Wir stimmen über diesen Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer ist für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertre- tungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1299 - ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thüringer Personalvertretungsgesetz in seiner jetzigen Fassung ist kein Gesetzeswerk, das den Anforderungen an eine moderne, transparente und effiziente Verwaltung gerecht wird.
Personalvertretungsrechtlich moderne Regelungen und Verantwortung werden in Thüringen den Beschäftigten verwehrt. Auch die zweite Novelle, die das Gesetz bereits in dieser Legislatur erfahren hat, vermochte diese Defizite nicht auszugleichen, z.B. keine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung, herabgestufte Mitbestimmungstatbestände, reduzierte Zahl von Personalratsmitgliedern, uneingeschränkte Freistellung, um nur einige Schwachstellen hier zu nennen, die
auf die erste Novelle der Landesregierung in der dritten Legislaturperiode zurückgehen. Das sind Ursachen, weswegen auch Gewerkschaften und Personalräte geäußerten Bedarf nach einer Gesamtnovelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes sehen und gleichzeitig einklagen.
Die Blockadehaltung der Landesregierung ist umso unverständlicher, als in der Thüringer Landesverwaltung ein selbst durch die Landesregierung initiierter, zwar vielfach umstrittener Umstrukturierungsprozess bereits in vollem Gange ist. Nachdem der Gesetzgeber und die Landesregierung mit der ersten Novelle Einschränkungen von Mitbestimmung und somit Demokratiedefizite festgeschrieben haben, blockieren sie seither eine Weiterentwicklung bzw. Veränderung demokratischer Mitbestimmungsrechte auf dieser Ebene in Thüringen.
Meine Damen und Herren, sowohl das im März 2005 durch die Landesregierung verkündete Behördenstrukturkonzept als auch die geplante Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform der Linkspartei.PDS machen aus unserer Sicht eine Weiterentwicklung und Stärkung der Personalvertretungsrechte unabdingbar. Die vorliegende Gesetzesnovelle der Linkspartei.PDS, meine Damen und Herren, führt zu einer Stärkung der demokratischen Mitbestimmung der Personalvertretungen, denn Reformen gelingen nur dort, wo mit den Betroffenen und Beschäftigten der Dialog geführt wird. Die Landesregierung jedoch trifft die Entscheidung am grünen Tisch und die Betroffenen werden nur noch mit den Entscheidungen konfrontiert. Personalvertretungen und Beschäftigte werden in den Prozess der Erneuerung und der Veränderungen ihres eigenen Arbeitsumfeldes, ihres eigenen Arbeitsplatzes nicht mit einbezogen. Wenn man das Agieren genauer betrachtet, dann verwundert es nicht, dass zunächst die Rechte der Personalvertretungen beschnitten und dann ein radikaler Verwaltungsabbau angekündigt wird, um danach eine konstruktive Aufgabenkritik nicht mehr leisten zu können. So sichert sich die Landesregierung den Einfluss auf die öffentliche Verwaltung ohne nennenswerte Kontrolle. Das hat wenig mit Demokratieverständnis zu tun und wird den politischen Grundzügen unserer Gesellschaft und nicht zuletzt der Forderung nach Mitbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern im Allgemeinen nicht gerecht.
Meine Damen und Herren, es geht um aktuelle und künftige Veränderungen in der Thüringer Landesverwaltung, die auch wir zur Kenntnis nehmen, die, um Erfolg zu haben, wer will dies gar bestreiten, eine aktive Beteiligung der Betroffenen selbst erfordert. Eine Sturzgeburt von oben ist hier nicht zielführend. Mutig und sinnvoll ist es, den Personalräten Rech
te einzuräumen, die ein Agieren aus der Position auf gleicher Augenhöhe gewährleistet. Mit unserem Vorschlag, mit unserem Diskussionsangebot werden die gesetzlichen Grundlagen für eine frühzeitige Einbeziehung geschaffen und die Mitbestimmungstatbestände ausgeweitet. Die Personalräte sollen im Interesse der Beschäftigen auch die Möglichkeit zur Mitbestimmung von notwendigen Reformprozessen haben.
Die Einsicht und die Bereitschaft, meine Damen und Herren, dass die Thüringer Verwaltung Veränderungen erfahren muss, ist auch den Beschäftigten bekannt. Aber die hierarchisch beschrittenen Wege der Landesregierung führen zu Nichtakzeptanz, Unmut und Protesten unter den Beschäftigten. Das, meine Damen und Herren, ist nicht der Lösungsweg, der im Interesse des Freistaats liegt.
Eine modernisierte Verwaltung braucht ein modernes Personalvertretungsgesetz, den Anforderungen weitgehender Mitbestimmung entsprechendes Personalvertretungsgesetz, welches wir gegenwärtig in Thüringen nicht haben und mit dieser Gesetzesnovelle verändern wollen. Danke.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Gentzel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wohl kaum ein Thüringer Gesetz ist bei den direkt Betroffenen so umstritten wie das Thüringer Personalvertretungsgesetz. War der ursprüngliche Gesetzentwurf schon nicht der große Wurf, 2001 wurde er durch die regierende CDU weiter verschlimmbessert ohne jede Not. Thüringen hat ein schlechtes Personalvertretungsgesetz.
Deshalb, meine Damen und Herren, begrüßen wir die politische Initiative der Linkspartei.PDS. Es lohnt sich immer, dieses Personalvertretungsgesetz zu diskutieren und es zu verbessern. Es gibt die Zusage der SPD an die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, an die Beamten, aber auch an die Gewerkschaft und den Beamtenbund, dieses Gesetz zu ändern, wenn irgendwie möglich. Diese Zusage ist nach wie vor aktuell. Wir stehen dazu.
Wir begrüßen auch, dass die Linkspartei.PDS auf den politischen Weg zurückgekehrt ist. Das Gesetz juristisch zu Fall zu bringen, war von Anfang ein Fehler und hat eher geschadet. Juristisch ist die CDU im Großen und Ganzen im Rahmen geblieben. Aber die politischen Spielräume hin zu einem modernen Betriebsverfassungsgesetz sind groß und diese politischen Spielräume müssen wir nutzen. Das ist unsere Aufgabe. Wir sind hier in der ersten Lesung. Da ist ja mehr oder weniger gewünscht, dass grundsätzlich zu diesen Dingen debattiert wird. Ich will das tun, und ich glaube, der prinzipielle Streit, der sich hier in diesem Hause anbahnt, geht um die Frage: Wer versteht was unter echter Mitbestimmung?
Für uns, meine Damen und Herren, für die Sozialdemokraten heißt echte Mitbestimmung selbstbewusste Partner, die sich auf Augenhöhe gegenüberstehen. Für uns heißt echte Mitbestimmung ein angemessenes Initiativrecht für Personalräte. Für uns heißt echte Mitbestimmung ein fairer Anhörungsprozess, nicht Meinungsaustauschprozesse. Alles in allem, wir wollen eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Dass dieser Satz 2001 aus dem Personalvertretungsgesetz gestrichen worden ist, ist mir bis heute unbegreiflich. Alle Versuche, dieses schon 2001 umzusetzen, sind an der regierenden CDU gescheitert. Ich hoffe auf ein Umdenken bei der Thüringer CDU. Ich habe mir noch einmal den zweifelhaften Spaß gemacht und habe noch einmal in die Redeprotokolle von 2001 geschaut.
Die Opposition musste sich da solche Vorwürfe gefallen lassen, wie: Wir wollen ein Gesetz für Funktionäre. Oder: Wir kämpfen um Privilegien für Funktionäre. Meine Damen und Herren, wer so denkt über ein modernes Betriebsverfassungsgesetz, der ist von echter Mitbestimmung Lichtjahre entfernt.
Als Erstes soll der Grundsatz einer gleichberechtigten Zusammenwirkung wieder im Gesetz festgeschrieben werden.
Zweitens: Wahlberechtigt sollen zukünftig schon die Beschäftigten sein, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Drittens: Die Zahl der Personalratsmitglieder für Betriebe mit mehr als 2.500 Mitgliedern soll künftig nicht mehr starr 15 Mitglieder betragen, sondern die Zahl der Mitglieder soll sich in Dienststellen mit 1.001 und mehr Beschäftigten von 11 Mitgliedern um je ein Mitglied für je weitere angefangene 1.000 erhöhen. Maximal sollen es nicht mehr als 20 Personalratsmitglieder sein.
Viertens: Die Zahl der von Dienstpflichttätigkeit freizustellenden Personalratsmitglieder wird verändert. Künftig sollen in Betrieben von 300 bis 600 Beschäftigten ein Personalratsmitglied freigestellt werden. Betriebe über 601 Beschäftigte sollen ein zweites freigestelltes Personalratsmitglied erhalten.
Sechstens: Das volle Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei ordentlichen Kündigungen wird wieder hergestellt.
Meine Damen und Herren, die gleichen Forderungen und noch einen etwas größeren Forderungskatalog finden Sie in der Drucksache 3/1656 vom März 2001, damals in der von der SPD zu besagter Gesetzesinitiative formuliert; damals von der PDS unterstützt, von der CDU abgelehnt.
Was wir damals formuliert haben, nehmen wir nicht zurück. Deshalb plädiere ich für die Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs. Die eine oder andere Frage im Detail muss noch untereinander geklärt werden. Aber im Großen und Ganzen halten wir das für einen guten Gesetzentwurf.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle - aber nicht zuletzt - sei mir eine allgemeine Bemerkung erlaubt: Bei den Angestellten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst des Freistaats oder der Kommunen, und Gleiches gilt für die Beamten, ist in den letzten Jahren viel abgeladen worden. Mehr Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, Urlaubskürzungen und bescheidene Tarifabschlüsse, teilweise ungerechtfertigte und undifferenzierte Beschimpfungen. Ich will hier erklären, der übergroße Teil der von mir genannten Personen macht seine Arbeit trotz dieser Schwierigkeiten kompetent, verantwortungsbewusst und im Sinne der Menschen im Freistaat Thüringen. Ich will diese Chance hier nutzen, auch dafür einmal danke zu sagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bereits gesagt, für die SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Innenausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, die Linkspartei.PDS hat insbesondere die Verschlechterung der Beteiligungstatbestände der Personalräte im Rahmen der ersten Gesetzesnovelle heftig kritisiert und auch angekündigt, sich für mehr demokratische Mitbestimmung in Thüringen einzusetzen. Ich erinnere nur an die Debatte, die wir hier in diesem Hause schon 2004 geführt haben. Herr Fiedler - leider ist er heute krank - hat uns in seinen Redebeiträgen diesbezüglich animiert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dem haben wir Rechnung getragen. Heute ist dies der Fall. Heute bringen wir daher ein modernes, den Anforderungen weitgehender Mitbestimmung entsprechendes Personalvertretungsgesetz für den Freistaat ein und setzen damit auch Forderungen von Gewerkschaften und Personalräten um, selbstverständlich - um es gleich vorwegzunehmen - unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Schranken, wenn auch unter Ausschöpfung des vom Verfassungsgericht vorgegebenen Spielraums. Die Landesregierung verkennt bisher, dass der juristische Spielraum vorhanden ist. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass es hinsichtlich der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung eine Unter- und eine Obergrenze gibt und diese formuliert. Die Ausgestaltung, sprich die Entscheidung, wie viel Mitbestimmung den Beschäftigten gewährt wird, meine Damen und Herren, obliegt hier dem Parlament. Während sich die Parlamentsmehrheit momentan an der unteren Grenze der möglichen Mitbestimmung bewegt, setzt sich die Linkspartei.PDS für eine Ausgestaltung der Mitbestimmung an der Obergrenze ein.
Meine Damen und Herren, der politische Wille ist entscheidend und diesen vermag die Landesregierung leider wie so oft wieder einmal nicht aufzubringen. Ich habe mir, ähnlich wie Herr Gentzel, auch noch mal die Mühe gemacht und die Redebeiträge durchgelesen, die 2001 u.a. auch zu diesem Thema abgehalten worden sind, damals noch vom Innenminister Köckert, Herrn Böck, Herrn Fiedler, Herrn Bergemann, und ich bin auch heute gespannt, inwieweit sich Ihre Argumente wiederholen bzw. Sie diese erneut aus der Schublade holen. Ich betone auch ausdrücklich, weil das immer ein Argument war, wir torpedieren nicht das Letztentscheidungsrecht und dabei verweise ich auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der politische An
spruch der Linkspartei.PDS, meine Damen und Herren, ist es, eine transparente, effiziente und moderne, bürgernahe Verwaltung unter Einbeziehung der Beschäftigten zu schaffen. Ich denke auch, gerade unter dem Aspekt der Behördenstrukturreform, der anstehenden - und hier sage ich mal, der Wille ist ja in diesem Haus durchaus bekundet worden, sicherlich mit dem unterschiedlichen Aspekt der zeitlichen Darstellung, wie sie hier formuliert worden ist - Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist es ein Muss, die Beschäftigten genau in diesen Prozess mit einzubeziehen. Dem wird die vorliegende Gesetzesnovelle gerecht, indem sie mehrfach den Interessen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst Rechnung trägt. Herr Gentzel, Sie haben das ja schon ausgeführt, aber ich möchte die Bausteine zumindest nochmals benennen: Ausbau der Beteiligungstatbestände, Streichung des Verfahrens der Mitwirkung, Verbesserung der Informationsrechte der Personalräte, Möglichkeit der Mitgestaltung von Reformprozessen, Neugestaltung der Größe der Personalvertretung sowie die Anzahl der Freistellungen, gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung, um nur einige Schwerpunkte der Novellierung hier noch mal kurz zu nennen.
Der Entwurf, meine Damen und Herren, garantiert eine effektive und zielführende Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch die Gleichwertigkeit - das will ich an der Stelle unterstreichen - der Verhandlungspartner. Er räumt den Personalvertretungen nicht nur mehr Rechte im Rahmen der Mitbestimmung ein, sondern auch ein höheres Maß an Verantwortung. Der vorliegende Gesetzentwurf räumt den Personalräten über den Status, nur für die Beschäftigten da zu sein, hinaus eine gesteigerte Verantwortung ein, wenn es um die Frage geht, wie öffentliche Verwaltung zu organisieren ist.
Meine Damen und Herren, die öffentliche Aufgabe muss eine gemeinsame Aufgabe aller sein und nicht nur die funktionale Aufgabe des Dienststellenleiters. Öffentliche Verwaltung ist kein Selbstzweck. Deshalb macht es Sinn, dass die Personalvertretungen schon in den Prozess der Entscheidungsentstehung einbezogen werden. Dienststelle und Personalvertretung sollen gemeinsam und gleichberechtigt verantwortlich handeln. Durch die neue Qualität der Zusammenarbeit wird in der Folge die Durchführung von langwierigen Beteiligungsverfahren überflüssig werden, so unsere Einschätzung, weil viele Fragen rechtzeitig einvernehmlich geklärt werden können. Grenzen findet dieses aktive Recht der Personalvertretung, das zu mehr Transparenz und Effizienz führt, in der rechtlichen Ausgestaltung der Beteiligungsverfahren. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, ich sage das noch mal, entsprechend des Ver
fassungsgerichtsurteils. Die verfassungsrechtlichen Grenzen entfalten aber dort keinerlei Wirkung, wo aus einem modernen Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung die gemeinsame Verantwortung an die Stelle einer nach Obrigkeitskriterien organisierten Verwaltung tritt. Dieses gleichberechtigte Zusammenwirken durch Beteiligung von Anfang an führt zur Vermeidung von Konflikten, zur Akzeptanz von Entscheidungen, zu einer höheren Transparenz von Verwaltungshandeln, zur Vermeidung formaler Mitbestimmungsverfahren, zur Effektivierung der Verwaltung, zu einem reibungslosen Ablauf von Verwaltungshandeln und zu mehr Bürgernähe und Effizienz. Gestatten Sie mir an dieser Stelle nur einige Bemerkungen von Personalräten, wie sie momentan selbst die Arbeitsabläufe sehen, bewerten und welche Kritikpunkte diesbezüglich geäußert wurden. Es gibt unter anderem die Forderung, mehr Information und Kommunikation, keine förmlichen schriftlichen Informationen und Weisungen. Hier gibt es die Aussage - gestatten Sie mir, dass ich das auch zitiere: „Die meisten Informationen bekommt man beim Brötchen holen in der Kantine“. Es gibt die Forderung: Mehr Transparenz im Verwaltungshandeln, weniger Entscheidungen von oben nach Papierlage, Einbeziehung der Praxis in die Entscheidungen, die Überzeugungsarbeit muss geleistet werden. Verwaltung verwaltet sich nur noch selbst, eine Feststellung, die hier gemacht worden ist. Ein sehr süffisantes Beispiel, die Beschaffung einer Kulimine ist hier beschrieben worden. Als Erstes muss ein Formblatt ausgefüllt werden, als Zweites, wenn der Minentyp nicht bekannt ist, muss diese Mine in einen Umschlag gesteckt werden mit dem entsprechenden Anschreiben an den Wachtmeister in dieser Stelle und zwei Tage später ist die Mine da. Ich denke, meine Damen und Herren, nur dieses praktische Beispiel macht deutlich, wo diesbezüglich Handlungsbedarf angezeigt ist.
Ein letztes Beispiel: Ein erkennbares Personalmanagement wird gefordert, die Forderung und Einbeziehung in nachvollziehbare Entscheidungen. Es gibt die Aussage, eine Sozialauswahl findet nicht statt. Hier zitiere ich auch noch einmal eine Bemerkung: „Drei von euch sechs müssen gehen, macht es unter euch aus“. Ich denke, das kann so nicht weitergehen und diesbezüglich soll unser Gesetz einen Lösungsansatz anbieten.
Meine Damen und Herren, Mitbestimmung ist notwendig, weil Behörden nach Umstrukturierungsmaßnahmen viel schneller wieder arbeitsfähig sein können, weil formale Auseinandersetzungen, die sich aus einseitiger Durchsetzung ergeben, vermieden werden. Es kann daher dem Prozess nur dienlich sein, wenn Gewerkschaften und Personalräte mit im Boot sitzen.