Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Hochachtung, Frau Präsidentin, Sie haben diesen Zungenbrecher unheimlich gut rübergebracht, ich versuche es auch einmal. Also, die Landesregierung legt Ihnen den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur Beratung und zur Beschlussfassung vor. Hinter diesem Zungenbrecher von Namen verbirgt sich die konkrete Verbesserung der Zusammenarbeit der Psychotherapeuten in den fünf jungen Ländern. Den Nutzen daraus haben letztlich auch die psychisch kranken Menschen in Mittel- und Ostdeutschland.
Mit dem In-Kraft-Treten des Psychotherapeutengesetzes im Januar 1999 wurde der Beruf der Psychotherapeuten als weiterer akademischer Heilberuf bundesrechtlich geregelt. Damit erhielten die Psycho
therapeuten die Möglichkeit der Gründung einer eigenen Kammer. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes vom 21. November 2001 wurde für Thüringen bereits die rechtliche Grundlage für die Bildung einer Psychotherapeutenkammer geschaffen. Die verhältnismäßig geringe Anzahl an Psychotherapeuten in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - in Thüringen gibt es etwa 350 - hat diese fünf Länder jedoch bewogen, durch einen Staatsvertrag unmittelbar eine gemeinsame ostdeutsche Psychotherapeutenkammer mit Sitz in Leipzig gründen zu wollen. Natürlich, Leipzig, der Sitz gefällt uns nicht ganz so, aber es ist noch besser, als wenn es noch weiter weg gewesen wäre.
Damit ist die Bündelung der Interessen der Berufsangehörigen, insbesondere im Hinblick auf die spezifischen Belange der ostdeutschen Psychotherapeuten, besser möglich. Die zukünftige Mitgliederzahl der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer mit insgesamt etwa 1.800 Pflichtmitgliedern erreicht eine Größe mit akzeptablen Kammerbeiträgen. Dieser Staatsvertrag wurde durch alle beteiligten Länder unter Einbeziehung von Vertretern der Psychotherapeuten gemeinsam erarbeitet und sehr sorgfältig abgestimmt. Die Landesregierung hat bereits im August 2004 diesem Vertrag zugestimmt. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Unterrichtung über den Vertragsentwurf nach Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung Ende 2004 beraten und zur Kenntnis genommen. Der Staatsvertrag ist daraufhin 2005 von den Gesundheitsministern der fünf Länder unterzeichnet worden. Mittlerweile befindet sich das Gesetzgebungsverfahren für die notwendigen Zustimmungsgesetze in allen fünf Ländern vor dem Abschluss. Da sich die Psychotherapeutenkammern in den alten Ländern bereits bewährt haben, sollte der Staatsvertrag für die jungen Länder nun baldmöglichst in Kraft treten. Deshalb bitte ich die Abgeordneten des Thüringer Landtags um Zustimmung. Vielen Dank.
Auch hier liegen keine Redeanmeldungen in der Aussprache vor, so dass ich die Aussprache eröffnen und gleich wieder schließen kann und auch die erste Lesung des Gesetzentwurfs. Auch hier gab es die Vereinbarung im Ältestenrat, unmittelbar zur zweiten Beratung überzugehen, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird dem nicht widersprochen und ich eröffne und schließe die Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir können nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 4/1384 nach zweiter Beratung - ich wiederhole jetzt nicht noch mal die Zungenbrecher - abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen worden.
Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, bitte ich um das Erheben von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Stimmenenthaltungen - gibt es auch nicht. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.
Thüringer Gesetz über den Brand- schutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thürin- ger Brand- und Katastrophen- schutzgesetz - ThBKG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1382 - ERSTE BERATUNG
Ich nehme an, dass der Innenminister diesen Gesetzentwurf begründet. Ich bitte den Innenminister um die Begründung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Diese Aufgabe beinhaltet auch den Schutz in Brand- und Katastrophenfällen. Verschiedene nationale und internationale Schadensereignisse haben den Bund und die Länder veranlasst, gemeinsam neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln. Der Bund hat bereits einige Maßnahmen auf dem Gebiet der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr umgesetzt. Nach wie vor unterstützt er die Katastrophenabwehr in den Ländern vornehmlich durch das Technische Hilfswerk, die Bundeswehr und die Bundespolizei. Darüber hinaus haben die Hochwasserereignisse im Januar 2003 gezeigt, dass auch für die Thüringer Bevölkerung innerhalb kürzester Zeit erhebliche Gefahren entstehen können. Vor diesem Hintergrund müssen auch in unserem Land die gesetzlichen Grundlagen im Brand- und Katastrophenschutz auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie den gestiegenen Anforderungen gerecht werden. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang geprüft, ob im kommunalen Katastrophenschutz ein Wechsel vom eigenen zum übertrage
nen Wirkungskreis erforderlich ist. Dies würde bedeuten, dass die Landkreise und kreisfreien Städte den Katastrophenschutz nicht wie bisher als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, sondern künftig als staatliche Aufgabe für das Land erfüllen. Diese Grundsatzfrage wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit allen Interessenvertretern intensiv erörtert.
Die Landesregierung hat sich nun dazu entschieden, die bisherige Rechtslage beizubehalten. Für diese Entscheidung war vor allem eine Analyse des tatsächlichen Gefährdungspotenzials in Thüringen maßgeblich. Mit der Gefährdungsabschätzung aus dem Jahr 2004 wurden die Gefährdungen identifiziert, die für Thüringen am wahrscheinlichsten sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen diese Einschätzung. Sie haben gezeigt, dass unser Land im Verhältnis zu anderen Bundesländern nicht in besonders hohem Maße von Katastrophen bedroht ist. Die Hauptgefährdung beschränkt sich vor allem auf Hochwasserereignisse, die in einem Abstand von mehreren Jahren auftreten und lediglich regionale Abwehrmaßnahmen erfordern. Solchen Ereignissen kann am besten mit den bestehenden Strukturen auf kommunaler Ebene begegnet werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind trotz manchmal teilweise vorhandener Vollzugsdefizite grundsätzlich in der Lage, die relativ seltenen Katastrophenschutzeinsätze in eigener Verantwortung zu bewältigen. Das Land hat durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim Landesverwaltungsamt und den Ausbau der Katastrophenschutzlage bereits viel getan, um die Aufgabenerfüllung vor Ort zu unterstützen. Im Übrigen wissen Sie ja, dass im Rahmen des Projekts OPTOPOL ein kooperativer Landeseinsatzstab geplant ist, bei dem dann auch Katastrophenschutzrettungsdienste, Feuerwehr etc. beteiligt werden können.
Um die Sicherheit unserer Bevölkerung auch in Zukunft zu gewährleisten, ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass in der Praxis die gesetzlichen Vorgaben konsequent umgesetzt werden. Einen Wechsel in der Aufgabenerfüllung sehe ich nicht als zwingend erforderlich, um dieses Schutzziel zu erreichen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Punkte, die künftig zu einer Verbesserung der Aufgabenerfüllung im Brand- und Katastrophenschutz führen. Die wichtigste Änderung betrifft die Einrichtung eines Katastrophenschutzfonds, von dem die Landesregierung zukünftig einen zentralen Beitrag zur Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger erhofft. Den Landkreisen und kreisfreien Städten können durch die Abwehr von Katastrophen mitunter erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Beispielsweise hatte der Landkreis Sömmerda beim Hochwasserereignis im Januar 2003 Einsatzkosten in Höhe von insgesamt
ca. 400.000 € zu tragen. Der Fonds dient dazu, die Risikovorsorge der kommunalen Gebietskörperschaften zu stärken und solche Belastungen künftig abzufedern. In den Fonds können die Landkreise und kreisfreien Städte auf freiwilliger Basis jährlich Beiträge einzahlen. Die gleiche Summe leistet nochmals dann das Land. Damit wird der Fonds je zur Hälfte vom Land und von den Landkreisen und kreisfreien Städten gespeist.
Um den finanziellen Interessen der kommunalen Aufgabenträger an der Mittelbewirtschaftung Rechnung zu tragen, wird auf Vorschlag des Thüringischen Landkreistages ein Beirat gebildet, dem neben Vertretern des Landes auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände angehören. Darüber hinaus wird die Rechtsanwendung im Katastrophenschutz erleichtert. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden der Begriff der Katastrophe bestimmt sowie die Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalles geregelt. Des Weiteren wurde die Anregung aus der Praxis aufgegriffen, die Bestimmungen zur Einsatzleitung zu präzisieren.
Auch im Bereich des Brandschutzes und der allgemeinen Hilfe sind wichtige Änderungen vorgesehen. Hervorzuheben sind die Kostenersatzregelungen für die überörtlichen Feuerwehreinsätze und für Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen. Weiterhin wird eine Gebührenerhebung für die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen ermöglicht. Durch diese Neuregelungen werden die Finanzierungsmöglichkeiten der Kommunen im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe deutlich verbessert. Schließlich ist zum Zwecke einer frühzeitigen Nachwuchsgewinnung die Möglichkeit vorgesehen, dass Kinder früher als bisher, also bereits im Alter von weniger als 10 Jahren, in die Jugendfeuerwehr eintreten können. Zu dieser Thematik werden in der Praxis höchst unterschiedliche Auffassungen vertreten. Durch die vorgesehene Soll-Vorschrift, Angehörige der Jugendfeuerwehr sollen das 10. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Sichtweisen geschaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das neue Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz trägt in vielen Punkten den Anregungen der kommunalen Spitzenverbände und der Interessenvertretung des Feuerwehrbereichs Rechnung. Im Rahmen der Verbandsanhörung wurde der Gesetzentwurf überwiegend positiv bewertet. Vor allem der Gemeinde- und Städtebund Thüringen hat die meisten Änderungen ausdrücklich begrüßt. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen und all denen danken, zum Beispiel der CDU-Fraktion, ihrer Fraktionsvorsitzenden, aber auch Herrn Fiedler, der sehr engagiert im Bereich der Feuerwehren tätig ist, die durch ihre Vorschläge und Anregungen an der Er
arbeitung des neuen Gesetzes mitgewirkt haben. Ich möchte Sie bitten, eine recht zügige Beratung und Zustimmung zu diesem Entwurf durchzuführen. Darüber würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, was lange währt, sollte eigentlich gut werden. Das hatte man auch hinsichtlich eines neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gehofft, Herr Minister. Die lange Erarbeitungszeit hätte eigentlich einen großen Wurf erwarten lassen dürfen, aber der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt nach unserer Auffassung nicht die Erwartungen und Anforderungen der Fachverbände. Deren Ansprüche fußen ja nicht auf Übermut, sondern auf den Erfahrungen der letzten Katastrophen und Einsätze.
Bei allen positiven Einzelaspekten, auf die Sie, Herr Innenminister, nicht zu Unrecht verwiesen haben, kommen wir zu der generellen Auffassung, dass die Anpassungen und Korrekturen, lassen Sie es mich so sagen, auf halbem Wege stehen geblieben sind. Ich will es an einigen wenigen Punkten erläutern.
Zum Katastrophenschutz: Das Positive zuerst - mit der überfälligen und sachgerechten Definition einer Katastrophe ist eine auch von uns, aber vor allem eben von den Fachleuten und den Betroffenen schon lange erhobene Forderung erfüllt. Die Landesregierung hat sich aber trotz vieler fachlicher Argumente offensichtlich nicht dazu durchringen können, eine zentrale Einsatzführung in Katastrophenfällen einzurichten. So obliegt die Gesamteinsatzleitung lediglich bei einer landesweiten Katastrophe dem zuständigen Minister, in allen anderen Fällen, und von diesen ist in der Regel auszugehen, bleibt sie bei den kommunalen Gebietskörperschaften bzw. Landratsämtern. Letztere stellen auch den Katastrophenfall eigentlich fest und rufen diesen aus. Hier, meine Damen und Herren, begannen ja die Probleme in der Vergangenheit, genau an dieser Stelle. Ich nenne hier nur einige Stichworte: Zuständigkeitswirrwarr, parallele Einsatzbefehlswege, nicht bedarfsgerechte Versorgung mit Einsatzmitteln, Kostenerstattungsstreit. Mindestens diese sind im Grunde mit den neuen Regelungen im Gesetz wieder vorprogrammiert. Natürlich ist das strittig. Wir hoffen, dass eine Anhörung aller Beteiligten zeigen wird, welche die
Auch der Katastrophenschutzfonds ist ein Beispiel für die Halbherzigkeit der Neuerungen - am Anfang eine durchaus gute Idee, aber bei näherem Hinsehen stellen sich doch erheblich zweifelnde Fragen: Wie hoch wird die finanzielle Belastung für die Kommunen sein, die dem Fonds beitreten? Und ist eigentlich das Modell eines freiwilligen Beitritts wirklich gut und konsequent durchdacht? Was wird im Falle eines teuren Katastropheneinsatzes in einer Kommune, die keinen Beitrag zum Fonds entrichtet hat? Wer trägt die Kosten? Tritt letztlich doch wieder das Land dafür ein? Welche Höhe sollte der Fonds haben, um wirksame und verlässlichere Rückversicherungen zu bieten?
Viele Fragen, die auch im Ausschuss im Rahmen von Berichtsersuchen behandelt wurden, sind auch mit diesem Gesetzentwurf weiterhin unbeantwortet. Auch das bestätigt uns in unserer Einschätzung: Die Änderungen und Korrekturen am alten Gesetz setzen an den richtigen Stellen an, werden aber nicht konsequent zu Ende gedacht oder auch konsequent gegen zu vernachlässigende Einzelinteressen und im Sinne eines effektiven und zeitgemäßen Brand- und Katastrophenschutzes durchgesetzt.
Zum Brandschutz, meine Damen und Herren: Auch hier setzt der vorgelegte Gesetzentwurf an den hinlänglich bekannten Problemen an: Nachwuchssorgen, große regionale Unterschiede, Kostenerstattung bzw. Lohnausfall für Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren und manches andere mehr. Die vorgeschlagenen Lösungen werden jedoch kaum oder nur kurzfristig den gestellten Anforderungen gerecht werden können.
Demografischer Wandel und arbeitsbedingte Abwanderung führen vielerorts, insbesondere an Stützpunkten in kleinen Gemeinden, zu erheblichen Problemen. Im Alarmierungsfall, zumindest am Tag, fehlen Feuerwehrleute oder können nicht rechtzeitig zum Einsatz gelangen. Einsatzfahrzeuge können nicht besetzt oder Spezialfahrzeuge nicht bedient werden. Das Wissen dafür arbeitet oftmals in Bayern, in Hessen oder Kilometer weg im eigenen Land. Diese Defizite müssten eigentlich behoben werden. Es sind nämlich nicht die Defizite der Feuerwehrleute, diese arbeiten in ihrer Freizeit hervorragend zu unser aller Wohl und riskieren nicht selten auch Leben und Gesundheit. Die Defizite liegen in den grundlegenden Strukturen und Aufgabenzuweisungen im Bereich der Feuerwehren. Die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und freiwilligen Feuerwehren wäre eigentlich weiter zu präzisieren und die regionale Verteilung der Stützpunkte und Einsatzmittel einer Revision zu unterziehen. Allein die Herabsenkung des Eintrittsalters in die Jugendfeuerwehren, so sehr
ich dieses Ansinnen auch nachvollziehen kann, wird dem Personalproblem in keiner Weise gerecht werden können.
Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf war lange überfällig. Seit einigen Jahren wurde eine Überarbeitung des geltenden Gesetzes angemahnt. Dennoch sollte diese Neufassung jetzt nicht vorschnell den parlamentarischen Segen erhalten, wenngleich in Ihrer Forderung, Herr Minister, nach zügiger Beratung - haben Sie, glaube ich, gesagt -,
in Ihrer Bitte nach zügiger Beratung natürlich ein gewisser Sinn liegt. Man darf gespannt sein, was die Fachleute und die verschiedenen Betroffenen dazu sagen werden. Ich hoffe auf eine offene, auf eine kritische und an sachlichen Argumenten ausgerichtete Bearbeitung im zuständigen Ausschuss.
Wir hatten in der Vergangenheit im Ausschuss eine Debatte über die Vor- und Nachteile eines so genannten Blaulichtgesetzes wie etwa im Nachbarland Sachsen angeregt. Nach wie vor halten wir die Zusammenführung des Rettungsdienstgesetzes und des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes für sinnvoll. Beide Gesetze enthalten allgemeine Regelungen bezüglich der Zusammenarbeit von Behörden im Bereich der Gefahrenabwehr. Die jetzigen Vorschriften reichen nach unserer Auffassung für eine noch wirksamere Zusammenarbeit im Fall von Großschadensereignissen nicht aus. Diese Auffassung wird offenbar von der Landesregierung nicht geteilt. Damit steht aber für uns zwingend eine Novellierung auch des Rettungsdienstgesetzes in allernächster Zeit auf der Tagesordnung. Genau das wird auch vom Fachausschuss Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Rettungsdienstausschuss der Landesärztekammer dringend angemahnt. Wir werden im zuständigen Ausschuss auf eine entsprechende Vorlage der Landesregierung drängen und ich beantrage angesichts dessen die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Danke schön.
Landesregierung vor allem die Rahmenbedingungen im Bereich Katastrophenschutz verbessern. Die Notwendigkeit zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen besteht. Darüber haben wir schon öfter diskutiert in unterschiedlichsten Gremien und auf unterschiedlichsten Ebenen. Der Gesetzentwurf begründet dies auch, denke ich, ganz zutreffend, nämlich, weil insbesondere in den letzten Jahren deutlich geworden ist, dass innerhalb kürzester Zeit erhebliche Gefahren für die Bevölkerung entstehen können. Wir hatten das Hochwasser im Ostthüringer Raum und auch im Südthüringer Raum, wir haben uns schon mit Seuchen herumschlagen müssen. All das muss koordiniert werden. Wir wissen auch, dass sich die Kommunen sehr unterschiedlich auf die Abwehr von Katastrophen vorbereitet haben, dass sie sehr unterschiedlich aufgrund ihrer Haushaltssituation finanziell vorbereitet sind. Das geht von ganz wenig, also quasi nichts, bis zu doch ausgeprägtem Bewusstsein für den Katastrophenschutz. Das betrifft sowohl die finananzielle Grundlage als auch die Frage des Übens für den Katastrophenfall. Und weil das so ist, glauben wir, sollten wir intensiv in der Diskussion noch einmal überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, die Aufgaben des Katastrophenschutzes als eine übertragene Aufgabe des Landes an die Kommunen zu definieren. Wenn diese Möglichkeit aufgrund der Mehrheitsverhältnisse so nicht gesehen wird, müssen wir unbedingt darüber reden, wie wir das mit dem vorgesehenen Katastrophenfonds machen. Dann kann es keine Freiwilligkeit sein, in so einen Katastrophenfonds einzuzahlen, dann muss es schlicht und ergreifend Pflicht sein, dann muss festgelegt sein, wie stark jede zuständige Kommune in diesen Fonds einzahlt, weil nicht nur der Problembewusste dann für so einen Fonds zuständig sein muss, sondern auch die, die bisher der Meinung waren, Katastrophen gehen an ihm vorbei.
Das wissen wir auch, deswegen ergeht auch unser Wunsch, nochmals darüber nachzudenken, ob wir nicht den Katastrophenschutz auf Landesebene heben sollten und dann im übertragenen Wirkungskreis an die Landkreise und die kreisfreien Städte zu geben. Als Bundesland sind wir neben Rheinland-Pfalz die einzigen, die noch die direkte Zuständigkeit der Landkreise und der kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz haben. Ich möchte auch daran erinnern, der Innenminister hat zur Verbandsversammlung des Thüringer Feuerwehrverbandes auch diese Thematik aufgegriffen, warum das jetzt im Gesetz nicht verankert wurde, auch das klingt ja im Vorbericht an, nämlich weil es auch eine Frage der Kosten ist. Das sollten wir trotzdem noch einmal überlegen. Ich will einen Vergleich ziehen. Auch wenn sicherlich vieles wichtig ist zu finanzieren, die Zuschüsse an private Fluglinien betragen ca. 3 Mio. € jährlich. Die Frage ist, ob man das für den Katastrophenschutz nicht auch ausgeben könnte.
Wir wollen, und ich denke, da hat jeder Thüringer einen Anspruch drauf, dass Thüringer sich auch sicher fühlen, dass sie nicht den Eindruck haben, dass wir im Katastrophenfall nicht bereit sind. Jeder hat die Berichte gesehen aus Amerika, wenn eine Katastrophe kommt und man ist nicht ausreichend vorbereitet. Das haben die Bürgerinnen und Bürger auch alles gesehen. Ich denke, sie haben alle ein Anrecht darauf, von uns gesagt zu bekommen, dass wir in Thüringen besser vorbereitet sind.
Wir sehen positiv, dass im Bereich des Brandschutzes einige Dinge aufgenommen wurden. Es ist schon angesprochen worden die Frage der Jugendfeuerwehren und wann ich in die Jugendfeuerwehr eintreten kann. Auch wir glauben, dass es nicht ausreichen wird, um den sehr nahen Abbruch bei freiwilligen Feuerwehrleuten einzudämmen. Es ist sicherlich ein wichtiges Element, aber nicht ein ausreichendes. Insofern wünschen wir uns auch, dass wir uns Zeit nehmen, ausreichend anhören, denke ich, auch mündlich in Gespräche treten in einer Anhörung, weil der Katastrophenschutz parteiübergreifend diskutiert werden sollte als eine sachliche Diskussion und nicht als eine, die einseitig geführt wird.
Ich möchte nochmals auf die Mitglieder bei den Feuerwehren zurückkommen. Wie schwierig die Situation ist, zeigt ja, dass seit 1998 10 Prozent der Mitglieder aus den Wehren ausgetreten sind - die Gründe sind sehr unterschiedlich, zumeist sind es ja Wegzüge oder altersbedingtes Ausscheiden - und dass nur von 2003 zu 2004 die Zahl der Mitglieder bei den Feuerwehren nochmals um 4 Prozent gesunken ist, bei den Jugendfeuerwehren um 8 Prozent. Wir können diesen Trend so schnell nicht aufhalten. Deswegen, glaube ich, müssen wir im Gesetz noch mal überlegen, ob wir noch ein paar andere Elemente mit aufnehmen. Momentan scheut sich ja jeder Bürgermeister, einen Bürger ehrenamtlich zu verpflichten, in die Feuerwehr zu gehen. Vielleicht ist das auch nicht das Notwendige; vielleicht kommen wir mit den auch vorgesehenen Verbänden, mit Nachbargemeinden ein Stück weit weiter. Das würde ich mir wünschen und ich will auch noch, was Herr Hahnemann gesagt hat, ergänzen: Auch wenn wir das Gesetz losgelöst vom Rettungsdienst diskutieren, momentan als eigenständiges Gesetz, ist es wichtig, den Rettungsdienst in die Diskussion mit aufzunehmen. Ob man es dann zusammenwirft oder entsprechend das Rettungsdienstgesetz ändert, muss man sehen. Aber wir haben auch da so große Probleme und wir wissen, dass diese Einheit dann im Katastrophenfall so wichtig ist, so dass wir beide Themen auch gemeinsam diskutieren müssen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute zu einer späten Zeit das Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Die Ränge sind oben leer. Wahrscheinlich sind die Themen, die die Mitbürger und die Presse interessieren - einer ist, glaube ich, noch da; ich grüße ihn ganz herzlich, dass noch einer da ist, der sich für die Belange des Brandschutzes interessiert. Der Innenminister und die Landesregierung haben den Gesetzentwurf vorgelegt, der uns heute hier zur Beratung auf den Tisch gekommen ist. Ich möchte als Erstes, bevor wir in die Beratung eintreten, meine sehr verehrten Damen und Herren, unseren ca. 50.000/60.000 freiwilligen Feuerwehrleuten im Lande erst mal herzlich danken.
Ich glaube, das ist nämlich notwendig, wenn man so etwas berät, dass man darauf hinweist, dass hier eine der ganz großen Ehrenamtsorganisationen tätig ist, die ihr Leben einsetzen für uns - die Bürgerinnen und Bürger. Wo hat man das schon? Da gibt es noch die verschiedenen anderen kleineren Einrichtungen, THW und Rettungswacht und ähnliche Dinge. Ich denke nur, das muss man einfach zur Kenntnis nehmen und muss auch nicht nur mit vollem Ernst, sondern auch mit Einsatz und mit Herzblut sich dafür einsetzen, dass dort vernünftige Dinge auch auf dem Gesetzesweg herauskommen. Ich glaube, dass bisher - und das möchte ich am Anfang festhalten - das Brand- und Katastrophenschutzgesetz, was in Thüringen gilt, sich grundsätzlich über die Jahre bewährt hat. Es wird auch dadurch nicht schlechter, wie das auch gesagt wurde, dass wir uns angelehnt haben damals an Rheinland-Pfalz, dass wir in RheinlandPfalz und Thüringen diese Gesetzgebung haben und dass andere Länder das anders geregelt haben. Deswegen muss das nicht schlecht sein. Es hat sich in Thüringen, da bin ich fest davon überzeugt - und wenn man mit den entsprechenden Leuten redet, hört man das auch deutlich -, grundsätzlich bewährt. Wir haben auch eine große Anhörung dazu gemacht und auch die eine oder andere - ich sage immer - Feldpostnummer hat ein paar Beobachter geschickt, weil wir natürlich daran interessiert sind, wie es Verschiedene hier gesagt haben. Wir wollen einfach die unterschiedlichen Meinungen im Lande dazu aufnehmen.
Ich glaube, und der Innenminister hat das auch schon deutlich gemacht, dass wir hier gemeinsam an einer vernünftigen Weiterentwicklung des Gesetzes arbeiten wollen. Natürlich, auch wir hätten uns gewünscht,