Eingliederungshilfe zukünftig in das System einfließen wird, das ist bei Ihren Berechnungen bisher übrigens überall ausgeblendet worden. Wenn wir schon von direkter oder indirekter Proportionalität sprechen, dann, meine ich, ist die Frage doch erlaubt: Warum soll, wenn vor drei Jahren 120 Mio. € Zuschuss vom Land zu einem bestimmten Elternbeitrag geführt hat, dann nach weiteren drei oder vier Jahren wiederum ein Betrag von 120 Mio. € Zuschuss zu elternerhöhenden Beiträgen führen? Das ist eine „direkte Proportionalität“! Wenn es damals bei den 120 Mio. € nicht zu einer Elternbeitragserhöhung geführt hat, dann kann es außer der Inflationsrate, die ja überall Bestandteil der Kalkulation sein muss, nicht zu einer solch exorbitanten Erhöhung der Zuschüsse in drei Jahren bei wiederum 120 Mio. € kommen. Ich sage das eindeutig, wenn irgendjemand als Träger oder als Kommune sich als Trittbrettfahrer eigentlich schon lange vorbereitet hat auf eine Erhöhung und jetzt das schnell noch unterbringen möchte, dann ist das Betrug. Wir haben im Gesetz verankert, dass dieses nicht möglich sein darf. Und wer es dennoch tut, dann kann ich die Eltern nur dazu aufrufen, lassen Sie sich die Kalkulationen der Einrichtungen zeigen.

(Beifall bei der CDU)

Auch das haben wir gesetzlich nunmehr verankert, dass die Eltern die Kalkulation der Einrichtung durchchecken können, sie sollten das überprüfen. Und natürlich wird ein Kindergarten, der heute 650 € Kosten hat, bei der Kalkulation Schwierigkeiten haben. Er wird sich in Zukunft Gedanken machen müssen, wie er effizienter arbeiten wird. Aber dass das Land eine

solche Disparität ausgleichen soll, das halte ich nicht für sachgerecht. Eltern werden sich eben in Zukunft überlegen - und das ist auch das ausdrückliche Wunsch- und Wahlrecht der Eltern -, ob sie noch in einer solchen Einrichtung ihr Kind unterbringen wollen. Sie können es in einer anderen Einrichtung unterbringen, das gehört auch zur Stärkung der Elternkompetenz. Wenn ich gerade bei der Stärkung der Elternkompetenz bin: Wir haben noch weitere Elemente eingebaut, die Elternverantwortung stärkt, nämlich auch den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auf zwei Jahre zu senken. Das gehört zur Stärkung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf und stärkt im Endeffekt auch die Eltern. Es wird natürlich auch einen Wettbewerb geben. Ich sage ausdrücklich, dieser Wettbewerb wird nicht zulasten der Kinder, sondern wird zugunsten der Kinder ausgehen.

(Beifall bei der CDU)

Ich will das an einem Beispiel erläutern. Als 1995 offenbar geworden ist, dass die Kinderzahl sich halbiert und dass wir einen Rückgang der Kinder in den Schulen zu verzeichnen haben, haben sich plötzlich die Schulen Gedanken gemacht, was können wir noch den Kindern anbieten, welche Leistungen zeichnen uns aus gegenüber der Nachbarschule. Und so habe ich bei mir im Wahlkreis in Nordhausen plötzlich eine Europaschule vorgefunden. Ich habe eine Umweltschule vorgefunden und ich habe eine Sportschule vorgefunden und ich kenne in anderen Kreisen welche, die sich z.B. zu einem Kneipp'schen Konzept verständigt haben. Alle machen sich plötzlich Gedanken, was kann ich noch anbieten, damit ich in diesem Wettbewerb auch Bestand haben kann. Plötzlich, unter Druck, reagieren auch die Betroffenen. Dieser gleiche Mechanismus wird natürlich einsetzen mit dem Wahlrecht der Eltern bei den Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten müssen sich in Zukunft auch zu diesem Thema Gedanken machen. Ich zitiere hier ausdrücklich noch mal aus dem Gutachten von Prof. Habisch, der nämlich in seinem Gutachten sagt: „Das bisherige System der Kindertagesstättenfinanzierung als pauschale Subventionierung der Personalkosten jeder anerkannten Einrichtung schränkte den Freiheitsraum der Akteure im System sehr stark ein. Die Einrichtungen empfingen ihr Geld vom Staat und waren ihm gegenüber reine Empfänger von Anweisungen und Auflagen. Steuerungskompetenzen liegen in einem solchen System ausschließlich im Ministerium bzw. in der politischen Führung.“ Das ist gerade nicht unser Ziel. Ich zitiere weiterhin aus dem Gutachten: „Neue Anforderungen stellt der eingeschlagene Weg schließlich auch an die Eltern. Sie müssen eine Konsumentensouveränität entwickeln, die sich auf die stellvertretende Wahrnehmung der Interessen ihrer Kinder richtet.“

Herr Matschie, ich sehe die Sorgen auch und die Befürchtung, dass es Eltern gibt, die nun den ihnen direkt zufließenden Geldbetrag eher für Konsumausgaben nutzen werden als für eine qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Kinder. Es bleibt die Aufgabe der Jugendämter als Aufsichtsbehörde, diese Situation auch aufmerksam zu beobachten. Wir haben hier Vorkehrungen im Gesetz getroffen. Ich darf an dieser Stelle, Herr Matschie, noch einmal auf das Wort unserer nunmehr gemeinsamen Kanzlerin Frau Merkel zurückkommen. Sie sagte

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wieso gemeinsam?)

- ja, ja, in einer gemeinsamen, auch wenn Ihnen das nicht passt, Frau Becker - in der großen Koalition in Berlin in ihrer Rede, indem sie Willy Brandt zitiert hat: „Mehr Mut zur Demokratie wagen“ hat sie ergänzt mit dem Spruch „Mehr Mut zur Freiheit wagen“. Wir wollen eben nicht den vormundschaftlichen Staat rufen, weil es einige gibt, die nicht fähig sind, mit dieser Freiheit umzugehen. Richtiger ist, wir wollen gerade diese auch befähigen zur Freiheit, indem wir nämlich die Elternkompetenz stärken. Es ist ein Irrglaube, dass die Kindertagesstätten besser erziehen könnten als Eltern.

(Beifall bei der CDU)

Es ist so, was Eltern nicht grundgelegt haben, können Kindertagesstätten und Schulen späterhin nicht nachholen. Das Umgekehrte ist richtig: Damit Schule und Kindertagesstätte funktioniert, sind sie auf die Vorleistungen der Eltern angewiesen. Deswegen ist eine ganz starke Komponente in diesem Gesetz: die Elternkompetenz stärken. Und ich will nur die Stichworte aufrufen: die Stiftung Elternakademie, die Wahlfreiheit, aber auch der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab zwei Jahren. Übrigens, Frau Pelke, die Stiftung ist natürlich mit ausreichend Stammkapital ausgerüstet. Das ist ja gerade der Sinn der Sache, nämlich mit 34 Mio. €, genau diese Mittel bereitzustellen, die wir ansonsten im Haushalt immer dem Haushaltsvorbehalt unterstellen müssten. Die Stiftung dient gerade dazu, diesen Haushaltsvorbehalt nicht mehr aufmachen zu müssen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Matschie, das hat nichts mit Untreue zu tun, weil ich vorhin Ihren Zwischenruf gehört habe: „Das ist Veruntreuung von Steuergeldern.“ Nur die Stiftung ermöglicht es, dass andere zustiften können. In einem Landeshaushalt werden Sie keine Bereitschaft finden für Zustiftungen, aber in einer Stiftung werden Sie genau das ermöglichen. Das ist nämlich auch eine rechtliche Frage. Frau Pelke, weil Sie so ganz dezidiert hingewiesen haben auf das Abstimm

verhalten der Kollegen der CDU. Ich sage Ihnen ganz eindeutig: Wer diesem Gesetz nicht zustimmt, der stimmt gegen den Rechtsanspruch der Kindertagesstättenbenutzung ab zwei Jahre und damit gegen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

(Beifall bei der CDU)

Wer diesem Gesetz nicht zustimmt, stimmt gegen die bessere Wiedereinstellbarkeit von Eltern im öffentlichen Dienst. Auch das ist in diesem Gesetz grundgelegt. Wer diesem Gesetz nicht zustimmt, stimmt gegen das Erziehungsgeld, das für uns als Erziehungsarbeit, als Leistung für die Gesellschaft eben wichtig ist.

(Beifall bei der CDU)

Und er stimmt auch gegen die Infrastrukturpauschale, die einer Vervierfachung der Investitionsmittel entspricht für die Kommunen, und er stimmt gegen die gerechte Verteilung der Mittel als kindbezogene Leistung. Er stimmt gegen die gesetzliche Normierung zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Frau Wolf, in Ihre Richtung schaue ich gerade, Thüringen ist das einzige Land,

(Zwischenruf Abg. Wolf, Die Linkspar- tei.PDS: Aber was haben denn die Frauen davon?)

das solch eine rechtliche Normierung überhaupt vornimmt. Seien Sie doch froh, dass wir das in dieses Gesetz einbringen. Ich erinnere Sie bei der nächsten Debatte im Gleichstellungsausschuss, dass Sie an dieser Stelle nicht mitstimmen wollten. Und ich sage ausdrücklich: Wer diesem Gesetz nicht zustimmt, stimmt auch gegen die Sicherung der Gewaltschutzpolitik dieses Landes im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes

(Zwischenruf Abg. Wolf, Die Linkspar- tei.PDS: Deshalb kürzen Sie auch fast 50 Prozent. Das ist zynisch.)

und auch im Bereich der häuslichen Gewalt, denn auch das ist ein Artikel in dieser Familienoffensive. Und last, but not least, wer diesem Gesetz nicht zustimmt, stimmt auch gegen die Unterstützung der Frauen in besonderen Situationen der Schwangerschaft. Übrigens, Frau Pelke, auch das wird zu thematisieren sein draußen vor den Wählern! Sie hatten vorhin so nebenbei gesagt, der Landesfamilientag wäre doch nur eine Wahlkampfveranstaltung. Der nächste Landesfamilientag ist für September 2006 vorgesehen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Kein Land in Deutschland - das hatte Frau Lieberknecht noch mal ausdrücklich gesagt - finanziert auch nach der Gesetzesnovelle in die Kindertagesstätten so viel wie Thüringen. Deswegen behaupte ich noch einmal, dieses Gesetz ist kein Sammelsurium, wie ich es vor kurzem hörte, von isolierten Einzelmaßnahmen, sondern es ist ein integriertes, konsistentes Zielsystem, das seinesgleichen in Deutschland in dieser kompakten Form sucht. Ich zitiere am Schluss noch einmal Prof. Habisch: „Die Thüringer Familienoffensive hat gute Chancen, zum Vorläufer einer ganzen Welle ähnlicher Reformbemühungen in Deutschland zu werden.“ Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, Sie hatten die Anfrage durch Frau Abgeordnete Thierbach gestattet.

(Zuruf Abg. Thierbach, Die Linkspar- tei.PDS: Keine Frage mehr.)

Frau Thierbach hat keine Frage mehr. Frau Dr. Scheringer-Wright geht jetzt zum Mikrofon und möchte eine Frage stellen. Gestatten Sie das, Herr Minister? Dann darf ich Sie noch einmal ans Rednerpult bitten.

Die katholische Kindergartenstätte in Hohengandern hat bislang Kinder ab 15 Monaten angenommen. Seit diesem Herbst können die Eltern ihre Kinder erst ab zwei dorthin geben. Wie erklären Sie sich das? Ist das ein vorauseilender Gehorsam?

Das kann ich mir nicht erklären, denn es ist gesetzlich nicht abgedeckt.

Frau Thierbach, Sie wollen keine Frage stellen, Sie haben jetzt eine Redemeldung abgegeben. Dann ist aber der Abgeordnete Matschie von der SPD-Fraktion vor Ihnen dran, der hat das eher schon getan.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen. Herr Minister, Sie haben eben am Schluss Ihrer Rede sehr zugespitzt und plakativ gesagt, wer heute gegen dieses Gesetz stimme, stimme gegen jede Menge guter Leistungen, die Sie für die Familien jetzt brin

gen. In der Debatte haben die CDU-Redner deutlich gemacht, dass das ganze Vorhaben ausführlich diskutiert worden sei.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Ist es doch auch.)

Und wenn ich jetzt beides mal zusammentue, gibt es trotzdem folgendes Bild: Es wird nicht nur im Hause Abgeordnete geben, die gegen das Gesetz stimmen, sondern alle, auch wirklich alle, die sich in der Öffentlichkeit dazu geäußert haben, lehnen dieses Gesetz ab. Ich frage Sie: Gibt Ihnen das nicht wenigstens ein bisschen zu denken?

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das hat nach meiner Überzeugung etwas damit zu tun, dass Sie zwar auf der einen Seite hehre Ansprüche formulieren, von denen ich viele unterschreiben könnte, dass Sie auf der einen Seite theoretische Positionen aufbauen, von denen ich auch viele unterstützen kann - Stärkung der Familie bspw., Stärkung der Elternkompetenz, Wahlfreiheit -, das ist ja alles nicht der strittige Punkt. Selbst die Frage, ob man nicht die Förderung auch anders gestalten kann, ist nicht völlig ablehnend diskutiert worden in den letzten Monaten. Aber wenn ich jetzt mal zu den praktischen Auswirkungen des Gesetzes komme, abseits all der hehren Ziele, die Sie hier formuliert haben, was bleibt denn dann konkret auf dem Tisch? Es bleibt auf dem Tisch, dass die Kindergärten in den nächsten Jahren deutlich weniger Geld zur Verfügung haben.

(Beifall bei der SPD)

Dann kommen Sie auch nicht mit dem Argument der Kostensteigerung daran vorbei. Denn es kann ja durchaus sein, dass es hier auch dazu gekommen ist in den letzten Jahren, dass sich die Kommunen etwas entlastet haben und das Land höhere Zuschüsse hatte. Aber wenn ich jetzt auf diese Art und Weise, wie Sie das tun, gegensteuere, dann habe ich doch folgende Situation: Das Geld vom Land ist nicht mehr da. Das heißt, jemand anderes muss das Geld jetzt in das System geben oder aber ich habe weniger Leistungen oder aber Sie behaupten, ein Großteil unserer Einrichtungen arbeite nicht effektiv. Dann würde ich aber gerne mal Beweise für diese Behauptung sehen. Wenn wir davon ausgehen, dass der Großteil der Einrichtungen effektiv arbeitet - und davon gehe ich aus, denn da gibt es ja auch regelmäßig Verhandlungen dazu mit den Trägern -, dann fehlt dieses Geld im System. Dann müssen entweder die Kommunen das reingeben, was sie schwerlich tun können, denn den Kommunen haben Sie auch in den Haushaltsberatungen nicht nur in diesem Jahr, sondern auch im nächsten Jahr Gelder

deutlich gekürzt, oder aber die Eltern müssen mehr Geld ins System geben. Anders geht die Rechnung doch nicht auf, Herr Minister.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Man muss es effektiver machen.)

Das ist doch Grundrechenart. Da brauchen Sie auch keine Dreisätze hier oder andere Vergleiche zu ziehen. Das ist die konkrete Situation, wie sich das in der Lebenswirklichkeit darstellen wird.

Dann sagen Sie, wir machen jetzt das Elterngeld für alle, weil uns alle Kinder gleich viel wert sind. Ja, wenn das Land Geld übrig hätte, wenn wir Überschüsse im Haushalt hätten, dann hätte ich ja nichts dagegen, wenn Sie eine zusätzliche Leistung einführen für Eltern, die bisher die Leistung nicht bekommen haben, weil sie über der Einkommensgrenze lagen. Aber das ist doch nicht der Fall. Auch da zeigt sich erst in der Praxis, was Sie tun. Sie nehmen dieses Geld, was Sie diesen Eltern geben wollen, bei den Kindertagesstätten weg und Sie verschlechtern die Situation de facto - weil Sie ja eine Refinanzierung in die Kindergärten hinein wieder brauchen - bei den Eltern, die die Unterstützung am dringendsten nötig haben. Auch dazu habe ich kein Argument von Ihnen gehört.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)