Eine zweite, also schriftliche Anhörung im Ausschuss, und daraus möchte ich zitieren, weist auf ein ganz großes Problem hin. Ich weiß, dass der Gemeinde- und Städtebund voraussichtlich nicht klagen gehen wird, auch der Landkreistag nicht, auch kein Träger, aber aus anderen Gründen, die nicht heute mit diesem Gesetz zusammenhängen, sondern die hängen mit dem Urteil zum KFA zusammen. Aber was schreibt der Gemeinde- und Städtebund hier, nämlich zu dem Urteil, dass ihnen ausreichend Zeit zur Anhörung mitgegeben werden muss, dass ihnen tatsächlich die Chance, mit ihren Vertretungen beschließen zu können, eingeräumt werden muss - alles nicht
der Fall. Ich zitiere: „Zunächst möchten wir bemerken, dass aufgrund der Vielzahl der durchaus notwendigen Änderungen und der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit diese zu prüfen, unsere Stellungnahme nicht in den zuständigen Gremien unseres Verbands beschlossen werden konnte und daher unter Vorbehalt stehen.“ Jetzt kommt nicht etwa „wir begrüßen“, dass die etwa unter Vorbehalt begrüßen, nein, es geht viel schlimmer weiter: „Aufgrund des bestehenden Zeitdrucks wird es uns sicherlich auch nicht gelungen sein...“, sondern die sagen jetzt wieder, wir waren gar nicht in der Lage, vollständig alle im Gesetz noch bestehenden Ungereimtheiten zu finden und im Rahmen unserer jetzigen Stellungnahme vorzutragen. „Für ein derart umfangreiches Gesetzeswerk bedarf es eines deutlich längeren Zeitraums, um alle bestehenden Schwachpunkte analysieren zu können.“ - Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen vom 1. Dezember 2005. In diesem Zitat ist die gesamte Brisanz des Umgangs mit Artikel 4 verbunden, die durch die kommunalen Spitzenverbände letztendlich geäußert wird. In den Zuschriften der freien Träger ist die Sicht der Verschlechterung der Rahmenbedingungen enthalten durch die tatsächlichen Kürzungen bei Personalkosten. Bei den Eltern ist die Kritik nach wie vor, dass sie nicht beteiligt wurden, dass ihre Vorstellungen nicht beachtet wurden. Wen wollen wir noch hören, um zu sagen, dieses Gesetzesvorhaben muss ausgesetzt werden und wir gehen in eine öffentliche Debatte und da gehen wir aber aus bitte von einer Evaluierung des bestehenden Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Thüringen. Da sagen wir, was ist falsch daran, und dann rechnen wir es durch und dann machen wir die von allen verlangte tatsächliche Kostenfolgeabschätzung. Herr Panse hat vollkommen Recht: Kein Einziger im Land ist in der Lage, die Kostenfolgeabschätzung für die Kommunen vorzunehmen. Ist das aber nicht eine Pflicht, bevor ich ein Gesetz durchpeitsche? Also muss doch mein Ansatz die Evaluierung des Bestehenden sein. Und da, denke ich, wird unser Moratorium wieder eine Grundlage sein, dass wir von diesem Ausgangspunkt ausgehen können. Ich wünsche mir eine Diskussion und keine Vielzahl von öffentlichen Veranstaltungen, auf denen CDU-Abgeordnete am Ende nervlich total fertig sind, weil sie immer nur in einer Verteidigungsposition waren, weil sie immer nur gesagt bekamen, das gefällt uns nicht, das gefällt uns nicht, und wo Bürgermeister nicht durch Verlassen eines Parteitages ihre Position darstellen müssen, sondern wo sie ehrlichen Gewissens wieder diskutieren können. Denn Verlassen eines Parteitages, wie in Altenburg passiert, bedeutet auch, es ist keine Möglichkeit zur Diskussion mehr da. Diese öffentliche Diskussion könnte durch das Moratorium zustande kommen. Sie brauchen dem nur zustimmen.
Es passiert Ihnen gar nichts, sondern Sie hätten einen tatsächlichen öffentlichen Diskurs und nicht Machtarroganz und Borniertheit im Sinne: Ich weiß, was euch gut tut, und deshalb beschließen wir das jetzt.
Frau Abgeordnete Thierbach, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass zum Beispiel ich selbst, aber auch zahlreiche meiner Kolleginnen und Kollegen nach Verabschiedung Veranstaltungen in ihren Wahlkreisen durchführen werden, wo man genau mit denen, mit denen man im Gespräch war, erklärt, was ist in das Gesetzgebungsverfahren eingeflossen, was hätten wir vielleicht gerne einfließen lassen, ging aber aus rechtlichen Gründen nicht, und dass wir eine gründliche Evaluierung dessen machen, was in diesem Gesetzgebungsverfahren passiert ist, und wie wir das auch ernst genommen haben. Würden Sie das zur Kenntnis nehmen?
Frau Lieberknecht, ich frage andersherum: Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir mündige Eltern, fähige Leser und eine tatsächliche Diskussion, bevor wir ein Gesetz verabschieden und nicht mit Verabschiedung eines Gesetzes innerhalb von drei Monaten schon eine Evaluierung ankündigen.
(Zwischenruf Reinholz, Minister für Wirt- schaft, Technologie und Arbeit: Man be- antwortet keine Frage mit einer Gegen- frage.)
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist ja freundlich.)
Das ist die falsche Ausgangsbasis. Und Sie können überall hinfahren, Ihren Fleiß spricht Ihnen niemand ab, den können wir von mir aus noch in Autokilometern zählen. Aber die Beteiligung von Eltern, die wird nicht gemessen in Menge von Kilometern und Veranstaltungen von CDU-Abgeordneten, sondern die Zufriedenheit von einer Familienpolitik wird ge
messen an den tatsächlichen Hierbleibenden zwischen 25 oder 18 und 35 oder an dem Argument, Herr Illert sitzt drin, dass ausländische junge Leute aus Österreich zum Beispiel sagen, die Kindertagesstättenlandschaft in Thüringen ist so gut, dass ich mich mit meinem Betrieb für dieses Land entschieden habe. Das sind weiche Kriterien zum Entscheiden, ob eine Familienförderung gut ist, nicht ob die CDU im Anschluss davon ausgeht, die haben es alle nur nicht verstanden, deswegen fahren wir jetzt los. Das ist für mich der falsche Ansatz.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Frau Abgeordnete Thierbach nicht zur Kenntnis genommen hat, und deshalb halte ich eine Fortsetzung dieses Diskussionsprozesses nicht für sinnvoll.
Jetzt liegen mir, glaube ich, keine weiteren Redewünsche seitens der Abgeordneten mehr vor. So ganz prophylaktisch verweise ich einmal wieder darauf, weil ich es im Moment auch nicht nachprüfen kann, dass aus nicht öffentlichen Ausschuss-Sitzungen nicht zitiert werden darf. Ich weiß aber jetzt nicht, wie im Einzelnen das der Fall ist. Ich wurde nur darauf hingewiesen, es noch einmal anzusagen für die folgende Debatte. Das habe ich gern getan.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte ganz bewusst mit der Eingangsfrage beginnen, die auch Herr Matschie an den Beginn seiner Rede gestellt hat: Warum ändert ihr eigentlich ein bewährtes Gesetz? So war, glaube ich, Ihre Frage.
Ich kann mir an dieser Stelle nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, Herr Matschie, dass gerade das jetzt gültige Gesetz von der Opposition damals als ein Todesstoß für das bewährte Kindertagesstättensystem Thüringens hochstilisiert worden ist, ge
nauso wie Sie das heute auch tun, übrigens fast wortgleich mit den Argumenten von damals. Herr Hausold, es könnte sein, dass Ihre Rede einige Passagen von der damaligen Rede enthalten hatte.
Nun gut, inhaltlich war es fast das Gleiche. Aber ich will mich darüber gar nicht streiten, was Sie damals gesagt haben. Ich kann nur das sagen: Genauso wenig, wie damals Ihre Prophezeiung eingetreten ist, wird sie auch heute nicht eintreten.
Nun zurück zu Ihrer Frage: Warum ändern wir das bewährte System? Es gibt eine Antwort und das ist die Hauptantwort, das ist die wichtigste Antwort. Das alte System ist nicht mehr zukunftsfähig. Bevor ein System in sich kollabiert, haben Politiker die Verantwortung, rechtzeitig darauf zu reagieren. Genau das tun wir im Zusammenhang mit der Familienoffensive. Ich werde darauf im Einzelnen dann noch zu sprechen kommen.
Es gibt aber auch noch eine zweite Antwort. Sie ist sicherlich nicht die entscheidendste, aber sie ist für mich eine ganz wichtige Frage, nämlich es ist die Erhaltung des Erziehungsgeldes für unsere Eltern und für unsere Kinder.
Denn, meine Damen und Herren, es gibt nur vier Länder in Deutschland, die noch ein Erziehungsgeld bezahlen.
Es ist Bayern, es ist Baden-Württemberg, es ist Sachsen und es ist Thüringen. Bezeichnenderweise sind das alles CDU-geführte Länder. Ausgerechnet das SPD- und PDS-geführte Land Mecklenburg-Vorpommern hat genau diese Leistung für die Eltern und für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern gestrichen. So sieht Ihre Familienpolitik in der Praxis aus.
Nachdem der Bund vor etwa zwei Jahren die Diskussion angestoßen hat, das Bundeserziehungsgeldgesetz zu ändern, waren wir natürlich gefordert, das Landeserziehungsgeldgesetz, das eins zu eins gekoppelt ist an das Bundeserziehungsgeldgesetz, zu ändern. Ich danke ausdrücklich meinen Kollegen aus der Fraktion, ich danke vor allen Dingen auch den Finanzpolitikern, denn es war keine leichte Maßnahme, diesen Brocken zu schultern, dass wir das Elterngeld, das Thüringer Erziehungsgeld, wie es jetzt
Ich komme aber zur ersten Antwort noch einmal zurück. Wenn wir Jahr für Jahr 10 Mio. € mehr an Kosten zu verzeichnen haben, und zwar ohne dass sich die Kinderanzahl erhöht hat, vielleicht ein paar Einpendler und vielleicht an der einen oder anderen Stelle durch die statistische Fertigkeit der einzelnen Einrichtungen, und wenn es so ist, dass die Gehälter bei den meisten Einrichtungen nicht gestiegen sind, also es ist nicht bei den Erziehern angekommen, es ist einfach falsch die Behauptung, es werden mehr Gehälter gezahlt, vielleicht bei denen, die nach BAT finanziert werden, die haben keine außertariflichen Verträge, uns sind Einrichtungen bekannt, in denen zehn Jahre keine Gehaltserhöhung gezahlt worden ist, meine Damen und Herren. Genau das weist doch darauf hin, dass das Geld eben nicht bei den Kindern angekommen ist. Das Geld ist in Strukturen geflossen. Das Geld ist in die Verwaltung geflossen. Vielleicht sind auch ein paar mehr Einpendler zu verzeichnen und es ist in Überkapazitäten hineingeflossen, vielleicht auch etwas in die Mogelei des einen oder anderen Trägers. Wenn das so ist, denke ich, hat Politik die Verantwortung, dieses System zu korrigieren, und wir haben dies korrigiert. Denn unsere Aufgabe ist es, das wenige Geld - und wir haben weniger Geld, als wir die letzten Jahre hatten - so effizient wie möglich auch einzusetzen. Das sind wir den Steuerzahlern schuldig, das sind wir aber auch unseren Kindern schuldig. Das heißt nicht sparen, sondern das heißt, das wenige Geld, das zur Verfügung steht, zielgenauer einzusetzen, nämlich für die Kinder. Ich will das an einigen Beispielen auch deutlich machen, was das heißt.
Herr Matschie hat ja in seinem Beitrag auf die Gerechtigkeit hingewiesen. Ich halte das alte System für äußerst ungerecht. Ich will Ihnen einmal die Kostenkalkulation im Einzelfall kurz darstellen. Auf die Kurzformel gebracht, hat das alte System dazu geführt, je teurer der Platz einer Einrichtung, umso mehr Zuschüsse gibt das Land.
Meine Damen und Herren, das kann nicht das gerechte System sein, denn es hat zu Folgendem geführt: Eine Einrichtung in meinem Wahlkreis oder im Landkreis Nordhausen hat für einen Platz 250 € zu verzeichnen. Das Land gewährt einen Zuschuss von 98 €. Eine andere Einrichtung - ich will hier nicht den Wahlkreis sagen, Herr Matschie kennt es wahrscheinlich - verlangt eine Kostenkalkulation pro Platz von 650 €. Hier zahlt das Land 250 € Zuschüsse nach dem alten System. Nun frage ich Sie, Herr Matschie, ist das gerecht, dass das eine Kind uns 98 € wert ist als Zuschuss vom Land und das andere Kind 250 € Zuschuss vom Land - das 2,5-fache? Ich halte das schlichtweg für ungerecht. Wenn
jemand so viele Kosten verursacht, dann ist das die Sache des einzelnen Trägers, aber es ist nicht Sache des Landes, diese Mehrkosten in unbegrenzter Höhe aufzufangen und zu unterstützen. Aus dieser Sicht ist natürlich völlig klar, solange das System so aufgebaut ist, dass das Land die Erhöhung der Kosten fröhlich weiter bezahlt, dann wird natürlich jeder dieses System als Betroffener als ein bewährtes System bezeichnen.
Aber, meine Damen und Herren, dieses System ist nicht reformierbar. Wir haben es im Übrigen versucht, wir haben vor vier, fünf Jahren eine Reformierung eingeleitet, die nicht an den Grundsätzen eine Änderung vorgenommen hat. Wir haben aus dem System 17 Mio. DM damals herausgenommen, haben das abhängig gemacht von Steuerkraftmesszahl usw., aber es hat eben nicht zu dem notwendigen Erfolg geführt. Die Kostensteigerungen sind pro Jahr weiter jeweils um 10 Mio. € angestiegen. Das heißt doch, meine Damen und Herren, wir brauchen einen Systemwechsel, wir brauchen einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel; im alten System lassen sich die Schwierigkeiten bzw. die Schwächen des Systems nicht beheben. Deswegen nützt ein Moratorium nichts. Sie sagen in hehren Grundsätzen, lasst uns doch gemeinsam ein besseres System gestalten. Ich halte das für reine Heuchelei, Herr Matschie, so wenig, wie Sie vor vier Jahren gemeinsam Verantwortung mitgetragen haben, so wenig werden Sie auch heute Verantwortung mittragen, dieses System umzugestalten, denn ich behaupte, Ihnen ist an Krawall gelegen, denn sonst hätten Sie ja die bessere Lösung mitgetragen.
Mir kommt es so vor, als ist dieses Moratorium eine rein taktisch-motivierte Verweigerungshaltung in einer der wichtigsten Zukunftsfragen dieses Landes. Ich habe gelegentlich die Meinung auch draußen gehört, man müsse doch dann mehr kontrollieren, wenn eine solche Kostensteigerung zu verzeichnen ist. Aber, meine Damen und Herren, was heißt denn das? Wir haben über 1.400 Einrichtungen, ich weiß die Zahl nicht 100 Prozent genau, aber in der Größenordnung. Wir haben 23 Kreise. Ich gehe mal davon aus, dass wir dazu etwa 23 Kontrolleure mehr einstellen müssten, und diese 23 Kontrolleure würden das Land noch einmal 11,5 Mio. € mehr kosten. Nein, meine Damen und Herren, wir brauchen nicht mehr Kontrolleure, sondern wir brauchen ein System, das zukunftsfähig ist. Wir haben einige Ingenieure in den Reihen sitzen, Sie wissen, was Regelungskreise bedeuten. Wir brauchen ein sich selbst regulierendes System, das nicht ständig nachjustiert werden muss und ständig kontrolliert werden muss. Ich denke, die Ingenieure kennen das, es geht um die Ist-Größe, um die Stellgröße und Regelgröße, ein klassischer Regelkreis,
den man aufbauen muss. Deswegen heißt dieser Systemwechsel für uns noch einmal ganz deutlich, weg von der Objektförderung hin zur Subjektförderung.
Dieses Prinzip „Subjektförderung“ zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Gesetz, durch die gesamte Familienoffensive. Wir meinen, das ist gerechter, weil wir eben nicht in die Strukturen finanzieren, wir wollen in Menschen, wir wollen in die Kinder investieren. Ich glaube, es ist ein transparenteres System, weil jeder Träger natürlich weiß, was ihm durch die Pauschalen zusteht. Er weiß, wie viel Geld er bekommt, und er kann langfristig seine Planungen darauf ausrichten. Es ist kein Controlling bei einem transparenten System notwendig. Das System ist selbstverständlich auch effizienter, denn die Mittel kommen dort an, wo sie auch hingehören. Das war übrigens auch eine Forderung des Gemeinde- und Städtebundes. Der Gemeinde- und Städtebund hat in seinem Wahlprüfstein die Landesregierung ausdrücklich dazu aufgefordert, auf das Pauschalensystem umzusteigen, weil es eben transparenter, effizienter und gerechter ist.
Dieser Systemwechsel heißt für uns, wir wollen bei der Förderung konsequent vom Kind her denken. Was heißt das im Einzelnen „vom Kind her denken“? Kinder sind eben für uns kein Sozialfall, sondern wir wollen unabhängig vom Einkommen der Eltern dieses Erziehungsgeld gewähren, weil Erziehungsleistung eine Leistung für die Gesellschaft ist, die nicht von sozialen Kriterien abhängig ist.
Herr Hausold, die Sprache ist schon etwas verräterisch! Sie sagten vorhin, die Entscheidung stünde: Gehe ich arbeiten oder bleibe ich zu Hause? Die Arbeit ist zu Hause genau so eine Arbeit, mindestens vielleicht ebenso wie Erwerbsarbeit. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir sagen und unterscheiden zwischen Erziehungsarbeit und Erwerbsarbeit. Das sind für mich die sauberen Begriffe. Ich kritisiere das nicht, ich wollte nur darauf hinweisen, das ist in der Öffentlichkeit ein Begriff, der sich so festgefahren hat. Ich denke, hier können wir uns sicherlich verständigen. Ich meine, „vom Kind her denken“ heißt auch, dass wir es nicht abhängig machen von der Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde, was wir der Gemeinde an Zuschuss gewähren. Wir wollen Pauschalen für jedes Kind gewähren, das in einer Gemeinde lebt, und das nicht in Abhängigkeit von den Kriterien der Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde.
Das können wir auch am Ende machen. Sie kennen ja das gewohnte Spiel, Sie haben das vorhin ebenso gemacht.
„Vom Kind her denken“ heißt auch und gerade für den Aufbau der Familieninfrastruktur, dass es nicht gerade günstig ist, wenn nach dem Windhundrennen die Kommune auf die 4,5 Mio. €, die zurzeit im Landeshaushalt stehen, Zugriff hat, dass es von einer, sagen wir mal, Landesbürokratie entschieden wird, wer bekommt was, sondern dass es bei den Kommunen entschieden werden muss. Deswegen zahlen wir eine Investitionspauschale von 1.000 € pro Kind; ich halte das für das gerechtere System. Im Übrigen, die Mittel werden damit vervierfacht zu dem, was ursprünglich in diesem Bereich zur Verfügung stand.