Protocol of the Session on December 8, 2005

Ich möchte mich erst einmal bei den Mitgliedern des Umweltausschusses bedanken dafür, dass es doch in sehr, sehr kurzer Zeit gelungen ist, diese Gesetzesinitiative hier zu beraten. Denn Fakt ist ja, dass Klarheit geschaffen werden musste für die Aufgabenträger bis zum Ende des Jahres, und das ist entsprechend gelungen.

(Beifall bei der CDU)

Die zügige Arbeitsweise hatte natürlich auch einen kleinen Nachteil, nämlich dass die Anzuhörenden sich nicht sehr umfangreich mit der Problematik befassen konnten. Das wurde zum Beispiel bei der Stellungnahme des Landkreistages deutlich, wo nur zwei Landkreise auf die Nachfrage des Landkreistages eine Stellungnahme abgegeben hatten. Es waren zwei widersprüchliche Stellungnahmen, so dass wir hier sehr wenig entnehmen konnten. Trotzdem leisteten sie natürlich einen Beitrag zur Klärung der Fragen, die wir als Ausschuss auch entsprechend gestellt hatten in dieser schriftlichen Anhörung. Eine dieser Fragen war nach der Möglichkeit, ob man mit der Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser eine Lenkungswirkung gegen Versiegelung erreichen könnte, und da hat sich zum Beispiel ein Landkreis positiv geäußert, der andere negativ. Uns ist aber im Rahmen der Beratungen deutlich gemacht worden, dass hier die landesgesetzlichen Möglichkeiten nicht gegeben sind, um auf eine flächenbezogene Niederschlagswasserabgabe entsprechend umzustrukturieren, so dass wir bei der Pro-Kopf-Pauschale bleiben müssten. Damit lässt sich eine Lenkungswirkung nicht entfalten und dementsprechend bringt es eben keine Punkte.

Es wurde uns auch gesagt, dass das Gleiche auch die bundesgesetzliche Regelung nicht zulässt, dass man zum Beispiel um gewerbliche Flächen kleiner als drei Hektar erweitern könnte, und uns wurde auch noch deutlich gemacht, dass wir die Niederschlagswasserabgabe für Thüringen nicht einfach abschaffen können. Das wäre eine logische Variante, wenn man immer für fünf Jahre verlängert, dass man dann irgendwann mal sagt, wir schaffen das einfach ab, weil es keinen Sinn macht. Auch das geht aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen leider nicht, so dass wir weiter aussetzen müssen.

Diese Gesetzesinitiative ist also die einzige Möglichkeit, die uns bleibt, wenn wir sagen, dass wir den hohen Aufwand, um relativ niedrige Einnahmen zu erzielen, nicht haben wollen. Dementsprechend wird auch unsere Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

Noch ein paar Bemerkungen zum Entschließungsantrag der CDU: Er ist eine Aufforderung an die Landesregierung, Rechtsprechung umzusetzen. Als solche eigentlich unnötig, sicherlich hat er eine beruhigende Funktion für die Aufgabenträger, da Ihnen ja gesagt wird, ganz so schlimm kommt es nicht, wenn die Sonderregelung Ost ausläuft. Ihr könnt euch darauf verlassen aufgrund der Rechtsprechung, dass innerhalb eines Einzugsgebiets einer Kläranlage in Zukunft Abwasserabgabe noch verrechnet werden kann. Die bisherige Regelung für Ostdeutschland war eindeutig besser. Sie ist auch als positiv angesprochen worden vom Gemeinde- und Städtebund, der in der Anhörung deutlich gefordert hat, dass er eine solche Bundesratsinitiative begrüßen würde, die also zur Beibehaltung der bisherigen Sonderregelungen beitragen würde. Diese Bundesratsinitiative, das hatten wir in der ersten Lesung auch schon besprochen, ist von der Landesregierung mal angekündigt worden. Es hat sie nicht gegeben. Im Ausschuss wurde uns gesagt, dass man gegenwärtig keine Mehrheitsverhältnisse für eine solche Bundesratsinitiative erwartet und dass wir uns ansonsten auch keine Sorgen machen müssten, wenn die Verrechnungsmöglichkeiten nicht mehr ganz so groß sind und vielleicht im Bereich von kleinen Kläranlagen sogar lächerlich, weil das Land schließlich die eingenommenen Mittel wieder in den Bereich als Fördermittel ausschüttet. Das stimmt natürlich, aber nicht in vollem Umfang, weil das Land die Mittel auch noch in anderen Bereichen einsetzt, wenn ich bloß an Beiträge für irgendwelche Verbände denke, wo diese Gelder da mit hinfließen, die alle natürlich mit der Frage Abwasser auch zu tun haben.

Wir hätten uns gewünscht, dass es trotzdem zu einer Bundesratsinitiative kommt, deshalb werden wir diesen Entschließungsantrag nicht unterstützen, uns hier aber enthalten, weil es sinnlos wäre abzulehnen, dass das Land sich an geltende Rechtsprechung halten soll. Von der Warte her nehmen Sie unsere Enthaltung entgegen und ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt müsst ihr doch wenigstens klatschen da drüben.)

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Rose hat unsere Ausschuss-Sitzung ausführlich wiedergegeben und dem ist kaum noch etwas hinzuzufügen.

(Beifall bei der CDU)

Es war nur eine Ausschuss-Sitzung. Im Tonnengewölbe der Staatskanzlei haben wir getagt und da ist der große Gedanke der großen Koalition schon rübergekommen und wir haben uns da im Einvernehmen für diese Gesetzesinitiative der CDU ausgesprochen.

Ich hatte auch schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zustimmen wird.

(Unruhe im Hause)

Damals bin ich auch noch von dem Gedanken ausgegangen, dass es vielleicht eine Lenkungswirkung dieses Gesetzes geben könnte. Das ist uns ausführlich und sachkundig erklärt worden vom Ministerium, dass ich mich da geirrt habe, dass das nicht möglich ist, eine Quadratmeterabgabe zu entrichten, sondern es geht nur pro Kopf. Das haben wir dort ausführlich erörtert. Ich sehe auch keine Möglichkeiten, das Gesetz auf Dauer auszusetzen oder abzuschaffen, weil es eine Bundesgesetzgebung ist. Demzufolge wird die SPD-Fraktion diesem Gesetz heute zustimmen. Zum Entschließungsantrag hat Herr Kummer schon einiges gesagt. Klar, es fällt einem schon schwer, der Landesregierung zu sagen, sie soll sich an Gesetze halten. Aber warum denn nicht? Wenn die CDU-Fraktion das möchte, dann tun wir das gern.

(Beifall bei der CDU)

Wir wissen ja, dass Herr Minister Sklenar diese Gesetze immer so auslegt, dass die Aufgabenträger so gut wie möglich alles verrechnen können. Die SPDFraktion wird auch Ihrem Entschließungsantrag zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

Natürlich, das wissen wir doch alle.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Krauße zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine eigentlich kleine Gesetzesänderung, die wir hier vorgeschlagen haben, die aber offensichtlich in der Öffentlichkeit zu einiger Verwirrung geführt hat. Kollege Rose hat es ja schon ausführlich betont, dass die Frage der Wasser- und Abwassergeschichten, der Abgaben und Gebühren eine etwas komplizierte Materie ist. Ich muss sagen, wir sind von einigen Aufgabenträgern darauf aufmerksam gemacht worden, dass sie eine doch recht hohe Verwaltungsarbeit zu leisten hätten, wenn diese Abwasserabgabe ab 01.01. nächsten Jahres erhoben würde. Nun sind die Verbände durch das Kommunalabgabengesetz verwaltungsmäßig schon einigermaßen belastet. Zur Lenkungswirkung dieser Abgabe muss ich auch nichts mehr sagen, aber nur so viel: Wir haben auf Anregung der Aufgabenträger als CDU-Fraktion diese Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht. Ich freue mich natürlich, dass sie auch bei der Opposition so unterstützt wird. Was nun den Entschließungsantrag anlangt, nun ja, wir haben es ausführlich im Ausschuss diskutiert, was eine Bundesratsinitiative für Erfolgsaussichten hätte. Im Moment wahrscheinlich oder mit Sicherheit gibt es im Bund weitaus größere Sorgen, als das Abwasserabgabengesetz zu ändern. Auf der anderen Seite ist eine dauerhafte Aussetzung auch nicht möglich, denn schließlich und endlich müssen wir dafür Gründe benennen und zum Zweiten darf ich daran erinnern, dass ab dem Jahr 2009 die ersten Maßnahmepläne zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beginnen und dass man dann sehen muss und neu entscheiden muss, wie man mit der Abwasserabgabe auf Niederschlagswasser, um es korrekt zu sagen, umgeht. Wir wissen noch nicht, was bis dahin von Seiten der EU kommt, und wir wissen auch nicht, welche Entscheidung bis dahin der Bund getroffen hat. Vielleicht ist diese Regelung dann hinfällig oder man muss neu entscheiden. Wir haben uns auch ganz bewusst für das Jahr 2010 entschieden. Im Hinblick darauf, dass im Jahr 2009 wieder Landtagswahlen sind und diese Landtagswahlen, soweit ich es in Erinnerung habe, im September 2009 stattfinden werden, wollten wir die dann Verantwortlichen natürlich auch nicht so unter Druck setzen, hier innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung auf diesem Gebiet zu treffen, deshalb ganz bewusst das Jahr 2010.

(Beifall bei der CDU)

Dazu kommt - Herr Kummer sagte das und Frau Becker sagte das auch - dieser Entschließungsantrag. Es schimmerte so ein bisschen durch, als wäre dieser Entschließungsantrag überflüssig, weil wir darin die Landesregierung auffordern würden, Gesetze zu befolgen. Natürlich befolgt die Landesregierung Gesetze und Bundesgesetze insbesondere, denn wir können uns mit unserem Landesrecht, mit unserer Landesgesetzgebung über Bundesgesetze natürlich nicht hinwegsetzen. Das ist ja jedem in diesem hohen Hause klar, aber eine gesetzliche Regelung zur Verrechnung der Abwasserabgabe ist ja enthalten in § 10 des Bundesabwasserabgabengesetzes. Dazu gab es ein Verwaltungsgerichtsurteil. Aufgrund dieses Urteils ist es erst möglich, eine weitgehende Verrechnung dieser Abwasserabgabe in den Verbänden vorzunehmen. Wichtig ist an dieser ganzen Geschichte natürlich auch, wir sind jetzt 15 Jahre nach der deutschen Einheit und da kann man aus meiner Sicht und auch aus Sicht meiner Kollegen - ich darf hier auch für meine Fraktion sprechen - der Meinung sein, es wird Spezialgesetzgebungen für die neuen Länder auf diesem Gebiet nicht ewig geben können. Wir wollen, das kann man in der Begründung auch sehr gut lesen zu diesem Entschließungsantrag, lediglich, dass man in der Verwaltung mit dem Urteil und mit den Möglichkeiten, die dieses Verwaltungsgerichtsurteil bietet, möglichst kreativ im Sinne der Kommunen und Aufgabenträger umgeht. Wir wissen natürlich auch aus langer Erfahrung, dass es da in der Verwaltung gelegentlich hier und da ein kleines Häkchen gibt, dass es halt nicht ganz so läuft, wie wir uns das wünschen. Deshalb unser Entschließungsantrag, nicht die Aufforderung, Gesetze zu befolgen, an die Landesregierung, sondern einfach bei der Umsetzung dieser Regelung möglichst kreativ umzugehen, um den Aufgabenträgern und somit den Bürgern Möglichkeiten einzuräumen, weiterhin eine Erhöhung der Abwasserabgaben in Grenzen zu halten bzw. auch die Bürger nicht unnötig weiter zu belasten.

Deshalb bitte ich um Zustimmung sowohl zum Gesetz - das ist ja schon signalisiert worden - als auch zu unserem Entschließungsantrag. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, es gibt keine weiteren Redewünsche mehr. Damit kann ich die Aussprache schließen. Die Beschlussempfehlung sieht die Annahme des Gesetzentwurfs vor. Demzufolge stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1317 in zweiter Beratung ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es einige wenige. Mit großer Mehr

heit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU angenommen.

Ich bitte das in der Schlussabstimmung durch Aufstehen zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen jetzt bitte. Es steht keiner. Die Stimmenthaltungen? Da stehen einige Wenige. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.

Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 4/1336 ab. Auch hier empfiehlt die Beschlussempfehlung die Annahme. Wir werden also direkt über den Antrag abstimmen. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Da gibt es einige, aber mit einer Mehrheit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 in seinen Teilen a) und b).

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8

Thüringer Gesetz zu den Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der An- wärter für den höheren Polizeivoll- zugsdienst und über die Polizei-Füh- rungsakademie Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1381 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Ich nehme an, Herr Innenminister, Sie sind auf dem Weg zum Rednerpult und wünschen das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs? Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt das Zustimmungsgesetz zu einem Änderungsabkommen zwischen Bund und Ländern vor, mit dem eine Umwandlung der Polizeiführungsakademie in die Deutsche Hochschule der Polizei vollzogen und eine grundlegende Weichenstellung für eine Modernisierung der Ausbildung des höheren Polizeivollzugsdienstes vorgenommen werden soll.

Die Polizeiführungsakademie in Münster-Hiltrup, Nordrhein-Westfalen, ist eine gemeinsame Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundes und der Länder für den höheren Polizeivollzugsdienst. Ausgehend von der bereits vor 60 Jahren gegründeten polizeilichen Bildungsstätte in Hiltrup, wurde die Polizeiführungsakademie am 1. Januar 1973 mit dem Abkom

men über die einheitliche Ausbildung der Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizeiführungsakademie etabliert. Die neuen Länder traten dem genannten Abkommen am 1. Januar 1992 bei. Sie bilden seit dieser Zeit die angehenden Beamten des höheren Polizeivollzugsdienstes in Hiltrup aus und nutzen die dortigen Fortbildungsangebote.

Die Polizeiführungsakademie soll nun zu einer Deutschen Hochschule der Polizei weiterentwickelt werden. Dies bedeutet konkret, dass sie ausgehend von den einschlägigen Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes als interne wissenschaftliche Hochschule mit dem Recht zur Selbstverwaltung anerkannt wird und für die Lehre zukünftig der Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit gilt. Zukünftig steht ihr somit wie allen Hochschulen beispielsweise auch das Recht zu, Professorinnen und Professoren zu berufen und einen Doktorgrad zu verleihen. Als Studienabschluss soll ab dem Jahr 2007 ein international anerkannter Mastergrad verliehen werden. Bereits im vergangenen Jahr wurde zu diesem Zweck der entsprechende Masterstudiengang „Public Administration Police Management“ akkreditiert. Die Hochschule wird wie bisher als Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen der Dienstaufsicht des dortigen Innenministeriums unterstehen, während die Rechts- und Fachaufsicht gemeinsam vom Bundesministerium des Innern und den Innenministern, Innensenatoren der Länder über ein Kuratorium wahrgenommen wird. In Fragen der Lehre und Forschung untersteht die Hochschule jedoch zukünftig nur noch der Rechtsaufsicht.

Mit diesen Änderungen wird für die Führungskräfte der Polizei das wissenschaftliche Fundament ihrer Ausbildung deutlich gestärkt und die Ausbildung an international anerkannten Standards ausgerichtet. Auf diese Weise soll nicht nur den steigenden fachlichen Anforderungen und gesellschaftlichen Ansprüchen an die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung Rechnung getragen werden, sondern auch den Erwartungen der zukünftigen polizeilichen Führungskräfte an einen mit dem modernen Bildungssystem kompatiblen Ausbildungsabschluss. Im Rahmen der ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren haben die Länder im Jahre 1997 beschlossen, die beschriebene Weiterentwicklung der Polizeiführungsakademie auf dem Wege einer Änderung des bestehenden Bund-Länder-Abkommens über die Führungsakademie einzuleiten. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung einer deutschen Hochschule der Polizei hat der nordrhein-westfälische Landtag im Februar dieses Jahres abgeschlossen. Das entsprechende Gesetz ist Bestandteil des Änderungsabkommens. Das Änderungsabkommen selbst wurde zwischenzeitlich von allen Bundesländern und dem Bund unterzeichnet, die Unterschriftsleistung durch den Freistaat Thüringen ist nach vor

ausgegangener Information des Landtags am 11. Oktober 2005 erfolgt. Nunmehr bedarf es der förmlichen Zustimmung des Landtags, die mit dem hier eingebrachten Gesetzentwurf herbeigeführt werden soll.

Das Ratifizierungsverfahren soll bis Ende März 2006 abgeschlossen sein, wobei eine Beschleunigung des Verfahrens mit Blick auf das rechtzeitige In-KraftTreten des Abkommens für eine reibungslose Umstellung des Studienbetriebes ab dem Studiengang 2007/2008 angestrebt wird. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung um eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens gebeten. Bereits die Behandlung im Innenausschuss am 2. September 2005 hat gezeigt, dass das Abkommen fraktionsübergreifend auf Zustimmung stößt. Gegenüber der dem Landtag erstmals übersandten Fassung weist die Ihnen vorliegende Drucksache eine Änderung in § 4 Abs. 2 des Zustimmungsgesetzes aus; das Land Nordrhein-Westfalen hat Ende November mitgeteilt, dass es auf die Benennung eines konkreten Datums für das In-Kraft-Treten im Änderungsabkommen verzichtet, so dass das Abkommen am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft tritt. In Umsetzung dieser Vorgehensweise ist in Abschnitt III des Änderungsabkommens der bisherige Satz 2 entfallen. Für das Zustimmungsgesetz hatte dies zur Folge, dass die ursprünglich bestehende Verweisung in § 4 Abs. 2 auf Abschnitt III Satz 2 des Änderungsabkommens sinnentstellend wirkte. Die entsprechende Verweisung wurde in der Ihnen vorliegenden Fassung entfernt. Ich danke der Landtagsverwaltung, dass sie sich kurzfristig bereit erklärt hat, diese redaktionelle Änderung in der erneuten Druckfassung zu berücksichtigen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die gesellschaftlichen Ansprüche an eine bürgerorientierte, sicherheitsleistende und verfassungsgarantierende Polizei unterliegen stetig steigenden Anforderungen. Hieraus ergeben sich neue Ansprüche an die polizeiliche Aus- und Fortbildung, gerade im Bereich des höheren Dienstes. Mit Umstrukturierung der Polizeiführungsakademie zu einer deutschen Hochschule der Polizei stellt sich die Polizei diesen Herausforderungen. Ich bitte Sie, dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine Redeanmeldungen zur Aussprache vor, so dass ich die Aussprache gleichzeitig eröffnen und wieder schließen kann und auch die erste Beratung schließen kann. Wie im Ältestenrat vereinbart, könnten wir unmittelbar zur zweiten Beratung des

Gesetzentwurfs übergehen, wenn dem nicht widersprochen wird. Dem wird nicht widersprochen und ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Ich sehe keine Redeanmeldungen und schließe diese gleich wieder, so dass wir nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1381 nach zweiter Beratung abstimmen können. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in dieser Abstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich bitte das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen. Die gibt es auch nicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Thüringer Gesetz zu dem Staats- vertrag über die gemeinsame Be- rufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1384 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Jetzt weiß ich nicht, ob die Landesregierung? Ach, der Minister kommt jetzt als Abgeordneter und wird wieder zum Minister. Herr Minister Dr. Zeh, bitte zur Begründung des Gesetzentwurfs.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hochachtung, Frau Präsidentin, Sie haben diesen Zungenbrecher unheimlich gut rübergebracht, ich versuche es auch einmal. Also, die Landesregierung legt Ihnen den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Beratung und zur Beschlussfassung vor. Hinter diesem Zungenbrecher von Namen verbirgt sich die konkrete Verbesserung der Zusammenarbeit der Psychotherapeuten in den fünf jungen Ländern. Den Nutzen daraus haben letztlich auch die psychisch kranken Menschen in Mittel- und Ostdeutschland.