In Österreich hat man es versucht seitens der Finanzminister. Darin liegt eine Gefahr - selbstverständlich -,
der müssen wir dann auch gemeinsam begegnen. Wir möchten, dass dieses Geld additiv bei den Hochschulen ankommt und nicht gegengerechnet wird, so wie das mit der Einführung der Langzeitstudiengebühren in Thüringen schon vollzogen wurde. Wir haben den Beleg dafür, dass es funktioniert. Es ist finanziell noch nicht so umfänglich, aber es ist merklich. Es ist der Nachweis geführt worden, wozu diese Langzeitstudiengebühren verwendet wurden. Wir werden diesen Nachweis auch, sollte es zur Einführung allgemeiner Studierendenbeiträge kommen, weiterhin einfordern und selbst darauf schauen als Parlamentarier, dass sie nicht zweckentfremdet werden zum Stopfen von Haushaltslöchern. Da können Sie mitwirken, Herr Bausewein, darum bitte ich Sie auch. Also das, was die PDS möchte mit der Verfassung, die Zukunft eines Teiles unserer Jugend zu vernageln, sollte keine Mehrheit in diesem Parlament finden.
Es gibt in Hessen eine Verfassung. Ich weiß nicht, wie alt der Artikel ist. Die Mehrheit des Parlaments wünscht sich eine Veränderung. Dazu braucht man aber eine Zweidrittelmehrheit.
Nun ziehen Sie sich an einem Land hoch, wo das aus historischen Gründen drinsteht. Nun gibt es auch noch Verfassungen, wo die Todesstrafe drinsteht, deswegen muss das doch auch nicht richtig sein.
Sogar in Deutschland steht das noch in einzelnen Landesverfassungen und hat sich doch völlig überlebt.
Auch dieses Denkverbot in Hessen wird sich überleben und die hessischen Politiker werden händeringend den Tag verfluchen, an dem sie das mal da reingeschrieben haben, wenn sie ihre Hochschulen dann nicht fit machen können für die Zukunft. In Thüringen wird das nicht passieren. Wir werden diese Verfassungsänderung ablehnen. Ich bitte deshalb um ein entsprechendes Votum. Vielen herzlichen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Der Herr Minister Zeh hat um das Wort gebeten.
Meine Damen und Herren, ich möchte gern eine Bemerkung zu dem Zwischenruf von Herrn Kuschel machen angesichts der Schulden der jungen Länder heute. Ihr Wissen stammt scheinbar noch aus dem Stand der Schule der sozialistischen Arbeit von 1989, Herr Kuschel.
Herr Kuschel, allein die Schulden der DDR betrugen in dem Erblasttilgungsfonds von 1994 400 Mrd. DM, davon 125 Mrd. DM aus direkten Schulden des Staates DDR und 250 Mrd. DM Schulden von der Treuhand. Das macht summa summarum 400 Mrd., in Euro umgerechnet 200 Mrd. Überlegen Sie sich, was 200 Mrd. Tilgungslast sind; jährlich 10 Mrd. € nur Zinslast der DDR. Wenn Sie das mal rechnen und wenn wir das zur Verfügung hätten, könnten wir wahrscheinlich über die Debatte mit Studiengebühren anders diskutieren. Nur so viel zur Klarstellung für die jungen Leute, auch wo die Tilgungslasten der DDR herkommen bzw. die Probleme, die wir heute überall zu bewältigen haben. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank auch meinem Kollegen Klaus Zeh für diese Klarstellung in der Zahlenlage, die uns dann auch beschäftigt, wenn wir im nächsten Tagesordnungspunkt über den Haushalt reden.
Meine Damen und Herren, am Ende der Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs kann ich nur feststellen, dass wir es - wie immer wieder einmal - mit dem Populismus der PDS zu tun haben, den sie schon jeden Tag an den Tag legt.
Auf meinem Exemplar Ihres Antrags steht Fraktion der PDS. Der Antrag ist schon deshalb populistisch, weil er quasi durch die Hintertür, meine Damen und Herren, versucht, den Hochschulen bereits derzeit vorhandene wichtige Einnahmequellen zu entziehen und gleichzeitig wird bei Ihnen behauptet, der Gesetzentwurf sei kostenneutral. Das ist schlicht unwahr. Sie versuchen, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen. Das dürfen wir Ihnen, denke ich, nicht durchge
Ich will noch einmal zitieren: Einen freien, gleichen und unentgeltlichen Zugang zu allen öffentlichen Hochschuleinrichtungen fordern Sie in Ihrem Antrag und ich unterstelle, dass Sie sich überlegt haben, was das heißt. Das heißt eben - Herr Bausewein hat das in seinen Ausführungen bereits dargestellt -, dass Verwaltungsgebühren, Prüfungsgebühren, Nutzungsgebühren künftig ausgeschlossen werden, ebenso die Langzeitstudiengebühren, die wir erfolgreich - das sage ich hier noch mal dezidiert - eingeführt haben und ebenso Gebühren für Weiterbildung, mit denen sich unsere Hochschulen zurzeit sehr erfolgreich am Bildungsmarkt profilieren. Sie wollen unseren Hochschulen schon jetzt Einnahmen in Millionenhöhe nehmen und sagen nicht, wo die Hochschulen das ausgleichen sollen. Der Gesetzentwurf ist eben nicht, wie Sie das behaupten, kostenneutral, sondern, würden wir dem folgen, dann würde das die Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems ganz erheblich in Frage stellen.
Es gibt noch weitere weitreichende Folgen, sollten Ihre Vorstellungen Gesetz werden. Es erhebt sich nämlich die Frage, was freier und gleicher Zugang ist. Die von Ihnen eingebrachte Formulierung schließt Zugangsbeschränkungen vollständig aus. Das betrifft Zugangsbeschränkungen aufgrund von Qualifikationen ebenso wie Zugangsbeschränkungen aus Kapazitäts- oder aus Qualitätsgründen. Warum haben wir eigentlich den Hochschulzugang in einem Gesetz geregelt? Warum haben wir uns Gedanken darüber gemacht, welche Qualifikation ein Student haben muss, um das Studium nicht nur formal aufzunehmen, sondern auch gut bestehen zu können? Was Sie wollen, meine Damen und Herren, ist Gleichmacherei, alles über einen Kamm scheren. Das ist übrigens dieselbe Gleichmacherei, die Sie auch für unsere Schulen fordern, was ein adäquates Fördern und Fordern jedes einzelnen Schülers unmöglich machen würde.
Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle noch einmal grundsätzlich einige Anmerkungen zur Hochschulfinanzierung machen: Im Interesse der Zukunftsfähigkeit unseres Landes brauchen unsere Hochschulen eine solide Finanzierung. Sie brauchen langfristig belastbare Zusagen und Planungssicherheit. Das ist in Thüringen durch den Hochschulpakt gewährleistet. Wir wollen heute darüber reden, ihn ein weiteres Jahr zu verlängern. Wir sparen nicht an Bil
dung, weil wir hier eine für die zukünftige Entwicklung des Landes bedeutsame Aufgabe zu lösen haben. Im internationalen Vergleich fällt auf, dass Deutschland deutlich weniger privates Kapital an den Hochschulen verfügbar hat als anderswo. Da brauchen wir nicht erst auf die Vereinigten Staaten zu schauen, auch in unseren Nachbarländern hängen die Hochschulen und Universitäten nicht so stark von der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Hand ab. Auch darüber müssen wir nachdenken, langfristig nachdenken, wie Hochschulen ihre Einnahmesituation verbessern können. Das zielt nicht allein auf Studiengebühren. In allen Hochschulsystemen, in denen Studiengebühren üblich sind, ist die Einnahmesituation so, dass Einnahmen aus anderer Richtung, Einnahmen aus Leistungen der Hochschule, die sie für Dritte oder für die private Wirtschaft erbringen, einen ganz erheblichen Anteil des Hochschulbudgets ausmacht.
Meine Damen und Herren, wir reden von Autonomie für die Hochschulen, wir reden von Finanzverantwortung, wir reden vom Auswahlrecht der Hochschulen. Wenn wir all das realisieren wollen, wenn wir die Hochschulen wirklich in eine Freiheit entlassen wollen, dann müssen wir ihnen auch Verantwortung geben, Verantwortung auch über die Frage, inwieweit sie die Studierenden bei der Finanzierung der Arbeit mit zu Rate ziehen.
Wir stehen in Thüringen allerdings zu unserem Wort: In den nächsten Jahren wollen wir dieses Thema nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen anpacken. Wir werden die Entwicklung in den anderen Bundesländern beobachten. Wir wollen sehen, ob sich die verschiedenen Studienfinanzierungsmodelle - und es gibt einige Länder, die da schon weit im Gesetzgebungsverfahren vorangeschritten sind, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen -, die derzeit angedacht sind, auch in der Praxis bewähren können. Wenn wir dann über Studiengebühren in Thüringen nachdenken, dann wollen wir Modelle finden, die erprobt sind, die praktisch funktionieren, die sozial ausgewogen sind und die zu einer weiteren Qualitätsverbesserung an den Hochschulen beitragen. Wir werden an der staatlichen Grundfinanzierung nicht rütteln.
Meine Damen und Herren, der Entwurf der PDSFraktion spielt in unverantwortlicher Weise mit der Finanzierungsgrundlage der Hochschulen und auch mit der Qualität der Ausbildung für die Studenten. Das kann niemand ernsthaft gutheißen, deshalb danke ich dem Ausschuss, dass er Ihnen hier ein ablehnendes Votum vorschlägt. Danke.
(Zwischenruf Abg. Hennig, Die Links- partei.PDS: Das kann man nicht so ste- hen lassen, Herr Minister.)
Mal ganz davon abgesehen, dass der Kultusminister eine wirklich bösartige Interpretation unseres Antrags hier einbringt, ist für mich in vielen Punkten zum einen nicht ersichtlich, wie ein unentgeltlicher Zugang, ein freier und unentgeltlicher Zugang, Studenten den Zugang zur Hochschulbildung verwehren soll. Herr Schwäblein, dann ist es für mich zum anderen nicht klar, bei einer Implementation von Langzeitstudiengebühren und der millionenfachen Einnahmen, warum dann an fast keiner Hochschule im Thüringer Haushalt zu erkennen ist, welche Einnahmen über Langzeitstudiengebühren erfolgen, wenn es denn eine so wichtige Einnahmequelle ist. Zum Anderen ist es sozial nicht gerecht, Studenten an ihrer Ausbildung zu beteiligen.
Das ist einfach eine falsche Darstellung. Dass Hochschulen, Herr Seela, ein anderes Interesse an Studiengebühren haben als Studierende, das dürfte auch Ihnen klar sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch ich wollte mich nicht noch einmal zu Wort melden, aber Frau Hennig, weil Sie sich noch einmal zu
Wort gemeldet haben, denke ich, ist es schon noch einmal wichtig, auf zwei wesentliche Dinge hinzuweisen, und zwar zunächst auf die Anhörung. Ich weiß nicht, ob sie jetzt anwesend waren in der Anhörung, aber Sie müssen sie ja zumindest schriftlich vorliegen haben. Das Ergebnis der Anhörung ist bis auf eine Ausnahme einer Fachhochschule - ich habe sie ja vorhin erwähnt durch einen Zwischenruf, Nordhausen - eigentlich eindeutig. Da ist noch einmal das bestätigt worden, was der Minister hier gesagt hat, nämlich dass Sie mögliche Finanzen aus den Hochschulen wegnehmen durch Ihren Antrag. Vielleicht haben Sie es wirklich nicht überdacht, es sind in der Tat handwerkliche Fehler, denn mit Ihrem Antrag müssten die Universitäten auf Extrabeiträge verzichten, die sie einwerben, also Gasthörerbeiträge etc., der Minister hat es erwähnt. Das ist die Konsequenz, das Ergebnis Ihres Antrags, das ist einfach ein Fakt. Das müssen Sie wirklich zur Kenntnis nehmen.
Dann noch einmal, das ist dann meine letzte Ausführung dazu, zur Mär von der sozialen Ungerechtigkeit, wie es auch von der SPD ja teilweise erwähnt worden ist. Fakt ist, dass Universitäten durch Steueraufkommen, also nicht vom Staat, das ist jetzt zu anonym, sondern vom Steueraufkommen der arbeitenden Bevölkerung geleistet werden. Das Problem besteht nun darin, das ist für mich dann wirklich sozial ungerecht, dass der einkommenzahlende Nichtakademiker das Studium des Arztsohnes bezahlen muss. Das will ich noch einmal ganz einfach erklären. Sie meinen doch wohl nicht im Ernst, dass das sozial gerecht ist. Darüber müssen wir reden. Darüber reden wir im Ausschuss, darüber reden wir auch die nächsten 3 oder 4 Jahre.
Dann noch mal ein letzter Aspekt, den ich hier erwähnen möchte, weil Sie das auch immer so kolportiert haben: Sie haben gesagt, 2009 würden Studiengebühren eingeführt werden. Fakt ist - ich beziehe mich nur auf die Fakten: Der Ministerpräsident hat gesagt, bis 2009 wird es in Thüringen keine Studiengebühren geben. Punkt. Da hat er nicht gesagt, dass wir 2009, 2010, 2011, 2012 Studiengebühren einführen werden. Aber wir sollten die Zeit nutzen und sollten über ordentliche Modelle nachdenken, wie wir die Finanzkraft unserer Universitäten verbessern und stärken können. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.